1410/2020
Fortführung der Lastenförderung 2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
1950 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 1410/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 26.05.2020 Fortführung der Lastenförderung 2020 hier: Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe GUT vom 28.04.2020, TOP 5.2.2 Die Anfrage lautet: 1. Stehen die je 500.000 Euro Förderung für 2020 und 2021 weiterhin uneingeschränkt für die Lastenradförderung zur Verfügung, oder ist geplant diese Mittel für andere städtische Aufgaben zu verwenden? 2. Wann startet die diesjährige Lastenradförderung? 3. Wann werden Kölns Einwohner*innen über Beginn und Modalitäten der Förderung informiert? Antwort der Verwaltung zu 1. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-AZ01, aRAP Lastenfahrräder, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen veranschlagt. Es stehen jeweils 500.000 € für das Haushaltsjahr 2020 und das Haushaltsjahr 2021 als Fördermittel zur Verfügung. Antwort der Verwaltung zu 2. Die Verwaltung hat die Förderrichtlinie auf Grundlage des Beschlusses AN/1576/2019 sowie der Er- fahrungen aus dem 1. Förderaufruf 2019 überarbeitet. Die entsprechende Vorlage wird den politi- schen Gremien zur Beratung vorgelegt. Informationen zur Fortführung sowie den Förderbedingungen wird die Verwaltung nach einem ent- sprechenden Ratsbeschluss zu gegebener Zeit auf folgender Internetseite veröffentlichen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/foerderung-von-lastenraedern Antwort der Verwaltung zu 3. Der Förderzeitraum wird gesondert mindestens vier Wochen vor Beginn des Förderzeitraums bekannt gegeben, sodass die Antragstellenden ausreichend Zeit haben, die Antragsunterlagen vollständig einzureichen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1410/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 14:04