3479/2020
Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) betreffend Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V. vom 24.11.2020 (AN/1371/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2457 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 3479/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 01.02.2021 Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) betreffend Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V. vom 24.11.2020 (AN/1371/2020) Vorgenannte Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt: Frage 1: Wann wurde letztmals über die Kündigung verhandelt, bevor diese fristgerecht versendet wurde? Antwort der Verwaltung: Die Kündigung des Trägervertrages über das Sozial-gewerbliche Selbsthilfeprojekt „MüTZe“ vom 06.12.1990 mit Wirkung zum 05.12.2020 seitens der Stadt Köln erfolgte durch fristgerechte Übergabe des Kündigungsschreibens an den Vorstand des Vereins „Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V.“ am 05.06.2020. Die im Einvernehmen mit dem Vorstand des Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V. aus- gesprochene Kündigung des Trägervertrages war Folge struktureller Probleme innerhalb des Vereins (u. a. mehrfach gescheiterte Neuwahl eines Vereinsvorstands). Frage 2: Welche städtischen Mitarbeiter waren der Motor, den Verein zu Änderungen der Satzung zu bewe- gen? Antwort der Verwaltung: Innerhalb des Vereins „Mülheimer Selbsthilfe Teestube e.V.“ gab es zunächst Überlegungen, mittels Überarbeitung der Vereinssatzung unter Inanspruchnahme der Beratung durch „Der Paritätische Kreisgruppe Köln“ strukturelle Probleme des Vereins zu überwinden. Die Verwaltung hat diesen letzt- lich gescheiterten Prozess wohlwollend begleitet. Frage 3: Auf welchen Beschluss hin sind die städtischen Mitarbeiter aktiv geworden? Antwort der Verwaltung: Verwiesen wird auf die Antwort der Verwaltung zu Frage 1. Frage 4: Kann der Verein in einem anderen städtischen Gebäude weiter existieren, oder wird die Auflösung des Vereins angestrebt? Antwort der Verwaltung: Mit dem Verlust der Trägerschaft für die MüTZe geht nicht die Auflösung des Vereins „Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V.“ einher. Hinweis: Das Möbellager bleibt weiterhin in der Verwaltung des Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V.. 2 Frage 5: Sind einzelne Personen des Vorstandes „MüTZe e.V.“ zugleich in den Vorstand anderer Vereine ge- wählt worden? Antwort der Verwaltung: Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, Engagements von Mitgliedern des Vorstands des „Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V.“ in anderen Vereinen zu erfassen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3479/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.12.2020
- Erstellt
- 01.12.2020 09:50