2006/0410
Aufhebung der generellen Beitragsbefreiung in der Kindertagesstätte Messeler Straße
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2006/0410
3159 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.06.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V Amt: Schulamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat V Vorlage-Nr. 2006/0410 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Aufhebung der generellen Beitragsbefreiung in der Kindertagesstätte Messeler Straße Vorlage vom: 09.06.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt zu, die generelle Beitragsbefreiung für die Eltern der Kindertages-stätte Messeler Straße, wie sie bislang praktiziert wurde, aufzuheben und die Elternent-gelte ab dem 01.08.2006 entsprechend den bestehenden allgemeinen Regelungen zu erheben. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Seit Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Messeler Straße im Jahr 1979 werden grundsätzlich alle Eltern dieser Einrichtung beitragsfrei gestellt. Durch den Anreiz der Beitragsbefreiung wollte man auch Kinder von besser gestellten Eltern bzw. aus gesellschaftlichem Mittelstand oder Oberklasse für die Einrichtung, die in einem zumindest damals nicht unproblematischen Einzugsgebiet (anerkannter sozialer Brennpunkt) liegt, gewinnen. Dadurch sollte eine soziale Durchmischung erreichet werden, was auch zum Erfolg geführt hat. Zwischenzeitlich hat sich die soziale Struktur in diesem jetzt großräumigeren Einzugsgebiet der Kindertagesstätte gewandelt. Nach Auskunft der Leiterin der Einrichtung haben zur Zeit 70 Kinder der Kindertages-stätte Messeler Straße einen rechtsgültigen Vertrag. Für keines der Kinder werden bislang allerdings Elternentgelte für die Betreuung erhoben. Nach Einschätzung der Leiterin der Kindertagesstätte müssten ca. 70% der Eltern-häuser nach einer Einkommensüberprüfung Entgelte entrichten. Das zeigt eindeutig die gravierende Änderung in der sozialen Herkunftsstruktur der Kinder. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich dies wieder verändern wird. Im Zuge der Gleichbehandlung aller Darmstädter Eltern kann daher die bisherige unentgeltliche Betreuung nicht mehr beibehalten werden. Auch im Rahmen der stadtinternen Prüfung wurde die generelle Beitragsbefreiung moniert. Eine Befreiung bzw. Ermäßigung solle nur nach Prüfung der individuellen familiären Einkommenssituation ausgesprochen werden. Die Beitragsbefreiung ist lediglich eine mündliche Zusage. Bei Vertragsabschluss mit den Eltern wurden keine Verträge oder andere schriftliche Verabredungen speziell über die Beitragsbefreiung abgeschlossen. Sie wurden vielmehr, nach Auskunft der Einrichtung, darauf aufmerksam gemacht, damit rechnen zu müssen jederzeit zahlungspflichtig zu werden. Insofern ist die Umstellung auf Beitrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, möglich. Darmstadt, 09.06.2006 401 Dezernat V Daniela Wagner Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Messeler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0410
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.06.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00