2834/2024
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zu "Unterstützung des Verkehrsdienstes durch DSGVO konforme Kameraautos" (AN/1039/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3092 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 13.09.2024 2834/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zu "Unterstützung des Verkehrsdienstes durch DSGVO konforme Kameraautos" (AN/1039/2024) Auf die Anfrage (AN/1039/2024) der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. In welchen anderen Kommunen werden Autos des Verkehrsdienstes mit Kame- ras zur Verkehrsüberwachung ausgestattet und wie werden die Pilotprojekte der jeweiligen Kommunen bewertet? Der Stadtverwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Voraussetzungen müssen für einen DSGVO-konformen Einsatz von Ka- meraautos in Köln erfüllt sein? Zur Feststellung von Parkgebührenzahlungen durch sogenannte Scan-Cars oder Scan-Kameras fehlt in Deutschland – anders als im europäischen Ausland – eine rechtliche Eingriffsgrundlage. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) braucht es diese spezielle Rechtsgrundlage. Solange sie fehlt, ist die Nutzung von Scansystemen ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bislang ist es nur datenschutzkonform, kurze Sequenzen mit Ankündigung anlassbe- zogen zu filmen. Wenn eine Personengefährdung droht, ist dies beispielsweise er- laubt. Der gegebenenfalls durch eine digitale Parkflächenüberwachung tangierte Bereich an- derer Rechtsgüter, z. B. die Behandlung vorschriftsgemäß geparkter Fahrzeuge und der Umgang mit anderen Personen, wie Radfahrende oder Passanten, muss zudem im Rahmen einer Datenschutzfolgenabschätzung (nach Art. 35 DSGVO) ins Verhältnis gesetzt werden zum öffentlichen Interesse. 3. Wie hoch sind die Kosten einer technischen Umrüstung von bestehenden Autos des Verkehrsdienstes? Eine Kostenschätzung ist derzeit nicht möglich. Wenn Scansysteme erlaubt werden, muss zunächst die Leistungsanforderung von Endgeräten, technischen Umrüstungen und von einer dahinter liegen Software genau beschrieben und dann beziffert werden. Zudem wird sich voraussichtlich mit neuen Erlaubnissen auch der Markt verändern. 2 4. Kann die Vorgehensweise von anderen Kommunen auf Köln übertragen wer- den? Bislang existiert keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz derartiger Scan-Fahr- zeuge. Ob und wann eine bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage zur automati- sierten Kennzeichenerfassung durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes er- folgt, kann durch die Verwaltung nicht beurteilt werden. 5. Ist perspektivisch eine Unterstützung des Verkehrsdienstes durch weitere umge- rüstete städtische Fahrzeuge vorstellbar? Grundsätzlich ist der Einsatz innerhalb des Verkehrsdienstes zur Erhöhung des Kon- trolldrucks vorstellebar. Auf Basis des durch den Gesetzgeber vorzugebenden rechtli- chen Rahmens wäre eine Umrüstung städt. Fahrzeuge zu prüfen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2834/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.09.2024
- Erstellt
- 11.09.2024 13:50