2009/0131
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße - (Satzungsbeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 23.03.2009
Der Magistrat
Begründung
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71
– Dieburger Straße / Gutenbergstraße –
für das Gebiet zwischen Dieburger Straße 20 und 32, Spirwesweg und Gutenbergstraße 9
Ausschnitt aus der Stadtkarte im Maßstab 1:2500 mit Geltungsbereich des Bebauungsplans N 71
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
INHALTSÜBERSICHT Seite
1.0 Rechtsgrundlagen 3
1.1 Planungsrechtliche Ausgangslage 3
2.0 Übergeordnete Planungen / sonstige Planungen 4
2.1 Raumordnung und Landesplanung 4
2.2 Flächennutzungsplan 5
2.3 Sanierungsgebiet Martinsviertel 5
2.4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 5
3.0 Plangeltungsbereich 5
4.0 Planungsanlass und Planungsziele 6
5.0 Bestandssituation 6
6.0 Planungskonzept 6
6.1 Nutzungskonzept 6
6.2 Bebauungskonzept 7
7.0 Planungsrechtliche Festsetzungen 8
8.0 Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 9
9.0 Sozialplan 10
10.0 Hinweise 10
11.0 Verkehr 11
11.1 Erschließung 11
11.2 Ruhender Verkehr 11
11.3 Öffentlicher Personennahverkehr 11
12.0 Technische Infrastruktur 12
12.1 Ver- und Entsorgung 12
13.0 Schallimmissionen 12
14.0 Regenwasserversickerung 13
15.0 Grünordnerische Belange 13
16.0 Eingriff und Ausgleich 14
17.0 Altlasten 14
18.0 Unfallrisiko durch Emissionen 14
19.0 Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG - Zusammenfassung 15
20.0 Planungsstatistik 16
21.0 Durchführungsvertrag 16
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
BEGRÜNDUNG
1.0 R ECHTSGRUNDLAGEN
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 22. 04.1993 (BGBI. I S. 466)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
- Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch
Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBI. I
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBl. I S. 924)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt ge-
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 25.03.2002 (BGBI. I S. 1193), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986)
- Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der vom 25.06.2005
(BGBl. I 2005, S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom
22.12.2008 (BGBl. I S.2986)
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes orientieren sich weitestgehend
an § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie an der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Nach § 12
(3) BauGB besteht aller dings keine Bindung an die Festsetzungen nach § 9 BauGB, die Bau-
nutzungsverordnung sowie die Planzeichenverordnung. Somit können im vorhaben bezogenen
Bebauungsplan z.B. au ch andere F estsetzungen als sie na ch der BauNVO vorgesehen sind
getroffen werden.
1.1 P LANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSLAGE
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Das geplante Projekt „Lebensmittelmarkt“ überschreitet mit einer zulä ssigen Geschossfläche
von ca. 2.320 m² den Schwellenwert von 1.2 00 m² zulässiger Gesch ossfläche gemäß Anla-
ge 1 Nr. 18.8 i.V.m. Nr. 18.6 des U mweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG), weshalb eine „Vor-
prüfung des Einzelfalls“ erforderlich wurde. Gemäß Vorprüfung (vgl. Pkt. 19.0) sind keine er-
heblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten - was auch in der Eingriff s- und Aus-
gleichsbilanz deutlich wird, die einen Biotopwertpunkteüberschuss aufweist. Daher ist eine
förmliche Umweltprüfung nach UVPG nicht erforderlich.
Da auch die sonstigen Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB vorliegen (Maßnahme der Innenentwicklung, Größe der Grundfläche nach
§ 19 (2) BauNVO kleiner als 20.00 0 m², keine Anhaltspun kte für eine Beeinträcht igung vo n
Gebieten von gemeinschaftlich er Bedeutung oder von Europäischen Vogelschut zgebieten),
wird der Bebauungspla n im beschleunigten Ve rfahren gem. § 13a Bau GB (Bebau ungspläne
der Innenentwicklung) aufgestellt.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Beim beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB besteht keine Verpflichtung zur Durchfüh-
rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes nach
§ 2a BauGB. Darüber hi naus ist es nicht erforderlich, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Auskunft
darüber zu geben, welche Arten umweltbezoge ner Informationen verfügbar sind. Au ch ist kei-
ne zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu erstellen und der rechtswirksa-
me Flächennutzungsplan (§ 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB) kann im Wege der Berichtigun g korrigiert
werden.
2.0 Ü BERGEORDNETE PLANUNGEN / SONSTIGE PLANUNGEN
2.1 R AUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG
In der raumordnerische n Konzeption wird die Wissenscha ftsstadt Darmstadt als Oberzentrum
im Verdichtungsraum eingestuft. Sie liegt im Kreuzungspunkt der Regionalachsen F rankfurt –
Darmstadt – Bensheim – Heppenheim sowie Groß-Gerau – Darmstadt – Dieburg.
Großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 (3) BauNVO ist grundsätzlich nur in Ober- un d
Mittelzentren zulässig, wobei Darmstadt als Oberzentrum eingestuft ist.
Planungsrechtlich sind g roßflächige Einzelhandelsbetriebe nur in Kern- oder Sondergebieten
zulässig und somit nur innerhalb von Flächen, die im Regionalplan Südhessen (RPS) 2000 als
Siedlungsbereich Bestand und Zuwachs ausgewiesen sind. Das Projektgebiet ist im RPS 2000
als Siedlungsbereich (Bestand) ausgewiesen. Somit ist das geplante Vorhaben den Zielen des
RPS 2000 angepasst.
Eine wesentliche Begründung für die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel sind die Si-
cherung einer leistungsfähigen Nahversorgung und die Stärkung der urbanen Lebensqualität .
Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten eine wichtige Orientierung fü r die Einzelhandelsent-
wicklung.
Inhalt die ses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Wesentlich en die Sich erung eines
bestehenden Lebensmittelmarktes durch Neubau mit Ausweitung un d Modernisierung der
Verkaufsfläche auf ca. 1.300 qm.
Darüber hinaus soll die Situation der Stellplätze, des Vorbereiches und der Andienungsflächen
neu organisiert werden. Durch die geplante Optimierung - z.B. durch Einhausung d er Andie-
nung, starke Reduzierung der oberirdischen Stellplätze und Bau einer Tiefgarage - soll insbe-
sondere die Nachbarschaft besser als bisher vor schädlichen Lärmei nwirkungen geschützt
werden. Insgesamt ist somit von e iner Verbesserung der bisherigen Gesamtsituation auszu -
gehen.
Bei dem Le bensmittelmarkt an der Dieburger Straße handelt es sich u m einen städtebaulich
integrierten Standort, der eine wichtige Funktion für die Nah versorgung der Bewohner des o-
beren Martinsviertels und der angrenzenden Stadtteile übernimmt. Städtebaulich integriert sind
Standorte mit überwiege nden Wohnanteilen ode r in dessen unmittelbarem Anschluss als Be-
standteil eines planerischen Gesamtkonzeptes mit besonderer Berücksi chtigung der Aspekte
Städtebau, Verkehr so wie Einzelhandel und Dienstleistungen. Sie zeichnen sich neben ein er
Anbindung an den ÖPNV auch durch einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich aus. Mit
dem geplanten Vorhaben wird das Warenangebot des bestehenden Marktes erweitert und
somit die verbrauchernahe Versorgung gestärkt. Außerdem wird das differenzierte, bedarfsge-
rechte Warenangebot zur Attraktivitätssteigerung des Stadtteils beitragen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Aufgrund der Vorprägung durch den vorhandenen Lebensmittelmarkt sind durch die zusätzli-
chen Verkaufsflächen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgung der umliegende n
Kommunen zu erwarten.
Zusätzlich ist anzumerken, dass im Umkreis vo n ca. 500 Metern um den Markt ca. 9.080 Ein -
wohner zu verzeichnen sind. Im Umkreis von nur ca. 1.000 m sind es bereits ca. 2 4.220 Ein-
wohner (Stand: 31.12.2006). Daraus ergibt sich , dass das Kerneinzugsgebiet des Marktes be-
reits innerhalb eines Umkreises von ca. 1.000 m erreicht ist. Angrenzende Kommunen fallen
somit nicht in den Kerneinzugsbereich des Marktes und sind daher auch nicht von nachteiligen
Auswirkungen betroffen.
2.2 F LÄCHENNUTZUNGSPLAN
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plange-
biet als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Da die künftige Nutzung hiervon abweicht, muss der Flä-
chennutzungsplan geä ndert werden. Aufgrund der Anwen dbarkeit de s § 13a BauGB (siehe
Pkt. 1.1) kann dies ohne förmliches Verfahren im Wege der Berichtigung erfolgen.
2.3 S ANIERUNGSGEBIET MARTINSVIERTEL
Das Plangebiet liegt a m südöstlichen Rand des Sanierungsgebietes Martinsviertel , das auf-
grund der f örmlichen Festlegung vom 27.07.1972 im rechtswirksamen Flächennut zungsplan
kenntlich gemacht ist. Es reicht hier bis zur Dieburger Straße. Die Ziele der erhaltenden Stadt-
erneuerung im als Sanierungsgebie t festgesetzten Martinsvi ertel werden in der vorliegenden
Planung berücksichtigt. Die gemäß Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der
Sanierung und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungsziele wurde in der
Zeit vom 21.01.2008 bis einschließlich 21.02.2008 durchgeführt.
2.4 G ESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
Nach dem Gesetz über die Umwelt verträglichkeitsprüfung (UVPG) ist aufgrund der Größe des
Vorhabens gemäß Nr. 18.8 in Verb indung mit Nr. 18.6.2 der Anlage 1 eine allgemeine Vorprü-
fung des Einzelfalls bezüglich der zu erwartenden umweltrelevanten Auswirkunge n durchzu-
führen. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass keine Notwendigkeit für eine Umwelt ver-
träglichkeitsprüfung besteht. Eine Zusammenfa ssung der Ergebnisse der Vorprüfung ist im
Pkt. 19.0 aufgeführt.
3.0 P LANGELTUNGSBEREICH
Das ca. 4.610 qm groß e Plangebiet umfasst die Grundstücke der Gemarkung Darmstadt, Flur
2, Flurstücke Nr. 334/3, 334/4, 334/ 5, 343/3, 34 3/5 und 343 /6. Es lieg t nordöstlich der Darm-
städter Innenstadt, an der südöstlichen Grenze des Martinsviertels, das 1972 den Status ‚Sa-
nierungsgebiet’ erhalten hat.
Der Plangeltungsbereich grenzt im Süden an die Dieburger Straße, im Norden an die Guten-
bergstraße, im Osten an die Flurst ücke 339/1 1, 345/6 un d 345/5, so wie im Westen an da s
Flurstück 337 und an d ie Parzelle des Spirwesweges, der als öffentlicher Fußweg die Diebur-
ger Straße mit der Gutenbergstraße verbindet.
Südlich der Dieburger Straße schließen mit d eutlich erhö ht liegende n Gebäuden das Alice-
Hospital un d die Prinzessin-Margaret-Kinderklin ik an. Die direkte Nach barschaft a n der Die-
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
burger Stra ße besteht aus 4- bis 5 geschossigen Geschäfts- und Wohngebäuden, während
sich an der Gutenbergstraße ausschließlich 4-g eschossige Wohngebäude befinden. Auch im
Blockinnenbereich grenzt östlich ein 5- geschossiges Wohngebäude an.
4.0 P LANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE
Anlass der Planung ist die Absicht des Vorhabenträgers, anstelle des derzeitigen Lebensmit-
telmarktes an der Dieburger Straße, der den heutigen Markterfordernissen nicht mehr gerech t
wird und dessen Parkmöglichke iten sehr eingeschränkt sind , einen neuen, in seiner Verkaufs-
fläche ausg eweiteten Lebensmittelmarkt mit ausreichende n Parkmöglichkeiten zu errichten .
Des Weiteren soll an der Gutenbergstraße die bestehende Baulücke dur ch ein Wohnhaus ge-
schlossen werden. An der Dieburger Straße sind zwei Geschäftsgeb äude vorge sehen. Um
diese Ziele zu erreichen, ist eine Neuordnung des Plangebietes erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung der oben genannten Planung schaffen.
5.0 B ESTANDSSITUATION
Das Plangebiet liegt zwischen der Dieburger Straße un d der Gute nbergstraße. Auf dem
Grundstück Dieburger Straße 26 (Fl.St. 334/3, 334/5, 343/ 5) befand sich ein Leb ensmittel-
markt mit 43 Kundenstellplätzen, der von der Dieburger Straße aus erschlossen war. Die Wa-
renandienung erfolgte über die Gutenbergstraße (Baulücke zwischen Gutenbergstraße 7A und
Gutenbergstraße 11A). Auf dem Grundstück Dieburger Straße 22 (Fl. St. 334/4, 3 43/6) befan-
den sich ein Restaurant, ein Ladengeschäft sow ie Wohnungen in den Obergeschossen. Dar-
über hinaus waren auf dem Grunds tück ein weiteres Laden geschäft, ein Garagengebäude mit
26 PKW-Abstellplätzen sowie 5 PKW-Stellplätze untergebracht. In der Zwischenzeit wurden
alle erwähnten Gebäude abgerissen und die Fläche freigelegt.
Die Gutenbergstraße liegt um einiges tiefer als die Diebu rger Straße. Dieser top ografische
Sprung erfolgt an der Südseite de r Grundstücke an der Gutenbergstraße, so da ss sich d er
Großteil des Plangebietes höhenmäßig an der Dieburger Straße orientiert.
Das Plangebiet war fast vollständig befestigt bzw. versiegelt und bebau t. Nur ca. 6 % der Flä-
che waren gärtnerisch angelegt.
6.0 P LANUNGSKONZEPT
6.1 N UTZUNGSKONZEPT
Der Vorhabenträger beabsichtig t, das Wohnhaus Dieburger Straße 22 mit den angrenzenden
Garagen sowie den bestehenden Lebensmittelmarkt abzubrechen.
An der Dieburger S traße sollen in zwei Neubauten Flächen für Arztpraxen, eine Ausbildungs-
stätte für Pflegeberufe ( ca. 160 Ausbildungsplätze), sowie Läden und Gastronomie angebote n
werden. Im hinteren Teil des Grundstücks so ll ein Lebensmittelmarkt mit ca. 1.300 m² Ver-
kaufsfläche, der den heutigen Nutzungsvorstellungen entspricht, errichtet werden.
Zusätzlich sollen in eine r Tiefgarage ca. 200 S tellplätze angeboten werden, die nicht nur de n
Kunden des Lebensmittelmarktes und der angrenzenden Geschäf te, sondern auch den Besu-
chern des Alice-Hospitals bzw . de r Prinzessin -Margaret-Kinderklinik zur V erfügung stehen.
Außerdem sollen interessierte Bewohner aus der Nachbarschaf t die Möglichkeit erhalten, dort
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Stellplätze anzumieten; insgesamt sollen hierfür ca. 25 S tellplätze zur Verfügung stehen. 9 o-
berirdische Stellplätze im V orbereich des Lebensmittelmarktes sollen nur einer bestimmten
Nutzergruppe – z.B. B ehinderte, Mutter+Kind, Rettungsf ahrzeuge - zur V erfügung stehen .
Durch die Reduzierung der oberirdischen Stellplätze kann ein großzügiger Eingangsbereich für
das Marktgebäude ent stehen, der auch als Aufenthaltsfläche genutzt werden kann. Die von
der Gutenbergstraße aus geplante Andienung des Marktes soll so gest altet werden, dass die
Lärmbelastung für die Anwohner möglichst gering gehalten wird.
Mit den bes chriebenen Maßnahme n soll das Martinsviertel aufgewertet, die Nah versorgung
seiner Bewohner sichergestellt und das Plangebiet attraktiver gestaltet werden.
6.2 B EBAUUNGSKONZEPT
Die Neubebauung entla ng der Dieburger S traße sieht im ö stlichen Teil ein fünfgeschossige s
Gebäude mit S taffelgeschoss und Flachdach vor, das an die Brandwand des Nachb argebäu-
des Dieburger Straße 32 angebaut werden soll, wobei das Erdgeschoss, wie das bestehende
Nachbargebäude, gegenüber den Obergeschossen um 1,50 m zurückspringt.
Das westliche, viergeschossige Gebäude soll ebenfalls ein S taffelgeschoss mit einem Flach-
dach erhalten.
In der Gute nbergstraße soll die bestehende Baulücke dur ch ein vierg eschossiges W ohnge-
bäude mit rückwärtige m kleinen Gartenbereich geschlo ssen werden. Um eine einheitliche
räumliche Begrenzung des Straßenraums zu erhalten, wird die straß enseitige B auflucht der
Bestandsgebäude aufgenommen, wodurch ein, der Nachb arbebauung angeglichener Vorgar-
tenbereich entsteht.
Der in Teilen 2-geschossige Baukörper des Lebensmittelmarktes mit einer Größe von ca. 28,5
m x 54,5 m soll im Bereich des Erdgeschosse s an die Brandwand des Gebäudes Dieburger
Straße 34 angebaut werden. Das Obergeschoss, in dem sich die Verwaltung, die Personal-
räume und die Technik des Marktes befinden, ist gegenüb er der Bran dwand des Gebäudes
Dieburger Straße 34 u m 3,0 m zurückgeset zt, um die Belichtungs- un d Lüftungsfunktion der
Glassteinfenster des N achbargebäudes sicher zu stellen. Der Lebensmittelmarkt reicht in
westlicher Richtung bis an den Spirwesweg.
Die Andienung des neuen Lebensmittelmarktes soll, wie bei dem bestehenden Markt, über die
Gutenbergstraße erfolgen. Das geplante W ohnhaus soll im Erdgeschoss eine Durchfahrt mit
Rolltor erhalten, wobei die südlich an das Gebäude angrenzende Andienungszone sowie der
Lagerbereich aus Lärmschutzgründ en eingeha ust und mit einer Dachbegrünung versehen
werden sollen.
Unter dem Lebensmittelmarkt, dem Vorbereich und den Gebäuden an der Dieburger Straße ist
eine zweigeschossige Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen, die das vorhandene Geländegefälle
aufnimmt, geplant. Die Erschließung der Garage erfolgt üb er die Dieburger S traße, wobei die
Tiefgarageneinfahrt im Blockinneren unter dem Gebäude Dieburger S traße 30 vorgesehen ist.
Vom Spirwesweg aus soll ein direkter Zugang beide Tiefgaragengeschosse fußläufig erschlie-
ßen.
Um der neu en Bedeutung des Ortes als Dienst leistungszentrum für das Martinsviertel in der
heterogenen Bebauung der Dieburger S traße ein angemessenes Erscheinungsbild zu geben,
sollen die beiden Neubauten an de r Dieburger Straße durch ihre Gestaltung und ihre z.T. vom
Bestand abweichende Höhe als Kop fgebäude wahrgenommen werden , und dabei den dazwi-
schen verlaufenden Zugang zum Blockinnenbereich, in dem sich der Lebensmittelmarkt befin-
det, markieren.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
7.0 P LANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Art und Maß der baulichen Nutzung
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Nutzungsart - Sonde rgebiet für Einzelhan-
delseinrichtungen, Geschäfts-, Büro-, Verwaltu ngsgebäude, Arztpraxen, Schank- und Speise-
wirtschaften und Wohnungen (SO) gem. § 11 BauNVO - festgesetzt.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind bis zu einer Verkaufsflächengröße von 1.300 qm zu-
lässig.
Gaststättennutzung ist ausschließlich in den Gebäuden an der Dieburger Straße zulässig.
Zwar ist eine Zulässig keit von Gast stätten im Sanierungsge biet nur sehr eingeschr änkt mög-
lich, da im Martinsviertel die Stellp latzsituation sehr angespannt ist. Durch den Bau der an-
grenzenden Tiefgarage kann aber für den vorli egenden Standort eine ausreichend e Zahl von
Stellplätzen zur Verfügung gestellt und die Lärmimmission durch den Besucherverkehr mini-
miert werden.
Das Maß der bauliche n Nutzung wird bestimmt durch die in der Pla nzeichnung dargestellte
überbaubare Fläche sowie die maximal zulässigen Gebäudehöhen. Von der Festsetzung einer
GRZ wird abgesehen, da das Maß der baulichen Nutzung durch die Festsetzung der überbau-
baren Fläch e und der maximalen Gebäudehöhe hinreich end bestimmt ist. Um vor de m Le -
bensmittelmarkt eine attraktive Vorzone für Ausstellware etc. ausbilden zu können, ist die Ü-
berschreitung der südlichen Baugrenze für die Ausbildung einer Auskragung bzw. Überda-
chung um max. 5,0 m ausnahmsweise zulässig.
Bei der durch die Planzeichnung f estgesetzten Zahl der Vollgeschosse bzw. der zulässigen
Gebäudehöhen, insbesondere entlang der Dieburger Straße und der Gutenbergstraße, wird
auf den Bestand Bezug genommen. Die Bezugspunkte für d eren Festsetzung liegen, da zwi-
schen Dieburger Straß e und Gute nbergstraße ein Geländ eversprung von ca. 5 - 6 m vorliegt,
an der jeweils angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche.
Die jeweiligen Oberge schosse der an die Dieburger Straße angrenzenden Gebäude sind als
Staffelgeschosse auszu bilden. Dab ei ist an d em 5-geschossigen Ge bäude das Staffelge-
schoss allseitig um mind. 1,0 m gegenüber der darunter lie genden Außenwand zurückzuse t-
zen, um die Bebauung an die westlich angrenzende Bebauung anzugleichen. Im Erdgeschos s
des 5- geschossigen G ebäudes an der Dieburger Straße soll durch e inen Rücksprung von
max. 1,50 m die bei den Nachbargebäuden bestehende Arkade weiter geführt werden.
Für erforderliche techn ische Anlag en kann die zulässige Höhe der b eiden Gebäude an der
Dieburger Straße auf einer Fläche bis zu 90 qm (max. 5-geschossiges Gebäude) und bis zu
40 qm (max. 4-geschossiges Gebäude) um 2,5 m überschritten werden.
Bauweise
Die überbaubare Fläche an der Gutenbergstraße wird zu den Nachbargebäuden je weils durch
Baulinien begrenzt, so d ass hier ein Anbau an die bestehe nde Bebauung erfolgen muss. Da-
mit wird die Schließung der Baulücke ermöglicht.
Entlang der Dieburger Straße sollen sich die beiden Gebäu de jeweils an die bestehende Be-
bauung angliedern. Eine Schließun g der Blockrandbebauung ist hier nicht gewünscht, da de r
Durchgang zum Lebensmittelmarkt (einschließlich der Pkw-Einfahrt ) auch durch eine bauliche
Zäsur gekennzeichnet sein soll.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Der im Bloc kinnenbereich angeord nete Lebensmittelm arkt soll aus Platzgründen im Westen
und Osten als Grenzbebauung errichtet werde n. Grenzbebauung ist hier möglich, da westlich
der öffentliche Fußweg (Spirwesweg) angrenzt, und östlich ein 4- bis 5-geschossiges Gebäude
bereits Grenzbebauung aufweist und somit ein Anbau in diesem Fall sinnvoll ist. Im 2. Ge-
schoss wird hier allerdings von der Grenze abgerückt, wa s durch ein e zurückge setzte Bau -
grenze kenntlich gemacht ist. Auch für die Stellplätze ist der Anbau an die Grundstücksgrenze
über die gesamte Länge der festgesetzten Stellplätze zulässig.
Für die zur Reduzierung der Lärmemissionen erforderliche Einhausung des Lagerbereichs und
der Andienung, ist aus Platzgründen ebenfalls teilweise eine Grenzbebauung vorgesehen.
Flächen für Stellplätze und Tiefgarage
Die für die f estgesetzten Nutzungen erforderlichen Stellplät ze sind innerhalb der ze ichnerisch
ausgewiesenen Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze anzuordnen.
Die zweigeschossige Tiefgarage erstreckt sich von der Di eburger Straße bis zur nördliche n
Gebäudegrenze des Lebensmittelmarktes. Sie soll mit ca. 200 Stellplätzen unter anderem den
Bedarf an Kundenstellp lätzen für den Lebensmittelmarkt im i nnerstädtischen Bereich decken.
Gleichzeitig wird durch die Maßna hme der starken Motorisierung der Bevölkerung und dem
Kundenwunsch nach P arkflächen in unmittelbarer Nähe eines Lebensmittelmarktes - auch im
innerstädtischen Bereich - Rechnung getragen. Die Besucher des Alice-Hospitals bzw. der
Kinderklinik werden von dem geplanten Parkraum-Angebot profitieren. Ebenso sin d hier die
Stellplätze für die anderen Einrichtungen auf dieser Fläche untergebracht. Durch die Auswei-
sung der Tiefgarage ka nn die Zahl der oberirdischen Stellp latzflächen minimiert werden. Zu-
sätzlich zur Tiefgarage sind 9 oberirdische Stellplätze für bestimmte Bevölkerungsgruppen und
Krankenwagen ausgewiesen. Ca. 2 5 Stellplätze sind für d ie Anwohner des Martinsviertels zur
Nutzung vorgesehen. Nähere Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen.
Lärmschutz
Der Bebauungsplan ent hält Festsetzungen zum passiven L ärmschutz. Entlang der Dieburger
Straße und Gutenbergstraße sollen bei Neu-, Um- und Erweiterungsba uten bei Räumen, die
dem nicht n ur vorübergehenden Aufenthalt von Personen d ienen, bauliche Vorkehr ungen zur
Lärmminderung getroffen werden. Zum Schutz der Aufent haltsräume gegen Außenlärm ist
nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile - gemäß
DIN 4109 - erfüllt werden. Damit s oll den Belastungen durch Verkehrslärm wirkun gsvoll be-
gegnet werden.
Als weitere Maßnahme ist die Einh ausung der Lager- und Andienungsbereiche vorgesehen,
durch die die Lärmimmi ssionen aus dem Andie nungsverkehr reduziert werden (siehe auch
Pkt. 13.0).
8.0 S ATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
Dachgestaltung
Im Plangebiet sind gem äß Planzeichnung Flachdächer und Satteldächer zulässig. An der Gu-
tenbergstraße soll die bestehende Gestaltung der Nachbarbebauung durch die Festsetzung
von Satteldächern aufgenommen werden. Weitere Gestaltungsvorschriften zur Satteldachaus-
bildung bzw. der Ausbildung von Dachgauben und Dacheinschnitten werden in den Bebau-
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
ungsplan aufgenommen, um die Neubebauung an der Gutenbergstraße an die grü nderzeitli-
chen Baustrukturen anzupassen.
Für den Le bensmittelmarkt, die Einhausung der Andienung und der La gerflächen und für die
beiden Gebäude an der Dieburger Straße sind Flachdächer, die zu begrünen sind, festgesetzt.
Von der Begrünung kann teilweise abgesehen werden, wenn auf dem Dach Vorkehrungen zur
Nutzung der Solarenergie vorgesehen werden. I n diesem Fall ist eine Reduzierung der Dach-
flächenbegrünung um 40 % möglich.
Balkone
Balkone dürfen nicht mehr als 1/3 der Fassad enbreite einnehmen und eine Tiefe von 1,8 m
nicht überschreiten. Mit dieser Festsetzung soll erreicht werden, dass sich die Neubebauun g
auch bei diesem Bauelement in den Gestaltungsmaßstab des umgebenden Sanierungsgebie-
tes einpasst.
Vorgartenbereiche und Grünflächen
Der Vorgartenbereich a n der Gutenbergstraße sowie die ausgewiesenen nicht v ersiegelten
Freiflächen sind gärtnerisch anzu legen. An der Gutenbergstraße soll au s Gestaltungsgründen
der bestehende Vorgartenstreifen weitergeführt werden, so dass sich a uch bei der Neubebau-
ung der Vorbereich in das Gestaltungsbild der gründerzeitlichen Vorgartenzone einfügt.
Werbeanlagen
Um die Straßenverkehrsteilnehmer auf den im Blockinnenbereich liegenden Lebensmittelmarkt
aufmerksam zu machen , ist am Durchgang zum Markt - dir ekt an der Dieburger Straße - ein
Werbepylon mit einer maximalen Höhe von 7,0 m inklusive einer Werbefläche von max. 4,0 m²
zulässig. Am Marktgebäude selbst sind hinter leuchtete Einzelbuchstaben mit einer Höhe vo n
max. 0,60 m zulässig. Damit werden die Werbeflächen des großflächigen Einzelhandelsbetrie-
bes auf ein stadtgestalterisch verträgliches Niveau reduziert.
9.0 SOZIALPLAN
Die Verpflichtung, eine n Sozialpla n aufzuste llen, ergibt sich aus § 1 80 BauGB und auf der
Grundlage der Genehmigung des Regierungspräsidiums vom 17.07.1972 zur förmlichen Fest-
legung des Sanierungsgebietes. Die Mieterinnen und Miete r des Wohn- und Geschäftshauses
Dieburger Straße 22 sin d inzwischen alle ausgezogen und haben Ersatzwohnungen erhalten.
Die Betreiber der Gastst ätte verließen Ende September 2008 die Räumlichkeiten . Der Super-
markt wurde ebenfalls Ende September 2008 geräumt.
10.0 H INWEISE
Im Bebauungsplan werden Hinweise zur Lage des Plangebietes im Sanierungsgebiet Martins-
viertel, zum Verhalten beim Fund von Bodendenkmälern, zur Einschränkung des Wasser- un d
Energieverbrauchs, zur Wasserwirtschaft sowie zum Verha lten beim Auffinden von sensori-
schen Auffälligkeiten des Untergrunds gegeben.
Zusätzlich werden Hinweise zum Naturschutz, insbesond ere zum Schutz des Schwalben-,
Mauersegler- und Fledermausbestandes in den Bebauungsplan aufgenommen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
11.0 V ERKEHR
Zur Darstellung der derzeitigen und zukünftigen Verkehrssituation wurde im Juli 2007 vom Bü-
ro für Stadt- und Verkehrsplanung - Stete-Planung - eine Verkehrsuntersuchung mit folgen-
dem Ergebnis erstellt.
11.1 E RSCHLIESSUNG
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die südlich angrenzende Dieburger Straße und
die nördlich des Plangebiets verlaufende Gutenbergstraße. Über die Dieburger Straße ist d as
Plangebiet an die Darmstädter Innenstadt angebunden.
Die fußläufige Verbindung zwische n Dieburger Straße und Gutenbergstraße wird durch den
Spirwesweg, der westlich am Plangebiet entlan g führt, sichergestellt. Kunden aus dem nördli-
chen Martinsviertel können durch diese Fußwegeverbindung den Lebensmittelmarkt gut errei-
chen, da zusätzlich eine direkte Verbindung zum Vorplatzbereich des Marktes erfolgen soll.
Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage erfolgt über die Dieburger Straße, über eine Rampe i m
hinteren Bereich des östlichen Gebäudeteils Dieburger Straße 30.
Die neuen Nutzungen, insbesonder e die damit verbundene Tiefgarage, werden zu einer Erhö-
hung des motorisierten Verkehrsaufkommens führen. Erwartet werden rd. 3.020 Fahrten pro
Werktag, d.h. jeweils ca. 1.510 einfahrende und ausfahrende Pkw (Ziel- und Que llverkehr).
Dabei sind zwei Spitzenbelastunge n zu verzeichnen: von 1 0-13 Uhr, d ominiert durch den Be-
sucherverkehr der Klinik und de s Geschäftshauses mit A rztpraxen, und von 16-19 Uhr, be -
stimmt durch den Kundenverkehr des Superma rktes. Die höchste Belastung in der Gesamtzu-
fahrt der Tiefgarage wird rd. 300 Kfz/h betragen.
Die Leistun gsfähigkeit der geplant en Tiefgara genzufahrt ( ohne Abbie gespuren o der Aufwei-
tungen in d en Knotenpunktzufahrte n) kann na chgewiesen werden. Es ergeben sich für die
Einzel-Verkehrsströme mittlere Wartezeiten von unter 10 s bis ca. 30 s.
11.2 R UHENDER VERKEHR
Die Stellplatzflächen de s Lebensmittelmarktes sind in einer 2-geschossigen Tiefgarage ange-
ordnet. Tiefgaragenstellplätze stehen den Besuchern des Alice-Hospita ls bzw. der Kinderklinik
sowie den Besuchern der neuen Geschäftsg ebäude an der Dieburger Straße zur Verfügung.
Zusätzlich werden oberirdisch 9 Stellplätze für eine eingesch ränkte Nutzergruppe (Behinderte,
Mutter+Kind, Notarzt) angeboten. Außerdem i st vorgesehen, dass in teressierte Nachbarn
Stellplätze anmieten können; es st ehen ca. 25 Stellplätze für diese Per sonengruppe zur Ver-
fügung. Weiterführende Regelungen werden im Durchführungsvertrag getroffen.
11.3 Ö FFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR
Die Sicherung der verb rauchernahen Versorgung, auch de s nicht motorisierten T eils der Be-
völkerung, ist ein wichtiges raumordnerisches und städtebauliches Anliegen.
Die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verke hr ist dur ch die Buslinie F, die e ntlang der Die-
burger Straße verläuft, sichergestellt. Die nächstgelegene Haltestelle „Stiftstraße“ befindet sich
ca. 50 m südwestlich des Plangebietes.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
12.0 T ECHNISCHE INFRASTRUKTUR
12.1 V ER- UND ENTSORGUNG
Die Ver- und Entsorgun g ist durch die bestehende Infrastruktur gesichert. Notwendig werden-
de Verbesserungen oder Ergänzungen gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Weitere wasserwirtschaftliche Belange sind unter Pkt. 14.0 dargestellt.
Stromversorgung
Zur Sicherstellung der Stromversorg ung wird eine Trafostation in die Tiefgaragenebene 2 mit
Zugang vom Spirwesweg eingebaut.
13.0 S CHALLIMMISSIONEN
In der schalltechnischen Untersuchung des Büro s Fritz Gmb H vom 11.0 9.2008 sind die Aus-
wirkungen des geplante n Vorhabens bezüglich der zu erwartenden Lärmimmissionen darge-
stellt.
Die Untersuchung hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
Die Beurteilungspegel, verursacht durch den Anlagenlärm (Parkplätze, Zufahrt zur Tiefgarage,
Andienung des Marktes) liegen gro ßräumig unterhalb der n ach TA Lärm gültigen Immissions-
richtwerte. Die Anlagengeräusche werden hier vollständig vom öffentlichen Straßenverkehrs-
lärm überdeckt. Sie füh ren zu kein er relev anten Zusatzbelastung beim Gesa mtlärm. Nacht s
sind die Immissionsrichtwerte durchgehend eingehalten.
Der anlagenbedingte Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum führt zu einer Steigerung des Ver-
kehrslärmpegels um ca. 1 dB(A). Es ergibt sich dem ge mäß keine wesentliche Erh öhung des
Verkehrslärmpegels und somit kein Bedarf an zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Die Immissionen durch den Straßenverkehrslärm sorgen im Plangebiet an den beiden Gebäu -
den an der Dieburger Straße zu Üb erschreitungen der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur
DIN 18005. Mit Beurteilungspegel von bis zu L r = 74 dB(A) werden die gültigen Orientierungs-
werte deutlich überschritten. Es besteht daher Bedarf an geeigneten Vorsorgemaßnahmen.
An der Fassade zur Dieburger Straße ist das westliche Gebäude im EG und das östliche im
EG und 1.OG dem Lärmpegelbereich VI zuzuo rdnen. Die darüber liegenden Geschosse zu r
Dieburger Straße gehören dem Lärmpegelbereich V an. Bei Aufenthalt sräumen müssen die
Außenbauteile entsprechend der n otwendigen resultierend en Schalldämmmaße g emäß DI N
4109 Tabelle 8 dimensioniert werden.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Als Schutzmaßnahmen werden folgende passive Schallschutzmaßnahmen im Beb auungsplan
festgesetzt:
Im Geltungsbereich sind bei Neu-, Um- und Erweiterungsba uten auf Grund der Lärmimmissio-
nen, hervorgerufen durch den Stra ßenverkehrslärm, gemäß § 9 (1) 24 BauGB für Räume, die
dem nicht nur vorüberg ehenden Aufenthalt von Personen dienen, bauliche Vorkehrungen zu r
Lärmminderung zu treffen. Zum Schutz der Au fenthaltsräume gegen Außenlärm i st nachzu-
weisen, dass die Anford erungen an die Luftscha lldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5
und Tabelle 8 und 9 der DIN 4109 („Schallschut z im Hochbau – Anforderungen und Nachwei-
se“, Ausgabe 1989) erfüllt werden.
Zusätzlich ist im Bebauungsplan fest gesetzt, dass die Andienungs- und Lagerbereiche allseitig
zu umschließen (einzuhausen) sind, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu minimieren.
Zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung des Bauvorha-
bens von der Stadt geprüft, um einen reibungslosen Andienungsverkehr im Bereich der öffent-
lichen Verkehrsflächen zu gewährleisten.
14.0 R EGENWASSERVERSICKERUNG
Niederschlagswasser von den Dachflächen:
Da der Untergrund (Fels ab 3-5 m Tiefe) für die Versickerun g des Niederschlagswassers nicht
geeignet ist, ist eine Einleitung in die Kanalisation unumgänglich.
15.0 G RÜNORDNERISCHE BELANGE
Die grünordnerischen M aßnahmen im Plangebiet sind au s den vorgesehenen Nutzungen ab-
geleitet.
Der Anteil d er Grundstücksflä che, d er intensiv begrünt werden kann, i st auf ca. 1 60 qm be -
grenzt. Es handelt sich dabei um Garten- und Vorgartenflächen auf dem Grundstück an der
Gutenbergstraße sowie um Abstandsflächen zum Grundstück Gutenbe rgstraße 7A . Für die
Bepflanzung soll eine Auswahl von heimischen , standortge rechten Arten in entspr echenden
Pflanzqualitäten ausgewählt werden, die keinen hohen Pflegeaufwand erfordern.
Alle Dachflächen, mit Ausnahme d es Neubaus an der Gutenbergstraße, sollen extensiv be-
grünt werden.
Durch die verbindlich verankerten Festsetzungen soll eine Verbesser ung der sta dtökologi-
schen Situation erreicht werden. Es sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- Begrünung der nicht bebauten und versiegelten Grundstücksflächen,
- extensive Begrünung der Dachflächen.
16.0 E INGRIFF UND AUSGLEICH
In § 21 des Bundesnaturschutzge setzes (BNatSchG) ist abschließend geregelt, dass bei d er
Aufstellung von Bauleitplänen zu prüfen ist, ob durch diese n Plan Eingriffe in Natur und Land-
schaft zu erwarten sind. Da die übe rbaute Grundstücksfläch e nach Rea lisierung des Vorha-
bens der bisher versiegelten Grundstücksfläche im Wesentlichen entspricht, ist durch das Vor-
haben nicht von einem zusätzlichen Verbrauch bisher unverbauter, versickerung sfähiger Bo-
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
denoberflächen auszugehen. Es werden keine Eingriffe im Sinne des § 21 BNatSchG verur-
sacht. Die geplante Begrünung von ca. 87% der Dachflächen wird sich vor allem auf die bio-
klimatische Situation vor Ort positiv auswirken.
Wie aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzieru ng (siehe Anlage) ersichtlich ist, wir d durch die
Realisierung der Planung ein Biot opwertpunkte-Überschuss von 39.465 erzielt. Sollte die
Dachbegrünung auf 40 % der Dach fläche reduziert werden, wird sich der Biotopwertpunkte-
überschuss auf 13.577 reduzieren. Somit sind keine externen Kompensationsm aßnahmen
durchzuführen.
17.0 A LTFLÄCHEN / ALTSTANDORTE
In der Altflächendatei d es Hessisch en Landesamtes für Umwelt und Geologie sind für das
Plangebiet folgende Eintragungen zu verzeichnen, die auch in der Altflächendatei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt zu finden sind:
- Dieburger Straße 24 (C hem. Reinigung, Gebrauchtwagenhandlung mit Kfz-Teilen und
Zubehör)
- Dieburger Straße 30-34 (Tankstelle, Wagenpflege).
Der Vorhabenträger hat sich im Durchführungsvertrag verpflichtet weitere Untersuchungen un d
Bodenanalysen zur Feststellung von Kontaminat ionen auf seine Kosten durchzuführ en. Soweit
sich sanierungspflichtige Altlasten im Sinne des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgeset-
zes (Gesetz zur Ausfüh rung des B undes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlasten sanierung)
ergeben, hat der Vorhabenträger das Regierungspräsidium einzuschalten und die Kosten der
Beseitigung bzw. Sanierung zu tragen.
18.0 U NFALLRISIKO DURCH EMISSIONEN
Es sind Unfallgefahren zu berücksi chtigen, die auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind
die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Ra tes vom 16. Dezembe r
2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-
II-Richtlinie) und ihre Umsetzung d urch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu berücksichti-
gen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen einander so
zuzuordnen sind, dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unf ällen in Be-
triebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließl ich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich
vermieden werden.
Die hier zu berücksi chtigenden nä chstgelegenen Störfalla nlagen nach dem Bundesimmissi-
onsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmi ssionsschutzgesetz (12. BlmSchV,
Störfallverordnung) befinden sich a uf dem Betriebsgelände der Fa. Merck, welche s nordwest-
lich des Plangebietes in einer Entfe rnung (Luftlinie) von mindestens ca . 1,5 km an der Frank-
furter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Fa. Merck mit den Planungen in
dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikel 12 der Seveso-II-
Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt säm tliche Anlag en der Fa.
Merck und errechnet einen Achtungsabstand zur Fa. Merck für sensible Nutzungen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
Planungen, die außerhalb der Achtungsgren ze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt de s
§ 50 BImSchG nicht be troffen. Der Achtungsabstand beträ gt ca. 800 m vo m Betriebsbereich
der Fa. Merck.
Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass durch d as Vorhaben weder die
Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder einer zusätzli-
chen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist.
19.0 V ORPRÜFUNG DES EINZELFALLS NACH UVPG - ZUSAMMENFASSUNG
Wie die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG ergeben hat, ergibt sich keine Notwendigkeit
für eine Umweltverträglichkeitsprü fung, was die Durchführung des Beb auungsplanverfahrens
nach § 13a BauGB ermöglicht. Im Folgenden wird eine Zusammenfa ssung der wesentlichen
Punkte dargestellt.
Aufgrund der innerörtlichen, baulich verdichtet en Lage ist das Ausmaß der Auswirkungen in
Bezug auf die Schutzgüt er Boden, Wasser und Landschaft als nicht erheblich anzusehen. Die
Auswirkungen der Baumaßnahme sind hier ge ographisch auf das un mittelbar betroffene Ge-
biet beschränkt. Hinsichtlich der Lär memissionen ist auch d ie unmittelbare Umgebu ng betrof-
fen. Durch den Straßenverkehrslärm an der Dieb urger Straße wird der Beurteilungspegel nach
DIN 18005 Anlage 1 d eutlich überschritten. Entlang der Dieburger Straße sollen gemäß Be-
bauungsplanfestsetzung bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bei Räumen, d ie nicht nur
dem vorübergehenden Aufenthalt dienen, bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderu ng getrof-
fen werden. Die Nachbarschaft wird durch die Einhausung der Andienung sowie des Lagerbe-
reiches des Lebensmittelmarktes und die starke Reduzierung der oberirdischen Parkplätze im
Zuge des Tiefgaragenbaus besser als bisher vor schädlichen Lärmeinwirkungen geschützt.
Als interne Minimierungs- und Ausgleichsmaßn ahmen sind Dachbegrünungen sowie die Anla-
ge von Zierbeeten zu nennen. In dem innerstädtischen, th ermischen Belastungsg ebiet wir d
das Kleinklima durch Dachbegrünu ng verbessert. Gemäß Landschaftsp lan sollen B auflächen
im verdichteten Bereich in ihrem Bio topwert gesteigert werden. Dieses Ziel wird bei dem hier
untersuchten Bauvorha ben deutlich erreicht. Die begrünte Dachfläche kann um bi s zu 40 %
zugunsten von Solarenergienutzung reduziert werden.
Schwere und Komplexität der Auswirkungen
Da kein Ver lust wertvoller Flächen besteht und die über das Gebiet h inausgehenden Beein-
trächtigungen nicht sch wer wiegen, sind insge samt die Auswirkungen als überscha ubar und
nicht durch besonders hohe Belastungen gekennzeichnet zu bewerten.
Wahrscheinlichkeit sowie Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen
Die beschriebenen Auswirkungen wurden auf der Ba sis von eigens zu diesem Bauvorhabe n
erstellten B egutachtungen ermittelt, sodass d ie Wahrscheinlichke it als sicher an zusehen ist .
Aufgrund der geplanten Abrissmaßnahmen und der Überplanung vorhandener, kleinflächige r
Grünstrukturen werden die Auswirkungen auf potentiell vorhandene Tiere von Dauer und nich t
reversibel sein. Bei Beachtung de r dargestellt en Vermeid ungs-, Minimierungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen werden die damit verfolgten Ziele ebenfalls von Dauer sein.
Die wesentliche Immision, der Straßenverkehrslärm, kann d urch die Umsetzung von Schall-
schutzmaßnahmen so begrenzt werden, dass sich die Auswirkungen im rechtlich zulässigen
Rahmen bewegen.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
20.0 P LANUNGSSTATISTIK
Plangeltungsbereich
Überbaute Flächen ohne Dachbegrünung
Überbaute Flächen mit Dachbegrünung
Versiegelte Flächen
Gärtnerisch angelegte Flächen
4.610 qm
420 qm
2.696 qm
1.331 qm
163 qm
21.0 D URCHFÜHRUNGSVERTRAG
Die durch das Vorhaben ausgelösten Um- und Neubaumaßnahmen sowie die Kostentragung
werden in einem Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB näher geregelt.
Folgende Punkte werden im Durchführungsvertrag geregelt:
• Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist
• Verpflichtung zur Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten
• Verpflichtung zur Untersuchung der Altlastenverdachtsflächen parallel zu den Boden-
arbeiten durch ein beauftragtes Fachbüro
• Verpflichtung zur Bereitstellung von mindestens 25 kostenpflichtigen Stellplätzen für
die angrenzende Bevölkerung des Martinsviertels
Der Dezernent III Der Dezernent VI
i. V.
Klaus Feuchtinger
Stadtrat
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Anlage: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Seite 16
Ausarbeitung
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71
"Dieburger Straße"
EINGRIFFS - / AUSGLEICHSBILANZIERUNG
Fassung vom 16 - 06 - 2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dieburger Straße" Seite 2/4
Darmstadt
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0801_EABilanz Stand 16 - 06 - 2008
Vorbemerkung
Im Auftrag des Vorhabenträgers, Konzeptbau - Invest GmbH aus Darmstadt, erstellte das
Landschaftsarchitekturbüro Michael Palm diese Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zu dem
vor-habenbezogenen Bebauungsplan N 71 "Dieburger Straße" in Darmstadt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke im Innenbereich der
Gemarkung Darmstadt Nr. 334/2 und 343/3 zwischen Gutenbergstraße (Nr. 9) im Norden,
Spirwesweg im Westen und Dieburger Straße (Nr. 22 - 30) im Süden.
Eine Bestandsaufnahme durch das Landschaftsarchitekturbüro Michael Palm erfolgte im
Februar 2008.
Diese Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde nach der Kompensationsverordnung des
Landes Hessen vom 01 - 09 - 2005 verfasst.
Planungskonzept
Der Vorhabenträger, die Konzeptbau - Invest GmbH aus Darmstadt, möchte auf dem
Grundstück einen Lebensmittelmarkt mit Tiefgarage, zwei Ärztehäuser, eine Kranken-
pflegeschule und ein Wohnhaus realisieren. Die Erschließung erfolgt sowohl über die
Dieburger Straße als auch die Gutenbergstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 4.610 m².
Der Anteil versiegelter, unbegrünter Flächen soll gering gehalten werden. 87 % der Dach-
flächen sind begrünt. Dieser Wert konnte gegenüber dem Planstand von Februar 2008
noch deutlich erhöht werden.
Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits
Die Berechnung ist auf dem folgenden Formblatt ersichtlich. Planinterne Ausgleichs-
maßnahmen wie Dachbegrünung sind berücksichtigt.
Die Bezugsflächen sind jeweils im Bestandsplan und im Entwurfs / Ausgleichsplan einge-
tragen. Die Eintragungen im Formblatt ergeben sich aus diesen Flächenzahlen.
Es errechnet sich kein Kompensationsdefizit. Vielmehr ergibt sich ein Plus von 39.465
Punkten. Damit ist der Wert des Planstandes vom Februar 2008 um 4.798 Punkte
übertroffen. Der Biotopwert der Planung entspricht 304,5 % des Bestandswertes.
Die Notwendigkeit externer Ausgleichsmaßnahmen entfällt somit.
Wegen der geringen Größe des Bebauungsplans und aufgrund der Tatsache, dass keine er-
heblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, kann nach § 13 a Baugesetzbuch auf eine
förmliche Umweltprüfung verzichtet werden.
Aufgestellt, Weinheim den 16 - 06 - 2008
Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits
1
2500 Hecken- / Gebüschpflanzung (Innenbereich) 23 188 0 4.324 0
10510 Befestigte Fläche: Asphalt, Treppe, Mauern 3 2.104 18 6.312 0
10520 Befestigte Fläche: Betonpflaster 3 171 1.313 513 3.939
10540 Befestigte Fläche: Rasenpflaster 7 162 0 1.1 34 0
10710 Dachfläche, nicht begrünt 3 1.889 420 5.667 1.260
10720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 0 2.696 0 51 .224
11221 Gärtnerische Anlage: Zierbeet 14 96 163 1.34 4 2.282
4.610 4.610 19.294 58.759 -39.465
0 €
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dieburger Straße" Seite 3/4
Darmstadt
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0801_EABilanz Stand 16 - 06 - 2008
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dieburger Straße" Seite 4/4
Darmstadt
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0801_EABilanz Stand 16 - 06 - 2008
Literatur
H
ESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT , LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ :
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren
Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben.
Wiesbaden 2005.
Anhang: Planunterlagen
Bestand M. 1:250 (2 A3 - Blätter)
Entwurf / Ausgleichsplan M. 1:250 (2 A3 - Blätter)
anlage 1
37952 Zeichen
ÐÏࡱá>þÿ þÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥Á` ð¿1bjbjææHíí>(Üÿÿÿÿÿÿ¤HHHHHHH\H5H5H585lì5ì\4lâä6ä6ú6ú6ú6Õ7Õ7Õ7kkkkkkk$nh~p»kHÕ7Õ7Õ7Õ7Õ7»kHHú6ú6ÛÐk(Ó:Ó:Ó:Õ7Hú6Hú6kÓ:Õ7kÓ:Ó:ÂMeDHHiú6Ø6À«ÚÌo¬ÉH5Y9df&Yi<øk<4l·ffq½9¾qLiqHi<Õ7Õ7Ó:Õ7Õ7Õ7Õ7Õ7»k»k{:XÕ7Õ7Õ74lÕ7Õ7Õ7Õ7\\¤ääd\\ä\\\HHHHHHÿÿÿÿNr.Vorgebrachte Stellungnahme:Prüfung der Stellungnahme:1.1Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.12.2008):
Aus Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen:
Bodenschutz:
Als Nebenbestimmungen sind in die Begründung aufzunehmen:
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren.
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) zu beteiligen.
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind Aussagen zu vorhandenen Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden im Plangeltungsbereich aufzunehmen.
Folgende Punkte sind darzustellen:
Bewertung des Gefährdungspotentials für die vorgesehene bauliche Nutzung bei Altflächen,
Erforderliche Untersuchungen vor der Bebauung der Grundstücke aufgrund der vorstehenden Bewertung,
Auswirkungen auf die vorgesehene bauliche Nutzung bei bereits festgestellten schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen,
Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung auf Sanierungsmaßnahmen der festgestellten schädlichen Bodenveränderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen.
Auszüge aus der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zu den Grundstücken Dieburger Straße 32, 24 und 30-34 liegen der Stellungnahme bei.
Immissionsschutz:
Es bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Es wird aber auf folgendes hingewiesen:
Trotz des durchgeführten schalltechnischen Gutachtens, dessen Ergebnisse sich in den textlichen Festsetzungen (Passive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster) wiederfinden, wird empfohlen, zusätzlich den Einbau von geeigneten Lüftungseinrichtungen zwingend festzusetzen, damit die Bewohner lärmbelasteter Wohnungen auch bei geschlossenen Fenstern ausreichend lüften können.
In dem schalltechnischen Gutachten wird als wesentliche Annahme die Belieferung des Lebensmittelmarktes nur während des Tages aufgeführt. Nächtliche Aktivitäten würden zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm führen. Es wird deshalb angeregt, eine dementsprechende Formulierung in die Textlichen Festsetzungen aufzunehmen (Anlieferung von Waren nur tags), bzw. dies im Durchführungsvertrag verbindlich zu regeln.
Eine planungsrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Soweit diese gemäß § 6 bzw. 10 BauGB erforderlich ist, kann sie erst nach Vorliegen des gesamten Abwägungsmaterials im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden.
.Die angeführte Textpassage wurde unter Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der angeführte Hinweis ist bereits im Bebauungsplan aufgeführt.
Die Anregung wurde nur teilweise aufgenommen. Eine Änderung der UVP-Vorprüfung wurde nicht vorgenommen. Die Begründung wurde aber unter Pkt. 17.0 entsprechend ergänzt. Unter Hinweise wurden in den Bebauungsplan genaue Angaben zum Umgang mit Altflächen / Altstandorten aufgenommen. Außerdem hat sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet Bodenuntersuchungen und ggf. Maßnahmen zur Beseitigung auf seine Kosten zu veranlassen.
Diese Punkten hat der Vorhabenträger in Verbindung mit den notwendigen Bodenuntersuchungen zu bearbeiten.
Die Altstandorte wurden unter Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Für die altlastenverdächtige Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet, entsprechende Untersuchungen und ggf. notwendige Maßnahmen der Bodensanierung in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde auf seine Kosten durchzuführen.
Die Anregung wuirde nicht aufgenommen.
Im Bebauungsplan sind die im schalltechnischen Gutachten empfohlenen Maßnahmen bereits festgesetzt. Da in den Gebäuden entlang der Dieburger Straße keine Wohnungen geplant sind, wird der zusätzliche Einbau von Lüftungseinrichtungen nicht für erforderlich gehalten.
Die Anregung wuirde d aufgenommen. Es wuirde ein Passus in den Durchführungsvertrag aufgenommen, der die Anlieferung des Lebensmittelmarktes auf die Zeit von 06:00- 22:00 Uhr beschränkt. Diese Beschränkung wird vom Vorhabenträger in den Mietvertrag mit dem Betreiber des großflächigen Einzelhandelsbetriebes aufgenommen.
Der Hinweis wuirde zur Kenntnis genommen.1.2Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 04.12.2008):
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Ein Hinweis zum Verhalten bei Bodenfunden soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Die Anregung wurde bereits im Bebauungsplan berücksichtigt.1.3Untere Naturschutzbehörde (Grünflächen- und Umweltamt, Abt. Umwelt), Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 17.02.2009):
Es werden ausdrücklich die Hinweise auf die Möglichkeiten für Fledermaus-, Mauersegler- und Schwalbenschutz im Baugenehmigungsverfahren begrüßt.
Im Bebauungsplan ist kaum natürlicher oder naturnaher Lebensraum vorhanden. Hinweise für ein Vorkommen geschützter Arten sind nicht bekannt.
Die Aussagen wurden zur Kenntnis genommen.1.4HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 18.12.2008):
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrasse ist der Schutz der Leitungen bzw. ein Mindestabstand von 2,5 m zu beachten. Daher wird beantragt, Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Sparte Strom:
Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern.
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird eine Versorgungsfläche gem. § 9 (1) Nr. 12 BauGB (Standort beiliegend) zur Errichtung einer Transformatorstation beantragt. Vorgeschlagen wird eine Trafo-Station des Typs K 2000 Flachdach mit einer Grundstücksgröße von 6,30 m x 2,70 m.
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung des Gebäudes wird aus versorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt.
Es ist vorgesehen, die erforderlichen Stromversorgungskabel im Rahmen der Baumaßnahmen zu verlegen.
Da von der Planung keine öffentlichen Verkehrsflächen betroffen sind, wuirde die Anregung, einen Passus über den Schutz der Leitungen bei Baumpflanzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen, zurückgewiesen.
Da keine gewidmeten Wegeflächen durch die Planung berührt werden, wurde die Anregung zurückgewiesen.
Die Anregung wird aufgenommen. Wie mit dem Vorhabenträger abgestimmt, wird dieser eine Trafostation zur Versorgung des Plangebietes in die Tiefgaragenebene 2 mit Zugang vom Spirwesweg einbauen.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur gegebenen Zeit beachtet.
Sparte Strom:
Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern.
Zur Sicherstellung der Stromversorgung wird eine Versorgungsfläche gem. § 9 (1) Nr. 12 BauGB (Standort beiliegend) zur Errichtung einer Transformatorstation beantragt. Vorgeschlagen wird eine Trafo-Station des Typs K 2000 Flachdach mit einer Grundstücksgröße von 6,30 m x 2,70 m.
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung des Gebäudes wird aus versorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt.
Es ist vorgesehen, die erforderlichen Stromversorgungskabel im Rahmen der Baumaßnahmen zu verlegen.
Da keine gewidmeten Wegeflächen durch die Planung berührt werden, wurde die Anregung zurückgewiesen.
Die Anregung wurde aufgenommen. Wie mit dem Vorhabenträger abgestimmt, wird dieser eine Trafostation zur Versorgung des Plangebietes in die Tiefgaragenebene 2 mit Zugang vom Spirwesweg einbauen.
Die weiteren Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und zur gegebenen Zeit beachtet.
1.5Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin (Schreiben vom 02.12.2008):
Es werden Informationen zu den Punkt-zu-Punkt-Richtfunkstrecken im Plangebiet gegeben, die allerdings nur für das Datum der Ausstellung gelten, da Informationen hierüber sehr schnell veralten.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Darmstadt auch Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen geplant bzw. in Betrieb sind.
Zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen durch neue Bauten wird vorgeschlagen, sich mit den Betreibern in Verbindung zu setzen, um ihre Einbeziehung in die weiteren Planungen zu gewährleisten.
Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der BNetzA werden durch die Planungen nicht beeinträchtigt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes vom 22.06.2004 für die Verlegung öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien ein unentgeltliches Wegerecht vorgesehen ist. Es wird deshalb empfohlen, die entsprechenden Betreiber (E-Plus, Telefonica O2) zu beteiligen.
Eine Auflistung der Betreiber von Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen in dem Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt Darmstadt ist beigelegt (Airdata AG, Clearwire Germany, German Networks, Inquam Broadband, Vodafone D2).
Die Hinweise wuerden zur Kenntnis genommen. Die Informationen wurden an den Vorhabenträger weitergeleitet.1.6Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte, Fachreferent, PuB L 1-2, PTI 21 Darmstadt, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 18.12.2009):
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG.
Bei Aufgrabungen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden über die vorhandenen Anlagen bei der TI NL Mitte, PTI 21, Eschollbrücker Str. 12, 64283 Darmstadt, über die Lage informieren und die Kabelschutzanweisung beachten.
Um die Erschließung zu koordinieren, ist die Deutsche Telekom AG 3 Monate vor Baubeginn zu informieren.
Die Hinweise wuerden zur Kenntnis genommen. Die Informationen wurden an den Vorhabenträger weitergeleitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 Dieburger Straße / Gutenbergstraße
Stand: 20.03.200924.03.2009 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite PAGE 1
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2009/0131
5396 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.03.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0131
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71 - Dieburger Straße / Gutenbergstraße -
(Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 24.03.2009
Beschlussvorschlag:
1. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 71 - Dieburger-Straße/
Gutenbergtraße – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB folgende
Stellungnahmen ein:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt vom 17.12.2008,
1.2 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt vom
04.12.2008,
1.3 Untere Naturschutzbehörde (Grünflächen- und Umweltamt, Abtl. Umwelt), Bessunger Straße
125, 64295 Darmstadt vom 17.02.2009,
1.4 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt vom 18.12.2008,
1.5 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin vom 02.12.2008 und
1.6 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte,
Fachreferent, PuB L 1-2, PTI 21 Darmstadt, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt vom
18.12.2008.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jewe iligen Prüfung (Anlage 1)
entschieden.
2
...
2. Der als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
abgeschlossene Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
3. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan N 71 für das Gebiet zwischen der Dieburger
Straße 20 und 32, dem Spirwesweg und der Gutenbergstraße 9 mit der darin enthaltenen Satzung
über die Gestaltung baulicher Anlagen, sowie der dazu gehörenden Begründung (Anlage 3), wird als
Satzung beschlossen.
Anlagen: Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1)
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Anlage 3)
Datenschutzrelevante Anlage: Durchführungsvertrag (Anlage 2)
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0131 vom 24.03.2009:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.01.2008 beschlossen, für den
vorliegenden Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB
aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.02.2008 im Darmstädter Echo öffentlich
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
wurde nach Bekanntmachung des Magistratsbeschlusses vom 12.12.2007 im Darmstädter Echo am
21.01.2008 in der Zeit vom 21.01.2008 bis einschl. 21.02.2008 durchgeführt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 25.01.2008 gem. § 4 (1) BauGB von der Aufstellung
des Bebauungsplans unterrichtet und die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB mit Schreiben
gleichen Datums beteiligt.
Am 30.10.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung der Offenlage des Entwurfs zum
Bebauungsplan mit seiner Begründung und der Durchführung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB zugestimmt. Die Offenlage erfolgte nach öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter
Echo am 11.11.2008 in der Zeit vom 19.11.2008 bis einschl. 19.12.2008. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Abstimmung mit
den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte vom 20.11.2008 bis einschließlich 20.12.2008.
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf N 71 zusammengefasst und
entsprechend geprüft.
Zu 2.:
Mit dem vorliegenden Durchführungsvertrag (Anlage 2) hat der Vorhabenträger sich verpflichtet das
Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs-, Vorbereitungs-
(Altlastensanierung, Kampfmittelräumung) und Ausführungskosten zu tragen. Der Vertrag wird
wirksam, wenn der vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 71 in Kraft tritt oder wenn eine
Baugenehmigung nach § 33 BauGB zum Vorhaben erteilt wird.
Zu 3.:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 71 mit seiner Begründung (Anlage 3) und der im Plan
enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ist nach § 10 BauGB als Satzung zu
beschließen; er wird danach durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Der Dezernent III: Der Dezernent VI:
i . V .
Klaus Feuchtinger Wolfgang Glenz
Stadtrat Bürgermeister
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 71
Vorab werden übersandt:
• 11 Exemplare des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 71 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
Darmstadt, den 24.03.2009
VI/61.4 ha NSt. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Dieburger Straße 20
- Gutenbergstraße 9
- Wilhelminenstraße 1
- Eschollbrücker Straße 12
- Stiftstraße
- Dornheimer Weg 24
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0131
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00