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AN/0612/2022

Änderungsantrag zur Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“.

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 15.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

7261 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.03.2022 
AN/0612/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 17.03.2022 
 
Änderungsantrag zur Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – 
klimafreundliches Wohnen„. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie höflich um die Aufnahme des 
folgenden Änderungsantrags zum Tagesordnun gspunkt „ Fortschreibung der Richtlinie 
"Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - klimafreundliches Wohnen" “ auf die 
Tagesordnung der 15. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, 
dem 17.03.2022. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Förderrichtlinie ste ht unter dem Vorbehalt, der notwendigen Anpassung durch 
die sich ändernden Klimaschutzmaßnahmen des Bundesministers für Wirtschaft 
und Klimaschutz. Die noch in diesem Jahr zu erwartenden Änderungen werden 
zeitnah in die Förderrichtlinie eingearbeitet und d ie kommunalen Förderungen 
entsprechend angepasst. Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird die 
geänderte Förderrichtlinie jeweils erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Bereits 
genehmigte Fördergelder bleiben von Änderungen und/oder Anpassungen 
unberührt. 
 
2. In der Anlage 1 der Förderrichtlinie wird Punkt 2.2, Blockheizkraftwerk (BHKW) 
ersatzlos gestrichen, da neue BHKW in aller Regel nicht dem Klimaschutz dienen

und nicht in ein schlüssiges Konzept zu Dekarbonisierung von Strom und Wärme 
passen. 
 
3. Die ersten 10 kWp einer PV -Anlage werden mit 350 €/kWp, die nächsten 10 kWp 
mit 300 €/kWp und alles was größer als 20 kWp ist mit 250 €/kWp gefördert. Des 
Weiteren wird auf Punkt 1 unseres Änderungsantrags verwiesen.  
 
4. In „1.3.1.1 Besondere Bestimmungen “ bei „ Einzelmaßnahmen an der Gebä udehülle“ 
und „1.3.5.1 Besondere Bestimmungen “ bei „ Effizienzhäusern“ wird folgender 
zusätzlicher Punkt eingefügt: „ Anders als bei der Bundesförderung, ist 
Dämmmaterial nur dann förderfähig, wenn es umweltfreundlich und 
recyclingfähig ist“. 
 
5. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das wegen geringer Effizienz oder einem 
Primärenergiefaktor von mehr als 0,6 keine Bundesförderung erhält, bekommt 
wegen schlechter Umweltbilanz auch keine Kölner Förderung.  
 
 
Begründung: 
 
zu 1 
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Kö ln hat ein großen Interesse daran, dass die 
Vorlage zu Förderrichtlinien so schnell wie möglich beschlossen wird, schon wegen der 
personellen Aufstockung und der Dringlichkeit aufgrund des Klimanotstandes. Auch 
sehen wir die Notwendigkeit von Gas -, Öl- und Kohleimporten unabhängig und von 
Wasserstoffimporten nicht abhängig zu werden. Wie verletzlich die deutsche Wirtschaft 
z.B. durch die Abhängigkeit von russischen Energieimporten ist, wird uns zurzeit 
schmerzlich vor Augen geführt. Alles was die Energieuna bhängigkeit und die 
erneuerbaren Energien unterstützt, muss ohne unnötige Zeitverzögerung umgesetzt 
werden. 
Allerdings haben wir den Eindruck, dass die jetzt zu beschließenden Förderrichtlinien 
einen gewissen vorläufigen Charakter haben.  
Im sogenannten „ Osterpaket“ und „ Sommerpaket“ will das Bundesministerium für 
Wirtschaft und Klimaschutz ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg bringen. 
Hier soll es u.a. ein großes Solarbeschleunigungspaket geben und vieles mehr. Wenn die 
Klimaschutzmaßnahmen, wie z u erwarten, so umfangreich und weitgehend sind, müssen 
die Kölner Förderrichtlinien erheblich angepasst werden. Um diesen Prozess mit 
politischer Verantwortung zu begleiten, soll dem Fachausschuss Klima, Umwelt und Grün 
die geänderte Förderrichtlinie jewei ls erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

zu 2 
 
Köln hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu sein. Damit dies überhaupt 
gelingen kann, braucht es sowohl einen schnellen und konsequenten Umstieg von fossiler 
auf erneuerbare Energie, wie  auch eine kluge Energiewendestrategie. 
Blockheizkraftwerke (BHKW), die mit Biogas, Holzpellets oder Wasserstoff betrieben 
werden, sind für eine schnelle Energiewende hinderlich. Biogas, Holzpellets und 
Wasserstoff sind Energiespeicher. Energiespeicher sin d bei Strom aus 100 Prozent 
erneuerbarer Energie zur Stabilisierung der Netze und der kontinuierlichen Deckung der 
Stromnachfrage unabdingbar. Sie liefern genau dann Energie, wenn in einer Dunkelflaute, 
also dann, wenn weder Wind weht, noch Sonne scheint u nd andere Speicher, z.B. 
Pumpspeicherkraftwerke oder Wärmespeicher weitgehend leer sind und keine anderen 
Energiequellen verfügbar sind.  
BHKW werden aber wärmegeführt betrieben. Das bedeutet, sie produzieren Wärme und 
Strom immer dann, wenn Wärme benötigt wird, also auch dann, wenn ausreichend 
erneuerbarer Strom im Netz vorhanden ist.  
Wenn wir wirklich bis 2035 klimaneutral werden wollen, kommen wir nicht umhin uns mit 
den Techniken und Strategien auseinander zu setzen, die ein modernes 
Energiemanagement er möglichen. BHKWs sind auf dem Weg zur Klimaneutralität 
Bremsklötze und dürfen deshalb nicht von der Stadt Köln gefördert werden.  
 
zu 3 
 
Die Kosten pro kWp einer Photovoltaik -Anlage hängen sehr stark von der Größe der 
Anlage ab. Bei Großanlagen liegen sie b ei ca. 1000 €/kWp und für kleinere Anlagen bei ca. 
1600 €/kWp. 
Die Errichtung von PV -Anlagen wird zurzeit leider nicht vom Bund gefördert. Beim Land 
können, aufgrund der hohen Antragszahlen keine weiteren Anträge für Photovoltaik -
Dachanlagen mit Batteriespeicher gestellt werden. Die Einspeisevergütung wird zurzeit 
über die EEG-Umlage finanziert, aber die EEG -Umlage wird es in Zukunft so nicht mehr 
geben. 
Mit einem Solarbeschleunigungspaket will die Bundesregierung wohl  bei Photovoltaik 
neue Weichen stellen. Sind sie gestellt, dann muss wahrscheinlich auch die Kölner 
Förderung angepasst werden. Bis dahin soll der Ausbau von Photovoltaik mit einer 
Leistung bis zu 10 kWp mit 350 €/kWp, mit einer Leistung bis zu 20 kWp mit 300 €/kWp 
und über 20 kWp bis mit 250 €/kWp  
gefördert werden. 
 
zu 4 
 
Durch Berichte über Fassadenbrände, umweltgefährliche Flammschutzmittel, 
Verunreinigung des Regenwassers durch Biozidauslaugung aus Putz für 
Wärmedämmverbundsysteme und Styropordämmung al s künftigen Sonderabfall, ist die

Wärmedämmung zu Recht in die Kritik geraten. So wichtig und sinnvoll das Dämmen von 
Häusern ist, sollten hier nicht andere Umweltaspekte außer Acht gelassen werden. Darum 
soll Köln nur umweltfreundliches, recyclingfähig Dä mmmaterial fördern.  
 
zu 5 
 
Fernwärme kann für Köln eine sinnvolle Alternative gegenüber Einzelheizungen sein, 
allerdings nur dann, wenn sie energieeffizient ist. Darum gibt es keine Bundesförderung 
für Anschlüsse an das Fernwärmenetz, wenn der Primärenergi efaktor größer als 0,6 ist. 
Ineffiziente Fernwärmenetze dienen nicht dem Klimaschutz und sollen daher auch keine 
Fördergelder von der Stadt Köln erhalten.  
 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer  
DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

17.03.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0612/2022
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
15.03.2022
Erstellt
15.03.2022 11:54