V/0919/2016
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015)
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Berichtsvorlage
4429 Zeichen
V/0919/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015)
Beratungsfolge
08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Bericht
1. Hintergrund
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 die Verwaltung beauftragt, die Zahl der geringfüg i-
gen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte - NTK) - soweit organisatorisch umsetzbar –
zu reduzieren.
Über den Stand der Umsetzung sollte jährlich berichtet werden.
2. Umsetzung
In einem ersten Schritt sollte zum Schuljahr 2016/2017 im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
(OGS) ein Teil der Stellen zu sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen zusa m-
mengefasst werden.
Um diese Anforderung umzusetzen, erhalten di e OGS grundsätzlich seit diesem Schuljahr a n-
stelle der zuvor bereitgestellten 21 Wochenstunden für den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften pro
Gruppe eine Unterstützungskraftstelle in Teilzeit.
Diese Unterstützungskraftstellen wurden im Februar 2016 intern unter den Niedrigteilzeitkräften
im Bereich der OGS ausgeschrieben. Hierauf haben sich insgesamt 67 Personen beworben, mit
denen Vorstellungsgespräche geführt wurden.
Letztendlich wurden aus diesem Kreis 47 Personen ab dem 17.08.2016 als Unterstützungskr äfte
eingesetzt.
3. Ergebnis
Im Ergebnis sind durch den Einsatz dieser Unterstützungskräfte insgesamt 987 NTK -Stunden
weggefallen. Dies entspricht ca. 120 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Vorlagen-Nr.:
V/0919/2016
Auskunft erteilt:
Herr Ehlert
Ruf:
492-1122
E-Mail:
Ehlert@stadt-muenster.de
Datum:
17.10.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0919/2016
Dass nur 47 der insgesamt vorhandenen 177 Unterstützung skraftstellen (= 93,81 VZÄ) besetzt
werden konnten, hängt von mehreren Faktoren ab:
Aus dem Kreis der NTK – denen als erstes die Chance auf eine sozialversicherungspflich-
tige Tätigkeit gegeben werden sollte (ca. 560 Personen) - kamen relativ wenige Bewer-
bungen.
Da viele NTK bereits unbefristet beschäftigt sind, ist es nicht ohne weiteres möglich unbe-
grenzt NTK-Stunden abzubauen, um Unterstützungskräfte einsetzen zu können.
Die Gesamtzahl der NTK beträgt zurzeit 953 (Stand 01.10.2016). Die Aufteilung auf die einzelnen
Bereiche stellt sich wie folgt dar:
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen:
Amt/Einrichtung Anzahl Beschäftigte Stand
Juli 2015
Anzahl Beschäftigte
Stand Oktober 2016
33
Bestuhlung Stadtweinhaus 4 Personen 4 Personen
Hiltrup (Stadthalle) 12 Personen 11 Personen
Nord 1 Person 1 Person
40
Schulen¹ 209 Personen 185 Personen
VHS 19 Personen 19 Personen
41
Begegnungszentrum Meerwiese 1 Person 1 Person
BKI 6 Personen 7 Personen
51
offene Kinder- und Jugendarbeit 196 Personen 185 Personen
Schulen² 566 Personen 534 Personen
MM 4 Personen 4 Personen
Villa ten Hompel 2 Personen 2 Personen
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 Personen 0 Personen
Summe 1.023 Personen 953 Personen
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB)
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen)
Dadurch, dass im OGS -Bereich zum neuen Schuljahr wiederum neue Gruppen eingerichtet und
zusätzliche Bedarfe z. B. aufgrund der Flüchtlingssituation e ntstanden sind, ist der - durch die
Umstellung bewirkte - Rückgang der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nicht 1:1 an den
tatsächlichen Zahlen abzulesen.
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V/0919/2016
4. weiteres Vorgehen
Um in der OGS weitere Unterstützungskräfte einsetzen zu können und dementsprechende NTK-
Stunden abzubauen, werden regelmäßig weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Eine
Besetzung ist jedoch - wie bereits beschrieben - nur möglich, wenn auch entsprechende NTK -
Stunden durch z. B: Personalfluktuation oder auch auslauf ende Verträge abgebaut werden kö n-
nen.
Die Prüfung, ob in den anderen betroffenen Bereichen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
abgebaut werden können wird fortgesetzt. In vielen Bereichen ist jedoch ein Einsatz von Nie d-
rigteilzeitkräften aufgrund der erforderlichen „Kopfzahl“ bzw. der nur für eine geringe Stundenzahl
benötigten Anwesenheit nur schwer zu reduzieren.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0919/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37