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AN/1406/2024

Erschließung Buchholzstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 21.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 8.1.1

Erschließung Buchholzstraße

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Erschließung Buchholzstraße

2697 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
 
         Köln, den 15.10.2024 
 
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung, 
Erschließung der Buchholzstraße in Köln-Mülheim 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD- und CDU-Fraktion sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim 
bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:  
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die erstmalige Erschließung der 
Buchholzstraße in Köln-Mülheim vorzunehmen. Im Zuge der Erschließung sind 
gestalterische Maßnahmen zu berücksichtigen, die ein geordnetes Parken in 
der Straße unterstützen und Parkverstöße erschweren. Die Bezirksvertretung 
Mülheim beauftragt darüber hinaus das Amt für Straßen und Radwegebau die 
Erschließung der Buchholzstraße sowie damit einhergehend alle 
gestalterischen Maßnahmen vorrangig zu priorisieren. Im Anschluss daran ist 
die Einrichtung von Anwohnerparken zu prüfen. 
Bis zur Umsetzung der Erschließung ist zu prüfen, ob durch Beschilderungen 
ein geordnetes Parken und Abstellen von Fahrzeugen ermöglicht werden kann.

Begründung: 
Auf eine Anfrage der Antragsteller antwortet die Verwaltung, dass es sich bei 
der Buchholzstraße straßenrechtlich um eine „noch nicht erstmalig hergestellte 
Erschließungsstraße“ handelt, die noch nicht richtlinienkonform in Gehweg, 
Fahrbahn, Parkplätze sowie Grünflächen und Baumstandorte aufgeteilt ist.  
 
Weiterhin wird ausgeführt, dass es sich bei dem betreffenden Gebiet 
baurechtlich um ein Mischgebiet handelt. Mischgebiete dienen dem Wohnen 
und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören. 
 
Durch die zunehmende Ansiedlung von verschiedenen Betrieben des KFZ-
Gewerbe (Verkauf, Reparatur) ist der störungsfreie Aspekt nicht mehr 
sichergestellt. Die Anwohner berichten von einer massiven Nutzung des 
öffentlichen Straßenraum, der eine erhebliche Beeinträchtigung für ein 
gemeinschaftliches Zusammenleben in der Straße darstellt.  
 
Da die Buchholzstraße straßenverkehrsrechtlich bis zur erstmaligen 
Erschließung ordnungsrechtlich- und polizeirechtlich nicht weiter ein rechtsfreier 
Raum bleiben kann, ist die Prüfung einer provisorischen Beschilderung 
dringend geboten.  
 
 
 
gez. Alexander  
Lünenbach 
gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks  
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks  
(SPD-
Fraktionsvorsitzender) 
(CDU-
Fraktionsvorsitzender) 
(FDP)

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1406/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
21.10.2024
Erstellt
21.10.2024 15:12