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V/0525/2019

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 20.05.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6551 Zeichen

V/0525/2019 
V/0525/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   02.07.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt de m folgenden Sportverein  nach der Sportförderrichtlinie für 
die geplante Baumaßnahme auf der Vereinssportanlage  wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
Auf-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zuschuss-
entschei-
dung  
(voraus-
sichtlich) 
Tennisclub St. 
Mauritz e. V. Ost Dachsanierung 
(Clubheim) 26.02.19 63.000 € 31.500 € 2020 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über den von dem Sportverein beantragten Baukostenzuschuss. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von dem Sportver-
ein beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
Sportamt 
 
27.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
Elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0525/2019 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ dem Sportverein gegenüber keinen Hinweis auf die Bewertung 
des Förderantrages. 
 
2.4  Der Sportverein bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, eine  an anderer 
Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahme zu erhalten.  
 
2.5  Der Sportverein hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die einschl ä-
gigen Standards und Vorschriften ein und stimmt  sich über Abweichungen davon rechtzeitig 
mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahme – Dämmung des Daches 
Der Tennisclub St. Mauritz e. V. beantragte am 26.02.2019 einen Baukostenzuschuss zur Dachs a-
nierung seines vereinseigenen Clubheims. In den letzten Jahren zeigte sich, dass das derzeitige 
Dach den immer wieder aufgetretenen, größeren Niederschlagsmengen nicht standhalten konnte, 
sodass es vermehrt zu Wassereintritten in das Gebäude (Duschräume, Küche, Abstellraum) kam. 
Diese Wassereintritte führten bereits zu Schimmelbildungen an verschiedenen Stellen. Eine Überpr ü-
fung des Daches durch eine Fachfirma ergab nun, dass der gesamte Dachstuhl marode, nicht isoliert 
und an sehr vielen Stellen undicht ist. Darüber hinaus gibt es an einigen Stellen Probleme mit der 
Statik. Insgesamt ist die Baumaßnahme damit so dringlich geworden, dass sie so schnell wie möglich 
durchgeführt werden muss, auch um weitere Folgeschäden zu vermeiden. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für 
Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Müns-
ter erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren 
geplanten Baumaßnahme n erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en t-
schieden hat. Für den oben aufgeführten Tennisclub St. Mauritz e. V. ist frühestens im Sommer 2020 
eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung möglich. Bis dahin muss der 
Verein grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahme warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ 
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen. 
 
3. Das Anliegen der Sportvereine 
Mit dem Wissen u m die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie ha t der Tennisclub St. Mauritz 
e. V. für die Dachsanierung des Clubheimdaches einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang 
nicht mit der Baumaßnahme begonnen. 
 
Der Tennisclub St. Mauritz e. V. muss die Baumaßnahmen aus den genannten Sachgründen kurzfris-
tig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde bea n-
tragte er die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.

- 3 - 
V/0525/2019 
 
4. Bewertung/Folgen 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil der Tennisclub St. Mauritz e. V. damit in die Lage versetzt w ird, die notwendige Baumaßnahme 
nach seinem Zeitpla n und unab hängig vom Beratungsgang für den  beantragten Baukostenzuschuss 
durchzuführen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d en Vereins-
antrag später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorl e-
gen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ 
und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportve r-
waltung dem Sportverein ausdrücklich. 
 
Auch zur Finanzierung der Ba umaßnahme und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielt  der 
Tennisclub St. Mauritz e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih m bei der Ma ß-
nahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Der Sportverein weiß, dass über den Zuschuss-
antrag erst ab 2020 entschieden wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf 
der Sportverein die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung begin nen. Der Te n-
nisclub St. Mauritz e. V. muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

2435 Zeichen

Anlage A zur V/0525/2019 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung 
über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich einer Baumaßnahme des 
Tennisclub St. Mauritz e. V. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
 
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird dem Verein die 
Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der Ent-
scheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
 
Die Baumaßnahmen tragen zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2020 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (2)

13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2019 Sportausschuss
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0525/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37