Mandari Insight

3894/2024

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (VEP) Arbeitstitel: Antonsgasse (neu) in Köln-Atstadt/Nord, Aufstellung und Einleitung eines VEP Arbeitstitel: Weltstadthaus in Köln-Altstadt/Nord, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 20.12.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.02.2025, TOP 10.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 - Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 4 - Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage 6 - Sternenplan

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Ansehen

Anlage 2 - Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss

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Ansehen

Anlage 3 - Geltungsbereich Aufstellungs- u. Einleitungsbeschluss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1082 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 
BauGB wird freiwillig durchgeführt. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 - Planungskonzept

5018 Zeichen

Erweiterung Weltstadthaus Köln
Einleitungsbeschluss
Dezember 2024
Anlage 5

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024 
Luftaufnahme Bestand P&C Köln

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024 
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop- 4 -12. Januar 2024 
Skizzen/ Modellstudien
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 4 - 12. Januar 2024 
Skizzen/ Modellstudien
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 8 - 24. Juni 2024 
Massenmodellstudien 
zu Varianten
Skizzen / Modellstudien Erweiterungsentwürfe

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+70.00
Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+41.90
Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+41.90
Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+48.80
+39.00
+39.00
+48.80
Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+39.00
+48.80
Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+38.30
Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
+38.30
+38.30
Entwurf f ache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Hochhaus 70m (2022)
Köln 2020 - Peek & Cloppenburg
RPBW, 27.06.2022 1/400 @ A3
Alternative 2 - Dachaufsicht
Grundriss Alt2 Dachaufsicht

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
S
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A N T O N S G A S S E
I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G
N O R D - S Ü D - F A H R T
(T U N N E L)
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Dachterrasse
Dachterrasse
Photovoltaik
+41.90
+24.28
+34.00
Köln Erweiterung - MIDSTAD
RPBW, Juli 2024
Erweiterung Dachaufsicht
Dachaufsicht
Entwurf Überbauung 41,9 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
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A N T O N S G A S S E
I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G
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(T U N N E L)
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Dachterrasse
+34.00
+38.30
+48.80
Köln Erweiterung - MIDSTAD
RPBW, Juli 2024
Erweiterung Dachaufsicht
Dachaufsicht
Entwurf Hybridlösung 39m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)
S
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A N T O N S G A S S E
I N A - G E S C H L Ö S S L - W E G
N O R D - S Ü D - F A H R T
(T U N N E L)
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Dachterrasse
+34.00
+38.30
+48.80
Köln Erweiterung - MIDSTAD
RPBW, Juli 2024
Erweiterung Dachaufsicht
Dachaufsicht

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Hochhaus 70m (2022)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Überbauung 41,90 m (2023)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf Hybridlösung 39 m / 48 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024
Entwurf flache Überbauung 38,50 m (2024)

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024 
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 30 - 24. Juni 2024

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024 
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 32 - 24. Juni 2024

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024 
Erweiterung Weltstadthaus Köln - JC Real Estate
Renzo Piano Building Workshop - 34 - 24. Juni 2024

Erweiterung Weltstadthaus Köln - Midstad
Renzo Piano Building Workshop 06. Dezember 2024 
RPBW 
Renzo Piano Building Workshop
34, rue des Archives
F-75004 Paris
France
www.rpbw.com

Anlage 4 - Erläuterungsbericht

24723 Zeichen

1 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Weltstadthaus“ in Köln-Altstadt/Nord 
1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren
1.1 Anlass und Ziel der Planung 
Die zu realisierende Planung betrifft das Weltstadthaus auf der Schildergasse in der 
Kölner Innenstadt (nachfolgend “Weltstadthaus”), ein markantes Bauwerk des re-
nommierten Architekturbüros Renzo Piano Building Workshop (nachfolgend “Büro 
Renzo Piano”). Seit seiner Fertigstellung im Jahre 2005 betreibt die auf den textilen 
Einzelhandel spezialisierte Peek & Cloppenburg B.V. & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf 
(nachfolgend “P&C”) dort eine Filiale mit rund 350 Mitarbeitenden. Allerdings ist der 
heutige Handelssektor, insbesondere der stationäre Modehandel, im Zuge von mul-
tiplen Krisen (Corona, Energiepreissteigerungen, Inflation u.a.) sowie aufgrund des 
digitalen Wandels einem schnellen und starken Transformationsdruck ausgesetzt: 
Überdimensionierte Einzelhandelsfläche: 
Dies wirkt sich auch auf das Geschäftsmodell von P&C aus. Künftig werden gerin-
gere Verkaufsflächen (aber bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl) benötigt. Die nicht 
mehr benötigten Flächen können aufgrund der baulichen Struktur des Gebäudes 
nicht sinnvoll und effizient anderweitig genutzt werden, was langfristig die Wirtschaft-
lichkeit des Objekts gefährdet. 
Fehlende Drittverwendungsfähigkeit: 
Die Konzeption als reine Handelsimmobilie macht es notwendig, in die bauliche Sub-
stanz und Haustechnik umfassend einzugreifen, um alternative Nutzungen zu ermög-
lichen. 
Hoher Energieverbrauch und CO₂-Belastung: 
Die veraltete Haustechnik und die ineffiziente Nutzung des Gebäudes führen zu 
überdurchschnittlich hohen Nebenkosten und Emissionen.  
Darüber hinaus steht das Umfeld des Weltstadthauses vor strukturellen Her-
ausforderungen: 
Ein erkennbarer Umsatzrückgang und zunehmende Leerstände, insbesondere in der 
Hohe Straße und bereits ansatzweise auf der Schildergasse, gefährden die Attraktivi-
tät des Quartiers. Der sichtbare Trading-Down-Effekt, der durch Low-Budget-Shop-
ping ausgelöst wird, wirkt sich auf das Geschäftsmodell von P&C aus und droht 
gleichzeitig das Image der Innenstadt weiter zu schwächen. Aufgrund der abneh-
menden Attraktivität der Innenstadt und der fehlenden Aufenthaltsqualität im Bereich 
der Schildergasse, suchen immer weniger Kunden von P&C die Innenstadt auf. Die 
fehlende bzw. abnehmende Belebung führt zudem insbesondere in den Abendstun-
den zu einem nachlassenden Sicherheitsgefühl der Innenstadtbesucher*innen. 
Anlage 4

2 
 
1.2 Verfahren 
Bereits im Jahr 2014 wurden durch die Naxos Objekt GmbH & Co. KG, Düsseldorf, 
Planungen zur Erweiterung des Bestandsgebäudes mit dem Einleitungsbeschluss 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Antonsgasse (neu)“ in Köln-Altstadt/Nord 
(vgl. Vorlagen-Nr. 0008/2014) angestoßen. Diese Planungen wurden nicht weiterver-
folgt und die Entwicklung wird nun federführend durch die Midstad Advisory GmbH, 
Frankfurt am Main, als Dienstleister der Vorhabenträgerin, vorangetrieben. Vorha-
benträgerin des jetzigen Erweiterungsvorhabens ist die Paxos Köln Cä24 SARL & 
Co. KG.  
Um das nun vorgesehene Vorhaben realisieren zu können, ist die Aufhebung des 
o.g. Einleitungsbeschlusses, der Antrag auf Einleitung, die Grundstückverfügbarkeit 
und die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. 
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 den Antrag auf Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes nach § 12 Absatz 2 BauGB gestellt. 
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, 
die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen. 
Da es sich allerdings bei dem Vorhaben um großflächigen Einzelhandel im Sinne des 
§ 11 Abs. 3 Satz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer zulässigen Ge-
schossfläche von mehr als 1 200 m² handelt, wird nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Geset-
zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dem Bebauungsplanverfahren 
eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorangestellt. Da die Einzelhandelsnut-
zung bereits im Plangebiet vorhanden ist, kann davon ausgegangen werden, dass 
durch die neuerliche Überplanung des Gebietes keine negativen Auswirkungen auf 
die Schutzgüter zu erwarten sind. Im Übrigen sind die in § 1 Absatz 6 Nummer 7b 
BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und eu-
ropäische Vogelschutzgebiete) nicht betroffen.  
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung gemäß 
§ 2 Absatz 4 BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. 
Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange und mögliche Minimierung der 
umweltrelevanten Auswirkungen auf das Plangebiet und seine Umgebung im Verfah-
ren umfassend berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet.  
 
Trotz der Anwendung des § 13a BauGB soll eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 
§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln-Altstadt/Nord, im Einkaufszentrum der Kölner 
Innenstadt. Der Kölner Dom ist fußläufig ca. 850 m entfernt. Das ca. 7.500 qm große 
Plangebiet liegt auf der Überbauungsfläche Schildergasse/Nord-Süd-Fahrt. Es wird 
im Norden durch die Schildergasse, im Osten durch den Ina-Gschlössl-Weg (Ost-
seite der Nord-Süd-Fahrt), im Süden durch die Cäcilienstraße und im Westen durch 
die Antonsgasse begrenzt. Es entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Nr. 67447/18 (siehe hierzu ausführlich unter 3.3). 
Es umfasst die Flurstücke 581, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 
1096, 1097,1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1110, 1111, 1112, 
1113, 1114, 1115, 1116 der Flur 7 in der Gemarkung Köln.

3 
 
2.2 Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
Das Plangebiet wird heute bereits überwiegend durch das Weltstadthaus genutzt. 
Der Hauptbaukörper stellt sich als sechsgeschossiges Bauwerk mit einer Höhe von 
bis zu 34 m und damit 87,27 m über Normalnull (NN) dar. Das vorhandene Weltstadt-
haus verfügt beginnend vom Eckbereich Schildergasse/Antonsgasse bis zur Cäcili-
enstraße über eine im Halboval geschwungene, konvexe Fassade aus Glas, die sich 
nach oben verjüngt. An der Südseite des Plangebiets befindet sich westlich des Fas-
sadenendes ferner ein Parkhaus.  
Die Umgebung des Plangebietes ist durch eine hohe städtebauliche Dichte mit bis zu 
siebengeschossigen Gebäuden geprägt. Charakteristisch für diesen Innenstadtbe-
reich sind die schmalen Wegeverbindungen, wie sie auch im Westen mit der Antons-
gasse und im Osten mit dem Ina-Gschlössl-Weg angrenzend an den Baukörper des 
Weltstadthauses zu finden sind.  
Der Gebäudekomplex wird von der Nord-Süd-Fahrt unterführt. Im Süden des vorhan-
denen Gebäudes trifft eine Ausfahrt der Nord-Süd-Fahrt ebenerdig auf die jeweils 
dreispurig ausgebaute Cäcilienstraße. In der Mitte der Cäcilienstraße verlaufen Stra-
ßenbahnlinien. Beidseitig der Nord-Süd-Fahrt besteht eine fußläufige Verbindung 
zwischen Schildergasse und Cäcilienstraße.  
Westlich und nördlich ist der Bereich von Einzelhandelsnutzung umgeben. Die im 
Norden angrenzende Schildergasse ist als Fußgängerbereich mit Einzelhandel zu 
beiden Straßenseiten ausgeprägt. Im Nordosten des Plangebiets befindet sich die 
denkmalgeschützte Antoniterkirche sowie im Osten das Antoniter Quartier, welches 
unter anderem mit Flächen zur gewerblichen Nutzung und für Wohnflächen genutzt 
wird. 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist über die Kölner Hauptverkehrsachsen Nord-Süd-Fahrt und Cäcili-
enstraße (Ost-West-Achse) an das Straßenverkehrsnetz angebunden. Über die fuß-
läufig ca. 400 m entfernte Haltestelle Neumarkt und die ca. 700 m entfernte Halte-
stelle Heumarkt ist das Plangebiet an den ÖPNV angeschlossen. Der Kölner Haupt-
bahnhof, über den Anschluss an den Regional- und Fernverkehr der Deutschen 
Bahn AG besteht, ist fußläufig in ca. 1.000 m zu erreichen.   
Das Plangebiet ist mit Wasser und Energie versorgt. Der Bereich ist mit Ver- und 
Entsorgungsleitungen erschlossen.  
 
3. Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt 
den Bereich, in dem das Plangebiet gelegen ist, als einen „Allgemeinen Siedlungsbe-
reich“ (ASB) dar. Nach der regionalplanerischen Definition der ASB (Ziff. B.2.1) sol-
len innerhalb der ASB entsprechend dem Bedarf in der Bauleitplanung unter ande-
rem gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhande-
ner Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, nicht überwiegend belästigender 
Gewerbetriebe dargestellt bzw. festgesetzt werden.

4 
 
Am 10. Dezember 2021 hat der Regionalrat Köln den Aufstellungsbeschluss für ei-
nen Gesamtplan der bisherigen Teilräume Aachen, Köln und Bonn/Rhein-Sieg ge-
fasst. Die regionalplanerische Darstellung des Plangebiets wird von dem Entwurf 
nicht berührt.  
3.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als gemischte Baufläche, welche 
dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbetrieben - die das Wohnen nicht 
wesentlich stören - dient, ausgewiesen. In dem durch die Nord-Süd-Fahrt unterführ-
ten Bereich ist das Plangebiet zudem als Fläche für Hauptverkehrszüge dargestellt.  
3.3 Bebauungsplan 
Zur Verwirklichung des heute vorhandenen Kaufhauses wurde in den 1990er Jahren 
der Bebauungsplan 67447/18 aufgestellt. Das nun geplante Erweiterungsvorhaben 
ist jedoch nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes re-
alisierbar, sodass planungsrechtliche Schritte der Anpassung erforderlich sind.  
 
Im Zusammenhang mit dem unter Ziff. 1.2 dargestellten Verfahren zur Aufstellung ei-
nes vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Antonsgasse (neu)“ in Köln-Altstadt/Nord 
(Vorlagen-Nr. 0008/2014) wurde außerdem unter Berücksichtigung der Rechtspre-
chung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das 
Land Nordrhein-Westfalen der Bebauungsplan 67447/18 einer Prüfung unterzogen. 
Festgestellt wurde, dass der Bebauungsplan 67447/18 an offensichtlichen Rechts-
fehlern leidet: Zum einen dürfte ein Bekanntmachungsmangel vorliegen, da ein Hin-
weis in der Bekanntmachung fehlt, dass alle DIN-Normen, auf die in den textlichen 
Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, zur dauernden Einsichtnahme 
bei der Stadt Köln bereitgehalten werden und zum anderen dürfte ein durchgreifen-
der materiell-rechtlicher Mangel vorliegen, da die auf § 9 Absatz 1 Nr. 24 Baugesetz-
buch (BauGB) gestützte Darstellung von Lärmpegelbereichen, an die nach der textli-
chen Festsetzung die Vorgabe anknüpft, Vorkehrungen passiven Lärmschutzes nach 
Maßgabe der DIN 4109 zu treffen, nicht hinreichend bestimmt ist.  
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist deshalb das Verfahren der Neuaufstellung ei-
nes vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einem Bebauungsplan-Änderungsver-
fahren vorzuziehen, um die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem städte-
baulich hoch verdichteten Bereich sicherzustellen beziehungsweise zu gewährleis-
ten. 
 
3.3.1 Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
Wie bereits unter 1.2 dargestellt, macht die Realisierung des Vorhabens die Aufhe-
bung des im Jahr 2014 gefassten Einleitungsbeschlusses mit dem Arbeitstitel: „An-
tonsgasse (neu)“ in Köln-Altstadt/Nord (Vorlagen-Nr. 0008/2014) notwendig. 
3.4 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan (LP) der Stadt Köln weist das Gebiet als Bereich mit dem Ent-
wicklungsziel 6 („Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes o-
der zur Verbesserung des Klimas“) aus.

5 
 
3.5 Landschaftsschutzgebiete 
Das nächste zum Vorhaben gelegene Landschaftsschutzgebiet befindet sich mit dem 
Rhein in weiterer Entfernung. 
3.6 Denkmalschutz 
Das Plangebiet ist westlich der Antoniterkirche gelegen, die seit dem 7. Dezember 
1981 als Denkmal geschützt ist. Mit Rücksicht auf die Antoniterkirche wird im Bebau-
ungsplan Nr. 67447/18 ein ovaler, konvexer Fassadenverlauf auf der Ostseite zum 
Kirchplatz hin festgesetzt. Der Fassadenverlauf bleibt durch das Vorhaben unberührt. 
Das Plangebiet liegt ausweislich des sog. Sternenplans der Stadt Köln in einer Blick-
beziehung zum Kölner Dom (vgl. Anlage 6).  
3.7 Höhenkonzept von 2007 / Höhenentwicklungskonzept (HEK) 
Am 7. April 2020 hat der Rat der Stadt Köln die Entwicklung eines neuen Konzepts 
für die Höhenentwicklung innerhalb des links- und rechtsrheinischen Äußeren Grün-
gürtels (HEK) beschlossen. Gemäß Räumlichem Plan zum HEK (3276/2023) gilt die 
Innenstadt als sog. „Schutzbereich“, in der keine neuen Vorhaben über 40m zulässig 
sind. Mit einer Höhe von voraussichtlich 38,5m trägt das Vorhaben dem „Schutzbe-
reich“ Rechnung und löst keine zusätzlichen Anforderungen gem. des Bewertungsin-
strumentes HEK (0426/2023) aus. Auch die Beschlussvorlage 3029/2024 zum HEK 
sieht die Anwendbarkeit des Konzepts erst ab einer Gebäudehöhe von 40 m oder ei-
ner relativen Überschreitung der Höhe der Umgebungsbebauung um 30 % vor.  
 
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des vom Rat der Stadt Köln am 
15.05.2007 beschlossenen Höhenkonzeptes, in dem das Baugebiet als „Potentielle 
Verdichtungsfläche an der Nord-Süd-Fahrt“ ausgewiesen ist. 
 
Das Plangebiet grenzt im Südwesten (Cäcilienstraße) unmittelbar an den Wirkungs-
bereich der romanischen Stiftskirche Sankt Cäcilien (Höhenentwicklung bis 15,2 m) 
und mittelbar an den Wirkungsbereich des Baudenkmals der gotischen Pfarrkirche 
Sankt Peter (Höhenentwicklung bis 13,0 m) an. Der Bereich um die bereits angespro-
chene Antoniterkirche ist im Höhenkonzept als Baufeld mit einer Traufhöhenbegren-
zung von 15,0 m ausgewiesen.  
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird unter der Berücksichtigung der Be-
standssituation das Höhenkonzept insoweit konkretisieren. 
 
 
4.  Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
Durch die Erweiterung des Weltstadthauses soll der Bestand zukunftssichernd an At-
traktivität gewinnen. Dies soll auch positiv auf das nähere Umfeld sowie die Innen-
stadt insgesamt ausstrahlen.  Die Projektziele umfassen: 
 Zukunftsfähiges Handelsflächenkonzept: Anpassung der Handelsfläche auf 
ein nachhaltiges, wirtschaftlich tragbares Maß und Schaffung flexibler Flä-
chen, die für vielfältige Nutzungsformen geeignet sind. 
 Multifunktionalität: Entwicklung eines Multi-Use-Gebäudes, das Einzelhan-
del, Büro, Hotel, Gastronomie, Sport, Events und öffentliche Nutzungen har-

6 
 
monisch integriert. Das bisher nicht nutzbare oberste Stockwerk des Welt-
stadthauses kann durch Schaffung von Fluchtwegen im Zuge der Planung zu-
künftig der Öffentlichkeit für Veranstaltungen zugänglich gemacht werden. 
 Öffentliche Nutzung und Belebung: Förderung der Attraktivität durch öffent-
liche Bereiche wie z.B. eine Dachterrasse mit Spielplatz, Cafés/Gastronomie 
und eine Multifunktionshalle für sportliche und kulturelle Veranstaltungen. 
 Ressourceneffizienz: Umrüstung der technischen Anlagen zur Reduktion des 
Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen; Nachhaltigkeit durch Material-
einsatz und Dachbegrünung. 
 Belebung des Quartiers: Schaffung eines architektonischen und funktionalen 
Highlights, das als Impulsgeber für das Umfeld fungiert. Orientierung (auch) 
zur Cäcilienstraße und angemessenes Erscheinungsbild auch aus der Fuß-
gängerperspektive. 
 Erhöhung der Sicherheit durch Belebung/Frequenzsteigerung: Durch die 
Integration vielfältiger Nutzungen wird das Projekt darauf ausgerichtet, eine 
durchgehende Nutzung des Gebäudes über den gesamten Tag und alle Wo-
chentage hinweg zu gewährleisten. Diese kontinuierliche Präsenz und Aktivität 
sorgt für eine höhere Frequenz, wodurch das Sicherheitsempfinden vor Ort 
verbessert wird. Die Belebung schafft eine stärkere soziale Kontrolle im Um-
feld der Immobilie. 
Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Maßnahmen und damit einhergehende 
Investitionen erforderlich: 
Umbau des Bestandsgebäudes: Die Schaffung neuer Treppenhäuser und Flucht-
wege sowie eine umfassende Modernisierung der zentralen Haustechnik ermögli-
chen eine effiziente und flexible Nutzung. Sie sind zudem Voraussetzungen für die 
Schaffung von zusätzlicher Fläche (ca. 9.000 m²): Der geplante Anbau sowie die 
Aufstockung, auf der Fläche des ehemaligen Lederwaren Voegels-Gebäudes (Cäcili-
enstraße 26) und zum Teil auf einem Bereich des Bestandsobjekts im Bereich der 
Antonsgasse, schafft zusätzliche Fläche, die eine wirtschaftliche Integration von öf-
fentlichen, neuen frequenzbringenden Nutzungen in dem Projekt möglich macht. 
 
4.1 Historie und Genese zur Entwicklung der favorisierten Planungsvariante 
Diese Planziele sind bei der Entwicklung und Realisierung stets zu berücksichtigen. 
Hiervon ausgehend, wurden über die letzten Jahre in Abstimmung mit dem Büro 
Renzo Piano insgesamt vier Optionen zur Erweiterung des Weltstadthauses ausge-
arbeitet, die jeweils eine Erweiterung um ca. 9.000 qm BGF ermöglichen, in ihrer nä-
heren baulichen Ausgestaltung jedoch divergieren (Anlage 5).  
Hierbei handelt es sich um eine auf Grundlage der wirtschaftlichen Notwendigkeit er-
mittelte Mindestquadratmeterzahl, die neben einem vielfältigen Nutzungsmix und um-
fangreichen Investitionen in die Erweiterung, für die Zukunftssicherung des Be-
standsgebäudes inklusive der vorhandenen Einzelhandelsnutzung erforderlich ist: 
4.1.1 Entwurf eines 70 m Hochhauses (Option 1)  
Der erste Entwurf (Option 1) orientierte sich an dem Grundriss der vorhandenen Be-
standsbebauung. Er sah einen Abriss des ehemaligen VOEGELS-Gebäudes (Cäcili-
enstraße 26) an der Südwestseite des Plangebiets und die dortige Errichtung eines

7 
 
Hochhauses von 70 m vor, das an die Bestandsbebauung des Weltstadthauses an-
geschlossen werden sollte. In Anbetracht dieser Höhe sowie mit Blick auf die poten-
zielle Sichtbeziehung zu dem unter UNESCO-Weltkulturerbeschutz stehenden Köl-
ner Dom, wurde die Realisierung dieser Option nicht weiterverfolgt.  
4.1.2 Entwurf eines „gekippten Hochhauses“ als 4-geschossige Massenüber-
bauung auf dem Bestandsgebäude (Option 2) 
Der zweite Entwurf (Option 2) sah ein 4-geschossiges, „gekipptes Hochhaus” vor. Er 
beinhaltete die Errichtung eines Neubaus im Südwesten des Plangebiets (ehemali-
ges VOEGELS-Gebäude, Cäcilienstr. 26) mit einer Höhe von 41,90 m, der dann visu-
ell in Richtung der Schildergasse gekippt werden sollte. Das Hauptvolumen des Er-
weiterungsbaus sollte oberhalb des Bestandsgebäudes längs der Antonsgasse lie-
gen. Durch den so in die horizontale Ebene umgeleiteten Erweiterungsbau wurde auf 
die Sichtbeziehung zum Kölner Dom Rücksicht genommen, worin der Vorzug gegen-
über Option 1 liegt. Zugleich wirkte der horizontal verlaufende Baukörper in dieser 
Größe von 41,90 m und vier Geschossen im Vergleich zu seinem Umfeld jedoch sehr 
massiv, sodass auch diese Option zurückgestellt wurde. 
4.1.3 Entwurf eines Gebäude-Hybriden aus einem 48 m hohen Hochhausteil und 
einer 3-geschossigen Überbauung mit 39 m (Option 3)  
Der dritte Entwurf (Option 3) sah eine Kombination aus einem 48 m hohen Hochhaus im 
Südwesten des Plangebiets (Cäcilienstraße/Antonsgasse) sowie einer Erhöhung der 
Bestandsbebauung an der Antonsgasse um 3 Geschosse vor.  
Aufgrund einer nicht auszuschließenden Beeinflussung der Sichtbeziehung zum Köl-
ner Dom, die nur durch eine vor den eigentlichen Planungen zu erfolgenden, intensi-
ven gutachterlichen Bewertung ausgeschlossen werden könnte sowie einer sich 
möglicherweise intensivierenden öffentlichen Berichterstattung, die die Höhe von fast 
50 Metern kritisch thematisierte, wird die Genehmigungsfähigkeit in Frage gestellt 
und von der Vorhabenträgerin in Anbetracht eines hohen wirtschaftlichen Risiko (z.B. 
aufgrund hoher Vorlauf- und Planungskosten) als unsicher bewertet. 
 
4.1.4 Entwurf einer 3-geschossigen Überbauung (rd. 38,50 m) auf dem Bestands-
gebäude unter Einbeziehung des Bereichs Cäcilienstraße/Antonsgasse (Option 4) 
Unter Berücksichtigung der zu den Optionen 1 bis 3 getroffenen Ableitungen sieht der 
vierte Entwurf (Option 4) nunmehr eine 3-geschossige Überbauung des Gebäudeteils 
längs der Antonsgasse mit einer Verbreiterung auf dem Innendachteil vor. Dieser 3-ge-
schossige Überbau rückt auch längs der Antonsgasse zurück und reduziert dadurch 
seine Sichtbarkeit und Wirkung.  Die Konzeption sieht ergänzend den Abriss des 
VOEGELS-Gebäudes vor. An dieser Stelle soll ein neues Gebäude entstehen, welches 
mit dem in Holzhybridbauweise erweiterten, vorhandenen Baukörper längs der Antons-
gasse verbunden wird. Auf diese Weise ergibt sich ein harmonisches Gesamtbild der 
geplanten Erweiterung. Die Erweiterung längs der Antonsgasse orientiert sich im We-
sentlichen an der oberen Kante des im Osten verlaufenden, konvexen Halbovals (“Wal”) 
und fügt sich an diesen harmonisch an. Die Erweiterung liegt in der Höhe insgesamt un-
ter 40 m und fügt sich rücksichtsvoll in die nähere Umgebung ein. Durch die Verbindung 
der Gebäude entstehen zusätzliche Synergien, die etwa bei der Unterbringung der tech-
nischen Einheiten praktisch nutzbar gemacht werden können. Zudem wird die Ansicht 
von der Cäcilienstraße durch die reduzierte und damit filigranere Gebäudefront wie 
auch durch den schmalen Seitenanbau positiv geprägt.

8 
 
Aufgrund der stilistischen Vorzüge dieser Option 4 sowie dem Umstand, dass die not-
wendigen Maßnahmen an dem Bestand gegenüber den anderen Varianten deutlich re-
duziert sind, stellt sich diese Option 4 als favorisierte und damit im Rahmen dieses Ver-
fahrens verfolgte Planungsvariante dar. 
4.2 Städtebauliches Konzept der Option 4 
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Entwicklung eines belebten und überwie-
gend gewerblich genutzten Gebäudes mit Erhalt des bestehenden Einzelhandels, 
der durch Büro, Hotel, Co-Working und Konferenzflächen, welche durch öffentliche 
Nutzungen (Gastronomie, Zugänglichmachung der Kuppel im Weltstadthaus, öffent-
lich zugängliche Dachterrasse als ein weiteres touristisches Highlight, Dienstleistun-
gen, Freizeit) ergänzt wird. Das Konzept ist damit Ausdruck einer modernen Innen-
stadtgestaltung. Auf die Herausforderungen und die wirtschaftliche Notwendigkeit 
des Projektes für den bestehenden Einzelhandel sowie die mit dem Konzept verbun-
denen positiven Entwicklungsimpulse wurde bereits unter Ziff. 4. ausführlich einge-
gangen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich darauf verwiesen.  
Für die weiteren Einzelheiten der Erweiterung wird auf die Ausführungen unter Ziff. 
4.1.4 verwiesen. 
Mit dem geplanten attraktiven gastronomischen Angebot, wie in der Antonsgasse, 
Weltstadtkuppel sowie auf der Dachterrasse, belebt die Ergänzung des Weltstadt-
hauses die Innenstadt und steigert so die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. 
Die hierdurch herbeigeführte Belebung verstärkt das Sicherheitsgefühl im Quartier. 
Das Projekt soll sowohl den Bestand als auch sein Umfeld attraktivieren ("Ein Haus, 
das lebt und seine Umgebung belebt."). Das Antoniter Quartier, welches durch seine 
An- und Umbauten zu einem attraktiven Anziehungsort geworden ist, findet in der Er-
weiterung eine ideale Ergänzung und bildet durch die Belebung und Attraktivierung 
der Antonsgasse bis hin zur Cäcilienstraße einen in sich stimmigen Abschluss (“Drei-
eck”). Durch die attraktive Gastronomie in der Antonsgasse und dem gepflegten/ku-
ratierten Angebot, wird die Verbindung zwischen Cäcilienstraße und Schildergasse in 
das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, wodurch das ganze Quartier profitiert und 
eine Ausstrahlungswirkung über die Cäcilienstraße hinaus hat. 
5. Auswirkungen der Planung 
Im Rahmen der Anwendung des § 13a BauGB ist eine förmliche Umweltprüfung nicht 
erforderlich. Entsprechend der Vorschrift des § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB in 
Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB bedarf es im Verfahren keines Umwelt-
berichtes im Sinne des § 2a BauGB. Gleichwohl werden die Umweltbelange geprüft 
und in die Abwägung eingestellt. 
Das Plangebiet ist bereits heute vollständig versiegelt. Dies bleibt durch das Vorha-
ben unverändert. Folgende Untersuchungen und Gutachten können nach aktuellem 
Stand für das weitere Verfahren erforderlich werden:  
 Schallgutachten  
 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe  
 Verschattungsuntersuchung  
 Sichtfeldstudie/ Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP)  
 Windkomfort- und Kaltluftuntersuchung  
 Artenschutzprüfung (ASP I)

9 
 
Im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Dienststellen und Trä-
ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können weitere Anforderungen 
benannt werden. 
 
Die anfallenden Kosten werden durch die Vorhabenträgerin übernommen.

Anlage 6 - Sternenplan

10 Zeichen

Anlage 6
9

Anlage 2 - Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss

390 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des geplanten Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Antonsgasse (neu)
in Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3 - Geltungsbereich Aufstellungs- u. Einleitungsbeschluss

379 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes
 Weltstadthaus
in Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500

Beschlussvorlage Ausschuss

4248 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 3894/2024 
Freigabedatum 20.12.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
(VEP)  
Arbeitstitel: Antonsgasse (neu) in Köln-Altstadt/Nord  
und Aufstellung und Einleitung eines VEP und Durchführung der freiwilligen 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Weltstadthaus in Köln-Altstadt/Nord  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 03.04.2014 gefassten 
Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schildergasse, Ina-Gschlössl-Weg 
(Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in Köln-Altstadt/Nord — Arbeitstitel: 
„Antonsgasse (neu)“ in Köln-Altstadt/Nord – aufzuheben und das Bebauungsplanver-
fahren einzustellen, 
2. beschließt nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Antonsgasse, Schil-
dergasse, Ina-Gschlössl-Weg (Ostseite der Nord-Süd-Fahrt) und Cäcilienstraße in 
Köln-Altstadt/Nord — Arbeitstitel: „Weltstadthaus“ in Köln-Altstadt/Nord — aufzustellen 
mit dem Ziel, die planerischen Voraussetzungen für die Umnutzung und hybride Erwei-
terung des Weltstadthauses Köln (entsprechend Option 4 nach Anlage 5) zu schaffen, 
3. und nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 
13a BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, 
4. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (entsprechend Option 4 nach Anlage 5) 
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach Modell 1. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bereits im Jahr 2014 wurden durch die Naxos Objekt GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Planungen 
zur Erweiterung des Bestandsgebäudes des Hauses Peek und Cloppenburg an der Schilder-
gasse mit dem Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Antonsgasse 
(neu)“ in Köln-Altstadt/Nord (vgl. Vorlagen-Nr. 0008/2014) angestoßen. Diese Planungen wur-
den nicht weiterverfolgt. Der o.g. Einleitungsbeschluss ist daher aufzuheben. 
 
Die Vorhabenträgerin, die Paxos Köln Cä24 SARL & Co.KG, hat gemäß § 12 Absatz 2 BauGB 
für das Plangebiet an der Südseite der Schildergasse die Einleitung des Verfahrens zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Verbindung mit § 13a BauGB bean-
tragt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Bereich Antonsgasse/Cäcilienstraße eine hybride 
Erweiterung des vorhandenen Bestandsgebäudes durch Aufstockung und Anbau (nach Abriss 
des ehemaligen Voegels-Gebäude (Cäcilienstraße 26) durchzuführen. Durch diese Maßnah-
men wird eine energetische Optimierung gegenüber der Ist-Situation erreicht, dennoch ist ins-
gesamt von negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz auszugehen, da das Gebäude an 
der Ecke Antonsgasse/Cäcilienstraße rückgebaut und das Weltstadthaus nach Option 4 er-
weitert wird. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des 
Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
 
Der Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt auch die Überle-
gung zugrunde, dass der Bebauungsplan 67447/18 für den genannten Bereich vom 
04.10.1999 offensichtliche Rechtsfehler aufweist (Bekanntmachungsmangel wegen fehlen-
dem Hinweis auf die Einsichtnahmemöglichkeit der DIN-Normen und Unbestimmtheit der 
Lärmschutzfestsetzungen), so dass aus Gründen der Rechtssicherheit das Verfahren der 
Neuaufstellung einem Änderungsverfahren vorzuziehen ist. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Geltungsbereich Aufhebungsbeschluss 
Anlage 3 – Geltungsbereich Aufstellungs- u. Einleitungsbeschluss 
Anlage 4 – Erläuterungsbericht 
Anlage 5 – Planungskonzept 
Anlage 6 – Sternenplan

Beratungsverlauf (2)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3894/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.12.2024
Erstellt
04.12.2024 13:19