1391/2017
Förderung der Elektromobilität in Köln - Umsetzungskonzept (1275/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2254 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 1391/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 Förderung der Elektromobilität in Köln - Umsetzungskonzept (1275/2017) Die CDU-Fraktion hat um die Beantwortung folgender Anfrage (AN/0697/2017) gebeten: 1. Warum werden bisher die stationsunabhängigen Carsharer wie Drive now oder Car to go im Kon- zept nicht berücksichtigt? Haben Gespräche mit diesen Anbietern stattgefunden? 2. In Stuttgart betreibt Drive now eine reine E-Fahrzeugflotte. Wurden Erfahrungsberichte von dort eingeholt? 3. Wie kann sichergestellt werden, dass Carsharer mit Emobility im Innenstadtbereich immer einen Parkplatz finden, um die Attraktivität zur Nutzung der E-Autos zu erhöhen? 4. Ist die Realisierung von zusätzlichen Ladestationen in den Parkhäusern der Innenstadt leichter zu realisieren als auf der Straße bzw. an den Straßenrändern? Die Verwaltung teilt hierzu mit: Zu 1.: Das neue Carsharing-Gesetz wird speziell für das stationsgebundene Carsharing die Möglich- keit eröffnen, Abhol- und Rückgabestellen an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrs- raum zu verlagern. Auf diese Weise wird der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, dem Rad- und Fußverkehr besonders Rechnung getragen. Solche vernetzten Angebote werden als Mobilitätsstationen entwickelt. Bislang haben noch keine Gespräche mit stationsunabhängigen Car- sharing-Anbietern stattgefunden. Dies ist vorgesehen. Zu 2.: Erfahrungsberichte von Carsharing-Anbietern werden eingeholt. Dabei kann auf die Erfahrun- gen von Drive now in Stuttgart zurückgegriffen werden. Zu 3.: Die Möglichkeiten, dies sicherstellen zu können, werden geprüft. Zu 4.: Die Umsetzbarkeit der Schaffung von E-Ladeinfrastrukturen wird im Standortkonzept geprüft. Eine pauschale Einschätzung der Umsetzbarkeit von E-Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern im Ver- gleich zu straßenbegleitenden Standorten ist (derzeit) nicht möglich. Grundsätzlich ist dies jeweils von der Betreiberstruktur, Zugänglichkeit und dem nötigen finanziellen Aufwand zur Schaffung von E- Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern abhängig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1391/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27