V/0334/2017
"Qualitative und quantitative Personalsituation beim Jobcenter verbessern", gemeinsamer Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU vom 14.02.2017
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Beschlussvorlage
11486 Zeichen
V/0334/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
"Qualitative und quantitative Personalsituation beim Jobcenter verbessern", gemeinsamer Antrag
der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU vom 14.02.2017
Beratungsfolge
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
04.07.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government nimmt
die in der Begründung dargestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalgewinnung,
Personalbindung sowie Personalentwicklung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für das
Jobcenter Münster zur Kenntnis.
2. Der gemeinsame Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU vom
14.02.2017 A-R/0008/2017 (siehe Anlage) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Aufwendungen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2017
2018
2019 ff.
261.870
544.920
150.700
Erträge
Zeile 06 Kostenerstattungen und Koste n-
umlagen
2017
2018
2019 ff.
228.870
462.090
127.790
Vorlagen-Nr.:
V/0334/2017
Auskunft erteilt:
Herr Willamowski
Ruf:
492-1100
E-Mail:
Willamowski@stadt-muenster.de
Datum:
02.05.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0334/2017
Saldo
2017
2018
2019ff.
33.000
82.830
22.910
Die Aufwendungen sind – zumindest für das Jahr 2017 – über freie Stellen gedeckt (siehe Begrün-
dung Ziffer 2), die Erträge entsprechend veranschlagt. Anpassungen sind daher vorerst nicht not-
wendig.
Begründung:
1. Antragsinhalt
Der Antrag verfolgt das Ziel der angespannten personellen Situation im Jobcenter konzepti o-
nell zu begegnen, um eine dauerhaft ausreichende qualitative und quantitative Personalau s-
stattung zu erreichen. Dazu soll die Verwaltung e inen Maßnahmenplan einschließlich Zeit -
und Aktivitätenplan erstellen.
In der Begründung weisen die Antragsteller auf die hohe Pers onalfluktuation im Jobcenter der
Stadt Münster hin. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen mangelnder Persona l-
ausstattung und geringer Ausschöpfung des Eingliederungstitels aufgezeigt.
Als bevorzugte Maßnahmen gegen den generellen Personalmangel im Jobcenter soll das An-
forderungsprofil in Stellenausschreibungen modifiziert werden, um die Möglichkeiten und das
Interesse für Quereinsteiger zu erhöhen.
Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.3.2017 an den Ausschuss für Personal, Orga-
nisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen.
2. Ausgangslage
Das Jobcenter Münster verfügt zurzeit über 322,90 Vollzeitäqui valente (VZÄ), von denen am
01.05.2017 in der Summe 42,27 VZÄ nicht besetzt waren.
Ursachen für die außergewöhnlichen Vakanzen sind
die hohe Zahl der Fluktuationen,
durch den Stellenplan 2017 eingerichtete neue noch nicht besetzte Stellen,
über den Stel lenplan 2017 hinausgehende durch Ratsbeschluss geschaffene zusätzl i-
che Stellen für die Fachstellen für Migrantinnen und Migranten.
ein steigender Fachkräftemangel, vor allem in den allgemeinen Verwaltungsberufen.
Die Krankheitsquote im Jobcenter war im ve rgangenen Jahr mit ca. 5,5% durchschnittlich im
Verhältnis zur gesamten Stadtverwaltung.
Durch Neueinstellungen können in den nächsten Wochen 17,10 VZÄ besetzt werden, die Ei n-
stellungstermine sind abhängig von der Verfügbarkeit der Bewerber/ -innen. Die Stellenbeset-
zungen betreffen schwerpunktmäßig den Bereich Markt und Integration.
Der Bedarf im Bereich der Leistungsgewährung wird mit Umsetzungen vom Sozialamt s owie
mit 14 Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Bachelor of Laws) wei t-
gehend gedeckt. Die Studierenden werden ab Ende August 2017 voll zur Verfügung stehen;
sie werden aber dem Jobcenter zur Einarbeitung bereits Mitte Juni 2017 im letzten Ausbi l-
dungspraktikum zugewiesen. Die restlichen Vakanzen werden durch Neueinstellungen be-
setzt.
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Darüber hinaus wird die Aufgabenerledigung durch 8,64 VZÄ sogenannte Unterstützungskrä f-
te spürbar unterstützt und stabilisiert.
Die unbesetzten Sachbearbeiter-Stellen sind zum weitaus überwiegenden Teil den Einstieg s-
ämtern des bisherigen sogenannten gehobenen Dienstes (heute Laufbahngruppe 2) zugeord-
net. Die Stellen im Bereich Markt und Integration werden in der Regel mit Soziala rbeitern/-
innen bzw. Sozialpädagogen/-innen (Entgeltgruppe S 11 b) besetzt. Für den Lei stungsbereich
wird regelmäßig ein Fachhochschulabschluss (Bachelor of Laws, Bachelor of Arts) oder eine
vergleichbare Qualifikation (Besoldungsgruppe A9/10 bzw. Entgeltgruppe 9b TVöD) g efordert.
Diese „Generalisten-Qualifikation“ ermöglicht spätere Einsätze auch in anderen Bereichen der
Verwaltung und eröffnet den Stelleninhabern gute und dauerhafte berufliche Perspektiven.
Aufgrund der Besoldungs -/Entgeltgruppen sind die Stellen prädestiniert für Berufsanfänger
bzw. Beschäftigte, die eine Weiterqualifikation durchlaufen haben.
Insbesondere die Personalgewinnung für den Leistungsbereich stellt sich seit einiger Zeit als
besonders schwierig dar. Die Nachfrage unterschiedlichster Behörden nach Fachkräften und
das Angebot an geeigneten Bewerbern/ -innen fallen weit auseinander. Jobcenter, Personal-
und Organisationsamt und Personalrat haben daher bereits im Sommer 2016 verschiedene
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erörtert und umgesetzt. Im Einzelnen waren dies:
Allgemeine Maßnahmen zur Personalgewinnung
Neugestaltung der externen Stellenausschreibungen und Veröffentlichungen an Fach-
hochschulen und in Internetportalen.
Beschaffung eines professionellen Messestandes für Jobmessen und Schulbesuche,
etc.
Häufigerer Besuch von Jobmessen.
Organisatorische und personelle Maßnahmen:
Entlastung der Sachbearbeitung von Routinearbeiten durch 8,64 VZÄ befristet einge-
stellte Unterstützungskräfte.
Öffnung des Anforderungsprofils in den Stellenausschreibungen. Neben dem Jurastu-
dium werden auch andere abgeschlossene Studiengänge mit den Schwerpunkten So-
ziales, Recht oder Wirtschaft akzeptiert.
Erstmalig zum 01.02.2017 wurde ein sogenannter Angestelltenlehrgang II, der zur
Übernahme von Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 9 b berechtigt, für 12 Quereinsteiger-
/innen eingerichtet. Als Vorausset zung wurde insbesondere der Abschluss eines
Hochschulstudiums gefordert. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt überwiegend
im Jobcenter (siehe Anlage 2).
Angebot der Verbeamtung an in der Sachbearbeitung eingesetzte Juristen-/innen.
Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen.
Einrichtung von überplanmäßigen Stellen.
Steigerung der Ausbildungszahlen (zurzeit werden von der Stadt Münster 60 Nac h-
wuchskräfte für den ehemals gehobenen Dienst ausgebildet).
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3. Erweiterter Maßnahmenkatalog
Die im Sommer vergangenen Jahres entwickelten und unter Ziffer 2 dargestellten Maßnahmen
konnten die Personalsituation im Jobcenter nicht nachhaltig verbessern. Zum Ja hreswechsel
wiesen Arbeitsgruppen und einzelne Mitarbeiter/ -innen über sogenannte Überlastungsanze i-
gen auf ihre schwierige Situation hin. Jobcenter und Personal - und Organisationsamt erarbei-
teten unter Mitwirkung des Personalrates daraufhin einen erweiterten Ma ßnahmenkatalog mit
den Schwerpunkten Personalgewinnung und -entwicklung sowie Anreize zu besseren P erso-
nalbindung für das Jobcenter. Die Maßnahmen wurden bzw. werden in naher Zukunft umg e-
setzt. Im Einzelnen sind dies:
Öffnung des Anforderungsprofils für die Sachbearbeitung im Jobcenter auf erfahrene
Kräfte des bisherigen „mittleren Dienstes“ , jeweils versehen mit der Möglichkeit , eine
Zulage zu erhalten und sich für einen späteren Laufbahnwechsel zu qualifizieren
Höhergruppierung für Tarifbeschäftigte in der Leistungsgewährung, die länger als 12
Monate dort beschäftigt sind, in die Entgeltgruppe E 09 c zum 01.04.2017. Hierbei wird
abweichend von bisherigen Eingruppierungen unterstellt, dass nach einer Einarbe i-
tungszeit die Tätigkeiten besonders verantwortungsvoll sind.
Befristete Vergütung von Überstunden, die ab dem 01.04.2017 geleistet werden. Diese
Regelung soll zunächst befristet gelten und in einem noch festzulegenden Rahmen e r-
folgen.
Befristungen auf freien Planstellen werden nicht mehr vorgenommen.
Der Einsatz von Unterstützungskräften hat sich bewährt. Die befristeten Verträge we r-
den um 12 Monate verlängert.
Die Modellausbildung für Quereinsteiger soll nach 12 Monaten bewertet werden. Ggf.
soll ein zweiter Ausbildungslehrgang beim Westfälischen Studieninstitut initiiert we r-
den.
Durch sogenannte Tandemlösungen sollen Bedienstete des gehobenen und mittleren
Verwaltungsdienstes gemeinsam tätig werden. Hiermit soll dem Bewerbermangel im
gehobenen Dienst begegnet werden.
Soweit Kräfte des mittleren Dienstes sich bewähren, werden ihnen Möglichkeiten des
beruflichen Aufstiegs ermöglicht.
4. Finanzierung
Die Kosten des dargestellten Maßnahmenkatalogs sind nur grob zu schätzen. Sie hängen ab
von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Frage, ob Tarifbeschäftigte oder Beamte eingestellt
werden oder wieviel Überstunden im Ergebnis geleistet werden. Gem. § 4 6 Abs. 3 trägt der
Bund 84,8 % der Gesamtverwaltungskosten zur Umsetzung des SGB II. Der kommunale A n-
teil in Höhe von 15,2 % kann aus den laufenden Ansätzen bestritten werden.
Die Antragsteller haben darauf hingewiesen, dass im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
des Jobcenters der Stadt Münster 2017 (V/0998/2016) dargestellt wird, dass ein u rsächlicher
Zusammenhang zwischen der eingeschränkten Verausgabung des Eingliederungstitels und
der hohen Zahl von Personalvakanzen, insbesondere in der Abteilung M arkt und Integration,
besteht.
Die Personalvakanzen im Jobcenter haben auf das Eingliederungsbudget Auswirkungen in
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zweifacher Hinsicht. Einerseits kann bei Personalmangel nur eine reduzierte Zahl von Arbeits-
suchenden in Maßnahmen vermittelt werden und an dererseits können nur tatsächlich anfa l-
lende Personalkosten vom Eingliederungsbudget in das Verwaltungsbudget „umg eschichtet“
werden. Für das Jahr 2017 ist für diese Umschichtung ein Betrag von ca. 2,5 Mio. € vorges e-
hen. Aufgrund der nur schrittweise reduzierbaren Vakanzen wird auch in diesem Jahr der B e-
trag nicht ausgeschöpft werden können.
5. Fazit
Grundsätzlich besteht für den Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes inzwischen bu n-
desweit ein Fachkräftemangel. Obwohl die Fachhochschulen ihre Ausbildungskapazität erwei-
tern, wird aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren auch keine
nachhaltige Verbesserung erwartet.
Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Auszubildenden deutlich e r-
höht und wird auch in Zukunft weiter in diesen Bereichen investieren. Mit den dargestellten
Maßnahmen verbindet die Personalverwaltung die Erwartung, dass sich die schwierige Situ a-
tion im Jobcenter entspannt.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Anlage 2 Verwaltungslehrgang II
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Verwaltungslehrgang II (Sonderlehrgang für Quereinsteiger) Der Lehrgang Verwaltungslehrgang l für Quereinsteiger Ziel des Lehrgangs Dieser Lehrgang ist eine grundlegende Qualifizierung für Fachkräfte, die eine hochwertige Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes/der Kommunalverwaltung absolviert haben (z. B. ein Studium oder eine Qualifizierung als Fachwirt bzw. Fachwirtin in der freien Wirtschaft). Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung im gehobenen Dienst zu befähigen. Anmeldung Die kommunalen Arbeitgeber schließen mit den Personen, die im Auswahlverfahren als geeignet eingestuft wurden, einen Vertrag über 2 Jahre mit dem Ziel der beruflichen Qualifizierung. Sie melden die Teilnehmenden namentlich beim Studieninstitut Westfalen- Lippe für den Lehrgang an. j u Da sich die Qualifizierung aus theoretischen Bausteinen (Lehrgang beim Studieninstitut) und praktischen Anteilen (Praxisabschnitte in der Verwaltung) zusammensetzt, ist eine private Anmeldung von Interessierten nicht möglich. Das .Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II ist in das Auswahlverfahren bei den einstellenden Verwaltungen und den Lehrgang beim Studieninstitut integriert. \ Beginn Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. j Dauer Der Verwaltungslehrgang II dauert inklusive Prüfung 2 Jahre. Er'umfasst ca. 950-1000 Unterrichtsstunden, die zum Teil in geschlossenen Blöcken und zum Teil berufsbegleitend (einmal wöchentlich) angeboten werden. Lerninhalte/Fächer Allgemeine Grundlagen Staats- und Europarecht Kommunales Verfassungsrecht Bürgerliches Recht Allgemeines Verwaltungsrecht Sozial- und Handlungskompetenz Betriebswirtschaftliche Grundlagen Verwaltungsmanagement Personalrecht Kommunales Finanzmanagement Buchführung im NKF Kosten- und Leistungsrechnung Handlungsfelder der Kommunen ‘e Recht der Gefahrenabwehr « Planungs- und Baurecht « Sozialrecht Prüfung “Schriftliche Prüfung (4 Klausuren ä 4 Zeitstunden) Praktische Prüfung (Fachvortrag mit Präsentation, ca. 20 Minuten) Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren und sonstige Leistungen) wird mit _ 30% bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt. Die schriftliche Prüfung fließt mit 50%, die praktische Prüfung mit 20% in das Gesamtergebnis ein. Grundlage der Qualifizierung ist die Prüfungsordnung für Angestellte in der Kommunalverwaltung NRW (POA-Gem). ‚Zeugnis Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“ zu führen. Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab Entgeltgruppe 9) erfüllt.
Anlage 1 Antrag an den Rat A-R_0008_2017
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Ku ine 2 Antrag an den Rat Nr. : A-R/0008/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster - Ratsfraktion Münster Ratsantrag . 14.02.2017 Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, die qualitative und quantitative Personalausstattung im Jobcenter dauerhaft zu verbessern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeit- und Aktivitätenplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Personalmaßnahmen wann konkret ergriffen werden sollen, um die qualitative und quantitative Personalausstattung zu optimieren. Begründung Die Personalfluktuation im Jobcenter bei der Stadt Münster ist seit Jahren hoch. Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017 (Vorlage V/0998/2016) wird dargestellt, dass ursächlich für die eingeschränkte Verausgabung des Eingliederungstitels die hohe Anzahl an Personalvakanzen, insbesondere in der Abteilung Markt und Integration ist.[1] D.h. zur Verfügung stehende Eingliederungsmittel des Bundes konnten in der Stadt Münster nur zu ca. 80 % ausgeschöpft werden. Zudem wird in der Vorlage dargestellt, dass die geplanten zielgerichteten Maßnahmen und Aktivitäten im Jobcenter aufgrund zahlreicher Personalvakanzen nicht in dem angestrebten und notwendigen Maße umgesetzt werden konnten. [2] D.h. mangels Personal kommen die dringend notwendigen Leistungen nicht bei den Leistungsberechtigten an. Dabei war für die schlechte Verausgabungsquote des Eingliederungstitels ällerdings u.a. auch ursächlich, dass Geflüchtete in Münster spät in SGB Il-Bezug übergetreten sind. . ö Als hauptsächliche Maßnahme gegen den generellen Personalmangel im Jobcenter sollen laut Verwaltung künftig die Stellenausschreibungen modifiziert werden, um auch Quereinsteiger zu rekrutieren. Die Quereinsteiger*innen sollen durch eine umfassende theoretische Qualifizierung und praktische Einarbeitung auf ihr zukünftiges Arbeitsfeld vorbereitet werden. Um kurz-, mittel- und langfristig die qualitative und quantitative Personalsituation im Jobcenter zu verbessern, soll ein Konzept entwickeln werden, welches die | ’ Mitarbeiterzufriedenheit erhöht | die Personaffluktuationsquote senkt die Krankheitsquote im Jobcenter minimiert das Jobcenter auch für externe Beschäftigte attraktiv macht etc. oo... „Die qualitativen Voraussetzungen für die Quereinsteiger*innen sind im Konzept darzustellen. Ebenso sind Bausteine des Einarbeitungskonzepts darzustellen. Um die Transparenz über die Bezahlung der Beschäftigten im Jobcenter zu erhöhen, ist ein interkommunaler Vergleich durchzuführen und dem Konzept beizufügen. gez. Otto Reiners gez. Stefan Weber und Fraktion und Fraktion [1] Vgl. V/0998/2016 S. 59 [2] vgl. V/0998/2016 S. 66
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0334/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37