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2970/2023

Einmalzahlung zum Inflationsausgleich für die Betreuungsleistung von Kindertagespflegepersonen in Köln

Eilentscheidung Hauptausschuss 06.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 18.1

Anlage 1 - Geänderter Beschlussvorschlag Rat zu Vorlage 2970_2023

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Eilentscheidung Hauptausschuss

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Anlage 1 - Geänderter Beschlussvorschlag Rat zu Vorlage 2970_2023

4226 Zeichen

Anlage 1 - Änderungsbeschluss zu der Vorlage 2970/2023: 
 
Die Vorlage 2970/2023 „Einmalzahlung zum Inflations ausgleich für die 
Betreuungsleistung von Kindertagespflegepersonen in  Köln“ wurde 13.11.2023 im 
Hauptausschuss beschlossen.  
Im Nachgang zu dem o.g. Beschluss wurden auf Initia tive des MAGS NRW erneut 
Gespräche geführt, um die der Beschlussvorlage zugr undeliegenden 
Berechnungsmodalitäten im Hinblick auf die Förderkriterien des Landes deutlicher zu 
fassen.  
In diesem Zusammenhang hat die Fachverwaltung in en ger Abstimmung mit dem 
Ministerium MAGS die Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten überarbeitet.  
Hieraus ergibt sich das Erfordernis eines neuen Beschlusses zum Sachverhalt. 
Abweichend zum ursprünglichen Beschluss wird der Mehraufwand der Sachkosten für 
2023 nicht pauschaliert, sondern angebotsbezogen au f die tatsächlich geleisteten 
Betreuungsstunden, sowie die betreuten Kinder, bere chnet. Die im ursprünglichen 
Beschluss berechneten Grundsummen i.H.v. 0,24 Euro pro Stunde pro Kind in 
häuslicher Kindertagespflege, sowie i.H.v. 0,37 Eur o für Kindertagespflege in 
angemieteten Räumen, bleiben auch nach der aktuellen Berechnungsgrundlage nach 
wie vor bestehen. Bei den beiden vorgenannten Beträ gen ist der 
Energiekostenzuschuss entgegen der Berechnung des Ursprungsbeschlusses bereits 
enthalten. 
Die aktuelle Grundsumme fußt, entgegen der ursprüng lichen Berechnung, nicht auf 
der kumulierten Inflationsrate von 2021 zu 2022 bzw . zu 2023. Jetzt wurden die 
tatsächlichen Kostensteigerungen im Rahmen der Anga ben von nunmehr 37 
Kindertagespflegepersonen, sowohl in häuslicher Kin dertagespflege als auch von 
Kindertagespflege in angemieteten Räumen, anhand ei ner standardisierten und 
repräsentativen Stichprobe im Vergleich 2021 zu 2023 erhoben. 
Durch den aktualisierten Berechnungsmodus und die p ersonenbezogene 
individualisierte Auszahlung, werden nun mehr alle Kindertagespflegepersonen in 
Köln erfasst, die in 2023 Kinder betreut haben. Die s gilt insbesondere auch für 
Kindertagespflegepersonen, die in 2023 Ihre Tätigke it aufgenommen oder beendet 
haben. Damit wird auch vereinzelten Beschwerden zum  ursprünglichen Beschluss 
entgegengetreten. 
Die Höhe der jeweiligen Zahlung ergibt sich nach der neuen Berechnung jetzt aus dem 
konkreten im Jahr 2023 geleisteten Angebotsumfang u nd stellt keine 
personenbezogene Pauschale mehr dar. 
Hieraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von 2.208.928,85 Euro. 
Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von in sgesamt 11.505.876 Euro 
werden zentral beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt. 
Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtun g in Höhe von 2.208.928,85 
Euro erfolgt im Jahr 2023 in den Teilergebnisplan d es Amtes für Kinder, Jugend und 
Familie in die Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetr euung, Teilplanzeile 02 –

Zuwendungen und allg. Umlagen. Die in gleicher Höhe  benötigte 
Aufwandsermächtigung wird im Rahmen der flexiblen H aushaltsführung nach § 9 Nr. 
2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilergebn isplan des Amtes für Kinder, 
Jugend und Familie in der Produktgruppe 0603, Kinde rtagesbetreuung, Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt. 
Vor diesem Hintergrund des Neuberechnungserforderni sses und der abweichenden 
Gesamtauszahlungssumme bedarf es für die Einmalzahl ung eines 
Änderungsbeschlusses des Rates.  
 
 
Geänderter Beschlussvorschlag 2970/2023: 
1. Der Rat hebt den Dringlichkeitsbeschluss des Hau ptausschusses vom 13.11.2023 
zur Vorlage 2970/2023 auf. 
2. Der Rat beschließt die Einmalzahlung für den dur ch die Energiekostensteigerung 
und die Inflation infolge des Ukrainekrieges entsta ndenen Mehrkostenaufwand der in 
Köln in 2023 tätigen Kindertagespflegepersonen, die  öffentlich geförderte 
Betreuungsplätze anbieten, personenspezifisch mit d em Faktor 0,24 Euro pro 
betreutem Kind, pro geleisteter Stunde in 2023, in häuslicher Kindertagespflege und 
mit dem Faktor 0,37 Euro pro betreutem Kind, pro ge leisteter Stunde in 2023, in 
Kindertagespflege in angemieteten Räumen auszuzahlen.  
Die Finanzierung von insgesamt 2.208.928,85 Euro er folgt aus Mitteln des 
Stärkungspakts NRW.

Eilentscheidung Hauptausschuss

8014 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/516 
 
Vorlagen-Nummer 
 2970/2023 
Freigabedatum 
10.11.2023  
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Einmalzahlung zum Inflationsausgleich für die Betreuungsleistung von 
Kindertagespflegepersonen in Köln 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.11.2023 Entscheidung 
Rat 07.12.2023 Genehmigung  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Gemäß den Förderrichtlinien des MAGS bezogen auf den Stärkungspakt NRW sind die 
Fördergelder zwingend bis Ende 2023 zu verausgaben. Nicht verausgabte Mittel sind 
zwingend zurückzuzahlen.  
 
Die letztmögliche Option der Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung für die Kinder-
tagespflegepersonen besteht Mitte Dezember 2023. Vor dem Hintergrund der organi-
satorischen und administrativen Vorlaufzeit kann nicht bis zu einer ordentlichen Be-
schlussfassung der entsprechenden Gremien gewartet werden. Die Erarbeitung der Be-
schlussvorlage 2970/2023 ließ auf Grund der hohen Komplexität der Förderkriterien des 
Stärkungspaktes NRW und die daraus folgenden, aufwendigen Abstimmungsprozesse 
keine frühzeitigere Erstellung zu.  
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt eine einma lige Sonderzahlung für in Köln tätige Kin-
dertagespflegepersonen, die öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten (Stichtag 
01.08.2023) in einer Höhe von 1.722 € für jede häusliche Kindertagespflegestelle und 
2.841 € für jede Kindertagespflegestelle in angemieteten Räumen.  
 
Die Finanzierung von insgesamt 1.943.565 € erfolgt aus Mitteln des Stärkungspaktes 
NRW. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentschei-
dung des Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.943.565 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.943.565 €          
  100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Kindertagespflegepersonen in Köln erhalten für die von ihnen betreuten Kinder    
eine laufende Geldleistung durch die Stadt Köln. Zum Erhalt dieser bestehenden Be-
treuungsangebote und dieses unverzichtbaren Beitrags zur Sicherung der sozialen Inf-
rastruktur in der Kindertagesbetreuung, soll dieser Personenkreis von derzeit 820 Kin-
dertagespflegepersonen (Stichtag 01.08.2023) je eine einmalige finanzielle Leistung 
von der Stadt Köln zur Sicherung des Betreuungsangebotes erhalten.  
Gemäß Förderrichtlinie des Stärkungspaktes NRW muss ein Bezug zu den tatsächlich 
angestiegenen Kosten für den Erhalt der sozialen Infrastruktur, in diesem Falle bezogen 
auf das Betreuungsangebot, hergestellt werden.  
Nach entsprechender Beratung durch das MAGS besteht in de r Kindertagespflege in 
Köln dieser Bezugspunkt bei den Sachkosten. Diese belaufen sich seit 2013 auf den 
Betrag i. H. v. 1,73 € pro Kind, pro Stunde in der häuslichen Kindertagespflege und 2,73 
€ pro Kind, pro Stunde in der Kindertagespflege in angemieteten Räumen. Ausgehend 
von der Inflationsentwicklung für die Kalenderjahre 2022/ 2023 auf Basis der Daten von

3 
 
IT NRW (Dienstleister des Landes und statistisches Landesamt Nordrhein-Westfahlen) 
ergibt sich folgende Berechnung für den krisenbedingten Mehrkostenausgleich im Kon-
text der Sachkosten.  
Berechnung: 
 Sachkosten-
erstattung 
(ist) 
Inflationsrate 
2022 + 2023 
Sachkostener-
stattung (neu) 
Differenzbetrag 
(ist und neu) 
Häusliche Kinderta-
gespflege  
1,73 Euro 7,1 % / 6,75 % 1,97 Euro 0,24 Euro 
Kindertagespflege 
in angemieteten 
Räumen 
2,73 Euro 7,1 % / 6,75 % 3,10 Euro 0,37 Euro 
 
 Differenzbe-
trag 
Durchschnittliche  
Anzahl Kinder 
Anzahl Betreu-
ungsstunden 
Anzahl Wochen 
pro Monat 
Anzahl Monate 
Abzug Landeszu-
schuss zur Abfederung 
der Energiepreissteige-
rung (Durchschnitts-
wert pro Kindertages-
pflegeperson) 
Mehrkosten-
aufwand pro 
Kindertages-
pflegeperson 
Häusliche Kinder-
tagespflege  
0,24 Euro x 4,3 x 38,5 x 4,333 
x 12 
 
- 344 Euro 1.722 Euro 
Kindertages-
pflege in ange-
mieteten Räumen 
0,37 Euro x 4,3 x 38,5 x 4,333 
x 12 
 
- 344 Euro 2.841 Euro 
 
 Mehrkosten-
aufwand pro 
Kindertages-
pflegeperson 
Anzahl Kindertages-
pflegepersonen zum 
Stichtag 01.08.2023 
(Beginn des Kita -Jah-
res 2023/24) 
Summe 
Häusliche Kinderta-
gespflege  
1.722 Euro x 345 594.090 Euro 
Kindertagespflege 
in angemieteten 
Räumen 
2.841 Euro x 475 
 
1.349.475 Euro 
 
Hieraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von 1.943.565 Euro. 
Die Rechenwerte „Anzahl der betreuten Kinder, „Betreuungsstunden“ und „Anzahl der 
Kindertagespflegepersonen“ wurden aus den turnusmäßige n Quartalsstatistiken der

4 
 
Kontaktstelle Kindertagespflege Köln zum Stand 31.08.2023 substantiiert.   
Finanzierung: 
Zur Finanzierung dieser Sonderzahlung stehen finanzielle Mittel aus dem Stärkungs-
pakt NRW zur Verfügung. 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Köln entsprechend der „Richtlinie zur Ge-
währung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte 
sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein -Westfalen („Stär-
kungspakt NRW“)“ mit Bescheid vom 17.01.2023 Mi ttel des Landes in Höhe von 
11.505.876 Euro als Billigkeitsleistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an 
Dritte bewilligt. Neben der Unterstützung von Kommunen und Trägern der Sozialen Inf-
rastruktur bei der Finanzierung von inflationsbedingten Mehrausgaben können die Mit-
tel auch für Maßnahmen der individuellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Bei der ge-
planten Nutzung der Billigkeitsleistung des Landes werden sowohl die Kommune als 
auch indirekt die Eltern unterstützt. Die einmaligen Gesamtkosten belaufen sich bei ak-
tuell 820 Kindertagespflegepersonen auf insgesamt 1.943.565 Euro. 
Die Kindertagespflege ist elementarer Teil der Sozialen Infrastruktur in Köln. Diese soll 
ausdrücklich lt. MAGS mit den Mitteln des Stärkungspakt NRW gestützt werden. Dar-
über hinaus ist der städtische Haushalt derzeit stark belastet. Es zeichnet sich die Ten-
denz ab, dass Kindertagespflegepersonen ihr Angebot daher einstellen müssen. Viel-
fach wurden in den letzten Wochen Forderungen der Kindertagespflegepersonen nach 
einem Inflationsausgleich laut. Die Schieflage bei den Kindertagespflegepersonen ba-
siert auf den inflationsbedingten Kostensteigerungen. 
Mit den Mitteln des Stärkungspaktes NRW soll eine Stabilisierung des Systems Kinder-
tagespflege, ohne die Eltern zu belasten, erreicht werden. 
Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 11.505.876 Euro wer-
den zentral beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt. 
Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 1.943.565 Euro 
erfolgt im Jahr 2023 in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
in die Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen 
und allg. Umlagen. Die in gleicher Höhe benötigte Aufwandsermächtigung wird im Rah-
men der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 
im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen im Haushalts-
jahr 2023 zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf (2)

13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2970/2023
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
06.12.2023
Erstellt
13.09.2023 14:28