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1386/2019

Generalsanierung der Vogelsanger Straße zwischen den Hausnummern 250 und 282, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 05.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 7.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4723 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 28.06.2019 
 1386/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
Verkehrsausschuss 09.07.2019 
Rat 09.07.2019 
 
Generalsanierung der Vogelsanger Straße zwischen den Hausnummern 250 und 282, hier: 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 die Verwaltung mit dem Ausbau 
von zwei Buskaps auf der Vogelsanger Straße beauftragt (Vorlagen-Nr. 3693/2018). Diese sind erfor-
derlich, da im Rahmen von Busnetzerweiterungen im Kölner Stadtgebiet die KVB-Linie 139 ab 
01.08.2019 auf der Vogelsanger Straße verkehren wird. 
 
Da im Bereich der Vogelsanger Straße 250 – 282 Beschädigungen innerhalb der Fahrbahnkonstruk-
tion festgestellt wurden, hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung am 11.02.2019 die Ver-
waltung darüber hinaus mit der Generalsanierung dieses Teilbereiches mit Gesamtkosten in Höhe 
von 334.000 € beauftragt (Vorlagen-Nr. 4159/2018). Die dem Baubeschluss zugrunde liegende Kos-
tenberechnung beinhaltete Straßenbaukosten in Höhe von 292.350 € und Baunebenkosten (Bau-
grunduntersuchungen, Schlussvermessung etc.) in Höhe von 41.650 €. 
 
Nunmehr liegt das Submissionsergebnis für die Straßenbaukosten vor. Das wirtschaftlichste Angebot 
beträgt 528.202 € und überschreitet damit die dem Beschluss zugrunde liegenden Straßenbaukosten 
um 235.852 €. Zuzüglich der Baunebenkosten in Höhe von 41.650 € ergeben sich Gesamtkosten für 
die Generalsanierung in Höhe von 569.852 €. Die Kosten des Baubeschlusses werden damit um 
235.852 € überschritten.  
 
Die Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet: 
 
Bei der derzeitigen Marktsituation trifft eine hohe Nachfrage nach Bauleistungen auf einen auftrags-
gesättigten Bieterkreis, der - wenn überhaupt an öffentlichen Bauvorhaben interessiert - Angebote mit 
einem Preisniveau offeriert, das mit dem städtischen Mittelpreisniveau weder abgebildet noch hinrei-
chend prognostiziert werden kann. 
 
Eine weitere kostenbestimmende Größe ist die geforderte Fertigstellung bis spätestens 15.07.2019, 
um eine gesicherte Inbetriebnahme der neuen Haltestellen für die beabsichtigte Busnetzerweiterung 
zum 01.08.2019 gewährleisten zu können. Auch umfängliche Anforderungen an die bauzeitliche Ver-
kehrssicherung, diese komplexe Maßnahme in äußerst knapper Bauzeit auszuführen, sind nicht von 
jedem potenziellen Bieter hinsichtlich verfügbarer Kapazität an Personal und Geräten zu leisten.  
 
Das mangelnde Interesse an der Maßnahme zeigt sich schon dadurch, dass von den aufgeforderten

2 
 
10 Bietern lediglich 2 Bieter ein Angebot abgegeben haben. 
 
Des Weiteren ist die Kostenerhöhung im Bereich der Abfallentsorgung begründet. 
Die dem Baubeschluss zugrunde liegende Kostenberechnung beruhte zum Zeitpunkt der Erstellung 
hinsichtlich der Abfallverwertung/-entsorgung auf üblichen Schadstoffeinstufungen vergleichbarer 
Maßnahmen im Kölner Stadtgebiet ohne gefährliche Inhaltsstoffe. Bei einer detaillierten Baugrundun-
tersuchung, welche aufgrund der für die Busnetzerweiterung zwingend erforderlichen Fertigstellung 
bis zum 15.07.2019 zeitgleich zum Beschlussverfahren beauftragt wurde, wurde festgestellt, dass die 
anfallenden Ausbaumaterialien nach Deponieverordnung als gefährlich einzustufen sind. Dies führt zu 
kostentreibenden Mehraufwendungen für Abbruch-, Transport- und Entsorgungsleistungen. 
 
Aus o. g. Gründen lässt eine Aufhebung der Ausschreibung kein günstigeres Angebot erwarten.  
 
Die Mehrkosten betragen insgesamt 235.852 €, so dass sich die Gesamtkosten der Maßnahme nun 
auf 569.852 € belaufen.  
 
Die Prüfung, ob die Generalinstandsetzung Vogelsanger Straße für die Anliegerinnen und Anlieger 
die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) auslöst, ist noch 
nicht abgeschlossen. 
 
Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 
569.852 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im 
Haushaltsplan 2019 zur Verfügung. 
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2019 einschließ-
lich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Ab-
schreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2020 in Höhe von 11.397 € berücksichtigt. 
 
 
  
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1386/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
05.07.2019
Erstellt
15.04.2019 12:38