AN/1406/2024
Erschließung Buchholzstraße
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Erschließung Buchholzstraße
2697 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 15.10.2024
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung,
Erschließung der Buchholzstraße in Köln-Mülheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim
bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erstmalige Erschließung der
Buchholzstraße in Köln-Mülheim vorzunehmen. Im Zuge der Erschließung sind
gestalterische Maßnahmen zu berücksichtigen, die ein geordnetes Parken in
der Straße unterstützen und Parkverstöße erschweren. Die Bezirksvertretung
Mülheim beauftragt darüber hinaus das Amt für Straßen und Radwegebau die
Erschließung der Buchholzstraße sowie damit einhergehend alle
gestalterischen Maßnahmen vorrangig zu priorisieren. Im Anschluss daran ist
die Einrichtung von Anwohnerparken zu prüfen.
Bis zur Umsetzung der Erschließung ist zu prüfen, ob durch Beschilderungen
ein geordnetes Parken und Abstellen von Fahrzeugen ermöglicht werden kann.
Begründung:
Auf eine Anfrage der Antragsteller antwortet die Verwaltung, dass es sich bei
der Buchholzstraße straßenrechtlich um eine „noch nicht erstmalig hergestellte
Erschließungsstraße“ handelt, die noch nicht richtlinienkonform in Gehweg,
Fahrbahn, Parkplätze sowie Grünflächen und Baumstandorte aufgeteilt ist.
Weiterhin wird ausgeführt, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet
baurechtlich um ein Mischgebiet handelt. Mischgebiete dienen dem Wohnen
und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht
wesentlich stören.
Durch die zunehmende Ansiedlung von verschiedenen Betrieben des KFZ-
Gewerbe (Verkauf, Reparatur) ist der störungsfreie Aspekt nicht mehr
sichergestellt. Die Anwohner berichten von einer massiven Nutzung des
öffentlichen Straßenraum, der eine erhebliche Beeinträchtigung für ein
gemeinschaftliches Zusammenleben in der Straße darstellt.
Da die Buchholzstraße straßenverkehrsrechtlich bis zur erstmaligen
Erschließung ordnungsrechtlich- und polizeirechtlich nicht weiter ein rechtsfreier
Raum bleiben kann, ist die Prüfung einer provisorischen Beschilderung
dringend geboten.
gez. Alexander
Lünenbach
gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)
(CDU-
Fraktionsvorsitzender)
(FDP)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1406/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 21.10.2024 15:12