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2542/2023

Einziehung der Platzfläche Eiler Straße vor den Häusern Eiler Straße 129-129 c in Köln-Rath/Heumar, Gemarkung Heumar, Flur 6, Teilfläche aus Flurstück 725

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 8.1.6

Einziehungsplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Einziehungsplan

154 Zeichen

Einziehungsplan  
Platzfläche Eiler Straße, Rath/Heumar (Gemarkung Heumar, Flur 6, Teilstück aus 
Flurstück 725) 
Aktenzeichen: WÜ-2023-00637 
 
 
Legende

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2510 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.01-8-25957/2023 
Vorlagen-Nummer 
 2542/2023 
Freigabedatum 
12.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einziehung der Platzfläche Eiler Straße vor den Häusern Eiler Straße 129-129 c in Köln-
Rath/Heumar, Gemarkung Heumar, Flur 6, Teilfläche aus Flurstück 725  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, eine Teilfläche aus dem Flurstück 725, Gemarkung 
Heumar, Flur 6, aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 Abs. 2 
Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG), einzuziehen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Katholische Kirchengemeinde plant auf ihrem o.a. Grundstück die Errichtung einer Wohn-
anlage mit 18 Wohneinheiten und einem Pfarrbüro. 
 
Die Platzfläche befindet sich zwar im privaten Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde 
St. Cornelius, Köln Rath/Heumar, sie wurde aber gemäß Vertrag vom 06.09./16.10.1973 zwi-
schen der Stadt Porz und der Katholischen Kirchengemeinde St. Cornelius und gemäß Rats-
beschluss vom 26.09.1978 dem Fußgängerverkehr öffentlich gewidmet. 
 
Gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) soll die Behörde die Einzie-
hung einer Straße verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwie-
gende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vorliegen. 
 
Nach Abwägung aller Belange überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung 
von Wohnraum und der Verwirklichung des beantragten Vorhabens gegenüber der Beibehal-
tung der begrünten Platzfläche.  
 
Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW am 20.09.2023 öffentlich 
bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.  
 
Einwendungen, die einer Einziehung entgegenstehen, wurden nicht erhoben. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit 
zu Einwendungen zu geben. Die Einwendungsfrist lief am 22.12.2023 ab, so dass die Auswer-
tung und Vorlagenerstellung erst im Januar 2024 erfolgen konnte. Von der wirksamen Einzie-
hung ist die Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben der Katholischen Kirchenge-
meinde St. Cornelius abhängig. 
 
Anlage 
Einziehungsplan 
 
 
gez. Egerer

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1134 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Einziehung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde 
verfügt wird (vgl. § 7 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2542/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.01.2024
Erstellt
08.08.2023 13:40