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1391/2017

Förderung der Elektromobilität in Köln - Umsetzungskonzept (1275/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.05.2017, TOP 3.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2254 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 
 1391/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
 
Förderung der Elektromobilität in Köln - Umsetzungskonzept (1275/2017) 
Die CDU-Fraktion hat um die Beantwortung folgender Anfrage (AN/0697/2017) gebeten: 
 
1. Warum werden bisher die stationsunabhängigen Carsharer wie Drive now oder Car to go im Kon-
zept nicht berücksichtigt? Haben Gespräche mit diesen Anbietern stattgefunden? 
2. In Stuttgart betreibt Drive now eine reine E-Fahrzeugflotte. Wurden Erfahrungsberichte von dort 
eingeholt? 
3. Wie kann sichergestellt werden, dass Carsharer mit Emobility im Innenstadtbereich immer einen 
Parkplatz finden, um die Attraktivität zur Nutzung der E-Autos zu erhöhen? 
4. Ist die Realisierung von zusätzlichen Ladestationen in den Parkhäusern der Innenstadt leichter zu 
realisieren als auf der Straße bzw. an den Straßenrändern? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
 
Zu 1.: Das neue Carsharing-Gesetz wird speziell für das stationsgebundene Carsharing die Möglich-
keit eröffnen, Abhol- und Rückgabestellen an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrs-
raum zu verlagern. Auf diese Weise wird der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, 
dem Rad- und Fußverkehr besonders Rechnung getragen. Solche vernetzten Angebote werden als 
Mobilitätsstationen entwickelt. Bislang haben noch keine Gespräche mit stationsunabhängigen Car-
sharing-Anbietern stattgefunden. Dies ist vorgesehen.  
 
Zu 2.: Erfahrungsberichte von Carsharing-Anbietern werden eingeholt. Dabei kann auf die Erfahrun-
gen von Drive now in Stuttgart zurückgegriffen werden. 
 
Zu 3.: Die Möglichkeiten, dies sicherstellen zu können, werden geprüft. 
 
Zu 4.: Die Umsetzbarkeit der Schaffung von E-Ladeinfrastrukturen wird im Standortkonzept geprüft. 
Eine pauschale Einschätzung der Umsetzbarkeit von E-Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern im Ver-
gleich zu straßenbegleitenden Standorten ist (derzeit) nicht möglich. Grundsätzlich ist dies jeweils von 
der Betreiberstruktur, Zugänglichkeit und dem nötigen finanziellen Aufwand zur Schaffung von E-
Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern abhängig.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1391/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27