AN/1154/2019
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Bebauungsplan Philippstraße 50823 Köln-Ehrenfeld
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Anfrage (CDU BV4)
2219 Zeichen
CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1154/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Bebauungsplan Philippstraße 50823 Köln-Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der BV 4 bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 09. 09. 2019 zu setzen: 1 / Aus welchem Grund ist der Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Gebietes um die Phillippstraße in Köln – Ehrenfeld festlegen sollte nichtig? 2 / Was hat die Stadt Köln unternommen, um unverzüglich zu einem bestandskräftigen neuen Bebauungsplan für das vorgenannte Gebiete zu gelangen? 3 / Kann ein als Ersatz für den formal nichtigen Bebauungsplan neuaufgestellter Bebauungsplan Rückwirkung entfalten? 4 / Hat es dienstrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung wegen der nicht formgerechten Aufstellung des Bebauungsplans gegeben. 5 / Ist die Staatshaftung gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern der Bebauten Hausgrundstücke in der Phillippstraße mit welchem Ergebnis geprüft worden.? Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Klage von Anwohnern aus der Philippstraße gegen die Stadt wegen der Baugenehmigung für einen neuen - 2 - Rewe-Markt an der Venloer Straße abgewiesen. Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts war der Bebauungsplan für des entsprechende Plangebiet formal nichtig. Aus dieser Nichtigkeit folgt die Bebaubarkeit die Gebietes Venloer Straße, Phillippstraße und Hansemannstraße nach den allgemeinen Regeln. Die beabsichtigte Bauleitplanung ist also nicht eingetreten. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Philippstraße
- Venloer Straße
- Hansemannstraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1154/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
- Datum
- 03.09.2019
- Erstellt
- 03.09.2019 17:39