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AN/0928/2018

Offenhalten von Verkaufsstellen

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 07.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 3.1.5

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3383 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.06.2018 
 
AN/0928/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.06.2018 
 
Offenhalten von Verkaufsstellen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des 
Rates am 07.06.2018 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt seinen Beschluss AN/1419/2017 vom 28.09.2017, 
wonach die Verwaltung beauftragt ist, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene Sonn- und 
Feiertage im Jahr in der City und je Stadtteil den zuständigen Ausschüssen und dem 
Rat zur Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertreter der Interessensgemeinschaften des 
Kölner Einzelhandels mit Blick auf die aktuell geänderte Fassung des Lad enöff-
nungsgesetzes NRW (LÖG NRW), unter Einbeziehung der ersten hierzu ergangenen 
Gerichtsentscheidungen und auf der Grundlage des unter 1. genannten Ratsb e-
schlusses auf die Genehmigungserfordernisse für verkaufsoffene Sonn - und Feierta-
ge hinzuweisen und d iese fachlich zu beraten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, i n-
wieweit der Prozess der Genehmigungsverfahren optimiert werden kann.  
 
3. Sofern sich aus der zu Ziff. 2. erfolgenden Beratung für das laufende Kalenderjahr 
Änderungsbedarfe für Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Ratsgr e-
mien unverzüglich die erforderlichen Beschlussvorlagen vorzulegen. 
 
4. Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss AVR sind über die weitere Entwicklung 
in Hinsicht auf Genehmigungsverfahren und gerichtliche Entscheidungen zeitnah zu 
informieren.

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
 
Das aktuell geänderte LÖG NRW lässt den Kommunen weiterhin die Freiheit, über die A n-
zahl der jährlich festzulegenden verkaufsoffene So nn- oder Feiertage selbst zu entscheiden. 
An der für Köln seit Jahren bewährten Beschränkung auf maximal 3 verkaufsoffene Sonn - 
und Feiertage im Jahr in der City und je Stadtbezirk mit einer Öffnungszeit von jeweils 5 
Stunden, die auf einzelne Bezirke, Sta dtteile oder Handelszweige beschränkt werden kö n-
nen, wollen die Antragstellenden festhalten. Der in Köln bestehende Kompromiss zwischen 
dem Sonntagsschutz, dem Recht der Gewerbefreiheit und dem Recht der freien Entfaltung 
der Persönlichkeit soll nicht aufgekündigt werden.  
 
Die Antragstellenden unterstützen den Wunsch der Interessensgemeinschaften des Einze l-
handels, dass die Verwaltung die Rechtslage für die Antragstellenden möglichst transparent 
darstellt, sie im Genehmigungsverfahren fachlich berät und da s Genehmigungsverfahren - 
insbesondere auch zeitlich - deutlich optimiert. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Aufgrund der veränderten Landesgesetzgebung und der vorliegenden Rechtsprechung be-
darf es einer kurzfristig erreichbaren Planungssicherheit für alle Beteiligten. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0928/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
07.06.2018
Erstellt
07.06.2018 15:29