0150/2021
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel
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Anlage 2- Stellungnahme des RPA
3770 Zeichen
/ 2 14 13.05.2022 143 Dezernat III, Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0150/2021, Stand 06.05.2022 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel RPA-Nr.: 2022/0339 Eingereichte städtische Gesamtkosten: rd. 16,5 Mio. € netto (19,6 Mio. € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, gemeinsam mit der KVB/Kölner Verkehrsbetriebe AG beabsichtigen die Ämter 69/Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau , 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 66/Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und 64/Amt für Verkehrsmanagement zwischen Venloer Straße und Berrenrather Straße 10 Haltestellen der Linie 13 barrierefrei umzurüsten sowie den Straßenraum verkehrlich komplett neu zu ordnen. Für die Gesamtmaßnahme soll nun im Rat der Stadt Köln der Planungsbeschluss herbeige- führt werden. Um die Maßnahmen realisieren zu können, ist ferner vorgesehen, die erforderlichen freiberuf- lichen Leistungen bzw. Dienstleistungen, wie z. B. die Objekt - und Fachplanung, die örtliche Bauüberwachung, die Projektsteuerung und verschiedenen Gutachten, extern zu beauftragen. Begründet wird diese Vorgehensweise mit mangelnden Personalkapazitäten. Von allen betei- ligten Ämtern wurde deshalb bei 11/Personal- und Verwaltungsmanagement entsprechender Personalbedarf angemeldet, der nach Angaben von 69 bisher noch nicht genehmigt wurde. Eine ausführliche Bedarfsprüfung wurde den vorliegenden Unterlagen nur von 69 beigefügt. Die Gesamtkosten für die zur Beauftragung vorgesehenen Dienstleistungen werden mit rund 18,9 Mio. Euro netto (22,5 Mio. Euro brutto) angegeben. Der städtische Gesamt kostenanteil liegt nach Abzug des Kostenanteils der KVB bei ca. 16, 5 Mio. Euro netto (19,6 Mio . Euro brutto). Allerdings beinhaltet der städtische Anteil auch die anteiligen Kosten, die im Rahmen der Glei- serneuerung z. B. für die örtliche Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie ggf. Projektsteuerung, Rechtsberatung, Beweissicherung etc. anfallen. Ich gehe davon aus, dass diese Honoraranteile in der Kostenteilungsvereinbarung zu Lasten der KVB berück- sichtigt werden und sich der städtische Anteil entsprechend reduziert. Die Honorarkosten wurden auf Basis einschlägiger Honorarordnungen (z. B. HOAI/Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt oder beruhen auf Erfahrungswerten aus ver- gleichbaren Projekten. Wird die HOAI Vertragsbestandteil, bitte ich bei der Honorarberechnung den § 50 HAOI, Be- sonderen Grundlagen des Honorars, zu beachten. Insbesondere bei der Beauftragung eines - 2 - Generalplaners ergeben sich Synergien, die zu einer Reduzierung der Honorarkosten führen. Auch sollte geprüft werden, ob § 11 HOAI, Wiederholungsplanung, bei der Planung der Bahn- steiganhebung angewandt werden kann, um auch hier den finanziellen Vorteil zu nutzen. In einem vorgeschalteten Projekt mit der KVB sollen die Bahnsteige der Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, Wüllner Straße und Dürener Straße/Gürtel auf 60 m verlängert werden. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit bitte ich zu prüfen, ob die Bahnsteiganhebung zeit- gleich erfolgen kann. Zwei aufeinanderfolgende Baumaßnahmen an den gleichen Haltestellen sind zudem weder imagefördernd für die Stadt Köln noch wird dadurch die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs gesteigert. Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die grundsätzlich gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)
3529 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
0150/2021
Stand: 24.03.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel
einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen
Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel;
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather
Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die not-
wendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die
Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vor-
läufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio.
€, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maß-
gabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich
liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl.
Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel
(VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022.
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400 -1201-0-0004, Erneuerung von
Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022.
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im
ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen
Grundstücken zu prüfen.
2
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Eh-
renfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu prio-
risieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer verwaltungsin-
ternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser
Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind beim federführenden Amt für
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Ver-
kehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (Amt 66) und Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht vorhanden.
Nächste Schritte:
Sobald der Aufbau der ämterübergreifenden Projektgruppe vollzogen ist, wird mit der Planung
bzw. mit den Ausschreibungen für die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten be-
gonnen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.01.2027
Anlage 8, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 0150-2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.10.2022 öffentlich 10.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel- len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 0150/2021 Geänderter Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla- nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus- bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berren- rather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwor- tungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun- gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gür- tel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun- gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400 -1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind mög- lichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen Grundstücken zu prüfen. Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstre- cke Linie 13 zu priorisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 2024)
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Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
0150/2021
Stand: 24.03.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel
einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen
Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel;
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather
Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die not-
wendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die
Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vor-
läufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio.
€, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maß-
gabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich
liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl.
Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel
(VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022.
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400 -1201-0-0004, Erneuerung von
Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022.
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im
ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen
Grundstücken zu prüfen.
2
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Eh-
renfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu prio-
risieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer verwaltungsin-
ternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser
Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind beim federführenden Amt für
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Ver-
kehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (Amt 66) und Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht vorhanden.
Nächste Schritte:
Sobald der Aufbau der ämterübergreifenden Projektgruppe vollzogen ist, wird mit der Planung
bzw. mit den Ausschreibungen für die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten be-
gonnen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.01.2024
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 28.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel- len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 0150/2021 RM Wahlen weist darauf hin, dass an einigen Haltestellen auch künftig die Linie 9 halten soll und somit Nieder- und Hochflurbahnsteige erforderlich werden. Er bittet um Mitteilung, ob es wirklich nötig sei, die Linie 9 überall halten zu lassen; ihm er- scheine beispielsweise ein Halt an der Wüllnerstraße entbehrlich. Ggf. können so größere Eingriffe in die Baumbestände vermieden werden. RM De Bellis-Olinger führt für die CDU-Fraktion aus, dass Stellplätze, die im Rahmen des Umbaus dauerhaft wegfallen werden, im nahen Umfeld kompensiert werden sol- len. Hierzu sollten insbesondere städtische Flächen wie z.B. Schulgrundstücke ge- prüft werden. Für die SPD-Fraktion signalisiert RM Jäger Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. Auf Nachfrage des SB Dr. Beese nach dem vorgesehenen Rasengleis zwischen Me- laten/Gürtel und Venloer Straße/Gürtel informiert Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, dass das Bauverfahren hierfür sehr aufwändig, sehr kostenintensiv und eine wesent- liche längere Sperrung von Nöten sei. Von daher werde zunächst darauf verzichtet. Sofern dies politisch gewünscht sei, werde die KVB jedoch ein Sedumgleis – wie auf der Strecke zwischen Junkersdorf und Weiden - prüfen. Auch Vorsitzender Hammer nimmt Bezug auf die Ausführungen in der Verwaltungs- vorlage und bittet um Mitteilung, ob im Zuge dieser Maßnahme auch der Straßen- raum zwischen den Haltestellen mit betrachtet und ggf. angepasst werde. 2 Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, bestätigt, dass der gesamte 5 km lange Abschnitt ganzheitlich betrachtet werde. Auf die Fra- gen der RM Wahlen und De Bellis-Olinger eingehend teilt sie zudem mit, dass es sich hier um einen ersten Planungsbeschluss handele. Die hier aufgeworfenen Anre- gungen und Hinweise werde die Verwaltung selbstverständlich mitnehmen und ver- suchen, eine optimale Lösung zu finden. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretun- gen Lindenthal und Ehrenfeld. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/10 Vorlagen-Nummer 0150/2021 Freigabedatum 07.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin ent- halten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienst- leistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungs- maßnahmen betraut. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanz- stelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 31.10.2022 Rat 10.11.2022 2 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ca. 19,6 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Derzeitige Situation Insgesamt 13 Haltestellen der Stadtbahnlinie 13 sind noch nicht barrierefrei erreichbar und werden auf Basis einer Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen für Stadtbahnan- lagen umgebaut. Grundlagen für die Prioritätenliste sind der § 8 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), demzu- folge „öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenver- kehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten sind“, und die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) aus dem Jahre 2013, in der die Zielsetzung, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen, formuliert wurde. Laut PBefG sind im Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränk- ten Menschen zu berücksichtigen. Im Nahverkehrsplan ist darzustellen, wie ein vollständig barriere- freier ÖPNV bis 2022 hergestellt werden kann. Ist es nicht möglich, eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 zu erreichen, sind Abweichungen darzustellen und zu begründen. Im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, der den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Köln bildet, ist unter Kapitel 8.2.3 nachzulesen, dass „sich mit den bereit stehenden personellen Ressour- 4 cen und den begrenzten Fördermittelkontingenten die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen lässt. Es muss eine Priorisierung nach den be- deutsamsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit an allen Stadt- bahnhaltestellen nach und nach herzustellen.“ Im Rahmen dieser Planungsmaßnahme sind von den 13 Haltestellen 10 Haltestellen zwischen Ven- loer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel barrierefrei umzubauen. Folgende Haltestellen sind betroffen (siehe Anlage 1 - Übersichtslageplan): • Venloer Straße/Gürtel • Weinsbergstraße/Gürtel • Melatengürtel (vormals Oskar-Jäger-Straße) • Aachener Straße/Gürtel • Wüllnerstraße • Dürener Straße/Gürtel • Gleueler Straße/Gürtel • Zülpicher Straße/Gürtel • Euskirchener Straße • Berrenrather Straße/Gürtel Die Haltestellen weisen jeweils zwei 35 cm hohe Seitenbahnsteige auf. Die Bahnsteigbreiten betra- gen ca. 1,80 m bis 6,00 m. Die Stadtbahntrasse wird stets in Mittellage neben einer meist zweireihi- gen Baumallee geführt und dies überwiegend auf einem besonderen Bahnkörper. Dies bedeutet, dass die Gleise im Verkehrsraum der Straße liegen, jedoch durch bauliche Maßnahmen vom übrigen Verkehr getrennt sind. Im Bereich des Lindenthalgürtels, zwischen den Haltestellen Dürener Stra- ße/Gürtel und Gleueler Straße/Gürtel, werden beide Gleise ohne bauliche Trennung auf der Fahr- bahn geführt. Zwischen den Haltestellen Gleueler Straße/Gürtel und Zülpicher Straße/Gürtel liegt ein Gleis auf der Fahrbahn. Die weiteren 3 Haltestellen, die noch nicht barrierefrei erreichbar sind (Subbelrather Straße/Gürtel, Nußbaumerstraße und Slabystraße) sind nicht Bestandteil des Beschlusses und werden in gesonder- ten Planungsmaßnahmen berücksichtigt. Der Umbau der Haltestelle Slabystraße ist derzeit noch nicht in Bearbeitung. Diese Haltestelle steht an vorletzter Stelle in der Prioritätenliste. Der barrierefreie Umbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel befindet sich bereits in der Planungsphase. Hier hat bereits im 3. Quartal 2021 eine Bürgerinformation über das Portal meinungfuer.koeln stattgefunden. Die Ergebnisse wur- den der BV Ehrenfeld vorgestellt. Die Beschlussvorlage zum erweiterten Planungsbeschluss (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104021) wurde in der Ratssitzung vom 05.05.2022 beschlossen. Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Für die 3 Richtungsbahnsteige der Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, Wüllnerstraße und Dürener Straße/Gürtel in Fahrtrichtung Sülzgürtel sollen mittelfristig die für den Einsatz auf der Stadtbahnli- nie 13 geplanten längeren Züge halten. Die Umsetzung soll als vorlaufende Maßnahme unter der Federführung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) erfolgen. Gemäß der Ergänzung (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=77627) des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 arbeitet die KVB die Planung der Maßnahme „Kapazitätserweiterung durch Ver- längerung der Bahnsteige an den Haltestellen der Linien 4 und 13“ aus, stellt die Förderung sicher und beantragt die notwendigen Genehmigungen. Der Umbau der Haltestellen soll zwischen 2022 und 2026 in vier Bauphasen erfolgen. In der ersten Bauphase 2022 erfolgt, vorbehaltlich des Ratsbe- schlusses, die Anpassung der Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, Wüllnerstraße und Dürener Stra- ße/Gürtel. Hierfür liegen bereits Bau- und Betriebsgenehmigungen vor. Der Baubeschluss (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=102594) wurde am 14.12.2021 vom Rat der Stadt Köln gefasst. Alle anderen Bahnsteige der 10 oben genannten Haltestellen besitzen bereits eine ausreichende 5 Länge für die längeren Züge. Planung Maßnahmenumfang im Bereich Stadtbahnhaltestellen Im Anschluss an die Umrüstungsarbeiten der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße sollen die 10 Haltestellen der Stadtbahnlinie 13 zwischen der Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel barrierefrei ausgebaut werden. Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungs- phase ein Planungsbeginn im Jahr 2022 erreichbar. Die Genehmigungsverfahren sollen ab 2025 be- ginnen. In erster Linie sollen an den 10 oben genannten Haltestellen die Bahnsteige auf 90 cm über Schie- nenoberkante angehoben werden, sodass ein nahezu höhengleicher Ein- und Ausstieg möglich ist. In diesem Zuge müssen auch die Bahnsteigrampen angepasst werden. Das taktile Bodenleitsystem (Bodenindikatoren) wird mit der Maßnahme ebenfalls nachgerüstet oder auf den neusten Stand ge- bracht. Im Rahmen einer ersten Voruntersuchung wurden die 2 Varianten „Seitenbahnsteige“ und „Mittel- bahnsteige“ hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass an fünf Haltestellen die vorhandenen Niederflurbahnsteige erhalten bleiben bzw. als Niederflurbahnstei- ge neu gebaut werden müssen. Drei dieser Haltestellen werden auch von der Stadtbahnlinie 7 (Niederflur) angefahren. Zwei weitere Haltestellen werden auch von der Stadtbahnlinie 9 (Niederflur) genutzt, sofern die Zülpicher Straße z. B. wegen Veranstaltungen oder auch Falschparkenden gesperrt ist. Die Linie 9 wird dann über den Gürtel und die Aachener Straße geführt. Daher müssen für die 5 Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Straße/Gürtel, Gleuler Straße/Gürtel und Zülpicher Straße/Gürtel Bahnsteige mit einer Einstiegshöhe von 35 cm über Schienenoberkante zusätzlich gebaut bzw. beibehalten wer- den. Die Nutzlänge der geplanten Hochflurbahnsteige beträgt 60 m, die Nutzbreite der Seitenbahnsteige liegt bei mindestens 3,50 m bzw. die der Mittelbahnsteige bei mindestens 4,50 m. Um einen barriere- freien Zugang auf die Bahnsteige zu ermöglichen werden Rampen benötigt. Diese dürfen eine Nei- gung von maximal 6 % aufweisen, nach je 5 m sind Zwischenpodeste einzuplanen. In der nun anstehenden Planung werden in Abstimmung mit den städtischen Dienststellen und der KVB Vorzugsvarianten für die einzelnen Haltestellen ermittelt. Auf dem Teilbereich des Gürtels zwischen Melatengürtel und Venloer Straße/Gürtel (Eisenbahnbrü- cke) ist eine vollständige Erneuerung der Gleisanlage im Vorfeld der Gesamtmaßnahme erforderlich. Die KVB setzt die Erneuerung der Gleisanlage zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit bereits ab dem Jahr 2023 baulich um. Die Erneuerung wird wieder in Form eines Schottergleises ausgeführt. Im Zuge der Planung der Gürtelumgestaltung wird die Umwandlung in ein Grüngleis (Rasen- oder Se- dumgleis mit berücksichtigt. Die erneuerte Schottergleisanlage wird als Basis für das Grüngleis wie- derverwendet. Eine Umwandlung in ein Grüngleis bereits im Zuge der Sanierung ab 2023 ist nicht sinnvoll, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Zuge der weiteren Planungen eine Veränderung der Gleislage ergibt. Eine Anpassung der Grüngleise wäre mit hohen Umbaukosten verbunden und ver- ursacht voraussichtlich eine Rückzahlung von beanspruchten Fördergeldern. Im Zuge der Gleiserneuerung wurden Voruntersuchungen aufgrund der offensichtlichen Konflikte bei einer Grundsanierung der Gleisanlage und dem Baumbestand durch die KVB in Abstimmung mit der Verwaltung an einzelnen repräsentativen Stellen durchgeführt. Die Ergebnisse der Wurzelsuchgräben lassen den Schluss zu, dass bei der geplanten Sanierung der Gleisanlage teilweise Habitus- verändernde Maßnahmen am Alleebaumbestand erforderlich sind. Voraussichtlich müssen dadurch 6 einige Bäume gefällt werden, an anderen müssen Kronenrückschnitte vorgenommen werden. Hierbei sollen u. a. das Gleisbett neu aufgebaut und die Einfassungen zu den Gleisanlagen sowie die Bahn- schwellen durch neue und größere ersetzt werden. Um dies auf ein Minimum zu beschränken, sollen im Jahr 2022 umfassende Voruntersuchungen durch die KVB in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt werden, mit dem Ziel den Baumbestand weitestgehend zu erhalten. Maßnahmenumfang im Bereich Straße und Lichtsignalanlagen Neben den Vorgaben, die sich aus der Barrierefreiheit ergeben, weist der Straßenraum zwischen Venloer Straße und Berrenrather Straße weitere fundamentale verkehrliche Mängel auf, die parallel zu dem Haltestellenausbau behoben werden sollen. Der Straßenraum soll zugunsten einer verbes- serten Rad- und Fußverkehrsführung neu aufgeteilt und die Situation des ruhenden Kfz-Verkehrs neu geordnet werden. In der Kostenorientierungswertermittlung werden Mittel angesetzt, die einen kom- pletten Straßenumbau einschließlich Anpassung aller Lichtsignalanlagen vom Knotenpunkt Venloer Straße bis zum Knotenpunkt Luxemburger Straße beinhalten. Öffentlichkeitsarbeit Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die Öffentlichkeit gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern regelmäßig informiert und beteiligt wird. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Bedarfs- feststellungsbeschlusses enthalten. Die Festlegung, um welche Art der Beteiligung es sich handelt, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier beschriebene Maßnahme wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, da durch den barriere- freien Ein- und Ausstieg an den 10 Haltestellen Venloer Straße/Gürtel bis Berrenrather Straße/Gürtel, der ÖPNV attraktiviert wird. Ebenso trägt sie dazu bei, die Attraktivität des motorisierten Individual- verkehrs zu reduzieren. Im Umkehrschluss wird dadurch die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote des Umweltverbundes bedeutender. Dadurch wird eine indirekte Reduktion von Treibhausgasemissi- onen bewirkt. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Zusätzlicher Personalbedarf Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist die Beauftragung externer Planer und Gutachter erforderlich. Dennoch sind durch die Stadt Köln als Bauherrin intensive Vorbereitungen und eine engmaschige Betreuung zur Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse sowie Zuarbeiten für die zu beauftragenden Planer- und Gutachterbüros zu leisten. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Per- sonalkapazitäten sind beim federführenden Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) so- wie den beteiligten Dienststellen Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (Amt 66) und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht vor- handen. Auf das Amt 67 entfallen keine Projektkosten und die 1,5 Mehrstellen dienen der Begleitung der Maßnahme. Der ermittelte Kapazitätsbedarf für die Planungs- und Umsetzungsphase zur Wahr- nehmung der nicht delegierbaren bauherrenseitigen Aufgaben durch die Stadt Köln ergibt für einen Projektbeginn im Jahr 2022 folgenden Stellenmehrbedarf: Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau: • 1 Stelle Gesamtprojektleitung für das Stadtbahnprojekt, Bauingenieur*in • 1 Stelle Projektkoordinierung für das Stadtbahnprojekt, Stellvertretung Projektleitung, Bauingeni- eur*in Amt für Verkehrsmanagement: 7 • 2 Stellen Teilprojektleitung für die Planung von Lichtsignalanlagen, Bauingenieur*in Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung: • 1 Stelle Projektsteuerung Straßenplanung / Straßenbau, Ingenieur*in • 1 Stelle Verkehrsuntersuchungen, Ingenieur*in Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: • 1,5 Stellen Ökologische Planungs- und Bauberatung sowie Bauüberwachung zum Schutz und Er- halt der Alleen und Grünanlagen, Ingenieur*in Es ist geplant die Stellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 anzumelden. Mit zunehmen- dem Projektfortschritt werden weitere Stellenbedarfe im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie im Amt für Verkehrsmanagement entstehen. Externe Vergaben Auf Grund der Größe und Dringlichkeit des Projekts ist geplant, Ingenieurleistungen stufenweise an einen externen Dienstleister als Generalplaner (Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbau- werke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung), sowie weitere Gutachten und Beratungsleistungen an Einzelauftragnehmer stufenweise zu vergeben. Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Generalplanungsleistungen wird in einem ersten Schritt ein technisches Büro zur Wettbewerbsbegleitung beauftragt. Kosten Ein erster prognostizierter Kostenorientierungswert für das Gesamtprojekt beträgt nach aktuellem Stand ca. 139 Mio. € brutto. Hierin enthalten sind Planungs- und sonstige Baunebenkosten in Höhe von ca. 22,5 Mio. € brutto. Die Planungskosten entfallen anteilig auf die Ämter 64, 66 und 69. Die KVB trägt die Planungskosten gemäß Stadtbahnvertrag für die Betriebseinrichtungen. Allgemeine Planungskosten, welche nicht direkt einem Amt zuzuordnen sind, werden mit Hilfe eines Kostenschlüssels aufgeteilt. Der Kosten- schlüssel basiert auf Grundlage der prognostizierten Baukosten je Amt und der KVB. Aufteilung der Gesamt-Planungskosten gem. Kostenschlüssel: Amt 69 Amt 66 Amt 64 KVB 3.100.000 € 14.900.000 € 1.600.000 € 2.900.000 € Auf die Stadt Köln entfallen somit Planungskosten in Höhe von ca. 19,6 Mio. € brutto. Davon entste- hen ca. 15,7 Mio. € brutto voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2026. Zu den relevantesten Posten zählen hierzu unter anderem die Projektsteuerung, Bauüberwachung und weitere Planungsleistun- gen, welche zusammen bereits mehr als 10 Mio. € brutto ausmachen. Die Umsatzsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Umsatzsteuer jedoch einzurechnen. Finanzierung Amt 69 Auf das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau entfallen gem. Kostenschlüssel ca. 3,1 Mio. € für die externe Vergabe der Planungsleistungen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in 2022 in Höhe von 15.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. - Anhebung zur Verfügung. 8 Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Planungsmittel in Höhe von ca. 3,085 Mio. € wer- den im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff an gleicher Stelle bedarfsorien- tiert berücksichtigt. Finanzierung Amt 66 Auf das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung entfallen gem. Kostenschlüssel ca. 14,9 Mio. € für die externe Vergabe der Planungsleistungen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 50.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr) zur Verfügung. Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Planungsmittel in Höhe von ca. 14,85 Mio. € wer- den im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff an gleicher Stelle bedarfsorien- tiert berücksichtigt. Finanzierung Amt 64 Auf das Amt für Verkehrsmanagement entfallen gemäß Kostenschlüssel ca. 1,6 Mio. € für die externe Vergabe der Planungsleistungen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 40.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignal- anlagen zur Verfügung. Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Planungsmittel in Höhe von ca. 1,59 Mio. € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff an gleicher Stelle bedarfsorientiert berücksichtigt. Finanzierung KVB Die prognostizierten Kosten sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der KVB nicht berücksichtigt. Der durch die Planungskosten resultierende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 2,9 Mio. € wird auf- grund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was unter sonst gleichen Bedingungen zu einer Ergebnisbelastung im Kernaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Die von der KVB zu übernehmen- den Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Än- derung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖD- LA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs führen. Förderung Auf Grundlage der Richtlinie des Verkehrsministeriums NRW aus 2020 zur Förderung von Planungs- leistungen zur Bildung eines Planungsvorrats für Schieneninfrastrukturvorhaben des ÖPNV, wurde in 2022 ein Förderantrag über die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-2 HOAI eingereicht. Der derzeit gültige Fördersatz für solche Planungsleistungen beträgt 90 %. Eine Bewilligung des Antra- ges steht noch aus. Eine Programmanmeldung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) für die Baukosten der Maßnahme ist noch nicht erfolgt. Diese wird voraussichtlich in 2024 mit voranschreitender Planung eingereicht. Der derzeit gültige Fördersatz für Maßnahmen dieser Art be- trägt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten. RPA Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gutachterleis- tungen im Rahmen der Planung in Höhe von ca. 22,5 Mio. € brutto wurde beim Rechnungsprüfungs- amt eingereicht. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 2 entnommen werden. 9 Anlagen Anlage 1 - Übersichtslageplan Anlage 2 – Stellungnahme des RPA
Anlage 6 - Auszug Rahmenplanungsbeirat 23.08.2022
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE Datum: 21.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 23.08.2022 öffentlich 5.1 Vorlagen-Nr. 0150/2021 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel- len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der Be- zirksvertretung Lindenthal folgenden Beschluss zu fassen: „Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla- nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus- bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berren- rather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Ge- mäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwor- tungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun- gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gür- tel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun- gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen.“ Darüber hinaus gibt der Rahmenplanungsbeirat folgenden Hinweis: - Ein weiteres Planungsziel sollte es sein, die Erreichbarkeit des Rahmenpla- nungsgebietes unter Berücksichtigung des starken Wachstums im Gebiet sicher- zustellen. Der Rahmenplanungsbeirat bittet außerdem darum, dass er weiterhin regelmäßig und rechtzeitig zu allen Themen, die das Vorhaben betreffen, beteiligt wird. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen bei einer Enthaltung
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 27.09.2022
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 12.10.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.09.2022 öffentlich 4.4 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel- len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 0150/2021 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 27.09.2022 AN/1671/2022 RM Wahlen weist auf den eingereichten Änderungsantrag hin und bittet zudem, die Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld zu berücksichtigen. RM Lorenz hingegen lehnt dies für die SPD-Fraktion ausdrücklich ab; eine Priorisie- rung von Haltestellen erscheine nicht sinnvoll und Ziel führend. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU, AN/1671/2022): Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städti- schen Grundstücken zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion 2 2. Beschluss (Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld): Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Li- nie 13 zu priorisieren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke. 3. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla- nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus- bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berren- rather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwor- tungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun- gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gür- tel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun- gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind mög- lichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen Grundstücken zu prüfen. Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstre- cke Linie 13 zu priorisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 - Übersichtslageplan
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Venloer Str. / Gürtel Berrenrather Str. / GürtelZülpicher Str. / GürtelGleueler Str. / GürtelDürener Str. / GürtelWüllnerstr.Aachener Str. / GürtelMelatengürtelWeinsbergstr. / GürtelVenloer Str. / Gürtel Euskirchener Str.Zülpicher Str. / GürtelGleueler Str. / GürtelDürener Str. / GürtelWüllnerstr.Aachener Str. / GürtelMelatengürtelWeinsbergstr. / Gürtel Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/1BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer Bauwerk: bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:Förderung von PlanungsleistungenStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnLinie 13 GürtelstreckeBahnsteiganhebung BartulovicBartulovic14.01.202114.01.2021 TeilbauwerkPlantypIndex freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 14.01.2021OHNE Übersicht: ÜbersichtPlan-Nr. Bezeichnung keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / Unterschrift ________
Anlage 5, Auszug Bezirksvertretung Ehrenfeld 05.09.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 06.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.09.2022 öffentlich 10.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel- len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 0150/2021 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleis- tungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Halte- stellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leis- tungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen be- traut. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstre- cke Linie 13 zu priorisieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 4, Auszug Bezirksvertretung Lindenthal 29.08.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 31.08.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.08.2022 öffentlich 9.2.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel- len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 0150/2021 Gemeinsamer mündlicher Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Klaus Reinartz / FDP) Geänderter Beschluss mit den mündlichen Ergänzungen von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Klaus Reinartz / FDP): Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleis- tungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Halte- stellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leis- tungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen be- traut. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Lindent- hal und Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen. Die Verwaltung richtet analog der Begleitgremien für die Ost-West-Achse ein entsprechendes Pendant für Politik aus Rat und BV und für Fachpublikum aus der Bürgerschaft ein. Die wegfallenden Stellplätze für PKW sollen ortsnah, insbesondere auf städtischen Grundstücken, kompensiert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0150/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.06.2022
- Erstellt
- 15.01.2021 15:42