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1177/2020

SPD Anfrage vom 07.04.2020: Menschen in der Prostitution während und nach der Corona-Krise

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4701 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 20.05.2020 
 1177/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
 
SPD Anfrage vom 07.04.2020:  Menschen in der Prostitution während und nach der Corona-
Krise 
Mit Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 07.04.2020 stellte die SPD-Fraktion des 
Rates der Stadt Köln folgende Fragen: 
 
1. Kann die Stadt einen Fonds für eine unkomplizierte und direkte finanzielle Unterstützung von 
Prostituierten auflegen oder diesen zumindest im Land und Bund anregen? 
 
2. Ist der Zugang zu den Überlebensstationen und zu den Notversorgungen mit Lebensmitteln 
für Prostituierte gesichert? Frage: Haben Prostituierte einen freien und kostenlosen Zugang zu unse-
rem Gesundheitssystem – insbesondere zu Corona-Tests, da sie einer Risikogruppe angehören? 
 
3. Gibt es die Möglichkeit, kostenlose Unterkunftsmöglichkeiten, z. B. leerstehende Gebäude und 
Hotels, sowie die Vergabe von Lebensmitteln und Kleidung an Prostituierte anzubieten? 
 
4. Werden zurzeit vermehrt Beratungen über die Ausstiegsmöglichkeiten und -programme ange-
boten? 
 
 
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
 
Zu 1.: Aus Sicht der Sozialverwaltung stehen Prostituierten die Leistungsgesetze des Sozialgesetz-
buches und hierbei – da es sich in der Regel um erwerbsfähige Frauen handelt - insbesondere die 
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II grundsätzlich offen. Die finanzielle Existenzsi-
cherung ist insoweit durch Rechtsansprüche abgesichert. Soweit es in der Praxis aufgrund der be-
sonderen Lebenssituation der Prostituierten nicht zu einer Antragsstellung beim Jobcenter kommen 
kann, sollte vorrangig vor einer direkten finanziellen Unterstützung über die Kommune bzw. Bund 
oder Land über Beratung die Betroffenen im Wege eines „Empowerments“ in die Lage versetzt wer-
den, ihre Rechtsansprüche geltend machen zu können. Diese Zielsetzung verfolgen die vorhandenen 
Beratungsangebote – s. hierzu die Beantwortung unter 4. 
 
Zu 2: Der Zugang zu den bekannten Angeboten struktureller Notversorgung wie Notunterkünfte, Es-
sensausgaben und der Zugang zu medizinischer Not-Versorgung sind für Prostituierte genauso zu-
gänglich wie für andere vulnerable Gruppen. Das Gesundheitsamt bietet über den medizinischen Mo-
bilen Dienst eine medizinische Grundversorgung und bei entsprechender Indikation auch einen Test 
auf Covid-19 an. 
 
Zu 3.: Spezielle Unterbringungs- oder Versorgungsangebote für Prostituierte bestehen nicht. Wenn 
und soweit die betroffenen Frauen von drohender Wohnungslosigkeit betroffen sind, so stehen ihnen 
die Regelsysteme der Prävention zur Verfügung. Die Stadt Köln konnte ihre Hotelkapazitäten zur Un-

2 
 
terbringung um 100 Plätze erweitern, um erhöhte Bedarfe auch in Zeiten der Corona-Krise befriedi-
gen zu können. Zudem steht seit kurzem ein Objekt für bis zu 7 Frauen zur Verfügung. Es verfügt 
über Apartments mit eigenem Sanitär. Im genannten Objekt wird der SkF die sozialarbeiterische Be-
treuung im Rahmen der Leistungen nach § 67 SGB XII übernehmen.  
 
Seit dem 24. März 2020 verteilt die Stadt Köln in Kooperation mit dem Unternehmen "In Via", sowie 
den Einrichtungen SKM, SkF, OASE und Initiative "Bauen Wohnen Arbeiten" Care-Pakete an ver-
schiedenen Standorten in Köln. Inzwischen erreichen täglich knapp 500 Pakete hilfsbedürftige Men-
schen.  
 
Weitere Essensausgaben gibt es mittlerweile auch beim Priesterseminar des Erzbistums, bei der 
Humanitären Hilfe in der Vorgebirgsstr. (SKM) und beim Vringstreff mit warmen Essen ToGo. Das 
Kölner Arbeitslosenzentrum KALZ hat zudem auch das LObby-REstaurant LORE mit seinem Mittags-
tischangebot unter Beachtung der Schutzmaßnahmen wieder geöffnet. 
 
 
Zu 4.:Aktuell ist die Erreichbarkeit des dortigen Tagesdienstes täglich bis 17 Uhr ausgeweitet worden. 
Seit 2013 unterhält der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) in Kooperation mit dem Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren die Beratungsstelle für Prostituierte „Rahab“. Neben der aufsuchenden 
Arbeit an verschiedenen Prostitutionsorten im gesamten Stadtgebiet, hält „Rahab“ verlässliche Bera-
tungszeiten in der Geschäftsstelle des SkF am Mauritiussteinweg vor, zu denen das Gesundheitsamt, 
Frauenberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen etc. vermitteln. 
Durch die Schließung der Geestemünder Str. konnte der SkF mit dem Personal des Teams vor Ort 
die Beratungsstelle aufstocken und berät nun verstärkt in der Geschäftsstelle unter Beachtung der 
Schutzmaßnahmen im persönlichen Kontakt mit Sicherheitsabstand sowie per Mailberatung.  
 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritiussteinweg
  • Geestemünder Straße

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Details

Aktenzeichen
1177/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.05.2020
Erstellt
20.04.2020 15:06