0269/2026
Beantwortung der Anfrage AN/0178/2026 der SPD-Fraktion bezüglich der Nutzung der Sporthallen in Köln-Grengel
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2787 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0269/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Beantwortung der Anfrage AN/0178/2026 der SPD-Fraktion bezüglich der Nutzung der Sporthallen in Köln-Grengel Text der Anfrage: 1. Wie stellt sich der aktuelle bauliche Zustand der Turnhallen der Eduard-Mörike- Schule und der Peter-Petersen-Grundschule dar? 2. Welche konkreten baulichen, brandschutzrechtlichen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Aspekte führen derzeit dazu, dass eine Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen außerhalb des regulären Schulbetriebs nicht zulässig ist? 3. Welche Anforderungen wären aus Sicht der Verwaltung und der zuständigen Fachstellen zu erfüllen, um eine Nutzung der Turnhallen für schulische und vereinsbezogene Veranstaltungen grundsätzlich zu ermöglichen? 4. Inwieweit können durch bauliche Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Rettungswege, die Voraussetzungen für eine Nutzung geschaffen werden und welcher zeitliche sowie finanzielle Aufwand wäre hierfür voraussichtlich erforderlich? 5. Sind der Verwaltung Anfragen oder Nutzungswünsche seitens der Schulen oder örtlicher Vereine in Bezug auf eine Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen bekannt, und wie wurden diese bislang beschieden? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Halle an der Eduard-Möricke Schule befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Die Halle an der Peter-Petersen-Schule ist bereits älter, jedoch uneingeschränkt nutzbar. Die Duschen in den Umkleiden sind aktuell jedoch außer Funktion. Zu 2.) Derzeit gibt es keine konkreten baulichen, brandschutzrechtlichen oder sonstigen sicherheits- relevanten Aspekte, die einer Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen außerhalb des re- gulären Schulbetriebs entgegenstehen. Die Turnhallen sind gemäß Baugenehmigung jedoch Sporthallen und keine Versammlungs- stätten. Allerdings können temporäre Einzelveranstaltungen laut einem ministeriellen Erlass seit Kur- zem verfahrensfrei durchgeführt werden. Eine Umwidmung oder Nutzungsänderung ist dafür nicht erforderlich. Dies gilt für bis zu 24 Veranstaltungen pro Jahr. Zu 3.) 2 Aus Sicht der Verwaltung und der zuständigen Fachstellen sind keine zusätzlichen Anforde- rungen zu erfüllen, um eine Nutzung der Turnhallen für schulische und vereinsbezogene Ver- anstaltungen grundsätzlich zu ermöglichen. Zu 4.) Jede Halle verfügt über mindestens einen baulichen 2. Rettungsweg der direkt ins Freie führt, weshalb bauliche Änderungen nicht notwendig sind. Zu 5.) Der Verwaltung sind keine Anfragen oder Nutzungswünsche seitens der Schulen oder örtli- cher Vereine zur Nutzung der Turnhallen für Veranstaltungen bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0269/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.02.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 07:51