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4258/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Versetzung der Bänke in der Mühlengasse (Az.: 02-1600-146/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.01.2019, TOP 4.3

Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2555 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4258/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Versetzung der Bänke in der Mühlengasse (Az.: 02-1600-
146/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für die Eingabe und beschließt, dass aufgrund 
des Urheberrechtes die derzeitigen Bänke nicht gegen die Standardbank ausgetauscht, sondern in 
Ihrer derzeitigen Form und an Ihren derzeitigen Standorten wieder instand gesetzt werden. Der Erhalt 
und die Pflege der Bänke wird im Zuge einer Bankpatenschaft von der Bürgergemeinschaft Altstadt – 
Verein zur Förderung einer lebenswerten Altstadt e.V. – übernommen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019

2 
Begründung: 
Die Petentin schlägt vor die Bänke in der Mühlengasse an einem anderen Ort aufstellen zu lassen (s. 
Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Einschätzung der Petentin zum Zustand der Holzbänke und zur optischen Bereicherung der Gas-
se wird seitens der Stadtverwaltung geteilt. Nicht zuletzt auch deshalb bestehen bereits Bemühungen 
der Bürgergemeinschaft Altstadt – Verein zur Förderung einer lebenswerten Altstadt e. V. – für die 
Bänke eine Patenschaft zu übernehmen, um den Erhalt und die Pflege der Bänke sicherzustellen. 
 
Gegen die Übernahme der Patenschaft bestehen seitens der Stabsstelle Stadtbau im Quartier, dem 
Stadtraummanagement und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung keine Bedenken. Es wird 
jedoch darauf hingewiesen, dass bald mit der „Beschichtungsoffensive“ sonstiges Stadtmobiliar (hier 
vor allem Masten) in Dunkelgrau begonnen wird. Die Verwaltung empfiehlt daher die Bänke an dieser 
Stelle statt in grün, in Graphitgrau (RAL 7024) zu streichen. So könnte ein einheitliches Bild entste-
hen. 
 
Die von der Petentin gewünschte Verlagerung der Bänke auf die Nordseite der Mühlengasse scheidet 
jedoch aus folgenden Gründen aus: 
 
  Entlang der Gebäudezeile auf der Nordseite befindet sich nach Kenntnis der Verwaltung ein ca. 
1,50 m breiter gepflasterter Streifen in privatem Eigentum. Die Bänke würden danach auf der 
Straße stehen. 
 
  Die Straßengestaltung und die Platzierung der Bänke im geschützten Bereich und im Schatten 
der Bäume wurde in der Gesamtkonzeption zur Umgestaltung des Martinsviertels vom Architek-
ten Herrn Joachim Schürmann bewusst so gewählt und unterliegt dem Urheberrecht. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mühlengasse

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Details

Aktenzeichen
4258/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.01.2019
Erstellt
19.12.2018 09:09