0434/2017
Radschnellweg Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2565 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 10.03.2017 0434/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.03.2017 Radschnellweg Köln hier: Mündliche Anfrage des SE Dr. Klusemann in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.01.2017, TOP 8.1 SE Dr. Klusemann bittet um einen Sachstandsbericht zum Radschnellwegnetz Köln allgemein sowie auch speziell zum Radschnellweg nach Frechen. Antwort der Verwaltung Im Rahmen des Planungswettbewerbs wurde für die Region Rheinland ein Radschnellwegekonzept erarbeitet, das mögliche Trassen für Radschnellwege in der Region darstellt. Neben dem Rad- schnellweg Köln - Frechen gibt es derzeit erste Überlegungen für mögliche Radschnellwegverbindun- gen im Bereich des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Städte Bergisch Gladbach und Lever- kusen. Des Weiteren beabsichtigt die Stadt Köln dieses Jahr eine Konzeptstudie für mögliche Rad- schnellwegverbindungen innerhalb des Kölner Stadtgebietes zu erarbeiten, sowie auf der Grundlage des Radkonzeptes für die Kölner Innenstadt eine Machbarkeitsstudie für eine innere Ringerschlie- ßung zu beauftragen. Für den geplanten Radschnellweg Köln - Frechen wurde das europaweite Vergabeverfahren zur Be- auftragung eines Generalplaners im vergangenen Jahr durchgeführt. Das Büro Lindschulte + Kloppe aus Düsseldorf wurde Ende 2016 mit den Leistungsphasen 1 und 2 (nach HOAI) beauftragt und hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Bis Ende 2017 sollen erste Planungsergebnisse aus der Studie vorliegen. In einem weiteren Verfah- rensschritt sollen die Bürgerinnen und Bürger informiert und mit verschiedenen öffentlich- keitswirksamen Aktionen beteiligt werden. Danach erfolgen erneute Abstimmungen zwischen den Projektpartnern und anschließend werden die notwendigen Beschlüsse der entsprechenden politischen Gremien eingeholt. Mit der Änderung des Straßen und Wegegesetzes NRW (StrWg NW) im Oktober 2016 erhielten Rad- schnellwege den Status einer öffentlichen Straße in der Straßengruppe „ Radschnellverbindungen des Landes“ und sind damit den Landesstraßen gleichgestellt. Die Auswirkungen dieser Änderung des Straßen und Wegegesetzes NRW für den weiteren Planungsablauf für den Radschnellweg Köln – Frechen wird derzeit mit Straßen NRW und dem zuständigen Ministerium des Landes abgestimmt. Über das Ergebnis dieses Abstimmungsprozesses werden die politischen Gremien ebenfalls entspre- chend informiert. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0434/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 10.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27