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Sachstandsbericht 2022 zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 1191/2023 vom 27.04.2023

Stand: Am 25.05.2023 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • 4. Sachstandsbericht 2022 Abfallwirtschaftskonzept

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    4. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Kontakt für Fragen zum Bericht: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de Bild: pixabay GmbH 2 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1 Einführung / Vorwort ................................ ................................ ................................ ....... 3 2 Wesentliche gesetzliche Änderungen ................................ ................................ ............. 5 Europäisches Recht ................................ ................................ ................................ 5 Bundesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 6 Landesrecht ................................ ................................ ................................ ...........11 3 Neue und laufende Maßnahmen ................................ ................................ ...................12 Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ................12 Handlungsprogramm Littering ................................ ................................ ................15 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ................................ .........18 Erstellung eines Zero-Waste-Konzepts für die Stadt Köln ................................ ......19 Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ................................ ..........20 Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ ...............21 Papierkörbe und Hundekottütenspender ................................ ................................ 27 4 Mengenentwicklung und Prognose ................................ ................................ ................28 Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ................................ ....28 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ................................ ....31 5 Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .........32 Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ .34 3 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 1 Einführung / Vorwort Dieser vierte Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) umf asst das Berichtsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 und dient dazu, über wesentliche Veränderungen und Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den aktuellen Erreichungsgrad der AWK-Ziele darzustellen. Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwickeln. Das Konzept wurde in 2022 nahezu fertiggestellt und soll im Frühjahr/Sommer 2023 verabschiedet werden. Das entwickelte Handlungsprogramm soll der Stadt zu einem geringeren Abfallaufkommen verhelfen. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Nachwirkungen der Pandemie kam es infolgedessen zu Lieferausfällen von Ersatzteilen und langen, nicht planbaren Lieferzeiten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kam es bei der AWB stellenweise zu personellen Engpässen – so musste Ende Oktober der Leerungsrhythmus der Biotonne einen Monat früher als üblich von einem wöchentlichen auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt werden. Die AWB hat sich bemüht, flexibel auf diese Herausforderungen zu reagieren. Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 202 2 vorübergehend Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen; im Laufe des Jahres konnten jedoch alle wieder vollumfänglich fortgeführt werden: So haben die Wertstoffcenter der Stadt Köln ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen und blieben im gesamten Berichtszeitraum geöffnet. Auch die pädagogische Beratung in Kindertagesstätten und Schulen konnte ab Juni wieder in vollem Umfang stattfinden. Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus- Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen lieferten (u. a. Mediterranisierung, Folgen der Corona - Pandemie). Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilde Müllablagerungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % auf über 19.000 Meldungen gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen stetig zu . Um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes und das Litteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB i m Rahmen eines Pilotprojekts im Stadtbezirk Porz ei ne zusätzliche Leerung von Papierkörben sowie die zusätzliche Reinigung von Hotspots getestet. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über ihre Verantwortung zur Sauberkeit informiert. Es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das Pilotprojekt in 2023 durch die Stadt Köln finanziert fortgeführt werden kann. Das Thema Stadtsauberkeit hat Köln in 2022 aber noch weitergehend beschäftigt. Am 27. April 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beauftragt, einen Masterplan Sauberkeit unter Beteiligung der Bürger*innen und weiterer Stakeholder zu erarbeiten. Hierbei sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um die Stadtsauberkeit weiter zu erhöhen und die Menschen in der Stadt stärker für 4 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln ihre Verantwortung zur Sauberkeit zu sensibilisieren. Als Basis des Projekts wurde in 2022 ein Status quo -Bericht erarbeitet und eine externe Begleitung des Projekts ausgeschrieben und beauftragt. Das Projekt wird in 2023 durchgeführt. In 2022 wurde auch die vom Rat beauftragte Untersuchung des Abfallgebührenmodells abgeschlossen. Das Ziel war es, Möglichkeiten zu finden, das bisherige Finanzierungsmodell zu verbessern, ohne dabei Nachteile an anderer Stelle für die Gebührenzahlenden zu verursachen. In 2023 wird das weitere Vorgehen dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt. In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusammensetzung der Restmülltonne. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind für wesentliche abfallwirtschaftliche Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter anderem dazu festzustellen, wie viele Wertstoffanteile sich noch im Restmüll befinden und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen abgeschöpft werden können. Die letzte Untersuchung fand 2016 statt. In 2022 wurde die nächste Hausmüllanalyse vorbereitet, die in 2023 durchgeführt wird. Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Modellversuch für die Einführung einer Pflichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgedessen wurde ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, welches dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft (BAA) im Mai 2023 zur Entscheidung vorgelegt wird. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E -Mail, App, Telefon oder online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig wichtige Themen wie pädagogische Bildungsmaßnahmen und Abfallvermeidungstipps. Seit Mitte des Jahres konnte die Bildungsarbei t und Umweltberatung wieder in vollem Umfang stattfinden – die in der Pandemie -Zeit entwickelten Methoden konnten auf zahlreichen Veranstaltungen , bei diversen Bildungs- und Aufklärungsaktionen in den Veedeln eingesetzt werden. 5 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 2 Wesentliche gesetzliche Änderungen In den Jahren 2021/2022 ist es zu wesentlichen gesetzlichen Änderungen auf europäischer, Bundes - sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf dargestellt werden. Europäisches Recht Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ (als Teil des europäischen „Green Deal“) für die Entwicklungen und Novellierungen im Abfallrecht ausschlaggebend. Der Aktionsplan ist im 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln (April 2021) ausführlich dargestellt. Immer größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie -Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Dies soll das Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und attraktiver machen und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen Ziele beitragen, die anderen ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ nicht nachteilig beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „Social Minimum Safeguards“ einhalten. Die sechs Ziel e gemäß der Taxonomie ((EU) 2020/852) und somit auch für die Kölner Stadtgesellschaft sind:  Klimaschutz,  Anpassung an den Klimawandel,  Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,  Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,  Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,  Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. Um die Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverw enden, strebt die EU-Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-Aktionsplans eine Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) an. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und soll die Wiederverwendung gegenüber der Verwertung und Beseitigung von Abfall fördern. Sie soll 2023 in einigen Teilbereichen überarbeitet und weiterentwickelt werden. Als Teil der Vorbereitungen dafür hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eröffnet, die bis zum 16. August durchgeführt wurde und sich sowohl an Fachkreise als auch Privatpersonen richtete. Zu den Abfallströmen, die darin als Schwerpunkte behandelt wurden, gehörten Lebensmittelabfälle, Alttextilien und Altöl. 6 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind:  Verringerung des Abfallaufkommens,  Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfällen und  Steigerung der Menge gesammelter und im Einkl ang mit der Abfa llhierarchie behandelter Altöle. Um die Recyclingquote ermitteln zu können, wurde in 2022 von einer bisher inputbasierten auf eine outputbasierte Berechnungsmethode umgestellt. Außerdem ist vorgesehen, die Industry -Emission-Directive (IED) mit der Konsequenz zu ändern, dass auch für Deponien BVT -Merkblätter ( Beste verfügbare Technik) und BVT - Schlussfolgerungen erarbeitet werden müssen. Das Erstellungsverfahren ist auch unter dem Namen „Sevilla -Prozess“ bekannt und wurde z. B. bereits für Müllverbrennungs- und andere Abfallbehandlungsanlagen durchgeführt. Inhaltlich geht es darum, EU -weit einheitliche Standards mit Blick auf technische Emissionsminderungen zu definieren. Dies wäre für Deutschland eigentlich überflüssig, weil in Deutschland im Rahmen der Deponieverordnung bereits die sogenannten „Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards“ (BQS) gelten, die diese Standards regeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Deponierecht bereits heute wesentlich schärfer als das europäische Depon ierecht ist. Es ist also grundsätzlich nicht zu erwarten, dass zusätzliche weitere Anforderungen auf deutsche Deponien zukommen. Dennoch handelt es sich um einen sehr dynamischen Prozess, wie bereits die Erstellung der BVTs für Müllverbrennungsanlagen geze igt hat. Die Erstellung des BVT-Merkblattes wird daher intensiv vom Umweltbundesamt begleitet, das hierzu auch eine nationale Expertenkommission einberuft. Auch die EU -Abfallverbringungsverordnung wird novelliert. Das Pl enum des Europäischen Parlaments hat am 17.01.2023 dem Bericht des Umweltausschusses zum Vorschlag der EU -Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und damit neue Regeln für die Abfallverbringung angenommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von Kunststoffabfällen innerhalb und außerhalb der EU. So soll insbesondere der Export von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden. Bundesrecht Das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch folgende Verordnungen und Gesetze in Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 in Kraft getreten sind beziehungsweise in den folgenden Jahren in Kraft treten werden: a. Punkte aus dem Koalitionsvertrag: Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 (26. November 2021 / SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) setzt sich für die Klimapolitik, u. a. für Kreislaufwirtschaft, im Sinne des European Green Deal, ein. Beabsichtigt wird darin unter anderem:  Die d eutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit werden weiterentwickelt, deren Verbindlichkeit wird erhöht. 7 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln  Die „öffentliche Hand“ soll bei Beschaffung auf klimafreundliche Produkte setzen.  Der Primärrohstoffverbrauch soll gesenkt und geschlossene Stoffkreisläufe sollen geschaffen werden . Es soll eine „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ aufgebaut werden, in der bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden.  Ein „digitaler Produktpass“ soll eingeführ t werden. Dieser soll mit den umfangreichen Informationen für Transparenz entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts sorgen: vom Rohstoff bis zum Recycling.  Qualitätsstandards für Rezyklate und Mindestquoten für die Verwendung derselben in Neuprodukten sollen vereinbart werden.  Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sollen ausgeweitet werden.  Die Retourenvernichtung soll reduziert werden. Der Koalitionsvertrag geht nicht auf die EU-Kunststoffrichtlinie ein1, die vorsieht, dass sich Hersteller *innen an den kommunalen Reinigung skosten beteiligen müssen, insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To -Go- Verpackungen im öffentlichen Raum. Diese Richtlinie ist bereits durch § 23 Abs. 2 Ziff. 10 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 3 teilweise berücksichtigt, allerdings bleibt die praktische Umsetzung nach wie vor offen, solange die Kostenbeteiligung nicht durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Ziff. 4 KrWG konkretisiert ist. Eine solche Konkretisierung wird für 2023 erwartet. Sollten die Punkte aus d em Koalitionsvertrag umfänglich und konsequent umgesetzt werden, hätte dies in Summe auch für Köln zur Folge, dass ein geringeres Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert werden würde. Mit ihrer bestehenden Aufklärung zu Mülltrennung, Beratung zur Abfallentsorgung und Entwicklung weiterer innovativer Entsorgungskonzepte kann die AWB flexibel auf anstehende Gesetzesänderungen sowohl für die Kölner Bürgerschaft als auch für die Gewerbetreibenden reagieren. b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro - und Elektronikgeräten (ElektroG) Am 27. Mai 2021 wurde das e rste Gesetz zur Änderung des Elektro - und Elektronikgeräte-gesetzes im Bundesgesetzblatt 4 veröffentlicht. Durch d ieses Gesetz wird das ElektroG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in einer Vielzahl von Punkten geändert. Es sollen v or allem die Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung implementiert werden. Die wichtigsten Neuregelungen sind:  Einführung der Rücknahmepflicht für kleine Elektroaltgeräte in Supermärkten: Dem § 17 Abs. 1 Ziff. 1 ElektroG unterliegen ab dem 1. Januar 2022 auch Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2 verfügen und mehrmals jährlich Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben. 1 EU-RL 2019/904 v. 05.06.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. 2 Siehe auch 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschafplan der Stadt Köln (April 2021), S. 7. 3 In Kraft getreten 29.10.2020. 4 BGBl Teil I v. 27.05.2021 Nr. 25, S. 1145 ff. 8 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln  Gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 dürfen dann drei Altgeräte pro Geräteart mit maximal 25 cm Kantenlänge abgegeben werden.  Für die Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die laut § 17 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 zur Rücknahme verpflichtet sind, galt bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.  Gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG werden die Onlinehändler*innen stärker in die Rücknahme von Altgeräten eingebunden. So wird die Pflicht zur kostenlosen Abholung eines Altgeräts beim Versand eines Neugeräts festgeschrieben und gilt seit dem 1. Januar 2022.  Gemäß § 17a ElektroG können ab dem 1. Januar 2022 auch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten direkt annehmen. Eine Beauftragung durch einen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Vertreiber*innen oder Hersteller*innen wie bisher entfällt. Der § 17a ElektroG formuliert ein Rücknahmerecht, keine Rücknahmepflicht für die Erstbehandlungsanlagen.  Gemäß § 17 b ElektroG können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten eine Kooperation vereinbaren. Da der größte Teil der Filialen aller großen Lebensmit teleinzelhändler*innen und Discounter über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von mehr als 800 m² verfügt, müssen diese nach Ablauf der Übergangsfrist seit dem 1. Juli 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Inwiefern dadurch die Sammelm engen der AWB zurück gehen oder die von der Gesetzgebung erhoffte Steigerung der Sammelmengen über alle Rückgabestellen erreicht wird, bleibt abzuwarten. c. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen v on Wattestäbchen, Besteck (insbesondere Gabeln, Messer n, Löffel n und Essstäbchen), Teller n, Trinkhalmen, Rührstäbchen, Luftballonstäben, Lebensmittelbehälter n / Getränkebehältern / Getränkebechern aus expandiertem Polystyrol („Styropor“) in Deutschland verboten. Ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 sind die Hersteller*innen zur Kennzeichnung auf kunststoffhaltigen Produkten verpflichtet. Die Kennzeichnung besteht aus einem Pikto gramm und einem Text. Ebenfalls seit dem 3. Juli 2022 galt für die Hersteller *innen eine Übergangsfrist. Beides dient der Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie). Im Rahmen der INFA-Studie (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur - Management GmbH) „Ermittlung von Aufwand und Koste n für die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 wurden für Köln Kosten in Höh e von 18,5 Mio. Euro pro Jahr ermittelt, die zur Beseitigung und Entsorgung dieser Einwegkunststoffart ikel aufgewendet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat eine Studie zur Ausgestaltung der Finanzierung der Verordnung beauftragt. 9 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln d. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landw irtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) Die sogenannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung ist am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Leitziel der Novelle besteht darin, den Fremdstoffgehalt in Kom posten, insbesondere Kunststoffe, weiter zu reduzieren (weiche Kunststoffe max. 0,1 %, übrige Fremdstoffe wie Glas, Metalle oder feste Kunststoffe zusammen maximal 0,4 %). Hierzu sollen insbesondere die Anforderungen der BioAbfV mit den Anforderungen des bereits verschärften Düngerechts harmonisiert und das Einbringen von biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln in den Bioabfall verboten werden. Außerdem treffen die Anlagenbetreiber*innen verschärfte Kontrollpflichten im Hinblick auf Störstoffe bei der Anlie ferung von Bioabfällen und die Pflicht, vor einer biologischen Behandlung bereits eine Störstoffentfrachtung vorzunehmen. Gleichzeitig erhalten d ie Anlagenbetreiber*innen das Recht, Bioabfälle mit stärkeren Verunreinigungen zurückzuweisen, und die Pflicht, derartige Fälle der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Regelungen werden zu zusätzlichen Anforderungen an die kommunale Bioabfallsammlung führen. Köln verfügt bereits heute über eine aufgrund des freiwilligen Bezugs der Biotonne vergleichsweise geringe S törstoffquote im Bioabfall. Schließlich werden die bereits in der geltenden BioAbfV bestehenden Vorgaben an Bioabfallsammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen weiter konkretisiert und verschärft. Die Änderungen der BioAbfV werden gestuft wie folgt in Kraft treten:  am 1. Mai 2023 (allgemeines Inkrafttreten),  am 1. November 2023 (neuer Anhang 5 Vorgaben zur Kennzeichnung von biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus der getrennten Sammlung von Bioabfällen) und  am 1. Mai 2025 (neuer Paragraf 2a – Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung). e. Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz soll die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Das Regelungsvorhaben umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung:  Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),  Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV),  Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mens ch und Umwelt vor Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische 10 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Abfälle erreicht werden. Für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, Böden und Abfällen soll durch die Festlegung von bundeseinheitlichen Regelungen Rechtss icherheit für alle Beteiligten – Erzeuger*innen, Verarbeiter*innen, Entsorger*innen – geschaffen werden. Den bisherigen verschiedenen Regelungen in di esem Bereich mangelt es an Rechtsverbindlichkeit, sie sind ungenau formuliert oder nicht bundesweit anerkannt. Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen sollen praxistauglich sein, Landesregelungen harmonisieren und einen einfachen behördlichen Vollzug gewährleisten. Die MantelV wurde am 16. Juli 2021 im BGBl veröffentlicht, tritt aber bzgl. der BBodSchV und der EBV erst am 1. August 2023 in Kraft. Es gibt unverändert Kritik der Bau - und Abbruchverbände an der Praxistauglichkeit, insbesondere an der EBV. Im Herbst 2025 ist eine Evaluierung des Verordnungspakets vorgesehen. Im September 2022 hat das Bundesumweltministerium den Entwurf einer überarbeiteten EBV vorgelegt. Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen sollen Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Auße rdem wird die Bezugnahme in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) von der Mitteilung 20 der Bund -Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall –LAGA– auf die Ersatzbaustoffverordnung aktualisiert. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt und beschlossen. Derzeit erfolgt die Anhörung der beteiligten Kreise. f. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des BEHG, das am 16. November 2022 in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs des na tionalen Emissionshandelssystems für den Zeitraum ab 2023 vo rgenommen. Ab 2023 wird nun der CO2-Preis auch für die Kohleverbrennung fällig. Ab 2024 gilt das ebenfalls für die Müllverbrennung und damit für alle fossilen Brennstoffe. Auf den 1. Januar 2024 v erschoben wurde die Erhöhung des CO2-Preises für Benzin, Heizöl und Gas. Die Anforderungen an die Ermittlung der Brennstoffemissionen und die Berichterstattung sind in der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsge setz für die Jahre 2023-2030 (EBeV 2030) geregelt. Nach den Neuregelungen ergeben sich für Müllverbrennungsanlagen drei Hauptpflichten:  Einreichen eines Überwachungsplans im Jahr 2023,  jährliches Einreichen eines Emissionsberichts,  Abgabe von Emissionszertifikaten in Höhe ihrer Emissionen ab 2024. Der CO2-Preis je emittierter Tonne beträgt in 2024 35 €/t , ansteigend bis 2026 auf 65 €/t. Abgabepflichtig ist entgegen einer grundsätzlich anderen Regelung 11 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln im BEHG bei der Müllverbrennung nicht der Inverkehrbringer des Brennstoffes, sondern die Müllverbrennung selbst. Damit wird die Müllverbrennungsleistung spürbar verteuert, was sich auch auf die Abfallgebühren auswirken wird. Von nahezu allen betroffenen Verbänden wurde die Einbeziehung der Müllverbrennung mi t der Begründung kritisiert, dass sie nur die Entsorgung verteuere, aber keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz entfalte. Landesrecht Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislau fwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 19. Februar 2022 in Kraft getreten: Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfallgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfallrecht zu harmonisieren. Unter Anderem ist vorgesehe n, die fünfstufige Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen an kommunale Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen. Wesentliche Änderungen ergeben sich für die öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger nicht. Für die öffen tliche Hand allgemein wird das Gebot aufgestellt, bei nicht unerheblichen Baumaßnahmen im Hoch - und Tiefbau Recyclingbeton zu berücksichtigen, indem geeignete und qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe gleichberechtigt mit mineralischen Primärbaustoffen zum Einsatz kommen. 12 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 3 Neue und laufende Maßnahmen Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Opt imierung der Wertstofferfassung wurde konzeptionell die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung weiter vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger*innen gerecht zu werden, vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie weiterhin umfassend über das Thema Abfalltrennung bzw. -vermeidung und Stadtsauberkeit informiert zu werden. Dies lässt sich an den zahlreichen Zugriffen auf die angebotenen digitalen Inhalte oder der intensiven Nutzung der Kontaktmöglichkeiten (unter anderem Kundenservice, App, Social Media) sehen. Beratung und Kommunikation Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2022 Hervorzuheben Kundenservice Insgesamt 449.905 Kontakte, die sich fast paritätisch aufteilen:  Telefonisch: 227.660 Kontakte  Online (Email & Webseite): 222.245 Kontakte In 2022 ist es zu einem Rückgang der Kundenkontakte um 4,9 % gekommen, nachdem diese besonders zu Pandemiezeiten und in den Vorjahren stark angestiegen sind. Internetseiten der AWB und AVG Köln Bei der AWB:  Rund 500.000 Nutzende  Rund 910.000 Sitzungen (Mehrfach-Nutzende Ø 2 Aufrufe pro Jahr)  Rund 2,2 Mio. Seitenaufrufe  Ca. 25 % sind wiederkehrende Nutzende.  Ca. 70 % der Nutzenden rufen die Webseite mit einem mobilen Endgerät (Smartphone/Tablet) auf. Bei der AVG Köln:  Die Information über die technischen Einrichtungen und die damit verbundenen Dienstleistungen stehen im Vordergrund. Durch die Einbindung des Content-Managers in 2022 müssen Webseiten- Besucher*innen Tracking nun aktiv zustimmen. Ein Großteil der Nutzenden wird daher nicht mehr erfasst. Die Zahlen sind aus diesem Grund nicht mit denen der Vorjahre vergleichbar. Social Media Bei der AWB:  Die AWB veröffentlichte in 2022 ca. 91 Postings zu den Themen Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung auf Instagram, Facebook und Twitter.  Die Kanäle der AWB haben rund 5.200 Personen abonniert. Die Menge der Reels (kurze unterhaltsame Videos, mit einer Länge von 15-60 Sekunden) lag zum Zeitpunkt der 13 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln  Instagram, Facebook und Twitter generierten insgesamt rund 750.500 Impressionen.  Es konnte seit 2020 ein beträchtlicher Fanzuwachs verzeichnet werden:  Bei twitter eine Zunahme um 19 % (von 741 Followern im Januar 2020 auf 882 Followern im Dezember 2022)  Bei facebook eine Zunahme um 80 % (von 1246 Followern im Januar 2020 auf 2.239 im Dezember 2022)  Bei instagram eine Zunahme um 180 % (von 685 Followern im Januar 2020 auf 1.919 im Dezember 2022)  Vor Allem Nachhaltigkeits-Postings kamen bei den Nutzenden gut an, z. B. zu Umweltbildung für Schulklassen. Bei der AVG Köln:  Die AVG Köln verzeichnete in 2022 über 400.000 Seitenaufrufe ihrer Social-Media- Kanäle; rund 7.200 Abonnent*innen folgen ihrem Angebot aus Information, Abfalltipps und Fachthemen. Fertigstellung nicht vor, aber um einen Eindruck zu bekommen: Allein zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung wurden 14 Reels mit der Community geteilt. Abfall- und Wertstoffkalender  Der Abfall- und Wertstoffkalender 2022 steht (auch in einer barrierefreien Version) als PDF auf der AWB-Webseite zum Download bereit.  Eine postalische Verteilung gedruckter Exemplare an alle Kölner Haushalte ist aus Nachhaltigkeitsgründen (u. a. Papiereinsparung, CO2-Reduktion) bereits in 2021 eingestellt worden.  Eine kleine gedruckte Anzahl lag ab Januar 2022 in städtischen Bürgerämtern zur Mitnahme aus.  Auf Kundenwunsch wurden lediglich rund 320 Exemplare per Post versendet – im Vorjahr waren es noch rund 1.000 Exemplare.  Die Nachfrage nach Druckexemplaren hat im Kundenservice (von 1.000 auf 320) und in den Bürgerämtern (von 20.000 auf 12.000) stark abgenommen.  Für 2023 ist aufgrund der geringen Nachfrage nach Druckexemplaren und zur weiteren Reduktion von Ressourcen und CO2 ggfs. ein Konzept zur Umstellung auf digitale Informationen innerhalb der Webseite geplant. Das Ziel, die Auflage des Abfall- und Wertstoffkalenders von 20.000 Stück in 2021 abermals zu reduzieren, wurde erreicht: In Abstimmung mit den Bürgerämtern wurden in 2022 nur noch 12.000 Exemplare gedruckt. 14 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Kölle putzmunter  482 Aktionen mit rd. 16.000 Teilnehmenden (+ 12,5 %)  Es beteiligten sich 388 Vereine, 77 Schulen und 17 Kindertagesstätten. Bürgerschaft, Unternehmen, Schulen und Kitas sammelten 500 m³ Müll und leisteten so einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit Kölns.  Dabei wurden sie von der AWB mit wiederverwendbaren Handschuhen und Müllsäcken ausgestattet, der gesammelte Müll wurde ordnungsgemäß entsorgt. Im Rahmen der jährlichen Aktion RhineCleanUp sammelten über 700 Teilnehmende rund vier Tonnen Abfall am Kölner Rheinufer. Pädagogische Maßnahmen, Betriebshof- führungen, Beratungen  Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen sind die Themen Abfallvermeidung und Wertstofftrennung.  Im ersten Halbjahr wurde die Beratung digital oder im Freien durchgeführt.  Kindertageseinrichtungen wurden mit Materialien beliefert und Umweltbildungskoffer an Schulen ausgeliehen.  Nach Covid-19-bedingten Einschränkungen starteten ab Juni 2022 wieder zahlreiche persönliche Beratungen und Betriebshofführungen. Digitale Angebote wurden weiter stärker genutzt und ausgebaut. In der zweiten Jahreshälfte konnte zudem die Beratung in Präsenz mit während der Pandemie-Zeit entwickelten Konzepten wieder aufgenommen werden. 15 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln  Im Rahmen von 227 Beratungen, 76 Betriebshofführungen und 66 Aktionen wurden 7.529 Kinder und 4.182 Erwachsene erreicht. Grill-Scouts  Im Rahmen von 30 Einsätzen an Schönwetter-Wochenenden und Feiertagen wurden ca. 4.800 Parkbesucher*innen erreicht und 3.300 „After Grill Büggel“ verteilt.  Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen 25 Unterflurbehälter mit einem Fassungsvermögen von je 5m³ und 30 Aschebehälter bereit, um die Entsorgung des entstandenen Mülls zu gewährleisten und die Brandschäden zu reduzieren. Fortführung der Maßnahme. Handlungsprogramm Littering Die Litteringaufträge sind grundsätzlich auf einem hohen Niveau und steigen seit 2016 jährlich an. Über den Kanal „Sag’s Uns“ sind die Meldungen (rund 9.500) im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 % angestiegen, was eine Zunahme der Nutzung des Portals „Sag’s uns“ widerspiegelt . Davon waren 62 % (2021 rund 64 %) aller Meldu ngen Litteringaufträge (rund 5.900). Zusammen mit den Meldungen zu „Wildem Müll“ und Littering über den Kundenservice der AWB (circa 13.300) gab es in 2022 gerundet insgesamt 19.200 Meldungen zu Littering und wildem Müll, das sind insgesamt rund 3,7 % Zuwachs im Vergleich zu 2021. 16 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdiens te, deren Einwegverpackungen oftmals am Verzehrort zurückgelassen werden. Um sich den allgemeinen Entwicklungen im öffentlichen Raum anzupassen, hat die AWB Köln in 2022 ein Pilotprojekt vorgeschlagen und in Abstimmung mit der Stadt Köln (VIII/3) und in Z usammenarbeit mit lokalen Bürgervereinen im Stadtbezirk Porz durchgeführt. Das Ziel war es, mit zusätzlichen Reinigungsteams außerhalb beauftragter Reinigungsleistungen zusätzlich Papierkörbe zu leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen durchzuführen. Für das Projekt wurden insgesamt zwei Teams mit jeweils einem Kolonnenwagen, einem Fahrer und einem zusätzlichen Straßenreiniger in der Spätschicht eingesetzt. Hierdurch sollten auch wilde Müllablagerungen beziehungsw eise Littering reduziert werden. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat- und Flyer-Kampagne über ihre Verantwortung zur Sauberkeit informiert. Die ersten Erkenntnisse sind positiv und es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das Pilotprojekt mit dem Titel „Qualitätsverbesserung in den Bezirken“ in 2023 durch die Stadt Köln finanziert fortgeführt wird. Das Projekt wird in 2023 von Porz auf das rechtsrheinische Köln ausgeweitet und an definierten Hotspots durchge führt. Weiterhin werden hierfür zwei Teams im Umfang wie in 2022 eingesetzt. Das Handlungsprogramm Littering wurde am 23. Januar 2020 im Betriebsausschuss Abfallwirtschafts-betrieb der Stadt Köln vorgestellt. Seitdem konnten die nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden: Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte Unterflurbehälter- optimierung  Im Sommer 2021 wurden in einem Pilotprojekt am Aachener Weiher die Glas- und Restmüll-Unterflurbehälter orange beklebt und mit deutlichen und nachdenklich machenden Hinweisen und Slogans versehen. Die Grillasche- und Grillkohlebehälter wurden mit einem orangenen Aluminiumschild ausgestattet.  Zusätzlich wurde eine Fahne aufgehängt, um auf die Standorte der Unterflurbehälter schon von Weitem aufmerksam zu machen.  Diese Maßnahmen sollten nachhaltig ein Bewusstsein für das Thema „Littering“ schaffen und die Vermüllung nach Wochenendpartys am Aachener Weiher deutlich reduzieren.  Flankierend fand wieder Kommunikation über die Social- Media-Kanäle der Stadt und der Künftig sind weitere alternative Maßnahmen zu entwickeln, um ein Bewusstsein dafür zu stärken und Verhaltensänderungen herbeizuführen. 17 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln AWB sowie über die Internetseite der AWB statt.  Messungen ergaben eine sehr geringe Verbesserung des Stadtbildes. Umwelt- bewusstsein bei Kindern und Jugendlichen  Pädagogische Präventivarbeit in Kitas und Schulen, sowie Betriebshofführungen und Bewerbung der Aktion „Kölle putzmunter“. Fortführung der bereits bestehenden Maßnahmen. Runder Tisch Eigenbetrieb AWB  Teilnahme und Austausch zu wildem Müll/Littering Vernetzungs- plattform für ehrenamtliche Müllentsorgung  Ausbau des „Kölle putzmunter“- Auftritts um eine Plattform zur Vernetzung von Bürgerschaft, Vereinen und Organisationen für die ehrenamtliche Beseitigung von wildem Müll zu schaffen. Konzeption der Maßnahme und Vorbereitung zur Durchführung. Ausbau von Papierkörben  Insgesamt 8.522 Papierkörbe in Grünanlagen mit 955 Hundekottütenspendern (HKTS) sind aufgestellt.  Insgesamt 14.776 Papierkörbe im öffentlichen Straßenland mit 970 HKTS sind aufgestellt. Laufend bedarfsorientierter Ausbau von Papierkörben und HKTS. 18 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Maßnahmen zur Abfallvermeidung Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)  Das Thema der EWAV 19. bis 27. November 2022 war: „Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung“.  Die Online-Plattform „AWB Nachhaltigkeits-Guide“ wurde um Initiativen mit dem Schwerpunkt Textilien erweitert.  Aktionen mit Kooperationspartner*innen in zwei Stadtteilbibliotheken.  Auf den Social-Media-Kanälen gab es nachhaltige Einkaufstipps für Kleidung und Verweise zur Tauschbörse.  Die AWB nahm an der Aktion bereits zum elften Mal teil. Teilnahme an der nächsten Aktionswoche 18. bis 26. November 2023 zum Thema „Verpackung“. Der Nachhaltigkeits- Guide wird fortgeführt und stetig aktualisiert. Pädagogische Bildungsmaßnahmen an Schulen, Kitas und auf Veranstaltungen  Das Beratungsteam treibt die Themen Abfallvermeidung für sämtliche Wertstofffraktionen bei Projekttagen, Aktionsständen, Vorträgen, auf Messen und Stadtteilfesten, in spielerischen Lerneinheiten und Erklärfilmen konstant voran und nutzt und entwickelt stetig anschauliche Materialien zum Mitmachen und Interagieren. So werden bei ihren Kontakten Kinder und Erwachsene für die Themen Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung begeistert. Fortführen und Ausbauen der Maßnahmen. 19 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Erstellung eines Zero-Waste-Konzepts für die Stadt Köln Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschloss en, dass ein Zero-Waste-Konzept für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal und Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu trennen, Ressourcen zu schonen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle mehr zu verursachen – engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die möglichst wenig Abfall produziert, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt. Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH), Zero Waste Germany e. V. und circulatemore beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln unterstützt von AWB und AVG Köln. Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des Zero-Waste- Konzepts bis Ende 2022 vor. Der Erstellungsprozess des Konzepts hat sich im Laufe des Jahres 2022 verzögert, weswegen die Fertigstellung des Zero-Waste-Konzepts nun in 2023 vorgesehen ist. In 2022 waren die Kölner*innen und Akteur *innen der Stadtgesellschaft über das städtische Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ eingeladen, auf die Fragen „Was tun Sie, um Abfälle zu vermeiden? Wie könnte Köln mehr Abfälle vermeiden? Welche Ziele sollte Köln sich setzen?“ zu antworten. Mit 433 Vo rschlägen war die Resonanz sehr groß. Zahlreiche Beteiligte aus lokalen Vereinen, Verbänden, Initiativen, Unternehmen, der Kölner Stadtverwaltung und verschiedenen Institutionen der Stadtgesellschaft erarbeiteten in insgesamt vier Workshops Ideen zur Abfallvermeidung. Außerdem entstand ein Logo, das zusammen mit der Erstellung des Zero -Waste- Konzepts in einer Pre ssemitteilung vom 6. Januar 2022 der Öffen tlichkeit bekannt gemacht wurde. Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnah men – wie Bildungsarbeit zur Abfall trennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, Bewerbung der Nutzung der Wertstoffbehälter oder der Schadstoffmobile, die Online- Plattform zur Vermeidung von Einwegbechern to g o, ein Müll -ABC, der Nachhaltigkeitsguide oder die regelmäßige Teilnahme an der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) – werden im zu erstellenden Maßnahmenkatalog berücksichtigt. Die Erstellung des Zero -Waste-Konzeptes und die daraus resultierenden Maßnahmen befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung. Das Konzept soll im Frühjahr /Sommer 2023 dem Rat der Stadt Köln vorgestellt werden. D ie Konzeptumsetzung soll im Anschluss vorbereitet und gestartet werden. 20 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Maßnahmen zur Abfallverwertung Der Rat der Stadt Köln hat Ende September 2022 eine n Beschluss zur Umsetzung eines Modellversuchs für die Einführung einer Pflichtbiotonne gefasst. Das Ziel ist es, noch stärker als bisher die Anschlussquoten zu erhöhen und damit noch mehr Bioabfälle aus den Kölner Haushalten zu erfassen. Noch in 2022 wurd e an einem Konzept gearbeitet, wie ein solches Pilotprojekt umgesetzt werden kann. Im Mai 2023 wird dem Betriebsausschuss ein Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorgelegt werden. Darüber hinaus wurde i n 2022 mit gezielter Bioabfallberatung und vertrieblich en Aktivitäten für die Nutzung der Braunen Tonne mit dem Ziel einer geringeren Störstoffquote im Bioabfall geworben. Aufgrund der zeitgleichen und vorzeitigen Umstellung des Bioleerungsr hythmus wurde entschieden, nicht aktiv an der Aktion „Biotonne für Deutschland“ im Herbst 2022 teilzunehmen. Entsprechende Inhalte und Kommunikationsmaßnahmen auf Social Media wurden zwar vorbereitet, a ber nicht aktiv veröffentlicht, weil die Kölner Bürger*innen zu diesem Zeitpunkt vermutlich nicht mit Verständnis auf eine aktive Bewerbung zur Nutzung der Biotonne reagiert hätten: Der Leerungsrhythmus der Biotonne wurde aufgrund eines hohen krankheitsbedingten Personalausfalls bei der AWB im Aktionszeitraum am 31. Oktober vorzeitig in den zweiwöchigen Rhythmus umgestellt. Die sonstige Kommunikation zur Nutzu ng und Wichtigkeit der Biotonne wurde im Rahmen des Redaktionsplans umgesetzt. Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte Ausbau der Bioabfall- sammlung Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt Köln, der AWB und AVG Köln mit verschiedenen Maßnahmen erarbeitet und am 4. März 2021 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vorgestellt, um die Bioabfallsammlung zur Erreichung der AWK- Ziele 2027 auszubauen. In 2022 umgesetzt:  Einführung der zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonne ab 01. Januar 2022.  Akquise neuer Biotonnen durch die gezielte Ansprache der Bürgerschaft durch die AWB zur Erreichung der Anschlussquote (Bioabfallberatung und vertriebliche Aktivitäten). Laufende Umsetzung der Maßnahmen. Für 2023 ist ein Modellversuch zur Einführung einer Pflichtbiotonne geplant. Das Ziel ist es, noch stärker als bisher die Anschlussquoten zu erhöhen und damit noch mehr Bioabfälle aus den Kölner Haushalten zu erfassen. 2023 ist ebenfalls ein Pilotprojekt zur Mobilen Grünschnittsammlung geplant. 21 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Aufgrund der hohen Anschlussgrade der Abfallbehälter für Altpapier (PPK) und Wertstoffe (LVP) von rund 90 % tritt ein gewisser Sättigungsgrad ein, bei dem ein Verbesserungspotenzial nur noch in sehr kleinen Schritten möglich ist (siehe 4.2 Anschlussgrad der Wertstoffbehälter, S. 23). In diversen Aufklärungspostings wurde im Jahr 2022 auf die Notwendigkeit des Recycelns und auf die Nutzung der verschiedenen Wertstoffbehälter hingewiesen. Die Postings zu den drei Fraktionen gaben Tipps, was in die Tonne darf und was nicht und informierten über die Wichtigkeit der Abfalltrennung. Infrastrukturelle Entwicklungen Vergärungsanlage Köln-Niehl Die Vergärungsanlage (VGA) mit einer Jahreskapazität von rund 20.000 t ist Ende 2020 offiziell in den Betrieb gegangen und wird von der AVG Kompostierung seither zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle betrieben. Der tatsächliche Durchsatz ist unter anderem abhängig vom Energiegehalt der Bioabfälle und technisch von der sogenannten Rührwerkslast, vereinfacht ausgedrückt von der Dichte des Gärsubstrats im Fermenter. So konnten im Jahr 2020 rund 19.600 t, im Jahr 2021 rund 18.100 t und in 2022 18.921 t verarbeitet werden. Die VGA produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) ein Biomethan, das über eine von der Rheinisc hen Netzgesellschaft errichtete Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in das örtliche Erdgasnetz zur Versorgung der Endverbraucher*innen eingespeist wird. Mit dem eingespeisten Biomethan könnten bis zu 1.000 Haushalte pro Jahr versorgt werden. Nach der Vergärung gehen die Gärreste aus dem Fermenter zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit dem restlichen Bioabfall vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist daraus Kompost geworden. Die für die Vergärung und Biogasaufbereitung notwendige Wärme stammt aus der Restmüllverbrennungsanlage. Diese Verknüpfung ist erstmalig in Deutschland realisiert worden. Insgesamt konnten im Jahr 2020 rund 856.000 Nm3 bzw. rund 9.215.000 kWh, in 2021 rund 860.000 Nm 3 bzw. 9.258.000 kWh und in 2022 r und 960.000 Nm3 bzw. 10.337.426 kWh in das Kölner Erdgasnetz eingespeist werden. Seit September 2021 steht bei der AVG Ressourcen außerdem eine Biogastankstelle zur Verfügung. Dieses Gemeinschaftsprojekt der AVG Kompostierung, der AWB, der RheinEnergie AG, REMONDIS und GVG Rhein -Erft erlaubt das Betanken der Sammelfahrzeuge mit klimafreundlichem Biomethan, das aus dem Kölner Bioabfall produziert worden ist; ein gutes Beispiel für „Circular Economy“. Im Jahr 2022 konnten durch Nutzung des Biomethans rund 3.9 00 Tonnen CO 2 gegenüber fossilen Energieträgern eingespart werden. 22 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Abb.: Vergärungsanlage der AVG Kompostierung GmbH Kunststoffsortierung Im Kontext mit der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Köln das Projekt „Installation einer Kunststoffsortierun g in der Vorschaltanlage (VSA) der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“ entwickelt. Ziel der Maßnah me ist es, aus dem Hausmüll sogenannte 3-D-Kunststoffe (z um Beispiel Waschmittelflaschen) auszusortieren und in die stoffliche Verwertung zurückzuführen. Auch Folien sollen aussortiert und zunächst zu hochwertigem Brennstoff aufbereitet werden. Sobald für die Folien eine stoffliche Verwertung technisch und wirtschaftlich möglich ist, sollen auch diese stofflich verwertet werden. Aktuelle Forschungsergebnisse und Pilotvorhaben der petrochemischen Industrie lassen dies in Zukunft erwarten. Das Genehmigungsverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen. Derzeit läuft die Realisierung. D ie Umbauarbeiten müssen im laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden. Die Inbetriebnahme ist Ende 2023 geplant. Verlagerung des Rostaschetransportes auf die Schiene Die Rostaschen der Restmüllverbrennungsanlage werden derzeit mit rund 7.000 LKW- Transporten jährlich zur Rostascheaufbereitungsanlage nach Erftstadt transportiert. Dies entspricht einer Gesamtfahrstrecke von rund 460.000 LKW-km pro Jahr. Durch die Verlagerung der LKW -Transporte auf die Schiene soll zukünftig die regionale Verkehrsinfrastruktur – insbesondere auch im Kölner Norden – entlastet sowie CO2-Emissionen vermieden werden. Die AVG Köln sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Verkehrswende in Köln. Ab dem Jahr 2024 soll die Rostasche der Müllverbrennung direkt mit der Krananlage aus dem Rostaschebunker in spezielle Container auf die Bahn verladen werden. Nach dem Bahntransport zum Container-Terminal in Hürth-Knapsack werden die Container von der Bahn auf den LKW umgeschlagen und über die sog. „letzte Meile“ zur Rostascheaufbereitungsanlage in Erftstadt-Liblar transportiert. Für die Bahnverladung soll die bestehende, gute Gleisinfrastruktur und Anbindung an das Gleisnetz der HGK genutzt werden. Hierzu wird die bestehende Gleisanlage 23 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln erweitert und über ein zusätzliches Gleis an den Nebengleisanschluss von Ford angeschlossen. Eine entsprechende Vorplanun g für die Gleise wurde im Vorfeld von der HGK erstellt, die Genehmigungs - und Ausführungsplanung wurde an ein Ingenieurbüro vergeben. Im Rahmen eines Vororttermins wurde die Vorplanung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde und mit der Fa. Ford abgestimmt . Ford, als Inhaber des Nebenanschlussgleises, hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt, so dass der bestehende Gleisnutzungsvertrag zwischen Ford und AVG Köln entsprechend angepasst wurde. Weiterhin soll die Krananlage des Rostaschebunkers an der westlichen Stirnseite in Richtung Gleisanlage verlängert werden, so dass eine direkte Beladung aus dem Rostaschebunker auf die Bahn erfolgen kann. Zur Vermeidung von möglichen Staubemissionen bei der Bahnverladung ist eine Entstaubungsanlage im Bereich der Rostascheverladung vorgesehen. Auch sollen die für den Bahntransport erforderlichen Behälter mit einem festen Deckel verschlossen werden, um mögliche Staubemissionen beim Transport zu vermeiden. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit einem Behälterhersteller ein speziel les Containerdeckelsystem konzipiert. Die Entwurfs - und Genehmigungsplanung für die Rostascheverladung und für die erforderliche Gleiserweiterung sind bereits weit fortgeschritten, so dass ein Entwurf des Genehmigungsantrages zur Abstimmung mit der Bezirk sregierung im 2. Quartal 2023 eingereicht werden soll. Mit der HGK bzw. mit deren Beteiligungsgesellschaften CTS Container -Terminal GmbH (CTS), RheinCargo und KCG Knapsack Cargo GmbH (KCG) wurde des Weiteren ein Gesamtbetriebskonzept für die Transportabwicklung abgestimmt. In ersten Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden – Eisenbahnbundesamt und Bezirksregierung Köln – konnte bereits vereinbart werden, dass das Genehmigungsverfahren allein von der Bezirksregierung Köln konzentriert durchgeführt wird. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung auf Antrag der AVG Köln entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich ist. Neben den technischen Fragen werden derzeit aufgrund der inflationären Preisentwicklung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nochmals überprüft. Neubau der Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage Für die bestehende Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage (RAKA), die im Jahr 2010 in Betrieb genommen wurde, muss in den kom menden Jahren Ersatz geschaffen werden. Durch den naturgemäß hohen Verschleiß bei der Aufbereitung von Rostaschen ist ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Bestandsanlage langfristig nicht darstellbar. Aus diesem Grund hat sich die AVG Köln entschieden , eine neue Anlage unmittelbar neben der Bestandsanlage zu errichten. Diese neue Anlage soll dann – voraussichtlich ab 2025 – unmittelbar von der AVG-Gruppe betrieben werden. Zur Vorbereitung zukünftiger Baumaßnahmen wurde im Frühjahr 2021 bereits ein Teil der zukünftigen Betriebsfläche mit aufbereiteten mineralischen Schlacken verfüllt, um einerseits das gewünschte Geländeniveau zu erreichen und andererseits erforderliche Verdichtungen des ehemaligen Hausmüll -Deponiegeländes zu erreichen. Setzungen von bis zu 50 cm sind hier bereits erfolgt. Bevor auch die weitere Fläche des zukünftigen Betriebsgeländes verfüllt wird, muss ein Teil der heutigen – ohnehin stark sanierungsbedürftigen – Zufahrtsstraße zur 24 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Deponie verlegt werden. Die dafür erforderliche Planun g ist weitestgehend abgeschlossen, sodass eine entsprechende Änderungsanzeige bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wurde. Ein für die Vergabe der Bauleistungen erforderliches Baugrundgutachten konnte aufgrund fehlender Angebote erst kürzlich mit deutlicher Verzögerung vergeben werden. Der für das 4. Quartal 2022 geplante Abschluss der Verlegung der Zufahrtstraße wird sich deshalb um mehrere Monate verzögern. Im Anschluss kann mit der Herrichtung des zukünftigen Betriebsgeländes fortgefahren werden. Mit Abschluss der Vorplanungsphase des Projektes wurden grundsätzliche Fragen zu Optionen der Verfahrenstechnik und zur Aufstellungsplanung bereits gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro geklärt. Eine wesentliche Frage für den Fortgang des Projektes wi rd die technische Ausstattung der neuen Anlage sein. Neben einer technisch ausgereiften Grundkonfiguration der Anlage kann zusätzlich in eine innovative Erweiterung zur Ausschleusung weiterer Metallfraktionen investiert werden. Da die Wirtschaftlichkeit der neuen Technik jedoch noch nicht ausreichend belegt ist, könnten Risiken durch öffentliche Fördergelder gemindert werden. Für die entsprechende Fördermittelbeantragung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde im April die Projektskizze eingereicht. Im September teilte der zuständige Projektträger ZUG mit, dass der Projektvorschlag positiv bewertet wurde. Mitte Dezember wurde der Förderantrag eingereicht. Mit einem Bescheid über potentielle Fördermittel ist nach aktueller Information des Projektträgers jedoch nicht vor dem 3. Quartal 2023 zu rechnen. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorplanung und mehreren durchgeführten Sortierversuchen in externen Anlagen hat nun die Entwurfs - und Genehmigungsplanung begonnen. Alle für den Genehmigun gsantrag erforderlichen Gutachten wurden bereits beauftragt. Nach erteilter Plangenehmigung für die Erweiterung der Deponie „Vereinigte Ville“ (siehe zum Vorhaben unten) durch die Bezirksregierung Arnsberg soll dann voraussichtlich Mitte 2023 der Genehmigungsantrag für den Bau der RAKA eingereicht werden. Zeitgleich wird die Planung der Infrastruktur und die Einbindung des Betriebsgeländes in den Standort der Deponie „Vereinigte Ville“ vorangetrieben. CO2-Abscheidung und Nutzung bei der RMVA Die RMVA emittiert jährlich mehr als 700.000 t CO2 und ist damit eine der großen CO2- Punktquellen in Köln. Rund 50 % des CO 2 gilt dabei als regenerativ, da es nicht aus Abfällen fossilen Ursprungs stammt, sondern aus Biomassen. Die Klimaziele der Stadt Köln und die ab dem Jahr 2024 beginnende finanzielle Belastung durch die im Oktober verabschiedete Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfordern eine CO2-Strategie der Müllverbrennung der AVG Köln. Ein Projekt der AVG Köln sucht nach Möglichkeiten der Dekarbonisierung der RMVA. So könnten CO 2-Emissionen vermieden werden, indem sie im Abgasstrom abgeschieden und anschließend rohstofflich in der Chemieindustrie oder in anderen Wirtschaftsbereichen genutzt werden könnten. Im Rahmen des Projektes wurde von der AVG Köln eine Machbarkeitsstudie zur technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit einer CO 2-Abscheidung in der RMVA Köln in Auftrag gegeben. Das 25 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln beauftragte Ingenieurbüro hat festgestellt, dass die technische Einbindung einer CO2- Abscheideanlage in die Rauchgasreinigung der RMVA technisch grundsätzlich möglich ist. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der energetische, technische und wirtschaftliche Aufwand einer CO 2-Abscheidung in der Rauchgasreinigung außerordentlich hoch ist. Zur weiteren Nutzung und/oder Entsorgung von abgeschiedenem CO2 werden seitens der AVG Köln aktuell Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Erste Aussagen lassen darauf schließen, dass sich ein Markt für die stoffl iche Nutzung von „grünem CO2“ (aus der Verbrennung biogener Anteile im Müll) bilden könnte, während sich für „graues CO 2“ (aus der Verbrennung von fossilen Anteilen - insbesondere Kunststoffen) lediglich eine Ablagerung in geeigneten geologischen Schichten abzeichnet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die zukünftige CO 2-Logistik. Die Transportoptionen Pipeline, Bahn und Schiff werden aktuell mit der HGK und weiteren Dienstleistern geprüft. Auf europäischer Ebene werden derzeit Rahmenbedingungen für gr enzüberschreitende CO 2-Transporte, CO 2-Verwertung bzw. -Einlagerung (CCUS) und CO 2-Bilanzierungssysteme entwickelt. Mit ersten konkreten Ergebnissen ist hier aber voraussichtlich nicht vor 2024 zu rechnen. Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville Der Betrieb der Deponie Vereinigte Ville verursacht noch auf lange Zeit jährlich hohe Kosten für die Folgen aus der Ablagerung von nicht vorbehandeltem Haus - und Gewerbemüll (Deponiesickerwasser/Deponiegas) in den Jahren 1970 bis 2005. Eine Überprüfung des Aufwandes für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie zeigt, dass bisher angesparte Rückstellungen aller Voraussicht nach bei weitem nicht reichen werden. Während man z. B. in früheren Jahren davon ausging, dass eine Behandlung des Deponiesickerwassers rund 3 0 Jahre nach Abschluss der Stilllegungsphase notwendig ist und dies auch als Mindestvorgabe gesetzlich geregelt wurde, so zeigen jüngere Veröffentlichungen, dass Zeiträume von 80 bis 120 Jahren oder noch länger angenommen werden müssen. Auch das durch die Abbauprozesse entstehende Deponiegas fällt deutlich länger an. Diese Effekte verlängern den entsprechenden Betreuungsaufwand für die Deponie (Nachsorge) und zwar weitgehend unabhängig von der Fortentwicklung (Stilllegung oder Weiterbetrieb) der Deponie. Über eine Erhöhung des Deponievolumens ist künftig eine Bewirtschaftung der vorgenannten Kostenblöcke durch Deckungsbeiträge aus weiteren Abfallanlieferungen mittel - und langfristig möglich. Dies würde die Belastung des städtischen Haushalts stark reduzieren. Vor diesem Hintergrund und zur Gewährleistung einer langfristigen Entsorgungssicherheit strebt die AVG Köln in enger Abstimmung mit den beiden Deponienachbarn und der Stadt Köln einen Ausbau der Deponie Vereinigte Ville mit dem Ziel eines langfristigen Weiterbetriebs an. Der Rat der Stadt Köln hat diese Vorgehensweise mit Ratsbeschluss vom 3. Mai 2018 befürwortet und die AVG entsprechend mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beauftragt. Parallel zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens führt die AVG Köln Gespräche mit den beiden Deponienachbarn, da die Umsetzung des geplanten Weiterbetriebs auch eine Abfallablagerung auf Grundstücksflächen der Nachbarn notwendig macht. Dabei ist für die Deponie der Stadt Köln aufgrund ihrer Lage in unmi ttelbarer Nachbarschaft bereits rekultivierter Landschaftsteile (z.B. Bleibtreusee) nur eine 26 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Entwicklung in Richtung der Deponienachbarn möglich. Die Abbildung zeigt die Ausdehnung künftiger Deponiebereiche (unter Vorbehalt der Genehmigung). Abb.: Anlehnungsbereiche der Deponien Entscheidungsgrundlage zur Fortführung des Deponiebetriebes bildet eine umfangreiche Kosten - und Erlösprognose, die belegt, dass die Vorgaben aus dem Ratsbeschluss vom 3. Mai 2018 erreicht werden können. Die Einhaltung dieser Vorgaben wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gutachterlich bewertet und bestätigt. Auf Basis der derzeit laufenden Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung und der geprüften Kosten -/Erlösprognose soll der weitere Abstimmungsprozess zu einer diesbezüglichen Ratsvorlage im 1. Halbjahr 2023 führen. Dieser Prozess läuft praktisch im Parallelverfahren zum öffentlich -rechtlichen Genehmigungsprozess. Der mittlerweile beantragte Weiterbetrieb des Deponiestandortes soll wieder auf der Basis von zwei Anträgen auf Planfeststellung durchgeführt werden. AVG Köln und RIS stellten mit Datum vom 11. Oktober 2021 einen gemeinsamen Antrag, RWE Power zeitgleich einen Parallelantrag. Mit diesen Anträgen hat die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW am 17. Dezember 2021 das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Die Antragsunterlagen wurden vom 3. Januar 2022 bis zum 2. Februar 2022 öffentlich ausgelegt. Rund 30 Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Kommunen, Strom - bzw. Kommunikations-Netzbetreiber u.a.) haben zu den Antragsunterlagen Stellung genommen, darüber hinaus gab es sechs private Einwendungen. Im November 2022 wurde die Synopse zur Beantwortung aller Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben. Ein Genehmigungsbescheid wird n ach weiteren Verfahrensschritten im Sommer 2023 erwartet. 27 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Papierkörbe und Hundekottütenspender Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen weiter ausgebaut. Im letzten Quartal wurden insbesondere an den KVB-Haltestellen rund 200 Papierkörbe ausgetauscht. In der AWB -App und auf der AWB -Internetseite werden sämtliche Standorte der Hundekottütenspender im Kölner S tadtgebiet angezeigt. Ende 2022 besteht das Angebot stadtweit aus rund 23.300 Papierkörben mit rund 1.900 Hundekottütenspendern: Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen: Öffentliches Straßenland 2018 2019 2020 2021 2022 Straßenpapierkörbe 13.399 13.545 13.632 13.695 13.707 Papierkörbe mit Hundekottüten-Spendern 840 888 944 965 970 Unterflurmüllsammelbehälter (UMS an KVB-Haltestellen) 103 103 103 101 99 Summe 14.342 14.536 14.679 14.761 14.776 In 2022 wurde n nach Beschluss des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft in allen Stadtbezirken rund 450 Papierkörbe in Grünanlagen mit Pendelklappen versehen. Tieren, wie z. B. Krähen, soll es dadurch erschwert werden, Abfälle aus Papierkörben herauszuziehen, zu zerfleddern und in den Grünanlagen zu verteilen . Hierdurch soll das Stadtbild aufgewertet und eine Reinigung der Grünanlage vereinfacht werden. Grünanlagen 2018 2019 2020 2021 2022 Straßenpapierkörbe („Raketen“) 6.915 7.158 7.321 7.518 7.542 Papierkörbe mit Hundekottüten- Spendern 675 732 930 948 955 Unterflurbehälter (UFB) 25 25 25 25 25 Summe 7.615 7.915 8.276 8.491 8.522 „Grüne Rakete“ mit Pendelklappe 28 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 4 Mengenentwicklung und Prognose Entwicklung der Kölner Abfallmengen In den vergangenen Jahren konnten die Gemischten Siedlungsabfälle immer weiter reduziert werden, entsprechend stieg die Wertstofftrennung weiter an. Hervorzuheben ist, dass nicht nur K öln in 2022 einen historischen Abfallmengen rückgang in allen Fraktionen zu verzeichnen hat, sondern insgesamt auch alle anderen Kommunen Nordrhein-Westfalens. Es ist eine Verringerung der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmüllmenge um 5,3 % und der Pro- Kopf-Menge um 44 kg ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst viel (Rest-) Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung. Die En twicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Ho lsystem ist weiterhin positiv. Die gesammelte Tonnage aller Wertstoffe ist in 2022 insgesamt gesunken, über die Gründe des starken Rückgangs der Gesamtabfallmenge und aller darin enthaltenen Fraktionen ka nn nur spekuliert werden: Die Abnahme beim Grünschnitt ist, wie oben bereits beschrieben, witterungsbedingt. Die Mengen häuslich anfallenden Restmülls sowie die Mengen an Wertstoffen inklusive biogener Abfälle können zurückgegangen sein, weil die Bürger*in nen nicht mehr hauptsächlich mobil arbeiten und einen Teil ihrer Abfälle im Arbeitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen . Zudem hat infolge des Ukraine-Kriegs die Inflation in 2022 gegenüber 2021 erheblich zugenommen, sodass ein konsumbedingter Rückg ang der Abfallmengen angenommen wird. Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen. AWB und AVG Köln arbeiten weiterhin an Kommunikationskonze pten und Pilotprojekten, um die Akzeptanz der Biotonne weiter zu erhöhen und auf die erweiterte Befüllung auch mit gekochten Essensresten hinzuweisen. Die AWK-Ziele werden im Zusammenhang mit dem erarbeiteten Zero-Waste-Konzept bei der nächsten anstehenden Fortschreibung des AWK in 2024 weiterentwickelt. Bis auf die Mengenentwicklung bei der Bioabfallsammlung und der stofflichen Verwertungsquote sind die aktuellen Mengenentwicklungen insgesamt wie pro Kopf in den weiteren Abfallfraktionen aus Abfallvermeidu ngssicht grundsätzlich sehr zu begrüßen und übertreffen die bisher im AWK gesetzten Ziele. 29 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2018-2022 und Ziel 2027: Abfallart ASN 2018 2019 2020 2021 2022 Ziel 2027 Gemischte Siedlungsabfälle (t) - 290.284 286.937 291.645 290.361 270.420 299.200 Restmüll inkl. Krankenhausabf. 200301 246.260 242.666 245.132 243.175 230.304 253.500 Sperrmüll 200307 43.210 43.461 45.730 46.164 39.419 44.900 Schadstoffe diverse 814 799 783 800 697 800 Asbesthaltige Abfälle 170605 - 220 490 222 123 - Infrastrukturabfälle (t) - 94.626 99.243 89.719 85.021 87.758 105.500 Straßenkehricht 200303 4.983 4.672 4.374 4.945 3.981 5.900 Sonstige gemischte Siedlungsabfälle 200301 u.a. 9.474 8.600 9.000 10.146 9.265 11.000 Abfälle aus der Kanalreinigung 200306 1.271 1.478 773 813 933 1.500 Schlämme aus der Abwasserreinigung 190805 75.343 78.532 71.379 66.717 68.914 81.800 Mineralik Friedhöfe 200202 3.555 5.962 4.193 2.400 4.665 5.300 Biogene Abfälle (t) - 69.518 78.805 76.198 80.581 66.791 82.100 Bioabfall (Biotonne) 200301 38.092 39.766 41.905 46.031 38.981 47.700 Grünabfälle 200201 8.024 9.227 8.030 8.486 7.476 9.400 Grünabfälle aus dem Kölner Stadtgebiet 200201 23.402 29.812 26.263 26.064 20.334 25.000 Wertstoffe (t) - 129.030 127.771 129.671 127.808 117.502 135.600 Altpapier 200101 60.457 58.505 56.832 56.704 51.472 63.600 Altkleider 200111 3.720 3.835 3.937 3.849 3.600 4.200 E-Schrott diverse 5.995 6.329 6.427 5.873 5.052 7.500 Altholz 200138 10.877 10.210 9.377 8.805 7.898 11.000 Metalle 200140 2.151 2.235 2.184 1.940 1.572 2.400 Wertstofftonne 150106 27.513 28.072 29.855 29.656 27.725 28.300 Kunststoffe (WSC) 200139 299 317 286 286 271 300 Glas 150107 18.018 18.269 20.773 20.695 19.912 18.300 Summe (t) - 583.458 592.756 587.233 583.771 542.471 622.400 Einwohner*innen - 1.089.98 1.091.81 1.088.04 1.079.30 1.092.12 1.150.00 pro Einwohner in Kg - 535 543 540 541 497 541 Verwertungsquote (Stofflich) - 57,7% 58,9 % 58,1 % 58,2 % 57,4% 59 % Darstellung der getrennt gesammelten Fraktionen in Tonnen für die Jahre 2018-2022: 30 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Entwicklung der Kölner Abfallmengen in Kilogramm pro Kopf 2018-2022 und Ziel 2027: Abfallart ASN 2018 2019 2020 2021 2022 Ziel 2027 Restmüll 200301 225,9 222,3 225,3 225,3 210,9 220,4 Sperrmüll 200307 39,6 39,8 42 42,4 36,1 39 Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,6 0,7 Infrastrukturabfälle - 86,8 90,9 82,5 78,8 80,4 - Bioabfall (Biotonne) 200301 34,9 36,4 38,5 42,6 35,7 41,5 Grünabfälle 200201 7,4 8,5 7,4 7,9 6,8 8,2 Grünabfälle aus dem Kölner Stadtgebiet 200201 21,5 27,3 24,1 24,1 18,6 21,7 Altpapier 200101 55,5 53,6 52,2 52,5 47,1 55,3 Altkleider 200111 3,4 3,5 3,6 3,6 3,3 3,7 E-Schrott diverse 5,5 5,8 5,9 5,4 4,6 6,5 Altholz 200138 10 9,4 8,6 8,2 7,2 9,6 Metalle 200140 2 2 2 1,8 1,4 2,1 Wertstofftonne 150106 25,2 25,7 27,4 27,5 25,4 24,6 Kunststoffe (WSC) 200139 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3 Glas 150107 16,5 16,7 19,1 19,2 18,2 15,9 Gesamt (kg/pro Kopf) - 535 543 540 541 497 541,2 31 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Biogene Abfälle, Altpapier und Wertstoffe (LVP) konnte in den vergangenen Jahren er folgreich ausgebaut werden. Bei allen Fraktionen ist ein erfreulich steter Anstieg zu beobachten. Im Abfallwirtschaftskonzept sind keine expliziten Ziele für die Ans chlussquoten festgelegt worden. Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 2018-2022: Abfallart 2018 2019 2020 2021 2022 Biogene Abfälle 60,23% 61,56% 63,25% 64,65% 65,76% Altpapier 88,30% 88,72% 89,23% 89,71% 90,11% Wertstoffe (LVP) 84,65% 85,36% 86,08% 86,73% 87,32% Darstellung der Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter in Prozent für 2018-2022: 32 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 5 Fazit und Ausblick Die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im Berichtszeitraum durchweg gewährleistet. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die Gesetzgebung – auf europäischer und auf Bundesebene – vollzieht hinsichtlich der Kreislauf wirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Mit Wirkung für 2023 befinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe in parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. In 2022 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2021 weiter gesunken. Insgesamt ist in 2022 sowohl pro Kopf in Kilogramm als auch die Gesamtabfallmenge in Summe gesunken. In 2022 ist eine Verringerung der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmüllmenge um 5,3 % un d der Pro -Kopf-Menge um 44 kg (minus 8,1 %) ist im Sinne des Zero -Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst viel (Rest -) Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung. Die Umsetzung des Zero Waste - Konzepts wird als Abfallvermeidungsprogramm künftig Teil der AWK - Sachstandsberichterstattung werden. Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesunken, entwickeln sich im Gesamten aber weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2022 nur knapp unte r dem Zie lwert des AWK für 2027 und ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber weiter gesteigert werden. Die Beseitigung von wilden Müllablagerungen hatte – vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums – einen hohen Stellenwert. So wird das erfolgreiche Pilotprojekt zur Qualitätsverbesserung in den Bezirken 2022 in Porz in 2023 im rechtsrheinischen Köln fortgeführt. Das Ziel ist eine weitere Optimierun g der Stadtsauberkeit, die Reduzierung von Littering sowie das Sammeln weiterer Erkenntnisse für eine Fortführung und den möglichen Ausbau der neuen Leistung in anderen Bereichen der Stadt ab 2024. 2023 wird ein wichtiges Jahr für die Umsetzung weitreichender Projekte für die Themen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung werden. So wird die Politik im Mai 2023 über das Konzept zur Umsetzung eines Modellversuchs für die Einführung einer Pflichtbiotonne beraten und als Grundlage für den Piloten eine Entscheidung treffen. Auch die Durchfü hrung der Hausmüllanalyse wird einen intensiven Arbeitsschwerpunkt bilden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Projekte haben und so z. B. die als Grundlage auf die weitere Ausgestaltung des Abfallgebührenmodells und ebenfalls in das Pilotprojekt Pflichtbiotonne einwirken, als auch Effekte auf die Ausweitung der Wertstofferfassung haben und in den Folgejahren ab 2024 zu weiteren Aktivitäten führen. Als weiteres großes Projekt wird der Masterplan Sauberkeit in 2023 umgesetzt und mit externer Begleitung und einem breiten Beteiligungsverfahren von Bürger*innen und 33 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Stakeholdern das gesamte Jahr im Fokus von AWB, Stadtverwaltung und Politik stehen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab 2024 zu weiteren Arbeitsschwerpunkten und ersten Pilotprojekten führen. Ab 2023 soll auch die Abfallvermeidung in Köln mit einem unter Stadtbeteiligung erstellten Zero -Waste-Konzept weiter gestärkt und so die Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes realisiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Zero-Waste-Konzept wird maßgeblich 2023/2024 starten; der Sachstandsbericht im kommenden Jahr wird die geplanten Maßnahmen entsprechend aufgreifen. Gegen Ende 2024 soll es einen Zero-Waste-Bericht geben, der ebenfalls zur Abstimmung und Erstellung eines für Ende 2024 avisierten neuen Abfallwirtschaftskonzepts berücksichtigt werden soll. 34 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Anhang AWB Grill-Scouts Maßnahme Grill-Scouts beraten die Parkbesucher *innen während der Sommermonate zum Thema Picknick - und Grillabfälle. Sie weisen auf die Entsorgungsangebote der AWB hin und verteilen bei Bedarf „After-Grill-Büggel“ für Picknickabfälle. Ziel Stärkere Einbindung der Parkbesucher *innen, um die Parkanlagen sauber und attraktiv zu halten. Beteiligte AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger*innen www www.grillscouts.awbkoeln.de Fakten Die Grill-Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 20 Grad an Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis 20.00 Uhr mit den orangen en AWB-Fahrrädern in den Kölner Parks unterwegs.  seit Sommersaison 2011  ca. 5.000 Ansprachen/Jahr Coffe-to-go.koeln Maßnahme Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und Adressen: hier kann man sich auf einen Blick informieren, welche Verkaufsstellen i n der Nähe Mehrwegbecher ausgeben und wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte kundeneigene Becher befüllen. Ziel - Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen - Verbesserung der Stadtsauberkeit - Umweltschonung Beteiligte coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus der Stadt Köln, der AWB, der IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und Gewerbe. Sie richtet sich sowohl an Konsument*innen als auch an alle Unternehmen, die Heißgetränke in Köln anbieten. www www.coffee-to-go.koeln Fakten 180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich in Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher werden bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall.  seit März 2018 35 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) Maßnahme Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Ziel Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäer*innen sollen dafür sensi bilisiert werden, mit Alltagsgegenständen und dem Ressourcenverbrauch bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden. Beteiligte Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission, im Zuge des Inkrafttretens der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg gebracht. Die Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von Städten und Regionen für Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement, angesiedelt. Darüber hinaus agieren in nahezu allen europäischen Ländern National- oder Regionalkoordinatoren, um die Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen. In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Kampagne im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU). Die kommunalen Unternehmen unterstützen die Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw. Programme organisieren. www www.wochederabfallvermeidung.de Kölle putzmunter Maßnahme Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen Flächen, an der alle interessi erten Kölner *innen teilnehmen können. Wann, wo und wie lange eine Saubermachaktion stattfinde n soll, bestimmen die Teilnehmenden selbst. Ziel Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein der Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber zu halten. Beteiligte Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der Stadt Köln, AWB, AVG Köln, Kölner Express und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG. Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und Müllbeuteln, Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB. www www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter Fakten In 2022 gab es 482 Aktionen mit über 16.000 Personen (2021: ca. 470 Aktionen mit rund 14.000 P.)  seit 2001 36 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Littering Beschreibung Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen. Schwerpunkte Überall dort, wo viele Mens chen vorbei- oder zusammenkommen, z.B. entlang von Straßen, auf Park-, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an Wertstoffinseln, an sozialen Brennpunkten. Bandbreite Von Zigarettenkippen über To -Go-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel b is hin zu Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen. Ursachen U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehlendes Verantwortungsbewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder zu geringe Strafen bei Verstößen. Folgen Ökonomisch und ökologisch beträchtlich: z.B. betrugen die Sammel - und Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln jährlich ca. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen die Gebührenzahler*innen. Tiere verwechseln insb. Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfällen besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den Mikroplastikeinträgen in die Umwelt. Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die unkontrollierte Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich werden Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen. Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“ Beschreibung - Edelstahl - 80 L Fassungsvolumen - mit Aschenbecher - aufgestellt im öffentlichen Straßenland 2 Varianten: - ohne Hundekottütenspender - mit Hundekottütenspender 37 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“ Beschreibung - Drahtgitterkorb - 70 l Fassungsvolumen - aufgestellt in Grünanlagen 2 Varianten: - ohne Hundekottütenspender - mit Hundekottütenspender Repair Café Maßnahme „Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektroger äte, Möbel oder Haushaltsgegenstände unter fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen. Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte Facharbeiter und andere erfahrene Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu reparieren. Ziel - Reparieren und Wiederverwenden - Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten - Abfallvermeidung Beteiligte Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Kölner Bürger*innen offen stehen. Sag’s uns Maßnahme Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in „Stadt Kö ln-App“), in der Kölner Bürger *innen ihre Anliegen betreffend öffentliche Flächen online melden und die Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll. Ziel Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger*innen, Mängel im öffentlichen Straßenland schnell und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern. Beteiligte Verwaltung der Stadt Köln mit Partner*innen – u.a. AWB, RheinEnergie AG, Stadtent- wässerungsbetriebe Köln AÖR. www https://sags-uns.stadt-koeln.de Fakten Alleine die AWB hat im Jahr 2022 ca. 19.200 Meldungen bearbeitet („Littering“ bzw. „Wilder Müll“). 38 4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln Vergärungsanlage Köln-Niehl Beschreibung - Am 03. November 2020 in Betrieb genommen - Jahreskapazität rund 20.000 t Ziel - Versorgung von bis zu rund 1.000 Haushalte n/Jahr mit dem eingespeisten Biomethan - Einsparung von bis zu 4.000 t CO2/Jahr Biogastankstelle Beschreibung - Am 28. September 2021 Inbetriebnahme der Biogastankstelle in Köln-Niehl Ziel - Schließung von Stoffkreisläufen - Bereitstellung umwelt- und klimafreundlicher Treibstoffe
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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 27.04.2023 1191/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.05.2023 Sachstandsbericht 2022 zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln berichtet jährlich zum Umsetzungsstand des Ab- fallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln. In der Anlage befindet sich der 4. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Der Sachstandsbericht umfasst neben den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen die neuen und laufenden Maßnahmen für Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung sowie die Ab- fallmengenentwicklung und -prognose. Gegenüber dem letzten Berichtszeitraum 2021 sind für 2022 zusammenfassend folgende Entwicklungen wesentlich:  Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, von denen die meisten wie in 2021 auch in 2022 maßgeblich sind, wurde in 2022 im Besonderen die Bioabfallverordnung novelliert und mit der Düngemittelverordnung harmonisiert. Insgesamt verschärfen sich damit die Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen. Zudem ist in 2022 das zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Kraft getreten, das die Einführung der CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung vorsieht. Schließlich hat in 2022 das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (KrWG NRW) das bisherige Landesabfallgesetz (LAbfG NRW) abgelöst, wodurch die Landesregelung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und dem europäischen Abfallrecht harmonisiert wurde.  Beratungsangebote und Kommunikationsmaßnahmen rund um Abfallvermeidung und Wertstofftrennung konnten in 2022 nach den Beschränkungen in den Corona-Jahren wieder vollumfänglich durchgeführt werden. Littering bleibt weiterhin ein großer Hand- lungsschwerpunkt, dem auch in 2022 mit verschiedenen Handlungsansätzen begegnet wurde.  Die Zahl der Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen wurde in 2022 wie im Vorjahr gesteigert. Dies gilt auch für die Hundekottütenspender. Seit 2022 werden Papierkörbe in Grünanlagen schrittweise mit Pendelklappen ausgestattet, um Tieren die Herausnahme von Abfällen zu erschweren.  Neben den bewährten Maßnahmen zur Abfallvermeidung, die auch in 2022 fortgeführt wurden, wurde im Berichtszeitraum intensiv am Zero Waste-Konzept für Köln gearbei- tet. 2  Nach dem vorübergehenden Anstieg der Abfallmengen in den Corona-Jahren sind die Abfallmengen in 2022 – vermutlich kriegs- und inflationsbedingt – deutlich und in histo- risch beispiellosem Ausmaß gesunken. Bis auf die biogenen Abfälle und Altglas, wur- den in 2022 alle Mengenziele des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 erreicht bzw. un- terschritten.  Der Ausbau der Bioabfallsammlung wurde wie in 2021 auch in 2022 durch vertriebliche Aktivitäten erfolgreich fortgeführt. Zudem wurde in 2022 die satzungsgemäße Möglich- keit geschaffen, eine zweite kostenpflichtige Biotonne nutzen zu können. Auf das Aus- bauziel der Bioabfallsammelmenge bis 2027 wird weiter hingearbeitet.  Die Anschlussquoten aller Wertstofftonnen (Gelbe, Blaue und Braune Tonne) konnten wie in 2021 auch in 2022 weiter gesteigert werden.  Über die Biogastankstelle bei der AVG Ressourcen konnten in 2022 rd. 3.900 Tonnen CO2 (verglichen mit Kraftstoffen aus fossilen Energien) eingespart werden.  Die Kunststoffsortierung in der Restmüllverbrennungsanlage der AVG und die damit verbundenen Umbauarbeiten wurden auch in 2022 planmäßig fortgeführt. Die Verlage- rung des Rostaschetransports auf die Schiene schreitet ebenfalls voran. Für den Neu- bau der Rostasche- und Konditionierungsanlage wurden wie in 2021 auch in 2022 die dafür notwendigen Vorbereitungen fortgeführt. Zur weiteren Nutzung und/oder Entsor- gung von abgeschiedenem CO2, das bei der Restmüllverbrennung entsteht, wurden in 2022 durch die AVG Köln Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern geführt.  In 2022 wurde das Planfeststellungsverfahren zum Weiterbetrieb der Deponie Verei- nigte Ville auf Grundlage der Entscheidung des Rates der Stadt Köln aus 2018 fortge- führt, nachdem es in 2021 eröffnet wurde. Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln wird in 2024 fortgeschrieben. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 25.05.2023

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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