V/0042/2018
Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2018 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)
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Berichtsvorlage
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V/0042/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2018 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation) Beratungsfolge 28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen Kinder- und Jugendhilfereport (früher: Geschäftsbericht), mit dem umfassend über die Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder - und Jugendhilfe berichtet wird. Zu Beginn jedes Jahres werden für den Fachausschuss ergänzend aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: - Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr - Aktuelle Stellen- und Personalsituation - Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erforderlichen Aufgaben der Ki n- der- und Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s- sourcenrahmen realisiert werden können. Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t- wicklungen in den Bereichen Organisation , Finanzen und Personalressourcen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe zurück. 1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s- tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 2017 ergeben: Vorlagen-Nr.: V/0042/2018 Auskunft erteilt: Herr Hagel Ruf: 492-5102 E-Mail: HagelC@stadt-muenster.de Datum: 06.02.2018 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0042/2018 Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wurde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesb e- treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 157 u3-Plätzen und 151 ü3-Plätzen in mehre- ren Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt . Im Rahmen de s Stellenplans 2017 wurden insgesamt 29,13 Stellen für Erzieher/-innen und hauswirtschaftliche Gehilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Aufgrund des weiterhin starken Anstiegs der Zahl von in Münster lebenden K indern unter drei Jahren stieg im u3-Bereich die Versorgungsquote nur leicht auf aktuell 43,1 % nach 42,4 % im Vorjahr. Im ü3-Bereich beträgt sie nunmehr 10 4,4 %. Der weitere Ausbau der Kindertagesb e- treuung wird auch in den kommenden Jahren ein bestimmende s Thema bleiben. Dem en t- sprechend haben Verwaltung und Politik auch in 201 7 weitere wichtige Beschlüsse zur b e- darfsgerechten Sicherung und Umsetzung der Rechtsansprüche für u3 - und ü3 -Kinder g e- fasst. Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen wurden im Rahmen eines bedarf s- gerechten Ausbaus zum 01.08.2017 durch Einrichtung von 12 weiteren Gruppen ausgeweitet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 202 auf jetzt 214 Gruppen erhöht, in denen derzeit 5.561 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle Okto berstatistik). Für das Schuljahr 2017/2018 wird somit eine Versorgungsquote von 58,9 % an Grund - und Förderschulen (Primarstufe) er- reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2017 wurden hierfür insgesamt 19,80 Stellen für Erzi e- her/-innen und Unterstützungskräfte neu eingerichtet. Entsprechend dem Vorschlag der Ve r- waltung sind die Stellen bis zur konkreten Einrichtung der Gruppen gesperrt und werden durch Beschluss des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government freigegeben. Mit de r Vorlage V/0393/2017 wurden die Stellen zum Schuljahr 2017/2018 zur Besetzung frei gegeben, die zur Deckung der sich aus der Einrichtung der wei- teren Gruppen ergebenden Personalbedarfe erforderlich sind. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt voraus, dass es an vorhandenen OGS -Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hierdurch wü r- den sich auch Auswirkungen auf das vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Zum Schuljahr 2017/2018 ist die Trägerschaft des offenen Ganztags der Paul -Schneider- Schule in Kinderhaus und der Matthias -Claudius-Schule in Handorf zum Caritasverband Münster gewechselt. In der Schulkonferenz der Matthias -Claudius-Schule Handorf vom 30.11.2016 und der Schulkonferenz der Paul-Schneider-Schule vom 27.03.2017 ist jeweils die Übernahme der Trägerschaft der Ganztagsbetreuung durch den Caritasverband Münster als freien Träger zum 01.08.2017 beschlossen worden. Damit hat sich der Anteil der freien Träger auf 9 von 45 Offenen Ganztagsschulen (20 %) erhöht. Zum 01.04.2017 wurde die bisherige Fachstelle „Kinder - und Jugendförderung, Offene Gan z- tagsschulen“ geteilt und aus den beiden Kernbereichen a) ein neues Team „Kinder- und Ju- gendförderung“ sowie b) eine Fachstelle „Offene Ganztagsschulen“ gebildet. Hiermit wurde insbesondere der Tatsache Rechnung getragen, dass die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut wurden und damit einhergehend die Leitungsspanne erheblich angestiegen ist. Auf der anderen Seite hat sich in der Kinder- und Jugendförderung die offene Kinder - und Jugendarbeit durch zusätzliche ki n- derpädagogische Angebote in den Flüchtlingseinrichtungen erweitert. Hier stand die konzept i- onelle Weiterentwicklung der Angebote auch unter Berücksichtigung der aktuellen Flüchtlings- zahlen an. In diesem Zusammenhang sei auf die in der AKJF -Sitzung am 22.11.2017 berate- ne Vorlage V/0886/2017 verwiesen. Nach wie vor besteht für die Stadt Münster eine Aufnahmeverpflichtung von deutlich über 200 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA). Hierbei zeigt sich die Zahl der zu betreue n- den bzw. mit Hilfen zu versorgenden Personen seit geraumer Zeit auf einem stabilen Nive au. Mit einem Absenken der Quote ist nicht zu rechnen. 3 V/0042/2018 Nachdem jedoch noch zu Beginn des Jahres 2016 sich die überwiegende Zahl der umA in der Inobhutnahme befand, hat sich die Zahl der Personen, für die Anschlussmaßnahmen umg e- setzt wurden, bis zum heutigen Zeitpunkt schrittweise erhöht. Aus diesem Grund konnte die Zahl der befristet eingerichteten, zusätzlichen Stellen zum Ende des Jahres 2017 reduziert werden. Der Einsatz der weiterhin erforderlichen Personalressou r- cen wurde befristet zunächst bis zum 31.12.2018 verlängert. Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster wird der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien durch die Verwaltung weiterhin regelmäßig informiert. Die erhöhte Zahl der Personen in Anschlussmaßnahmen hat auch mit dazu geführt, dass die Zahl der hilfeplanpflichtigen Fälle im Bereich der Bezirkssozialarbeit angestiegen ist. Au f- grund der damit einhergehenden steigenden Arbeitsbelastung und unter Berücksichtigung e i- nes Fallzahlrichtwerts von 30 je Vollzeitste lle laut Empfehlung der GPA NRW wurden zum Stellenplan 2017 weitere 2,0 Stellen eingerichtet. Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Wesentliche Änd e- rungen sind - die Verlängerung der Bezugsberechtigung (nunmehr bis zur Vo llendung des 18. Leben s- jahres anstatt bis zum 12. Lebensjahr) sowie - der Wegfall der Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. Aufgrund der damit verbundenen, erheblichen Fallzahlsteigerungen wurde der betroffene B e- reich zunächst überplanmäßig um 2,0 Stellen in der Sachbearbeitung und um eine 1,0 Stelle im Bereich „Rückforderungen“ verstärkt. Im Rahmen der stattgefundenen Beratungen zum Haushaltsplan 2018 wurden die Stellen mittlerweile dauerhaft im Stellenplan abgesichert. Zur Sitzung am 03.05.2017 wurde d em Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Bericht des Familienbüros 2012 -2016 vorgelegt. Dass in der wachsenden Stadt Münster ein besonderer Bedarf an einer offenen Anlaufstelle, die Infos bündelt und berät, besteht, belegen die stetig steigend en Kontaktzahlen des Familienbüros, die in diesem Bericht veröffentlicht wurden. So nahmen knapp 13.000 Bü rger/-innen in 2016 Kontakt zum Familienbüro auf. Seit 2012 haben sich die Kontaktzahlen damit fast verdoppelt. Im Januar 2014 wurde der Kita -Navigator als zentrales Vormerksystem für Betreuungsplätze in Münster eingeführt. In den Räumen des Familienbüros finden Eltern einen Terminal mit dem Kita-Navigator, an dem s ie ihr Kind in Kindertageseinrichtungen in Münster vormerken kö n- nen. Das Familienbüro s teht den Eltern diesbezüglich telefonisch und vor Ort beratend und unterstützend zur Seite. Die hierfür zunächst bis zum 31.12.2016 befristet eingerichtete 0,25 Stelle wurde nunmehr über den Stellenplan 2017 dauerhaft abgesichert. 2. Aktuelle Stellen- und Personalsituation Die Anzahl der Planstellen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Produktbereich 06) ist in 2017 insgesamt auf nunmehr 931,80 angestiegen. Dieses entspricht einem Zuwachs von 5,97 % gegenüber 2016. Der Anteil der Stellen im Bereich der Kinder, Jugend - und Familienhilfe an den Gesamtstellen der Stadt beträgt insgesamt 19,74 %. Die Entwicklung im Zeitverlauf zeigt die nachfolgende Grafik: 4 V/0042/2018 Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter/ - innen sowie Niedrig -Teilzeitbeschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2017 (Stand: 17.11.2017) insgesamt 1.831 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 1,61 % . Hiervon entfielen 1.134 auf den Bereich der hauptamtlich Beschäftigten sowie 697 auf den Bereich der niedrig- teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach Geschlecht und Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung dar: hauptamtlich Beschäftigte Niedrig-Teilzeitbeschäftigte Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt Männlich 105 54 159 --- 197 197 Weiblich 395 580 975 --- 500 500 Gesamt 500 634 1.134 --- 697 697 Im Bereich der hauptamtlich Beschäftigten haben sich die bereits im Geschäftsbericht 2016 d o- kumentierten Trends auch im Jahr 2017 überwiegend weiter verfestigt: Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt mit aktuell 85,98 % leicht unter Vo r- jahresniveau (86,34 %). Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die teilzeitbeschäftigt sind, bewegt sich mit 55,91 % annähernd auf dem im Jahr 2016 festgestellten Höchststand (56,13 %) seit 2011. 91,48 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 91,83 %). 47,71 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 47,24 %). 5 V/0042/2018 Die Gruppe der Erzieher/-innen stellt mit aktuell 48,59 % weiterhin die stärkste im Amt fü r Kin- der, Jugendliche und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 48,83 %). Im gesamten Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beträgt der Anteil der weiblichen Le i- tungskräfte 64,41 % (38 von 59). Lässt man den Kita-Bereich außer Betracht, so si nd von insgesamt 28 Leitungskräften unve r- ändert 8 weiblich und 20 männlich. Das entspricht weiterhin einem Verhältnis von 28,50 % zu 71,50 %. Die nachfolgenden Grafiken sollen einen ersten Einblick über die Geschlechter - und Altersvertei- lung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vertretenen Professionen geben. Detailliertere Aussagen hierzu werden im Rahmen des im Sommer 2018 erscheinenden Kinder- und Jugendhilfereports 2017 veröffentlicht. 6 V/0042/2018 Wie im Kinder - und Jugendhilfereport 2016 dargestellt, spielt die Gruppe der niedrig - teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerled i- gung. Die nachfolgenden Grafiken geben einen ersten Einblick über die unter schiedlichen Be- schäftigungsumfänge (Wochenstunden), die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung (Entwicklung 2011 – 2017) im diesem Bereich: 7 V/0042/2018 3. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien auf Grund von Beschlüssen der Gremien des Rates und orientiert am internen A r- beitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr zusammeng e- 8 V/0042/2018 stellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts- oder Beschlussvorlagen erarbeitet und dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden. Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangreichen fachlichen Fragestellungen bearbeitet we r- den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Beric h- ten hat. Übergreifende Aufgabenbereiche Frühe Hilfen / Prävention: Umsetzung der Leistungsrichtlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen Landes-Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ Fortführung und Weiterentwicklung des „Maßnahmenprogramms einer kind - und jugendbezo- genen Armutsprävention in Münster“ Durchführung der Präventionskonferenz 2018 „Wir2“-Programm der Walter -Blüchert-Stiftung (Bindungstraining für Alleinerziehende) in K o- operation mit den Erziehungsberatungsstellen Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung: Indikatorengestützter Personaleinsatz der kommunalen Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2018/2019 und Fortschreibung des Qualitätsentwicklungsprozesses Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kita und Grundschule Übergang von der Kita in die Grundschule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel Themenreport zum Übergang Kita – Grundschule Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmonitorings Übergreifend: Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: - Kinder- und Jugendhilfebericht des Amtes, - Aktualisierungen zum Geschäftsbericht zu Beginn des Jahres, - Kindertagesbetreuungsbericht, - Chancengleichheit ermöglichen „Frühe Bildung geflüchteter Kinder fördern“ - vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a. Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Reform des SGB VIII (alle Bereiche) Prüfung der Finanzierung der Jugendhilfeträger (Antrag im AKJF) Flüchtlinge - Anschlussmaßnahmen / Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Themenfeldern der Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII Datenaufbereitung für die Berichterstattung Integrationsmonitoring Umsetzung der strategischen Ziele im Rahmen des Modellprojektes „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ Tagesbetreuung für Kinder Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den Aufgaben Ausbau der Plätze durch Einrichtungsplanungen, Flächensuche, Übergangsplanu ngen, F i- nanzplanung inkl. Bundes- und Landesförderung und dem Konnexitätsgesetz Begleitung der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Abfederung des drohenden Fachkräftema n- gels in Kindertageseinrichtungen Weiterentwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung 9 V/0042/2018 Tagesbetreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien / Eltern -Kind-Projekte in Flüchtlingsei n- richtungen Unterstützung und Weiterentwicklung inklusiver Konzepte in Kitas Evaluation des bisherigen Trägerauswahlverfahrens Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule Aufbau neuer Großtagespflegestellen mit selbständigen Tagespflegepersonen und mit ang e- stellten Tagespflegepersonen Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan Umsetzung der Beschlüsse zum Etatbegleitantrag „Bedarfsorientiertes Konzept OKJA“ Neukonzipierung der Finanzierung der Betriebskosten / Programmmittel OKJA Integration zugewanderter Kinder und Jugendliche in die Einrichtungen der OKJA/AJSA Konversion: Planung und Realisierung einer Einrichtung der offenen Kinder - und Jugend - arbeit (in Kombination mit einer Kita) auf dem Gelände der York-Kaserne, Gremmendorf Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule in Münster (Erstellung eines Rahmenkonzeptes) Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen Inklusive Hilfeplanung: Eingliederungshilfen in der Schnittmenge Sozialhilfe / Jugendhilfe Umsetzung des Konzepts zur Verselbständigung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer Haushaltskonsolidierung 2018 für den Bereich Hilfen zur Erziehung Rahmenverträge I und II NRW, Konzeption 4. Ausblick Mit dem Kinder - und Jugendhilfereport wird ein Berichtswesen fortgeführt, das systematisch Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und Kennzahlen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien liefert. Die aktuelle Vorlage informiert nunmehr über einige wichtige Neuerungen (update). Das Ersche i- nen des neuen Kinder - und Jugendhilfereports und seine Beratung im Ausschuss sind für Frü h- sommer 2018 geplant. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt_51_Organigramm_2018_01_01_Übersicht
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Organisation des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 15 Mitglieder (mit Stimmrecht) 24 beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) Amtsleiterin 5 Abteilungen 29 Kindertageseinrichtungen 9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (§ 71 SGB VIII) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (§ 70 Absatz 2 SGB VIII) Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG) AG 1: Mädchen und Jungen / Gender AG 2: Kinder- und Jugendarbeit AG 3: Jugendsozialarbeit AG 4: Familienförderung AG 5: Kindertagesbetreuung AG 6: Erziehungshilfen Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen Amtsleiterin Anna Pohl (Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) Sekretariat Petra Karger Abteilung 51.2 Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Leitung: Bernhard Paschert (Georg Piepel) Abteilung 51.1 Tagesbetreuung für Kinder Leitung: Sibylle Kratz-Trutti (Monika Reuter-Humpohl, Oliver Heintze) Fachstelle Städtische Tages- einrichtungen für Kinder Leitung: Monika Reuter-Humpohl Fachstelle Finanzierung und Förderung von Kindertageseinrichtungen Leitung: Oliver Braun Fachstelle Elternbeiträge und wirtschaftliche Hilfen Leitung: Silvia Siewert Fachstelle Beratungsstelle für Kindertagespflege Leitung: Oliver Heintze Fachstelle Jugendhilfe an weiterführenden Schulen Leitung: Heike Nees Fachstelle OGS Leitung: Sven Kentrup Fachstelle Kinderpädagogik Leitung: Andreas Garske Telefon 0251 / 492 5101 Telefax 0251 / 492 7730 e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt 29 Städtische Kinder- tageseinrichtungen Fachstelle Jugendinformations- und -bildungs- zentrum - Jib Leitung: Michael Geringhoff Jugendhilfeplanung Birgit Herdes, Nadja Rengshausen, Simon Westarp Finanzmanagement und -controlling, Ausschuss- angelegenheiten Heike Dierks Team Verwaltung 1. SB: Jochen Detering Fachstelle Kinder- und Jugendeinrichtung WUDDI Leitung: Dieter Schmitz Fachstelle Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck / La Vie Leitung: Alfons Egbert Fachstelle Drogenhilfe Leitung: Georg Piepel Abteilung 51.4 Familien- und Erziehungshilfen Leitung: Heiner Vogt (Karin Weinlich) Fachstelle Wirtschaftl. Jugendhilfe, Elterngeld Leitung: Manfred Julitz Fachstelle Beistandschaften, Unterhaltsvorschussstelle Leitung: Ralf Neuhaus Geschäftsstelle Örtliche Kommission nach §§ 78a ff. SGB VIII, Heimaufsicht Karin Weinlich, Sigrid Schmeddes Stabstelle Planung von Kindertageseinrichtungen und konzeptionelle Grund- satzangelegenheiten 1. SB: Manuela Eschert Abteilung 51.5 Controlling und zentraler Service Leitung: Chris Hagel (Heike Dierks) IuK- und Gebäudemanagement, zentrale Verwaltung, Beschaffungen Informations- und Bürgerservice, Familienbüro Fachstelle Stadtteilhaus Lorenz-Süd / 37° Leitung: Berthold Götte Fachstelle Jugendhilfe in der Primarstufe Leitung: Edgar Brey Fachcontrolling Nadja Rengshausen Sven Werk Zentrale Trägerförderung Anke Landenberger Abteilung 51.3 Kommunaler Sozialdienst (KSD) Leitung: Benedikt Lütke Glanemann (Heike Fernholz) KSD-Bezirk West Leitung: Heike Fernholz KSD-Bezirk Nord Leitung: Hans Tillack KSD-Bezirk Ost/Südost Leitung: Matthias Gehlmann KSD-Bezirk Hiltrup Leitung: Ralf Geller Fachstelle Prävention, Netzwerk- koordination Frühe Hilfen, Schwangerschaftsberatung Leitung: Brigitte Berghoff Bezirksüber- greifende Fachdienste Leitung: Hermann Sandknop Adoptiv- und Pflegekinder Annette Tenhumberg Heimfachdienst Felizitas Gola Vormund- schaften / Pflegschaften Frank Museler Koordination JGH Bernhard Gleitz Eingliederungs- hilfen Reinhold Kauling KSD-Bezirk Mitte Leitung: Jutta Echelmeyer Kinderschutz Udo Hartmann Betreuung des Offenen Ganztags an 45 Schulen Stand: 01.01.2018 „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ Netzwerkkoordination* Britta Bülter Britta Paarmann Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“* Britta Bülter Koordination Arbeits- und Gesundheitsschutz Personalverwaltung Bildungsmonitoring Silke Thesing Team Kinder- und Jugendförderung 1. SB: Maike Talhoff Betreuung unbegleitete minderjährige Flüchtlinge* Alexander Milic *Projektstellen/ üp-Stellen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0042/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37