AN/0457/2018
Hinweisschilder auf Bienenstöcke im Vorgebirgspark.
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Antrag Hinweisschilder Bienenstoecke
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Antrag: Hinweisschilder auf Bienenstöcke im Vorgebirgspark Fotos: Bienstöcke auf dem Gelände „Städtischer Bauhof“ in Raderberg /Ecke Kierdorfer Str.
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0457/2018 Stand: 26.06.2022 Sachstandsbericht Hinweisschilder auf Bienenstöcke im Vorgebirgspark. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.04.2018 8.1.4 Hinweisschilder auf Bienenstöcke im Vorgebirgspark, Antrag von Herrn Ilg AN/0457/2018 Herr Giesen beantragt Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen geht zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Herrn Ilg zugstimmt. Status erledigt
Antrag nach § 3 (FWK BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0457/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Hinweisschilder auf Bienenstöcke im Vorgebirgspark. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Als Bezirksvertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 23.04.2018 zu setzten: Die Verwaltung wird beauftragt, durch entsprechende Schilder im Vorgebirgspark, auf die im Gelände „Städtischer Bauhof“ befindlichen Bienenstöcke hinzuweisen. Die Schilder sollten so angebracht werden, dass sie von Bürgern u. Nutzern des Parks gut gesehen werden können. Begründung: Seit Jahren registriert die Fachwelt ein weltweites Bienensterben. Deshalb ist es zu begrü- ßen, dass die Verwaltung geeignete öffentliche Flächen zur Ansiedlung von Bienenvölkern prüft. Dabei ist es jedoch sowohl im Sinne der Tiere, als auch im Sinne der Gesunderhaltung des Menschen ratsam, dass die Standorte entsprechend beschildert werden. Für Allergiker kann bereits ein einziger Stich einer Biene lebensgefährlich sein. Durch Hinweistafeln kann etwaigen Irritationen der Tiere durch unbeabsichtigtes Fehlverhalten der Menschen vorge- beugt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0457/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
- Datum
- 03.04.2018
- Erstellt
- 01.04.2018 22:17