Mandari Insight

3363/2023

Strukturförderung Kulturwerk BBK Köln e.V. und Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 09.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023, TOP 4.7

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7716 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3363/2023 
Freigabedatum 
 09.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderung Kulturwerk BBK Köln e.V. und Künstler*innenförderung Bildende 
Kunst in 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bilden-
der Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für das Jahr 2024 
 eine Bezuschussung als Strukturförderung (institutionelle Förderung) in Höhe von 
44.000 Euro, 
 die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V., 
gemäß dem 2019 erarbeiteten Konzept, 
 die Erhöhung der institutionellen Förderung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. um 
90.000 Euro, zweckgebunden für die Umsetzung der Vergabe der vg. 15 Stipendien, 
 die anderweitige, finanzneutrale Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergeb-
nisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 
15 - Transferaufwendungen,  
- aus der Position „Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen“ in Höhe von 4.000 Euro 
für die Finanzierung der Aufstockung der vg. institutionellen Förderung von 40.000 
Euro auf 44.000 Euro, sowie  
- aus der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbe-
grenzung“ in Höhe von 90.000 Euro für die Fortsetzung der Vergabe der vg. Stipen-
dien bzw. Erhöhung der institutionellen Förderung. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2024: 
134.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Entsprechend des Förderkonzeptes Bildende Kunst vom 04.12.2012 kann eine Institutionelle 
Förderung erfolgen, sofern ein Vorhaben von überdurchschnittlicher künstlerischer, kunsttheo-
retischer oder kunstkritischer sowie kunstvermittelnder Qualität ist, nachhaltige strukturelle Im-
pulse für die Kunstszene der Stadt und NRWs erwarten lässt, der übergreifenden Vernetzung 
bestehender Angebote oder der Vermittlung kunsttheoretischer Inhalte dient. Eine institutio-
nelle Förderung wird als Strukturförderung und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ge-
währt.  
Das Kulturwerk des BBK Köln e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ hat basierend auf 
diesen Voraussetzungen von 2018 bis 2020 eine jährliche Strukturförderung in Höhe von 
30.000 Euro erhalten; ab 2019 wurde dieser Betrag jährlich um 10.000 Euro aus Leitmitteln 
aufgestockt. Für die Jahre 2021 bis 2023 wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 
10.09.2020 (Vorlage 1995/2020) ein jährlicher Zuschuss zur Strukturförderung in Höhe von 
40.000 Euro gewährt.

3 
Der Verein hat sich in diesem Zeitraum sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich stabilisiert und 
seinen Tätigkeitsbereich als Dienstleister für die Kölner Kunstschaffenden und als deren Inte-
ressensvertretung sowie als Off- Raum mit eigenem Ausstellungsprofil ständig optimiert. Da-
mit werden die Förderkriterien weiterhin erfüllt. Die Grundlage für eine erneute Strukturförde-
rung ist somit gegeben.  
Votum des Fachbeirates  
Der Fachbeirat Bildende Kunst der Stadt Köln befürwortet die Verlängerung der Strukturförde-
rung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. und hebt in seiner positiven Einschätzung beson-
ders das abwechslungsreiche Ausstellungsprogramm im MATjÖ-Raum für Kunst, die sinnvolle 
Organisation der Vergabe des Recherche- und Arbeitsstipendiums Bildende Kunst sowie die 
digitale Herausgabe des wichtigen Kölner Künstler*innenverzeichnisses hervor. Die moderate 
Erhöhung von vormals 40.000 Euro auf nun beabsichtigt 44.000 Euro ergibt sich aus einem 
Inflationsausgleich. 
Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeirates an, hält die Erhöhung um 4.000 € 
für gerechtfertigt und möchte diese Erhöhung bereits im beschlossenen Haushaltsjahr 2024 
durch Umschichtung aus Projektmitteln des Referates Bildende Kunst ermöglichen. 
Die Bewilligungsauflagen für die Strukturförderung enthalten neben den allgemeingültigen for-
malen Anforderungen weiterhin auch inhaltliche Aufgaben. Diese dienen dazu, die kunstver-
mittelnde Tätigkeit des Kulturwerks des BBK Köln e. V. sowie die nachhaltigen strukturellen 
Impulse für die Kunstszene sicherzustellen. Als inhaltliche Aufgaben wurden zwischen der 
Kulturverwaltung und dem Kulturwerk des BBK Köln einvernehmlich folgende Punkte festge-
legt:  
1) Organisation der Offenen Ateliers  
2) Ganzjährige Herausgabe der Künstlerkarte  
3) Aufbau und permanente Aktualisierung der Onlineplattform www.künstlerverzeichnis-
koeln.de  
4) Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit im Projektraum MATjÖ   
5) Individuelle Beratung bildender Künstler*innen 
6) Informationsangebote 
7) Organisation der Vergabe des Recherche- und Arbeitsstipendiums Bildende Kunst 
Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung 
Bildende Kunst)  
Der Rat hatte am 24.06.2021 die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Al-
tersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) für die Jahre 2021 bis 2023 durch 
das Kulturwerk des BBK Köln e.V. sowie eine gleichzeitige Erhöhung der institutionellen För-
derung für das Kulturwerk um 90.000 Euro zweckgebunden für die Vergabe der og. 15 Stipen-
dien beschlossen (Vorlage Nr. 1947/2021). Diese Praxis soll in 2024 fortgesetzt werden. 
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurden noch keine Haushaltspläne für die Haushalts-
jahre 2025ff verabschiedet. Daher bezieht sich diese Beschlussvorlage nur auf das bereits be-
schlossene Haushaltsjahr 2024. 
 
Finanzierung  
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Aufwandsermächtigungen für 2024 in Höhe von 40.000 
Euro im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teil-
plan 15 – Transferaufwendungen für „Kulturwerk des BBK“ veranschlagt. 
Die Aufstockung um 4.000 Euro auf 44.000 Euro soll aus Zuschussmitteln aus dem Teilergeb-
nisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen, hier aus der Position „Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen“ ent-
nommen werden.

4 
Zudem sind im Haushaltsplan für 2024 in der Position „Künstler*innenförderung Bildende 
Kunst Stipendien ohne Altersbegrenzung“ 90.000 Euro eingestellt und sollen nun für eine Auf-
stockung der Institutionellen Förderung des Kulturwerk des BBK Köln e. V. finanzneutral um-
geschichtet werden.  
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra-
ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei-
chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3363/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.11.2023
Erstellt
19.10.2023 15:12