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0269/2026

Beantwortung der Anfrage AN/0178/2026 der SPD-Fraktion bezüglich der Nutzung der Sporthallen in Köln-Grengel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026, TOP 9.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2787 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0269/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0178/2026 der SPD-Fraktion bezüglich der Nutzung der 
Sporthallen in Köln-Grengel 
Text der Anfrage: 
1. Wie stellt sich der aktuelle bauliche Zustand der Turnhallen der Eduard-Mörike- 
Schule und der Peter-Petersen-Grundschule dar? 
2. Welche konkreten baulichen, brandschutzrechtlichen oder sonstigen 
sicherheitsrelevanten Aspekte führen derzeit dazu, dass eine Nutzung der 
Turnhallen für Veranstaltungen außerhalb des regulären Schulbetriebs nicht 
zulässig ist? 
3. Welche Anforderungen wären aus Sicht der Verwaltung und der zuständigen 
Fachstellen zu erfüllen, um eine Nutzung der Turnhallen für schulische und 
vereinsbezogene Veranstaltungen grundsätzlich zu ermöglichen? 
4. Inwieweit können durch bauliche Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der 
Rettungswege, die Voraussetzungen für eine Nutzung geschaffen werden und 
welcher zeitliche sowie finanzielle Aufwand wäre hierfür voraussichtlich 
erforderlich? 
5. Sind der Verwaltung Anfragen oder Nutzungswünsche seitens der Schulen oder 
örtlicher Vereine in Bezug auf eine Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen 
bekannt, und wie wurden diese bislang beschieden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Die Halle an der Eduard-Möricke Schule befindet sich in einem einwandfreien Zustand. 
 
Die Halle an der Peter-Petersen-Schule ist bereits älter, jedoch uneingeschränkt nutzbar. Die 
Duschen in den Umkleiden sind aktuell jedoch außer Funktion. 
 
Zu 2.) 
Derzeit gibt es keine konkreten baulichen, brandschutzrechtlichen oder sonstigen sicherheits-
relevanten Aspekte, die einer Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen außerhalb des re-
gulären Schulbetriebs entgegenstehen. 
Die Turnhallen sind gemäß Baugenehmigung jedoch Sporthallen und keine Versammlungs-
stätten. 
Allerdings können temporäre Einzelveranstaltungen laut einem ministeriellen Erlass seit Kur-
zem verfahrensfrei durchgeführt werden. Eine Umwidmung oder Nutzungsänderung ist dafür 
nicht erforderlich. 
Dies gilt für bis zu 24 Veranstaltungen pro Jahr. 
 
Zu 3.)

2 
 
Aus Sicht der Verwaltung und der zuständigen Fachstellen sind keine zusätzlichen Anforde-
rungen zu erfüllen, um eine Nutzung der Turnhallen für schulische und vereinsbezogene Ver-
anstaltungen grundsätzlich zu ermöglichen. 
 
Zu 4.) 
Jede Halle verfügt über mindestens einen baulichen 2. Rettungsweg der direkt ins Freie führt, 
weshalb bauliche Änderungen nicht notwendig sind. 
 
Zu 5.) 
Der Verwaltung sind keine Anfragen oder Nutzungswünsche seitens der Schulen oder örtli-
cher Vereine zur Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen bekannt.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0269/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.02.2026
Erstellt
27.01.2026 07:51