0226/2019
Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen; Verlegung der Venloer Straße nach Süden; Aufnahme in die aktuelle Planung für die Umgestaltung des Rochusplatzes
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Anlage 4 Bürgereingabe_AZ06-19
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IG Künstler für Bickendorf p. Adr. Schmitz & Zens Subbelrather Str. 543 50827 Köln-Bickendorf IG Künstler für Bickendorf, Subbelrather Str. 543, 50827 Köln Herr Bezirksbürgermeister Josef Wirges An die Parteien der Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Köln, den 12.01.2019 BÜRGEREINGABE Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges, liebe Mitglieder der Fraktionen in der BV Ehrenfeld, die Initiative „Künstler für Bickendorf“ möchte an Euch / Sie appellieren, hinsichtlich der Gestaltung des Rochusplatzes und der Verschwenkung der Venloer Straße nochmals einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Wie Sie wissen / Ihr wisst setzen wir uns schon seit Jahren mit großem Rückhalt der Bevölkerung für diese Ziele ein. Die Verlegung der Venloer Straße unter Einbeziehung eines künftigen Kreisverkehrs an der Wilhelm-Mauser-Straße ließe einen Platz mit der Rochuskapelle in der Mitte als Zentrum des Stadtteils entstehen. Zur Erinnerung: am 30. Januar 2017 hat die BV in einem einstimmigen Beschluss die Verwaltung aufgefordert, die Planung des Rochusplatzes einschließlich der Verschwenkung und unter Einbeziehung des Kreisverkehrs an der Wilhelm-Mauser-Straße zu planen. Dies ist bisher nicht geschehen! Stattdessen wurde eine Kosten-/Budgetplanung ohne die alternativen Kostenansätze mit der Verlegung zum Beschluss vorgelegt, die die BV dankenswerter Weise nicht beschlossen hat. Nur wenn die Verwaltung jetzt endlich mit der Planung einschließlich der Verschwenkung beginnt und die Kosten für diese Alternative berechnet, besteht noch eine realistische Chance auf Verwirklichung dieser bürgernahen Lösung. Anlage 4 Dazu bedarf es aber dringend eines weiteren Beschlusses der BV! Nach unseren im Anhang dargestellten Berechnungen würde eine derartige Gesamtlösung nur 15 Prozent mehr als die bisherige konventionelle Planung kosten, ausschließlich verursacht durch den Bau der verschwenkten Straße. Alles andere wäre nicht teurer als der Entwurf der Verwaltung. Eine spätere Straßenverschwenkung hätte den teilweisen Rückbau der jetzt zu finanzierenden Maßnahme zur Folge und würde unnötige und unverhältnismäßige Kosten verursachen. Unser Lösungsvorschlag bietet die einmalige Chance, an dieser Stelle im Schatten des Westcenters einen städtebaulich heilenden Akzent zu setzen. Die Rochuskapelle als ältestes Bauwerk und Wahrzeichen Bickendorfs rückt in das Zentrum des neuen Platzes und verlöre ihre Randlage direkt an der vielbefahrenen Straße. Die nutzbare Platzfläche wü rde erheblich größer, sie böte Raum sowohl für den Wochenmarkt als auch für Gastronomie, was die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen würde. Bitte unterstützt / unterstützen Sie unsere Bemühungen und richtet einen wenn möglich einstimmigen Beschluss in dieser Sache an den Rat der Stadt Köln. Über eine Rückmeldung von Euch / Ihnen würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen i.A. Sonja Zens, IG Künstler für Bickendorf www.kuenstlerfuerbickendorf.de/ROCHUSPLATZ.html Anhang: 1. Stichpunkte 2. Kalkulation der Kosten 3. Auszug aus Beschlussprotokoll vom 02.02.2017 Initiative Rochusplatz Historie: 2010: in den 2 Wochen der ersten Offenlage fast 3000 Unterschriften Großer Rückhalt der hiesigen Bevölkerung. Seit fast 10 Jahren mit diesem Projekt beschäftigt. Erfolg: 2014: Die Anpassung des neuen Bebauungsplans an unsere Vision und die freibleibende Sichtachse zur Rochuskapelle. Misserfolg: Das in den bei den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen von den Verantwortlichen gegebene Versprechen der „Stadtheilung“ (Zitat Dezernat) an dieser Stelle mit max . 30 % sozialem Wohnungsbau wurde nicht eingehalten. Einstimmiger Beschluss der BV zur planerischen Umsetzung der Verschwenkung vom 30.01.2017 inkl. Kreisverkehr wurde bisher nicht umgesetzt. Positive Auswirkung der Umsetzung unserer Vision: Die Rochuskapelle als ältestes Bauwerk des Stadtbezirks und Wahrzeichen Bickendorfs rückt in die Platzmitte und entledigt sich ihrer Randlage. Der Straßen-Engpass vor der Rochuskapelle fällt weg. Die langen Wartezeiten am Übergang an der Kapelle und die kurzen Grünphasen der Fußgängerampel entfallen. Die neuen Fahrspuren könnten (bis zu einem Meter) breiter werden. Die Rochusstraße kann direkt an den künftigen Kreisverkehr (der ist ja schon Konsens) angebunden werden. (Dafür müßte d er Kreisverkehr aber gleichzeitig geplant und realisiert werden. Denn andernfalls würde die jetzige Einmündungssituation der Rochusstraße in die Venloer Straße unmittelbar vor dem künftigen Kreisverkehr den Verkehrsfluss in den Kreisel stören.) Die brauchbare Platzfläche vergrößert sich immens um ca. 1000qm. Es entstehen quasi zwei Plätze, wovon der südliche für Gastronomie und zu Aktivitäten und der nördliche an der Kapelle zu Marktzwecken genutzt werden kann. Finanzielle Auswirkung: Die Kosten sind nur um 15 % höher. Sie steigen von 3,70 auf 4,25 Mio € (siehe Kalkulation). Bickendorf, 08.01.2018 / KfB
Anlage 3 Planung_Künstler
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Anlage 3 Planungsvorschlag Künstler für Bickendorf
Anlage 2 Beschluss 8.2_30-01-2017
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Auszug Beschlussprotokoll BV 4 Sitzung 30.01.2017: 8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2016 AN/1886/2016 Geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in den öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Hanselmann (SPD-Fraktion). Anlage 2
Anlage 1 Vorentwurf_Verkehrspl
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Anlage 1
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rols ma Vorlagen-Nummer 0226/2019 Freigabedatum: 28.01.2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen, Brief der Interessengemeinschaft (IG) Künstler für Bickendorf vom 12.01.2019, mit der Bitte an die Bezirksvertretung, die Verwaltung mit der unmittelbaren Planung der Verlegung der Venloer Straße nach Süden zu beauftragen Unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Bebauungsplans und den vorliegenden politischen Be- schlüssen hat die Verwaltung im vergangenen Jahr die Vorplanung zur Umgestaltung des Rochus- platzes erstellt (Anlage 1) und am 12.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. In dieser Planung sind die Vorgaben aus dem Beschluss 8.2 der BV 4 vom 30.01.2017 (Anlage 2) berücksichtigt: Der für einen Verschwenk der Venloer Straße freizuhaltende Korridor wird in der Planung wei- testgehend von Einbauten freigehalten und kann bei einer zukünftigen Ausbaumaßnahme des Verschwenks angepasst werden. Die Geometrie des Kreisverkehrs an der Einmündung der Wilhelm-Mauser-Straße ist in der aktuellen Vorentwurfsplanung ebenfalls berücksichtigt. Der Kreisverkehr ist jedoch nicht in der mit der Bezirksvertretung in 2018 abgestimmten Prioritätenliste enthalten (siehe Mitteilung 3943/2018). Die Planung des Kreisverkehrs durch die Verwaltung kann erst nach Erfüllung der Prioritätenliste, voraussichtlich ab 2020, beginnen. Für die Technische Planung des vorgesehenen Fontänenfeldes auf dem Rochusplatz sowie für die Planung der Platzfläche in den späteren Leistungsphasen und erforderliche Voruntersuchungen oder Gutachten werden externe Planungsleistungen erforderlich. Diese sind Bestandteil der Beschlussvor- lage 2423/2018, die in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 03.12.2018 zu- rückgestellt wurde und über die am 28.01.2019 beraten wird. Es ist vorgesehen, die Umgestaltung des Rochusplatzes als Maßnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) in das För- derprogramm "Starke Veedel – Starkes Köln" (SVSK) aufzunehmen. Die Erweiterung des ISEK ist Gegenstand der Beschlussvorlage 4249/2018, die ebenfalls in der kommenden Sitzung behandelt werden soll. Über das Förderprogramm "Starke Veedel – Starkes Köln" werden städtebauliche Maßnahmen bezu- schusst. Straßenbauliche Maßnahmen, wie ein Verschwenk der Venloer Straße, können in der Regel aus konzeptionellen Gründen nicht der Städtebauförderung zugeordnet werden. Das bedeutet, die Straßenplanung und die Planung des Platzes sind als separate Maßnahmen und zeitlich nacheinan- der zu behandeln. Die Machbarkeitsprüfung und Planung des Verschwenks wird voraussichtlich ei- nen Zeitraum von drei bis fünf Jahren beanspruchen und ist aus Eigenmitteln des städtischen Haus- halts zu finanzieren. Die Freiflächenumgestaltung muss solange zurückgestellt werden. Dies bedeu- tet, dass der aktuelle provisorische Zustand des Platzes über sechs bis acht Jahre weiter existieren wird. In dieser Zeit wird das bedeutende Wohnbauprojekt der GAG Immobilien AG fertiggestellt und in Betrieb genommen. Es ist von entscheidendem Vorteil für die Stärkung des Standortes, dass das Umfeld nach Fertigstellung dieses Neubaus angemessen gestaltet und nutzbar ist (z.B. für Café oder Bäckerei mit Außenbestuhlung). Es ist weder im Interesse der Bürgerschaft, noch der Bewohner und 2 Gewerbetreibenden, den provisorischen Zustand des Platzes über einen mehrjährigen Zeitraum zu erhalten. Weiterhin wird das unmittelbare Umfeld des Platzes aktuell durch die Sanierung des soge- nannten Westcenters aufgewertet und erhält mit dem Neubau der GAG zusätzliche 100 Wohneinhei- ten und neue Gewerbeeinheiten. Für den Fördergeber Land NRW ist der Rochusplatz von zentraler Bedeutung für die Anerkennung des ISEK für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf. Eine Verzögerung des Projektes Rochusplatz wird die Anerkennung des ISEK für den Sozialraum entsprechend verzögern, was Aus- wirkungen auf sonstige im ISEK vorgesehene Maßnahmen haben kann. Der Planungsvorschlag der IG Künstler für Bickendorf ist in der Anlage 3 dargestellt. Hierzu gibt es folgende Anmerkungen: 1. Der südliche Zugang zur Stadtbahn würde entfallen. Es gäbe nur einen Treppenabgang auf der Nordseite der Venloer Straße. 2. Aus Sicht des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die historische Situation, die Lage der Kapelle an der Einmündung der Rochusstraße in die Venloer Straße auf der anderen Straßenseite dem Dorfkern gegenüber weitgehend zu erhalten. 3. Der Abstand zwischen der Straßenbegrenzung und der Gebäudeecke des Neubaus der GAG Immobilien AG ist in Zusammenhang mit dem Radius des Verschwenks noch einmal zu prü- fen, da dieser bei dem aktuellen Planungsvorschlag nur etwa 3,50 m beträgt. Dies hätte nega- tive Auswirkungen auf die wichtige Fuß- und Radwegverbindung entlang der Venloer Straße. 4. Die für die Gewerbeeinheiten des GAG-Neubaus einzurichtende Haltebucht für Lieferverkehr an der Venloer Straße ist in jedem Fall zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Aus die- sem Grund kann an dieser Stelle keine Haltebucht für den Linienbus, wie im Planungsvor- schlag der IG Künstler für Bickendorf dargestellt, vorgesehen werden. 5. Es ist zu prüfen, ob die für den Wochenmarkt erforderliche Grundfläche innerhalb der nördli- chen Platzfläche gewährleistet ist. 6. Die Kostenschätzung der IG Künstler für Bickendorf von 2013 ist auf aktuelle Baukosten und ggf. zusätzlich erforderliche Maßnahmen zu prüfen. Im Sinne des städtebaulichen Gesamtziels, neue Wohnungen in einem gesunden Wohnumfeld zu schaffen, und damit eines zügigen Projektfortschritts mit dem Ziel eines Baubeginns nach Fertigstel- lung des GAG-Neubaus empfiehlt die Verwaltung ausdrücklich, den beiden Vorlagen 2423/2018 (Be- darfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen) und 4249/2018 (Fortschreibung ISEK Bickendorf, Westend und Ossendorf um die Maßnahme Rochusplatz) zuzustimmen. Sollten die beiden Vorlagen abgelehnt oder im Beschluss wesentlich geändert werden, hätte dies folgende Auswirkungen: Die Anerkennung des Sozialraums Bickendorf, Westend und Ossendorf steht in Zusammen- hang mit der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen in einem angemessenen Umfang. Der Rochusplatz ist hierfür von entscheidender Bedeutung, so dass die Umsetzung des Pro- gramms entsprechend gefährdet ist. Die Umgestaltung des Rochusplatzes wird zeitlich wesentlich verzögert. Der aktuelle proviso- rische Zustand des Rochusplatzes bleibt für mehrere weitere Jahre erhalten und entwertet die städtebauliche Neuordnung des Platzes mit dem Wohnbauprojekt möglicherweise dauerhaft. Anlagen Anlage 1 Vorentwurf der Platzgestaltung mit Darstellung des freizuhaltenden Korridors und des Kreisverkehrs Anlage 2 Vorgaben aus dem Beschluss 8.2 der BV 4 vom 30.01.2017 Anlage 3 Planungsvorschlag der IG Künstler für Bickendorf Anlage 4 Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Venloer Straße 419
- Steubenstraße
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Subbelrather Straße 543
- An der Kapelle
- Rochusstraße
- Straße 5
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0226/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 17.01.2019 11:31