Mandari Insight

V/0196/2019

Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – Aidshilfe Münster e.V.

Vorlagen 19.02.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 27.03.2019, TOP 15.1

Anlage 1 Antrag

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Ansehen

Anlage 3 Eintrag Vereinsregister

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Projekte für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Erziehungsberechtigte

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Satzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Gemeinnützigkeitserklärung Steuer

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Antrag

4563 Zeichen

IS, . ö
/ Fachstelle für Sexualität und Gesundheit
£ _ AidsHilfe Münster eV.

Fachstelle für Sexualität und

Gesundheit Aidshilfe Münster

Schaumburgstraße 11
48145 Münster

Tel.: 0251 60960-0
E-Mail: info@aidshilfe.org

An den Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie der Stadt Münster
Hafenstraße 30

48153 Münster

Münster, den 04.01.2019
Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGBVIll

Sehr geehrte. Damen und Herren,

hiermit beantragen wir, die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit — Aids- Hilfe Münster e,V, die

Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach 875 SGB Vllt.

Die Angebote der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit-Aids-Hilfe Münster e.V. dienen der
Gesundheitsförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in einem ganzheitlichen Sinn.
Der Verein setzt sich ausdrücklich auch für Belange von Kindern und Jugendlichen ein (siehe Satzung)

und fördert deren Partizipation und Teilhabe. Der Verein verfügt derzeit über 213 Mitglieder.

Bereits seit vielen Jahren übernimmt die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit Verantwortung auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des $1 SGB Vill. Neben der sexualpädagogischen Kooperation
mit Schulen (hier erreichen wir rund 1300 Jugendliche pro Jahr) sind unsere Aufgaben im Bereich der
Jugendhilfe zunehmend gewachsen. Nicht zuletzt unser Engagement beim Aufbau und der

Realisierung des offenen Jugendtreffs Track hat unsere Tätigkeit in den vergangenen Jahren stark

Pr

/ Fachstelle für Sexualität und Gesundheit
AldsHilfe Münster e.V. .

2

geprägt. Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiter*innen seit vielen Jahren in der AG 1 des

Jugendamtes Münster engagiert.

Mit folgenden Angeboten übernehmen wir Verantwortung im Sinne des 81 SGB VIll:

« Beratung von Regenbogenfamilien

” Sexualpädagogische Veranstaltungen in Wohngruppen, offenen Jugendtreffs und anderen
Einrichtungen der Jugendhilfe

"seit 2010 kontinuierliche Mitarbeit bei Aufbau und Gestaltung des offenen Jugendtreffs

„Track e.V.“ (siehe Anhang)

« „You're welcome Marshallah” : Beratung für lesbische, schwule und transidente junge
geflüchtete Menschen

»  „Yallah Habibi” Sexualpädagogische Veranstaltungen für jugendliche geflüchtete Menschen

" Familienberatung zu HIV (HIV als Familiengeheimnis, Kinder mit HIV, ...)

®" Beratung von homosexuellen und transidenten Jugendlichen und Eltern.

2017 führten wir einen Fachtag zum Thema „Regenbogenfamilien in der Beratung“ durch, den wir im
ABI Südpark veranstalteten und an dem verschiedene Träger der Jugendhilfe zu den
Herausforderungen dieser neuen Familienform für die Beratung diskutierten. Darüber hinaus werden

wir regelmäßig für Fachvorträge und im Rahmen von Fachtagungen zu diesem Thema angefragt.

Diskriminierung im Kontext von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung stellt auch
heute noch ein’Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche dar. Der Verein möchte sich auch
künftig in diesem Bereich engagieren und Jugendliche aktiv in die Gestaltung von Angeboten

einbeziehen.

Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft
‚und Geschlecht ist festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention. Der Verein möchte sich
(weiterhin) auf der Grundlage dieses Rechtes für Kinder und Jugendliche einsetzen, indem er sich für
die soziale Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen stark macht. Der Schutz für Kinder und
Jugendliche vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist ebenso ein Ziel, wie die Förderung von
Akzeptanz, Toleranz und Solidarität, die Identitätsstärkung von Kindern und Jugendlichen, die

Unterstützung von jungen Menschen in der Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität sowie die

‘

A
‚ Fachstelle für Sexualität und Gesundheit
AtdsHilfe Münster e.V.

Bewusstseinserweiterung für ein kinder- und jugendfreundliches Handeln in der Münsteraner

Gesellschaft.

Wir bitten Sie den Antrag wohlwollend zu prüfen und stehen für Nachfragen gerne zur Verfügung.

Markus Giesbers
(Vorsitzender des Vereins)

Anlagen:

» Satzung des Vereins
e Angebote nach SGB VIl
« Mitgliedschaften
e Eintragung ins Vereinsregister und Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
®  Mitarbeiter*innen
® Jahresberichte der letzten drei Jahre
e  Übernommene Aufgaben im Rahmen von Aufbau und Gestaltung des offenen Jugendtreffs
Track
« ' Konzept „Sexuelle Bildung für Kinder und Jugendliche“
. Konzept „Yallah Habibi” - für geflüchtete Jugendliche
® Konzept „Beratung für Regenbogenfamilien”
®e Konzept „Beratung für Queer refugees“

®e Ausschreibungen, Berichte

Anlage 3 Eintrag Vereinsregister

502 Zeichen

Eintragungen beim Amtsgericht Münster im Vereinsregister 2809

1.
Nummer der Eintragung: 11

4.
a) Satzung: .
Die Mitgliederversammlung vom 07. 06.2018 hat die Änderung der Satzung | ins

2 (Aufgaben und Ziele) beschlossen.

5.

a) Tag der Eintragung:
07.12.2018

Wendt

b) Bemerkungen:
Protokoll Bl. 268 d.A.
Satzung Bi. 269 ff.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in

Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrwi/datenschutz/rechtssachen.

Anlage 5 Projekte für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Erziehungsberechtigte

37632 Zeichen

Tätigkeitsbereiche im Rahmen des 875KJHG
$ 16 SGBVIN Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie :

Beratungsangebot für Regenbogenfamilien

Die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit bietet seit 2010 Beratungsangebote für
Regenbogenfamilien nach $ 16 SGB VIll Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
an.

Dieses Beratungsangebot richtet an werdende Eltern (816 SGB VIl Abs. 2 Nr. 1) und
Familien mit Kindern und geht auf die „Bedürfnisse und Interessen (...) von Familien in
unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen“ ein. Darüber hinaus wird
(werdenden) Eltern „Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Ausbaus
elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen“ angeboten (Abs. 3).

Auf der anderen Seite wird das Beratungsangebot von Eltern zu allgemeinen Fragen der
Erziehung und Entwicklung junger Menschen genutzt (816 SGB VII Abs. 2 Nr. 2)

Die Fachstelle kooperiert in diesem Feld mit dem Jugendamt Münster und dem
Landesjugendamt.

Für werdende Eltern hält die Fachstelle seit 2010 das Angebot einer Gruppe (monatliche
Treffen) vor.

Gruppenangebot zum Thema Kinderwunsch von LSBTI* und Regenbogenfamilien

Dieses Gruppenangebot dient der Beratung bei der Familienbildung ($16 SGB VIll Abs. 2
Nr.1) und bietet Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern
Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und
Beziehungskompetenzen an (Abs.3.)

Gruppenangebot für Regenbogenfamilien mit Kindern im KiTa und Grundschulalter

Das Gruppenangebot geht die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von
Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen ein. Es versteht sich
als Selbsthilfeangebot, das die Gesundheits- und Erziehungskompetenzen der
Teilnehmenden stärken will. j

8 28 SGB Vli Erziehungsberatung

Erziehungsberatung im Kontext sexueller Gesundheit und HIV

Die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit - Aids-Hilfe Münster bietet Beratung bei
Erziehungsfragen im Kontext sexueller Gesundheit an.

Sie hält ein Beratungsangebot für Eltern vor, wo HIV ein Familiengeheimnis darstellt
(beispielsweise, wenn ein Elternteil infiziert ist) oder zum Umgang mit der HIV Infektion eines
Kindes.

Die-Fachstelle berät zudem Eltern mit LSBTI* Kindern. Hier unterstützt die Fachstelle
„Kinder, Jugendliche, Eltern.und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und
Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden

Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen (...)" (828 SGB Vill) und vermittelt an
andere Beratungsstellen weiter, wo die Themen über das Themenfeld sexueller Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen hinaus reichen,

8 11 SGB VI Jugendarbeit
Nach 8 11 SGB Vlil bietet die Fachstelle folgende Angebote an:

® Mitarbeit und Mitgestaltung des offenen Jugendtreffs Track e.V.

e Das sexualpädagogische Projekt Yallah Habibi! richtet sich an jugendliche
geflüchtete Menschen und umfasst eine „außerschulische Jugendbildung mit
allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und
technischer Bildung“ ($ 11 SGB VIll Abs. 3 Nr. 1).

“ Darüber hinaus gibt es weitere außerschulische Angebote nach $ 11 SGB Vill Abs. 3 Nr. 1:

e Sexualpädagogische Angebote für Jugendhilfeeinrichtungen und offene Treffs
® Jugendberatung zum Thema sexuelle Gesundheit
e Bildung im Bereich sexuelle Gesundheit

Diese Angebote sind partizipativ ausgerichtet und knüpfen an den Interessen der
Jugendlichen an, sie können die Angebote somit mitbestimmen und mitgestalten, außerdem
befähigen sie zur Selbstbestimmung ($ 11 SGB VIH abs. 1).

Unter Berücksichtigung des SGB Vill bietet die Fachstelle mittelbare Aufgaben der
Jugendhilfe:

° Fortbildungen für Erzieher*innen im Bereich sexuelle Bildung und Prävention
sexueller Gewalt.

e Einmal jährlich: Fachtag und Fest der Regenbogenfamilien

« Beteiligung im Rahmen verschiedener Tagungen zur Vielfalt von Familien

Die Schwerpunkte der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit- Aids-Hilfe Münster e.V,
‚liegen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe somit in den Bereichen allgemeine Förderung
der Erziehung in der Familie, Jugendarbeit sowie Erziehungsberatung.

Mitarbeiter*innen:
Ulrich Besting
30h/ Wo
Ausbildung: Psychologischer Psychotherapeut, Verhaltenstherapeut

Aufgaben: Beratung und Prävention im Bereich sexuelle Gesundheit von Männern und HIV,
Fortbildung von Pflegekräften

Jan Brinker
30h/Woche
Ausbildung: Sozialpädagoge, Sexualpädagoge (!SP)

Aufgabenschwerpunkte: Sexualpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Fortbildungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Öffentlichkeitsarbeit
Christine Kanz
25h/woche

Ausbildung: Sozialpädagogin, Master of Arts: Jugendhilfe Konzeptionsentwicklung und
Organisationsgestaltung, Sexualpädagogin (ISP)

Aufgabenschwerpunkte: Sexualpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Fortbildungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Anke Papenkort
38h/Wo
Ausbildung: Diplomtheologin, systemische Therapeutin (SG), Sexualpädagogin (GSP),

Aufgabenschwerpunkte: Beratung zu sexueller Gesundheit von Frauen und HIV, Beratung von
Regenbogenfamilien, Beratung von geflüchteten Menschen mit LSBT- Identität

Sebastian Blaume:
36h/wo
Verwaltungsfachangestellter
Aufgabenschwerpunkte: Verwaltung, Clearing, Onlineberätung

Alte Mitarber*innen, die im Bereich Kinder und Jugendliche arbeiten, verfügen über Fortbildungen
zum Thema Kindeswohigefährdung/ Institutionelle Schutzkonzepte, sowie über ein erweitertes
polizeiliches Führungszeugnis.

Engagement und Aufgaben der Fachstelle für Sexualität und
Gesundheit- Aids-Hilfe Münster e.V. im Rahmen des
Aufbaus und der Durchführung des offenen Jugendtreffs
Track e.V.

Die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit- Aids-Hilfe Münster e.V. war in den
vergangenen Jahren maßgeblich an dem Aufbau und der Entwicklung des
Jugendtreffs Track e.V. beteiligt.

In den Jahren 2010 bis 2015 und 2017 bis 2018 wurden pädagogische
Mitarbeiterinnen im Rahmen von 5 bis 7 Wochenstunden für die Arbeit des
Jugendtreffs freigestellt. Neben der Einstellung und Beratung der.Mitarbeiter*innen
und der Planung und Leitung der Vernetzungstreffen des Netzwerkes queere
Jugendarbeit, erstellten sie die Konzepte und Anträge an den Rat der Stadt Münster
sowie im Rahmen des Landesjugendplans.

Von 2015 bis 2017 übernahm der Vorsitzende der Fachstelle für Sexualität und
Gesund- Aids-Hilfe Münster e.V. den Vorsitz im Vorstand des Jugendtreffs Track e.V.
Während dieser Zeit gelang es, die Finanzierung des Jugendtreffs in die Förderung
der Stadt Münster zu überführen.

Im gesamten Projektzeitraum von 2010 bis 2018 wurde Track e.V. von der
Verwaltungskraft der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit fachlich beraten und
begleitet. Der Mitarbeiter übernahm Berechnungen für Anträge, Personal’ und weitere.
Verwaltungsaufgaben. Durchschnittlich stellte die Fachstelle für Sexualität und

Gesundheit die Verwaltungskraft für 1 Stunde pro Woche für die Arbeit
von Track e.V. frei.

Die Arbeit der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit- Aids-Hilfe Münster e.V. im
Einzelnen:

2010 Gründung des Netzwerkes Queere Jugendarbeit Münster unter maßgeblicher
Federführung der heutigen Fachstelle für Sexualität und Gesundheit- Aids-
Hilfe Münster e.V. in Kooperation pro familia, KCM, Livas und AWO.

Gründung und Durchführung einer offenen Jugendgruppe in der Alten
Dechanei.

Die Fachstelle stellte eine Mitarbeiterin für die Durchführung des Jugendtreffs
und der Beratung für 5 bis 7 Wochenstunden frei.

2011 Erstmalige Durchführung eines Aktionstags gegen Homophobie an 5
verschiedenen Münsteraner Schulen.

2011 Stellung eines Antrags auf Förderung des Jugendtreffs Track durch
Sparkassenmittel durch die Fachstelle.

2012

2012
2013
2014

Ab 2012 konnten erstmals eine hauptamtliche Kraft und eine Honorarkraft
eingestellt werden (Track e.V. schloss einen Honorarvertrag mit der AWO ab).

23.3.2012 Gründung des Vereins Track e.V.: die Fachstelle stellte eine
Mitarbeiterin für die Vorstandsarbeit frei.

September: Erstellung der Konzeption von Track e.V.
Antragstellung bei „Coming Out Day“.

Antragstellung für Track e.V. auf Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe,

Stellung eines Antrags auf Förderung an den Rat der Stadt Münster im Auftrag
von Track e.V.

Stellung eines Antrags im Rahmen des Kinder und Jugendförderplans des
Landes NRW. “

2015 bis 2017 Übernahme von Verantwortung im Rahmen der Vorstandsarbeit durch

2017

2018

den Vorsitzenden der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit. In diesem
Rahmen gelang es, durch eine Förderung der Stadt Münster Track e.V. weiter
abzusichern.

Freistellung einer Mitarbeiterin für die Vorstandsarbeit (Beirat) bei Track e.V...
im Rahmen von 5 Wochenstunden. °

Beratung des Vorstandes vor allem in pädagogischen Belangen.

Freistellung einer Mitarbeiterin für die Vorstandsarbeit bei Track e.V. im
Rahmen von 5 Wochenstunden.

Unterstützung bei Personalentscheidungen (Bewerbungsverfahren für die
Stelle der Leitung des Jugendtrefis).

Ansprechperson für das Personal und die pädagogische Arbeit mit den
Jugendlichen.

Zahlen: Beratung von Regenbogenfamilien, unbegleiteten
minderjährigen geflüchteten LSBTI und Transmenschen
(Die Zahlen des Jugendtreffs: Track; der von uns aktiv unterstützt und mitgetragen wird, sind

hier nicht mit aufgeführt. Durchschnittlich besuchen jedoch rund 50 Jugendliche pro Woche
den offenen Treff) . .

2016 2017 | 2018
Beratung von
Regenbogenfamilien
Familienberatungen _ 47 Fr 51
Gruppentreffen 6 6 6
Familienplanung L
Gruppentreffen 10 10 9
Familien
Anzahl der Kontakte 195 182 189 |
Außerschulische ,
sexualpädagogische
Veranstaltungen
Anzahl der 30 29 33
Veranstaltungen
Zahl der Kontakte 298 271 303
Fortbildungen
Anzahl der 6 18 15
Veranstaltungen
Anzahl der Kontakte 134 378 255
„| Geflüchtete LSBTI*

u27
Beratungsgespräche 46 (10w, 36m) 72 (6w, 64m 68 (2w,66m)

. | Gruppentreffen 6 6 6

„| geflüchtete LSBTI*

Anzahl der Kontakte 72 108 105
Transberatung 9 3 3

Vorträge und Fachtagungen zum Themenspektrum Regenbogenfamilien:

2015 Mitwirkung bei der Fachtagung „Familien- Vielfalt“ des LWL.

2016 Fachtag „Regenbogenfamilien inklusive! — Beratungsstellen und Regenbogenfamilien
im Dialog“

2018 Mitwirkung bei der Fachtagung „Familienbilder“ (25.4.-26.4.2018 Teilnahme an einer
Podiumsdiskussion zum Thema Regenbogenfamilien).

Vortrag „Beratung von Regenbogenfamilien“ im Franz Hitze Haus (26.09.2018).

Konzept Sexuelle Bildungsarbeit für Kinder, Jugendliche und
Multiplikator*innen

Die sexualpädagogische Arbeit der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit - Aids-Hilfe Münster e.V.,
ist integriert in die Landesweite Struktur von „youthwork nrw“. Diese verankert HIV-/Aids-
Prävention im Kontext einer emanzipatorischen Sexualpädagogik und ganzheitlichen
Gesundheitsförderung. Seit über 25 Jahren steht die Aids-Hilfe Münster e.V. mit fachlichem Rat und
zeitgemäßen Beratungs- und Lehrmethoden an der Seite von Schulen, Jugendhilfe, Vereinen,
Selbsthilfegruppen und vielen weiteren Institutionen und Initiativen und erreicht in diesem Rahmen
jährlich rund 1300 Jugendliche. pro Jahr. Spezielle.und allgemeine Präventionsangebote ergänzen
sich, viele Angebote werden als Kooperationsprojekte mit anderen Institutionen wie der AG1 des
Jugendamtes Münster, dem Gesundheitsamt Münster oder dem Jugendtreff Track für LSBTI*
Jugendliche in Münster durchgeführt:

Die sexualpädagogischen Fachkräfte der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit- Aids-Hilfe Münster
e.V. arbeiten auf der Grundlage ihrer fachlichen Qualifikationen (Sozialpädagog*innen und
Sexualpädagog*innen).

Unsere Haltung

Die sexualpädagogischen Fachkräfte der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit -Aids-Hilfe Münster
e.V. nehmen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber grundsätzlich eine
wertschätzende Haltung ein, die geprägt ist von einer ganzheitlichen Sichtweise auf Menschen und
ihre Sexualität (siehe Definition »Sexuelle Gesundheit«, WHO 2006).

Im Vordergrund der Arbeit stehen Toleranz und Akzeptanz, unabhängig von kultureller, religiöser,
politischer und sexueller Orientierung. Die Fachstelle bezieht solidarisch Position für die
Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Hetero- und Bi-/Homosexuellen und positioniert sich
gegen die Diskriminierung transsexueller, transgender oder intersexueller Menschen und anderer
Minderheiten. Darüber hinaus tritt sie für die altersgemäßen Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen ein, fördert selbstbestimmtes Handeln und bezieht aktiv Stellung gegen jede Form
sexualisierter Gewalt,

Unserer Arbeit liegt zugrunde

© Akzeptanz verschiedener Lebensstile und sexueller Orientierungen
® . Solidarität

®e  Lustfreundlichkeit und Verantwortungsbewusstsein

®e innovative und sich weiterentwickelnde Konzepte

! http://www.youthwork-nrw.de/

« gute kollegiale Vernetzung
® fortlaufende Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
® . Fachaustausch und Fortbildung auf regionaler und Landesebene

Ziele und Aufgaben

Sexualpädagogik und die Prävention von HiV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
{STI) sind mehr als reine Wissensvermittlung. Im Zentrum steht die Identitätsentwicklung von
Jugendlichen. Dazu gehören die Erweiterung kommunikativer Kompetenzen, der positive und
lustvolle Zugang zum eigenen Körper und die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschlechterrolle.

Ziel unserer Arbeit ist es, Jugendlichen einen Raum zu bieten, in dem sie sich alters- und
situationsangemessene Kompetenzen und Informationen aneignen können. Denn die Entwicklung
einer positiven sexuellen Identität gelingt vor allem, wenn Menschen ihre Wünsche, Bedürfnisse und
Grenzen kennen, ausdrücken und miteinander abstimmen können.

Darüber hinaus ist ein Ziel der sexualpädagogischen Arbeit der Fachstelle für Sexualität und
Gesundheit - Aids-Hilfe Münster e.V., Kinder und Jugendliche in ihrer sexuellen Selbstbestimmung
und Verantwortung zu stärken. Sexuelle Gesundheit bedeutet mehr als die Abwesenheit von
Krankheit und beinhaltet explizit die Prävention von sexuell grenzverletzendem Verhalten und den
Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV. HIV-/Aids-Prävention soll junge Menschen

“ dabei unterstützen, individuelle Antworten auf persönliche Fragen zu Sexualität und Partnerschaft zu
finden. Dabei sind die vielfältigen Ausdrucksformen von Sexualität zu berücksichtigen. Die Fachstelle
für Sexualität und Gesundheit - Aids-Hilfe Münster e.V. nutzt dabei die vielfältigen Ressourcen der
Adressat*innen und orientiert sich an deren Lebenswelten. Unser wichtigstes Ziel ist die Stärkung der
sexuellen Kompetenz. Dafür setzen wir uns ein.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der sexualpädagogischen Arbeit der Fachstelle einen
lustfreundlichen und selbstbewussten Umgang mit Sexualität zu fördern. In sexualpädagögischen
Bildungsveranstaltungen werden Jugendlichen von uns über sexualitätsbezögene Themen
altersgerecht informiert und bei ihrer Suche nach einer eigenen sexuellen Identität und
Körperlichkeit begleitet.

Auch-kommt der Fortbildung von Multiplikator*innen eine hohe Bedeutung zu. Pädagogisches
Fachpersonal benötigt ein solides Basiswissen rund um die Themen Sexualität und Gesundheit, dass
den Entwicklungen in Medizin und Epidemiologie immer wieder angepasst werden muss. Die
Sexualpädagog*innen der Fachstelle bieten Fortbildungen für Erzieher*innen, Lehrer*innen und
Sozialpädagog*innen an. Die Inhalte werden auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmt.

Unsere Ziele in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Multiplikator*innen im Einzelnen:

e Förderung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen im Hinblick auf den Umgang mit
Sexualität, Beziehungen und Grenzen.

e Entwicklung einer Sprachfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Sexualität.

® Sensibilisierung für die eigene Körperwahrnehmung, Sinnlichkeit, Lust.

Fachstelle für Sexualität und Gesundheit

®e Vermittlung von Handlungskompetenzen im Umgang mit sexuell grenzverletzendem
Verhalten.

e_ Berücksichtigung geschlechtstypischer Unterschiede und Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen.

e Das Risiko einer Ansteckung mit HIV und anderen STi durch eine ganzheitliche und die
Zielgruppe ansprechende Aufklärungsarbeit zu mindern.

® Förderung von Respekt vor den Grenzen des/der Anderen.

®e Förderung von Toleranz im Umgang mit vielfältigen sexuellen Lebensweisen.

® Förderung von Übernahme von Verantwortung und Partizipation in der Gestaltung
sexualpädagogischer Veranstaltungen.

® Aufklärung über die Zusammenhänge von Sexualität, Fruchtbarkeit und Verhütung.

® Training praktischer Fertigkeiten zum Schutz der sexuellen Gesundheit.

®  Identitätsstärkung.

® Auseinandersetzung mit Normen und Werten.

® Förderung von Akzeptanz, Toleranz und Solidarität.

Schutz bei Kindeswohlgefährdung als wichtiges Ziel

Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über ein polizeiliches Führungszeugnis und sind verpflichtet mit
“ den kommunalen Sozialdiensten und kommunalen Clearingstellen zusammen zu arbeiten, wo immer
ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht.

Evaluation

Mit der Evaluation unserer Arbeit sorgen wir sowohl für eine kontinuierliche Verbesserung der
Qualität als auch für eine praxisnahe Ausrichtung der Projekte. Beides ist für eine Weiterentwicklung
der sexualpädagogischen Arbeit grundlegend. So gelingt es uns, die bestehenden Konzepte -
kontinuierlich an den Bedürfnissen und Handlungsweisen junger Menschen auszurichten.

Zielgruppen, Projekte und Veranstaltungen \

Für Schulkassen, Jugendhilfeeinrichtungen und außerschulische Jugendgruppen bieten wir ein- bis
mehrtägige Veranstaltungen an. Die Jugendlichen werden aktiv in den Themenfindungsprozess der
Veranstaltung einbezogen. Die Einzelkonzepte orientieren’sich an den Wünschen und Bedürfnissen
der jeweiligen Zielgruppe.

Im Alter von 11 bis 13 Jahren erleben Jugendliche durch die beginnende Pubertät eine starke
Veränderung ihrer Persönlichkeit und körperlichen Entwicklung. Erste Erfahrungen mit Sexualität
bringen Verunsicherungen und viele Fragen mit’sich. Wir unterstützen die Jugendliche darin, eine
selbstsichere und kritische Position zu Gesehenem und Erlebtem zu entwickeln und sensibilisieren für

Fachstelle für Sexualität und Gesundheit

eigene Wünsche und Bedürfnisse. Dazu gehören vor allem ein gutes Körperwissen, die Stärkung des
sexuellen Selbstbewusstseins und der Beziehungsfähigkeit von der Kinder und Jugendlichen.

Im Alter zwischen 14 und 17 Jahren haben Jugendliche ein großes Interesse an Liebe, Sex und
Beziehungen. Aus diesem Grund werden in den Veranstaltungen Themen im Kontext von Sexualität
und Gesundheit praxisnah thematisiert. Sexuelle Identität, Klärung der persönlichen Bedürfnisse,
Umgang mit Emotionen, Schwangerschaft und Verhütung, sexuell übertragbare Infektionen wie HIV,
Risikomanagement, sexuelle Vielfalt und Lebenskompetenz sind Beispiele aus einem großen
Spektrum, das Jugendliche in diesem Alter beschäftigt. Hier benötigen Jugendliche
Ansprechpartner*innen, die Fragen aufgreifen und beantworten und praxisnahe Informationen und
Unterstützung anbieten. Selbstbestimmung und Verantwortung der.Jugendliche bilden dabei
zentrale Leitziele der Beratung.

Unsere Angebote:

e  Sexualpädagogische Veranstaltungen für Jugendliche mit dem Fokus auf ganzheitliche
Gesundheitsförderung und (HIV-) Prävention.

®  Sexualpädagogische Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte und andere

Multiplikator*innen.

e Beratung für Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte etc.

“ Rahmenbedingungen, Dauer und inhaltliche Schwerpunkte werden im Vorfeld abgesprochen.

Arbeitsweisen und Methoden

Unsere Arbeitsweisen und Methoden sind grundsätzlich auf den. Bedarf der jeweiligen Zielgruppe
abgestimmt. Dabei sind für uns Alter, Lebenssituation, kultureller Hintergrund und Geschlecht der
Teilnehmer*innen ebenso wie die unterschiedlichen institutionellen Kontexte maßgeblich für die
Vorbereitung der Veranstaltungen.

Unsere Methoden sind vielgestaltig und ganzheitlich ausgerichtet. Neben unterschiedlichen
Gesprächsformen stehen körperorientierte Methoden sowie Elemente der Spiel- und
Theaterpädagogik zur Verfügung. Wo es möglich ist, arbeiten wir sowohl in geschlechtshomogenen
als auch -heterogenen Gruppen.

Dieses Konzept unterliegt einem Entwicklungsprozess und will nicht zuletzt auf der Basis der
Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen stets hinterfragt und neu bearbeitet werden.

Fachstelle für Sexualität und Gesundheit

Konzept Beratung für Regenbogenfamitien

1. Zielgruppe -

Als Regenbogenfamilien werden Familien bezeichnet, in denen mindestens ein
Elternteil einen lesbische, schwule, bisexuelle oder trans*-(LSBTI) Orientierung
oder Identität hat. ,

Diese Familienform hat spätestens seit der ersten repräsentativen Studie 2009
„Über die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften“ (BMJ Studie) zunehmend an öffentlicher Aufmerksamkeit
und Medienpräsenz gewonnen.

Wie die BMJ Studie kommen auch vergleichbare Studien im europäischen und
angloamerikanischen Raum. zu dem Ergebnis, dass Kinder aus
Regenbogenfamilien sich mindestens ebenso gut entwickeln wie Kinder mit
heterosexuellen Elternteilen,

Es wäre jedoch problematisch von der Regenbogenfamilie zu sprechen.
Regenbogenfamilien sind verschieden.

Vereinfachend unterscheiden wir:
Familien mit zwei rechtlichen Elternteilen, die sich die elterliche Sorge teilen:

= Familien mit zwei Müttern und 1 bis 2 Kindern und mit Kontakt zum Spender/
Vater

» Familien mit zwei Müttern und 1 bis 2 Kindern ohne Kontakt zum Spender
(Diese beiden Familienformen machen über 90% der Beratungen der
vergangenen Jahre aus)

= Familien mit zwei Vätern

= Familien mit Transeltern

Queerfamilies:

a Familien, in deneri Mütter und Väter (jenseits der rechtlichen Elternschaft) die
Erziehungsverantwortung übernehmen.

Stieffamilien:

= Familien, mit homosexuellen. Eitern nach Trennung aus heterosexueller
Beziehung.

Aufgrund langsam voranschreitender gesellschaftliche Anerkennung und
Gleichstellung gelten Regenbogenfamilien in mancher Hinsicht gegenüber
Familien mit heterosexuellen Elternteilen als besonders vulnerable Gruppe. Dies
zeigt sich beispielsweise darin, dass Eltern aus Regenbogenfamilien subjektiv
einen höheren Druck erleben, besonders gute Eltern sein zu wollen,

achstelle für Sexualität und Gesundheit

Daher suchen Eltern aus Regenbogenfamilien für bestimmte Themen bevorzugt
Beratungsstellen auf, die über Betroffenenkompetenz, Feldkompetenz und
Zielgruppennähe bezüglich LSBTI- Lebensweisen verfügen.

Gelegentlich haben auch Kinder und Jugendliche aus Regenbogenfamilien einen
Beratungsbedarf, der die eigene Familienkonstellation betrifft. Hier bieten wir
ebenfalls Beratungsgespräche an.

2. Themen der Beratung

= Erziehungsberatung bei der Klärung und Bewältigung individueller. und
familienbezogener Probleme, sofern diese einen Bezug zur spezifischen
Konstellation der Regenbogenfamilie haben (vgl. SGBVIll, 828)

" Beratung zur rechtlichen Anerkennung beider Elternteile („Stiefkindadoption“)

» Beratung im Kontext der Familienplanung (vgl. 81,2 SchKG)

» Beratung bei Trennung und Scheidung von Eltern aus Regenbogenfamilien
(SGBVIN, vgl. 828)

» . Beratung bei Diskriminierung

» Beratung zu Coming- Out- Prozessen (sowohl von Eltern als auch Kindern)

» Beratung zum Anspruch auf öffentliche Leistungen (z.B.
Bundeselterngeldgesetz, Elternzeitgesetz....)

= Paar- und Sexualberatung

3. Weitere Angebote:

Gruppenangebot für Regenbogenfamilien

Gruppenangebot für Menschen, die eine Regenbogenfamilie gründen wollen
Vernetzungsangstreffen für Regenbogenfamilien (1mal jährlich)

Durchführung von Vorträgen und Fortbildungen zum Thema
Regenbogenfamilien (1-2mal jährlich)

4. Anforderungen an die Mitarbeiter*innen:

4.1. Fachliche Kompetenzen

Der/die Mitarbeiter*in verfügt über eine Ausbildung in systemischer (Familien-)
Beratung/Therapie und die damit verbundenen Kompetenzen. Darüber hinaus
verfügt er/sie über spezifische Fragestellungen von Regenbogenfamilien
betreffende Kompetenzen:

4.2, Sachkompetenz

= Wissen um die verschiedenen Wege der Familiengründung bei
Regenbogen-familien j j

Fachstelle für Sexualität und Gesundheit

=» Wissen um die Vielfalt der Lebensformen von Regenbogenfamilien, deren
Möglichkeiten, Herausforderungen und Chancen

= Wissen um Herausforderungen von Coming- Out- Prozessen und
gesellschaft-licher Diskriminierung

=» Gerade im Jugendalter kann dies eine Herausforderung bedeuten, die der
Unterstützung bedarf und auch Eltern haben bereits eine Geschichte

4.3. Sozialkompetenz

® Kommunikations- und  Kooperationsfähigkeit im Bereich sexueller
Orientierung.

= Ein sicherer Umgang mit Sprache im Feld von LSBT* - Lebensformen

» Schaffung einer einladenden Atmosphäre gegenüber Regenbogenfamilien
(z.B. in Öffentlichkeitsmaterialien)

= Selbstverständliche und professionelle Neugier auf die individuelle

Gestaltung von Familie, deren Möglichkeiten, Ressourcen und Chancen

Fähigkeit, Sexualität jenseits von Heteronormativität zu kommunizieren

Selbstkompetenz

Reflexion auf die eigenen Stereotype von LSBT* und deren Familien

Regelmäßige Selbstreflexion im Wissen um die Relativität eigener

Vorstellungen und Wertmaßstäbe

" Reflexion eigener Gefühle, Vorurteile und Werte in Bezug. auf sexuelle
Vielfalt und Regenbogenfamilien

4.4. Handlungskompetenz bei Kindeswohlgefährdung

» Wissen über die Hintergründe und die Dynamiken von
Kindeswohlgefährdung

" Fähigkeit mögliche Hinweise auf Kindeswohlgefährdung

® Handlungskompetenz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Zur Qualitätssicherung und -entwicklung nehmen die Mitarbeiterinnen
regelmäßig an Fortbildungen und Supervision teil.

Die Mitarbeiter*innen verfügen über ein polizeiliches Führungszeugnis und
arbeiten mit den kommunalen Sozialdiensten und Clearingstellen zusammen, wo
immer ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. -

‚

‚5. Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen

Die Beratung für Regenbogenfamilien der Fachstelle für Sexualität und
Gesundheit-Aidshilfe Münster ist vernetzt mit folgenden Kooperationspartnern:

o Landesjugendamt Westfalen

o ProFamilia Münster

o Trialog Münster

ür Sexualität und Gesundheit

o Jugendamt Münster j
o Evangelische Familienbildungsstätte Münster
o Landesarbeitsgemeinschaft Regenbogenfamilien NRW

Fachstelle für Sexualität und Gesundheit

Gruppenangebot für Regenbogenfamilien

Zielgruppe:
Regenbogenfamilien mit Kindern im Vor- und Grundschulalter

Ziele:

» Kontakte knüpfen und Regenbogenfamilien als alltägliche Realität mit anderen
Kindern und Eltern erlebbar machen ’

» durch Erfahrungs- und Informationsaustausch verschiedene
Handlungsmöglichkeiten kennenlernen

= gegenseitiges Empowerment bei-Diskriminierungserfahrungen

= die Gruppe als vertrauten Ort erlebbar machen, in dem sich die Beteiligten
verstanden und begleitet fühlen und Probleme ansprechen können

« Erziehungsverhalten reflektieren, Eigeninitiative entdecken und aufbauen

» Informationen und Diskussionsraum über pädagogische, psychologische,
gesellschaftliche und politische Zusammenhänge mit Blick auf die Familie
ermöglichen

Ziele in Bezug auf die Kinder sind:

" Die eigene Normalität der Familienform mit anderen Familien erlebbar
machen.

= Partizipation, durch die Möglichkeit eigene Wünsche und Vorstellungen für die
Gruppe einzubringen und umsetzbar zu machen.

= Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung durch mannigfaltige
Spielsituationen und Angebote zu den unterschiedlichsten
Entwicklungsbereichen unterstützen

» Möglichkeiten der Kontaktaufnahme der Kinder untereinander, innerhalb und
außerhalb der Gruppensituation

» Kontaktaufnahme der Kinder zu anderen Erwachsenen ermöglichen.

Für die Gruppenleitung ergeben sich dabei folgende Aufgaben:

» Sie sorgt für den äußeren Rahmen der Gruppe (Zeit, Raum, Material).

» Sie sorgt für Angebote, die die jeweilige Situation der Kinder, der Eltern, der
Gruppe berücksichtigen.

‘= Sie ist Ansprechpartnerin für Eltern und Kinder und stellt bei Bedarf den
Kontakt zur hauptamtlichen Mitarbeiterin der Beratungsstelle her.

Verantwortlichkeit des/der hauptamtlichen Mitarbeiter*in':

chstelle für Sexualität und Gesundheit

Die organisatorische Vorbereitung der Kurse wird vom Träger in Zusammenarbeit mit
der/dem zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiter*in und der Gruppenleitung
übernommen. Dazu.gehören:

« Werbung

» Bekanntgabe von Kursort, Terminen und Gebühren

". Bereitstellung von geeigneten Räumen und Materialien
" Sicherstellung der Finanzierung

Die fachliche Vorbereitung übernimmt die Gruppenleitung.
Kooperation:

Das Gruppenangebot für Regenbogenfamilien findet in Kooperation mit der
evangelischen Familienbildungsstätte statt. Diese stellt die Räumlichkeiten an jedem
zweiten Sonntag im Monat zur Verfügung.

Durchführung:

"» Die Zahl der Teilnehmerinnen liegt bei fünf bis zehn Erwachsenen mit den
dazugehörigen Kindern.

» Die Treffen finden an jedem zweiten Sonntag im Monat von 15.30-17.30 Uhr
statt.

» Eltern und Kinder gestalten das Angebot aktiv mit.

„Yalla Habibi!“ — Projekt über Frauen,
Männer, Sex und Liebe

Beziehungen, Liebe, Sex und Frauen sind bei vielen Jugendlichen. große und
bedeutende Themen. Jugend ist eine Phase der Identitätsfindung und das bedeutet
ebenfalls eine Phase der sexuellen Orientierung. Durch Freundeskreis, Familie,
Religion und Gesellschaft bekommen Jugendliche Eindrücke, Meinungen und Werte
vermittelt, die Vorstellungen von Liebe und Sex, sowie Frauen- und Männerbilder
prägen. Auch geflüchtete Jugendliche sehen sich mit diesen Themen konfrontiert. Sie
werden, genau wie nicht-geflüchtete Jugendliche, alltäglich mit diesen Themen
konfrontiert. Viele Jugendliche haben wenig Wissen und auch oftmals keine
Ansprechpartner*innen, mit denen sie offen über die Themen reden können. Hierbei
ist vor allem ein geschützter Rahmen wichtig, der dafür sorgen kann, dass Jugendliche

” ohne Angst und Hemmungen über Erfahrungen, Ängste, Gedanken und Meinungen

reden können. Das Projekt soll diesen Raum schaffen und darüber hinaus noch
Themen der Jugendlichen aufgreifen, die während der Treffen und der Diskussionen
aufkommen, Wir. werden flexibel auf die Themen reagieren und so teilnehmerorientiert

wie möglich arbeiten.

Zum einen will das Projekt erreichen, dass die Jugendlichen über ihre eigene Identität
und Sexualität nachdenken. Dies schließt sowohl kulturell (religiös) tradierte Werte,
wie auch eigene Verhaltens- und Denkweisen mit ein. Wir wollen die Hintergründe von
Haltungen und Meinungen thematisieren, reflektieren und diskutieren.

Ein weiteres Ziel stellt die Vermittlung von notwendigem Wissen bezüglich Sexualität
dar. Hier geht es darum den Jugendlichen Informationen über Sex und Beziehungen
zu geben, Kenntnisse zu vermitteln oder auszubauen und gemeinsam ein Gefühl dafür

Modul 1:
1) Kennenlernen / Begrüßen
2) Erste Methoden zur Wissens- und Meinungsabfrage (Assoziationsübung)
3) Methoden zur ersten Diskussion von Situationen und Verhalten
4) Erste Informationen über Sex und Verhütung

5) Gemeinsamer Abschluss

Modul 2:
1) Rückfragen klären/ Raum für neue Ideen
2) Verhütung und Verwendung von Kondomen, Geschlechtskrankheiten
3) Methoden zur Thematisierung von sexualisierte Gewalt
4) Gemeinsamer Abschluss

Modul 3:
1) Rückfragen klären/ Raum für neue Ideen
2) Methoden zur Thematisierung von Liebesbeziehungen und tradierten Werten
3) Methoden zur Thematisierung von Distanz und Grenzsetzung

4) Gemeinsamer Abschluss

Modul 4:
1) Begrüßen / Rückfragen klären
2) Methoden zur Thematisierung von sexueller Vielfalt und Männlichkeit
3) Methoden zur Thematisierung von Vorurteilen und Stereotypen
4) Gemeinsamer Abschluss / Abschlussreflexion

Alle Module beinhalten gemeinsame Pausen und planen auch Zeit für die Ideen der
Jugendlichen ein, die während der einzelnen Sitzungen aufkommen. Die
Gesamtplanung ist der Gruppendynamik und den Wünschen und Interessen der
Teilnehmer flexibel anzupassen und ist somit nicht endgültig festgelegt. Die
vorliegende Planung ist als möglicher Handlungsleitfaden zu betrachten. Das Projekt
kann - als Wochenendkurs, als regelmäßiger ° Kurs oder an einigen

Blockveranstaltungen geplant werden.

zu entwickeln, auf was man beim Thema Sex, Liebe und Beziehungen achten sollte.
Sexualität und Liebe sind positive Dinge und als solche wollen wir sie auch betrachten
und darüber sprechen. Dabei gilt es jedoch problematische Situationen und
Handlungen nicht auszublenden oder. zu vernachlässigen. Wir wollen den
Jugendlichen eine Grundlage bieten, die es ihnen leichter macht sich mit anderen

Jugendlichen auszutauschen.

Wann: Sonntag 3.12. / 10.12. / 17.12. | Jeweils 13-17Uhr
Wo: Jugendzentrum Paul-Gerhardt-Haus Münster
Wer: (Geflüchtete) Jugendliche (Alter: 16-25 Jahre)
Leitung: Fadi Aleid (Student), Wissam Alrayes (Student), Jonas Blankenagel
(Abschluss B.A. Erziehungswissenschaft, aktuell Student Master
Erziehungswissenschaft)
-Sprachen: Arabisch, Deutsch, Englisch
Facebook-Veranstaltung: hitos:/\

„You're welcome Narshallah“

Begleitung für queere geflüchtete Menschen

Zielgruppe des Angebots:

"= Lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intersexuelle (LSBTI*) junge
Menschen mit Fluchterfahrung

® Mitarbeiter*innen von Flüchtlingsunterkünften

= Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Ziele des Angebots:

Übergeordnetes Ziel ist die Förderung der körperlichen wie psychosozialen

Gesundheit von LSBTI mit Migrationshintergrund.

» Unterstützung bei Diskriminierungserfahrungen in Unterkünften

= ‚Schaffung eines Zugangs zur. queeren Community in Münster

a Unterstützung bei asylrechtlichen Fragestellungen, sexueller Gesundheit,
Coming Out, Wohnungssuche etc.

= Unterstützung im Hinblick auf geschützte/dezentrale Unterbringung von
geflüchteten LSBTI*

= Unterstützung von Selbsthilfepotentialen bei der Zielgruppe

Das Angebot:

» Beratung für junge LSBTI* mit Fluchterfahrung

= Cafe als niedrigschwelliges Kontaktangebot

"= Schulungen und Sensibilisierung für haupt- und ehrenamtliche
“ Mitarbeiter*innen

Themen der Beratung:

» Asylrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf sexuelle Identität und
Orientierung

=» Diskriminierungserfahrungen im Zielland

= Coming Out

» . Selbstakzeptanz

= Kennenlernen anderer Einrichtungen für Jugendliche LSBTI*

Tätigkeitsbericht 2016-2018:
« Die Altersstruktur der Ratsuchenden lag in der Vergangenheit bei 17-27
Jahren (90%), 27-35 Jahre (10%)
= Im Rahmen von Schulungen von Mitarbeiter*innen und wurden insgesamt 156
Personen erreicht
= 23 Menschen nahmen das Beratungsangebotes wahr

2016

2017

Bildung eines Arbeitskreises für queere (lesbische, schwule, bi-, trans-*)
geflüchtete Menschen in Münster. Mitglieder des Arbeitskreises sind
Vertreterinnen des Sozialamtes der Stadt Münster, des evangelischen
Kirchenkreises, GGUA, Track, Fachstelle „anders und gleich NRW“, u.a.

Ziele: Schaffung einer Struktur, die queeren geflüchteten Menschen einen
niedrigschwelligeren Zugang zu Unterstützungsangeboten und Zugang zur
queeren Community verschaffen j

Bildung eines ehrenamtlichen Arbeitskreises, der eine niedrigschwellige
Begleitung von queeren geflüchteten Menschen organisiert.
Durchführung eines Cafes für queere geflüchtete Menschen

Durchführung einer Schulung für Ehrenamtliche im Bereich queere geflüchtete
Menschen j

Erstellung eines Konzeptes zur ehrenamtlichen Arbeit mit geflüchteten
Menschen -
Partizipative Erstellung Leitlinien zur ehrenamtlichen Arbeit

Veröffentlichung einer Homepage: hips://arn
einer Facebookseite in acht Sprachen
Erarbeitung eines Plakats sowie von Handzetteln, die auf das Angebot
aufmerksam machen

Vorstellung des Angebots in verschiedenen Arbeitskreisen des Sozialamtes
Münster

/ und

Amal jährliche Intervision für ehrenamtliche Begleiter*innen.

Präsenz auf dem Christopher Street Day in Münster

Antrags für zielgruppenspezifische Prävention mit dem Schwerpunkt Arbeit mit
queeren geflüchteten Menschen bei der AidsHilfe NRW

für 2019 geplant:

Einstellung einer Honorarkraft für die Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit
und die landesweite Vernetzung

Sexualpädagogisches Gruppenangebot für Besucher*innen der offenen Jugendarbeit

Zielgruppe

Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren

Ziele:

Förderung der individuellen sozialen und sexuellen Entwicklung der Jugendlichen zu
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
gleichberechtigte Befähigung von. Mädchen und Jungen zur Selbstbestimmung

die Gruppe als Raum nutzbar und erlebbar machen, in dem sich die jungen Menschen
verstanden und begleitet fühlen und Probleme und Anliegen ansprechen können
durch Partizipation die Förderung der Teilhabe der jungen Menschen und die
Anknüpfung der Themen an die Lebenswelt der Teilnehmer*innen

Vermittlung der Lebensweltakzeptanz und der Offenheit bezogen auf politische,
kulturelle, weltanschauliche Ungebundenheit sowie die Akzeptanz von sexueller und
geschlechtlicher Orientierung und Identität

durch die Freiwilligkeit der Teilnahme und der Möglichkeit des Verlassens des
Angebotes soll das Erkennen der eigenen Bedürfnisse und die Selbstbestimmung
gefördert werden

Durchführung/ Rahmen

Aushang in den kooperierenden Jugendzentren

Ausschreibungen z.B. im Ferienprogramm

Planung und Durchführung der Angebote vor Ort mit einem paritätisch besetzten
Team, um eine eventuelle „Trennung“ der Gruppe in eine Mädchen*- und eine
Jungen*gruppe zu ermöglichen j j
Absprachen mit den hauptamtlichen Pädagog*innen in den Jugendzentren

die Zahl der Teilnehmer*innen liegt bei fünf bis max. 25 Jugendlichen

die Treffen finden abends im Rahmen der Öffnungszeiten des jeweiligen Treffs statt

Beschlussvorlage

7665 Zeichen

V/0196/2019 
V/0196/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII – Aidshilfe Münster e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – Aidshilfe Münster e.V. wird gemäß § 75 SGB VIII 
– Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe 
anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – Aidshilfe Münster e.V. hat am 04.01.2019 einen A n-
trag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und 
aktualisierte Unterlagen wurden beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Die 
Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – Aidshilfe Münster e.V. ist seit 20 Jahren mit Angeboten in 
den Bereichen der Gesundheitsförderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den 
Bereichen Partizipation, Integration und Teilhabe in Münster tägig. 
 
Der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe liegt § 1 SGB VIII „Recht auf Erziehung, Elternve r-
antwortung, Jugendhilfe“ zugrunde: 
 
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner En twicklung und auf Erziehung zu einer 
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen 
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
22.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
 Weinlich 
Telefon: 492-5157 
Weinlich@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0196/2019 
 
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, 
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 
 
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 
 
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 
 
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien  
sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 
 
Mit Angeboten wie „sexualpädagogischer Kooperation mit Schulen“, dem Aufbau und der Realisi e-
rung des offenen Jugendtreffs  „Track -   der Jugendtreff in Münster für LSBTI* Jugendliche“, „You`re 
welcome Marshallah“ als Beratung für lesbisch, schwule und transidente Jugendliche und junge E r-
wachsene, „Yallah Habibi“ als sexualpädagogische Veranstaltungen für jugendliche, geflüchtete Men-
schen, sexualpädagogische Veranstaltungen in Wohngruppen, offenen Jugendtreffs u nd anderen 
Einrichtungen der Jugendhilfe sowie der Beratung von Regenbogenfamilien und der Familienber a-
tung zu HIV und von homosexuellen und transidenten Jugendlichen und Eltern ist der Verein in der 
mittelbaren und unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit K indern, Jugendlichen und jungen Erwac h-
senen aktiv. 
 
Laut Satzung mit Stand von  2018  verfolgt der Verein den Zweck: 
 
 Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Beratung und Aufklärung über das Sy n-
drom der erworbenen Immunschwäche (Acquired Immuno Deficiency Syndrom – Aids). 
 Maßnahmen zur Infektionsvorbeugung durchführen und fördern. 
 Öffentliche Informationsveranstaltungen für Betroffene und Interessierte durchführen und jegli-
che Maßnahmen im Sinne der Prävention fördern. 
 Weiterbildungen durchführen. 
 Beratung von betroffenen oder gefährdeten Personen gewährleisten. 
 HIV-positiven Personen Informationen über Untersuchungs - und Behandlungsmöglichkeiten 
geben. 
 Selbsthilfeprojekte unterstützen. 
 Maßnahmen zur Diskriminierung in Zusammenhang mit Aids ergreifen. 
 Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themenbereichen Homosexualität, Drogeng e-
brauch und Prostitution leisten und so zum Abbau von Benachteiligungen homo- und bisexuel-
ler Menschen, Drogengebrauchern / Drogengebraucherinnen und Prostituierter beitragen. 
 Jugendliche und junge Erwachsene, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Orienti e-
rung, insbesondere lesbische, schwule, bisexuelle und transidente (LSBT) Jugendliche und 
junge Erwachsene bis 27 Jahren sollen einen geschützten Rahmen erhalt en, in dem sie ihre 
Persönlichkeit frei entfalten können.  
 Die Angebote sind interkulturell offen.  
 Sie richten sich ausdrücklich auch an Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. 
 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und  mildtätige Zwecke im 
Sinne der §§ 51 -68 der Abgabeordnung und der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 
24.12.1953. 
 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
 Mittel des Vereins und etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet 
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.  
 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.  
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, J u-
gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt:

- 3 - 
V/0196/2019 
 Satzung des Vereins, 
 Auszug aus dem Vereinsregister, 
 Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes, 
 Dokumentation über Projekte und Veranstaltungen, die sich an Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene und Ihre Erziehungsberechtigten wenden.  
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die nach Satzung oder 
Zielsetzung die Gewähr bietet,  den Vereinszweck der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – 
Aidshilfe Münster e.V. anzuerkennen. 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auch auf dem originären G e-
biet der Jugendhilfe im Sinnes des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Info r-
mationsgespräch mit dem Träger bezüglich der Zielsetzung des Vereins und der Inhalte der Aktivit ä-
ten hat mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. 
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und pe rsonellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII 
zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit 
bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, 
wenn er die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Da die Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – 
Aidshilfe Münster e.V. ihren Sitz in Münster hat und örtlich  tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zu-
ständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung der Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – Aidshilfe Münster e.V. als Tr ä-
ger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentliche Förderung abgeleitet werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Satzung des Vereins 
Anlage 3: Auszug aus dem Vereinsregister 
Anlage 4: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes 
Anlage 5: Dokumentationen über Projekte, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene       und 
Ihre Erziehungsberechtigten wenden.

Anlage 2 Satzung

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7.7‘ Hat eine Mitgliederversammlung nicht die Be-
schlußfähigkeit nach Punkt 7.6 erreicht, so muß der
Vorstand innerhalb der folgenden vier Wochen eine
erneute Mitgliederversammlung einberufen, die dann
unabhängig von der Anzahl der erschienenen
Mitglieder beschlußfähig ist.

7.8 Die Abstimmungen sind offen mit Ausnahme der
Vorstandswahl.

7.9 Über die Beschlüsse.der Mitgliederversammlung
ist ein Protokoll zu führen, das von der Protokollantin
/ dem  Protokollanten . zu unterzeichnen ist.
Satzungsänderungen sind im Wortlaut festzuhalten:
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der
“Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach
Beschiußfassung schriftlich beim Vorstand erhoben
werden.

7.10 Die Mitgliederversammlung ist. ausschließlich

zuständig für die

a) Wahl und Abberufung des Vorstandes,

b) Wahl zweier KassenprüferInnen,

c) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprü-
ferInnen,

d) Entlastung des Vorstandes und der Kassenprü-
ferlnnen,

e) Aufstellung von Richtlinien für ‚die Arbeit des
Vorstandes,

f) Festsetzung der Höhe. und Fälligkeit des Mit-
gliedsbeitrages,

g) Beschlußfassung über die Änderung der Satzung
und über die Auflösung des Vereins,

h) Beschlußfassung ‘über den Widerspruch gegen
die Nichtaufnahme oder die ‚Ausschließung von
Mitgliedern,

i) Änderungen oder. Ergänzungen der Tagesord-
nung.

8. Der Vorstand

8.1 Der Vorstand besteht aus drei oder fünf

Mitgliedern: °

a) dem'/ der ersten Vorsitzenden

b) dem / der zweiten Vorsitzenden

c) dem Kassenwart / der Kassenfrau

d) sowie ggf. zwei Beisitzern / Beisitzerinnen. Vor
der Vorstandswahl ist die Zahl der. Vorstands-
mitglieder von der Mitgliederversammlung fest-
zusetzen.

8.2 Der Vorstand wir für die Dauer von zwei Jahren
gewählt und amtiert bis zur Wahl von Nachfoigern.

8.3 Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner
Amtstätigkeit aus, ist der verbleibende Vorstand
berechtigt, sich höchstens um ein- Mitglied selbst zu
ergänzen. Die Amtszeit des in dieser Weise
berufenen Vorstandsmitgliedes gilt bis zur nächsten
Mitgliederversammlung.

8.4 Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des
Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Sat-
zung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Er regelt seine Geschäftsordnung selbst.

8.5 Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfa-
cher Stimmenmehrheit.

8.6 Ein Vorstandsbeschluß kann auf schriftlichem
Wege gefaßt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder
ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären.

8.7 Die Vorstandsmitglieder körinen von der Mit-
gliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der stimmbe-

„rechtigten Anwesenden .durch Wahl eines Nachfol-
. gers / einer Nachfolgerin abberufen werden.

8.8 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch ein Vorstandsmitglied.

9. Satzungsänderungen und Auflösung des
Vereins

9.1 Anträge auf Satzungsänderungen und Auflösung
des Vereins müssen in der Einladung zur
Mitgliederversammlung mitgeteilt werden und be-
dürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen
Stimmen. Satzungsänderungen sind gültig vom
Zeitpunkt der Eintragung ins Vereinsregister.

9.2 Bei Auflösung, des Vereins oder bei Wegfall
seines Zwecks fällt sein Vermögen an den gemein-
nützigen Verein „Deutsche Aids-Hilfe e.V.“
(Vereinssitz in Berlin), der es unmittelbar und aus-
schließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke
zu verwenden hat. _

9.3 Der Vorstand ist ermächtigt,-redaktionelle Än-
derungen der Satzung vorzunehmen. Im Falle von

gerichtlichen oder behördlichen Beanstandungen ist '

der Vorstand ermächtigt, die geforderten Ergän-
zungen oder Abänderungen zu beschließen.

heitspflege,

Fachstelle für Sexualität und Gesundheit -
Aids-Hilfe Münster e.V.

SATZUNG
Stand 2018

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen „Fachstelle für
Sexualität und Gesundheit - Aids-Hilfe Münster e.V.“ Er
wird ins Vereinsregister eingetragen.

1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Münster / Westfalen.
1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Aufgaben und Ziele

2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmit-
telbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne der 88 51-68 der Abgabeordnung und der
Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953.

2.2 Der Verein fördert die öffentliche Gesund-
dem er selbst Beratung und Aufklärung
über das Syndrom der erworbenen Immunschwäche
(Acquired Immuno. Deficieney Syndrome. - Aids)
betreibt, bzw. andere Personen und Institutionen
sowie staatliche Stellen durch Beratung, Mitarbeit
oder Zuwendung bei ihrer auf den gleichen Zweck
gerichteten Tätigkeit unterstützt und Personen, die.
von einer HIV-Infektion betroffen oder gefährdet sind,
hilft. Hierzu solber:

a) Maßnahmen zur Infektionsvorbeugung durch-

führen und fördern; .

b) öffentliche Informationsveranstaltungen für Be-
troffene und Interessierte durchführen und. jegli-
che Maßnahmen im Sinne der Prävention för-
dern;

©) Weiterbildungsveranstaltungen für ‘Angehörige
von Berufen, die der Gesundheitspflege und
psycho-sozialen Betreuung zuzurechnen sind,
durchführen;

d) Beratung von betroffenen oder gefährdeten Per-
sonen durch eine selbst zu betreibende Bera-
tungsstelle sowie Unterstützung medizinischer
oder psycho-sozialer Einrichtungen und Koope-
ration mit staatlichen Stellen (z.B. Gesundheitsamt,
Gesundheitsministerium) gewährleisten;

€) HIV-positiven Personen Informationen über
Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten
geben;

Anlage 4 Gemeinnützigkeitserklärung Steuer

8871 Zeichen

. zamt Münster-Innenstadt 48147 Münster 24.05.2017
2 “lagungsbezirk 004 Anton-Bruchausen-Str 1
“7 Jernummer . 337/5988/0710 .
‚tte bei Rückfragen angeben) Telefon 0251/416-145988

Telefax 0800 10092675337

Finanzamt, 48136 Münster

DV 05 0,70 Deutsche Post

Bescheid

für 2016 über

+763*00019508*24°5337*

Beermann Bruns F
Steuerberatungsges. mbH
Weseler Str. 253
48151 Münster und Solidaritätszuschlag
} i
Nun

— ” ’ 0

als Empfangsbevo1 Imächt igter für

Aids -Hilfe Münster / BASG Regional-Gruppe Münster e.V.
Schaumburgstr. 11, 48145 Münster

Der Bescheid ist nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AD teilweise vorläufig.

{ \ Festsetzung

festgesetzt werden

Körperschaft- Solidaritäts- Insgesamt
zuschlag
€

Abrechnung in €

nach dem Stand vom 17.05.17
abzurechnen sind

bereits gezahlt

Ihr Konto ist ausgeglichen,

Die Hinweise im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung ergeben sich aus der Anlage zum Bescheid.

Besteuerungsgrundiagen

{
\

Berechnung des zu versteuernden Einkommens
€ €
Einkünfte aus \

Gewerbebetrieb . 2 2 2 2 nn [0]
Gesamtbetrag der Einkünfte . Fa o
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . o
Berechnung der Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer bei zu versteuerndem Einkommen von. oO.

Tarifbelastung / festgesetzte Körperschaftsteuer .
*#%2* Fortsetzung siehe Seite 2 *+****
Konto der Finanzkasse: Kreditinstitut:
..  BBk Dortmund

IBAN DE32 4400 0000 0040 0015 02 BIC MARKDEF 1440

Au.0n

Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im
Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de .

www vis,

>>> WinGF <<< *46.373*

Steuernummer 337/5988/0710 j Seite 2 a

Erläuterungen .
PIIRERIRTSREEIERELERTELT EL EUEU ERDE DU EDDIE

Es wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Grenzen des $ 64
(3) AD wurden unterschritten. Der Gewinn / Verlust aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb bleibt daher ertragsteuertich unbeachtet.

DRS RER EIEeRE RE ERRSE RENTE RE EEE ER EEEEREETERELELTDELT EDEL D DD DUDEN
Über die Jahre betrachtet weist der Verein. nunmehr einen Verlust Über ca. 3400,--€ auf.
Bitte beachten Sie , dass Dauerverluste im wirtschaftlichen Bereich die Gemeinnützigkeit

gefährden. Der Verlust ist daher wieder mit wirtschaftlichen Überschüssen auszugleichen.
Fa apa ak eek ak ea ak ke ee kg

Die Festsetzung des Solidaritätszuschlages ist gemäß 5 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO hinsichtlich der
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 vorläufig. .

Die Vorläufigkeitserklärung erfasst sowohl die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften
mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall}, dass das -Bundesverfassungsger icht oder
der Bundesfinanzhof die streitige verfassungsrechtliche Frage durch verfassungskonforme Auslegung
der angeführten gesetzlichen Vorschriften entscheidet (BFH-Urteil vom 30. September 2010 .- THIIR
39/08 - BStBl 2011 II Ss. 11). Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus
verfahrenstechnischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass die im Vor läufigkeitsvermerk
angeführten gesetzlichen Vorschriften als verfassungswidrig oder als gegen Unionsrecht verstoßend
angesehen werden. Soweit die Voriäufigkeitserklärung die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Norm
betrifft, -ist sie außerdem nicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung es für
möglich hält, das Bundesver fassungsger icht oder der Bundesf inanzhof könne die im
Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen.

Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, .des
Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu
ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein EINSPRU CH
ist insoweit NICHT ERFORDERLICH.

Rechtsbehelfsbelehrung
Die Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags kann mit dem Einspruch ange-

fochten werden.
Ein Einspruch ist jedöch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein
angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch
zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. '

\ Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des
Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen

Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag

nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt

zugegangen ist. . .
Bei Zustellung mit Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Em-
pfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch
Über das EisterOnlinePortal. (www.elsteronline.de) zu übermitteln. "

weitere Informationen

on

Öffnungszeiten:

Allgemeine Sprechzeiten E Service- / Informationsstelle
Mo.-Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Mo.-Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr
und Mo. 13.30 Uhr - 15.00 Uhr und Mo. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr

(und nach Vereinbarung).

Nahverkehrsanbindung:
Ab Münster Hbf mit dem Linienbus der Linie 17 zur Haltestelle "Anton-Bruchausen-Str.",

von dort 2 Gehminuten zu Fuß zum Finanzamt.

>>> WinGF <<< *

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u
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Finanzamt Münster-Innenstadt 48147 Münster 24.05.2017

. Steuernummer 337/5988/0710

Aids Hilfe Münster / BASG Regional-Gruppe Münster e.V.

Schaumburgstr. 11
48145 Münster

Anlage 13 zum Bescheid
für 2016 über
Körperschaftsteuer
Umfang der Steuerbegünstigung

Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf den von der Körperschaft unterhaltenen (ein-
heitlichen) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im Übrigen ist die Körperschaft
nach $ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der $8 51 ff. AO

dient.

Hinweise zur Steuerbegünst igung
Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke.

Sie fördert außerdem folgende gemeinnützige Zwecke: .
- Förderung des Öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen GesundheitspfTlege

Die Satzungszwecke entsprechen 5 52 Abs. 2 Satz I Nr. 3 AO.

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestät igungen

Zuwendungsbestätigungen für Spenden:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet

werden, Zuwendungsbestät igungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV)

auszustellen. .
Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet

unter https://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung.

Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amt lich vorger

schriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggfs. Mitgiiedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden,
wenn das Datum dieser Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid nicht länger als fünf Jahre

zurückliegt. Die Frist ist taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AD).

Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuwendungen

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder
veranlasst, dass ' Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuer-
begünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. Dabei wird die
entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene Gewerbesteuer pauschal
mit 15 % der Zuwendung angesetzt ($ 10b Abs. 4 EStG, 5 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewStG).

Hinweise zum Kapitalertragsteuerabzug .
Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2019 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapital-

ertragsteuerabzug nach $ 44a Abs. 4 und 7 sowie Abs. Ab Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 1 Nr. 3
EStG die Vorlage dieser Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder die Überlassung einer amtlich
beglaubigten Kopie dieser Anlage aus.
Das Gleiche gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach
$ 44b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungs-
institut. ö .

Die Vorlage der Anlage ist unzulässig, wenn die Erträge in einem wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb anfallen, für den die Befreiung von der Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist.

>>> WinGF <<< *46.374*

12]

Anlage A

1688 Zeichen

Anlage A zur V/0196/2019 
Kurzüberblick 
Mit dem Beschluss über die Vorlage soll der Verein „Fachstelle für Sexualität und Gesundheit – 
Aidshilfe Münster e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Grundsätzlich wird mit der Förderung der freien Träger der Jugendhilfe ein Beitrag zum Ziel 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia-
log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerken-
nen, wenn er die vorgenannten Bedingungen erfüllt. Da die Fachstelle für Sexualität und Gesund-
heit – Aidshilfe Münster e.V. ihren Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG 
die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster.

Beratungsverlauf (1)

27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schaumburgstraße 11
  • Weseler Straße 253
  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Hafenstraße 30

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0196/2019
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37