3363/2023
Strukturförderung Kulturwerk BBK Köln e.V. und Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 3363/2023 Freigabedatum 09.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderung Kulturwerk BBK Köln e.V. und Künstler*innenförderung Bildende Kunst in 2024 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bilden- der Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für das Jahr 2024 eine Bezuschussung als Strukturförderung (institutionelle Förderung) in Höhe von 44.000 Euro, die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V., gemäß dem 2019 erarbeiteten Konzept, die Erhöhung der institutionellen Förderung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. um 90.000 Euro, zweckgebunden für die Umsetzung der Vergabe der vg. 15 Stipendien, die anderweitige, finanzneutrale Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergeb- nisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, - aus der Position „Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen“ in Höhe von 4.000 Euro für die Finanzierung der Aufstockung der vg. institutionellen Förderung von 40.000 Euro auf 44.000 Euro, sowie - aus der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbe- grenzung“ in Höhe von 90.000 Euro für die Fortsetzung der Vergabe der vg. Stipen- dien bzw. Erhöhung der institutionellen Förderung. Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2024: 134.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Entsprechend des Förderkonzeptes Bildende Kunst vom 04.12.2012 kann eine Institutionelle Förderung erfolgen, sofern ein Vorhaben von überdurchschnittlicher künstlerischer, kunsttheo- retischer oder kunstkritischer sowie kunstvermittelnder Qualität ist, nachhaltige strukturelle Im- pulse für die Kunstszene der Stadt und NRWs erwarten lässt, der übergreifenden Vernetzung bestehender Angebote oder der Vermittlung kunsttheoretischer Inhalte dient. Eine institutio- nelle Förderung wird als Strukturförderung und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ge- währt. Das Kulturwerk des BBK Köln e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ hat basierend auf diesen Voraussetzungen von 2018 bis 2020 eine jährliche Strukturförderung in Höhe von 30.000 Euro erhalten; ab 2019 wurde dieser Betrag jährlich um 10.000 Euro aus Leitmitteln aufgestockt. Für die Jahre 2021 bis 2023 wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 (Vorlage 1995/2020) ein jährlicher Zuschuss zur Strukturförderung in Höhe von 40.000 Euro gewährt. 3 Der Verein hat sich in diesem Zeitraum sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich stabilisiert und seinen Tätigkeitsbereich als Dienstleister für die Kölner Kunstschaffenden und als deren Inte- ressensvertretung sowie als Off- Raum mit eigenem Ausstellungsprofil ständig optimiert. Da- mit werden die Förderkriterien weiterhin erfüllt. Die Grundlage für eine erneute Strukturförde- rung ist somit gegeben. Votum des Fachbeirates Der Fachbeirat Bildende Kunst der Stadt Köln befürwortet die Verlängerung der Strukturförde- rung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. und hebt in seiner positiven Einschätzung beson- ders das abwechslungsreiche Ausstellungsprogramm im MATjÖ-Raum für Kunst, die sinnvolle Organisation der Vergabe des Recherche- und Arbeitsstipendiums Bildende Kunst sowie die digitale Herausgabe des wichtigen Kölner Künstler*innenverzeichnisses hervor. Die moderate Erhöhung von vormals 40.000 Euro auf nun beabsichtigt 44.000 Euro ergibt sich aus einem Inflationsausgleich. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeirates an, hält die Erhöhung um 4.000 € für gerechtfertigt und möchte diese Erhöhung bereits im beschlossenen Haushaltsjahr 2024 durch Umschichtung aus Projektmitteln des Referates Bildende Kunst ermöglichen. Die Bewilligungsauflagen für die Strukturförderung enthalten neben den allgemeingültigen for- malen Anforderungen weiterhin auch inhaltliche Aufgaben. Diese dienen dazu, die kunstver- mittelnde Tätigkeit des Kulturwerks des BBK Köln e. V. sowie die nachhaltigen strukturellen Impulse für die Kunstszene sicherzustellen. Als inhaltliche Aufgaben wurden zwischen der Kulturverwaltung und dem Kulturwerk des BBK Köln einvernehmlich folgende Punkte festge- legt: 1) Organisation der Offenen Ateliers 2) Ganzjährige Herausgabe der Künstlerkarte 3) Aufbau und permanente Aktualisierung der Onlineplattform www.künstlerverzeichnis- koeln.de 4) Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit im Projektraum MATjÖ 5) Individuelle Beratung bildender Künstler*innen 6) Informationsangebote 7) Organisation der Vergabe des Recherche- und Arbeitsstipendiums Bildende Kunst Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) Der Rat hatte am 24.06.2021 die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Al- tersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) für die Jahre 2021 bis 2023 durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V. sowie eine gleichzeitige Erhöhung der institutionellen För- derung für das Kulturwerk um 90.000 Euro zweckgebunden für die Vergabe der og. 15 Stipen- dien beschlossen (Vorlage Nr. 1947/2021). Diese Praxis soll in 2024 fortgesetzt werden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurden noch keine Haushaltspläne für die Haushalts- jahre 2025ff verabschiedet. Daher bezieht sich diese Beschlussvorlage nur auf das bereits be- schlossene Haushaltsjahr 2024. Finanzierung Im Haushaltsplan 2023/2024 sind Aufwandsermächtigungen für 2024 in Höhe von 40.000 Euro im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teil- plan 15 – Transferaufwendungen für „Kulturwerk des BBK“ veranschlagt. Die Aufstockung um 4.000 Euro auf 44.000 Euro soll aus Zuschussmitteln aus dem Teilergeb- nisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen“ ent- nommen werden. 4 Zudem sind im Haushaltsplan für 2024 in der Position „Künstler*innenförderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbegrenzung“ 90.000 Euro eingestellt und sollen nun für eine Auf- stockung der Institutionellen Förderung des Kulturwerk des BBK Köln e. V. finanzneutral um- geschichtet werden. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3363/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 19.10.2023 15:12