2970/2023
Einmalzahlung zum Inflationsausgleich für die Betreuungsleistung von Kindertagespflegepersonen in Köln
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Anlage 1 - Geänderter Beschlussvorschlag Rat zu Vorlage 2970_2023
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Anlage 1 - Änderungsbeschluss zu der Vorlage 2970/2023: Die Vorlage 2970/2023 „Einmalzahlung zum Inflations ausgleich für die Betreuungsleistung von Kindertagespflegepersonen in Köln“ wurde 13.11.2023 im Hauptausschuss beschlossen. Im Nachgang zu dem o.g. Beschluss wurden auf Initia tive des MAGS NRW erneut Gespräche geführt, um die der Beschlussvorlage zugr undeliegenden Berechnungsmodalitäten im Hinblick auf die Förderkriterien des Landes deutlicher zu fassen. In diesem Zusammenhang hat die Fachverwaltung in en ger Abstimmung mit dem Ministerium MAGS die Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten überarbeitet. Hieraus ergibt sich das Erfordernis eines neuen Beschlusses zum Sachverhalt. Abweichend zum ursprünglichen Beschluss wird der Mehraufwand der Sachkosten für 2023 nicht pauschaliert, sondern angebotsbezogen au f die tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden, sowie die betreuten Kinder, bere chnet. Die im ursprünglichen Beschluss berechneten Grundsummen i.H.v. 0,24 Euro pro Stunde pro Kind in häuslicher Kindertagespflege, sowie i.H.v. 0,37 Eur o für Kindertagespflege in angemieteten Räumen, bleiben auch nach der aktuellen Berechnungsgrundlage nach wie vor bestehen. Bei den beiden vorgenannten Beträ gen ist der Energiekostenzuschuss entgegen der Berechnung des Ursprungsbeschlusses bereits enthalten. Die aktuelle Grundsumme fußt, entgegen der ursprüng lichen Berechnung, nicht auf der kumulierten Inflationsrate von 2021 zu 2022 bzw . zu 2023. Jetzt wurden die tatsächlichen Kostensteigerungen im Rahmen der Anga ben von nunmehr 37 Kindertagespflegepersonen, sowohl in häuslicher Kin dertagespflege als auch von Kindertagespflege in angemieteten Räumen, anhand ei ner standardisierten und repräsentativen Stichprobe im Vergleich 2021 zu 2023 erhoben. Durch den aktualisierten Berechnungsmodus und die p ersonenbezogene individualisierte Auszahlung, werden nun mehr alle Kindertagespflegepersonen in Köln erfasst, die in 2023 Kinder betreut haben. Die s gilt insbesondere auch für Kindertagespflegepersonen, die in 2023 Ihre Tätigke it aufgenommen oder beendet haben. Damit wird auch vereinzelten Beschwerden zum ursprünglichen Beschluss entgegengetreten. Die Höhe der jeweiligen Zahlung ergibt sich nach der neuen Berechnung jetzt aus dem konkreten im Jahr 2023 geleisteten Angebotsumfang u nd stellt keine personenbezogene Pauschale mehr dar. Hieraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von 2.208.928,85 Euro. Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von in sgesamt 11.505.876 Euro werden zentral beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt. Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtun g in Höhe von 2.208.928,85 Euro erfolgt im Jahr 2023 in den Teilergebnisplan d es Amtes für Kinder, Jugend und Familie in die Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetr euung, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allg. Umlagen. Die in gleicher Höhe benötigte Aufwandsermächtigung wird im Rahmen der flexiblen H aushaltsführung nach § 9 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilergebn isplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0603, Kinde rtagesbetreuung, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund des Neuberechnungserforderni sses und der abweichenden Gesamtauszahlungssumme bedarf es für die Einmalzahl ung eines Änderungsbeschlusses des Rates. Geänderter Beschlussvorschlag 2970/2023: 1. Der Rat hebt den Dringlichkeitsbeschluss des Hau ptausschusses vom 13.11.2023 zur Vorlage 2970/2023 auf. 2. Der Rat beschließt die Einmalzahlung für den dur ch die Energiekostensteigerung und die Inflation infolge des Ukrainekrieges entsta ndenen Mehrkostenaufwand der in Köln in 2023 tätigen Kindertagespflegepersonen, die öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten, personenspezifisch mit d em Faktor 0,24 Euro pro betreutem Kind, pro geleisteter Stunde in 2023, in häuslicher Kindertagespflege und mit dem Faktor 0,37 Euro pro betreutem Kind, pro ge leisteter Stunde in 2023, in Kindertagespflege in angemieteten Räumen auszuzahlen. Die Finanzierung von insgesamt 2.208.928,85 Euro er folgt aus Mitteln des Stärkungspakts NRW.
Eilentscheidung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/516 Vorlagen-Nummer 2970/2023 Freigabedatum 10.11.2023 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Einmalzahlung zum Inflationsausgleich für die Betreuungsleistung von Kindertagespflegepersonen in Köln Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.11.2023 Entscheidung Rat 07.12.2023 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Gemäß den Förderrichtlinien des MAGS bezogen auf den Stärkungspakt NRW sind die Fördergelder zwingend bis Ende 2023 zu verausgaben. Nicht verausgabte Mittel sind zwingend zurückzuzahlen. Die letztmögliche Option der Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung für die Kinder- tagespflegepersonen besteht Mitte Dezember 2023. Vor dem Hintergrund der organi- satorischen und administrativen Vorlaufzeit kann nicht bis zu einer ordentlichen Be- schlussfassung der entsprechenden Gremien gewartet werden. Die Erarbeitung der Be- schlussvorlage 2970/2023 ließ auf Grund der hohen Komplexität der Förderkriterien des Stärkungspaktes NRW und die daraus folgenden, aufwendigen Abstimmungsprozesse keine frühzeitigere Erstellung zu. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt eine einma lige Sonderzahlung für in Köln tätige Kin- dertagespflegepersonen, die öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten (Stichtag 01.08.2023) in einer Höhe von 1.722 € für jede häusliche Kindertagespflegestelle und 2.841 € für jede Kindertagespflegestelle in angemieteten Räumen. Die Finanzierung von insgesamt 1.943.565 € erfolgt aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentschei- dung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.943.565 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.943.565 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Kindertagespflegepersonen in Köln erhalten für die von ihnen betreuten Kinder eine laufende Geldleistung durch die Stadt Köln. Zum Erhalt dieser bestehenden Be- treuungsangebote und dieses unverzichtbaren Beitrags zur Sicherung der sozialen Inf- rastruktur in der Kindertagesbetreuung, soll dieser Personenkreis von derzeit 820 Kin- dertagespflegepersonen (Stichtag 01.08.2023) je eine einmalige finanzielle Leistung von der Stadt Köln zur Sicherung des Betreuungsangebotes erhalten. Gemäß Förderrichtlinie des Stärkungspaktes NRW muss ein Bezug zu den tatsächlich angestiegenen Kosten für den Erhalt der sozialen Infrastruktur, in diesem Falle bezogen auf das Betreuungsangebot, hergestellt werden. Nach entsprechender Beratung durch das MAGS besteht in de r Kindertagespflege in Köln dieser Bezugspunkt bei den Sachkosten. Diese belaufen sich seit 2013 auf den Betrag i. H. v. 1,73 € pro Kind, pro Stunde in der häuslichen Kindertagespflege und 2,73 € pro Kind, pro Stunde in der Kindertagespflege in angemieteten Räumen. Ausgehend von der Inflationsentwicklung für die Kalenderjahre 2022/ 2023 auf Basis der Daten von 3 IT NRW (Dienstleister des Landes und statistisches Landesamt Nordrhein-Westfahlen) ergibt sich folgende Berechnung für den krisenbedingten Mehrkostenausgleich im Kon- text der Sachkosten. Berechnung: Sachkosten- erstattung (ist) Inflationsrate 2022 + 2023 Sachkostener- stattung (neu) Differenzbetrag (ist und neu) Häusliche Kinderta- gespflege 1,73 Euro 7,1 % / 6,75 % 1,97 Euro 0,24 Euro Kindertagespflege in angemieteten Räumen 2,73 Euro 7,1 % / 6,75 % 3,10 Euro 0,37 Euro Differenzbe- trag Durchschnittliche Anzahl Kinder Anzahl Betreu- ungsstunden Anzahl Wochen pro Monat Anzahl Monate Abzug Landeszu- schuss zur Abfederung der Energiepreissteige- rung (Durchschnitts- wert pro Kindertages- pflegeperson) Mehrkosten- aufwand pro Kindertages- pflegeperson Häusliche Kinder- tagespflege 0,24 Euro x 4,3 x 38,5 x 4,333 x 12 - 344 Euro 1.722 Euro Kindertages- pflege in ange- mieteten Räumen 0,37 Euro x 4,3 x 38,5 x 4,333 x 12 - 344 Euro 2.841 Euro Mehrkosten- aufwand pro Kindertages- pflegeperson Anzahl Kindertages- pflegepersonen zum Stichtag 01.08.2023 (Beginn des Kita -Jah- res 2023/24) Summe Häusliche Kinderta- gespflege 1.722 Euro x 345 594.090 Euro Kindertagespflege in angemieteten Räumen 2.841 Euro x 475 1.349.475 Euro Hieraus ergibt sich ein Gesamtbedarf in Höhe von 1.943.565 Euro. Die Rechenwerte „Anzahl der betreuten Kinder, „Betreuungsstunden“ und „Anzahl der Kindertagespflegepersonen“ wurden aus den turnusmäßige n Quartalsstatistiken der 4 Kontaktstelle Kindertagespflege Köln zum Stand 31.08.2023 substantiiert. Finanzierung: Zur Finanzierung dieser Sonderzahlung stehen finanzielle Mittel aus dem Stärkungs- pakt NRW zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Köln entsprechend der „Richtlinie zur Ge- währung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein -Westfalen („Stär- kungspakt NRW“)“ mit Bescheid vom 17.01.2023 Mi ttel des Landes in Höhe von 11.505.876 Euro als Billigkeitsleistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte bewilligt. Neben der Unterstützung von Kommunen und Trägern der Sozialen Inf- rastruktur bei der Finanzierung von inflationsbedingten Mehrausgaben können die Mit- tel auch für Maßnahmen der individuellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Bei der ge- planten Nutzung der Billigkeitsleistung des Landes werden sowohl die Kommune als auch indirekt die Eltern unterstützt. Die einmaligen Gesamtkosten belaufen sich bei ak- tuell 820 Kindertagespflegepersonen auf insgesamt 1.943.565 Euro. Die Kindertagespflege ist elementarer Teil der Sozialen Infrastruktur in Köln. Diese soll ausdrücklich lt. MAGS mit den Mitteln des Stärkungspakt NRW gestützt werden. Dar- über hinaus ist der städtische Haushalt derzeit stark belastet. Es zeichnet sich die Ten- denz ab, dass Kindertagespflegepersonen ihr Angebot daher einstellen müssen. Viel- fach wurden in den letzten Wochen Forderungen der Kindertagespflegepersonen nach einem Inflationsausgleich laut. Die Schieflage bei den Kindertagespflegepersonen ba- siert auf den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Mit den Mitteln des Stärkungspaktes NRW soll eine Stabilisierung des Systems Kinder- tagespflege, ohne die Eltern zu belasten, erreicht werden. Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 11.505.876 Euro wer- den zentral beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt. Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 1.943.565 Euro erfolgt im Jahr 2023 in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in die Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allg. Umlagen. Die in gleicher Höhe benötigte Aufwandsermächtigung wird im Rah- men der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen im Haushalts- jahr 2023 zur Verfügung gestellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2970/2023
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 06.12.2023
- Erstellt
- 13.09.2023 14:28