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1141/2021

Kontrollen des Verkehrs in der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar und Erarbeitung eines Maßnahmenplans

Mitteilung BV 01.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.04.2021, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1141/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
 
Kontrollen des Verkehrs in der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar und Erarbeitung eines 
Maßnahmenplans 
hier: Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 03.12.2020, TOP 7.10 
Beschluss: 
 
1. „Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Einfahrens in die Anliegerstraße ver-
mehrt zu kontrollieren und die Vollständigkeit der aktuellen Beschilderung zu prüfen. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, vermehrt Geschwindigkeitskontrollen auf der Porzer Straße und 
den angrenzenden Straßen (u.a. Wikingerstraße und Winkelfeld) durchzuführen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sommer 2020 eingeführte Linksabbiegeverbot in die 
Rösrather Straße markanter zu beschildern und die Einhaltung dieser verkehrsordnenden Maß-
nahme vermehrt zu kontrollieren. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Porzer Straße zu erarbeiten, damit die 
Punkte 1 bis 3 dieses Antrages auf Dauer nicht mehr notwendig sind. Insbesondere sind die 
städtischen Gesellschaften und Spediteure im Airport Business Park auf das Durchfahrverbot 
für LKW auf der Porzer Straße hinzuweisen. 
 
5. Die Verwaltung wird um einen Ortstermin gebeten, damit etwaige Lösungsideen der Anwohne-
rinnen und Anwohner mit der Verwaltung vor Ort besprochen werden.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
Die Porzer Straße ist gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Verkehrs-
zeichen 274.1 und 274.2 StVO (Beginn und Ende der Tempo 30-Zone) ausgeschildert. Darüber hin-
aus wurden bereits in der Vergangenheit verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie zum Beispiel das 
Verbot des Befahrens für Kraftfahrzeuge aus Fahrtrichtung Rösrather Straße und das Verbot für LKW 
aus Fahrtrichtung Wikinger Straße, mit Ausnahme des Anliegerverkehrs, vorgenommen. Entlang der 
Porzer Straße sind an den erforderlichen Straßenstellen Haltverbote und Absperrpfosten vorhanden. 
 
Das “Alternierenden Parken“ (versetzt angelegte Parkstände) zur Entlastung der Verkehrssituation, 
der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit und zur Ordnung des ruhenden Verkehrs ist bereits 
seit Jahren ein Bestandteil der Porzer Straße.  
 
Nach einer Abfrage bei der Polizei kann mitgeteilt werden, dass das Unfallgeschehen in der Porzer 
Straße völlig unauffällig ist.

2 
 
Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, 
wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere daher, aber auch 
aus stadtgestalterischen Gründen sowie zur Reduzierung der Anschaffungs- und Unterhaltungskos-
ten werden Absperrpfosten nur dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der Sicherheit zwingend 
erforderlich ist. Vorliegend ist das Befahren des Gehweges bereits gesetzlich verboten. Eine Ver-
pflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche 
Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht, so dass von der Anbringung weiterer Ab-
sperrpfosten zur Vermeidung des unerwünschten Gehwegparkens abgesehen wird. 
 
Es wurde auf Anregung eines Petenten, zur Vermeidung von Aufstauungen, im Juni des vergangenen 
Jahres an der Einmündung Porzer Straße/Rösrather Straße das Verkehrszeichen 209 StVO (vorge-
schriebene Fahrtrichtung rechts) installiert. 
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sind weitere straßenverkehrstechnische Maßnahmen nicht 
erforderlich.  
 
Die Porzer Straße in Rath-Heumar wurde aus ordnungsrechtlicher Sicht bisher als unauffällig einge-
schätzt und es ist keine außergewöhnlich hohe Anzahl von Eingaben bekannt.  
Vom 19.10. bis 26.10.2020 wurde auf der Porzer Straße eine semistationäre Anlage eingesetzt: 
Durchfahrten 10.126, hiervon Verstöße 61.  
 
Auf der Wikinger Straße befindet sich keine Messstelle für Geschwindigkeitskontrollen, es wird ge-
prüft, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung vorhanden sind.  
In der Straße „Winkelfeld“ wird ebenfalls eine erneute Überprüfung durchgeführt, jedoch benötigt man 
für Messungen einen überwiegend geraden Straßenverlauf, die Straße ist jedoch nur bedingt gerade 
verlaufend.  
 
Der technische Innendienst wurde gebeten, die Überprüfung zur Einrichtung neuer Messstellen 
durchzuführen und die Porzer Straße erneut bei Kontrollen zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Porzer Straße
  • Wikingerstraße
  • Rösrather Straße
  • Winkelfeld

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Details

Aktenzeichen
1141/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
01.04.2021
Erstellt
25.03.2021 10:27