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2006/0410

Aufhebung der generellen Beitragsbefreiung in der Kindertagesstätte Messeler Straße

Magistratsvorlage 09.06.2006

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2006/0410

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2006/0410

3159 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.06.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V 
Amt: Schulamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat V  
Vorlage-Nr. 2006/0410 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Aufhebung der generellen Beitragsbefreiung in der Kindertagesstätte Messeler 
Straße 
 
Vorlage vom: 09.06.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt zu, die generelle Beitragsbefreiung für die Eltern der Kindertages-stätte 
Messeler Straße, wie sie bislang praktiziert wurde, aufzuheben und die Elternent-gelte ab dem 
01.08.2006 entsprechend den bestehenden allgemeinen Regelungen zu erheben. 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
Seit Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Messeler Straße im Jahr 1979 werden 
grundsätzlich alle Eltern dieser Einrichtung beitragsfrei gestellt. Durch den Anreiz der 
Beitragsbefreiung wollte man auch Kinder von besser gestellten Eltern bzw. aus 
gesellschaftlichem Mittelstand oder Oberklasse für die Einrichtung, die in einem zumindest 
damals nicht unproblematischen Einzugsgebiet (anerkannter sozialer Brennpunkt) liegt, 
gewinnen. Dadurch sollte eine soziale Durchmischung erreichet werden, was auch zum 
Erfolg geführt hat. 
 
Zwischenzeitlich hat sich die soziale Struktur in diesem jetzt großräumigeren  Einzugsgebiet 
der Kindertagesstätte gewandelt. 
 
Nach Auskunft der Leiterin der Einrichtung haben zur Zeit 70 Kinder der Kindertages-stätte 
Messeler Straße einen rechtsgültigen Vertrag. Für keines der Kinder werden bislang 
allerdings Elternentgelte für die Betreuung erhoben. 
Nach Einschätzung der Leiterin der Kindertagesstätte müssten ca. 70% der Eltern-häuser 
nach einer Einkommensüberprüfung Entgelte entrichten. 
Das zeigt eindeutig die gravierende Änderung in der sozialen Herkunftsstruktur der Kinder. 
Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich dies wieder verändern wird.  
 
Im Zuge der Gleichbehandlung aller Darmstädter Eltern kann daher die bisherige  
unentgeltliche Betreuung nicht mehr beibehalten werden. 
 
Auch im Rahmen der stadtinternen Prüfung wurde die generelle Beitragsbefreiung moniert. 
Eine Befreiung bzw. Ermäßigung solle nur nach Prüfung der individuellen familiären 
Einkommenssituation ausgesprochen werden.  
 
 
Die Beitragsbefreiung ist lediglich eine mündliche Zusage. Bei Vertragsabschluss mit den 
Eltern wurden keine Verträge oder andere schriftliche Verabredungen speziell  über die 
Beitragsbefreiung abgeschlossen. Sie wurden vielmehr, nach Auskunft der Einrichtung, 
darauf aufmerksam gemacht, damit rechnen zu müssen jederzeit zahlungspflichtig zu 
werden. Insofern ist die Umstellung auf Beitrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, dem Beginn 
des neuen Kindergartenjahres, möglich.  
 
 
Darmstadt, 09.06.2006 
401 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Daniela Wagner 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 416 beschließend

Orte (1)

  • Messeler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0410
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.06.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00