AN/0612/2022
Änderungsantrag zur Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2022 AN/0612/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 17.03.2022 Änderungsantrag zur Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen„. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie höflich um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags zum Tagesordnun gspunkt „ Fortschreibung der Richtlinie "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen" “ auf die Tagesordnung der 15. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 17.03.2022. Beschluss: 1. Die Förderrichtlinie ste ht unter dem Vorbehalt, der notwendigen Anpassung durch die sich ändernden Klimaschutzmaßnahmen des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz. Die noch in diesem Jahr zu erwartenden Änderungen werden zeitnah in die Förderrichtlinie eingearbeitet und d ie kommunalen Förderungen entsprechend angepasst. Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird die geänderte Förderrichtlinie jeweils erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Bereits genehmigte Fördergelder bleiben von Änderungen und/oder Anpassungen unberührt. 2. In der Anlage 1 der Förderrichtlinie wird Punkt 2.2, Blockheizkraftwerk (BHKW) ersatzlos gestrichen, da neue BHKW in aller Regel nicht dem Klimaschutz dienen und nicht in ein schlüssiges Konzept zu Dekarbonisierung von Strom und Wärme passen. 3. Die ersten 10 kWp einer PV -Anlage werden mit 350 €/kWp, die nächsten 10 kWp mit 300 €/kWp und alles was größer als 20 kWp ist mit 250 €/kWp gefördert. Des Weiteren wird auf Punkt 1 unseres Änderungsantrags verwiesen. 4. In „1.3.1.1 Besondere Bestimmungen “ bei „ Einzelmaßnahmen an der Gebä udehülle“ und „1.3.5.1 Besondere Bestimmungen “ bei „ Effizienzhäusern“ wird folgender zusätzlicher Punkt eingefügt: „ Anders als bei der Bundesförderung, ist Dämmmaterial nur dann förderfähig, wenn es umweltfreundlich und recyclingfähig ist“. 5. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das wegen geringer Effizienz oder einem Primärenergiefaktor von mehr als 0,6 keine Bundesförderung erhält, bekommt wegen schlechter Umweltbilanz auch keine Kölner Förderung. Begründung: zu 1 DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Kö ln hat ein großen Interesse daran, dass die Vorlage zu Förderrichtlinien so schnell wie möglich beschlossen wird, schon wegen der personellen Aufstockung und der Dringlichkeit aufgrund des Klimanotstandes. Auch sehen wir die Notwendigkeit von Gas -, Öl- und Kohleimporten unabhängig und von Wasserstoffimporten nicht abhängig zu werden. Wie verletzlich die deutsche Wirtschaft z.B. durch die Abhängigkeit von russischen Energieimporten ist, wird uns zurzeit schmerzlich vor Augen geführt. Alles was die Energieuna bhängigkeit und die erneuerbaren Energien unterstützt, muss ohne unnötige Zeitverzögerung umgesetzt werden. Allerdings haben wir den Eindruck, dass die jetzt zu beschließenden Förderrichtlinien einen gewissen vorläufigen Charakter haben. Im sogenannten „ Osterpaket“ und „ Sommerpaket“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg bringen. Hier soll es u.a. ein großes Solarbeschleunigungspaket geben und vieles mehr. Wenn die Klimaschutzmaßnahmen, wie z u erwarten, so umfangreich und weitgehend sind, müssen die Kölner Förderrichtlinien erheblich angepasst werden. Um diesen Prozess mit politischer Verantwortung zu begleiten, soll dem Fachausschuss Klima, Umwelt und Grün die geänderte Förderrichtlinie jewei ls erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. zu 2 Köln hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu sein. Damit dies überhaupt gelingen kann, braucht es sowohl einen schnellen und konsequenten Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie, wie auch eine kluge Energiewendestrategie. Blockheizkraftwerke (BHKW), die mit Biogas, Holzpellets oder Wasserstoff betrieben werden, sind für eine schnelle Energiewende hinderlich. Biogas, Holzpellets und Wasserstoff sind Energiespeicher. Energiespeicher sin d bei Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie zur Stabilisierung der Netze und der kontinuierlichen Deckung der Stromnachfrage unabdingbar. Sie liefern genau dann Energie, wenn in einer Dunkelflaute, also dann, wenn weder Wind weht, noch Sonne scheint u nd andere Speicher, z.B. Pumpspeicherkraftwerke oder Wärmespeicher weitgehend leer sind und keine anderen Energiequellen verfügbar sind. BHKW werden aber wärmegeführt betrieben. Das bedeutet, sie produzieren Wärme und Strom immer dann, wenn Wärme benötigt wird, also auch dann, wenn ausreichend erneuerbarer Strom im Netz vorhanden ist. Wenn wir wirklich bis 2035 klimaneutral werden wollen, kommen wir nicht umhin uns mit den Techniken und Strategien auseinander zu setzen, die ein modernes Energiemanagement er möglichen. BHKWs sind auf dem Weg zur Klimaneutralität Bremsklötze und dürfen deshalb nicht von der Stadt Köln gefördert werden. zu 3 Die Kosten pro kWp einer Photovoltaik -Anlage hängen sehr stark von der Größe der Anlage ab. Bei Großanlagen liegen sie b ei ca. 1000 €/kWp und für kleinere Anlagen bei ca. 1600 €/kWp. Die Errichtung von PV -Anlagen wird zurzeit leider nicht vom Bund gefördert. Beim Land können, aufgrund der hohen Antragszahlen keine weiteren Anträge für Photovoltaik - Dachanlagen mit Batteriespeicher gestellt werden. Die Einspeisevergütung wird zurzeit über die EEG-Umlage finanziert, aber die EEG -Umlage wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Mit einem Solarbeschleunigungspaket will die Bundesregierung wohl bei Photovoltaik neue Weichen stellen. Sind sie gestellt, dann muss wahrscheinlich auch die Kölner Förderung angepasst werden. Bis dahin soll der Ausbau von Photovoltaik mit einer Leistung bis zu 10 kWp mit 350 €/kWp, mit einer Leistung bis zu 20 kWp mit 300 €/kWp und über 20 kWp bis mit 250 €/kWp gefördert werden. zu 4 Durch Berichte über Fassadenbrände, umweltgefährliche Flammschutzmittel, Verunreinigung des Regenwassers durch Biozidauslaugung aus Putz für Wärmedämmverbundsysteme und Styropordämmung al s künftigen Sonderabfall, ist die Wärmedämmung zu Recht in die Kritik geraten. So wichtig und sinnvoll das Dämmen von Häusern ist, sollten hier nicht andere Umweltaspekte außer Acht gelassen werden. Darum soll Köln nur umweltfreundliches, recyclingfähig Dä mmmaterial fördern. zu 5 Fernwärme kann für Köln eine sinnvolle Alternative gegenüber Einzelheizungen sein, allerdings nur dann, wenn sie energieeffizient ist. Darum gibt es keine Bundesförderung für Anschlüsse an das Fernwärmenetz, wenn der Primärenergi efaktor größer als 0,6 ist. Ineffiziente Fernwärmenetze dienen nicht dem Klimaschutz und sollen daher auch keine Fördergelder von der Stadt Köln erhalten. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0612/2022
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 15.03.2022 11:54