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2834/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zu "Unterstützung des Verkehrsdienstes durch DSGVO konforme Kameraautos" (AN/1039/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3092 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 13.09.2024 
 2834/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und 
Volt-Fraktion zu "Unterstützung des Verkehrsdienstes durch DSGVO konforme 
Kameraautos" (AN/1039/2024) 
Auf die Anfrage (AN/1039/2024) der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion und 
Volt-Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1. In welchen anderen Kommunen werden Autos des Verkehrsdienstes mit Kame-
ras zur Verkehrsüberwachung ausgestattet und wie werden die Pilotprojekte der 
jeweiligen Kommunen bewertet? 
 
Der Stadtverwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 
 
2. Welche Voraussetzungen müssen für einen DSGVO-konformen Einsatz von Ka-
meraautos in Köln erfüllt sein? 
 
Zur Feststellung von Parkgebührenzahlungen durch sogenannte Scan-Cars oder 
Scan-Kameras fehlt in Deutschland – anders als im europäischen Ausland – eine 
rechtliche Eingriffsgrundlage.  
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) braucht es diese spezielle 
Rechtsgrundlage. Solange sie fehlt, ist die Nutzung von Scansystemen ein Verstoß 
gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. 
 
Bislang ist es nur datenschutzkonform, kurze Sequenzen mit Ankündigung anlassbe-
zogen zu filmen. Wenn eine Personengefährdung droht, ist dies beispielsweise er-
laubt. 
 
Der gegebenenfalls durch eine digitale Parkflächenüberwachung tangierte Bereich an-
derer Rechtsgüter, z. B. die Behandlung vorschriftsgemäß geparkter Fahrzeuge und 
der Umgang mit anderen Personen, wie Radfahrende oder Passanten, muss zudem 
im Rahmen einer Datenschutzfolgenabschätzung (nach Art. 35 DSGVO) ins Verhältnis 
gesetzt werden zum öffentlichen Interesse. 
 
3. Wie hoch sind die Kosten einer technischen Umrüstung von bestehenden Autos 
des Verkehrsdienstes?  
 
Eine Kostenschätzung ist derzeit nicht möglich. Wenn Scansysteme erlaubt werden, 
muss zunächst die Leistungsanforderung von Endgeräten, technischen Umrüstungen 
und von einer dahinter liegen Software genau beschrieben und dann beziffert werden. 
Zudem wird sich voraussichtlich mit neuen Erlaubnissen auch der Markt verändern.

2 
 
 
4. Kann die Vorgehensweise von anderen Kommunen auf Köln übertragen wer-
den? 
 
Bislang existiert keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz derartiger Scan-Fahr-
zeuge. Ob und wann eine bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage zur automati-
sierten Kennzeichenerfassung durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes er-
folgt, kann durch die Verwaltung nicht beurteilt werden. 
 
5. Ist perspektivisch eine Unterstützung des Verkehrsdienstes durch weitere umge-
rüstete städtische Fahrzeuge vorstellbar? 
 
Grundsätzlich ist der Einsatz innerhalb des Verkehrsdienstes zur Erhöhung des Kon-
trolldrucks vorstellebar. Auf Basis des durch den Gesetzgeber vorzugebenden rechtli-
chen Rahmens wäre eine Umrüstung städt. Fahrzeuge zu prüfen. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2834/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.09.2024
Erstellt
11.09.2024 13:50