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BV2/163/2025

Parken für Einzelhandel und Gastronomie im Stadtbezirk 2 - Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/080/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 04.11.2025, TOP 11.2

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

1828 Zeichen

BV2/163/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Parken für Einzelhandel und Gastronomie im Stadtbezirk 2  
- Beschluss der Bezirksvertretung 2; Vorlage BV2/080/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 2 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, mit dem der Einzelhandel 
und die Gastronomie im Stadtbezirk 2 öffentlichen Parkraum in Anwohnerpark-
gebieten nutzen können, wenn sie über keine eigenen Stellplätze verfügen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Entsprechend des Ratsbeschlusses OVA/049/2020 werden fortwährend neue 
Bewohnerparkgebiete eingerichtet. Von den in der Vorlage vorgesehen 25 neuen 
Bewohnerparkgebieten wurden bis 2025 bereits 14 Gebiete eingerichtet und 11 
stehen noch aus. 
 
Für Gewerbetreibende, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, existieren 
zwei Möglichkeiten, Firmenfahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung dort zu 
parken. Zunächst wurde per Erlass vom 04.12.2015 (III B 3 - 78-12/2) festgelegt, 
dass der Geschäftsbetrieb für ein einziges Fahrzeug "- nach einer Einzelfallprüfung - 
eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im 
Bewohnerparkbereich an seinem Betriebssitz" erhalten kann.  
 
Des Weiteren besteht für jeden Geschäftsbetreib die Möglichkeit nach 
Einzelfallprüfung und auf Antrag, Ausnahmegenehmigungen zum Parken für 
notwendige Fahrzeuge am Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet zu erhalten.  
Im oben genannten Erlass ist ausdrücklich ausgesagt, dass für Fahrzeuge von 
Mitarbeitenden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden dürfen.  
 
Aufgrund dieser vorhandenen Möglichkeiten, sieht die Verwaltung aktuell keine 
Notwendigkeit weitere Regelungen einzuführen.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 11.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/163/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 12:08