0472/2020
Freigabe und Vergabe der Fördermittel "Freie Projektmittel für den Initiative Freie Musik e.V."
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/22 Vorlagen-Nummer 0472/2020 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe und Vergabe der Fördermittel "Freie Projektmittel für den Initiative Freie Musik e.V." Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss Der Finanzausschuss beschließt im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik zur Stärkung der freien Musikszene in Höhe von jeweils 425.000 € in den Jahren 2020 und 2021 gemäß folgender Aufteilung: Förderzweck Förderhöhe 2020 Förderhöhe 2021 Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 195.000 Euro 55.000 Euro Aufstockung Projektmittel (unterjährige Antragstellung) 30.000 Euro 30.000 Euro Stärkung bestehender Festivals und Rei- hen sowie Anschubfinanzierung neuer Pilotprojekte 150.000 Euro 4-jährige Projektförderung 150.000 Euro Arbeits- und Recherchestipendien 30.000 Euro 60.000 Euro Kleinstförderung 20.000 Euro 30.000 Euro Festival Globale Musik *siehe Begründung 100.000 Euro Summe 425.000 Euro 425.000 Euro Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 425.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit ihren zahlreichen Orchestern, Ensembles, Bands, Interpret*innen und Komponist*innen ist die freie Musikszene eine der tragenden Säulen des Musiklebens der Stadt Köln. Sie verfügt über Spiel- stätten, ist auf nationalen und internationalen Bühnen präsent, veranstaltet Festivals, Konzertreihen sowie Einzelkonzerte und bildet damit das gesamt Spektrum der Musik vom Mittelalter bis zu Gegen- wart in den Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst und Jazz ab. Aufgrund des attraktiven Umfelds aus Musikinstitutionen, Rundfunkanstalten und Hochschulen und nicht zuletzt wegen der guten Ausbildungs-, Produktions- und Aufführungsbedingungen ist die Mu- sikszene in den vergangenen Jahren ständig gewachsen und hat sich zu einer der kreativsten und produktivsten Musikszenen Deutschlands entwickelt. Ein Anzeichen unter anderen ist die stetig wachsende Zahl an Interpreten, Ensembles, Initiativen und Projekten. Per politischen Veränderungsnachweis sind im Doppelhaushalt 2020/2021 zusätzliche Projektmittel für die freie Musik vorgesehen. Das Kulturamt erarbeitet zurzeit in enger Abstimmung mit der freien Musikszene in Köln, die zu einem großen Teil in der Interessensvertretung IFM e.V. organisiert ist, ein aktualisiertes Musikförderkonzept. Um bereits diskutierte Förderinstrumente durch die Mittelerhöhung sinnvoll zu pilotieren, wurde die folgende Aufteilung der zugesetzten Projektmittel eng mit dem Vor- 3 stand des IFM e.V. diskutiert und abgestimmt. Um der positiven Entwicklung gerecht werden zu können, sollen die vorhandenen Projektmittel zur fristgerechten und unterjährigen Antragstellung aufgestockt und neue Förderinstrumente wie Kleinst- förderung, Arbeits- und Recherchestipendien sowie eine 4-jährige Projektförderung eingeführt wer- den: Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) In den vergangenen Jahren hat die Gesamtsumme der beantragten Projektmittel die zur Verfügung stehenden Fördermittel von ca. 320.000 € um das 3-fache überstiegen mit der Konsequenz, dass qualifizierte und förderfähige Anträge wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Projektmittel ab- gelehnt werden mussten. Zudem hat das Antragsaufkommen durch die hinzugekommenen Teilsze- nen Klassische und Globale Musik noch einmal zugenommen. Um in Zukunft mehr Projekte mit adä- quaten Zuschüssen fördern zu können, werden die Projektmittel im Musikreferat in 2020 einmalig um 195.000 € und in 2021 um 55.000 € aufgestockt. Aufstockung Projektmittel (unterjährige Antragstellung) Mit der Rückkehr zu einer Antragsfrist wurde die Möglichkeit einer unterjährigen Antragstellung bis zu einer Höchstfördersumme von 3.000 € eingeführt. Hierzu werden ca. 10% der zur Verfügung stehen- den Projektmittel bereitgehalten, was in etwa 30.000 € entspricht. Um eine größere Anzahl von Pro- jekten fördern und die Höchstfördersumme auf 5.000 € erhöhen zu können, sollen die Projektmittel für die unterjährige Antragstellung in 2020 und in 2021 um jeweils 30.000 € erhöht werden. Stärkung bestehender Festivals und Reihen sowie Anschubfinanzierung neuer Pilotprojekte Eine wachsende und sich entfaltende Musikszene benötigt für den Ausbau der Strukturen, wozu auch Festivals und Konzertreihen zählen, eine bessere Finanzausstattung. Um die Sichtbarkeit der breitge- fächerten Festival- und Konzertlandschaft zu verbessern, sollen die Initiativen und Veranstalter durch zusätzliche Mittel in die Lage versetzt werden, ihre Festival- und Reihenprogramme durch aufwändige Produktionen und die Verpflichtung von Spitzenensembles und -solisten zu profilieren. Zudem sollen neue Pilotprojekte wie das Festival Globale Musik initiiert werden und mit den zusätzlichen Mitteln Werbekampagnen durchgeführt und damit eine größere öffentliche Aufmerksamkeit erreicht werden. Um die beschriebenen Maßnahmen durchführen zu können, werden die Projektmittel im Musikreferat im Jahr 2020 einmalig um 150.000 € aufgestockt. 4-jährige Projektförderung Zur Förderung von Projekten in den Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst und Jazz, wird als neues Förderinstrument eine auf vier Jahre angelegte Projektförderung eingeführt. Diese soll herausragenden Musiker*innen und Kurator*innen, Gruppen und Initiativen zur Realisierung ihrer Projektideen und zur Unterstützung ihrer künstlerischen und ku- ratorischen Weiterentwicklung eine deutlich verbesserte Planungssicherheit geben. Neben längerfristig angelegte Vorhaben wie Festivals und Reihen werden auch künstlerische und kuratorische Projekte gefördert. Im Rahmen der 4-jährigen Projektförderung können auch Koproduk- tions- und Vernetzungsprojekte, Gastspielauftritte und Kompositionsvorhaben Berücksichtigung fin- den. Voraussetzung ist der Nachweis über eine konstante mehrjährige, musikalisch wertvolle Produktion oder programmgestalterische Tätigkeit und eine damit verbundene Profilbildung. Vorzulegen sind eine aussagekräftige Beschreibung des geplanten Vorhabens in den nächsten vier Jahren unter Nen- nung aller an dem Projekt beteiligten Musiker*innen, Komponist*innen und Künstler*innen einschließ- 4 lich eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplanes für diesen Zeitraum. Eine Verlängerung ist möglich. Die Vergabe wird erstmals in 2020 für die Jahre 2021 bis 2024 auf der Grundlage des überarbeiteten Förderkonzepts erfolgen, in dem das Vergabeverfahren und die Zusammensetzung der Jury geregelt werden. Um das neue Förderinstrument zeitnah umsetzen zu können, sollte das überarbeitete Musik- förderkonzept spätestens vom Kulturausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2020 beschlossen wer- den. Für die 4-jährige Projektförderung werden im Jahr 2021 zusätzlich 150.000 € zur Verfügung ge- stellt, in den darauf folgenden Jahren erfolgt die Deckung aus den Projektmitteln. Arbeits- und Recherchestipendien Zur künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung sowie zur Vorbereitung von Arbeitsvorhaben in den Bereichen Alte, Neue, Globale, Klassische und Elektronische Musik sowie Klangkunst und Jazz sol- len als neues Förderinstrument Arbeits- und Recherchestipendien eingeführt werden. Ziel ist es, Mu- siker*innen, Komponist*innen, Klangkünstler*innen und Programmacher*innen in ihrem Schaffens- prozess zu unterstützen. Die Unterstützung soll den Akteur*innen die Möglichkeit geben, sich auf die Entwicklung des musikalischen Schaffens zu konzentrieren. Es handelt sich ausdrücklich um keine Projekt- oder Produktionsförderung. Voraussetzung für die Vergabe ist der Nachweis über eine mehrjährige, musikalisch wertvolle Tätig- keit im Bereich der Improvisation, Interpretation, Komposition oder Programmgestaltung. Vorzulegen ist die aussagekräftige Beschreibung eines geplanten Arbeitsvorhabens über einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten, die alle zur künstlerischen Produktion notwendigen Vorarbeiten wie Recherchen, Reisen und Forschung umfassen kann. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvorhabens und reicht von 3.000 € bis 9.000 €, wobei pro Monat eine Unterstützung in Höhe von 1.500 € vorgesehen ist. Für das Aus- wahlverfahren wird eine Jury eingerichtet. Kleinstförderung Sehr häufig ergeben sich aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände kurzfristig Projekte oder eröffnen sich kurzfristig Möglichkeiten zur Kooperation mit Künstler*innen oder Veranstalter*innen, deren Rea- lisierung an Antragsfristen und Vorlaufzeiten scheitern. Da in den meisten Fällen eine fristgerechte Antragstellung nicht mehr möglich ist und schon mit einem kleinen Förderbetrag eine große Wirkung erzielt werden kann, soll als neues Förderinstrument die Kleinstförderung bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.000 € eingeführt werden. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumenta- tionen, Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskosten, Raum- und Technikmiete sowie Honorare. Die Vergabe erfolgt durch den IFM e.V. (siehe Beschlussvorlage 0468/2020, IFM Organisatorische Stärkung). Für die Begutachtung der Anträge auf Kleinstförderung wird durch den Sprecherrat des IFM e.V. ein Gremium gebildet, das über die Vergabe entscheidet. Der IFM erarbeitet bis April dazu einen Vorschlag, der dem Fachausschuss vorgelegt wird. Die Vergabe erfolgt in Form von Weiterleitungsverträgen. Für das neue Förderinstrument der Kleinst- förderung werden dem IFM e.V. im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 20.000 € und im Jahr 2021 in Höhe von 30.000 € zur Verfügung gestellt; der Zuschuss wird als Projektkostenzuschuss gewährt. Festival Globale Musik Aufgrund einer sich ändernden Stadtgesellschaft mit einer internationalen Bevölkerung aus mehr als 130 Herkunftsländern sowie aufgrund des durch Migration, Mobilität und Globalisierung bedingten sozialen Wandels gibt es in Köln eine ebenso vielfältige wie heterogene Szene Globaler Musik mit südamerikanischen, afrikanischen, persischen, arabischen und osteuropäischen Wurzeln. Schät- 5 zungsweise fünfzig Bands und einhundert Solisten können der Globalen Musikszene zugerechnet werden. Das in 2019 als Pilotprojekt veranstaltete Festival „Global Diffusion – Musical Statements Cologne“ ist auf ein vitales Interesse der hiesigen Globalen Musikszene gestoßen und hat positive Resonanz in den verschiedenen Communities hervorgerufen. Aufbauend auf dieser Erfahrung soll in 2021 ein Fes- tival Globaler Musik etabliert werden, wozu Mittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt werden; der Zuschuss wird als Projektkostenzuschuss an einen noch zu gründenden Trägerverein nach Vorlage eines Konzepts gewährt. *Zum Aufbau dieser Struktur können 2020 Mittel aus dem Topf „Stärkung bestehender Festivals und Reihen sowie Anschubfinanzierung neuer Pilotprojekte“ bewilligt werden. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 425.000 € im Jahr 2020 und 425.000 € im Jahr 2021 stehen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 - Transferaufwendungen bereit. Die Mittel stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den Haushaltsplan 2020/2021.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0472/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 11.02.2020 14:07