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Offenhalten von Verkaufsstellen

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/0928/2018 vom 07.06.2018

Stand: Am 07.06.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.06.2018 AN/0928/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.06.2018 Offenhalten von Verkaufsstellen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 07.06.2018 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss AN/1419/2017 vom 28.09.2017, wonach die Verwaltung beauftragt ist, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr in der City und je Stadtteil den zuständigen Ausschüssen und dem Rat zur Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertreter der Interessensgemeinschaften des Kölner Einzelhandels mit Blick auf die aktuell geänderte Fassung des Lad enöff- nungsgesetzes NRW (LÖG NRW), unter Einbeziehung der ersten hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen und auf der Grundlage des unter 1. genannten Ratsb e- schlusses auf die Genehmigungserfordernisse für verkaufsoffene Sonn - und Feierta- ge hinzuweisen und d iese fachlich zu beraten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, i n- wieweit der Prozess der Genehmigungsverfahren optimiert werden kann. 3. Sofern sich aus der zu Ziff. 2. erfolgenden Beratung für das laufende Kalenderjahr Änderungsbedarfe für Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ratsgr e- mien unverzüglich die erforderlichen Beschlussvorlagen vorzulegen. 4. Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss AVR sind über die weitere Entwicklung in Hinsicht auf Genehmigungsverfahren und gerichtliche Entscheidungen zeitnah zu informieren. - 2 - Begründung: Das aktuell geänderte LÖG NRW lässt den Kommunen weiterhin die Freiheit, über die A n- zahl der jährlich festzulegenden verkaufsoffene So nn- oder Feiertage selbst zu entscheiden. An der für Köln seit Jahren bewährten Beschränkung auf maximal 3 verkaufsoffene Sonn - und Feiertage im Jahr in der City und je Stadtbezirk mit einer Öffnungszeit von jeweils 5 Stunden, die auf einzelne Bezirke, Sta dtteile oder Handelszweige beschränkt werden kö n- nen, wollen die Antragstellenden festhalten. Der in Köln bestehende Kompromiss zwischen dem Sonntagsschutz, dem Recht der Gewerbefreiheit und dem Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit soll nicht aufgekündigt werden. Die Antragstellenden unterstützen den Wunsch der Interessensgemeinschaften des Einze l- handels, dass die Verwaltung die Rechtslage für die Antragstellenden möglichst transparent darstellt, sie im Genehmigungsverfahren fachlich berät und da s Genehmigungsverfahren - insbesondere auch zeitlich - deutlich optimiert. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der veränderten Landesgesetzgebung und der vorliegenden Rechtsprechung be- darf es einer kurzfristig erreichbaren Planungssicherheit für alle Beteiligten. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2018

    Rat

    TOP 3.1.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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