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0434/2017

Radschnellweg Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.03.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.03.2017, TOP 6.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
 
Vorlagen-Nummer  10.03.2017 
 0434/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
 
Radschnellweg Köln 
hier: Mündliche Anfrage des SE Dr. Klusemann in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
31.01.2017, TOP 8.1 
 
SE Dr. Klusemann bittet um einen Sachstandsbericht zum Radschnellwegnetz Köln allgemein sowie 
auch speziell zum Radschnellweg nach Frechen.  
 
Antwort der Verwaltung 
 
Im Rahmen des Planungswettbewerbs wurde für die Region Rheinland ein Radschnellwegekonzept 
erarbeitet, das mögliche Trassen für Radschnellwege in der Region darstellt. Neben dem Rad-
schnellweg Köln - Frechen gibt es derzeit erste Überlegungen für mögliche Radschnellwegverbindun-
gen im Bereich des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Städte Bergisch Gladbach und Lever-
kusen.  
 
Des Weiteren beabsichtigt die Stadt Köln dieses Jahr eine Konzeptstudie für mögliche Rad-
schnellwegverbindungen innerhalb des Kölner Stadtgebietes zu erarbeiten, sowie auf der Grundlage 
des Radkonzeptes für die Kölner Innenstadt eine Machbarkeitsstudie für eine innere Ringerschlie-
ßung zu beauftragen.  
 
Für den geplanten Radschnellweg Köln - Frechen wurde das europaweite Vergabeverfahren zur Be-
auftragung eines Generalplaners im vergangenen Jahr durchgeführt. Das Büro Lindschulte + Kloppe 
aus Düsseldorf wurde Ende 2016 mit den Leistungsphasen 1 und 2 (nach HOAI) beauftragt und hat 
seine Arbeit bereits aufgenommen. 
 
Bis Ende 2017 sollen erste Planungsergebnisse aus der Studie vorliegen. In einem weiteren Verfah-
rensschritt sollen die Bürgerinnen und Bürger informiert und mit verschiedenen öffentlich-
keitswirksamen Aktionen beteiligt werden.  
 
Danach erfolgen erneute Abstimmungen zwischen den Projektpartnern und anschließend werden die 
notwendigen Beschlüsse der entsprechenden politischen Gremien eingeholt.  
 
Mit der Änderung des Straßen und Wegegesetzes NRW (StrWg NW) im Oktober 2016 erhielten Rad-
schnellwege den Status einer öffentlichen Straße in der Straßengruppe „ Radschnellverbindungen 
des Landes“ und sind damit den Landesstraßen gleichgestellt. Die Auswirkungen dieser Änderung 
des Straßen und Wegegesetzes NRW für den weiteren Planungsablauf für den Radschnellweg Köln 
– Frechen wird derzeit mit Straßen NRW und dem zuständigen Ministerium des Landes abgestimmt. 
Über das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses werden die politischen Gremien ebenfalls entspre-
chend informiert.  
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0434/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27