V/0525/2019
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0525/2019 V/0525/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.07.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt de m folgenden Sportverein nach der Sportförderrichtlinie für die geplante Baumaßnahme auf der Vereinssportanlage wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- Auf- wand Zu- schuss bis zu Zuschuss- entschei- dung (voraus- sichtlich) Tennisclub St. Mauritz e. V. Ost Dachsanierung (Clubheim) 26.02.19 63.000 € 31.500 € 2020 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über den von dem Sportverein beantragten Baukostenzuschuss. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von dem Sportver- ein beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. Sportamt 27.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 Elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0525/2019 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Sportverein gegenüber keinen Hinweis auf die Bewertung des Förderantrages. 2.4 Der Sportverein bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, eine an anderer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahme zu erhalten. 2.5 Der Sportverein hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die einschl ä- gigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: 1. Die Baumaßnahme – Dämmung des Daches Der Tennisclub St. Mauritz e. V. beantragte am 26.02.2019 einen Baukostenzuschuss zur Dachs a- nierung seines vereinseigenen Clubheims. In den letzten Jahren zeigte sich, dass das derzeitige Dach den immer wieder aufgetretenen, größeren Niederschlagsmengen nicht standhalten konnte, sodass es vermehrt zu Wassereintritten in das Gebäude (Duschräume, Küche, Abstellraum) kam. Diese Wassereintritte führten bereits zu Schimmelbildungen an verschiedenen Stellen. Eine Überpr ü- fung des Daches durch eine Fachfirma ergab nun, dass der gesamte Dachstuhl marode, nicht isoliert und an sehr vielen Stellen undicht ist. Darüber hinaus gibt es an einigen Stellen Probleme mit der Statik. Insgesamt ist die Baumaßnahme damit so dringlich geworden, dass sie so schnell wie möglich durchgeführt werden muss, auch um weitere Folgeschäden zu vermeiden. 2. Die städtische Sportförderung Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns- ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahme n erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t- schieden hat. Für den oben aufgeführten Tennisclub St. Mauritz e. V. ist frühestens im Sommer 2020 eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung möglich. Bis dahin muss der Verein grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahme warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen u m die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha t der Tennisclub St. Mauritz e. V. für die Dachsanierung des Clubheimdaches einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang nicht mit der Baumaßnahme begonnen. Der Tennisclub St. Mauritz e. V. muss die Baumaßnahmen aus den genannten Sachgründen kurzfris- tig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde bea n- tragte er die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. - 3 - V/0525/2019 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil der Tennisclub St. Mauritz e. V. damit in die Lage versetzt w ird, die notwendige Baumaßnahme nach seinem Zeitpla n und unab hängig vom Beratungsgang für den beantragten Baukostenzuschuss durchzuführen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d en Vereins- antrag später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorl e- gen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportve r- waltung dem Sportverein ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Ba umaßnahme und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielt der Tennisclub St. Mauritz e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih m bei der Ma ß- nahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Der Sportverein weiß, dass über den Zuschuss- antrag erst ab 2020 entschieden wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf der Sportverein die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung begin nen. Der Te n- nisclub St. Mauritz e. V. muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0525/2019 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich einer Baumaßnahme des Tennisclub St. Mauritz e. V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde- rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei- ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell- schaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem Verein die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Ent- scheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport- förderrichtlinie. Die frühestens in 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0525/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37