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0226/2019

Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen; Verlegung der Venloer Straße nach Süden; Aufnahme in die aktuelle Planung für die Umgestaltung des Rochusplatzes

Mitteilung BV 28.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.01.2019, TOP 10.3.2

Anlage 4 Bürgereingabe_AZ06-19

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Anlage 3 Planung_Künstler

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Anlage 2 Beschluss 8.2_30-01-2017

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Anlage 1 Vorentwurf_Verkehrspl

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Mitteilung BV

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Anlage 4 Bürgereingabe_AZ06-19

5037 Zeichen

IG Künstler für Bickendorf 
p. Adr. Schmitz & Zens
Subbelrather Str. 543
50827 Köln-Bickendorf
IG Künstler für Bickendorf, Subbelrather Str. 543, 50827 Köln 
Herr Bezirksbürgermeister Josef Wirges 
An die Parteien der Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Köln, den 12.01.2019 
BÜRGEREINGABE 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges, 
liebe Mitglieder der Fraktionen in der BV Ehrenfeld, 
die Initiative „Künstler für Bickendorf“ möchte an Euch  / Sie appellieren, hinsichtlich der 
Gestaltung des Rochusplatzes und der Verschwenkung der Venloer Straße nochmals einen 
gemeinsamen Beschluss zu fassen.  
Wie Sie wissen / Ihr wisst setzen wir uns schon seit Jahren mit großem Rückhalt der 
Bevölkerung für diese Ziele ein. Die Verlegung der Venloer Straße unter Einbeziehung eines 
künftigen Kreisverkehrs an der Wilhelm-Mauser-Straße ließe einen Platz mit der 
Rochuskapelle in der Mitte als Zentrum des Stadtteils entstehen. 
Zur Erinnerung: am 30. Januar 2017 hat die BV in einem einstimmigen Beschluss die 
Verwaltung aufgefordert, die Planung des Rochusplatzes einschließlich der Verschwenkung 
und unter Einbeziehung des Kreisverkehrs an der Wilhelm-Mauser-Straße zu planen.  
Dies ist bisher nicht geschehen! 
Stattdessen wurde eine Kosten-/Budgetplanung ohne die alternativen Kostenansätze mit der 
Verlegung zum Beschluss vorgelegt, die die BV dankenswerter Weise nicht beschlossen hat. 
Nur wenn die Verwaltung jetzt endlich mit der Planung einschließlich der Verschwenkung 
beginnt und die Kosten für diese Alternative berechnet, besteht noch eine realistische Chance 
auf Verwirklichung dieser bürgernahen Lösung.  
Anlage 4

Dazu bedarf es aber dringend eines weiteren Beschlusses der BV! 
Nach unseren im Anhang dargestellten Berechnungen würde eine derartige Gesamtlösung nur 
15 Prozent mehr als die bisherige konventionelle Planung kosten, ausschließlich verursacht 
durch den Bau der verschwenkten Straße. Alles andere wäre nicht teurer als der Entwurf der 
Verwaltung. 
Eine spätere Straßenverschwenkung hätte den teilweisen Rückbau der jetzt zu finanzierenden 
Maßnahme zur Folge und würde unnötige und unverhältnismäßige Kosten verursachen. 
Unser Lösungsvorschlag bietet die einmalige Chance, an dieser Stelle im Schatten des 
Westcenters einen städtebaulich heilenden Akzent zu setzen. Die Rochuskapelle als ältestes 
Bauwerk und Wahrzeichen Bickendorfs rückt in das Zentrum des neuen Platzes und verlöre 
ihre Randlage direkt an der vielbefahrenen Straße. Die nutzbare Platzfläche wü rde erheblich 
größer, sie böte Raum sowohl für den Wochenmarkt als auch für Gastronomie, was die 
Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen würde.  
Bitte unterstützt / unterstützen Sie unsere Bemühungen und richtet einen wenn möglich 
einstimmigen Beschluss in dieser Sache an den Rat der Stadt Köln. 
Über eine Rückmeldung von Euch / Ihnen würden wir uns sehr freuen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
i.A. Sonja Zens, IG Künstler für Bickendorf 
www.kuenstlerfuerbickendorf.de/ROCHUSPLATZ.html 
Anhang: 
1. Stichpunkte 
2. Kalkulation der Kosten 
3. Auszug aus Beschlussprotokoll vom 02.02.2017

Initiative Rochusplatz 
Historie: 
2010: in den 2 Wochen der ersten Offenlage fast 3000 Unterschriften 
Großer Rückhalt der hiesigen Bevölkerung. 
Seit fast 10 Jahren mit diesem Projekt beschäftigt. 
 
Erfolg:  
2014: Die Anpassung des neuen Bebauungsplans an unsere Vision und die freibleibende 
Sichtachse zur Rochuskapelle. 
Misserfolg: 
Das in den bei den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen  von den Verantwortlichen gegebene 
Versprechen der „Stadtheilung“ (Zitat Dezernat)  an dieser Stelle mit max . 30 % sozialem 
Wohnungsbau wurde nicht eingehalten. 
Einstimmiger Beschluss der BV zur planerischen Umsetzung der Verschwenkung vom 
30.01.2017 inkl. Kreisverkehr wurde bisher nicht umgesetzt. 
Positive Auswirkung der Umsetzung unserer Vision: 
Die Rochuskapelle als ältestes Bauwerk des Stadtbezirks und Wahrzeichen Bickendorfs rückt 
in die Platzmitte und  entledigt sich ihrer Randlage. 
Der Straßen-Engpass vor der Rochuskapelle fällt weg.  
Die langen Wartezeiten am Übergang an der Kapelle  und die kurzen Grünphasen der 
Fußgängerampel entfallen. 
Die neuen Fahrspuren könnten (bis zu einem Meter) breiter werden. 
Die Rochusstraße kann direkt an den künftigen Kreisverkehr (der ist ja schon Konsens) 
angebunden werden. (Dafür müßte d er Kreisverkehr aber gleichzeitig geplant und realisiert 
werden. Denn andernfalls würde die  jetzige Einmündungssituation der Rochusstraße in die 
Venloer Straße unmittelbar vor dem künftigen Kreisverkehr  den Verkehrsfluss in den Kreisel 
stören.)  
Die brauchbare Platzfläche vergrößert sich immens um ca. 1000qm. Es entstehen quasi zwei 
Plätze, wovon der südliche für  Gastronomie und zu Aktivitäten und der nördliche an der 
Kapelle zu Marktzwecken genutzt werden kann. 
Finanzielle Auswirkung: 
Die Kosten sind nur um 15 % höher. Sie steigen von 3,70 auf 4,25 Mio € (siehe Kalkulation). 
 
Bickendorf, 08.01.2018 / KfB

Anlage 3 Planung_Künstler

50 Zeichen

Anlage 3
Planungsvorschlag Künstler für Bickendorf

Anlage 2 Beschluss 8.2_30-01-2017

1123 Zeichen

Auszug Beschlussprotokoll BV 4 Sitzung 30.01.2017: 
8.2 Rochusplatz, Venloerstraße in Bickendorf 
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2016 
AN/1886/2016 
Geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplans 
Nummer 63471/04 mit gestalterischer Festsetzung zur Planung des Rochusplatzes in 
Köln-Bickendorf die Verlegung der Venloer Straße, die Einrichtung eines 
Marktplatzes nördlich der Venloer Straße um die Rochuskapelle herum (ca. 3.600 
qm), eine Neue Bebauung vor dem Westcenter, als Blockstruktur, eine 
Wegeverbindung der Vitalishöfe und der Steubenstraße mit dem neuen Platz im 
Zusammenhang mit der Umsetzungsplanung für den Kreisverkehr an der Kreuzung 
Venloer Straße / Wilhelm-Mauser-Straße mitzuplanen. Jeder bauliche Eingriff in 
den öffentlichen Raum an dieser Stelle soll auf seine Verträglichkeit mit einer 
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verschwenkung 
geprüft werden (Kanäle, Begrünung, Pflasterung, Bänke, Beleuchtung etc.). 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Hanselmann (SPD-Fraktion). 
Anlage 2

Anlage 1 Vorentwurf_Verkehrspl

8 Zeichen

Anlage 1

Mitteilung BV

7089 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 rols ma 
Vorlagen-Nummer 
 0226/2019 
Freigabedatum: 28.01.2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
 
Vorlage 2423/2018 Bedarfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen, 
Brief der Interessengemeinschaft (IG) Künstler für Bickendorf vom 12.01.2019,  
mit der Bitte an die Bezirksvertretung, die Verwaltung mit der unmittelbaren Planung der 
Verlegung der Venloer Straße nach Süden zu beauftragen 
Unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Bebauungsplans und den vorliegenden politischen Be-
schlüssen hat die Verwaltung im vergangenen Jahr die Vorplanung zur Umgestaltung des Rochus-
platzes erstellt (Anlage 1) und am 12.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. In dieser Planung sind die 
Vorgaben aus dem Beschluss 8.2 der BV 4 vom 30.01.2017 (Anlage 2) berücksichtigt: 
 
 Der für einen Verschwenk der Venloer Straße freizuhaltende Korridor wird in der Planung wei-
testgehend von Einbauten freigehalten und kann bei einer zukünftigen Ausbaumaßnahme des 
Verschwenks angepasst werden. 
 
 Die Geometrie des Kreisverkehrs an der Einmündung der Wilhelm-Mauser-Straße ist in der 
aktuellen Vorentwurfsplanung ebenfalls berücksichtigt. Der Kreisverkehr ist jedoch nicht in der 
mit der Bezirksvertretung in 2018 abgestimmten Prioritätenliste enthalten (siehe Mitteilung 
3943/2018). Die Planung des Kreisverkehrs durch die Verwaltung kann erst nach Erfüllung der 
Prioritätenliste, voraussichtlich ab 2020, beginnen.  
Für die Technische Planung des vorgesehenen Fontänenfeldes auf dem Rochusplatz sowie für die 
Planung der Platzfläche in den späteren Leistungsphasen und erforderliche Voruntersuchungen oder 
Gutachten werden externe Planungsleistungen erforderlich. Diese sind Bestandteil der Beschlussvor-
lage 2423/2018, die in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 03.12.2018 zu-
rückgestellt wurde und über die am 28.01.2019 beraten wird. Es ist vorgesehen, die Umgestaltung 
des Rochusplatzes als Maßnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) in das För-
derprogramm "Starke Veedel – Starkes Köln" (SVSK) aufzunehmen. Die Erweiterung des ISEK ist 
Gegenstand der Beschlussvorlage 4249/2018, die ebenfalls in der kommenden Sitzung behandelt 
werden soll.  
 
Über das Förderprogramm "Starke Veedel – Starkes Köln" werden städtebauliche Maßnahmen bezu-
schusst. Straßenbauliche Maßnahmen, wie ein Verschwenk der Venloer Straße, können in der Regel 
aus konzeptionellen Gründen nicht der Städtebauförderung zugeordnet werden. Das bedeutet, die 
Straßenplanung und die Planung des Platzes sind als separate Maßnahmen und zeitlich nacheinan-
der zu  behandeln. Die Machbarkeitsprüfung und Planung des Verschwenks wird voraussichtlich ei-
nen Zeitraum von drei bis fünf Jahren beanspruchen und ist aus Eigenmitteln des städtischen Haus-
halts zu finanzieren. Die Freiflächenumgestaltung muss solange zurückgestellt werden. Dies bedeu-
tet, dass der aktuelle provisorische Zustand des Platzes über sechs bis acht Jahre weiter existieren 
wird. In dieser Zeit wird das bedeutende Wohnbauprojekt der GAG Immobilien AG fertiggestellt und in 
Betrieb genommen. Es ist von entscheidendem Vorteil für die Stärkung des Standortes, dass das 
Umfeld nach Fertigstellung dieses Neubaus angemessen gestaltet und nutzbar ist (z.B. für Café oder 
Bäckerei mit Außenbestuhlung). Es ist weder im Interesse der Bürgerschaft, noch der Bewohner und

2 
 
Gewerbetreibenden, den provisorischen Zustand des Platzes über einen mehrjährigen Zeitraum zu 
erhalten. Weiterhin wird das unmittelbare Umfeld des Platzes aktuell durch die Sanierung des soge-
nannten Westcenters aufgewertet und erhält mit dem Neubau der GAG zusätzliche 100 Wohneinhei-
ten und neue Gewerbeeinheiten. 
 
Für den Fördergeber Land NRW ist der Rochusplatz von zentraler Bedeutung für die Anerkennung 
des ISEK für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf. Eine Verzögerung des Projektes 
Rochusplatz wird die Anerkennung des ISEK für den Sozialraum entsprechend verzögern, was Aus-
wirkungen auf sonstige im ISEK vorgesehene Maßnahmen haben kann.  
 
Der Planungsvorschlag der IG Künstler für Bickendorf ist in der Anlage 3 dargestellt. Hierzu gibt es 
folgende Anmerkungen: 
 
1. Der südliche Zugang zur Stadtbahn würde entfallen. Es gäbe nur einen Treppenabgang auf 
der Nordseite der Venloer Straße.  
2. Aus Sicht des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die historische Situation, die 
Lage der Kapelle an der Einmündung der Rochusstraße in die Venloer Straße auf der anderen 
Straßenseite dem Dorfkern gegenüber weitgehend zu erhalten.  
3. Der Abstand zwischen der Straßenbegrenzung und der Gebäudeecke des Neubaus der GAG 
Immobilien AG ist in Zusammenhang mit dem Radius des Verschwenks noch einmal zu prü-
fen, da dieser bei dem aktuellen Planungsvorschlag nur etwa 3,50 m beträgt. Dies hätte nega-
tive Auswirkungen auf die wichtige Fuß- und Radwegverbindung entlang der Venloer Straße. 
4. Die für die Gewerbeeinheiten des GAG-Neubaus einzurichtende Haltebucht für Lieferverkehr 
an der Venloer Straße ist in jedem Fall zu erhalten und in die Planung zu integrieren. Aus die-
sem Grund kann an dieser Stelle keine Haltebucht für den Linienbus, wie im Planungsvor-
schlag der IG Künstler für Bickendorf dargestellt, vorgesehen werden.  
5. Es ist zu prüfen, ob die für den Wochenmarkt erforderliche Grundfläche innerhalb der nördli-
chen Platzfläche gewährleistet ist.  
6. Die Kostenschätzung der IG Künstler für Bickendorf von 2013 ist auf aktuelle Baukosten und 
ggf. zusätzlich erforderliche Maßnahmen zu prüfen.  
Im Sinne des städtebaulichen Gesamtziels, neue Wohnungen in einem gesunden Wohnumfeld zu 
schaffen, und damit eines zügigen Projektfortschritts mit dem Ziel eines Baubeginns nach Fertigstel-
lung des GAG-Neubaus empfiehlt die Verwaltung ausdrücklich, den beiden Vorlagen 2423/2018 (Be-
darfsfeststellungsbeschluss für externe Planungsleistungen) und 4249/2018 (Fortschreibung ISEK 
Bickendorf, Westend und Ossendorf um die Maßnahme Rochusplatz) zuzustimmen.  
 
Sollten die beiden Vorlagen abgelehnt oder im Beschluss wesentlich geändert werden, hätte 
dies folgende Auswirkungen: 
 
 Die Anerkennung des Sozialraums Bickendorf, Westend und Ossendorf steht in Zusammen-
hang mit der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen in einem angemessenen Umfang. Der 
Rochusplatz ist hierfür von entscheidender Bedeutung, so dass die Umsetzung des Pro-
gramms entsprechend gefährdet ist. 
 
 Die Umgestaltung des Rochusplatzes wird zeitlich wesentlich verzögert. Der aktuelle proviso-
rische Zustand des Rochusplatzes bleibt für mehrere weitere Jahre erhalten und entwertet die 
städtebauliche Neuordnung des Platzes mit dem Wohnbauprojekt möglicherweise dauerhaft. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Vorentwurf der Platzgestaltung mit Darstellung des freizuhaltenden Korridors und des 
Kreisverkehrs 
Anlage 2 Vorgaben aus dem Beschluss 8.2 der BV 4 vom 30.01.2017 
Anlage 3 Planungsvorschlag der IG Künstler für Bickendorf 
Anlage 4 Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Venloer Straße 419
  • Steubenstraße
  • Wilhelm-Mauser-Straße
  • Subbelrather Straße 543
  • An der Kapelle
  • Rochusstraße
  • Straße 5
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0226/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.01.2019
Erstellt
17.01.2019 11:31