1407/2020
Gemeinsamer Antrag SPD und CDU: Schutz des Kahnweihers im Blücherpark
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 1407/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Gemeinsamer Antrag SPD und CDU: Schutz des Kahnweihers im Blücherpark Gemäß ihres gemeinsamen Antrages AN/0488/2020 „Schutz des Kahnweihers im Blücherpark“ be- mängeln die Fraktionen der SPD und der CDU das Verhalten vereinzelter Besucherinnen und Besu- cher des Blücherparks. Sie weisen darauf hin, dass betreffende Personen entgegen der bislang gel- tenden Kontaktbeschränkungen (aufgrund von Corona) an der Uferböschung des Weihers Partys feiern und Hundebesitzer ihre Hunde Wasservögel jagen lassen würden. Die Fraktionen befürchten, dass sich die Lage nach Aufhebung der Beschränkungen zu Lasten der Umwelt und der Tiere weiter verschlimmern werde. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu schützenden Wasservögel, welche zum Teil mit ihrer Brut am und auf dem Weiher verweilen, solle die Verwaltung prüfen, ob der Kahnweiher, auch im Hinblick auf die kommenden Sommermonate, noch effektiver kontrolliert und geschützt werden könne. Stellungnahme der Verwaltung: Der Ordnungsdienst ist bereits seit Mitte April 2020 (einem fortlaufenden Kontrollauftrag folgend) vermehrt im Blücherpark zur Einhaltung der Kölner Stadtordnung sowie der Coronaschutzverordnung präsent. Die präventiven Kontrollen stehen dabei in Abhängigkeit zur aktuellen Auftragslage und der personellen Kapazitäten. Die Mitarbeitenden sind insbesondere in Zeiten von Corona darauf sensibili- siert, festgestellte Verstöße zum Schutz der Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner, aber auch Ver- stöße zum Schutz der hiesigen Flora und Fauna konsequent zu ahnden. Bei diesen verstärkten Streifengängen im Blücherpark konnte das von den SPD und CDU Fraktionen aufgeführte Fehlverhalten einiger Parkbesucher nicht festgestellt werden. Es liegen keine Dokumen- tationen bezüglich veranstalteter Partys an der Uferböschung des Kahnweihers sowie Feststellungen über Hunde, die Wasservögel jagen, vor. Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung sowie die geltende Coronaschutzverordnung oder derartige Feststellungen ist der städtische Ordnungsdienst tagsüber und bis in die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32 000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen aktuelle Hinweise auf und leiten sie als Sofortauftrag an die diensthabenden Außendienstmitarbeitenden des Ord- nungsdienstes weiter. Die diesbezüglichen Kontrollen und Bestreifungen erfolgen schnellstmöglich im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten. Das Servicetelefon ist erreichbar wie folgt: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitags 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstags 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntags 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr Feiertags 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1407/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.05.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 13:15