1554/2017
Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Üplan Olpener-Hohensyburgstr
165 Zeichen
Stadt Köln Katasteramt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Flurstück: 2019/149 Flur: 16 Gemarkung: Merheim Olpener Str., Köln Anlage 1 Übersichtsplan Maßstab 1: 1000
Beschlussvorlage Ausschuss
2319 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/621/3 Vorlagen-Nummer 1554/2017 Freigabedatum 30.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Errichtung eines Längsparkstreifens in der Grünfläche an der Olpener Straße vor der Einmündung Hohensyburgstraße in Köln-Merheim Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die Errichtung eines Längsparkstreifens in der Grünflä- che Olpener Straße vor der Einmündung Hohensyburgstraße in Köln-Merheim ein Betrag in Höhe von 27.370,00 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. Alternative: Der Verkehrsausschuss lehnt den Beschlussvorschlag ab. In diesem Fall müssten für die Finanzierung der Maßnahme allgemeine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Verkehrsausschuss 27.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 27.370,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 27.370,00 € 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 550,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 550,00 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 27.04.2017 unter TOP 8.1.7 die Errichtung eines Längsparkstreifens mit ca. acht Parkplätzen in der Grünfläche Olpener Straße vor der Einmündung Hohensyburgstraße in Köln-Merheim beschlossen (Vorlagen-Nummer 0861/2017). Nach § 51 Abs. 6 Buchstabe a) der Landesbauordnung können Stellplatzablösemittel für die Herstel- lung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet verwendet werden. Für die Errichtung des Längsparkstreifens, durch den ca. acht zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ist daher die Ver- wendung von Stellplatzablösemitteln möglich. Ausreichende Mittel stehen zur Verfügung. Anlage Übersichtsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Olpener Straße
- Hohensyburgstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1554/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27