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Erschließung Buchholzstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1406/2024 vom 21.10.2024

Stand: Am 04.11.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Erschließung Buchholzstraße

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    CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim Köln, den 15.10.2024 Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung, Erschließung der Buchholzstraße in Köln-Mülheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die erstmalige Erschließung der Buchholzstraße in Köln-Mülheim vorzunehmen. Im Zuge der Erschließung sind gestalterische Maßnahmen zu berücksichtigen, die ein geordnetes Parken in der Straße unterstützen und Parkverstöße erschweren. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt darüber hinaus das Amt für Straßen und Radwegebau die Erschließung der Buchholzstraße sowie damit einhergehend alle gestalterischen Maßnahmen vorrangig zu priorisieren. Im Anschluss daran ist die Einrichtung von Anwohnerparken zu prüfen. Bis zur Umsetzung der Erschließung ist zu prüfen, ob durch Beschilderungen ein geordnetes Parken und Abstellen von Fahrzeugen ermöglicht werden kann. Begründung: Auf eine Anfrage der Antragsteller antwortet die Verwaltung, dass es sich bei der Buchholzstraße straßenrechtlich um eine „noch nicht erstmalig hergestellte Erschließungsstraße“ handelt, die noch nicht richtlinienkonform in Gehweg, Fahrbahn, Parkplätze sowie Grünflächen und Baumstandorte aufgeteilt ist. Weiterhin wird ausgeführt, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet baurechtlich um ein Mischgebiet handelt. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Durch die zunehmende Ansiedlung von verschiedenen Betrieben des KFZ- Gewerbe (Verkauf, Reparatur) ist der störungsfreie Aspekt nicht mehr sichergestellt. Die Anwohner berichten von einer massiven Nutzung des öffentlichen Straßenraum, der eine erhebliche Beeinträchtigung für ein gemeinschaftliches Zusammenleben in der Straße darstellt. Da die Buchholzstraße straßenverkehrsrechtlich bis zur erstmaligen Erschließung ordnungsrechtlich- und polizeirechtlich nicht weiter ein rechtsfreier Raum bleiben kann, ist die Prüfung einer provisorischen Beschilderung dringend geboten. gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks (SPD- Fraktionsvorsitzender) (CDU- Fraktionsvorsitzender) (FDP)

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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