Mandari Insight

0150/2021

Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 10.8

Anlage 2- Stellungnahme des RPA

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)

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Ansehen

Anlage 8, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 0150-2021

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 2024)

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug Rahmenplanungsbeirat 23.08.2022

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 27.09.2022

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Ansehen

Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Anlage 5, Auszug Bezirksvertretung Ehrenfeld 05.09.2022

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Ansehen

Anlage 4, Auszug Bezirksvertretung Lindenthal 29.08.2022

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Ansehen

Anlage 2- Stellungnahme des RPA

3770 Zeichen

/ 2 
 
14 13.05.2022 
143  
 
 
 
Dezernat III, Amt 69 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0150/2021, Stand 06.05.2022 
 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtels 
einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 
zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel 
 
RPA-Nr.: 2022/0339 
 
Eingereichte städtische Gesamtkosten: rd. 16,5 Mio. € netto (19,6 Mio. € brutto) 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
gemeinsam mit der KVB/Kölner Verkehrsbetriebe AG beabsichtigen die Ämter 69/Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau , 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 66/Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung und  64/Amt für Verkehrsmanagement  zwischen Venloer 
Straße und Berrenrather Straße 10 Haltestellen der Linie 13 barrierefrei umzurüsten sowie den 
Straßenraum verkehrlich komplett neu zu ordnen. 
Für die Gesamtmaßnahme soll nun im Rat der Stadt Köln der Planungsbeschluss herbeige-
führt werden. 
Um die Maßnahmen realisieren zu können, ist ferner vorgesehen, die erforderlichen freiberuf-
lichen Leistungen bzw. Dienstleistungen, wie z. B. die Objekt - und Fachplanung, die örtliche 
Bauüberwachung, die Projektsteuerung und verschiedenen Gutachten, extern zu beauftragen. 
Begründet wird diese Vorgehensweise mit mangelnden Personalkapazitäten. Von allen betei-
ligten Ämtern wurde deshalb bei 11/Personal- und Verwaltungsmanagement entsprechender 
Personalbedarf angemeldet, der nach Angaben von 69 bisher noch nicht genehmigt wurde. 
Eine ausführliche Bedarfsprüfung wurde den vorliegenden Unterlagen nur von 69 beigefügt.  
Die Gesamtkosten für die zur Beauftragung vorgesehenen Dienstleistungen werden mit rund 
18,9 Mio. Euro netto (22,5 Mio. Euro brutto) angegeben. Der städtische Gesamt kostenanteil 
liegt nach Abzug des Kostenanteils der KVB bei ca. 16, 5 Mio. Euro netto (19,6 Mio . Euro 
brutto). 
Allerdings beinhaltet der städtische Anteil auch die anteiligen Kosten, die im Rahmen der Glei-
serneuerung z. B. für die örtliche Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitskoordination 
sowie ggf. Projektsteuerung, Rechtsberatung, Beweissicherung etc. anfallen. Ich gehe davon 
aus, dass diese Honoraranteile in der Kostenteilungsvereinbarung zu Lasten der KVB berück-
sichtigt werden und sich der städtische Anteil entsprechend reduziert. 
Die Honorarkosten wurden auf Basis einschlägiger Honorarordnungen (z. B. HOAI/Honora-
rordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt oder beruhen auf Erfahrungswerten aus ver-
gleichbaren Projekten. 
Wird die HOAI Vertragsbestandteil, bitte ich bei der Honorarberechnung den §  50 HAOI, Be-
sonderen Grundlagen des Honorars, zu beachten. Insbesondere bei der Beauftragung eines

- 2 - 
 
 
Generalplaners ergeben sich Synergien, die zu einer Reduzierung der Honorarkosten führen. 
Auch sollte geprüft werden, ob § 11 HOAI, Wiederholungsplanung, bei der Planung der Bahn-
steiganhebung angewandt werden kann, um auch hier den finanziellen Vorteil zu nutzen. 
In einem vorgeschalteten Projekt mit der KVB sollen die Bahnsteige der Haltestellen Aachener 
Straße/Gürtel, Wüllner Straße und Dürener Straße/Gürtel auf 60 m verlängert werden. Vor 
dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit bitte ich zu prüfen, ob die Bahnsteiganhebung zeit-
gleich erfolgen kann. Zwei aufeinanderfolgende Baumaßnahmen an den gleichen Haltestellen 
sind zudem weder imagefördernd für die Stadt Köln noch wird dadurch die Attraktivität des 
öffentlichen Personennahverkehrs gesteigert. 
Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, die grundsätzlich gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Jülich         
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)

3529 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0150/2021
Stand: 24.03.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel 
einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen 
Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die not-
wendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die 
Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vor-
läufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. 
€, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maß-
gabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich 
liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. 
Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel 
(VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. 
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400 -1201-0-0004, Erneuerung von 
Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im 
ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen 
Grundstücken zu prüfen.

2 
 
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Eh-
renfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu prio-
risieren. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer verwaltungsin-
ternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser 
Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind beim federführenden Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Ver-
kehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (Amt 66) und Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht vorhanden.  
Nächste Schritte: 
Sobald der Aufbau der ämterübergreifenden Projektgruppe vollzogen ist, wird mit der Planung 
bzw. mit den Ausschreibungen für die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten be-
gonnen. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.01.2027

Anlage 8, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 0150-2021

3026 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 31.10.2022  
öffentlich 
10.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des 
Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel-
len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel; 
0150/2021 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berren-
rather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, 
die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen 
und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten.  
  
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf 
rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird 
nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwor-
tungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 
südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022.  
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von

50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gür-
tel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022.  
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400 -1201-0-0004, Erneuerung 
von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022.  
 
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind mög-
lichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen 
auf städtischen Grundstücken zu prüfen. 
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer 
Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstre-
cke Linie 13 zu priorisieren.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 2024)

3529 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0150/2021
Stand: 24.03.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel 
einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen 
Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die not-
wendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die 
Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vor-
läufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. 
€, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maß-
gabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich 
liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. 
Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel 
(VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. 
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400 -1201-0-0004, Erneuerung von 
Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im 
ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städtischen 
Grundstücken zu prüfen.

2 
 
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer Straße/Eh-
renfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Linie 13 zu prio-
risieren. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer verwaltungsin-
ternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser 
Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind beim federführenden Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Ver-
kehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (Amt 66) und Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht vorhanden.  
Nächste Schritte: 
Sobald der Aufbau der ämterübergreifenden Projektgruppe vollzogen ist, wird mit der Planung 
bzw. mit den Ausschreibungen für die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten be-
gonnen. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 31.01.2024

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

2592 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 28.08.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.08.2022  
öffentlich 
4.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des 
Gürtel einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel-
len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel; 
0150/2021 
RM Wahlen weist darauf hin, dass an einigen Haltestellen auch künftig die Linie 9 
halten soll und somit Nieder- und Hochflurbahnsteige erforderlich werden. Er bittet 
um Mitteilung, ob es wirklich nötig sei, die Linie 9 überall halten zu lassen; ihm er-
scheine beispielsweise ein Halt an der Wüllnerstraße entbehrlich. Ggf. können so 
größere Eingriffe in die Baumbestände vermieden werden. 
 
RM De Bellis-Olinger führt für die CDU-Fraktion aus, dass Stellplätze, die im Rahmen 
des Umbaus dauerhaft wegfallen werden, im nahen Umfeld kompensiert werden sol-
len. Hierzu sollten insbesondere städtische Flächen wie z.B. Schulgrundstücke ge-
prüft werden.   
 
Für die SPD-Fraktion signalisiert RM Jäger Zustimmung zur Verwaltungsvorlage. 
 
Auf Nachfrage des SB Dr. Beese nach dem vorgesehenen Rasengleis zwischen Me-
laten/Gürtel und Venloer Straße/Gürtel informiert Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, 
dass das Bauverfahren hierfür sehr aufwändig, sehr kostenintensiv und eine wesent-
liche längere Sperrung von Nöten sei. Von daher werde zunächst darauf verzichtet. 
Sofern dies politisch gewünscht sei, werde die KVB jedoch ein Sedumgleis – wie auf 
der Strecke zwischen Junkersdorf und Weiden - prüfen.  
 
Auch Vorsitzender Hammer nimmt Bezug auf die Ausführungen in der Verwaltungs-
vorlage und bittet um Mitteilung, ob im Zuge dieser Maßnahme auch der Straßen-
raum zwischen den Haltestellen mit betrachtet und ggf. angepasst werde.

2 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, bestätigt, 
dass der gesamte 5 km lange Abschnitt ganzheitlich betrachtet werde. Auf die Fra-
gen der RM Wahlen und De Bellis-Olinger eingehend teilt sie zudem mit, dass es 
sich hier um einen ersten Planungsbeschluss handele. Die hier aufgeworfenen Anre-
gungen und Hinweise werde die Verwaltung selbstverständlich mitnehmen und ver-
suchen, eine optimale Lösung zu finden. 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretun-
gen Lindenthal und Ehrenfeld. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

22818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0150/2021 
Freigabedatum 
 07.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Gürtel einschließlich 
barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestellen der Linie 13 zwischen Venloer 
Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel; 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für 
die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Haltestellen der Linie 13 
zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, 
die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher 
zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß 
vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin ent-
halten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags mit den in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungs-
maßnahmen betraut. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanz-
stelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 
6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. 
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die erstmalige 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 
6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.08.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Lindenthal und 
Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca. 19,6 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Förderung 
   % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Derzeitige Situation 
 
Insgesamt 13 Haltestellen der Stadtbahnlinie 13 sind noch nicht barrierefrei erreichbar und werden 
auf Basis einer Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen für Stadtbahnan-
lagen umgebaut.  
 
Grundlagen für die Prioritätenliste sind der § 8 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), demzu-
folge „öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenver-
kehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten sind“, 
und die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) aus dem Jahre 2013, in der die 
Zielsetzung, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen, formuliert wurde. 
 
Laut PBefG sind im Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränk-
ten Menschen zu berücksichtigen. Im Nahverkehrsplan ist darzustellen, wie ein vollständig barriere-
freier ÖPNV bis 2022 hergestellt werden kann. Ist es nicht möglich, eine vollständige Barrierefreiheit 
bis 2022 zu erreichen, sind Abweichungen darzustellen und zu begründen. Im 3. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln, der den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Köln 
bildet, ist unter Kapitel 8.2.3 nachzulesen, dass „sich mit den bereit stehenden personellen Ressour-

4 
cen und den begrenzten Fördermittelkontingenten die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit 
im ÖPNV bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen lässt. Es muss eine Priorisierung nach den be-
deutsamsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit an allen Stadt-
bahnhaltestellen nach und nach herzustellen.“  
 
Im Rahmen dieser Planungsmaßnahme sind von den 13 Haltestellen 10 Haltestellen zwischen Ven-
loer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel barrierefrei umzubauen. Folgende Haltestellen sind 
betroffen (siehe Anlage 1 - Übersichtslageplan): 
 
• Venloer Straße/Gürtel 
• Weinsbergstraße/Gürtel 
• Melatengürtel (vormals Oskar-Jäger-Straße) 
• Aachener Straße/Gürtel 
• Wüllnerstraße 
• Dürener Straße/Gürtel 
• Gleueler Straße/Gürtel 
• Zülpicher Straße/Gürtel 
• Euskirchener Straße 
• Berrenrather Straße/Gürtel 
 
Die Haltestellen weisen jeweils zwei 35 cm hohe Seitenbahnsteige auf. Die Bahnsteigbreiten betra-
gen ca. 1,80 m bis 6,00 m. Die Stadtbahntrasse wird stets in Mittellage neben einer meist zweireihi-
gen Baumallee geführt und dies überwiegend auf einem besonderen Bahnkörper. Dies bedeutet, 
dass die Gleise im Verkehrsraum der Straße liegen, jedoch durch bauliche Maßnahmen vom übrigen 
Verkehr getrennt sind. Im Bereich des Lindenthalgürtels, zwischen den Haltestellen Dürener Stra-
ße/Gürtel und Gleueler Straße/Gürtel, werden beide Gleise ohne bauliche Trennung auf der Fahr-
bahn geführt. Zwischen den Haltestellen Gleueler Straße/Gürtel und Zülpicher Straße/Gürtel liegt ein 
Gleis auf der Fahrbahn. 
 
Die weiteren 3 Haltestellen, die noch nicht barrierefrei erreichbar sind (Subbelrather Straße/Gürtel, 
Nußbaumerstraße und Slabystraße) sind nicht Bestandteil des Beschlusses und werden in gesonder-
ten Planungsmaßnahmen berücksichtigt. 
 
Der Umbau der Haltestelle Slabystraße ist derzeit noch nicht in Bearbeitung. Diese Haltestelle steht 
an vorletzter Stelle in der Prioritätenliste. 
 
Der barrierefreie Umbau der Stadtbahnlinien 5 und 13 an den Haltestellen Nußbaumerstraße und 
Subbelrather Straße/Gürtel befindet sich bereits in der Planungsphase. Hier hat bereits im 3. Quartal 
2021 eine Bürgerinformation über das Portal meinungfuer.koeln stattgefunden. Die Ergebnisse wur-
den der BV Ehrenfeld vorgestellt. Die Beschlussvorlage zum erweiterten Planungsbeschluss 
(https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104021) wurde in der Ratssitzung vom 
05.05.2022 beschlossen. Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. 
 
Für die 3 Richtungsbahnsteige der Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, Wüllnerstraße und Dürener 
Straße/Gürtel in Fahrtrichtung Sülzgürtel sollen mittelfristig die für den Einsatz auf der Stadtbahnli-
nie 13 geplanten längeren Züge halten. Die Umsetzung soll als vorlaufende Maßnahme unter der 
Federführung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) erfolgen. Gemäß der Ergänzung 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=77627) des Stadtbahnvertrages vom 
03.09./09.09.1991 arbeitet die KVB die Planung der Maßnahme „Kapazitätserweiterung durch Ver-
längerung der Bahnsteige an den Haltestellen der Linien 4 und 13“ aus, stellt die Förderung sicher 
und beantragt die notwendigen Genehmigungen. Der Umbau der Haltestellen soll zwischen 2022 und 
2026 in vier Bauphasen erfolgen. In der ersten Bauphase 2022 erfolgt, vorbehaltlich des Ratsbe-
schlusses, die Anpassung der Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, Wüllnerstraße und Dürener Stra-
ße/Gürtel. Hierfür liegen bereits Bau- und Betriebsgenehmigungen vor. Der Baubeschluss 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=102594) wurde am 14.12.2021 vom Rat 
der Stadt Köln gefasst. 
  
Alle anderen Bahnsteige der 10 oben genannten Haltestellen besitzen bereits eine ausreichende

5 
Länge für die längeren Züge. 
 
 
Planung 
 
Maßnahmenumfang im Bereich Stadtbahnhaltestellen 
 
Im Anschluss an die Umrüstungsarbeiten der Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße 
sollen die 10 Haltestellen der Stadtbahnlinie 13 zwischen der Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel barrierefrei ausgebaut werden. Aus Sicht der Verwaltung ist nach der Ausschreibungs-
phase ein Planungsbeginn im Jahr 2022 erreichbar. Die Genehmigungsverfahren sollen ab 2025 be-
ginnen. 
 
In erster Linie sollen an den 10 oben genannten Haltestellen die Bahnsteige auf 90 cm über Schie-
nenoberkante angehoben werden, sodass ein nahezu höhengleicher Ein- und Ausstieg möglich ist. In 
diesem Zuge müssen auch die Bahnsteigrampen angepasst werden. Das taktile Bodenleitsystem 
(Bodenindikatoren) wird mit der Maßnahme ebenfalls nachgerüstet oder auf den neusten Stand ge-
bracht. 
 
Im Rahmen einer ersten Voruntersuchung wurden die 2 Varianten „Seitenbahnsteige“ und „Mittel-
bahnsteige“ hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass an 
fünf Haltestellen die vorhandenen Niederflurbahnsteige erhalten bleiben bzw. als Niederflurbahnstei-
ge neu gebaut werden müssen. 
 
Drei dieser Haltestellen werden auch von der Stadtbahnlinie 7 (Niederflur) angefahren. Zwei weitere 
Haltestellen werden auch von der Stadtbahnlinie 9 (Niederflur) genutzt, sofern die Zülpicher Straße 
z. B. wegen Veranstaltungen oder auch Falschparkenden gesperrt ist. Die Linie 9 wird dann über den 
Gürtel und die Aachener Straße geführt. Daher müssen für die 5 Haltestellen Aachener Straße/Gürtel, 
Wüllnerstraße, Dürener Straße/Gürtel, Gleuler Straße/Gürtel und Zülpicher Straße/Gürtel Bahnsteige 
mit einer Einstiegshöhe von 35 cm über Schienenoberkante zusätzlich gebaut bzw. beibehalten wer-
den.  
 
Die Nutzlänge der geplanten Hochflurbahnsteige beträgt 60 m, die Nutzbreite der Seitenbahnsteige 
liegt bei mindestens 3,50 m bzw. die der Mittelbahnsteige bei mindestens 4,50 m. Um einen barriere-
freien Zugang auf die Bahnsteige zu ermöglichen werden Rampen benötigt. Diese dürfen eine Nei-
gung von maximal 6 % aufweisen, nach je 5 m sind Zwischenpodeste einzuplanen. 
 
In der nun anstehenden Planung werden in Abstimmung mit den städtischen Dienststellen und der 
KVB Vorzugsvarianten für die einzelnen Haltestellen ermittelt. 
 
Auf dem Teilbereich des Gürtels zwischen Melatengürtel und Venloer Straße/Gürtel (Eisenbahnbrü-
cke) ist eine vollständige Erneuerung der Gleisanlage im Vorfeld der Gesamtmaßnahme erforderlich. 
Die KVB setzt die Erneuerung der Gleisanlage zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit bereits ab 
dem Jahr 2023 baulich um. Die Erneuerung wird wieder in Form eines Schottergleises ausgeführt. Im 
Zuge der Planung der Gürtelumgestaltung wird die Umwandlung in ein Grüngleis (Rasen- oder Se-
dumgleis mit berücksichtigt. Die erneuerte Schottergleisanlage wird als Basis für das Grüngleis wie-
derverwendet. 
 
Eine Umwandlung in ein Grüngleis bereits im Zuge der Sanierung ab 2023 ist nicht sinnvoll, da nicht 
ausgeschlossen werden kann, dass sich im Zuge der weiteren Planungen eine Veränderung der 
Gleislage ergibt. Eine Anpassung der Grüngleise wäre mit hohen Umbaukosten verbunden und ver-
ursacht voraussichtlich eine Rückzahlung von beanspruchten Fördergeldern. 
 
Im Zuge der Gleiserneuerung wurden Voruntersuchungen aufgrund der offensichtlichen Konflikte bei 
einer Grundsanierung der Gleisanlage und dem Baumbestand durch die KVB in Abstimmung mit der 
Verwaltung an einzelnen repräsentativen Stellen durchgeführt. Die Ergebnisse der Wurzelsuchgräben 
lassen den Schluss zu, dass bei der geplanten Sanierung der Gleisanlage teilweise Habitus-
verändernde Maßnahmen am Alleebaumbestand erforderlich sind. Voraussichtlich müssen dadurch

6 
einige Bäume gefällt werden, an anderen müssen Kronenrückschnitte vorgenommen werden. Hierbei 
sollen u. a. das Gleisbett neu aufgebaut und die Einfassungen zu den Gleisanlagen sowie die Bahn-
schwellen durch neue und größere ersetzt werden. Um dies auf ein Minimum zu beschränken, sollen 
im Jahr 2022 umfassende Voruntersuchungen durch die KVB in Zusammenarbeit mit der Verwaltung 
durchgeführt werden, mit dem Ziel den Baumbestand weitestgehend zu erhalten. 
 
Maßnahmenumfang im Bereich Straße und Lichtsignalanlagen 
 
Neben den Vorgaben, die sich aus der Barrierefreiheit ergeben, weist der Straßenraum zwischen 
Venloer Straße und Berrenrather Straße weitere fundamentale verkehrliche Mängel auf, die parallel 
zu dem Haltestellenausbau behoben werden sollen. Der Straßenraum soll zugunsten einer verbes-
serten Rad- und Fußverkehrsführung neu aufgeteilt und die Situation des ruhenden Kfz-Verkehrs neu 
geordnet werden. In der Kostenorientierungswertermittlung werden Mittel angesetzt, die einen kom-
pletten Straßenumbau einschließlich Anpassung aller Lichtsignalanlagen vom Knotenpunkt Venloer 
Straße bis zum Knotenpunkt Luxemburger Straße beinhalten. 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die Öffentlichkeit gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern 
regelmäßig informiert und beteiligt wird. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Bedarfs-
feststellungsbeschlusses enthalten. Die Festlegung, um welche Art der Beteiligung es sich handelt, 
erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier beschriebene Maßnahme wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, da durch den barriere-
freien Ein- und Ausstieg an den 10 Haltestellen Venloer Straße/Gürtel bis Berrenrather Straße/Gürtel, 
der ÖPNV attraktiviert wird. Ebenso trägt sie dazu bei, die Attraktivität des motorisierten Individual-
verkehrs zu reduzieren. Im Umkehrschluss wird dadurch die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote 
des Umweltverbundes bedeutender. Dadurch wird eine indirekte Reduktion von Treibhausgasemissi-
onen bewirkt.  
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Zusätzlicher Personalbedarf 
 
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist die Beauftragung externer Planer und 
Gutachter erforderlich. Dennoch sind durch die Stadt Köln als Bauherrin intensive Vorbereitungen und 
eine engmaschige Betreuung zur Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse sowie Zuarbeiten für die 
zu beauftragenden Planer- und Gutachterbüros zu leisten. 
Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Per-
sonalkapazitäten sind beim federführenden Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) so-
wie den beteiligten Dienststellen Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) und Amt für Straßen- und 
Verkehrsentwicklung (Amt 66) und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht vor-
handen. Auf das Amt 67 entfallen keine Projektkosten und die 1,5 Mehrstellen dienen der Begleitung 
der Maßnahme. Der ermittelte Kapazitätsbedarf für die Planungs- und Umsetzungsphase zur Wahr-
nehmung der nicht delegierbaren bauherrenseitigen Aufgaben durch die Stadt Köln ergibt für einen 
Projektbeginn im Jahr 2022 folgenden Stellenmehrbedarf: 
 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau: 
• 1 Stelle Gesamtprojektleitung für das Stadtbahnprojekt, Bauingenieur*in 
• 1 Stelle Projektkoordinierung für das Stadtbahnprojekt, Stellvertretung Projektleitung, Bauingeni-
eur*in  
 
Amt für Verkehrsmanagement:

7 
• 2 Stellen Teilprojektleitung für die Planung von Lichtsignalanlagen, Bauingenieur*in 
 
Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung: 
• 1 Stelle Projektsteuerung Straßenplanung / Straßenbau, Ingenieur*in 
• 1 Stelle Verkehrsuntersuchungen, Ingenieur*in 
 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: 
• 1,5 Stellen Ökologische Planungs- und Bauberatung sowie Bauüberwachung zum Schutz und Er-
halt der Alleen und Grünanlagen, Ingenieur*in 
 
Es ist geplant die Stellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 anzumelden. Mit zunehmen-
dem Projektfortschritt werden weitere Stellenbedarfe im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 
im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie im Amt für Verkehrsmanagement entstehen. 
 
Externe Vergaben 
 
Auf Grund der Größe und Dringlichkeit des Projekts ist geplant, Ingenieurleistungen stufenweise an 
einen externen Dienstleister als Generalplaner (Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbau-
werke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung), sowie weitere Gutachten und 
Beratungsleistungen an Einzelauftragnehmer stufenweise zu vergeben. 
 
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Generalplanungsleistungen wird in einem ersten 
Schritt ein technisches Büro zur Wettbewerbsbegleitung beauftragt. 
 
Kosten 
 
Ein erster prognostizierter Kostenorientierungswert für das Gesamtprojekt beträgt nach aktuellem 
Stand ca. 139 Mio. € brutto. Hierin enthalten sind Planungs- und sonstige Baunebenkosten in Höhe 
von ca. 22,5 Mio. € brutto. 
 
Die Planungskosten entfallen anteilig auf die Ämter 64, 66 und 69. Die KVB trägt die Planungskosten 
gemäß Stadtbahnvertrag für die Betriebseinrichtungen. Allgemeine Planungskosten, welche nicht 
direkt einem Amt zuzuordnen sind, werden mit Hilfe eines Kostenschlüssels aufgeteilt. Der Kosten-
schlüssel basiert auf Grundlage der prognostizierten Baukosten je Amt und der KVB. 
 
Aufteilung der Gesamt-Planungskosten gem. Kostenschlüssel: 
 
Amt 69 Amt 66 Amt 64 KVB 
3.100.000 € 14.900.000 € 1.600.000 € 2.900.000 € 
 
Auf die Stadt Köln entfallen somit Planungskosten in Höhe von ca. 19,6 Mio. € brutto. Davon entste-
hen ca. 15,7 Mio. € brutto voraussichtlich frühestens ab dem Jahr 2026. Zu den relevantesten Posten 
zählen hierzu unter anderem die Projektsteuerung, Bauüberwachung und weitere Planungsleistun-
gen, welche zusammen bereits mehr als 10 Mio. € brutto ausmachen. 
 
Die Umsatzsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Umsatzsteuer jedoch einzurechnen. 
 
Finanzierung Amt 69 
 
Auf das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau entfallen gem. Kostenschlüssel ca. 3,1 Mio. € für 
die externe Vergabe der Planungsleistungen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in 
2022 in Höhe von 15.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 
südl. Gürtel - Bst. - Anhebung zur Verfügung.

8 
Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Planungsmittel in Höhe von ca. 3,085 Mio. € wer-
den im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff an gleicher Stelle bedarfsorien-
tiert berücksichtigt. 
 
Finanzierung Amt 66 
 
Auf das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung entfallen gem. Kostenschlüssel ca. 14,9 Mio. € für 
die externe Vergabe der Planungsleistungen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 50.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel 
(VenloerStr/LuxemStr) zur Verfügung. 
 
Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Planungsmittel in Höhe von ca. 14,85 Mio. € wer-
den im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff an gleicher Stelle bedarfsorien-
tiert berücksichtigt. 
 
Finanzierung Amt 64 
 
Auf das Amt für Verkehrsmanagement entfallen gemäß Kostenschlüssel ca. 1,6 Mio. € für die externe 
Vergabe der Planungsleistungen. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
40.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignal-
anlagen zur Verfügung. 
 
Die darüber hinaus ab 2023 benötigten investiven Planungsmittel in Höhe von ca. 1,59 Mio. € werden 
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff an gleicher Stelle bedarfsorientiert 
berücksichtigt. 
 
Finanzierung KVB 
 
Die prognostizierten Kosten sind in der aktuellen Wirtschaftsplanung der KVB nicht berücksichtigt. 
Der durch die Planungskosten resultierende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 2,9 Mio. € wird auf-
grund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was 
unter sonst gleichen Bedingungen zu einer Ergebnisbelastung im Kernaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führt. Die von der KVB zu übernehmen-
den Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Än-
derung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖD-
LA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs führen.  
 
Förderung 
 
Auf Grundlage der Richtlinie des Verkehrsministeriums NRW aus 2020 zur Förderung von Planungs-
leistungen zur Bildung eines Planungsvorrats für Schieneninfrastrukturvorhaben des ÖPNV, wurde in 
2022 ein Förderantrag über die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-2 HOAI eingereicht. Der 
derzeit gültige Fördersatz für solche Planungsleistungen beträgt 90 %.  Eine Bewilligung des Antra-
ges steht noch aus. 
 
Eine Programmanmeldung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG 
NRW) für die Baukosten der Maßnahme ist noch nicht erfolgt. Diese wird voraussichtlich in 2024 mit 
voranschreitender Planung eingereicht. Der derzeit gültige Fördersatz für Maßnahmen dieser Art be-
trägt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten. 
 
RPA 
 
Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gutachterleis-
tungen im Rahmen der Planung in Höhe von ca. 22,5 Mio. € brutto wurde beim Rechnungsprüfungs-
amt eingereicht. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 2 entnommen 
werden.

9 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Übersichtslageplan 
Anlage 2 – Stellungnahme des RPA

Anlage 6 - Auszug Rahmenplanungsbeirat 23.08.2022

3252 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / 
Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Sinz 
Telefon:  (0221) 221 26391  
E-Mail:  Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE 
Datum: 21.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
vom 23.08.2022 
öffentlich 
5.1 Vorlagen-Nr. 0150/2021  
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des 
Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel-
len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel; 
 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld und der Be-
zirksvertretung Lindenthal folgenden Beschluss zu fassen: 
 
„Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berren-
rather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, 
die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen 
und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Ge-
mäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf rd. 
22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird 
nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwor-
tungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 
südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022.  
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von

50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gür-
tel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022.  
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung 
von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen 
Lindenthal und Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen.“ 
 
Darüber hinaus gibt der Rahmenplanungsbeirat folgenden Hinweis: 
 
- Ein weiteres Planungsziel sollte es sein, die Erreichbarkeit des Rahmenpla-
nungsgebietes unter Berücksichtigung des starken Wachstums im Gebiet sicher-
zustellen. 
 
Der Rahmenplanungsbeirat bittet außerdem darum, dass er weiterhin regelmäßig 
und rechtzeitig zu allen Themen, die das Vorhaben betreffen, beteiligt wird. 
 
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig beschlossen bei einer Enthaltung

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 27.09.2022

4196 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 12.10.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 27.09.2022  
öffentlich 
4.4 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des 
Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel-
len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel; 
0150/2021 
 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU 
vom 27.09.2022 
AN/1671/2022 
 
RM Wahlen weist auf den eingereichten Änderungsantrag hin und bittet zudem, die 
Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld zu berücksichtigen. 
 
RM Lorenz hingegen lehnt dies für die SPD-Fraktion ausdrücklich ab; eine Priorisie-
rung von Haltestellen erscheine nicht sinnvoll und Ziel führend. 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und 
CDU, AN/1671/2022): 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
 
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im 
ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen auf städti-
schen Grundstücken zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion

2 
 
 
 
2. Beschluss (Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld): 
 
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer 
Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstrecke Li-
nie 13 zu priorisieren. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen 
von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke. 
 
3. Beschluss (über die so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Aus-
bau von 10 Haltestellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berren-
rather Straße/Gürtel fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, 
die notwendigen Genehmigungen zu beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen 
und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten.  
 
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtplanungskosten auf 
rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird 
nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den in ihrem Verantwor-
tungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen betraut. 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 15.000 € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 
südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen 
die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
50.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gür-
tel (VenloerStr/LuxemStr), im Haushaltsjahr 2022. 
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistun-
gen die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 10.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung 
von Lichtsignalanlagen, im Haushaltsjahr 2022. 
 
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind mög-
lichst im ortsnahen Umfeld zu kompensieren. Dabei sind insbesondere Flächen 
auf städtischen Grundstücken zu prüfen. 
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer 
Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstre-
cke Linie 13 zu priorisieren. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 - Übersichtslageplan

1911 Zeichen

Venloer Str. / Gürtel
Berrenrather Str. / GürtelZülpicher Str. / GürtelGleueler Str. / GürtelDürener Str. / GürtelWüllnerstr.Aachener Str. / GürtelMelatengürtelWeinsbergstr. / GürtelVenloer Str. / Gürtel
Euskirchener Str.Zülpicher Str. / GürtelGleueler Str. / GürtelDürener Str. / GürtelWüllnerstr.Aachener Str. / GürtelMelatengürtelWeinsbergstr. / Gürtel
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/1BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer
Bauwerk: bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:Förderung von PlanungsleistungenStadt KölnAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 KölnLinie 13 GürtelstreckeBahnsteiganhebung
BartulovicBartulovic14.01.202114.01.2021
TeilbauwerkPlantypIndex
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
14.01.2021OHNE
Übersicht:
ÜbersichtPlan-Nr.
Bezeichnung
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / Unterschrift
________

Anlage 5, Auszug Bezirksvertretung Ehrenfeld 05.09.2022

2855 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 06.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des 
Gürtel einschließlich barrierfreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel-
len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel; 
0150/2021 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleis-
tungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Halte-
stellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und 
beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu 
beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leis-
tungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die 
Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von 
rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den 
in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen be-
traut. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die 
erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im 
Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im 
Haushaltsjahr 2022. 
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die 
erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im

Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), 
im Haushaltsjahr 2022. 
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die 
erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im 
Haushaltsjahr 2022. 
 
Mit Blick auf den Schulstart der IUS Heliosstraße ist die Haltestelle Venloer 
Straße/Ehrenfeldgürtel als Startpunkt für Planung und Ausbau der Gürtelstre-
cke Linie 13 zu priorisieren. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 4, Auszug Bezirksvertretung Lindenthal 29.08.2022

3282 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 31.08.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 29.08.2022  
öffentlich 
9.2.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Neugestaltung des 
Gürtel einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Stadtbahnhaltestel-
len der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather 
Straße/Gürtel; 
0150/2021 
Gemeinsamer mündlicher Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke 
und Klaus Reinartz / FDP) 
 
Geänderter Beschluss mit den mündlichen Ergänzungen von Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Klaus Reinartz / 
FDP): 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleis-
tungen für die Neugestaltung des Gürtels einschließlich barrierefreiem Ausbau von 10 Halte-
stellen der Linie 13 zwischen Venloer Straße/Gürtel und Berrenrather Straße/Gürtel fest und 
beauftragt die Verwaltung, die Planung durchzuführen, die notwendigen Genehmigungen zu 
beantragen, die Finanzierung sicher zu stellen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leis-
tungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die 
Gesamtplanungskosten auf rd. 22,5 Mio. €, darin enthalten sind Kosten der KVB von 
rd. 2,9 Mio. €. Die KVB wird nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit den 
in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen be-
traut. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die 
erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.000 € im 
Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-6103, L13 südl. Gürtel - Bst. – Anhebung, im 
Haushaltsjahr 2022. 
 
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die 
erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 50.000 € im

Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1131, Umgestalt. Gürtel (VenloerStr/LuxemStr), 
im Haushaltsjahr 2022. 
 
Außerdem beschließt der Rat der Stadt Köln zur Aufnahme erster Planungsleistungen die 
erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 10.000 € im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Verkehrsentwicklung, Teilplan-zeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsignalanlagen, im 
Haushaltsjahr 2022. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen Lindent-
hal und Ehrenfeld uneingeschränkt zustimmen. 
 
Die Verwaltung richtet analog der Begleitgremien für die Ost-West-Achse ein 
entsprechendes Pendant für Politik aus Rat und BV und für Fachpublikum aus der 
Bürgerschaft ein.  
  
Die wegfallenden Stellplätze für PKW sollen ortsnah, insbesondere auf städtischen 
Grundstücken, kompensiert werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (7)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
23.08.2022 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0150/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.06.2022
Erstellt
15.01.2021 15:42