1386/2019
Generalsanierung der Vogelsanger Straße zwischen den Hausnummern 250 und 282, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4723 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 28.06.2019 1386/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Verkehrsausschuss 09.07.2019 Rat 09.07.2019 Generalsanierung der Vogelsanger Straße zwischen den Hausnummern 250 und 282, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 die Verwaltung mit dem Ausbau von zwei Buskaps auf der Vogelsanger Straße beauftragt (Vorlagen-Nr. 3693/2018). Diese sind erfor- derlich, da im Rahmen von Busnetzerweiterungen im Kölner Stadtgebiet die KVB-Linie 139 ab 01.08.2019 auf der Vogelsanger Straße verkehren wird. Da im Bereich der Vogelsanger Straße 250 – 282 Beschädigungen innerhalb der Fahrbahnkonstruk- tion festgestellt wurden, hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung am 11.02.2019 die Ver- waltung darüber hinaus mit der Generalsanierung dieses Teilbereiches mit Gesamtkosten in Höhe von 334.000 € beauftragt (Vorlagen-Nr. 4159/2018). Die dem Baubeschluss zugrunde liegende Kos- tenberechnung beinhaltete Straßenbaukosten in Höhe von 292.350 € und Baunebenkosten (Bau- grunduntersuchungen, Schlussvermessung etc.) in Höhe von 41.650 €. Nunmehr liegt das Submissionsergebnis für die Straßenbaukosten vor. Das wirtschaftlichste Angebot beträgt 528.202 € und überschreitet damit die dem Beschluss zugrunde liegenden Straßenbaukosten um 235.852 €. Zuzüglich der Baunebenkosten in Höhe von 41.650 € ergeben sich Gesamtkosten für die Generalsanierung in Höhe von 569.852 €. Die Kosten des Baubeschlusses werden damit um 235.852 € überschritten. Die Kostenerhöhung ist durch folgende Ursachen begründet: Bei der derzeitigen Marktsituation trifft eine hohe Nachfrage nach Bauleistungen auf einen auftrags- gesättigten Bieterkreis, der - wenn überhaupt an öffentlichen Bauvorhaben interessiert - Angebote mit einem Preisniveau offeriert, das mit dem städtischen Mittelpreisniveau weder abgebildet noch hinrei- chend prognostiziert werden kann. Eine weitere kostenbestimmende Größe ist die geforderte Fertigstellung bis spätestens 15.07.2019, um eine gesicherte Inbetriebnahme der neuen Haltestellen für die beabsichtigte Busnetzerweiterung zum 01.08.2019 gewährleisten zu können. Auch umfängliche Anforderungen an die bauzeitliche Ver- kehrssicherung, diese komplexe Maßnahme in äußerst knapper Bauzeit auszuführen, sind nicht von jedem potenziellen Bieter hinsichtlich verfügbarer Kapazität an Personal und Geräten zu leisten. Das mangelnde Interesse an der Maßnahme zeigt sich schon dadurch, dass von den aufgeforderten 2 10 Bietern lediglich 2 Bieter ein Angebot abgegeben haben. Des Weiteren ist die Kostenerhöhung im Bereich der Abfallentsorgung begründet. Die dem Baubeschluss zugrunde liegende Kostenberechnung beruhte zum Zeitpunkt der Erstellung hinsichtlich der Abfallverwertung/-entsorgung auf üblichen Schadstoffeinstufungen vergleichbarer Maßnahmen im Kölner Stadtgebiet ohne gefährliche Inhaltsstoffe. Bei einer detaillierten Baugrundun- tersuchung, welche aufgrund der für die Busnetzerweiterung zwingend erforderlichen Fertigstellung bis zum 15.07.2019 zeitgleich zum Beschlussverfahren beauftragt wurde, wurde festgestellt, dass die anfallenden Ausbaumaterialien nach Deponieverordnung als gefährlich einzustufen sind. Dies führt zu kostentreibenden Mehraufwendungen für Abbruch-, Transport- und Entsorgungsleistungen. Aus o. g. Gründen lässt eine Aufhebung der Ausschreibung kein günstigeres Angebot erwarten. Die Mehrkosten betragen insgesamt 235.852 €, so dass sich die Gesamtkosten der Maßnahme nun auf 569.852 € belaufen. Die Prüfung, ob die Generalinstandsetzung Vogelsanger Straße für die Anliegerinnen und Anlieger die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) auslöst, ist noch nicht abgeschlossen. Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 569.852 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2019 einschließ- lich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Ab- schreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2020 in Höhe von 11.397 € berücksichtigt. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1386/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.07.2019
- Erstellt
- 15.04.2019 12:38