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AN/0326/2022

Änderungsantrag zum AN/2697/2021, Nacht- und Abendmärkte

SPD Änderungsantrag nach § 13 09.02.2022

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 10.02.2022

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

4033 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Wirtschaftsausschusses 
Herrn Dirk Michel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.02.2022 
 
AN/0326/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 10.02.2022 
 
Änderungsantrag zum AN/2697/2021, Nacht- und Abendmärkte 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Sitzung 
des Wirtschaftsausschusses am 10.02.2022 aufzunehmen: 
 
Der Antrag des Ratsbündnisses (AN/2697/2021), die Stadt Köln zu beauftragen, für das Jahr 
2022 Marktformate für die Abendstunden zu entwickeln und eine Ausschreibung zu 
beauftragen, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert. 
 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Befragung zur Nutzung der Kölner Wo-
chenmärkte (Anlage 2 „Zusammenfassung Wochenmarkt-Befragung 2019“, 0949/2020) ein 
Konzept für die Etablierung von Wochen- und Schlemmermärkten für die Abendstunden zu 
entwickeln. Hier sollen alle Stadtbezirke im Sinne des Einzelhandelszentrenkonzept (EHZK) 
bedacht werden. Pro Stadtbezirk soll mindestens ein solcher Markt konzeptioniert und er-
probt werden. 
 
2. Es soll eine Ausschreibung für Markbetreibende im Q1 2022 durchgeführt werden, damit 
spätestens wir in 2022 die ersten Nacht- und Abendmärkte stattfinden können. Auf Basis der 
beschlossenen Konzepte soll eine Ausschreibung für Markbetreibende durchgeführt werden, 
sodass spätestens in 2022 die ersten Nacht- und Abendmärkte stattfinden können. 
 
3. Hierbei sind insbesondere Biomärkte, regionale Erzeuger*innen, Street Food Angebote, 
Märkte für den Austausch von Sach- und Essensspenden und Konzepte gegen Konsumgü-
ter- und Lebensmittelverschwendung zu bevorzugen. Auch sollen Anbieter für Eisen- und 
Haushaltswaren, Reparaturwerkstätten und Upcycling sowie lokale Händler und Institutionen 
Berücksichtigung finden, um z.B. fehlende Baumärkte auszugleichen.

- 2 - 
 
4. Es soll auf die Inklusion aller Bürger*innen geachtet werden, durch bspw. Schaffung von 
Sitzgelegenheiten auch für mitgebrachtes Essen. Die bereits bestehenden Wochenmärkte 
sind bereits zuvor entsprechend auszustatten. 
 
5. Die Märkte sollen auch in Hinblick auf die Infrastruktur vor Ort ganzheitlich ausgestattet 
werden. Die Müllvermeidung ein nachvollziehbares Konzept aufweisen, sodass sie einen 
Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns leisten. Hierzugehört eine Biotonne, 
Wasser- und Stromanschlüsse und ein WC Konzept für die Beschicker und Besucher. 
6. Bekannte Akteure wie der Ernährungsrat, Marktschwärmer, Regionalwert AG usw. sind in 
die Planungen einzubeziehen. 
 
7. Die Bezirksvertretungen sollen für Vorschläge für Standorte in ihren Bezirken miteinge-
bunden werden. Die Bezirksvertretungen sollen über die Standorte und das Konzept für den 
Markt/die Märkte in ihren Bezirken entscheiden. 
 
Finanzierung: Für eine mögliche externe Konzeptvergabe stehen Mittel aus dem politischen 
Veränderungsnachweis des Doppelhaushalts 2020/2021 in Höhe von EUR 70.000 zur Ver-
fügung. 
  
 
Begründung: 
 
Die Idee der Nacht- und Abendmärkte ist nicht neu und durchaus unterstützungswert. Aller-
dings ist die Zeit für eine entsprechende Beschlussfassung bereits fortgeschritten 
(10.02.2022!!!), sodass die zeitliche Vorgabe in der ursprünglichen Ziffer 2.) unrealistisch ist 
und einer Korrektur bedarf. Auch sind die Stadtbezirke zwingend gemäß der GO NRW in die 
Beschlussfassung mit einzubeziehen, da die Auswahl eines entsprechenden Marktortes kei-
ne Angelegenheit ist, die im Wesentlichen über die Stadtbezirksgrenzen hinaus Bedeutung 
erlangt; siehe § 37 Abs.1 GO NRW. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.02.2022 Wirtschaftsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0326/2022
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
09.02.2022
Erstellt
09.02.2022 10:17