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3235/2021

Sachstand zu den eingebauten Luftfilteranlagen

Mitteilung Ausschuss 16.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 17.01.2022, TOP 5.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  16.09.2021 
 3235/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.10.2021 
 
Sachstand zu den eingebauten Luftfilteranlagen 
Neubauten werden grundsätzlich im Passivhaus-Standard errichtet. Hierbei werden immer  
Lüftungsgeräte als Raumlufttechnische Anlage (RLT) zentral oder dezentral eingebaut.  
 
Es handelt sich dabei aber nicht um Luftfilteranlagen, sondern um Lüftungsanlagen, welche das Ziel 
verfolgen, die Räume kontrolliert und energiesparend mit ausreichend Außenluft zu versorgen.  
Hier sind sicherlich auch grobe Filter enthalten, jedoch ist eine feinere Filterung nicht notwendig, da 
es sich um Außenluft handelt. 
 
Bei Generalsanierungen erfolgt projektbezogen eine Prüfung, ob RLT eingebaut werden kann.  
Ein Beispiel hierfür ist die Schule Im Hasental in Deutz; hier wurden dezentrale RLT-Anlagen (Lüf-
tungsanlagen) eingebaut.   
 
Die Anforderungen an die Lüftung sind in den Bau- und Qualitätsstandards zum Passivhaus (BQA 
Passivhaus) wie folgt festgelegt:  
 
„Lüftung 
3.1.1 Die in den unterschiedlichen Gebäudearten einzubringenden Außenluft-Volumenströme ver-
folgen das Ziel, die stoffliche Luftqualität hinsichtlich der CO2-Konzentration mit 1.000 ppm im Mittel 
der Nutzungszeiten nicht zu überschreiten. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln 
ist dabei von folgenden Bemessungsgrößen für die mechanische Lüftungsanlage auszugehen: 
• in Grundschulen:                                   22 m³/h Person 
• in weiterführenden Schulen:                  25 m³/h Person 
• in Schulmensen/Speiseräumen:            20 m³/h Person 
• in Kindertageseinrichtungen:                 20 m³/h Person 
Der zur Erreichung der erforderlichen Lufthygiene darüber hinaus zusätzliche Lüftungsbedarf wird 
über Fensterlüftung geregelt. Die Öffnungsmaße der Fenster sind mit dem Gesundheitsamt abzu-
stimmen (siehe auch 3.4.1). Ist ein Öffnen der Fenster durch äußere Einflüsse nicht möglich, z.B. 
durch Verkehrslärm, ist die Luftmenge in den Klassenräumen jeweils um 5 m³/h Person zu erhöhen. 
3.1.2 Aus hygienischen Gründen ist das Raumluftvolumen in den Klassen- und Betreuungsräumen 
am Morgen vor der Belegung 1-fach auszutauschen. Dazu ist die entsprechende RLT-Anlage kurz 
vor Unterrichtsbeginn über ein Zeitprogramm in der GA in Betrieb zu nehmen. Nach der Nutzung er-
folgt ebenfalls ein ca. 1-facher Luftaustausch durch einen in der GA festzulegenden Nachlauf der Lüf-
tung nach der letzten detektierten Anwesenheit über die Präsensmelder. 
3.1.3 Generell kann die Be- und Entlüftung von Toilettenanlagen mit an die Be- und Entlüftung von 
anderen Raumbereichen angeschlossen werden, wenn bei der Wärmerückgewinnung ein Stoffüber-
trag aus der Abluft an die Zuluft vermieden wird. Ist dies nicht sichergestellt (z. B. beim Einsatz von 
Rotationswärmetauschern), ist für die Toilettenanlage eine eigenständige Be- und Entlüftungsanlage 
einzuplanen. Diese sollte dann über eine Wärmerückgewinnung ohne Stoffübertrag verfügen.

2 
 
3.1.4 Die Regelung der Lüftungsanlage der Klassen erfolgt raumweise über Präsenzmelder und ein 
übergeordnetes Zeitprogramm zur Freigabe. Für Mensen und Aulen erfolgt die Regelung der  
Lüftungsanlage über die Luftqualität mittels CO2-Sensoren und ein übergeordnetes Zeitprogramm zur 
Freigabe. 
3.1.5 Der Wärmebereitstellungsgrad der Wärmerückgewinnung ist nach der Maßgabe der DIN EN 
308 bzw. des Passivhaus-Instituts (PHI) abluftseitig (trocken) unter Berücksichtigung der Leistungs-
aufnahme des Gebläses zu ermitteln. Es ist in der Planung sicherzustellen, dass die Angaben des 
Herstellers diesen Kriterien genügen.“ 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

25.10.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3235/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.09.2021
Erstellt
08.09.2021 07:31