1141/2021
Kontrollen des Verkehrs in der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar und Erarbeitung eines Maßnahmenplans
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
4391 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1141/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Kontrollen des Verkehrs in der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar und Erarbeitung eines Maßnahmenplans hier: Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 03.12.2020, TOP 7.10 Beschluss: 1. „Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Einfahrens in die Anliegerstraße ver- mehrt zu kontrollieren und die Vollständigkeit der aktuellen Beschilderung zu prüfen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, vermehrt Geschwindigkeitskontrollen auf der Porzer Straße und den angrenzenden Straßen (u.a. Wikingerstraße und Winkelfeld) durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sommer 2020 eingeführte Linksabbiegeverbot in die Rösrather Straße markanter zu beschildern und die Einhaltung dieser verkehrsordnenden Maß- nahme vermehrt zu kontrollieren. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Porzer Straße zu erarbeiten, damit die Punkte 1 bis 3 dieses Antrages auf Dauer nicht mehr notwendig sind. Insbesondere sind die städtischen Gesellschaften und Spediteure im Airport Business Park auf das Durchfahrverbot für LKW auf der Porzer Straße hinzuweisen. 5. Die Verwaltung wird um einen Ortstermin gebeten, damit etwaige Lösungsideen der Anwohne- rinnen und Anwohner mit der Verwaltung vor Ort besprochen werden.“ Stellungnahme der Verwaltung Die Porzer Straße ist gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Verkehrs- zeichen 274.1 und 274.2 StVO (Beginn und Ende der Tempo 30-Zone) ausgeschildert. Darüber hin- aus wurden bereits in der Vergangenheit verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Verbot des Befahrens für Kraftfahrzeuge aus Fahrtrichtung Rösrather Straße und das Verbot für LKW aus Fahrtrichtung Wikinger Straße, mit Ausnahme des Anliegerverkehrs, vorgenommen. Entlang der Porzer Straße sind an den erforderlichen Straßenstellen Haltverbote und Absperrpfosten vorhanden. Das “Alternierenden Parken“ (versetzt angelegte Parkstände) zur Entlastung der Verkehrssituation, der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit und zur Ordnung des ruhenden Verkehrs ist bereits seit Jahren ein Bestandteil der Porzer Straße. Nach einer Abfrage bei der Polizei kann mitgeteilt werden, dass das Unfallgeschehen in der Porzer Straße völlig unauffällig ist. 2 Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere daher, aber auch aus stadtgestalterischen Gründen sowie zur Reduzierung der Anschaffungs- und Unterhaltungskos- ten werden Absperrpfosten nur dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der Sicherheit zwingend erforderlich ist. Vorliegend ist das Befahren des Gehweges bereits gesetzlich verboten. Eine Ver- pflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht, so dass von der Anbringung weiterer Ab- sperrpfosten zur Vermeidung des unerwünschten Gehwegparkens abgesehen wird. Es wurde auf Anregung eines Petenten, zur Vermeidung von Aufstauungen, im Juni des vergangenen Jahres an der Einmündung Porzer Straße/Rösrather Straße das Verkehrszeichen 209 StVO (vorge- schriebene Fahrtrichtung rechts) installiert. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sind weitere straßenverkehrstechnische Maßnahmen nicht erforderlich. Die Porzer Straße in Rath-Heumar wurde aus ordnungsrechtlicher Sicht bisher als unauffällig einge- schätzt und es ist keine außergewöhnlich hohe Anzahl von Eingaben bekannt. Vom 19.10. bis 26.10.2020 wurde auf der Porzer Straße eine semistationäre Anlage eingesetzt: Durchfahrten 10.126, hiervon Verstöße 61. Auf der Wikinger Straße befindet sich keine Messstelle für Geschwindigkeitskontrollen, es wird ge- prüft, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung vorhanden sind. In der Straße „Winkelfeld“ wird ebenfalls eine erneute Überprüfung durchgeführt, jedoch benötigt man für Messungen einen überwiegend geraden Straßenverlauf, die Straße ist jedoch nur bedingt gerade verlaufend. Der technische Innendienst wurde gebeten, die Überprüfung zur Einrichtung neuer Messstellen durchzuführen und die Porzer Straße erneut bei Kontrollen zu berücksichtigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Porzer Straße
- Wikingerstraße
- Rösrather Straße
- Winkelfeld
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1141/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 01.04.2021
- Erstellt
- 25.03.2021 10:27