0587/2025
Herstellung der Schulwegsicherung zwischen dem Gymnasium und der Schwimmhalle an der Zusestraße in Köln-Lövenich
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 0587/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Herstellung der Schulwegsicherung zwischen dem Gymnasium und der Schwimmhalle an der Zusestraße in Köln-Lövenich Beschlussorgan Gremium Datum Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der verkehrli- chen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Gymnasium Zusestr. in Lövenich mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 56.850 € (davon rd. 25.000 € konsumtive Beleuchtungs- kosten). Die Umsetzung der Maßnahme wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 beschlossen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 22.350 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 9.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. Beleuchtungskosten, siehe Textabschnitt Finanzierung € c) bilanzielle Abschreibungen 450 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Aktuelle Situation: Derzeit sind die Nebenanlagen im gesamten nördlichen Gewerbegebiet Köln-Lövenich noch nicht endgültig hergestellt, da während der Bau- und Etablierungsphase des Gewerbegebietes ein mehrmaliger Austausch des Pflasterbelages unumgänglich wäre. Die Schüler*innen des dortigen Gymnasiums Zusestraße besuchen zum wöchentlichen Schwimmunterricht die nahe gelegene Schwimmhalle "Sharky" in der Zusestraße 27. Auf- grund fehlender Nebenanlagen müssen die Schüler*innen den ca. 400m langen Fußweg über die Fahrbahn zurücklegen. Die geplante Verkehrsbeziehung war vor Inbetriebnahme der Schule nicht bekannt, so dass die Nebenanlagen nicht rechtzeitig vorher - wie unmittelbar vor dem Schulgrundstück - herge- stellt werden konnten. 3 Insbesondere in der dunklen Jahreszeit stellt die Benutzung der Fahrbahn durch zu Fuß Ge- hende innerhalb eines Gewerbegebietes ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko dar. Vorgesehene Maßnahmen zur Schulwegsicherung: Die Nebenanlagen entlang der Zusestraße sollen schnellstmöglich (teilweise provisorisch) so ertüchtigt werden, dass der Schülerverkehr zwischen Gymnasium und Schwimmhalle nicht über die bestehende Fahrbahn abgewickelt werden muss. Die südlichen Nebenanlagen im Abschnitt Kreisverkehr Ottostraße bis zur Schwimmhalle "Sharky" sollen durch mehrere kleinere Maßnahmen verbessert werden, um die Verkehrssi- cherheit insbesondere für den Schülerverkehr deutlich zu erhöhen. Im Bereich des Kreisverkehrs ist aufgrund der vorhandenen Breiten kein Gestaltungsspiel- raum innerhalb der Nebenanlagen möglich. Aus diesem Grund soll der Gehweg dort bereits endgültig und in voller Breite hergestellt werden. Im weiteren Verlauf wird der Seitenstreifen für den Fußgängerverkehr durch Schottereinbau provisorisch nutzbar gemacht. Im gesamten Abschnitt soll ferner auf den südlichen Nebenan- lagen / Seitenstreifen ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden. Darüber hinaus werden im gleichen Abschnitt bereits die endgültigen Beleuchtungsmasten aufgestellt. Aufgrund des provisorischen Charakters der Nebenanlagen werden diese jedoch nur oberirdisch verkabelt, da die unterirdischen Leitungstrassen noch nicht festgelegt werden können. Es lässt sich festhalten, dass die Umsetzung der Maßnahme zur Schulwegsicherung mit dem Fokus auf die fortlaufend bestehende Verkehrssicherungspflicht zwingend notwendig ist. Sie duldet keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung, da die verkehrliche Situa- tion kurzfristig entschärft werden muss. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind somit erfüllt. Kosten und Finanzierung: Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme werden Kosten in Höhe von rd. 56.850,00 € (brutto) veranschlagt. Diese setzen sich zusammen aus Investitionszahlungen in Höhe von rd. 22.350,00 € für den Ausbau des Gehweges sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 9.500,00 € für die provisorische Herstellung eines Teilbereichs der Nebenanlagen und Be- leuchtungskosten in Höhe von rd. 25.000,00 €. Die benötigten investiven Mittel in Höhe von rd. 22.350,00 € sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Stra- ßen, Wege, Plätze bei Finanzstellte 6601-1201-3-8003, Erschließung Lindenthal, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), entsprechend eingeplant. Die Kosten für die provisorische Herstellung eines Teilstückes der Nebenanlagen durch Schottereinbau haben konsumtiven Charakter. Die für die Umsetzung dieser Teilmaßnahme benötigten Mittel in Höhe von rd. 9.500,00 € sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen, bedarfsgerecht eingeplant. Die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung betragen rd. 25.000,00 €. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN- Normen entsprechend hergestellt. Diese Kosten werden der Stadt Köln jährlich ab 2025 sei- tens der RheinEnergie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. 4 Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die öffentliche Beleuchtung sind im Haushalts- plan 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages be- trauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027ff erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die Straßenbeleuchtung wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, inner- halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - vorsehen. Für die ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 450 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnis- plan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. er- forderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Stra- ßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. Anlagen: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan (Abschnitt west) Anlage 3 – Lageplan (Abschnitt ost)
Anlage 2 - Lageplan west - A2 erweitert
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M 57.88 59.10 59.16 Bewuchs Verb. 59.15 Schotter 59.05 59.74 59.62 59.07 59.07 59.07 58.19 58.46 Asphalt 58.73 58.62 58.54 58.82 58.52 58.38 58.52 58.75 58.87 Schotter 59.19 59.01 Baumgruppe 59.10 58.90 58.9358.95 58.79 58.60 58.65 58.70 58.76 58.81 58.7858.82 58.61 58.62 58.78 (Feld) 58.92 58.94 Whs II P 58.75 58.68 58.72 II P Halle I F II P 14 16 VD I SHalle 58.6558.6958.72 Pfl. Weg Unland 58.81 Trafo Schotter Pfl. Pfl. 58.7058.69 I S Pl. Pfl. Asph. 59.06 Pfl. Pfl. VD 58.67 Schild Pfl. Asph. Schild Schild Pfl. 58.87 Asph. 58.62 Schild 58.68 58.77 Asph. Schotter Asph. Asph. 58.63 0.4/6 59.6659.29 Pfl. 58.89 Schotter Asph. Pl. 58.72 59.21 58.58 Whs 59.2659.2058.9958.95 59.20 0.7/2 1.0/10 58.70 59.34 59.02 59.0959.0059.21 0.25/3 59.24 59.24 59.13 58.81 58.98 0.60/11 59.02 0.35/7 59.22 58.48 58.75 58.47 58.66 58.86 58.75 58.89 58.89 58.26 58.46 58.37 58.52 58.68 58.40 58.90 58.75 58.69 58.85 58.52 58.71 58.32 58.66 58.5058.55 58.58 58.36 58.54 58.69 58.45 59.5759.69 59.9459.76 59.88 59.64 59.6859.81 59.86 59.74 59.89 59.72 59.84 59.69 58.84 59.09 58.82 58.33 59.74 59.03 58.42 58.74 58.69 58.74 58.82 58.8358.77 58.84 58.82 58.86 Pfl. Schotter Pfl. 0.1/1 0.1/1 0.1/1 0.15/3 0.15/3 0.1/1 0.1/1 0.1/1 Schotter Pfl. 58.67 58.72 58.76 58.67 58.72 58.75 58.87 58.8658.49 58.58 58.71 58.62 58.69 58.75 58.80 58.92 58.92 58.7358.79 58.69 59.53 59.42 59.48 59.44 59.69 59.52 59.43 59.44 59.48 59.56 58.72 58.70 58.80 58.8858.91 58.88 59.10 59.18 59.06 T. 803 688 801646399 641645 794 802 ca. 100m² GehwegAnschlussan Bestand(TB entfernen)4,004,0014,00vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)vorhandener BewuchszurückschneidenFläche befestigen (Schotter)30cm KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10(Betonstein)entlang Flurstücksgrenze30cm KleinpflasterstreifenGrauwacke 10/10(Betonstein)entlang FlurstücksgrenzeBetonsteinplatten30/30/8 altgraphitquer zur LaufrichtungVZ-283-10VZ-1053-34an vorh. Beleuchtungsmast4,20HB +12HB +12HB +12RB +3RB +3Bordverlauf entlangvorh. FahrbahnkanteBordverlauf entlangvorh. FahrbahnkanteTB +3TB +3TB +3HB +12TB2,5%2,5%2,5%2,5%Neu: Beleuchtung RENM 8m IridiumNeu: Beleuchtung RENM 8m IridiumNeu: Beleuchtung RENM 8m IridiumVZ-283-30VZ-1053-34an BeleuchtungsmastVZ-283-30VZ-1053-34an BeleuchtungsmastVZ-283-30VZ-1053-34an Beleuchtungsmast Blatt 1Blatt 2 Schotter MosaikpflasterGrauwackeBetonsteinplatten 40/40/8altgraphitGehwegüberfahrtBetonsteinpflaster10/20/10, altgraphitBetonsteinpflaster10/20/8 anthrazitBetonsteinplatten 15/30/8anthrazitAsphaltBetonsteinplatten 30/30/8altgraphitbaulicher RadwegBetonsteinplatten 30/15/8rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurtTaktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Betonsteinplatten 15/30/8altgraphitPlanung FlächenGussasphaltBetonsteinplattenBewuchs entfernenSchotter einbauen DatumAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNN (Höhenstatus 160)Gauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für Straßen und Radwegebau Übersichtsplan k00287\66-CAD\664-5\03\Gewerbegebiet Lövenich\ge-loevenich_aktuell.dwg 07.11.2024 EntwurfX X3-Lindenthal / K-LövenichLageplanGewerbegebiet Lövenich2024_Gewerbegebiet Lövenich- / -- / 07.11.20241:250--2024-09-23_GE_Lövenich_Nebenanlagen_Lageplan.pdf-07.11.2024Sachgebiet---- DIN A2 (erweitert - 5)Herstellung der Nebenanlagen - Provisorium (Blatt 1)Anlage 2 fußläufigerHauseingangBaumStraßen-beleuchtungFindlingPollerherausnehmbarStandort fürLSA und MastSinkkasten 30/50Standort fürVZ-PfostenFahrrad-ständerMöblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt KölnPlanung SymbolePollerfeststehendParkscheinautomatAbfallbehälterStandort fürFGUKFZ Zu- &EinfahrtE-LadestationAnordnung Nr.Anhörungsverfahren für Beschilderung / Markierunggemäß § 45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Straßen und Radwegebau644/5 Im Auftrag3078/24erfolgt, 07.11.2024angehört07.11.2024, gez. Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0587/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.03.2025
- Erstellt
- 24.02.2025 07:23