0247/2018
Unterrichtsbetrieb und Kostenstruktur der Rheinischen Musikschule
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3695 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/403 Vorlagen-Nummer 22.01.2018 0247/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Unterrichtsbetrieb und Kostenstruktur der Rheinischen Musikschule Die in obiger Angelegenheit gestellte gemeinsame Anfrage (AN/0079/2018) von CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln beantwortet die Verwal- tung wie folgt: 1. Wie sieht die derzeitige Beschäftigungssituation an der Rheinischen Musikschule aus? Aufgeteilt nach Festangestellten (Vollzeit-und Teilzeit) und Honorarkräften. Die Beschäftigungsstruktur der Rheinischen Musikschule wird dem Verband Deutscher Mu- sikschulen (VDM) jährlich im Berichtsbogen gemeldet und stellte sich im Jahr 2016 wie folgt dar: MusiklehrerInnen mit weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich TVöD-Vertrag 74 41 11 3 63 38 MusiklehrerInnen mit weiblich männlich Summe %-Anteil Honorarvertrag 128 111 239 67,5% MusiklehrerInnen weiblich männlich Summe insgesamt 202 152 354 gesamt Vollzeit Teilzeit 2. Auf welcher Tarifbasis und mit welchen Konditionen werden derzeit die Honorarkräfte vergütet? Die Honorierung der Lehrkräfte mit Werkvertrag ist in einer Honorartabelle der Rheinischen Musikschule hinterlegt. Bei der Bemessung der Honorierung werden neben der Qualifikation über den Studienabschluss hinaus auch die Kriterien Berufserfahrung, Unterrichtsort, Unter- richtsdauer, Unterrichtsform, Bewerberangebot und Personalgewinnung mit berücksichtigt. Hierzu anbei auch nachstehend die Meldung an den VDM: 2 Honorarverträge gesamt 128 111 davon 21-24 € à 60 min 6 1 25-28 € à 60 min 80 89 29-32 € à 60 min 7 6 33-36 € à 60 min 8 4 37-40 € à 60 min 23 10 über 40 € à 60 min 4 1 Neben dem Honorar für die Unterrichtstätigkeit werden u.a. die Teilnahmen an Konferenzen (pauschal 25,00 EUR) oder sonstige Tätigkeiten gegen Nachweis (21,00 EUR/ Std.) zusätzlich vergütet. Laut Finanzrechnung hat die Rheinische Musikschule im Jahr 2016 insgesamt Honorare von 1.464.114,96 EUR ausgezahlt und zusätzlich Beiträge an die Künstlersozialkasse in Höhe von 76.027,46 EUR abgeführt. 3. Wie werden die Gebührenausfälle, die durch die Vergünstigung des Köln- Passes ent- stehen, bei der Rheinischen Musikschule ausgeglichen? Die Gebührenausfälle der Rheinischen Musikschule, die durch die 50%ige KölnPass- Ermä- ßigung entstehen, werden nicht ausgeglichen, sondern müssen im Rahmen des Budgets er- wirtschaftet werden. 2016 betrugen die Gebührenausfälle 236.438,11 EUR. 4. Ist geplant den Anteil der angestellten Lehrkräfte kontinuierlich zu erhöhen um die fort- laufende Qualität der Rheinischen Musikschule zu gewährleisten? Auf Grund der finanziellen Rahmenbedingungen ( Einsparvorgabe 2018: 102.415,23 EUR) können lediglich freiwerdende TVöD-Stellen nachbesetzt werden. Bereits zum Bürgerhaushalt 2010 hatte der Verein der Freunde und Förderer der Rheinischen Musikschule vorgeschlagen, Honorarverträge durch feste Beschäftigungsverhältnisse zu er- setzen. Der Vorschlag zählte damals zu den höchstvotierten Pro-Vorschlägen, konnte aber wegen der fehlenden Finanzausstattung nicht umgesetzt werden. Da damit die steigende Unterrichtsnachfrage nur durch die Beschäftigung von MusiklehrerIn- nen auf Honorarbasis befriedigt werden kann, steigt der Anteil am Gesamtunterrichtsvolumen bei diesem Personenkreis stetig und beträgt aktuell 44,9 %. Laut Kienbaumgutachten von 2007 sollten bei einem damaligen Ist-Bestand von 23% ein Wert von 33,33% angestrebt wer- den. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0247/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 12:27