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V/0919/2016

Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015)

Vorlagen 17.10.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 08.11.2016, TOP 8

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4429 Zeichen

V/0919/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                     und E-Government Bericht 
 
 
 
1. Hintergrund 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 die Verwaltung beauftragt, die Zahl der geringfüg i-
gen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte - NTK) - soweit organisatorisch umsetzbar – 
zu reduzieren. 
 
Über den Stand der Umsetzung sollte jährlich berichtet werden. 
 
2. Umsetzung 
 
In einem ersten Schritt sollte zum Schuljahr 2016/2017 im Bereich der Offenen Ganztagsschulen 
(OGS) ein Teil der Stellen zu sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen zusa m-
mengefasst werden. 
 
Um diese Anforderung umzusetzen, erhalten di e OGS grundsätzlich seit diesem Schuljahr a n-
stelle der zuvor bereitgestellten 21 Wochenstunden für den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften pro 
Gruppe eine Unterstützungskraftstelle in Teilzeit. 
 
Diese Unterstützungskraftstellen wurden im Februar 2016 intern  unter den Niedrigteilzeitkräften 
im Bereich der OGS ausgeschrieben. Hierauf haben sich insgesamt 67 Personen beworben, mit 
denen Vorstellungsgespräche geführt wurden. 
 
Letztendlich wurden aus diesem Kreis 47 Personen ab dem 17.08.2016 als Unterstützungskr äfte 
eingesetzt. 
 
3. Ergebnis 
 
Im Ergebnis sind durch den Einsatz dieser Unterstützungskräfte insgesamt 987 NTK -Stunden 
weggefallen. Dies entspricht ca. 120 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0919/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehlert 
Ruf: 
492-1122 
E-Mail: 
Ehlert@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.10.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0919/2016 
 
Dass nur 47 der insgesamt vorhandenen 177 Unterstützung skraftstellen (= 93,81 VZÄ) besetzt 
werden konnten, hängt von mehreren Faktoren ab: 
 
 Aus dem Kreis der NTK – denen als erstes die Chance auf eine sozialversicherungspflich-
tige Tätigkeit gegeben werden sollte (ca. 560 Personen) - kamen relativ wenige Bewer-
bungen. 
 
 Da viele NTK bereits unbefristet beschäftigt sind, ist es nicht ohne weiteres möglich unbe-
grenzt NTK-Stunden abzubauen, um Unterstützungskräfte einsetzen zu können. 
 
Die Gesamtzahl der NTK beträgt zurzeit 953 (Stand 01.10.2016). Die Aufteilung auf die einzelnen 
Bereiche stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen: 
 
Amt/Einrichtung Anzahl Beschäftigte Stand 
Juli 2015 
Anzahl Beschäftigte 
Stand Oktober 2016 
33   
     Bestuhlung Stadtweinhaus 4 Personen 4 Personen 
     Hiltrup (Stadthalle) 12 Personen 11 Personen 
     Nord 1 Person 1 Person 
   
40   
     Schulen¹ 209 Personen 185 Personen 
     VHS 19 Personen 19 Personen 
   
41   
     Begegnungszentrum Meerwiese 1 Person 1 Person 
     BKI 6 Personen 7 Personen 
   
51   
     offene Kinder- und Jugendarbeit 196 Personen 185 Personen 
     Schulen² 566 Personen 534 Personen 
   
MM 4 Personen 4 Personen 
Villa ten Hompel 2 Personen 2 Personen 
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 Personen 0 Personen 
   
Summe 1.023 Personen 953 Personen 
 
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB) 
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen) 
 
Dadurch, dass im OGS -Bereich zum neuen Schuljahr wiederum neue Gruppen eingerichtet und 
zusätzliche Bedarfe z. B. aufgrund der Flüchtlingssituation e ntstanden sind, ist der - durch die 
Umstellung bewirkte - Rückgang der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nicht 1:1 an den 
tatsächlichen Zahlen abzulesen.

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V/0919/2016 
 
 
4. weiteres Vorgehen 
 
Um in der OGS weitere Unterstützungskräfte einsetzen zu können und dementsprechende NTK-
Stunden abzubauen, werden regelmäßig weitere Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Eine 
Besetzung ist jedoch - wie bereits beschrieben - nur möglich, wenn auch entsprechende NTK -
Stunden durch z. B: Personalfluktuation oder auch auslauf ende Verträge abgebaut werden kö n-
nen. 
 
Die Prüfung, ob in den anderen betroffenen Bereichen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 
abgebaut werden können wird fortgesetzt. In vielen Bereichen ist jedoch ein Einsatz von Nie d-
rigteilzeitkräften aufgrund der erforderlichen „Kopfzahl“ bzw. der nur für eine geringe Stundenzahl 
benötigten Anwesenheit nur schwer zu reduzieren. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

08.11.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0919/2016
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37