AN/0437/2021
Änderungsantrag zu 3.1 - Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
3511 Zeichen
Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion VOLT-Fraktion Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.03.2021 AN/0437/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 02.03.2021 Änderungsantrag zu 3.1 - Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts Sehr geehrter Herr Hammer, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1 - Radfahrstreifen auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts – auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses am 02.03.2021: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 1. In einem ersten Schritt soll der Radfahrstreifen provisorisch durch einfach umzuset- zende bauliche Maßnahmen geschützt werden. Die Pöller in der Einleitung für den Radverkehr sollen entfernt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt Varianten für eine permanente bauliche Trennung des Radfahrstreifens vom Kraftfahrzeugverkehr zu prüfen. 3. Die Radwegbenutzungspflicht wird auf dem gesamten Abschnitt und darüber hinaus bis zum Habsburgerring aufgehoben. 4. Die Verwaltung prüft die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Ein- senbahnring und der Kreuzung Richard-Wagner-Straße/Moltkestraße. (Rad- Einfädelungssituation) 5. Statt der rot gefärbten Überführung auf den baulichen Radweg soll eine "Doppelwei- che" am Ende der baulichen Maßnahme angelegt werden, die eine Wahlfreiheit zwi- schen dem baulichem Radweg und der Fahrbahnnutzung sichtbar macht. - 2 - 6. Die Radabstellanlagen auf dem Fußweg auf Höhe der Haltstelle werden abgebaut und in die Parktaschen auf der Moltkestraße verlagert. Die Anzahl wird hierbei ver- doppelt, um der gestiegenen Nachfrage Rechnung zu tragen. 7. Die gemäß vorgelegter Planung wegfallenden 21 Langzeitparkplätze werden voll- ständig in Fahrrad- und Lastenradstellplätze mit entsprechenden Fahrradnadeln um- gestaltet und umgewidmet. Begründung: Die zeitnahe Umsetzung einer angemessenen Radinfrastruktur auf diesem Teilstück der Aachener Straße ist ein wichtiges Netzelement für das Radverkehrskonzept Innenstadt. Um zu verhindern, dass der neue Radfahrstreifen von Autos als Halte- oder Parkfläche missbraucht oder in der Kurve von ihnen geschnitten wird, ist eine bauliche Trennung uner- lässlich. Damit sich die Umsetzung nicht verzögert, soll der Radfahrstreifen vorerst nur durch Elemente geschützt werden, die schnell und ohne große Neuplanungen hinzugefügt werden können, z.B. durch „Leitboys“ oder „Leitschwellen“. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht, die Absenkung auf Tempo 30 sowie der Ver- zicht auf eine Überleitung zum baulichen Radweg zwischen dem Ende der Spurumwidmung und der Moltkestraße soll für Radfahrende Wahlfreiheit schaffen, da der bauliche Radweg in Breite und Beschaffenheit angesichts steigender Zahlen von Radfahrenden in seiner jetzigen Form unzumutbar ist. Die Verlegung des Radparkens dient dem Zweck, den Raum für den Fußverkehr zu vergrö- ßern, Engstellen zu beseitigen und die Flächenkonkurrenz zwischen Rad- und Fußverkehr zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jennifer Glashagen gez. Karina Syndicus Volt-Fraktionsvorsitzende Ratsgruppe GUT Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Moltkestraße
- Aachener Straße
- Habsburgerring
- Richard-Wagner-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0437/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 02.03.2021
- Erstellt
- 02.03.2021 09:44