2542/2023
Einziehung der Platzfläche Eiler Straße vor den Häusern Eiler Straße 129-129 c in Köln-Rath/Heumar, Gemarkung Heumar, Flur 6, Teilfläche aus Flurstück 725
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Einziehungsplan
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Einziehungsplan Platzfläche Eiler Straße, Rath/Heumar (Gemarkung Heumar, Flur 6, Teilstück aus Flurstück 725) Aktenzeichen: WÜ-2023-00637 Legende
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.01-8-25957/2023 Vorlagen-Nummer 2542/2023 Freigabedatum 12.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einziehung der Platzfläche Eiler Straße vor den Häusern Eiler Straße 129-129 c in Köln- Rath/Heumar, Gemarkung Heumar, Flur 6, Teilfläche aus Flurstück 725 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, eine Teilfläche aus dem Flurstück 725, Gemarkung Heumar, Flur 6, aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG), einzuziehen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Katholische Kirchengemeinde plant auf ihrem o.a. Grundstück die Errichtung einer Wohn- anlage mit 18 Wohneinheiten und einem Pfarrbüro. Die Platzfläche befindet sich zwar im privaten Eigentum der Katholischen Kirchengemeinde St. Cornelius, Köln Rath/Heumar, sie wurde aber gemäß Vertrag vom 06.09./16.10.1973 zwi- schen der Stadt Porz und der Katholischen Kirchengemeinde St. Cornelius und gemäß Rats- beschluss vom 26.09.1978 dem Fußgängerverkehr öffentlich gewidmet. Gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) soll die Behörde die Einzie- hung einer Straße verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwie- gende Gründe des öffentlichen Wohles für ihre Beseitigung vorliegen. Nach Abwägung aller Belange überwiegt das Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung von Wohnraum und der Verwirklichung des beantragten Vorhabens gegenüber der Beibehal- tung der begrünten Platzfläche. Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW am 20.09.2023 öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen, die einer Einziehung entgegenstehen, wurden nicht erhoben. Begründung der Dringlichkeit Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Einwendungsfrist lief am 22.12.2023 ab, so dass die Auswer- tung und Vorlagenerstellung erst im Januar 2024 erfolgen konnte. Von der wirksamen Einzie- hung ist die Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben der Katholischen Kirchenge- meinde St. Cornelius abhängig. Anlage Einziehungsplan gez. Egerer
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Einziehung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 7 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2542/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.01.2024
- Erstellt
- 08.08.2023 13:40