Mandari Insight

4421/2019

Neugestaltung des Wasserspielplatzes im Inneren Grüngürtel zwischen Vogelsanger Straße und Venloer Straße in Köln/Neustadt-Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 28.01.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.02.2020, TOP 7.8

Anlage 1 Entwurf Wasserspielplatz

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Entwurf Wasserspielplatz

1330 Zeichen

Kinderwasserfontäne.

a

Oxy Krabbe 70 cm

Oxy Frosch 65 cm 4

Seegras 1,15 m

Seeigel - 1,00 m

Oxy Wasserkäfer 55 cm Tanzender Ball -63 cm

Bogenkanone - 1,40 m

Wasserwippe - Länge ca. 2,56 m

Sprühbogen groß - 2,65 x 2,25 m

Wasserdrachenschlange - 3,55 m

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Große Koralle Nr.3 - 3,45 m \ 1 | |
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Palmen Sonderhöhe (Standard 3,20 m) nd => =>

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Wassertunnel

Dreier Wasserschweif

Regenschirm - 1,95 m

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’

7] Wasserwelle

Loopkanone - 1,20 m

index | Datum | Anderung | gezeichnet |

saurer: Stadt Köln stadt Köin jj |

Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Kinderinteressen - Spielplatzangelegenheiten

Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

Sanierung des Wasserspielplatzes im Inneren Grüngürtel

zwischen Venloer und Vogelsanger Straße
50672 Köln

Planung:

Landschaftsarchitekturbüro

Axel Schütze

Antwerpener Straße 7, 50672 Köln

Tel. 0221 / 5341919, Fax 0221 / 5341920
buero@axel-schuetze.de

www.axel-schuetze.de

LPh: Entwurfsplanung

Entwurf-4 (2019) Wasserspiel-E4 _Vor2

Datei gezeichnet erstellt Blattgröße | Maßstab Stand
Wasserspiel_E.dwg he, km 20.03.2018 A1 1:200 07.03.2019

Plan-Nr. Index

Inhalt:

Beschlussvorlage Ausschuss

8321 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 4421/2019 
Freigabedatum  24.01.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neugestaltung des Wasserspielplatzes im Inneren Grüngürtel zwischen Vogelsanger Straße 
und Venloer Straße in Köln/Neustadt-Nord 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Wasser-
spielplatzes in Köln/Innenstadt – Neustadt-Nord mit Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000 Eu-
ro durchzuführen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 1.200.000 Euro im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 
(Auszahlung für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze.  
 
Die ergebniswirksamen Folgeaufwendungen stehen im Teilergebnisplan 0604 Kinder- und Ju-
gendarbeit im Wege der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung für die Jahre 2020 und 2021 
zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung ist bemüht, für die Übernahme der Wasserkosten / Unterhaltungskosten 
Sponsoren zu werben. Nicht durch diesen Weg zu deckende Folgeaufwendungen werden für 
die Haushaltsjahre 2022 ff in die Verwaltungsvorlage zum Haushalt als Mehrbedarf aufge-
nommen. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    65.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen    120.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Wasserspielplatz soll den Kindern und Jugendlichen im Sommer 2020 wieder zur Verfügung ste-
hen. Um diese Ziel zu erreichen, ist nach Fertigstellung der Planung die unverzügliche Einleitung des 
Vergabeverfahrens notwendig. Ein Beschluss in der nachfolgenden Sitzung würde die rechtzeitige 
Fertigstellung gefährden. 
 
Begründung: 
Der in den 1960er Jahren gebaute Wasserspielplatz im Grüngürtel soll wieder zum Leben erweckt 
werden. Geplant ist nun eine Neuinterpretation der historischen Anlage, die gesamtstädtisch Bedeu-
tung erhalten wird, denn Wasser ist ein starker Anziehungspunkt für alle Altersstufen. 
 
Der erste Baustein war das in 2017 durchgeführte Beteiligungsverfahren. Hierzu waren die umliegen-
den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch alle Interessierten vor Ort  eingeladen. 
Dieses umfangreiche Beteiligungsangebot wurde vielseitig genutzt und viele Ideen konnten in die 
Planung eingearbeitet werden.

3 
Als roter Faden zieht sich hier der Wunsch aller Beteiligten nach dem intensiv spielerischen Erleben 
des Elements „Wasser“ hindurch. 
 
An der traditionsreichen Anlage wird kein klassischer Wasserspielplatz mit Pumpe, Wasserrinnen und 
Sand- und Matschbereich entstehen, sondern Wassererleben in vielfältiger Form möglich werden. Um 
dem gerecht zu werden und darüber hinaus dieser Anlage wieder ihre einzigartige Bedeutung zurück 
zu geben, hat die Kinder- und Jugendverwaltung eine vollständige Neubetrachtung der Gestaltung 
und der technischen Umsetzung durchgeführt und das in den letzten Jahren neu entwickelte Pro-
duktspektrum an Wasserspielgeräten gesichtet und geprüft. 
 
In der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung (siehe Anlage 1) sind verschiedenste Spielelemente 
ausgewählt, die eine sinnliche Erfahrung des Elements Wasser ermöglichen. Das Leitmotto des 
Spielplatzes ist „Strandbad“. Visuell wird dies umgesetzt durch einen Bodenbelag aus hochwertigem 
Kunststoffgranulat in den Farben Blau und Sand, die wie an einem Strand fließend ineinander über-
gehen. Als Spielelemente wurden Geräte ausgewählt, mit denen in den Freibereichen der Freizeitbä-
der an vielen internationalen Orten gute Erfahrungen gemacht wurden. 
Diese Geräte sind hinsichtlich Sicherheit, Technik und Hygienestandard hinlänglich erprobt und bie-
ten ein breites Spektrum von Möglichkeiten, mit Wasser zu spielen: da spritzt es von unten aus Bo-
dendüsen, es fällt von oben aus kippenden Gefäßen, ein bogenförmiger Wasserstrahl kommt plötzlich 
von der Seite, unter einem Bogen kann man durch einen Wasservorhang gehen, wer schnell rennt, 
wird im Wassertunnel nur ganz wenig nass, wird aber vielleicht kurz darauf von der Zufallsfontäne 
erwischt. Mit dreh- und schwenkbaren Geräten kann man sich gegenseitig nassspritzen und durch die 
versteckten Druckknöpfe und andere moderne Steuerungstechniken kann man unter anderem den 
Intervallstrahl oder die Nebeldüse aktivieren…um nur einige der Variationen zu nennen. 
 
Im Sommer 2019 wurde eins dieser Wasserspielelemente, hier in Form einer wasserspeienden Was-
serdrachenschlange vorab eingebaut, um den Kindern einen Ausblick auf die kommende Umbau-
maßnahme zu zeigen. Die gewonnenen Erfahrungen sind positiv. 
 
Die Anlage ist barrierefrei zu erreichen. Der Bodenbelag ist im Gesamten rollstuhlgeeignet. Darüber 
hinaus bietet das Erleben von Wasser intensive Sinneserfahrungen für alle Kinder. Sie können lie-
gend oder sitzen teilhaben. Damit wird der Spielplatz zu einem Ort des Miteinander Spielens 
 
Sitzgelegenheiten rund um die Wasserspielfläche laden zum Verweilen ein und bieten die Möglich-
keit, in sicherer Distanz das Treiben zu beobachten. 
 
Darüber hinaus vernetzt sich das Wasserspielangebot mit den anliegenden hervorragenden Spiel- 
und Sportmöglichkeiten. Der Grüngürtel zwischen Vogelsanger Straße und Venloer Straße wird somit 
zu einer attraktiven Zone mitten in der Stadt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Der Wasserspielplatz wird spürbare Auswirkungen haben. Nicht nur auf dem Platz selbst, sondern 
auch im Umfeld herrscht durch die Vernebelung und Verdunstung des Wassers ein kühles Kleinklima, 
das in den Sommermonaten viele Menschen anziehen wird.  
Im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung, längeren Hitzeperioden und steigenden Höchsttempe-
raturen ist der Wasserspielplatz für Alt und Jung ein wichtiger Ort mit hoher Aufenthaltsqualität.  
 
 
Gesamtkosten der Maßnahme 
Die Herrichtungskosten der Maßnahme betragen rd. 1.200.000 Euro  
Die Finanzierung des investiven Anteils erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungs-
ermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für 
Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 120.000 Euro p. a. werden in der mittelfristigen Ergebnisplanung entsprechend berücksichtigt. 
Da der Wasserspielplatz bisher einzigartig für Köln ist, sind die Folgeaufwendungen vorab geschätzt

4 
worden. Die Schätzung beruht auf der Basis angenommener Verbrauchswerte und Betriebszeiten 
und den geprüften Kosten für Kontrolle und Wartung durch Fachfirmen. Die zugrunde liegende Be-
rechnung sieht hierfür einen Betrag von rd.65.000 € pro Jahr vor.  
 
Dabei wird für die Unterhaltung des Wasserspielplatzes ein Betrag in Höhe von 37.000 Euro zugrun-
de gelegt. Die voraussichtlichen Aufwendungen für Energie und Wasser belaufen sich auf rund 
28.000 Euro. 
 
Die ergebniswirksamen Folgeaufwendungen stehen im Teilergebnisplan 0604 Kinder- und Jugendar-
beit im Wege der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung.  
 
Die Verwaltung ist bemüht, für die Übernahme der Wasserkosten / Unterhaltungskosten Sponsoren 
zu werben. Nicht durch diesen Weg zu deckende Folgeaufwendungen werden für die Haushaltsjahre 
2022 ff in die Verwaltungsvorlage zum Haushalt als Mehrbedarf aufgenommen. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

28.01.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4421/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.01.2020
Erstellt
18.12.2019 16:24