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A-W/0008/2024

Tempolimit für Welsingheide

Antrag an die BV West 21.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 9.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2025

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Originalantrag

2133 Zeichen

Mit für 
t Münster-West 
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des 
Stadtbezirks Münster-West 
Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Tempolimit für Welsingheide - 
STADT ~AÜNSTER 
2 1. FEB. 2024 
Amt für äüiger- u. R..~tsservloe• 
~ 8Elllrksverwaltung WHt · 
Die Bezirksvertretung Münster West möge beschließen: 
1. Auf der Welsingheide wird ein generelles Tempolimit von SO km/h eingeführt. 
2. Im Bereich der Kita Kinderhof Albachten e.V. wird die Geschwindigkeit auf 
_ 30km/h gesenkt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt durch geeignete Maßnahmen die 
Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgängern zu erhöhen. 
Begründung: 
20.02.2024 
Die Welsingheide ist eine Verbindungsstraße zwischen der Weseler Straße und dem 
Gewerbegebiet Roxel. Bislang darf auf dieser Straße grundsätzlich 70km/h, im bebauten 
Bereich SOkm/h gefahren werden. Erfahrungsgemäß gibt es dort nicht nur Ziel- und 
Quellverkehr, vielmehr dient die Welsingheide auch als ampelfreier Schleichweg für oft 
große Fahrzeuge, insbesondere auch LKW. Die Breite der Straße ist dafür nicht 
ausgelegt, zumal sie auf beiden Seiten durch Baumbestand begrenzt wird, der den 
Straßenraum zusätzlich beengt. Da sich die Straße in einem Außenbereich befindet, wird 
sie natürlich auch von Radfahrenden für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit benutzt. 
Ein Fahrradweg oder eine Radwegmarkierung ist nicht vorhanden. 
Die Befahrung der Welsingheide stellt daher insgesamt eine Gefahrenquelle für 
Radfahrende dar. Das gilt besonders für die Kinder, die mit Fahrrädern, Tretrollern und 
ähnlichen Fahrzeugen zur Kita fahren oder komrrien. Im Gegensatz zur gängigen Praxis in 
Münster gilt an der Kita bislang nicht Tempo 30, was in keiner Weise dem besonderen 
Schutzbedürfnis der Kinder entspricht. Ein weiterer neuralgischer Punkt ist der Bereich 
des Bahnübergangs: Hier ist Tempo 70 erlaubt, obwohl sich in unmittelbarer Nähe eine 
scharfe Kurve ( ebenfalls Welsingheide) befindet, aus der Fahrzeuge ein- beziehungsweise 
ausbiegen. 
Gez. 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Alexander Bliefernich 
Stephan, Brinktrine

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.03.2025

6474 Zeichen

32.12.0012 
Frau Dreimann 
25.03.2025 
3211 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
STADT MÜNSTER 
- 5. MAI 2025 
Amt für Bürger- U; Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
über 
33.24 
. Oez.ernon t 1 
a. 1 5. APR. 2025 
Tempolimit für die Welsingheide 
• Antr~g lfd. Nr. A-W/0008/2024 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 14.03.2024 
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung damit beauftragt zu 
prüfen, ob für die Welsingheide im Allgemeinen ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt werden 
kann und im Besonderen vor der Kindertagesstätte Kinderhof Albachten die Geschwindigkeit 
auf 30 km/h gesenkt werden kann. Des Weiteren soll die Verkehrssicherheit von Radfahren­ 
den erhöht werden. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden 
begründet. 
1. Tempolimit von 50 km/h 
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit au­ 
ßerhalb geschlossener Ortschaften tOü km/h. Die Welsingheide liegt außerorts und die zuläs­ 
sige Höchstgeschwindigkeit ist im gesamten Streckenverlauf bereits auf mindestens 70 km/h 
reduziert. Der Streckenabschnitt auf Höhe der Kindertagesstätte und der sich anschließenden 
Wohnbebauung ist zudem auf 50 km/h begrenzt. Eine weitere Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h ist nach der .StVO ·nur möglich, wenn eine 
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich über­ 
steigt. Eine solche Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich.' Für diese Beurteilung spricht die 
Mitteilung der Polizei, dass auf der Welsingheide keine Erkenntnisse zu einer geschwindig­ 
keitsbedingten Unfalllage vorliegen und ebenso keine besondere· Gefahrenlage festgestellt 
werden konnte, auch nicht im Bereich des Bahnüberganges. Bahnübergänge müssen gemäß 
der Straßenverkehrsbrdnung einer regelmäßigen Bahnübergangsschau unterzogen werden. 
Der Bahnübergang auf der V\/elsingheide an der Einmündung zur Altenroxeler Straße wird 
turnusmäßig im April 2025 überprüft.

2. Tempolimit von 30 km/h 
Hinsichtlich einer weitergehenden Geschwindigkeitsreduzierung von. 50 km/h auf 30 km/h im 
Nahbereich der Kindertagesstätte liegt keine gesetzliche Grundlage vor. Gemäß der Straßen­ 
verkehrsordnung können innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen 
auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindertagesstätten vorge­ 
nommen werden. In Errnanqelunq der Jr;ir:ierör'tlrch~ei.f ~er Welsingheide sind die rechtlichen 
Voraussetzungen für eine. Geschwindigke'its~eduzierung nicht gegeben und eine Anordnung . i 
von 30 km/h ist nicht mögVch. ,,'·,; -, ~ _ 1 _ , .. \ 
l 4 J·\ , 1 • , , . .. . , r,, t ~ 
3. Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden \ ' . . .. .. ..... . 
Im Antrag wird weiterhin die Verkehrssicherheit von Radfahrenden angeführt. Für die Ausge- 
staltUng der Welsingheide sind ein Radweg oder die Markierung eines Radfahrstreifens nicht 
üblich. Zudem wären für eine solche Einrichtung ·d,~ erforderlichen Straßenbreiten nicht gege­ 
ben. Somit kommt auf der Welsingheide insbesondere der Grundsatz der ständigen Vorsicht 
und gegenseitigen Rücksichtnahme für die· Teilnahme am Straßenverkehr zum Tragen .. Zu­ 
dem wird der Lkw-Durchgangsverkehr durch das Verbot zur Einfahrt von Kraftfahrzeugen über 
3,5 t unterbunden. 
Anregungen und Prüfaufträge aus dem Ortstermin am 09.12.2024 
Aus dem Ortstermin wurden diverse Anregungen und Prüfaufträge mitgenommen und geprüft. 
Zum einen wurden Rüttelstreifen und Freiburger Kegel als Elemente der Verkehrsberuhigung 
vorgebracht. Diese Einrichtungen sind zwar dienlich, um das Geschwindiqkeitsniveau zu sen­ 
ken, allerdings kommen diese Einrichtungen nur in Tempo-30-Zonen zum Einsatz. 
, Des Weiteren wurde die Installation von Leitpfosten zur optischen Verengung der Straße an­ 
geregt. Nach der Verwaltungsvorschrift sollen Leitpfosten nur außerorts zur Erkennbarkeit der 
seitlichen Straßenbegrenzung angeordnet werden und dies auf Landstraßen und Autobahnen. 
Die Notwendigkeit einer optischen Einengung wird auf der Wel'singheide nicht gesehen. 
Darüber hinaus wurde die Ausweisung einer Anliegerstraße zur Sprache gebracht. Der Begriff 
Anlieger ist nach der Rechtsprechung sehr weit gefasst. Anlieger. ist vereinfacht gesagt jeder, 
dessen Fahrtziel ein Grundstück mit Zugang in der gesperrten Straße oder in dem gesperrten 
Gebiet ist bzw. dessen Fahrt in Verbindung mit einer dort lebenden Person steht. Selbstver­ 
ständlich sind auch die Anwohner Anlieger. Maßgebend ist die gewollte Beziehung zu einem 
Anlieger oder Anliegergrundstück. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Durchfahrverbot für 
Nichtanlieger sehr schlecht überwacht werden kann, da diese erforderliche Beziehung sehr 
leicht hergestellt oder auch konstruiert werden kann. Die Beweisführung bei einem Verstoß 
gegen die Regelung ist schwierig und kaum gerichtsverwertbar möglich. Aus den vorgenann­ 
ten Gründen wird von einer Anordnung des Zusatzzeichens abgesehen. 
Weiterhin wurde Straßenlärm thematisiert. Grundsätzlich ist Straßenlärm hinzunehmen und 
liegt in der Eigenart und Funktion der Straße. Zudem ist die Belastunq im Außenbereich eine 
·. andere als in innerstädtischen Gebi.eten, wo die Verkehrsbelastung deutlich höher ist. 
Fraglich bleibt die Installation eines Dialogdisplays auf Höhe der Kindertagesstätte, um auf zu 
hohe Geschwindigkeiten aufmerksam zu machen. Aus der Niederschrift der' Verkehrsingeni­ 
eursbesprechung NRW 1/2024 geht hervor, dass Dialogdisplays außerorts nur selten einge­ 
setzt werden und daher bislang nur wenige Erfahrungswerte vorliegen. Zudem ist nicht nur die 
Effektivität, sondern auch die bauliche Umsetzung aufgrund der Baumallee fraglich, da eine r . 
ungehinderte Sicht auf das Dialogdisplay bestehen muss. Des Weiteren muss bedacht vier- 
den, dass die letztendliche Installation politisch, beauftragt werden muss, nachdem zuvor eine

Erprobung stattgefunden hat. Die Warteliste für eine Erprobung sähe zum jetzigen Zeitpunkt 
eine Aufstellung in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres vor. 
Maßnahmen 
Die Welsingheide ist weiterhin eine Messstelle für die Überwachung der zulässigen Höchstge­ 
schwindigkeit. Zudem wird die Beschilderung von 50 km/h im Nahbereich der Kindertages­ 
stätte dahingehend angepasst, dass die Beschilderung im Rahmen einer Torwirkung auf bei­ 
den Straßenseiten erfolgt. /

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße
  • Altenroxeler Straße
  • Welsingheide

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Details

Aktenzeichen
A-W/0008/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
21.02.2024
Erstellt
21.02.2024 09:49