Mandari Insight

AN/1545/2024

Anfrage des Fach AK 5 betreffend Informationsvergabe durch Sicherheitspersonal der Ausländerbehörde

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 12.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.11.2024, TOP 4.1

Anfrage des Fach AK 5 betreffend Informationsvergabe durch Sicherheitspersonal der Ausländerbehörde

· application/pdf

Ansehen

Anfrage des Fach AK 5 betreffend Informationsvergabe durch Sicherheitspersonal der Ausländerbehörde

2580 Zeichen

Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates  
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn T ayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen D ikbaş 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 19.11.2024 
 
Sehr geehrter Vorsitzender, 
das Sicherheitspersonal ist der erste Kontakt, auf den die Ratsuchenden in der 
Ausländerbehörde treffen. Schon bei diesem Erstkontakt machen die Bürger*innen 
häufig diskriminierende Erfahrungen durch das Personal . Außerdem liegen 
Informationen vor, dass das in der Kölner Ausländerbehörde eingesetzte 
Sicherheitspersonal inhaltliche Fragen von Bürger*innen beantwortet, die sich auf 
Angelegenheiten der Behörde beziehen. Damit übernimmt d as Sicherheitspersonal 
Aufgaben, die eigentlich von qualifiziertem Verwaltungspersonal wahrgenommen 
werden sollten.  
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Inwieweit wird sichergestellt, dass das Sicherheitspersonal nicht diskriminiert? 
Nimmt das Sicherheitspersonal an den Fortbildungsangeboten der Stadt Köln 
zu „Diskriminierungsfreiem Handeln“ teil1 ?  
 
2. Warum wird das Sicherheitspersonal mit der Aufgabe betraut, inhaltliche 
Fragen der Bürger*innen zu beantworten, anstatt dafür qualifiziertes 
                                                                 
1 S. Vorlage 0554/2023  zu Qualifizierungsangebote Diskriminierungsfreies Handeln im Schulungsprogramm der 
Stadt Köln; hier: Beantwortung von Nachfragen zur Vorlagen -Nr. 3529/2022 .  
Zudem wird im Antrag zu den Themen "Qualifizierung von Mitarbeitenden mit Bürgerkontakt/  
Antidiskriminierung" der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, CDU und Volt vom 08.05.2023 2315/2023  berichtet, 
dass „eine entsprechende Schulungsreihe im Ausländeramt der Stadt Köln zum Thema Antidiskriminierung [wird] 
perspektivisch ebenso in Planung gehen [wird]. Die gen auen Inhalte und der mögliche Starttermin für eine solche 
Schulung orientieren sich hierbei an der derzeitigen Weiterentwicklung der Ausländerbehörde hin zu einer 
Willkommensbehörde  
(vgl. Mitteilung 2318/2023, https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0050 .asp?__kvonr=116317 .“

Verwaltungspersonal einzusetzen? Wurde das Sicherheitspersonal in dem 
Bereich geschult?  
 
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Bürger*innen 
weiterhin fachlich fundi erte Auskünfte von entsprechend ausgebildetem 
Personal erhalten? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates

Beratungsverlauf (1)

19.11.2024 Integrationsrat
TOP 4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1545/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
12.11.2024
Erstellt
12.11.2024 11:52