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1407/2020

Gemeinsamer Antrag SPD und CDU: Schutz des Kahnweihers im Blücherpark

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3000 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1407/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
 
Gemeinsamer Antrag SPD und CDU: Schutz des Kahnweihers im Blücherpark 
Gemäß ihres gemeinsamen Antrages AN/0488/2020 „Schutz des Kahnweihers im Blücherpark“ be-
mängeln die Fraktionen der SPD und der CDU das Verhalten vereinzelter Besucherinnen und Besu-
cher des Blücherparks. Sie weisen darauf hin, dass betreffende Personen entgegen der bislang gel-
tenden Kontaktbeschränkungen (aufgrund von Corona) an der Uferböschung des Weihers Partys 
feiern und Hundebesitzer ihre Hunde Wasservögel jagen lassen würden. Die Fraktionen befürchten, 
dass sich die Lage nach Aufhebung der Beschränkungen zu Lasten der Umwelt und der Tiere weiter 
verschlimmern werde. 
 
Insbesondere vor dem Hintergrund der zu schützenden Wasservögel, welche zum Teil mit ihrer Brut 
am und auf dem Weiher verweilen, solle die Verwaltung prüfen, ob der Kahnweiher, auch im Hinblick 
auf die kommenden Sommermonate, noch effektiver kontrolliert und geschützt werden könne. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Ordnungsdienst ist bereits seit Mitte April 2020 (einem fortlaufenden Kontrollauftrag folgend) 
vermehrt im Blücherpark zur Einhaltung der Kölner Stadtordnung sowie der Coronaschutzverordnung 
präsent. Die präventiven Kontrollen stehen dabei in Abhängigkeit zur aktuellen Auftragslage und der 
personellen Kapazitäten. Die Mitarbeitenden sind insbesondere in Zeiten von Corona darauf sensibili-
siert, festgestellte Verstöße zum Schutz der Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner, aber auch Ver-
stöße zum Schutz der hiesigen Flora und Fauna konsequent zu ahnden. 
 
Bei diesen verstärkten Streifengängen im Blücherpark konnte das von den SPD und CDU Fraktionen 
aufgeführte Fehlverhalten einiger Parkbesucher nicht festgestellt werden. Es liegen keine Dokumen-
tationen bezüglich veranstalteter Partys an der Uferböschung des Kahnweihers sowie Feststellungen 
über Hunde, die Wasservögel jagen, vor. 
 
Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung sowie die geltende Coronaschutzverordnung oder 
derartige Feststellungen ist der städtische Ordnungsdienst tagsüber und bis in die späten Abend- und 
Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 
0221 / 221 – 32 000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen aktuelle Hinweise 
auf und leiten sie als Sofortauftrag an die diensthabenden Außendienstmitarbeitenden des Ord-
nungsdienstes weiter. Die diesbezüglichen Kontrollen und Bestreifungen erfolgen schnellstmöglich im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten. 
 
Das Servicetelefon ist erreichbar wie folgt: 
Montag bis Donnerstag  07:00 Uhr bis 24:00 Uhr 
Freitags    07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Samstags    09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Sonntags    09:00 Uhr bis 24:00 Uhr 
Feiertags    10:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1407/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.05.2020
Erstellt
12.05.2020 13:15