1191/2023
Sachstandsbericht 2022 zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 27.04.2023 1191/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.05.2023 Sachstandsbericht 2022 zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln berichtet jährlich zum Umsetzungsstand des Ab- fallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln. In der Anlage befindet sich der 4. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. Der Sachstandsbericht umfasst neben den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen die neuen und laufenden Maßnahmen für Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung sowie die Ab- fallmengenentwicklung und -prognose. Gegenüber dem letzten Berichtszeitraum 2021 sind für 2022 zusammenfassend folgende Entwicklungen wesentlich: Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, von denen die meisten wie in 2021 auch in 2022 maßgeblich sind, wurde in 2022 im Besonderen die Bioabfallverordnung novelliert und mit der Düngemittelverordnung harmonisiert. Insgesamt verschärfen sich damit die Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen. Zudem ist in 2022 das zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Kraft getreten, das die Einführung der CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung vorsieht. Schließlich hat in 2022 das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (KrWG NRW) das bisherige Landesabfallgesetz (LAbfG NRW) abgelöst, wodurch die Landesregelung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und dem europäischen Abfallrecht harmonisiert wurde. Beratungsangebote und Kommunikationsmaßnahmen rund um Abfallvermeidung und Wertstofftrennung konnten in 2022 nach den Beschränkungen in den Corona-Jahren wieder vollumfänglich durchgeführt werden. Littering bleibt weiterhin ein großer Hand- lungsschwerpunkt, dem auch in 2022 mit verschiedenen Handlungsansätzen begegnet wurde. Die Zahl der Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen wurde in 2022 wie im Vorjahr gesteigert. Dies gilt auch für die Hundekottütenspender. Seit 2022 werden Papierkörbe in Grünanlagen schrittweise mit Pendelklappen ausgestattet, um Tieren die Herausnahme von Abfällen zu erschweren. Neben den bewährten Maßnahmen zur Abfallvermeidung, die auch in 2022 fortgeführt wurden, wurde im Berichtszeitraum intensiv am Zero Waste-Konzept für Köln gearbei- tet. 2 Nach dem vorübergehenden Anstieg der Abfallmengen in den Corona-Jahren sind die Abfallmengen in 2022 – vermutlich kriegs- und inflationsbedingt – deutlich und in histo- risch beispiellosem Ausmaß gesunken. Bis auf die biogenen Abfälle und Altglas, wur- den in 2022 alle Mengenziele des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 erreicht bzw. un- terschritten. Der Ausbau der Bioabfallsammlung wurde wie in 2021 auch in 2022 durch vertriebliche Aktivitäten erfolgreich fortgeführt. Zudem wurde in 2022 die satzungsgemäße Möglich- keit geschaffen, eine zweite kostenpflichtige Biotonne nutzen zu können. Auf das Aus- bauziel der Bioabfallsammelmenge bis 2027 wird weiter hingearbeitet. Die Anschlussquoten aller Wertstofftonnen (Gelbe, Blaue und Braune Tonne) konnten wie in 2021 auch in 2022 weiter gesteigert werden. Über die Biogastankstelle bei der AVG Ressourcen konnten in 2022 rd. 3.900 Tonnen CO2 (verglichen mit Kraftstoffen aus fossilen Energien) eingespart werden. Die Kunststoffsortierung in der Restmüllverbrennungsanlage der AVG und die damit verbundenen Umbauarbeiten wurden auch in 2022 planmäßig fortgeführt. Die Verlage- rung des Rostaschetransports auf die Schiene schreitet ebenfalls voran. Für den Neu- bau der Rostasche- und Konditionierungsanlage wurden wie in 2021 auch in 2022 die dafür notwendigen Vorbereitungen fortgeführt. Zur weiteren Nutzung und/oder Entsor- gung von abgeschiedenem CO2, das bei der Restmüllverbrennung entsteht, wurden in 2022 durch die AVG Köln Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern geführt. In 2022 wurde das Planfeststellungsverfahren zum Weiterbetrieb der Deponie Verei- nigte Ville auf Grundlage der Entscheidung des Rates der Stadt Köln aus 2018 fortge- führt, nachdem es in 2021 eröffnet wurde. Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln wird in 2024 fortgeschrieben. Gez. Wolfgramm
4. Sachstandsbericht 2022 Abfallwirtschaftskonzept
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4. Sachstandsbericht zum
Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln
Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Kontakt für Fragen zum Bericht:
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de
Bild: pixabay GmbH
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung / Vorwort ................................ ................................ ................................ ....... 3
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen ................................ ................................ ............. 5
Europäisches Recht ................................ ................................ ................................ 5
Bundesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 6
Landesrecht ................................ ................................ ................................ ...........11
3 Neue und laufende Maßnahmen ................................ ................................ ...................12
Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ................12
Handlungsprogramm Littering ................................ ................................ ................15
Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ................................ .........18
Erstellung eines Zero-Waste-Konzepts für die Stadt Köln ................................ ......19
Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ................................ ..........20
Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ ...............21
Papierkörbe und Hundekottütenspender ................................ ................................ 27
4 Mengenentwicklung und Prognose ................................ ................................ ................28
Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ................................ ....28
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ................................ ....31
5 Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .........32
Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ .34
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
1 Einführung / Vorwort
Dieser vierte Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) umf asst das
Berichtsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 und dient dazu, über wesentliche
Veränderungen und Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den
aktuellen Erreichungsgrad der AWK-Ziele darzustellen.
Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der
Stadt Köln beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwickeln. Das
Konzept wurde in 2022 nahezu fertiggestellt und soll im Frühjahr/Sommer 2023
verabschiedet werden. Das entwickelte Handlungsprogramm soll der Stadt zu einem
geringeren Abfallaufkommen verhelfen.
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Nachwirkungen der Pandemie kam
es infolgedessen zu Lieferausfällen von Ersatzteilen und langen, nicht planbaren
Lieferzeiten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kam es bei der AWB stellenweise
zu personellen Engpässen – so musste Ende Oktober der Leerungsrhythmus der
Biotonne einen Monat früher als üblich von einem wöchentlichen auf einen
zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt werden. Die AWB hat sich bemüht, flexibel
auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 202 2 vorübergehend
Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen; im Laufe des Jahres konnten jedoch
alle wieder vollumfänglich fortgeführt werden: So haben die Wertstoffcenter der Stadt
Köln ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen und blieben im gesamten
Berichtszeitraum geöffnet. Auch die pädagogische Beratung in Kindertagesstätten und
Schulen konnte ab Juni wieder in vollem Umfang stattfinden.
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus-
Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in
Parks und Grünanlagen lieferten (u. a. Mediterranisierung, Folgen der Corona -
Pandemie).
Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilde
Müllablagerungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % auf über 19.000 Meldungen
gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen stetig zu . Um auf die veränderten
Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes und das
Litteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB i m Rahmen eines Pilotprojekts im
Stadtbezirk Porz ei ne zusätzliche Leerung von Papierkörben sowie die zusätzliche
Reinigung von Hotspots getestet. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über
ihre Verantwortung zur Sauberkeit informiert. Es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr
Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das Pilotprojekt in 2023 durch die Stadt Köln
finanziert fortgeführt werden kann.
Das Thema Stadtsauberkeit hat Köln in 2022 aber noch weitergehend beschäftigt. Am
27. April 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beauftragt,
einen Masterplan Sauberkeit unter Beteiligung der Bürger*innen und weiterer
Stakeholder zu erarbeiten. Hierbei sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden,
um die Stadtsauberkeit weiter zu erhöhen und die Menschen in der Stadt stärker für
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
ihre Verantwortung zur Sauberkeit zu sensibilisieren. Als Basis des Projekts wurde in
2022 ein Status quo -Bericht erarbeitet und eine externe Begleitung des Projekts
ausgeschrieben und beauftragt. Das Projekt wird in 2023 durchgeführt.
In 2022 wurde auch die vom Rat beauftragte Untersuchung des
Abfallgebührenmodells abgeschlossen. Das Ziel war es, Möglichkeiten zu finden, das
bisherige Finanzierungsmodell zu verbessern, ohne dabei Nachteile an anderer Stelle
für die Gebührenzahlenden zu verursachen. In 2023 wird das weitere Vorgehen dem
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusammensetzung der
Restmülltonne. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind für wesentliche
abfallwirtschaftliche Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter
anderem dazu festzustellen, wie viele Wertstoffanteile sich noch im Restmüll befinden
und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen abgeschöpft werden können. Die
letzte Untersuchung fand 2016 statt. In 2022 wurde die nächste Hausmüllanalyse
vorbereitet, die in 2023 durchgeführt wird.
Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Modellversuch
für die Einführung einer Pflichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgedessen wurde ein
Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, welches dem Betriebsausschuss
Abfallwirtschaft (BAA) im Mai 2023 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E -Mail, App,
Telefon oder online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit
den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig
wichtige Themen wie pädagogische Bildungsmaßnahmen und
Abfallvermeidungstipps. Seit Mitte des Jahres konnte die Bildungsarbei t und
Umweltberatung wieder in vollem Umfang stattfinden – die in der Pandemie -Zeit
entwickelten Methoden konnten auf zahlreichen Veranstaltungen , bei diversen
Bildungs- und Aufklärungsaktionen in den Veedeln eingesetzt werden.
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen
In den Jahren 2021/2022 ist es zu wesentlichen gesetzlichen Änderungen auf
europäischer, Bundes - sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf
dargestellt werden.
Europäisches Recht
Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ (als Teil des
europäischen „Green Deal“) für die Entwicklungen und Novellierungen im Abfallrecht
ausschlaggebend. Der Aktionsplan ist im 2. Sachstandsbericht zum
Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln (April 2021) ausführlich dargestellt.
Immer größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie -Verordnung der EU ((EU)
2020/852). Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für
die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu
etablieren. Dies soll das Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen
transparenter und attraktiver machen und Anleger*innen vor Greenwashing schützen.
Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine
wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen Ziele beitragen, die anderen
ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ nicht nachteilig
beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „Social Minimum
Safeguards“ einhalten.
Die sechs Ziel e gemäß der Taxonomie ((EU) 2020/852) und somit auch für die
Kölner Stadtgesellschaft sind:
Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel,
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen.
Um die Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverw enden, strebt die
EU-Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-Aktionsplans eine Überarbeitung
der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) an.
Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung
und soll die Wiederverwendung gegenüber der Verwertung und Beseitigung von Abfall
fördern. Sie soll 2023 in einigen Teilbereichen überarbeitet und weiterentwickelt
werden.
Als Teil der Vorbereitungen dafür hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation
eröffnet, die bis zum 16. August durchgeführt wurde und sich sowohl an Fachkreise
als auch Privatpersonen richtete. Zu den Abfallströmen, die darin als Schwerpunkte
behandelt wurden, gehörten Lebensmittelabfälle, Alttextilien und Altöl.
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind:
Verringerung des Abfallaufkommens,
Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler
Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von
verwertbaren Abfällen und
Steigerung der Menge gesammelter und im Einkl ang mit der Abfa llhierarchie
behandelter Altöle.
Um die Recyclingquote ermitteln zu können, wurde in 2022 von einer bisher
inputbasierten auf eine outputbasierte Berechnungsmethode umgestellt. Außerdem ist
vorgesehen, die Industry -Emission-Directive (IED) mit der Konsequenz zu ändern,
dass auch für Deponien BVT -Merkblätter ( Beste verfügbare Technik) und BVT -
Schlussfolgerungen erarbeitet werden müssen. Das Erstellungsverfahren ist auch
unter dem Namen „Sevilla -Prozess“ bekannt und wurde z. B. bereits für
Müllverbrennungs- und andere Abfallbehandlungsanlagen durchgeführt. Inhaltlich
geht es darum, EU -weit einheitliche Standards mit Blick auf technische
Emissionsminderungen zu definieren. Dies wäre für Deutschland eigentlich
überflüssig, weil in Deutschland im Rahmen der Deponieverordnung bereits die
sogenannten „Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards“ (BQS) gelten, die diese
Standards regeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Deponierecht
bereits heute wesentlich schärfer als das europäische Depon ierecht ist. Es ist also
grundsätzlich nicht zu erwarten, dass zusätzliche weitere Anforderungen auf deutsche
Deponien zukommen. Dennoch handelt es sich um einen sehr dynamischen Prozess,
wie bereits die Erstellung der BVTs für Müllverbrennungsanlagen geze igt hat. Die
Erstellung des BVT-Merkblattes wird daher intensiv vom Umweltbundesamt begleitet,
das hierzu auch eine nationale Expertenkommission einberuft.
Auch die EU -Abfallverbringungsverordnung wird novelliert. Das Pl enum des
Europäischen Parlaments hat am 17.01.2023 dem Bericht des Umweltausschusses
zum Vorschlag der EU -Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung
1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und damit neue Regeln für
die Abfallverbringung angenommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von
Kunststoffabfällen innerhalb und außerhalb der EU. So soll insbesondere der Export
von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden.
Bundesrecht
Das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch folgende Verordnungen und
Gesetze in Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 in Kraft getreten sind beziehungsweise
in den folgenden Jahren in Kraft treten werden:
a. Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 (26. November 2021 / SPD, Bündnis 90/Die
Grünen, FDP) setzt sich für die Klimapolitik, u. a. für Kreislaufwirtschaft, im
Sinne des European Green Deal, ein. Beabsichtigt wird darin unter anderem:
Die d eutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit werden weiterentwickelt, deren Verbindlichkeit wird
erhöht.
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Die „öffentliche Hand“ soll bei Beschaffung auf klimafreundliche Produkte
setzen.
Der Primärrohstoffverbrauch soll gesenkt und geschlossene
Stoffkreisläufe sollen geschaffen werden . Es soll eine „Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie“ aufgebaut werden, in der bestehende
rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden.
Ein „digitaler Produktpass“ soll eingeführ t werden. Dieser soll mit den
umfangreichen Informationen für Transparenz entlang des gesamten
Lebenszyklus eines Produkts sorgen: vom Rohstoff bis zum Recycling.
Qualitätsstandards für Rezyklate und Mindestquoten für die Verwendung
derselben in Neuprodukten sollen vereinbart werden.
Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sollen ausgeweitet werden.
Die Retourenvernichtung soll reduziert werden.
Der Koalitionsvertrag geht nicht auf die EU-Kunststoffrichtlinie ein1, die vorsieht,
dass sich Hersteller *innen an den kommunalen Reinigung skosten beteiligen
müssen, insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To -Go-
Verpackungen im öffentlichen Raum. Diese Richtlinie ist bereits durch § 23 Abs.
2 Ziff. 10 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 3 teilweise berücksichtigt,
allerdings bleibt die praktische Umsetzung nach wie vor offen, solange die
Kostenbeteiligung nicht durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Ziff. 4 KrWG
konkretisiert ist. Eine solche Konkretisierung wird für 2023 erwartet.
Sollten die Punkte aus d em Koalitionsvertrag umfänglich und konsequent
umgesetzt werden, hätte dies in Summe auch für Köln zur Folge, dass ein
geringeres Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft
weiter gefördert werden würde. Mit ihrer bestehenden Aufklärung zu
Mülltrennung, Beratung zur Abfallentsorgung und Entwicklung weiterer
innovativer Entsorgungskonzepte kann die AWB flexibel auf anstehende
Gesetzesänderungen sowohl für die Kölner Bürgerschaft als auch für die
Gewerbetreibenden reagieren.
b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro - und Elektronikgeräten
(ElektroG)
Am 27. Mai 2021 wurde das e rste Gesetz zur Änderung des Elektro - und
Elektronikgeräte-gesetzes im Bundesgesetzblatt 4 veröffentlicht. Durch d ieses
Gesetz wird das ElektroG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in einer Vielzahl von
Punkten geändert. Es sollen v or allem die Maßnahmen zur Steigerung der
Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung
implementiert werden. Die wichtigsten Neuregelungen sind:
Einführung der Rücknahmepflicht für kleine Elektroaltgeräte in
Supermärkten: Dem § 17 Abs. 1 Ziff. 1 ElektroG unterliegen ab dem 1.
Januar 2022 auch Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die über eine
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2 verfügen und mehrmals
jährlich Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben.
1 EU-RL 2019/904 v. 05.06.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die
Umwelt.
2 Siehe auch 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschafplan der Stadt Köln (April 2021), S. 7.
3 In Kraft getreten 29.10.2020.
4 BGBl Teil I v. 27.05.2021 Nr. 25, S. 1145 ff.
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 dürfen dann drei Altgeräte pro Geräteart mit
maximal 25 cm Kantenlänge abgegeben werden.
Für die Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die laut § 17 Abs. 1 Ziff. 1
und 2 zur Rücknahme verpflichtet sind, galt bis zum 30. Juni 2022 eine
Übergangsfrist.
Gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG werden die Onlinehändler*innen stärker in
die Rücknahme von Altgeräten eingebunden. So wird die Pflicht zur
kostenlosen Abholung eines Altgeräts beim Versand eines Neugeräts
festgeschrieben und gilt seit dem 1. Januar 2022.
Gemäß § 17a ElektroG können ab dem 1. Januar 2022 auch
zertifizierte Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte aus privaten
Haushalten direkt annehmen. Eine Beauftragung durch einen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Vertreiber*innen oder
Hersteller*innen wie bisher entfällt. Der § 17a ElektroG formuliert ein
Rücknahmerecht, keine Rücknahmepflicht für die
Erstbehandlungsanlagen.
Gemäß § 17 b ElektroG können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zum Zweck
der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten eine
Kooperation vereinbaren.
Da der größte Teil der Filialen aller großen Lebensmit teleinzelhändler*innen
und Discounter über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von mehr als 800 m²
verfügt, müssen diese nach Ablauf der Übergangsfrist seit dem 1. Juli 2022
Elektroaltgeräte zurücknehmen. Inwiefern dadurch die Sammelm engen der
AWB zurück gehen oder die von der Gesetzgebung erhoffte Steigerung der
Sammelmengen über alle Rückgabestellen erreicht wird, bleibt abzuwarten.
c. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen v on Wattestäbchen, Besteck
(insbesondere Gabeln, Messer n, Löffel n und Essstäbchen), Teller n,
Trinkhalmen, Rührstäbchen, Luftballonstäben, Lebensmittelbehälter n /
Getränkebehältern / Getränkebechern aus expandiertem Polystyrol („Styropor“)
in Deutschland verboten. Ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 sind die
Hersteller*innen zur Kennzeichnung auf kunststoffhaltigen Produkten
verpflichtet.
Die Kennzeichnung besteht aus einem Pikto gramm und einem Text. Ebenfalls
seit dem 3. Juli 2022 galt für die Hersteller *innen eine Übergangsfrist. Beides
dient der Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
(Einwegkunststoffrichtlinie).
Im Rahmen der INFA-Studie (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur -
Management GmbH) „Ermittlung von Aufwand und Koste n für die Entsorgung
von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020
wurden für Köln Kosten in Höh e von 18,5 Mio. Euro pro Jahr ermittelt, die zur
Beseitigung und Entsorgung dieser Einwegkunststoffart ikel aufgewendet
werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz (BMUV) hat eine Studie zur Ausgestaltung der
Finanzierung der Verordnung beauftragt.
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
d. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landw irtschaftlich,
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)
Die sogenannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung ist am 5. Mai 2022 im
Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Leitziel der Novelle besteht darin,
den Fremdstoffgehalt in Kom posten, insbesondere Kunststoffe, weiter zu
reduzieren (weiche Kunststoffe max. 0,1 %, übrige Fremdstoffe wie Glas,
Metalle oder feste Kunststoffe zusammen maximal 0,4 %). Hierzu sollen
insbesondere die Anforderungen der BioAbfV mit den Anforderungen des
bereits verschärften Düngerechts harmonisiert und das Einbringen von
biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln in den Bioabfall verboten werden.
Außerdem treffen die Anlagenbetreiber*innen verschärfte Kontrollpflichten im
Hinblick auf Störstoffe bei der Anlie ferung von Bioabfällen und die Pflicht, vor
einer biologischen Behandlung bereits eine Störstoffentfrachtung
vorzunehmen. Gleichzeitig erhalten d ie Anlagenbetreiber*innen das Recht,
Bioabfälle mit stärkeren Verunreinigungen zurückzuweisen, und die Pflicht,
derartige Fälle der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Regelungen werden zu
zusätzlichen Anforderungen an die kommunale Bioabfallsammlung führen. Köln
verfügt bereits heute über eine aufgrund des freiwilligen Bezugs der Biotonne
vergleichsweise geringe S törstoffquote im Bioabfall. Schließlich werden die
bereits in der geltenden BioAbfV bestehenden Vorgaben an
Bioabfallsammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen weiter
konkretisiert und verschärft.
Die Änderungen der BioAbfV werden gestuft wie folgt in Kraft treten:
am 1. Mai 2023 (allgemeines Inkrafttreten),
am 1. November 2023 (neuer Anhang 5 Vorgaben zur Kennzeichnung
von biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus der
getrennten Sammlung von Bioabfällen) und
am 1. Mai 2025 (neuer Paragraf 2a – Anforderungen an die
Fremdstoffentfrachtung).
e. Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz soll die
Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Das
Regelungsvorhaben umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und
die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung:
Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV),
Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV),
Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung.
Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mens ch und Umwelt vor
Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der
Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im
Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen
vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Abfälle erreicht werden. Für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen,
Böden und Abfällen soll durch die Festlegung von bundeseinheitlichen
Regelungen Rechtss icherheit für alle Beteiligten – Erzeuger*innen,
Verarbeiter*innen, Entsorger*innen – geschaffen werden. Den bisherigen
verschiedenen Regelungen in di esem Bereich mangelt es an
Rechtsverbindlichkeit, sie sind ungenau formuliert oder nicht bundesweit
anerkannt. Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen sollen praxistauglich
sein, Landesregelungen harmonisieren und einen einfachen behördlichen
Vollzug gewährleisten. Die MantelV wurde am 16. Juli 2021 im BGBl
veröffentlicht, tritt aber bzgl. der BBodSchV und der EBV erst am 1. August 2023
in Kraft. Es gibt unverändert Kritik der Bau - und Abbruchverbände an der
Praxistauglichkeit, insbesondere an der EBV. Im Herbst 2025 ist eine
Evaluierung des Verordnungspakets vorgesehen. Im September 2022 hat das
Bundesumweltministerium den Entwurf einer überarbeiteten EBV vorgelegt.
Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen sollen
Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den
aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber
hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von
Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Auße rdem wird die
Bezugnahme in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) von der Mitteilung 20 der Bund -Länder
Arbeitsgemeinschaft Abfall –LAGA– auf die Ersatzbaustoffverordnung
aktualisiert. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der
Bundesregierung abschließend abgestimmt und beschlossen. Derzeit erfolgt
die Anhörung der beteiligten Kreise.
f. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des BEHG, das am 16. November 2022 in
Kraft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen
hinsichtlich des Anwendungsbereichs des na tionalen
Emissionshandelssystems für den Zeitraum ab 2023 vo rgenommen. Ab 2023
wird nun der CO2-Preis auch für die Kohleverbrennung fällig. Ab 2024 gilt das
ebenfalls für die Müllverbrennung und damit für alle fossilen Brennstoffe. Auf
den 1. Januar 2024 v erschoben wurde die Erhöhung des CO2-Preises für
Benzin, Heizöl und Gas. Die Anforderungen an die Ermittlung der
Brennstoffemissionen und die Berichterstattung sind in der Verordnung über die
Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsge setz für
die Jahre 2023-2030 (EBeV 2030) geregelt.
Nach den Neuregelungen ergeben sich für Müllverbrennungsanlagen drei
Hauptpflichten:
Einreichen eines Überwachungsplans im Jahr 2023,
jährliches Einreichen eines Emissionsberichts,
Abgabe von Emissionszertifikaten in Höhe ihrer Emissionen ab 2024.
Der CO2-Preis je emittierter Tonne beträgt in 2024 35 €/t , ansteigend bis 2026
auf 65 €/t. Abgabepflichtig ist entgegen einer grundsätzlich anderen Regelung
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
im BEHG bei der Müllverbrennung nicht der Inverkehrbringer des Brennstoffes,
sondern die Müllverbrennung selbst. Damit wird die Müllverbrennungsleistung
spürbar verteuert, was sich auch auf die Abfallgebühren auswirken wird. Von
nahezu allen betroffenen Verbänden wurde die Einbeziehung der
Müllverbrennung mi t der Begründung kritisiert, dass sie nur die Entsorgung
verteuere, aber keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz entfalte.
Landesrecht
Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des
Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislau fwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist am
19. Februar 2022 in Kraft getreten: Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel,
das Landesabfallgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen
Abfallrecht zu harmonisieren. Unter Anderem ist vorgesehe n, die fünfstufige
Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen an kommunale
Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen. Wesentliche
Änderungen ergeben sich für die öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger nicht. Für
die öffen tliche Hand allgemein wird das Gebot aufgestellt, bei nicht unerheblichen
Baumaßnahmen im Hoch - und Tiefbau Recyclingbeton zu berücksichtigen, indem
geeignete und qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe gleichberechtigt mit
mineralischen Primärbaustoffen zum Einsatz kommen.
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
3 Neue und laufende Maßnahmen
Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Opt imierung der Wertstofferfassung
wurde konzeptionell die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
weiter vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger*innen gerecht zu
werden, vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und
unkomplizierteren Zugang zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie weiterhin
umfassend über das Thema Abfalltrennung bzw. -vermeidung und Stadtsauberkeit
informiert zu werden. Dies lässt sich an den zahlreichen Zugriffen auf die angebotenen
digitalen Inhalte oder der intensiven Nutzung der Kontaktmöglichkeiten (unter anderem
Kundenservice, App, Social Media) sehen.
Beratung und Kommunikation
Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2022 Hervorzuheben
Kundenservice Insgesamt 449.905 Kontakte, die sich fast
paritätisch aufteilen:
Telefonisch: 227.660 Kontakte
Online (Email & Webseite): 222.245
Kontakte
In 2022 ist es zu
einem Rückgang
der
Kundenkontakte
um 4,9 %
gekommen,
nachdem diese
besonders zu
Pandemiezeiten
und in den
Vorjahren stark
angestiegen sind.
Internetseiten der
AWB und AVG
Köln
Bei der AWB:
Rund 500.000 Nutzende
Rund 910.000 Sitzungen
(Mehrfach-Nutzende Ø 2 Aufrufe pro Jahr)
Rund 2,2 Mio. Seitenaufrufe
Ca. 25 % sind wiederkehrende
Nutzende.
Ca. 70 % der Nutzenden rufen die
Webseite mit einem mobilen Endgerät
(Smartphone/Tablet) auf.
Bei der AVG Köln:
Die Information über die technischen
Einrichtungen und die damit verbundenen
Dienstleistungen stehen im Vordergrund.
Durch die
Einbindung des
Content-Managers
in 2022 müssen
Webseiten-
Besucher*innen
Tracking nun aktiv
zustimmen. Ein
Großteil der
Nutzenden wird
daher nicht mehr
erfasst. Die
Zahlen sind aus
diesem Grund
nicht mit denen
der Vorjahre
vergleichbar.
Social Media Bei der AWB:
Die AWB veröffentlichte in 2022 ca. 91
Postings zu den Themen Nachhaltigkeit
und Abfallvermeidung auf Instagram,
Facebook und Twitter.
Die Kanäle der AWB haben rund 5.200
Personen abonniert.
Die Menge der
Reels (kurze
unterhaltsame
Videos, mit einer
Länge von 15-60
Sekunden) lag
zum Zeitpunkt der
13
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Instagram, Facebook und Twitter
generierten insgesamt rund 750.500
Impressionen.
Es konnte seit 2020 ein beträchtlicher
Fanzuwachs verzeichnet werden:
Bei twitter eine Zunahme um 19 % (von
741 Followern im Januar 2020 auf 882
Followern im Dezember 2022)
Bei facebook eine Zunahme um 80 %
(von 1246 Followern im Januar 2020 auf
2.239 im Dezember 2022)
Bei instagram eine Zunahme um 180
% (von 685 Followern im Januar 2020 auf
1.919 im Dezember 2022)
Vor Allem Nachhaltigkeits-Postings
kamen bei den Nutzenden gut an, z. B. zu
Umweltbildung für Schulklassen.
Bei der AVG Köln:
Die AVG Köln verzeichnete in 2022 über
400.000 Seitenaufrufe ihrer Social-Media-
Kanäle; rund 7.200 Abonnent*innen folgen
ihrem Angebot aus Information, Abfalltipps
und Fachthemen.
Fertigstellung
nicht vor, aber um
einen Eindruck zu
bekommen: Allein
zur Europäischen
Woche der
Abfallvermeidung
wurden 14 Reels
mit der
Community geteilt.
Abfall- und
Wertstoffkalender
Der Abfall- und Wertstoffkalender 2022
steht (auch in einer barrierefreien Version)
als PDF auf der AWB-Webseite zum
Download bereit.
Eine postalische Verteilung gedruckter
Exemplare an alle Kölner Haushalte ist aus
Nachhaltigkeitsgründen (u. a.
Papiereinsparung, CO2-Reduktion) bereits
in 2021 eingestellt worden.
Eine kleine gedruckte Anzahl lag ab Januar
2022 in städtischen Bürgerämtern zur
Mitnahme aus.
Auf Kundenwunsch wurden lediglich rund
320 Exemplare per Post versendet – im
Vorjahr waren es noch rund 1.000
Exemplare.
Die Nachfrage nach Druckexemplaren hat
im Kundenservice (von 1.000 auf 320) und
in den Bürgerämtern (von 20.000 auf
12.000) stark abgenommen.
Für 2023 ist aufgrund der geringen
Nachfrage nach Druckexemplaren und zur
weiteren Reduktion von Ressourcen und
CO2 ggfs. ein Konzept zur Umstellung auf
digitale Informationen innerhalb der
Webseite geplant.
Das Ziel, die
Auflage des
Abfall- und
Wertstoffkalenders
von 20.000 Stück
in 2021 abermals
zu reduzieren,
wurde erreicht:
In Abstimmung mit
den Bürgerämtern
wurden in 2022
nur noch 12.000
Exemplare
gedruckt.
14
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Kölle putzmunter
482 Aktionen mit rd. 16.000 Teilnehmenden
(+ 12,5 %)
Es beteiligten sich 388 Vereine, 77 Schulen
und 17 Kindertagesstätten. Bürgerschaft,
Unternehmen, Schulen und Kitas
sammelten 500 m³ Müll und leisteten so
einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit
Kölns.
Dabei wurden sie von der AWB mit
wiederverwendbaren Handschuhen und
Müllsäcken ausgestattet, der gesammelte
Müll wurde ordnungsgemäß entsorgt.
Im Rahmen der
jährlichen Aktion
RhineCleanUp
sammelten über
700 Teilnehmende
rund vier Tonnen
Abfall am Kölner
Rheinufer.
Pädagogische
Maßnahmen,
Betriebshof-
führungen,
Beratungen
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen
sind die Themen Abfallvermeidung und
Wertstofftrennung.
Im ersten Halbjahr wurde die Beratung
digital oder im Freien durchgeführt.
Kindertageseinrichtungen wurden mit
Materialien beliefert und
Umweltbildungskoffer an Schulen
ausgeliehen.
Nach Covid-19-bedingten Einschränkungen
starteten ab Juni 2022 wieder zahlreiche
persönliche Beratungen und
Betriebshofführungen.
Digitale Angebote
wurden weiter
stärker genutzt
und ausgebaut.
In der zweiten
Jahreshälfte
konnte zudem die
Beratung in
Präsenz mit
während der
Pandemie-Zeit
entwickelten
Konzepten wieder
aufgenommen
werden.
15
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Im Rahmen von 227 Beratungen,
76 Betriebshofführungen und 66 Aktionen
wurden 7.529 Kinder und 4.182
Erwachsene erreicht.
Grill-Scouts Im Rahmen von 30 Einsätzen an
Schönwetter-Wochenenden und Feiertagen
wurden ca. 4.800 Parkbesucher*innen
erreicht und 3.300 „After Grill Büggel“
verteilt.
Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen
25 Unterflurbehälter mit einem
Fassungsvermögen von je 5m³ und 30
Aschebehälter bereit, um die Entsorgung
des entstandenen Mülls zu gewährleisten
und die Brandschäden zu reduzieren.
Fortführung der
Maßnahme.
Handlungsprogramm Littering
Die Litteringaufträge sind grundsätzlich auf einem hohen Niveau und steigen seit 2016
jährlich an. Über den Kanal „Sag’s Uns“ sind die Meldungen (rund 9.500) im Vergleich
zum Vorjahr um 4,4 % angestiegen, was eine Zunahme der Nutzung des Portals
„Sag’s uns“ widerspiegelt . Davon waren 62 % (2021 rund 64 %) aller Meldu ngen
Litteringaufträge (rund 5.900). Zusammen mit den Meldungen zu „Wildem Müll“ und
Littering über den Kundenservice der AWB (circa 13.300) gab es in 2022 gerundet
insgesamt 19.200 Meldungen zu Littering und wildem Müll, das sind insgesamt rund
3,7 % Zuwachs im Vergleich zu 2021.
16
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdiens te, deren
Einwegverpackungen oftmals am Verzehrort zurückgelassen werden.
Um sich den allgemeinen Entwicklungen im öffentlichen Raum anzupassen, hat die
AWB Köln in 2022 ein Pilotprojekt vorgeschlagen und in Abstimmung mit der Stadt
Köln (VIII/3) und in Z usammenarbeit mit lokalen Bürgervereinen im Stadtbezirk Porz
durchgeführt. Das Ziel war es, mit zusätzlichen Reinigungsteams außerhalb
beauftragter Reinigungsleistungen zusätzlich Papierkörbe zu leeren und in definierten
Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen durchzuführen.
Für das Projekt wurden insgesamt zwei Teams mit jeweils einem Kolonnenwagen,
einem Fahrer und einem zusätzlichen Straßenreiniger in der Spätschicht eingesetzt.
Hierdurch sollten auch wilde Müllablagerungen beziehungsw eise Littering reduziert
werden. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat- und Flyer-Kampagne über ihre
Verantwortung zur Sauberkeit informiert.
Die ersten Erkenntnisse sind positiv und es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr
Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das Pilotprojekt mit dem Titel
„Qualitätsverbesserung in den Bezirken“ in 2023 durch die Stadt Köln finanziert
fortgeführt wird. Das Projekt wird in 2023 von Porz auf das rechtsrheinische Köln
ausgeweitet und an definierten Hotspots durchge führt. Weiterhin werden hierfür zwei
Teams im Umfang wie in 2022 eingesetzt.
Das Handlungsprogramm Littering wurde am 23. Januar 2020 im Betriebsausschuss
Abfallwirtschafts-betrieb der Stadt Köln vorgestellt. Seitdem konnten die
nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden:
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Unterflurbehälter-
optimierung
Im Sommer 2021 wurden in einem
Pilotprojekt am Aachener Weiher die
Glas- und Restmüll-Unterflurbehälter
orange beklebt und mit deutlichen
und nachdenklich machenden
Hinweisen und Slogans versehen.
Die Grillasche- und
Grillkohlebehälter wurden mit einem
orangenen Aluminiumschild
ausgestattet.
Zusätzlich wurde eine Fahne
aufgehängt, um auf die Standorte
der Unterflurbehälter schon von
Weitem aufmerksam zu machen.
Diese Maßnahmen sollten nachhaltig
ein Bewusstsein für das Thema
„Littering“ schaffen und die
Vermüllung nach Wochenendpartys
am Aachener Weiher deutlich
reduzieren.
Flankierend fand wieder
Kommunikation über die Social-
Media-Kanäle der Stadt und der
Künftig sind weitere
alternative
Maßnahmen zu
entwickeln, um ein
Bewusstsein dafür zu
stärken und
Verhaltensänderungen
herbeizuführen.
17
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
AWB sowie über die Internetseite
der AWB statt.
Messungen ergaben eine sehr
geringe Verbesserung des
Stadtbildes.
Umwelt-
bewusstsein bei
Kindern und
Jugendlichen
Pädagogische Präventivarbeit in
Kitas und Schulen, sowie
Betriebshofführungen und
Bewerbung der Aktion „Kölle
putzmunter“.
Fortführung der
bereits bestehenden
Maßnahmen.
Runder Tisch
Eigenbetrieb
AWB
Teilnahme und Austausch zu wildem
Müll/Littering
Vernetzungs-
plattform
für ehrenamtliche
Müllentsorgung
Ausbau des „Kölle putzmunter“-
Auftritts um eine Plattform zur
Vernetzung von Bürgerschaft,
Vereinen und Organisationen für die
ehrenamtliche Beseitigung von
wildem Müll zu schaffen.
Konzeption der
Maßnahme und
Vorbereitung zur
Durchführung.
Ausbau von
Papierkörben
Insgesamt 8.522 Papierkörbe in
Grünanlagen mit 955
Hundekottütenspendern (HKTS) sind
aufgestellt.
Insgesamt 14.776 Papierkörbe im
öffentlichen Straßenland mit 970
HKTS sind aufgestellt.
Laufend
bedarfsorientierter
Ausbau von
Papierkörben und
HKTS.
18
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Europäische
Woche der
Abfallvermeidung
(EWAV)
Das Thema der EWAV 19. bis 27.
November 2022 war: „Nachhaltige
Textilien: Wiederverwendung statt
Verschwendung“.
Die Online-Plattform „AWB
Nachhaltigkeits-Guide“ wurde um
Initiativen mit dem Schwerpunkt
Textilien erweitert.
Aktionen mit
Kooperationspartner*innen in zwei
Stadtteilbibliotheken.
Auf den Social-Media-Kanälen gab es
nachhaltige Einkaufstipps für Kleidung
und Verweise zur Tauschbörse.
Die AWB nahm an der Aktion bereits
zum elften Mal teil.
Teilnahme an der
nächsten
Aktionswoche
18. bis 26.
November 2023
zum Thema
„Verpackung“.
Der
Nachhaltigkeits-
Guide wird
fortgeführt und
stetig aktualisiert.
Pädagogische
Bildungsmaßnahmen
an Schulen, Kitas
und auf
Veranstaltungen
Das Beratungsteam treibt die
Themen Abfallvermeidung für
sämtliche Wertstofffraktionen bei
Projekttagen, Aktionsständen,
Vorträgen, auf Messen und
Stadtteilfesten, in spielerischen
Lerneinheiten und Erklärfilmen
konstant voran und nutzt und
entwickelt stetig anschauliche
Materialien zum Mitmachen und
Interagieren. So werden bei ihren
Kontakten Kinder und Erwachsene
für die Themen Nachhaltigkeit und
Abfallvermeidung begeistert.
Fortführen und
Ausbauen der
Maßnahmen.
19
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Erstellung eines Zero-Waste-Konzepts für die Stadt Köln
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschloss en, dass ein Zero-Waste-Konzept
für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal
und Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser
zu trennen, Ressourcen zu schonen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht
darum, überhaupt keine Abfälle mehr zu verursachen – engagiertes Ziel ist vielmehr
eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die möglichst wenig Abfall produziert, keine
Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst, konsequent und
verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt.
Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung das Wuppertal
Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut
für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH), Zero Waste Germany e.
V. und circulatemore beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln
unterstützt von AWB und AVG Köln.
Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen
Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des Zero-Waste-
Konzepts bis Ende 2022 vor. Der Erstellungsprozess des Konzepts hat sich im Laufe
des Jahres 2022 verzögert, weswegen die Fertigstellung des Zero-Waste-Konzepts
nun in 2023 vorgesehen ist.
In 2022 waren die Kölner*innen und Akteur *innen der Stadtgesellschaft über das
städtische Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ eingeladen, auf die Fragen „Was tun
Sie, um Abfälle zu vermeiden? Wie könnte Köln mehr Abfälle vermeiden? Welche Ziele
sollte Köln sich setzen?“ zu antworten. Mit 433 Vo rschlägen war die Resonanz sehr
groß. Zahlreiche Beteiligte aus lokalen Vereinen, Verbänden, Initiativen,
Unternehmen, der Kölner Stadtverwaltung und verschiedenen Institutionen der
Stadtgesellschaft erarbeiteten in insgesamt vier Workshops Ideen zur
Abfallvermeidung.
Außerdem entstand ein Logo, das zusammen mit der Erstellung des Zero -Waste-
Konzepts in einer Pre ssemitteilung vom 6. Januar 2022 der Öffen tlichkeit bekannt
gemacht wurde.
Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnah men – wie
Bildungsarbeit zur Abfall trennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung,
Bewerbung der Nutzung der Wertstoffbehälter oder der Schadstoffmobile, die Online-
Plattform zur Vermeidung von Einwegbechern to g o, ein Müll -ABC, der
Nachhaltigkeitsguide oder die regelmäßige Teilnahme an der Europäischen Woche
der Abfallvermeidung (EWAV) – werden im zu erstellenden Maßnahmenkatalog
berücksichtigt.
Die Erstellung des Zero -Waste-Konzeptes und die
daraus resultierenden Maßnahmen befinden sich
derzeit in der finalen Abstimmung. Das Konzept soll
im Frühjahr /Sommer 2023 dem Rat der Stadt Köln
vorgestellt werden. D ie Konzeptumsetzung soll im
Anschluss vorbereitet und gestartet werden.
20
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Maßnahmen zur Abfallverwertung
Der Rat der Stadt Köln hat Ende September 2022 eine n Beschluss zur Umsetzung
eines Modellversuchs für die Einführung einer Pflichtbiotonne gefasst. Das Ziel ist es,
noch stärker als bisher die Anschlussquoten zu erhöhen und damit noch mehr
Bioabfälle aus den Kölner Haushalten zu erfassen. Noch in 2022 wurd e an einem
Konzept gearbeitet, wie ein solches Pilotprojekt umgesetzt werden kann. Im Mai 2023
wird dem Betriebsausschuss ein Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorgelegt
werden.
Darüber hinaus wurde i n 2022 mit gezielter Bioabfallberatung und vertrieblich en
Aktivitäten für die Nutzung der Braunen Tonne mit dem Ziel einer geringeren
Störstoffquote im Bioabfall geworben. Aufgrund der zeitgleichen und vorzeitigen
Umstellung des Bioleerungsr hythmus wurde entschieden, nicht aktiv an der Aktion
„Biotonne für Deutschland“ im Herbst 2022 teilzunehmen. Entsprechende Inhalte und
Kommunikationsmaßnahmen auf Social Media wurden zwar vorbereitet, a ber nicht
aktiv veröffentlicht, weil die Kölner Bürger*innen zu diesem Zeitpunkt vermutlich nicht
mit Verständnis auf eine aktive Bewerbung zur Nutzung der Biotonne reagiert hätten:
Der Leerungsrhythmus der Biotonne wurde aufgrund eines hohen krankheitsbedingten
Personalausfalls bei der AWB im Aktionszeitraum am 31. Oktober vorzeitig in den
zweiwöchigen Rhythmus umgestellt.
Die sonstige Kommunikation zur Nutzu ng und Wichtigkeit der Biotonne wurde im
Rahmen des Redaktionsplans umgesetzt.
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte
Ausbau der
Bioabfall-
sammlung
Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt
Köln, der AWB und AVG Köln mit
verschiedenen Maßnahmen erarbeitet und
am 4. März 2021 im Betriebsausschuss
Abfallwirtschaft vorgestellt, um die
Bioabfallsammlung zur Erreichung der AWK-
Ziele 2027 auszubauen.
In 2022 umgesetzt:
Einführung der zusätzlichen,
kostenpflichtigen Biotonne ab
01. Januar 2022.
Akquise neuer Biotonnen durch die
gezielte Ansprache der Bürgerschaft
durch die AWB zur Erreichung der
Anschlussquote (Bioabfallberatung
und vertriebliche Aktivitäten).
Laufende Umsetzung
der Maßnahmen.
Für 2023 ist ein
Modellversuch zur
Einführung einer
Pflichtbiotonne
geplant. Das Ziel ist
es, noch stärker als
bisher die
Anschlussquoten zu
erhöhen und damit
noch mehr Bioabfälle
aus den Kölner
Haushalten zu
erfassen.
2023 ist ebenfalls ein
Pilotprojekt
zur Mobilen
Grünschnittsammlung
geplant.
21
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Aufgrund der hohen Anschlussgrade der Abfallbehälter für Altpapier (PPK) und
Wertstoffe (LVP) von rund 90 % tritt ein gewisser Sättigungsgrad ein, bei dem ein
Verbesserungspotenzial nur noch in sehr kleinen Schritten möglich ist (siehe 4.2
Anschlussgrad der Wertstoffbehälter, S. 23). In diversen Aufklärungspostings wurde
im Jahr 2022 auf die Notwendigkeit des Recycelns und auf die Nutzung der
verschiedenen Wertstoffbehälter hingewiesen. Die Postings zu den drei Fraktionen
gaben Tipps, was in die Tonne darf und was nicht und informierten über die Wichtigkeit
der Abfalltrennung.
Infrastrukturelle Entwicklungen
Vergärungsanlage Köln-Niehl
Die Vergärungsanlage (VGA) mit einer Jahreskapazität von rund 20.000 t ist Ende
2020 offiziell in den Betrieb gegangen und wird von der AVG Kompostierung seither
zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle betrieben. Der tatsächliche Durchsatz ist unter
anderem abhängig vom Energiegehalt der Bioabfälle und technisch von der
sogenannten Rührwerkslast, vereinfacht ausgedrückt von der Dichte des Gärsubstrats
im Fermenter. So konnten im Jahr 2020 rund 19.600 t, im Jahr 2021 rund 18.100 t und
in 2022 18.921 t verarbeitet werden.
Die VGA produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) ein
Biomethan, das über eine von der Rheinisc hen Netzgesellschaft errichtete
Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in das örtliche Erdgasnetz zur Versorgung der
Endverbraucher*innen eingespeist wird. Mit dem eingespeisten Biomethan könnten
bis zu 1.000 Haushalte pro Jahr versorgt werden. Nach der Vergärung gehen die
Gärreste aus dem Fermenter zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit
dem restlichen Bioabfall vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist
daraus Kompost geworden. Die für die Vergärung und Biogasaufbereitung notwendige
Wärme stammt aus der Restmüllverbrennungsanlage. Diese Verknüpfung ist erstmalig
in Deutschland realisiert worden.
Insgesamt konnten im Jahr 2020 rund 856.000 Nm3 bzw. rund 9.215.000 kWh, in 2021
rund 860.000 Nm 3 bzw. 9.258.000 kWh und in 2022 r und 960.000 Nm3 bzw.
10.337.426 kWh in das Kölner Erdgasnetz eingespeist werden.
Seit September 2021 steht bei der AVG Ressourcen außerdem eine Biogastankstelle
zur Verfügung. Dieses Gemeinschaftsprojekt der AVG Kompostierung, der AWB, der
RheinEnergie AG, REMONDIS und GVG Rhein -Erft erlaubt das Betanken der
Sammelfahrzeuge mit klimafreundlichem Biomethan, das aus dem Kölner Bioabfall
produziert worden ist; ein gutes Beispiel für „Circular Economy“. Im Jahr 2022 konnten
durch Nutzung des Biomethans rund 3.9 00 Tonnen CO 2 gegenüber fossilen
Energieträgern eingespart werden.
22
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Abb.: Vergärungsanlage der AVG Kompostierung GmbH
Kunststoffsortierung
Im Kontext mit der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Köln das Projekt „Installation
einer Kunststoffsortierun g in der Vorschaltanlage (VSA) der
Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“ entwickelt.
Ziel der Maßnah me ist es, aus dem Hausmüll sogenannte 3-D-Kunststoffe (z um
Beispiel Waschmittelflaschen) auszusortieren und in die stoffliche Verwertung
zurückzuführen. Auch Folien sollen aussortiert und zunächst zu hochwertigem
Brennstoff aufbereitet werden. Sobald für die Folien eine stoffliche Verwertung
technisch und wirtschaftlich möglich ist, sollen auch diese stofflich verwertet werden.
Aktuelle Forschungsergebnisse und Pilotvorhaben der petrochemischen Industrie
lassen dies in Zukunft erwarten. Das Genehmigungsverfahren wurde erfolgreich
abgeschlossen. Derzeit läuft die Realisierung. D ie Umbauarbeiten müssen im
laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden. Die Inbetriebnahme ist Ende 2023
geplant.
Verlagerung des Rostaschetransportes auf die Schiene
Die Rostaschen der Restmüllverbrennungsanlage werden derzeit mit rund 7.000 LKW-
Transporten jährlich zur Rostascheaufbereitungsanlage nach Erftstadt transportiert.
Dies entspricht einer Gesamtfahrstrecke von rund 460.000 LKW-km pro Jahr.
Durch die Verlagerung der LKW -Transporte auf die Schiene soll zukünftig die
regionale Verkehrsinfrastruktur – insbesondere auch im Kölner Norden – entlastet
sowie CO2-Emissionen vermieden werden. Die AVG Köln sieht hierin einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung der Verkehrswende in Köln.
Ab dem Jahr 2024 soll die Rostasche der Müllverbrennung direkt mit der Krananlage
aus dem Rostaschebunker in spezielle Container auf die Bahn verladen werden. Nach
dem Bahntransport zum Container-Terminal in Hürth-Knapsack werden die Container
von der Bahn auf den LKW umgeschlagen und über die sog. „letzte Meile“ zur
Rostascheaufbereitungsanlage in Erftstadt-Liblar transportiert.
Für die Bahnverladung soll die bestehende, gute Gleisinfrastruktur und Anbindung an
das Gleisnetz der HGK genutzt werden. Hierzu wird die bestehende Gleisanlage
23
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
erweitert und über ein zusätzliches Gleis an den Nebengleisanschluss von Ford
angeschlossen. Eine entsprechende Vorplanun g für die Gleise wurde im Vorfeld von
der HGK erstellt, die Genehmigungs - und Ausführungsplanung wurde an ein
Ingenieurbüro vergeben. Im Rahmen eines Vororttermins wurde die Vorplanung mit
der zuständigen Genehmigungsbehörde und mit der Fa. Ford abgestimmt . Ford, als
Inhaber des Nebenanschlussgleises, hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt, so
dass der bestehende Gleisnutzungsvertrag zwischen Ford und AVG Köln
entsprechend angepasst wurde. Weiterhin soll die Krananlage des Rostaschebunkers
an der westlichen Stirnseite in Richtung Gleisanlage verlängert werden, so dass eine
direkte Beladung aus dem Rostaschebunker auf die Bahn erfolgen kann. Zur
Vermeidung von möglichen Staubemissionen bei der Bahnverladung ist eine
Entstaubungsanlage im Bereich der Rostascheverladung vorgesehen. Auch sollen die
für den Bahntransport erforderlichen Behälter mit einem festen Deckel verschlossen
werden, um mögliche Staubemissionen beim Transport zu vermeiden. Dafür wurde in
Zusammenarbeit mit einem Behälterhersteller ein speziel les Containerdeckelsystem
konzipiert.
Die Entwurfs - und Genehmigungsplanung für die Rostascheverladung und für die
erforderliche Gleiserweiterung sind bereits weit fortgeschritten, so dass ein Entwurf
des Genehmigungsantrages zur Abstimmung mit der Bezirk sregierung im 2. Quartal
2023 eingereicht werden soll.
Mit der HGK bzw. mit deren Beteiligungsgesellschaften CTS Container -Terminal
GmbH (CTS), RheinCargo und KCG Knapsack Cargo GmbH (KCG) wurde des
Weiteren ein Gesamtbetriebskonzept für die Transportabwicklung abgestimmt.
In ersten Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden – Eisenbahnbundesamt und
Bezirksregierung Köln – konnte bereits vereinbart werden, dass das
Genehmigungsverfahren allein von der Bezirksregierung Köln konzentriert
durchgeführt wird. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung auf Antrag der AVG Köln
entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben
nicht erforderlich ist.
Neben den technischen Fragen werden derzeit aufgrund der inflationären
Preisentwicklung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nochmals überprüft.
Neubau der Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage
Für die bestehende Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage (RAKA), die
im Jahr 2010 in Betrieb genommen wurde, muss in den kom menden Jahren Ersatz
geschaffen werden. Durch den naturgemäß hohen Verschleiß bei der Aufbereitung
von Rostaschen ist ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Bestandsanlage langfristig
nicht darstellbar. Aus diesem Grund hat sich die AVG Köln entschieden , eine neue
Anlage unmittelbar neben der Bestandsanlage zu errichten. Diese neue Anlage soll
dann – voraussichtlich ab 2025 – unmittelbar von der AVG-Gruppe betrieben werden.
Zur Vorbereitung zukünftiger Baumaßnahmen wurde im Frühjahr 2021 bereits ein Teil
der zukünftigen Betriebsfläche mit aufbereiteten mineralischen Schlacken verfüllt, um
einerseits das gewünschte Geländeniveau zu erreichen und andererseits erforderliche
Verdichtungen des ehemaligen Hausmüll -Deponiegeländes zu erreichen. Setzungen
von bis zu 50 cm sind hier bereits erfolgt.
Bevor auch die weitere Fläche des zukünftigen Betriebsgeländes verfüllt wird, muss
ein Teil der heutigen – ohnehin stark sanierungsbedürftigen – Zufahrtsstraße zur
24
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Deponie verlegt werden. Die dafür erforderliche Planun g ist weitestgehend
abgeschlossen, sodass eine entsprechende Änderungsanzeige bei der
Genehmigungsbehörde eingereicht wurde. Ein für die Vergabe der Bauleistungen
erforderliches Baugrundgutachten konnte aufgrund fehlender Angebote erst kürzlich
mit deutlicher Verzögerung vergeben werden. Der für das 4. Quartal 2022 geplante
Abschluss der Verlegung der Zufahrtstraße wird sich deshalb um mehrere Monate
verzögern. Im Anschluss kann mit der Herrichtung des zukünftigen Betriebsgeländes
fortgefahren werden.
Mit Abschluss der Vorplanungsphase des Projektes wurden grundsätzliche Fragen zu
Optionen der Verfahrenstechnik und zur Aufstellungsplanung bereits gemeinsam mit
dem beauftragten Ingenieurbüro geklärt. Eine wesentliche Frage für den Fortgang des
Projektes wi rd die technische Ausstattung der neuen Anlage sein. Neben einer
technisch ausgereiften Grundkonfiguration der Anlage kann zusätzlich in eine
innovative Erweiterung zur Ausschleusung weiterer Metallfraktionen investiert werden.
Da die Wirtschaftlichkeit der neuen Technik jedoch noch nicht ausreichend belegt ist,
könnten Risiken durch öffentliche Fördergelder gemindert werden. Für die
entsprechende Fördermittelbeantragung beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz wurde im April die Projektskizze eingereicht. Im September teilte der
zuständige Projektträger ZUG mit, dass der Projektvorschlag positiv bewertet wurde.
Mitte Dezember wurde der Förderantrag eingereicht. Mit einem Bescheid über
potentielle Fördermittel ist nach aktueller Information des Projektträgers jedoch nicht
vor dem 3. Quartal 2023 zu rechnen.
Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorplanung und mehreren durchgeführten
Sortierversuchen in externen Anlagen hat nun die Entwurfs - und
Genehmigungsplanung begonnen. Alle für den Genehmigun gsantrag erforderlichen
Gutachten wurden bereits beauftragt. Nach erteilter Plangenehmigung für die
Erweiterung der Deponie „Vereinigte Ville“ (siehe zum Vorhaben unten) durch die
Bezirksregierung Arnsberg soll dann voraussichtlich Mitte 2023 der
Genehmigungsantrag für den Bau der RAKA eingereicht werden. Zeitgleich wird die
Planung der Infrastruktur und die Einbindung des Betriebsgeländes in den Standort
der Deponie „Vereinigte Ville“ vorangetrieben.
CO2-Abscheidung und Nutzung bei der RMVA
Die RMVA emittiert jährlich mehr als 700.000 t CO2 und ist damit eine der großen CO2-
Punktquellen in Köln. Rund 50 % des CO 2 gilt dabei als regenerativ, da es nicht aus
Abfällen fossilen Ursprungs stammt, sondern aus Biomassen.
Die Klimaziele der Stadt Köln und die ab dem Jahr 2024 beginnende finanzielle
Belastung durch die im Oktober verabschiedete Einbeziehung der
Müllverbrennungsanlagen in das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz
(BEHG) erfordern eine CO2-Strategie der Müllverbrennung der AVG Köln.
Ein Projekt der AVG Köln sucht nach Möglichkeiten der Dekarbonisierung der RMVA.
So könnten CO 2-Emissionen vermieden werden, indem sie im Abgasstrom
abgeschieden und anschließend rohstofflich in der Chemieindustrie oder in anderen
Wirtschaftsbereichen genutzt werden könnten. Im Rahmen des Projektes wurde von
der AVG Köln eine Machbarkeitsstudie zur technischen und wirtschaftlichen
Realisierbarkeit einer CO 2-Abscheidung in der RMVA Köln in Auftrag gegeben. Das
25
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
beauftragte Ingenieurbüro hat festgestellt, dass die technische Einbindung einer CO2-
Abscheideanlage in die Rauchgasreinigung der RMVA technisch grundsätzlich
möglich ist. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der energetische, technische und
wirtschaftliche Aufwand einer CO 2-Abscheidung in der Rauchgasreinigung
außerordentlich hoch ist.
Zur weiteren Nutzung und/oder Entsorgung von abgeschiedenem CO2 werden seitens
der AVG Köln aktuell Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Erste
Aussagen lassen darauf schließen, dass sich ein Markt für die stoffl iche Nutzung von
„grünem CO2“ (aus der Verbrennung biogener Anteile im Müll) bilden könnte, während
sich für „graues CO 2“ (aus der Verbrennung von fossilen Anteilen - insbesondere
Kunststoffen) lediglich eine Ablagerung in geeigneten geologischen Schichten
abzeichnet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die zukünftige CO 2-Logistik.
Die Transportoptionen Pipeline, Bahn und Schiff werden aktuell mit der HGK und
weiteren Dienstleistern geprüft. Auf europäischer Ebene werden derzeit
Rahmenbedingungen für gr enzüberschreitende CO 2-Transporte, CO 2-Verwertung
bzw. -Einlagerung (CCUS) und CO 2-Bilanzierungssysteme entwickelt. Mit ersten
konkreten Ergebnissen ist hier aber voraussichtlich nicht vor 2024 zu rechnen.
Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville
Der Betrieb der Deponie Vereinigte Ville verursacht noch auf lange Zeit jährlich hohe
Kosten für die Folgen aus der Ablagerung von nicht vorbehandeltem Haus - und
Gewerbemüll (Deponiesickerwasser/Deponiegas) in den Jahren 1970 bis 2005. Eine
Überprüfung des Aufwandes für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie zeigt, dass
bisher angesparte Rückstellungen aller Voraussicht nach bei weitem nicht reichen
werden. Während man z. B. in früheren Jahren davon ausging, dass eine Behandlung
des Deponiesickerwassers rund 3 0 Jahre nach Abschluss der Stilllegungsphase
notwendig ist und dies auch als Mindestvorgabe gesetzlich geregelt wurde, so zeigen
jüngere Veröffentlichungen, dass Zeiträume von 80 bis 120 Jahren oder noch länger
angenommen werden müssen. Auch das durch die Abbauprozesse entstehende
Deponiegas fällt deutlich länger an. Diese Effekte verlängern den entsprechenden
Betreuungsaufwand für die Deponie (Nachsorge) und zwar weitgehend unabhängig
von der Fortentwicklung (Stilllegung oder Weiterbetrieb) der Deponie.
Über eine Erhöhung des Deponievolumens ist künftig eine Bewirtschaftung der
vorgenannten Kostenblöcke durch Deckungsbeiträge aus weiteren
Abfallanlieferungen mittel - und langfristig möglich. Dies würde die Belastung des
städtischen Haushalts stark reduzieren.
Vor diesem Hintergrund und zur Gewährleistung einer langfristigen
Entsorgungssicherheit strebt die AVG Köln in enger Abstimmung mit den beiden
Deponienachbarn und der Stadt Köln einen Ausbau der Deponie Vereinigte Ville mit
dem Ziel eines langfristigen Weiterbetriebs an. Der Rat der Stadt Köln hat diese
Vorgehensweise mit Ratsbeschluss vom 3. Mai 2018 befürwortet und die AVG
entsprechend mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beauftragt.
Parallel zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens führt die AVG Köln Gespräche
mit den beiden Deponienachbarn, da die Umsetzung des geplanten Weiterbetriebs
auch eine Abfallablagerung auf Grundstücksflächen der Nachbarn notwendig macht.
Dabei ist für die Deponie der Stadt Köln aufgrund ihrer Lage in unmi ttelbarer
Nachbarschaft bereits rekultivierter Landschaftsteile (z.B. Bleibtreusee) nur eine
26
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Entwicklung in Richtung der Deponienachbarn möglich. Die Abbildung zeigt die
Ausdehnung künftiger Deponiebereiche (unter Vorbehalt der Genehmigung).
Abb.: Anlehnungsbereiche der Deponien
Entscheidungsgrundlage zur Fortführung des Deponiebetriebes bildet eine
umfangreiche Kosten - und Erlösprognose, die belegt, dass die Vorgaben aus dem
Ratsbeschluss vom 3. Mai 2018 erreicht werden können. Die Einhaltung dieser
Vorgaben wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gutachterlich bewertet
und bestätigt.
Auf Basis der derzeit laufenden Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung und der
geprüften Kosten -/Erlösprognose soll der weitere Abstimmungsprozess zu einer
diesbezüglichen Ratsvorlage im 1. Halbjahr 2023 führen.
Dieser Prozess läuft praktisch im Parallelverfahren zum öffentlich -rechtlichen
Genehmigungsprozess. Der mittlerweile beantragte Weiterbetrieb des
Deponiestandortes soll wieder auf der Basis von zwei Anträgen auf Planfeststellung
durchgeführt werden. AVG Köln und RIS stellten mit Datum vom 11. Oktober 2021
einen gemeinsamen Antrag, RWE Power zeitgleich einen Parallelantrag. Mit diesen
Anträgen hat die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
am 17. Dezember 2021 das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Die
Antragsunterlagen wurden vom 3. Januar 2022 bis zum 2. Februar 2022 öffentlich
ausgelegt. Rund 30 Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Kommunen, Strom -
bzw. Kommunikations-Netzbetreiber u.a.) haben zu den Antragsunterlagen Stellung
genommen, darüber hinaus gab es sechs private Einwendungen. Im November 2022
wurde die Synopse zur Beantwortung aller Stellungnahmen und Einwendungen
abgegeben. Ein Genehmigungsbescheid wird n ach weiteren Verfahrensschritten im
Sommer 2023 erwartet.
27
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Papierkörbe und Hundekottütenspender
Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und
Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen weiter
ausgebaut. Im letzten Quartal wurden insbesondere an den KVB-Haltestellen rund 200
Papierkörbe ausgetauscht.
In der AWB -App und auf der AWB -Internetseite werden sämtliche Standorte der
Hundekottütenspender im Kölner S tadtgebiet angezeigt. Ende 2022 besteht das
Angebot stadtweit aus rund 23.300 Papierkörben mit rund 1.900
Hundekottütenspendern:
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen:
Öffentliches Straßenland 2018 2019 2020 2021 2022
Straßenpapierkörbe 13.399 13.545 13.632 13.695 13.707
Papierkörbe mit
Hundekottüten-Spendern 840 888 944 965 970
Unterflurmüllsammelbehälter
(UMS an KVB-Haltestellen) 103 103 103 101 99
Summe 14.342 14.536 14.679 14.761 14.776
In 2022 wurde n nach Beschluss des
Betriebsausschusses Abfallwirtschaft in allen
Stadtbezirken rund 450 Papierkörbe in Grünanlagen mit
Pendelklappen versehen.
Tieren, wie z. B. Krähen, soll es dadurch erschwert
werden, Abfälle aus Papierkörben herauszuziehen, zu
zerfleddern und in den Grünanlagen zu verteilen .
Hierdurch soll das Stadtbild aufgewertet und eine
Reinigung der Grünanlage vereinfacht werden.
Grünanlagen 2018 2019 2020 2021 2022
Straßenpapierkörbe
(„Raketen“) 6.915 7.158 7.321 7.518 7.542
Papierkörbe mit
Hundekottüten-
Spendern
675 732 930 948 955
Unterflurbehälter (UFB) 25 25 25 25 25
Summe 7.615 7.915 8.276 8.491 8.522
„Grüne Rakete“ mit Pendelklappe
28
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
4 Mengenentwicklung und Prognose
Entwicklung der Kölner Abfallmengen
In den vergangenen Jahren konnten die Gemischten Siedlungsabfälle immer weiter
reduziert werden, entsprechend stieg die Wertstofftrennung weiter an. Hervorzuheben
ist, dass nicht nur K öln in 2022 einen historischen Abfallmengen rückgang in allen
Fraktionen zu verzeichnen hat, sondern insgesamt auch alle anderen Kommunen
Nordrhein-Westfalens.
Es ist eine Verringerung der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum
Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmüllmenge um 5,3 % und der Pro-
Kopf-Menge um 44 kg ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst
viel (Rest-) Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung.
Die En twicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Ho lsystem ist weiterhin
positiv. Die gesammelte Tonnage aller Wertstoffe ist in 2022 insgesamt gesunken,
über die Gründe des starken Rückgangs der Gesamtabfallmenge und aller darin
enthaltenen Fraktionen ka nn nur spekuliert werden: Die Abnahme beim Grünschnitt
ist, wie oben bereits beschrieben, witterungsbedingt. Die Mengen häuslich anfallenden
Restmülls sowie die Mengen an Wertstoffen inklusive biogener Abfälle können
zurückgegangen sein, weil die Bürger*in nen nicht mehr hauptsächlich mobil arbeiten
und einen Teil ihrer Abfälle im Arbeitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen .
Zudem hat infolge des Ukraine-Kriegs die Inflation in 2022 gegenüber 2021 erheblich
zugenommen, sodass ein konsumbedingter Rückg ang der Abfallmengen
angenommen wird.
Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte
Ziel, die Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen.
AWB und AVG Köln arbeiten weiterhin an Kommunikationskonze pten und
Pilotprojekten, um die Akzeptanz der Biotonne weiter zu erhöhen und auf die
erweiterte Befüllung auch mit gekochten Essensresten hinzuweisen.
Die AWK-Ziele werden im Zusammenhang mit dem erarbeiteten Zero-Waste-Konzept
bei der nächsten anstehenden Fortschreibung des AWK in 2024 weiterentwickelt. Bis
auf die Mengenentwicklung bei der Bioabfallsammlung und der stofflichen
Verwertungsquote sind die aktuellen Mengenentwicklungen insgesamt wie pro Kopf in
den weiteren Abfallfraktionen aus Abfallvermeidu ngssicht grundsätzlich sehr zu
begrüßen und übertreffen die bisher im AWK gesetzten Ziele.
29
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2018-2022 und Ziel 2027:
Abfallart ASN 2018 2019 2020 2021 2022 Ziel
2027
Gemischte
Siedlungsabfälle (t) - 290.284 286.937 291.645 290.361 270.420 299.200
Restmüll
inkl.
Krankenhausabf.
200301 246.260 242.666 245.132 243.175 230.304 253.500
Sperrmüll 200307 43.210 43.461 45.730 46.164 39.419 44.900
Schadstoffe diverse 814 799 783 800 697 800
Asbesthaltige
Abfälle 170605 - 220 490 222 123 -
Infrastrukturabfälle
(t) - 94.626 99.243 89.719 85.021 87.758 105.500
Straßenkehricht 200303 4.983 4.672 4.374 4.945 3.981 5.900
Sonstige
gemischte
Siedlungsabfälle
200301
u.a. 9.474 8.600 9.000 10.146 9.265 11.000
Abfälle aus der
Kanalreinigung 200306 1.271 1.478 773 813 933 1.500
Schlämme aus der
Abwasserreinigung 190805 75.343 78.532 71.379 66.717 68.914 81.800
Mineralik Friedhöfe 200202 3.555 5.962 4.193 2.400 4.665 5.300
Biogene Abfälle (t) - 69.518 78.805 76.198 80.581 66.791 82.100
Bioabfall
(Biotonne) 200301 38.092 39.766 41.905 46.031 38.981 47.700
Grünabfälle 200201 8.024 9.227 8.030 8.486 7.476 9.400
Grünabfälle aus
dem Kölner
Stadtgebiet
200201 23.402 29.812 26.263 26.064 20.334 25.000
Wertstoffe (t) - 129.030 127.771 129.671 127.808 117.502 135.600
Altpapier 200101 60.457 58.505 56.832 56.704 51.472 63.600
Altkleider 200111 3.720 3.835 3.937 3.849 3.600 4.200
E-Schrott diverse 5.995 6.329 6.427 5.873 5.052 7.500
Altholz 200138 10.877 10.210 9.377 8.805 7.898 11.000
Metalle 200140 2.151 2.235 2.184 1.940 1.572 2.400
Wertstofftonne 150106 27.513 28.072 29.855 29.656 27.725 28.300
Kunststoffe (WSC) 200139 299 317 286 286 271 300
Glas 150107 18.018 18.269 20.773 20.695 19.912 18.300
Summe (t) - 583.458 592.756 587.233 583.771 542.471 622.400
Einwohner*innen - 1.089.98 1.091.81 1.088.04 1.079.30 1.092.12 1.150.00
pro Einwohner in
Kg - 535 543 540 541 497 541
Verwertungsquote
(Stofflich) - 57,7% 58,9 % 58,1 % 58,2 % 57,4% 59 %
Darstellung der getrennt gesammelten Fraktionen in Tonnen für die Jahre 2018-2022:
30
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Entwicklung der Kölner Abfallmengen in Kilogramm pro Kopf 2018-2022 und Ziel 2027:
Abfallart ASN 2018 2019 2020 2021 2022 Ziel
2027
Restmüll 200301 225,9 222,3 225,3 225,3 210,9 220,4
Sperrmüll 200307 39,6 39,8 42 42,4 36,1 39
Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,6 0,7
Infrastrukturabfälle - 86,8 90,9 82,5 78,8 80,4 -
Bioabfall (Biotonne) 200301 34,9 36,4 38,5 42,6 35,7 41,5
Grünabfälle 200201 7,4 8,5 7,4 7,9 6,8 8,2
Grünabfälle aus dem
Kölner Stadtgebiet 200201 21,5 27,3 24,1 24,1 18,6 21,7
Altpapier 200101 55,5 53,6 52,2 52,5 47,1 55,3
Altkleider 200111 3,4 3,5 3,6 3,6 3,3 3,7
E-Schrott diverse 5,5 5,8 5,9 5,4 4,6 6,5
Altholz 200138 10 9,4 8,6 8,2 7,2 9,6
Metalle 200140 2 2 2 1,8 1,4 2,1
Wertstofftonne 150106 25,2 25,7 27,4 27,5 25,4 24,6
Kunststoffe (WSC) 200139 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3
Glas 150107 16,5 16,7 19,1 19,2 18,2 15,9
Gesamt (kg/pro Kopf) - 535 543 540 541 497 541,2
31
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Biogene Abfälle,
Altpapier und Wertstoffe (LVP) konnte in den vergangenen Jahren er folgreich
ausgebaut werden. Bei allen Fraktionen ist ein erfreulich steter Anstieg zu beobachten.
Im Abfallwirtschaftskonzept sind keine expliziten Ziele für die Ans chlussquoten
festgelegt worden.
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 2018-2022:
Abfallart 2018 2019 2020 2021 2022
Biogene Abfälle 60,23% 61,56% 63,25% 64,65% 65,76%
Altpapier 88,30% 88,72% 89,23% 89,71% 90,11%
Wertstoffe (LVP) 84,65% 85,36% 86,08% 86,73% 87,32%
Darstellung der Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter in Prozent für 2018-2022:
32
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
5 Fazit und Ausblick
Die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im
Berichtszeitraum durchweg gewährleistet. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem
Zeitpunkt sichergestellt.
Die Gesetzgebung – auf europäischer und auf Bundesebene – vollzieht hinsichtlich
der Kreislauf wirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Mit
Wirkung für 2023 befinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe in
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
In 2022 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2021 weiter
gesunken. Insgesamt ist in 2022 sowohl pro Kopf in Kilogramm als auch die
Gesamtabfallmenge in Summe gesunken. In 2022 ist eine Verringerung der
Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der
Rückgang der Restmüllmenge um 5,3 % un d der Pro -Kopf-Menge um 44 kg (minus
8,1 %) ist im Sinne des Zero -Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst viel (Rest -)
Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung. Die Umsetzung des Zero Waste -
Konzepts wird als Abfallvermeidungsprogramm künftig Teil der AWK -
Sachstandsberichterstattung werden.
Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesunken, entwickeln sich im Gesamten aber
weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Anteil der stofflich verwerteten
Abfälle lag in 2022 nur knapp unte r dem Zie lwert des AWK für 2027 und ist im
vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen
konnte demgegenüber weiter gesteigert werden.
Die Beseitigung von wilden Müllablagerungen hatte – vor dem Hintergrund einer
verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums – einen hohen Stellenwert. So wird das
erfolgreiche Pilotprojekt zur Qualitätsverbesserung in den Bezirken 2022 in Porz in
2023 im rechtsrheinischen Köln fortgeführt. Das Ziel ist eine weitere Optimierun g der
Stadtsauberkeit, die Reduzierung von Littering sowie das Sammeln weiterer
Erkenntnisse für eine Fortführung und den möglichen Ausbau der neuen Leistung in
anderen Bereichen der Stadt ab 2024.
2023 wird ein wichtiges Jahr für die Umsetzung weitreichender Projekte für die
Themen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung werden. So wird die Politik im Mai 2023
über das Konzept zur Umsetzung eines Modellversuchs für die Einführung einer
Pflichtbiotonne beraten und als Grundlage für den Piloten eine Entscheidung treffen.
Auch die Durchfü hrung der Hausmüllanalyse wird einen intensiven
Arbeitsschwerpunkt bilden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden
weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Projekte haben und so z. B. die als
Grundlage auf die weitere Ausgestaltung des Abfallgebührenmodells und ebenfalls in
das Pilotprojekt Pflichtbiotonne einwirken, als auch Effekte auf die Ausweitung der
Wertstofferfassung haben und in den Folgejahren ab 2024 zu weiteren Aktivitäten
führen.
Als weiteres großes Projekt wird der Masterplan Sauberkeit in 2023 umgesetzt und mit
externer Begleitung und einem breiten Beteiligungsverfahren von Bürger*innen und
33
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Stakeholdern das gesamte Jahr im Fokus von AWB, Stadtverwaltung und Politik
stehen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab 2024 zu weiteren
Arbeitsschwerpunkten und ersten Pilotprojekten führen.
Ab 2023 soll auch die Abfallvermeidung in Köln mit einem unter Stadtbeteiligung
erstellten Zero -Waste-Konzept weiter gestärkt und so die Ziele des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes realisiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen aus
dem Zero-Waste-Konzept wird maßgeblich 2023/2024 starten; der Sachstandsbericht
im kommenden Jahr wird die geplanten Maßnahmen entsprechend aufgreifen. Gegen
Ende 2024 soll es einen Zero-Waste-Bericht geben, der ebenfalls zur Abstimmung und
Erstellung eines für Ende 2024 avisierten neuen Abfallwirtschaftskonzepts
berücksichtigt werden soll.
34
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Anhang
AWB Grill-Scouts
Maßnahme
Grill-Scouts beraten die Parkbesucher *innen während
der Sommermonate zum Thema Picknick - und
Grillabfälle. Sie weisen auf die Entsorgungsangebote der
AWB hin und verteilen bei Bedarf „After-Grill-Büggel“ für
Picknickabfälle.
Ziel
Stärkere Einbindung der Parkbesucher *innen, um die Parkanlagen sauber und
attraktiv zu halten.
Beteiligte
AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger*innen
www
www.grillscouts.awbkoeln.de
Fakten
Die Grill-Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 20 Grad an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis
20.00 Uhr mit den orangen en AWB-Fahrrädern in den
Kölner Parks unterwegs.
seit Sommersaison
2011
ca. 5.000
Ansprachen/Jahr
Coffe-to-go.koeln
Maßnahme
Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und
Adressen: hier kann man sich auf einen Blick informieren,
welche Verkaufsstellen i n der Nähe Mehrwegbecher
ausgeben und wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte
kundeneigene Becher befüllen.
Ziel
- Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen
- Verbesserung der Stadtsauberkeit
- Umweltschonung
Beteiligte
coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus der Stadt Köln,
der AWB, der IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und
Gewerbe. Sie richtet sich sowohl an Konsument*innen als auch an alle Unternehmen,
die Heißgetränke in Köln anbieten.
www
www.coffee-to-go.koeln
Fakten
180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich
in Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher
werden bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall.
seit März 2018
35
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV)
Maßnahme
Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und
Wiederverwendung.
Ziel
Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäer*innen
sollen dafür sensi bilisiert werden, mit Alltagsgegenständen und dem
Ressourcenverbrauch bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden.
Beteiligte
Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission,
im Zuge des Inkrafttretens der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg
gebracht. Die Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von
Städten und Regionen für Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement,
angesiedelt. Darüber hinaus agieren in nahezu allen europäischen Ländern National-
oder Regionalkoordinatoren, um die Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen.
In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die
Kampagne im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMU). Die kommunalen Unternehmen unterstützen die
Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur
Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft
können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw. Programme
organisieren.
www
www.wochederabfallvermeidung.de
Kölle putzmunter
Maßnahme
Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen
Flächen, an der alle interessi erten Kölner *innen
teilnehmen können. Wann, wo und wie lange eine
Saubermachaktion stattfinde n soll, bestimmen die
Teilnehmenden selbst.
Ziel
Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein
der Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber
zu halten.
Beteiligte
Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der Stadt Köln, AWB, AVG Köln, Kölner
Express und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG.
Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und
Müllbeuteln, Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB.
www
www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter
Fakten
In 2022 gab es 482 Aktionen mit über 16.000 Personen
(2021: ca. 470 Aktionen mit rund 14.000 P.)
seit 2001
36
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Littering
Beschreibung
Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die
bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen.
Schwerpunkte
Überall dort, wo viele Mens chen vorbei- oder zusammenkommen, z.B. entlang von
Straßen, auf Park-, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an
Wertstoffinseln, an sozialen Brennpunkten.
Bandbreite
Von Zigarettenkippen über To -Go-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel b is
hin zu Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen.
Ursachen
U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehlendes
Verantwortungsbewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder
zu geringe Strafen bei Verstößen.
Folgen
Ökonomisch und ökologisch beträchtlich: z.B. betrugen die Sammel - und
Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln jährlich ca. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen
die Gebührenzahler*innen. Tiere verwechseln insb. Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei
herumliegenden Bioabfällen besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls.
Kunststoffabfälle führen auch zu den Mikroplastikeinträgen in die Umwelt. Bei
Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die unkontrollierte Verbreitung von
schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich werden Litteringabfälle
dem Materialkreislauf entzogen.
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“
Beschreibung
- Edelstahl
- 80 L
Fassungsvolumen
- mit Aschenbecher
- aufgestellt im
öffentlichen
Straßenland
2 Varianten:
- ohne
Hundekottütenspender
- mit
Hundekottütenspender
37
4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“
Beschreibung
- Drahtgitterkorb
- 70 l Fassungsvolumen
- aufgestellt in
Grünanlagen
2 Varianten:
- ohne
Hundekottütenspender
- mit
Hundekottütenspender
Repair Café
Maßnahme
„Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
bietet, defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektroger äte, Möbel oder
Haushaltsgegenstände unter fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen.
Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte Facharbeiter und andere erfahrene
Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu reparieren.
Ziel
- Reparieren und Wiederverwenden
- Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten
- Abfallvermeidung
Beteiligte
Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Kölner Bürger*innen offen
stehen.
Sag’s uns
Maßnahme
Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in
„Stadt Kö ln-App“), in der Kölner Bürger *innen ihre
Anliegen betreffend öffentliche Flächen online melden
und die Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur
Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll.
Ziel
Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger*innen, Mängel im öffentlichen Straßenland
schnell und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern.
Beteiligte
Verwaltung der Stadt Köln mit Partner*innen – u.a. AWB, RheinEnergie AG, Stadtent-
wässerungsbetriebe Köln AÖR.
www
https://sags-uns.stadt-koeln.de
Fakten
Alleine die AWB hat im Jahr 2022 ca. 19.200 Meldungen bearbeitet („Littering“ bzw.
„Wilder Müll“).
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4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln
Vergärungsanlage Köln-Niehl
Beschreibung
- Am 03. November 2020 in Betrieb genommen
- Jahreskapazität rund 20.000 t
Ziel
- Versorgung von bis zu rund 1.000 Haushalte n/Jahr mit dem eingespeisten
Biomethan
- Einsparung von bis zu 4.000 t CO2/Jahr
Biogastankstelle
Beschreibung
- Am 28. September 2021 Inbetriebnahme der Biogastankstelle in Köln-Niehl
Ziel
- Schließung von Stoffkreisläufen
- Bereitstellung umwelt- und klimafreundlicher Treibstoffe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1191/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2023
- Erstellt
- 10.04.2023 08:00