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0587/2025

Herstellung der Schulwegsicherung zwischen dem Gymnasium und der Schwimmhalle an der Zusestraße in Köln-Lövenich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.03.2025, TOP 9.1.3

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3 - Lageplan ost - A2 erweitert

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan west - A2 erweitert

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7569 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0587/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Herstellung der Schulwegsicherung zwischen dem Gymnasium und der Schwimmhalle 
an der Zusestraße in Köln-Lövenich  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der verkehrli-
chen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Gymnasium Zusestr. in Lövenich 
mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 56.850 € (davon rd. 25.000 € konsumtive Beleuchtungs-
kosten). Die Umsetzung der Maßnahme wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2025/2026 beschlossen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   22.350 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  9.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.   
 Beleuchtungskosten, siehe Textabschnitt Finanzierung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   450 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Aktuelle Situation: 
 
Derzeit sind die Nebenanlagen im gesamten nördlichen Gewerbegebiet Köln-Lövenich noch 
nicht endgültig hergestellt, da während der Bau- und Etablierungsphase des Gewerbegebietes 
ein mehrmaliger Austausch des Pflasterbelages unumgänglich wäre.  
 
Die Schüler*innen des dortigen Gymnasiums Zusestraße besuchen zum wöchentlichen 
Schwimmunterricht die nahe gelegene Schwimmhalle "Sharky" in der Zusestraße 27. Auf-
grund fehlender Nebenanlagen müssen die Schüler*innen den ca. 400m langen Fußweg über 
die Fahrbahn zurücklegen. 
 
Die geplante Verkehrsbeziehung war vor Inbetriebnahme der Schule nicht bekannt, so dass 
die Nebenanlagen nicht rechtzeitig vorher - wie unmittelbar vor dem Schulgrundstück - herge-
stellt werden konnten.

3 
Insbesondere in der dunklen Jahreszeit stellt die Benutzung der Fahrbahn durch zu Fuß Ge-
hende innerhalb eines Gewerbegebietes ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko dar.  
 
Vorgesehene Maßnahmen zur Schulwegsicherung: 
 
Die Nebenanlagen entlang der Zusestraße sollen schnellstmöglich (teilweise provisorisch) so 
ertüchtigt werden, dass der Schülerverkehr zwischen Gymnasium und Schwimmhalle nicht 
über die bestehende Fahrbahn abgewickelt werden muss. 
 
Die südlichen Nebenanlagen im Abschnitt Kreisverkehr Ottostraße bis zur Schwimmhalle 
"Sharky" sollen durch mehrere kleinere Maßnahmen verbessert werden, um die Verkehrssi-
cherheit insbesondere für den Schülerverkehr deutlich zu erhöhen. 
 
Im Bereich des Kreisverkehrs ist aufgrund der vorhandenen Breiten kein Gestaltungsspiel-
raum innerhalb der Nebenanlagen möglich. Aus diesem Grund soll der Gehweg dort bereits 
endgültig und in voller Breite hergestellt werden.  
 
Im weiteren Verlauf wird der Seitenstreifen für den Fußgängerverkehr durch Schottereinbau 
provisorisch nutzbar gemacht. Im gesamten Abschnitt soll ferner auf den südlichen Nebenan-
lagen / Seitenstreifen ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.  
 
Darüber hinaus werden im gleichen Abschnitt bereits die endgültigen Beleuchtungsmasten 
aufgestellt. Aufgrund des provisorischen Charakters der Nebenanlagen werden diese jedoch 
nur oberirdisch verkabelt, da die unterirdischen Leitungstrassen noch nicht festgelegt werden 
können. 
 
Es lässt sich festhalten, dass die Umsetzung der Maßnahme zur Schulwegsicherung mit dem 
Fokus auf die fortlaufend bestehende Verkehrssicherungspflicht zwingend notwendig ist. Sie 
duldet keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung, da die verkehrliche Situa-
tion kurzfristig entschärft werden muss. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind somit 
erfüllt.  
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme werden Kosten in Höhe von rd. 56.850,00 € 
(brutto) veranschlagt. Diese setzen sich zusammen aus Investitionszahlungen in Höhe von rd. 
22.350,00 € für den Ausbau des Gehweges sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 
rd. 9.500,00 € für die provisorische Herstellung eines Teilbereichs der Nebenanlagen und Be-
leuchtungskosten in Höhe von rd. 25.000,00 €. 
 
Die benötigten investiven Mittel in Höhe von rd. 22.350,00 € sind im Haushaltsplan 2025/2026 
im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Stra-
ßen, Wege, Plätze bei Finanzstellte 6601-1201-3-8003, Erschließung Lindenthal, Teilplanzeile 
8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), entsprechend eingeplant. 
 
Die Kosten für die provisorische Herstellung eines Teilstückes der Nebenanlagen durch 
Schottereinbau haben konsumtiven Charakter. 
Die für die Umsetzung dieser Teilmaßnahme benötigten Mittel in Höhe von rd. 9.500,00 € sind 
im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in 
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen, bedarfsgerecht eingeplant. 
 
Die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung betragen rd. 25.000,00 €. Die Beleuchtung 
wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-
Normen entsprechend hergestellt. Diese Kosten werden der Stadt Köln jährlich ab 2025 sei-
tens der RheinEnergie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum 
der Nutzung in Rechnung gestellt.

4 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die öffentliche Beleuchtung sind im Haushalts-
plan 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages be-
trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in 
der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - berücksichtigt. Die ab 
dem Jahr 2027ff erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die Straßenbeleuchtung wird 
das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des 
Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - vorsehen. 
 
Für die ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 450 € hat das Dezernat 
für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnis-
plan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, 
Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. er-
forderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat 
für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Stra-
ßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan (Abschnitt west)  
Anlage 3 – Lageplan (Abschnitt ost)

Anlage 2 - Lageplan west - A2 erweitert

4255 Zeichen

M
57.88
59.10
59.16
Bewuchs
Verb.
59.15
Schotter
59.05
59.74
59.62
59.07
59.07
59.07
58.19
58.46
Asphalt
58.73
58.62
58.54
58.82
58.52
58.38
58.52
58.75
58.87
Schotter
59.19
59.01
Baumgruppe
59.10
58.90
58.9358.95
58.79
58.60
58.65
58.70
58.76
58.81
58.7858.82
58.61
58.62
58.78
(Feld)
58.92
58.94
Whs
II P
58.75
58.68
58.72
II P
Halle
I F
II P
14
16
VD
I SHalle
58.6558.6958.72
Pfl.
Weg
Unland
58.81
Trafo
Schotter
Pfl.
Pfl.
58.7058.69
I S
Pl.
Pfl.
Asph.
59.06
Pfl.
Pfl.
VD
58.67
Schild
Pfl.
Asph.
Schild
Schild
Pfl.
58.87
Asph.
58.62
Schild
58.68
58.77
Asph.
Schotter
Asph.
Asph.
58.63
0.4/6
59.6659.29
Pfl.
58.89
Schotter
Asph.
Pl.
58.72
59.21
58.58
Whs
59.2659.2058.9958.95
59.20
0.7/2
1.0/10
58.70
59.34
59.02
59.0959.0059.21
0.25/3
59.24
59.24
59.13
58.81 58.98
0.60/11
59.02
0.35/7
59.22
58.48
58.75
58.47
58.66
58.86
58.75
58.89
58.89
58.26
58.46
58.37
58.52
58.68
58.40
58.90 58.75 58.69
58.85
58.52
58.71
58.32
58.66
58.5058.55
58.58
58.36
58.54
58.69
58.45
59.5759.69
59.9459.76 59.88
59.64
59.6859.81
59.86
59.74
59.89
59.72 59.84
59.69
58.84
59.09
58.82
58.33
59.74
59.03
58.42
58.74 58.69
58.74
58.82
58.8358.77 58.84
58.82
58.86
Pfl.
Schotter
Pfl.
0.1/1
0.1/1
0.1/1
0.15/3
0.15/3
0.1/1
0.1/1
0.1/1
Schotter
Pfl.
58.67
58.72
58.76
58.67
58.72
58.75
58.87
58.8658.49 58.58
58.71 58.62
58.69
58.75 58.80 58.92
58.92
58.7358.79
58.69
59.53 59.42
59.48 59.44
59.69 59.52
59.43 59.44
59.48 59.56
58.72
58.70
58.80
58.8858.91
58.88
59.10
59.18
59.06
T.
803
688
801646399 641645
794
802
ca. 100m² GehwegAnschlussan Bestand(TB entfernen)4,004,0014,00vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)30cm KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10(Betonstein)entlang Flurstücksgrenze30cm KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10(Betonstein)entlang FlurstücksgrenzeBetonsteinplatten30/30/8 altgraphitquer zur LaufrichtungVZ-283-10VZ-1053-34an vorh. Beleuchtungsmast4,20HB +12HB +12HB +12RB +3RB +3Bordverlauf entlangvorh. FahrbahnkanteBordverlauf entlangvorh. FahrbahnkanteTB +3TB +3TB +3HB +12TB2,5%2,5%2,5%2,5%Neu: Beleuchtung RENM 8m IridiumNeu: Beleuchtung RENM 8m IridiumNeu: Beleuchtung RENM 8m IridiumVZ-283-30VZ-1053-34an BeleuchtungsmastVZ-283-30VZ-1053-34an BeleuchtungsmastVZ-283-30VZ-1053-34an Beleuchtungsmast
Blatt 1Blatt 2
Schotter
MosaikpflasterGrauwackeBetonsteinplatten 40/40/8altgraphitGehwegüberfahrtBetonsteinpflaster10/20/10, altgraphitBetonsteinpflaster10/20/8 anthrazitBetonsteinplatten 15/30/8anthrazitAsphaltBetonsteinplatten 30/30/8altgraphitbaulicher RadwegBetonsteinplatten 30/15/8rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurtTaktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Betonsteinplatten 15/30/8altgraphitPlanung FlächenGussasphaltBetonsteinplattenBewuchs entfernenSchotter einbauen
DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau
Übersichtsplan
k00287\66-CAD\664-5\03\Gewerbegebiet Lövenich\ge-loevenich_aktuell.dwg
07.11.2024
EntwurfX X3-Lindenthal / K-LövenichLageplanGewerbegebiet Lövenich2024_Gewerbegebiet Lövenich- / -- / 07.11.20241:250--2024-09-23_GE_Lövenich_Nebenanlagen_Lageplan.pdf-07.11.2024Sachgebiet---- DIN A2 (erweitert - 5)Herstellung der Nebenanlagen - Provisorium (Blatt 1)Anlage 2
fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-LadestationAnordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung / Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau644/5 Im Auftrag3078/24erfolgt, 07.11.2024angehört07.11.2024, gez.
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0587/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.03.2025
Erstellt
24.02.2025 07:23