0813/2019
Sachstand zum elektronischen Gewerbemeldeverfahren
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 08.03.2019 0813/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 14.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Sachstand zum elektronischen Gewerbemeldeverfahren Grundsätzliches Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung hat die Gewerbemeldestelle der Stadt Köln das elektronische Gewerbemeldeverfahren (sog. „eMeldung“) eingeführt. Durch diese kann die Bearbeitung eines Teils der jährlich ca. 26.000 Gewerbemeldungen erleichtert werden. Bisher wurde Kundinnen und Kunden lediglich die Möglichkeit eingeräumt, Antragsformulare zur Gewerbemeldung und Identitätsnachweise als eingescannte Dokumente per E-Mail an die Gewerbe- meldestelle zu übersenden. Diese wurden von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ausge- druckt und bearbeitet. Die Bestätigung über die Gewerbeanzeige sowie die Gebührenrechnung wurde den Kundinnen und Kunden anschließend per Post übersandt. Neben der Prozessoptimierung für die Sachbearbeitung auf städtischer und Empfängerseite erfolgt durch die eMeldung zudem eine erhebliche Reduzierung des Papierverbrauchs. Testphase/Pilotierung Ab dem 08.05.2017 wurde die Pilotierung der eMeldung im Testumfeld durchgeführt. Der Testbetrieb verlief erfolgreich. Die Durchführung von Gewerbe-an-, -um- und -abmeldungen, die Übermittlung dieser Informationen (und evtl. beigefügter Dokumente) in den Online-Posteingang des Gewerbe- fachverfahrens migewa und die Übernahme dieser Onlinedaten zwecks Bearbeitung in migewa wur- den erfolgreich getestet. Der Testbetrieb verlief sowohl fachlich, wie auch technisch fehler- und störungsfrei. Dem Produktivbe- trieb stimmten die Schwerbehindertenvertretung für die Dezernate OB/I/II/III am 28.11.2017 und der Personalrat der Dezernate OB/I/II/III in der Sitzung am 17.01.2018 zu. Produktivbetrieb Nach Anpassung des mit der Online-Redaktion der Stadt Köln abzustimmenden Designs, Festlegung der notwendigen Systemeinstellungen und Erstellung der Online-Hilfetexte wurde die eMeldung am 27.09.2018 produktiv gesetzt. Um mögliche, lediglich in einem Produktivbetrieb auftretende Probleme und Fehlerquellen eingrenzen zu können, wurde in den ersten Wochen auf größere Werbemaßnahmen verzichtet. Zunächst wurden Hinweise auf die eMeldung im Wartebereich der Gewerbemeldestelle ausgehängt, die eMeldung im 2 Internetauftritt der Stadt Köln freigeschaltet und die Aufnahme entsprechender Hinweise in die Wis- sensdatenbank des Bürgertelefons/Call-Centers veranlasst. Allein durch diese Maßnahmen sind im Verlauf des Oktobers 2018 ca. 8 elektronische Meldungen pro Kalendertag eingegangen, im November und Dezember hat sich diese Zahl auf ca. 15 eMeldungen täglich erhöht. Um die Information über das Angebot der eMeldung weiter zu verbreiten, wurden seitens der Gewer- bemeldestelle weitere Werbemaßnahmen eingeleitet. So wurde bereits Ende September 2018 die Durchführung einer Stadtinformationskampagne für die eMeldung für das Kalenderjahr 2019 veran- lasst. Für die 33. Kalenderwoche 2019 ist eine Werbekampagne in Form von sog. Mini-Postern vor- gesehen. Am 22.01.2019 wurde auf der Homepage der Stadt Köln in einer Pressemitteilung auf die Möglichkeit der elektronischen Gewerbemeldung hingewiesen. Durch die Pressemitteilung und die damit verbundene Vergrößerung des Bekanntheitsgrades der eMeldung sind die Nutzungszahlen weiter angestiegen. So sind im Januar und im laufenden Monat Februar 2019 ca. 25 eMeldungen pro Kalendertag eingegangen. Seit Freischaltung der eMeldung wurden insgesamt über 2.574 Gewerbemeldungen (1.246 Anmel- dungen, 273 Ummeldungen und 1055 Abmeldungen, Stand 28.02.2019) elektronisch beantragt. Sollten die seit Jahresbeginn bestehenden Fallzahlen stabil bleiben, würden auf das gesamte Kalen- derjahr hochgerechnet über 9.000 und damit fast 35% der jährlich ca. 26.000 Anträge auf dem elekt- ronischen Wege gestellt werden. Die eMeldung stellt für die Kundinnen und Kunden ein besonderes Serviceangebot dar. Gemessen am Bearbeitungsaufwand bei persönlicher Vorsprache in der Gewerbemeldestelle verringert sich für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Aufwand bei der elektronisch übermittelten Meldung nur etwa um 10%. Zwar entfällt der komplette Eintrag der Daten in das Da- tensystem durch die Sachbearbeitung, allerdings müssen die elektronisch übermittelten Da- ten/Angaben auf Richtigkeit überprüft u. ggf. korrigiert werden. In geschätzt 50 % der Fälle sind Rückfragen per Mail bei den Kundinnen und Kunden erforderlich. Eingehende eMeldungen werden bevorzugt bearbeitet und als Tagesgeschäft abgearbeitet. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0813/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 06.03.2019 09:28