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3387/2022

Bürger*inneneingabe zum Konzeptvergabeverfahren der städtischen Liegenschaft Alpenerstr. 4-6 in Köln-Ehrenfeld

Mitteilung Ausschuss 02.11.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 21.11.2022, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4187 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1 - Ci 
Vorlagen-Nummer  02.11.2022 
 3387/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 
Liegenschaftsausschuss 21.11.2022 
 
Bürger*inneneingabe zum Konzeptvergabeverfahren der städtischen Liegenschaft Alpenerstr. 
4-6 in Köln-Ehrenfeld 
 
Der Verwaltung liegt eine Bürger*inneneingabe des Vereins Stadtraum 5und4 e. V. zum Konzept-
vergabeverfahren für die städtische Liegenschaft Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld vor. 
 
Zusammenfassend werden 3 Änderungswünsche hinsichtlich des Ausschreibungsinhaltes und des-
sen Schwerpunktsetzung vorgetragen: 
 
1. Gemeinwohlorientierung 
Stadtraum 5und4 e. V. geht davon aus, dass sog. gemeinwohlorientierte Akteur*innen nicht so wirt-
schaftlich potent seien. Hieraus ergäbe sich ein Wettbewerbsnachteil bei einer Konkurrenz mit privat-
wirtschaftlichen Akteur*innen. Um diesen Nachteil auszugleichen und zugleich ihre inhaltlichen Stär-
ken angemessen einzubringen, schlägt Stadtraum 5und4 e. V. daher vor, die Bewertungsparameter 
um das Feld Gemeinwohl zu ergänzen. 
  
2. Bezahlbarkeit  
Stadtraum 5und4 e. V. bittet um die Änderung der Wohnbauquoten auf 30% geförderten und 30% 
preisgedämpften Wohnungsbau. Der selektive Fokus auf das studentische Wohnen, der nur eine ver-
gleichsweise kleine Bevölkerungsgruppe hervorhebe, solle entfallen. Begründet wird dies damit, dass 
junge Genossenschaften und Gemeinschaftsprojekte für die Finanzierung genug Wohnende mit Ei-
genkapitalbeitrag benötigten. Dies sei im geförderten Wohnbau, im Studentenwohnen und in der Ge-
werbevermietung vorwiegend nicht gegeben. 
  
3. Transparenz, Kompetenz und Teilhabe 
Stadtraum 5und4 e. V. bittet um eine Erweiterung der Jury um ausgewiesene Konzeptvergabe-
Expert*innen und um fachkundige Vertreter*innen der aktiven Zivilgesellschaft. Der Verein erklärt sich 
bereit, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Dieser Vorschlag erfolge „aus gegebenem Anlass zahlrei-
cher für die komplexe Thematik nicht ausreichend kompetent besetzter Gremien zur Ausschreibung 
und Beurteilung der Verfahren“ (Stadtraum 5und4 e. V.). 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Die Verwaltung bedankt sich für die o. g. beschriebene Bürger*inneneingabe. Die Verwaltung emp-
fiehlt jedoch, die Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens gemäß der zeitgleich im Gremienlauf be-
findlichen Beschlussvorlage 3234/2022 zur Anwendung zu bringen, da sich diese enger am Be-
schluss des Liegenschaftsausschusses (1136/2019) orientieren.

2 
 
 
 
Im Einzelnen:  
 
Am 15.11.2019 hat der Liegenschaftsausschuss u.a. festgelegt, dass die auf dem Grundstück im hin-
teren Bereich befindliche Artilleriehalle komplett oder teilweise erhalten bleiben soll sowie dass ein 
Wohnmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel Studierendenwohnungen und 
einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren ist (1136/2019). 
 
Des Weiteren hat der Liegenschaftsausschuss darin die Konzeptkriterien für das Konzeptvergabever-
fahren festgelegt. Hierbei sind u. a. wohnungspolitische, quartiersbezogene, ökologische und städte-
bauliche Schwerpunkte gesetzt worden. Zudem sollte es mindestens 25 % an gewerblicher / soziokul-
tureller Mischung geben. 
 
Zum vorgeschlagenen Merkmal der Gemeinwohlorientierung ist festzustellen, dass aus Sicht der 
Verwaltung keine empirischen Nachweise darüber vorliegen, dass Projekte, die auf eine Gewinnerzie-
lung verzichten, generell wirtschaftlich weniger potent sind. 
 
Der unter dem Stichwort Bezahlbarkeit gemachte Vorschlag läuft auf eine Reduzierung des Nut-
zungsmixes und einen Verzicht auf Studierendenwohnen hinaus. Eine daraus resultierende Fokussie-
rung auf wenige Dauernutzende, die z.B. als Mitglieder einer Genossenschaft indirekt Eigentü-
mer*innen würden, ist aus Sicht der Verwaltung nicht wünschenswert. 
 
Hinsichtlich des sich nach Durchführung der Ausschreibung anschließenden Bewertungsverfahrens 
hat sich die Gründung eines projektbezogenen Workshops mit von den stimmberechtigten Fraktionen 
im Liegenschaftsausschuss bestimmten Personen als bewährte Praxis etabliert. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

07.11.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3387/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.11.2022
Erstellt
13.10.2022 09:50