1177/2020
SPD Anfrage vom 07.04.2020: Menschen in der Prostitution während und nach der Corona-Krise
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4701 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 1177/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 SPD Anfrage vom 07.04.2020: Menschen in der Prostitution während und nach der Corona- Krise Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 07.04.2020 stellte die SPD-Fraktion des Rates der Stadt Köln folgende Fragen: 1. Kann die Stadt einen Fonds für eine unkomplizierte und direkte finanzielle Unterstützung von Prostituierten auflegen oder diesen zumindest im Land und Bund anregen? 2. Ist der Zugang zu den Überlebensstationen und zu den Notversorgungen mit Lebensmitteln für Prostituierte gesichert? Frage: Haben Prostituierte einen freien und kostenlosen Zugang zu unse- rem Gesundheitssystem – insbesondere zu Corona-Tests, da sie einer Risikogruppe angehören? 3. Gibt es die Möglichkeit, kostenlose Unterkunftsmöglichkeiten, z. B. leerstehende Gebäude und Hotels, sowie die Vergabe von Lebensmitteln und Kleidung an Prostituierte anzubieten? 4. Werden zurzeit vermehrt Beratungen über die Ausstiegsmöglichkeiten und -programme ange- boten? Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Zu 1.: Aus Sicht der Sozialverwaltung stehen Prostituierten die Leistungsgesetze des Sozialgesetz- buches und hierbei – da es sich in der Regel um erwerbsfähige Frauen handelt - insbesondere die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II grundsätzlich offen. Die finanzielle Existenzsi- cherung ist insoweit durch Rechtsansprüche abgesichert. Soweit es in der Praxis aufgrund der be- sonderen Lebenssituation der Prostituierten nicht zu einer Antragsstellung beim Jobcenter kommen kann, sollte vorrangig vor einer direkten finanziellen Unterstützung über die Kommune bzw. Bund oder Land über Beratung die Betroffenen im Wege eines „Empowerments“ in die Lage versetzt wer- den, ihre Rechtsansprüche geltend machen zu können. Diese Zielsetzung verfolgen die vorhandenen Beratungsangebote – s. hierzu die Beantwortung unter 4. Zu 2: Der Zugang zu den bekannten Angeboten struktureller Notversorgung wie Notunterkünfte, Es- sensausgaben und der Zugang zu medizinischer Not-Versorgung sind für Prostituierte genauso zu- gänglich wie für andere vulnerable Gruppen. Das Gesundheitsamt bietet über den medizinischen Mo- bilen Dienst eine medizinische Grundversorgung und bei entsprechender Indikation auch einen Test auf Covid-19 an. Zu 3.: Spezielle Unterbringungs- oder Versorgungsangebote für Prostituierte bestehen nicht. Wenn und soweit die betroffenen Frauen von drohender Wohnungslosigkeit betroffen sind, so stehen ihnen die Regelsysteme der Prävention zur Verfügung. Die Stadt Köln konnte ihre Hotelkapazitäten zur Un- 2 terbringung um 100 Plätze erweitern, um erhöhte Bedarfe auch in Zeiten der Corona-Krise befriedi- gen zu können. Zudem steht seit kurzem ein Objekt für bis zu 7 Frauen zur Verfügung. Es verfügt über Apartments mit eigenem Sanitär. Im genannten Objekt wird der SkF die sozialarbeiterische Be- treuung im Rahmen der Leistungen nach § 67 SGB XII übernehmen. Seit dem 24. März 2020 verteilt die Stadt Köln in Kooperation mit dem Unternehmen "In Via", sowie den Einrichtungen SKM, SkF, OASE und Initiative "Bauen Wohnen Arbeiten" Care-Pakete an ver- schiedenen Standorten in Köln. Inzwischen erreichen täglich knapp 500 Pakete hilfsbedürftige Men- schen. Weitere Essensausgaben gibt es mittlerweile auch beim Priesterseminar des Erzbistums, bei der Humanitären Hilfe in der Vorgebirgsstr. (SKM) und beim Vringstreff mit warmen Essen ToGo. Das Kölner Arbeitslosenzentrum KALZ hat zudem auch das LObby-REstaurant LORE mit seinem Mittags- tischangebot unter Beachtung der Schutzmaßnahmen wieder geöffnet. Zu 4.:Aktuell ist die Erreichbarkeit des dortigen Tagesdienstes täglich bis 17 Uhr ausgeweitet worden. Seit 2013 unterhält der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) in Kooperation mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren die Beratungsstelle für Prostituierte „Rahab“. Neben der aufsuchenden Arbeit an verschiedenen Prostitutionsorten im gesamten Stadtgebiet, hält „Rahab“ verlässliche Bera- tungszeiten in der Geschäftsstelle des SkF am Mauritiussteinweg vor, zu denen das Gesundheitsamt, Frauenberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen etc. vermitteln. Durch die Schließung der Geestemünder Str. konnte der SkF mit dem Personal des Teams vor Ort die Beratungsstelle aufstocken und berät nun verstärkt in der Geschäftsstelle unter Beachtung der Schutzmaßnahmen im persönlichen Kontakt mit Sicherheitsabstand sowie per Mailberatung. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritiussteinweg
- Geestemünder Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1177/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 20.04.2020 15:06