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V/0334/2017

"Qualitative und quantitative Personalsituation beim Jobcenter verbessern", gemeinsamer Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU vom 14.02.2017

Vorlagen 21.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 04.07.2017, TOP 6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Verwaltungslehrgang II

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Ansehen

Anlage 1 Antrag an den Rat A-R_0008_2017

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Ansehen

Beschlussvorlage

11486 Zeichen

V/0334/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Qualitative und quantitative Personalsituation beim Jobcenter verbessern", gemeinsamer Antrag 
der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU vom 14.02.2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
                       Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
04.07.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                       und E-Government Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government nimmt 
die in der Begründung dargestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalgewinnung, 
Personalbindung sowie Personalentwicklung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für das 
Jobcenter Münster zur Kenntnis.  
 
2. Der gemeinsame Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU vom 
14.02.2017 A-R/0008/2017 (siehe Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 
Aufwendungen 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 
2018 
2019 ff. 
261.870 
544.920 
150.700 
 
Erträge 
Zeile 06 Kostenerstattungen und Koste n-
umlagen 
2017 
2018 
2019 ff. 
228.870 
462.090 
127.790 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0334/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Willamowski 
Ruf: 
492-1100 
E-Mail: 
Willamowski@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0334/2017 
Saldo 
   2017 
2018 
2019ff. 
33.000 
82.830 
22.910 
 
 
Die Aufwendungen sind – zumindest für das Jahr 2017 – über freie Stellen gedeckt (siehe Begrün-
dung Ziffer 2), die Erträge entsprechend veranschlagt. Anpassungen sind daher vorerst nicht not-
wendig. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antragsinhalt 
 
Der Antrag verfolgt das Ziel der angespannten personellen Situation im Jobcenter konzepti o-
nell zu begegnen, um eine dauerhaft ausreichende qualitative und quantitative Personalau s-
stattung zu erreichen. Dazu soll die Verwaltung e inen Maßnahmenplan einschließlich Zeit - 
und Aktivitätenplan erstellen. 
In der Begründung weisen die Antragsteller auf die hohe Pers onalfluktuation im Jobcenter der 
Stadt Münster hin. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen mangelnder Persona l-
ausstattung und geringer Ausschöpfung des Eingliederungstitels aufgezeigt. 
 
Als bevorzugte Maßnahmen gegen den generellen Personalmangel im Jobcenter soll das An-
forderungsprofil in Stellenausschreibungen modifiziert werden, um die Möglichkeiten und das 
Interesse für Quereinsteiger zu erhöhen. 
  
Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.3.2017 an den Ausschuss für Personal, Orga-
nisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. 
 
2. Ausgangslage 
 
Das Jobcenter Münster verfügt zurzeit über 322,90 Vollzeitäqui valente (VZÄ), von denen am 
01.05.2017 in der Summe 42,27 VZÄ nicht besetzt waren. 
 
Ursachen für die außergewöhnlichen Vakanzen sind  
 die hohe Zahl der Fluktuationen, 
 durch den Stellenplan 2017 eingerichtete neue noch nicht besetzte Stellen,  
 über den Stel lenplan 2017 hinausgehende durch Ratsbeschluss geschaffene zusätzl i-
che Stellen für die Fachstellen für Migrantinnen und Migranten. 
 ein steigender Fachkräftemangel, vor allem in den allgemeinen Verwaltungsberufen. 
 
Die Krankheitsquote im Jobcenter war im ve rgangenen Jahr mit ca. 5,5% durchschnittlich im 
Verhältnis zur gesamten Stadtverwaltung.  
 
Durch Neueinstellungen können in den nächsten Wochen 17,10 VZÄ besetzt werden, die Ei n-
stellungstermine sind abhängig von der Verfügbarkeit der Bewerber/ -innen. Die Stellenbeset-
zungen betreffen schwerpunktmäßig den Bereich Markt und Integration. 
 
Der Bedarf im Bereich der Leistungsgewährung wird mit Umsetzungen vom Sozialamt s owie 
mit 14 Studierenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Bachelor of Laws) wei t-
gehend gedeckt. Die Studierenden werden ab Ende August 2017 voll zur Verfügung stehen; 
sie werden aber dem Jobcenter zur Einarbeitung bereits Mitte Juni 2017 im letzten Ausbi l-
dungspraktikum zugewiesen. Die restlichen Vakanzen werden durch Neueinstellungen be-
setzt.

- 3 - 
V/0334/2017 
 
Darüber hinaus wird die Aufgabenerledigung durch 8,64 VZÄ sogenannte Unterstützungskrä f-
te spürbar unterstützt und stabilisiert.  
 
Die unbesetzten Sachbearbeiter-Stellen sind zum weitaus überwiegenden Teil den Einstieg s-
ämtern des bisherigen sogenannten gehobenen Dienstes (heute Laufbahngruppe 2) zugeord-
net. Die Stellen im Bereich Markt und Integration werden in der Regel mit Soziala rbeitern/-
innen bzw. Sozialpädagogen/-innen (Entgeltgruppe S 11 b) besetzt. Für den Lei stungsbereich 
wird regelmäßig ein Fachhochschulabschluss (Bachelor of Laws, Bachelor of Arts) oder eine 
vergleichbare Qualifikation (Besoldungsgruppe A9/10 bzw. Entgeltgruppe 9b TVöD) g efordert. 
Diese „Generalisten-Qualifikation“ ermöglicht spätere Einsätze auch in anderen Bereichen der 
Verwaltung und eröffnet den Stelleninhabern gute und dauerhafte berufliche Perspektiven. 
 
Aufgrund der Besoldungs -/Entgeltgruppen sind die Stellen prädestiniert für Berufsanfänger 
bzw. Beschäftigte, die eine Weiterqualifikation durchlaufen haben.  
 
Insbesondere die Personalgewinnung für den Leistungsbereich stellt sich seit einiger Zeit als 
besonders schwierig dar. Die Nachfrage unterschiedlichster Behörden nach Fachkräften und 
das Angebot an geeigneten Bewerbern/ -innen fallen weit auseinander. Jobcenter,  Personal- 
und Organisationsamt und Personalrat haben daher bereits im Sommer 2016 verschiedene 
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erörtert und umgesetzt. Im Einzelnen waren dies: 
 
Allgemeine Maßnahmen zur Personalgewinnung 
 
 Neugestaltung der externen Stellenausschreibungen und Veröffentlichungen an Fach-
hochschulen und in Internetportalen. 
 
 Beschaffung eines professionellen Messestandes für Jobmessen und Schulbesuche, 
etc.  
 
 Häufigerer Besuch von Jobmessen. 
 
Organisatorische und personelle Maßnahmen: 
 
 Entlastung der Sachbearbeitung von Routinearbeiten durch 8,64 VZÄ befristet einge-
stellte Unterstützungskräfte.  
 
 Öffnung des Anforderungsprofils in den Stellenausschreibungen. Neben dem Jurastu-
dium werden auch andere abgeschlossene Studiengänge mit den Schwerpunkten So-
ziales, Recht oder Wirtschaft akzeptiert. 
 
 Erstmalig zum 01.02.2017 wurde ein sogenannter Angestelltenlehrgang II, der zur 
Übernahme von Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 9 b berechtigt, für 12 Quereinsteiger-
/innen eingerichtet. Als Vorausset zung wurde insbesondere der Abschluss eines 
Hochschulstudiums gefordert. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt überwiegend 
im Jobcenter (siehe Anlage 2).  
 
 Angebot der Verbeamtung an in der Sachbearbeitung eingesetzte Juristen-/innen. 
 
 Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen. 
 
 Einrichtung von überplanmäßigen Stellen. 
 
 Steigerung der Ausbildungszahlen (zurzeit werden von der Stadt Münster 60 Nac h-
wuchskräfte für den ehemals gehobenen Dienst ausgebildet).

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V/0334/2017 
 
3. Erweiterter Maßnahmenkatalog 
 
Die im Sommer vergangenen Jahres entwickelten und unter Ziffer 2 dargestellten Maßnahmen 
konnten die Personalsituation im Jobcenter nicht nachhaltig verbessern. Zum Ja hreswechsel 
wiesen Arbeitsgruppen und einzelne Mitarbeiter/ -innen über sogenannte Überlastungsanze i-
gen auf ihre schwierige Situation hin. Jobcenter und Personal - und Organisationsamt erarbei-
teten unter Mitwirkung des Personalrates daraufhin einen erweiterten Ma ßnahmenkatalog mit 
den Schwerpunkten Personalgewinnung und -entwicklung sowie Anreize zu besseren P erso-
nalbindung für das Jobcenter. Die Maßnahmen wurden bzw. werden in naher Zukunft umg e-
setzt. Im Einzelnen sind dies: 
 
 Öffnung des Anforderungsprofils für die Sachbearbeitung im Jobcenter auf erfahrene 
Kräfte des bisherigen „mittleren Dienstes“ , jeweils versehen mit der Möglichkeit , eine 
Zulage zu erhalten und sich für einen späteren Laufbahnwechsel zu qualifizieren 
 
 Höhergruppierung für Tarifbeschäftigte in der Leistungsgewährung, die länger als 12 
Monate dort beschäftigt sind, in die Entgeltgruppe E 09 c zum 01.04.2017. Hierbei wird 
abweichend von bisherigen Eingruppierungen unterstellt, dass nach einer Einarbe i-
tungszeit die Tätigkeiten besonders verantwortungsvoll sind. 
 
 Befristete Vergütung von Überstunden, die ab dem 01.04.2017 geleistet werden. Diese 
Regelung soll zunächst befristet gelten und in einem noch festzulegenden Rahmen e r-
folgen. 
 
 Befristungen auf freien Planstellen werden nicht mehr vorgenommen. 
 
 Der Einsatz von Unterstützungskräften hat sich bewährt. Die befristeten Verträge we r-
den um 12 Monate verlängert. 
 
 Die Modellausbildung für Quereinsteiger soll nach 12 Monaten  bewertet werden. Ggf. 
soll ein zweiter Ausbildungslehrgang beim Westfälischen Studieninstitut initiiert we r-
den. 
 
 Durch sogenannte Tandemlösungen sollen Bedienstete des gehobenen und mittleren 
Verwaltungsdienstes gemeinsam tätig werden. Hiermit soll dem Bewerbermangel im 
gehobenen Dienst begegnet werden. 
 
 Soweit Kräfte des mittleren Dienstes sich bewähren, werden ihnen Möglichkeiten des 
beruflichen Aufstiegs ermöglicht. 
 
4. Finanzierung 
 
Die Kosten des dargestellten Maßnahmenkatalogs sind nur grob zu schätzen. Sie hängen ab 
von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Frage, ob Tarifbeschäftigte oder Beamte eingestellt 
werden oder wieviel Überstunden im Ergebnis geleistet werden. Gem. § 4 6 Abs. 3 trägt der 
Bund 84,8 % der Gesamtverwaltungskosten zur Umsetzung des SGB II. Der kommunale A n-
teil in Höhe von 15,2 % kann aus den laufenden Ansätzen bestritten werden. 
 
Die Antragsteller haben darauf hingewiesen, dass im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 
des Jobcenters der Stadt Münster 2017 (V/0998/2016) dargestellt wird, dass ein u rsächlicher 
Zusammenhang zwischen der eingeschränkten Verausgabung des Eingliederungstitels und 
der hohen Zahl von Personalvakanzen, insbesondere in der Abteilung M arkt und Integration, 
besteht. 
 
Die Personalvakanzen im Jobcenter haben auf das Eingliederungsbudget Auswirkungen in

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V/0334/2017 
zweifacher Hinsicht. Einerseits kann bei Personalmangel nur eine reduzierte Zahl von Arbeits-
suchenden in Maßnahmen vermittelt werden und an dererseits können nur tatsächlich anfa l-
lende Personalkosten vom Eingliederungsbudget in das Verwaltungsbudget „umg eschichtet“ 
werden. Für das Jahr 2017 ist für diese Umschichtung ein Betrag von ca. 2,5 Mio. € vorges e-
hen. Aufgrund der nur schrittweise reduzierbaren Vakanzen wird auch in diesem Jahr der B e-
trag nicht ausgeschöpft werden können. 
 
5. Fazit 
 
Grundsätzlich besteht für den Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes inzwischen bu n-
desweit ein Fachkräftemangel. Obwohl die Fachhochschulen ihre Ausbildungskapazität erwei-
tern, wird aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren auch keine 
nachhaltige Verbesserung erwartet. 
Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Auszubildenden deutlich e r-
höht und wird auch in Zukunft weiter in diesen Bereichen investieren. Mit den dargestellten 
Maßnahmen verbindet die Personalverwaltung die Erwartung, dass sich die schwierige Situ a-
tion im Jobcenter entspannt.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Anlage 2 Verwaltungslehrgang II

2836 Zeichen

Verwaltungslehrgang II (Sonderlehrgang
für Quereinsteiger)

Der Lehrgang

Verwaltungslehrgang l
für Quereinsteiger

Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ist eine grundlegende Qualifizierung für Fachkräfte, die eine hochwertige
Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes/der Kommunalverwaltung absolviert haben
(z. B. ein Studium oder eine Qualifizierung als Fachwirt bzw. Fachwirtin in der freien
Wirtschaft). Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für eine qualifizierte
Sachbearbeitung im gehobenen Dienst zu befähigen.

Anmeldung
Die kommunalen Arbeitgeber schließen mit den Personen, die im Auswahlverfahren als
geeignet eingestuft wurden, einen Vertrag über 2 Jahre mit dem Ziel der beruflichen

Qualifizierung. Sie melden die Teilnehmenden namentlich beim Studieninstitut Westfalen-
Lippe für den Lehrgang an. j u

Da sich die Qualifizierung aus theoretischen Bausteinen (Lehrgang beim Studieninstitut) und
praktischen Anteilen (Praxisabschnitte in der Verwaltung) zusammensetzt, ist eine private

Anmeldung von Interessierten nicht möglich.

Das .Zulassungsverfahren für den Verwaltungslehrgang II ist in das Auswahlverfahren bei den
einstellenden Verwaltungen und den Lehrgang beim Studieninstitut integriert. \

Beginn
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet.

Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang
eingeladen. j

Dauer
Der Verwaltungslehrgang II dauert inklusive Prüfung 2 Jahre. Er'umfasst ca. 950-1000

Unterrichtsstunden, die zum Teil in geschlossenen Blöcken und zum Teil berufsbegleitend
(einmal wöchentlich) angeboten werden.

Lerninhalte/Fächer
Allgemeine Grundlagen

Staats- und Europarecht
Kommunales Verfassungsrecht
Bürgerliches Recht

Allgemeines Verwaltungsrecht
Sozial- und Handlungskompetenz

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Verwaltungsmanagement
Personalrecht

Kommunales Finanzmanagement
Buchführung im NKF

Kosten- und Leistungsrechnung

Handlungsfelder der Kommunen
‘e Recht der Gefahrenabwehr
« Planungs- und Baurecht
« Sozialrecht

Prüfung

“Schriftliche Prüfung (4 Klausuren ä 4 Zeitstunden)

Praktische Prüfung (Fachvortrag mit Präsentation, ca. 20 Minuten)

Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren und sonstige Leistungen) wird mit _
30% bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt. Die schriftliche
Prüfung fließt mit 50%, die praktische Prüfung mit 20% in das Gesamtergebnis ein.

Grundlage der Qualifizierung ist die

Prüfungsordnung für Angestellte in der Kommunalverwaltung NRW (POA-Gem).
‚Zeugnis

Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein
Prüfungszeugnis und erwerben die Berechtigung, die Berufsbezeichnung

„Verwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin“
zu führen.

Tarifrechtlich ist damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst (ab
Entgeltgruppe 9) erfüllt.

Anlage 1 Antrag an den Rat A-R_0008_2017

2743 Zeichen

Ku ine 2

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0008/2017

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster - Ratsfraktion Münster
Ratsantrag . 14.02.2017

Der Rat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, die qualitative
und quantitative Personalausstattung im Jobcenter dauerhaft zu verbessern.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeit- und Aktivitätenplan zu erstellen, aus dem

hervorgeht, welche Personalmaßnahmen wann konkret ergriffen werden sollen, um die
qualitative und quantitative Personalausstattung zu optimieren.

Begründung
Die Personalfluktuation im Jobcenter bei der Stadt Münster ist seit Jahren hoch.

Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017 (Vorlage
V/0998/2016) wird dargestellt, dass ursächlich für die eingeschränkte Verausgabung des
Eingliederungstitels die hohe Anzahl an Personalvakanzen, insbesondere in der Abteilung Markt
und Integration ist.[1] D.h. zur Verfügung stehende Eingliederungsmittel des Bundes konnten in
der Stadt Münster nur zu ca. 80 % ausgeschöpft werden.

Zudem wird in der Vorlage dargestellt, dass die geplanten zielgerichteten Maßnahmen und
Aktivitäten im Jobcenter aufgrund zahlreicher Personalvakanzen nicht in dem angestrebten und
notwendigen Maße umgesetzt werden konnten. [2] D.h. mangels Personal kommen die dringend
notwendigen Leistungen nicht bei den Leistungsberechtigten an. Dabei war für die schlechte
Verausgabungsquote des Eingliederungstitels ällerdings u.a. auch ursächlich, dass Geflüchtete in
Münster spät in SGB Il-Bezug übergetreten sind. . ö

Als hauptsächliche Maßnahme gegen den generellen Personalmangel im Jobcenter sollen laut
Verwaltung künftig die Stellenausschreibungen modifiziert werden, um auch Quereinsteiger zu
rekrutieren. Die Quereinsteiger*innen sollen durch eine umfassende theoretische Qualifizierung
und praktische Einarbeitung auf ihr zukünftiges Arbeitsfeld vorbereitet werden.

Um kurz-, mittel- und langfristig die qualitative und quantitative Personalsituation im Jobcenter zu
verbessern, soll ein Konzept entwickeln werden, welches die |
’ Mitarbeiterzufriedenheit erhöht |
die Personaffluktuationsquote senkt

die Krankheitsquote im Jobcenter minimiert

das Jobcenter auch für externe Beschäftigte attraktiv macht
etc.

oo...

„Die qualitativen Voraussetzungen für die Quereinsteiger*innen sind im Konzept darzustellen.
Ebenso sind Bausteine des Einarbeitungskonzepts darzustellen.

Um die Transparenz über die Bezahlung der Beschäftigten im Jobcenter zu erhöhen, ist ein
interkommunaler Vergleich durchzuführen und dem Konzept beizufügen.

gez. Otto Reiners gez. Stefan Weber
und Fraktion und Fraktion

[1] Vgl. V/0998/2016 S. 59
[2] vgl. V/0998/2016 S. 66

Beratungsverlauf (2)

21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0334/2017
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37