Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Versetzung der Bänke in der Mühlengasse (Az.: 02-1600-146/18)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4258/2018 vom 07.01.2019
Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1- Eingabe
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 Vorlagen-Nummer 4258/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Versetzung der Bänke in der Mühlengasse (Az.: 02-1600- 146/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für die Eingabe und beschließt, dass aufgrund des Urheberrechtes die derzeitigen Bänke nicht gegen die Standardbank ausgetauscht, sondern in Ihrer derzeitigen Form und an Ihren derzeitigen Standorten wieder instand gesetzt werden. Der Erhalt und die Pflege der Bänke wird im Zuge einer Bankpatenschaft von der Bürgergemeinschaft Altstadt – Verein zur Förderung einer lebenswerten Altstadt e.V. – übernommen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 2 Begründung: Die Petentin schlägt vor die Bänke in der Mühlengasse an einem anderen Ort aufstellen zu lassen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Einschätzung der Petentin zum Zustand der Holzbänke und zur optischen Bereicherung der Gas- se wird seitens der Stadtverwaltung geteilt. Nicht zuletzt auch deshalb bestehen bereits Bemühungen der Bürgergemeinschaft Altstadt – Verein zur Förderung einer lebenswerten Altstadt e. V. – für die Bänke eine Patenschaft zu übernehmen, um den Erhalt und die Pflege der Bänke sicherzustellen. Gegen die Übernahme der Patenschaft bestehen seitens der Stabsstelle Stadtbau im Quartier, dem Stadtraummanagement und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bald mit der „Beschichtungsoffensive“ sonstiges Stadtmobiliar (hier vor allem Masten) in Dunkelgrau begonnen wird. Die Verwaltung empfiehlt daher die Bänke an dieser Stelle statt in grün, in Graphitgrau (RAL 7024) zu streichen. So könnte ein einheitliches Bild entste- hen. Die von der Petentin gewünschte Verlagerung der Bänke auf die Nordseite der Mühlengasse scheidet jedoch aus folgenden Gründen aus: Entlang der Gebäudezeile auf der Nordseite befindet sich nach Kenntnis der Verwaltung ein ca. 1,50 m breiter gepflasterter Streifen in privatem Eigentum. Die Bänke würden danach auf der Straße stehen. Die Straßengestaltung und die Platzierung der Bänke im geschützten Bereich und im Schatten der Bäume wurde in der Gesamtkonzeption zur Umgestaltung des Martinsviertels vom Architek- ten Herrn Joachim Schürmann bewusst so gewählt und unterliegt dem Urheberrecht. Anlage Eingabe
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