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Anfrage des Fach AK 5 betreffend Informationsvergabe durch Sicherheitspersonal der Ausländerbehörde

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1545/2024 vom 12.11.2024

Stand: Am 19.11.2024 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen D ikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 19.11.2024 Sehr geehrter Vorsitzender, das Sicherheitspersonal ist der erste Kontakt, auf den die Ratsuchenden in der Ausländerbehörde treffen. Schon bei diesem Erstkontakt machen die Bürger*innen häufig diskriminierende Erfahrungen durch das Personal . Außerdem liegen Informationen vor, dass das in der Kölner Ausländerbehörde eingesetzte Sicherheitspersonal inhaltliche Fragen von Bürger*innen beantwortet, die sich auf Angelegenheiten der Behörde beziehen. Damit übernimmt d as Sicherheitspersonal Aufgaben, die eigentlich von qualifiziertem Verwaltungspersonal wahrgenommen werden sollten. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Inwieweit wird sichergestellt, dass das Sicherheitspersonal nicht diskriminiert? Nimmt das Sicherheitspersonal an den Fortbildungsangeboten der Stadt Köln zu „Diskriminierungsfreiem Handeln“ teil1 ? 2. Warum wird das Sicherheitspersonal mit der Aufgabe betraut, inhaltliche Fragen der Bürger*innen zu beantworten, anstatt dafür qualifiziertes 1 S. Vorlage 0554/2023 zu Qualifizierungsangebote Diskriminierungsfreies Handeln im Schulungsprogramm der Stadt Köln; hier: Beantwortung von Nachfragen zur Vorlagen -Nr. 3529/2022 . Zudem wird im Antrag zu den Themen "Qualifizierung von Mitarbeitenden mit Bürgerkontakt/ Antidiskriminierung" der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, CDU und Volt vom 08.05.2023 2315/2023 berichtet, dass „eine entsprechende Schulungsreihe im Ausländeramt der Stadt Köln zum Thema Antidiskriminierung [wird] perspektivisch ebenso in Planung gehen [wird]. Die gen auen Inhalte und der mögliche Starttermin für eine solche Schulung orientieren sich hierbei an der derzeitigen Weiterentwicklung der Ausländerbehörde hin zu einer Willkommensbehörde (vgl. Mitteilung 2318/2023, https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0050 .asp?__kvonr=116317 .“ Verwaltungspersonal einzusetzen? Wurde das Sicherheitspersonal in dem Bereich geschult? 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bürger*innen weiterhin fachlich fundi erte Auskünfte von entsprechend ausgebildetem Personal erhalten? Mit freundlichen Grüßen Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates

Beratungsverlauf

  1. 19.11.2024

    Integrationsrat

    TOP 4.1, Entscheidung.

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