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AN/1154/2019

Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Bebauungsplan Philippstraße 50823 Köln-Ehrenfeld

Anfrage nach § 4 BV4 (CDU) 03.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 6.7

Anfrage (CDU BV4)

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Anfrage (CDU BV4)

2219 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1154/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
 
Anfrage der CDU-Fraktion, betr.: Bebauungsplan Philippstraße 50823 Köln-Ehrenfeld 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die CDU-Fraktion in der BV 4 bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 09. 
09. 2019 zu setzen: 
 
 
1 / Aus welchem Grund ist der Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Gebietes um die 
Phillippstraße in Köln – Ehrenfeld festlegen sollte nichtig?  
 
2 / Was hat die Stadt Köln unternommen, um unverzüglich zu einem bestandskräftigen   
neuen Bebauungsplan für das vorgenannte Gebiete zu gelangen? 
 
3 / Kann ein als Ersatz für den formal nichtigen Bebauungsplan neuaufgestellter 
Bebauungsplan Rückwirkung entfalten?  
 
4 / Hat es dienstrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der 
Stadtverwaltung wegen der nicht formgerechten Aufstellung des Bebauungsplans 
gegeben. 
 
5 / Ist die Staatshaftung gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den 
Eigentümerinnen und Eigentümern der Bebauten Hausgrundstücke in der Phillippstraße 
mit welchem Ergebnis geprüft worden.? 
 
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Klage von 
Anwohnern aus der Philippstraße gegen die Stadt wegen der Baugenehmigung für einen neuen

- 2 - 
 
Rewe-Markt an der Venloer Straße abgewiesen. Nach den Feststellungen des 
Oberverwaltungsgerichts war der Bebauungsplan für des entsprechende Plangebiet formal nichtig. 
Aus dieser Nichtigkeit folgt die Bebaubarkeit die Gebietes Venloer Straße, Phillippstraße und 
Hansemannstraße nach den allgemeinen Regeln. Die beabsichtigte Bauleitplanung ist also nicht 
eingetreten.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Martin Berg                                                           Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Philippstraße
  • Venloer Straße
  • Hansemannstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1154/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (CDU)
Datum
03.09.2019
Erstellt
03.09.2019 17:39