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1191/2023

Sachstandsbericht 2022 zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 27.04.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 25.05.2023, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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4. Sachstandsbericht 2022 Abfallwirtschaftskonzept

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Mitteilung Ausschuss

4367 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  27.04.2023 
 1191/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.05.2023 
 
Sachstandsbericht 2022 zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 
Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln berichtet jährlich zum Umsetzungsstand des Ab-
fallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln. 
 
In der Anlage befindet sich der 4. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt 
Köln für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022. 
 
Der Sachstandsbericht umfasst neben den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen die neuen 
und laufenden Maßnahmen für Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung sowie die Ab-
fallmengenentwicklung und -prognose. 
 
Gegenüber dem letzten Berichtszeitraum 2021 sind für 2022 zusammenfassend folgende 
Entwicklungen wesentlich: 
 
 Hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, von denen die meisten wie in 2021 
auch in 2022 maßgeblich sind, wurde in 2022 im Besonderen die Bioabfallverordnung 
novelliert und mit der Düngemittelverordnung harmonisiert. Insgesamt verschärfen sich 
damit die Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen. Zudem ist in 2022 das 
zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Kraft 
getreten, das die Einführung der CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung vorsieht. 
Schließlich hat in 2022 das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (KrWG NRW) das bisherige Landesabfallgesetz (LAbfG NRW) abgelöst, 
wodurch die Landesregelung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und dem 
europäischen Abfallrecht harmonisiert wurde. 
 
 Beratungsangebote und Kommunikationsmaßnahmen rund um Abfallvermeidung und 
Wertstofftrennung konnten in 2022 nach den Beschränkungen in den Corona-Jahren 
wieder vollumfänglich durchgeführt werden. Littering bleibt weiterhin ein großer Hand-
lungsschwerpunkt, dem auch in 2022 mit verschiedenen Handlungsansätzen begegnet 
wurde. 
 
 Die Zahl der Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen wurde in 
2022 wie im Vorjahr gesteigert. Dies gilt auch für die Hundekottütenspender. Seit 2022 
werden Papierkörbe in Grünanlagen schrittweise mit Pendelklappen ausgestattet, um 
Tieren die Herausnahme von Abfällen zu erschweren. 
 
 Neben den bewährten Maßnahmen zur Abfallvermeidung, die auch in 2022 fortgeführt 
wurden, wurde im Berichtszeitraum intensiv am Zero Waste-Konzept für Köln gearbei-
tet.

2 
 
 
 Nach dem vorübergehenden Anstieg der Abfallmengen in den Corona-Jahren sind die 
Abfallmengen in 2022 – vermutlich kriegs- und inflationsbedingt – deutlich und in histo-
risch beispiellosem Ausmaß gesunken. Bis auf die biogenen Abfälle und Altglas, wur-
den in 2022 alle Mengenziele des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 erreicht bzw. un-
terschritten. 
 
 Der Ausbau der Bioabfallsammlung wurde wie in 2021 auch in 2022 durch vertriebliche 
Aktivitäten erfolgreich fortgeführt. Zudem wurde in 2022 die satzungsgemäße Möglich-
keit geschaffen, eine zweite kostenpflichtige Biotonne nutzen zu können. Auf das Aus-
bauziel der Bioabfallsammelmenge bis 2027 wird weiter hingearbeitet. 
 
 Die Anschlussquoten aller Wertstofftonnen (Gelbe, Blaue und Braune Tonne) konnten 
wie in 2021 auch in 2022 weiter gesteigert werden. 
 
 Über die Biogastankstelle bei der AVG Ressourcen konnten in 2022 rd. 3.900 Tonnen 
CO2 (verglichen mit Kraftstoffen aus fossilen Energien) eingespart werden. 
 
 Die Kunststoffsortierung in der Restmüllverbrennungsanlage der AVG und die damit 
verbundenen Umbauarbeiten wurden auch in 2022 planmäßig fortgeführt. Die Verlage-
rung des Rostaschetransports auf die Schiene schreitet ebenfalls voran. Für den Neu-
bau der Rostasche- und Konditionierungsanlage wurden wie in 2021 auch in 2022 die 
dafür notwendigen Vorbereitungen fortgeführt. Zur weiteren Nutzung und/oder Entsor-
gung von abgeschiedenem CO2, das bei der Restmüllverbrennung entsteht, wurden in 
2022 durch die AVG Köln Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern geführt. 
 
 In 2022 wurde das Planfeststellungsverfahren zum Weiterbetrieb der Deponie Verei-
nigte Ville auf Grundlage der Entscheidung des Rates der Stadt Köln aus 2018 fortge-
führt, nachdem es in 2021 eröffnet wurde. 
 
 
Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln wird in 2024 fortgeschrieben. 
 
 
Gez. Wolfgramm

4. Sachstandsbericht 2022 Abfallwirtschaftskonzept

82420 Zeichen

4. Sachstandsbericht zum 
Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln 
 
Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeberin: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt für Fragen zum Bericht:  
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln  
abfallwirtschaftsbetrieb@stadt-koeln.de 
Bild: pixabay GmbH

2 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einführung / Vorwort ................................ ................................ ................................ ....... 3 
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen ................................ ................................ ............. 5 
 Europäisches Recht ................................ ................................ ................................  5 
 Bundesrecht ................................ ................................ ................................ ............ 6 
 Landesrecht ................................ ................................ ................................ ...........11 
3 Neue und laufende Maßnahmen ................................ ................................ ...................12 
 Beratung und Kommunikation ................................ ................................ ................12 
 Handlungsprogramm Littering ................................ ................................ ................15 
 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ................................ ................................ .........18 
 Erstellung eines Zero-Waste-Konzepts für die Stadt Köln ................................ ......19 
 Maßnahmen zur Abfallverwertung ................................ ................................ ..........20 
 Infrastrukturelle Entwicklungen ................................ ................................ ...............21 
 Papierkörbe und Hundekottütenspender ................................ ................................ 27 
4 Mengenentwicklung und Prognose ................................ ................................ ................28 
 Entwicklung der Kölner Abfallmengen ................................ ................................ ....28 
 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter ................................ ................................ ....31 
5 Fazit und Ausblick ................................ ................................ ................................ .........32 
Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ .34

3 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
1 Einführung / Vorwort 
 
Dieser vierte Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftskonzept (AWK) umf asst das 
Berichtsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 und dient dazu, über wesentliche 
Veränderungen und Maßnahmen im Berichtszeitraum zu informieren und den 
aktuellen Erreichungsgrad der AWK-Ziele darzustellen. 
 
Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der 
Stadt Köln beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwickeln. Das 
Konzept wurde in 2022 nahezu fertiggestellt und soll im Frühjahr/Sommer 2023 
verabschiedet werden. Das entwickelte Handlungsprogramm soll der Stadt zu einem 
geringeren Abfallaufkommen verhelfen. 
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Nachwirkungen der Pandemie kam 
es infolgedessen zu Lieferausfällen von Ersatzteilen  und langen, nicht planbaren 
Lieferzeiten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kam es bei der AWB stellenweise 
zu personellen Engpässen  – so musste Ende Oktober der Leerungsrhythmus der 
Biotonne einen Monat  früher als üblich von einem wöchentlichen auf einen 
zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt  werden. Die AWB hat sich bemüht, flexibel 
auf diese Herausforderungen zu reagieren. 
 
Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 202 2 vorübergehend 
Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen; im Laufe des Jahres konnten jedoch 
alle wieder vollumfänglich fortgeführt werden: So haben die Wertstoffcenter der Stadt 
Köln ihren regulären Betrieb wieder aufgenommen und blieben im gesamten 
Berichtszeitraum geöffnet. Auch die pädagogische Beratung in Kindertagesstätten und 
Schulen konnte ab Juni wieder in vollem Umfang stattfinden. 
 
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen 
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark 
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus-
Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in 
Parks und Grünanlagen lieferten  (u. a. Mediterranisierung, Folgen der Corona -
Pandemie). 
 
Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilde 
Müllablagerungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % auf über 19.000 Meldungen 
gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen stetig zu . Um auf die veränderten 
Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes und das 
Litteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB i m Rahmen eines Pilotprojekts im 
Stadtbezirk Porz ei ne zusätzliche Leerung von Papierkörben sowie die zusätzliche 
Reinigung von Hotspots getestet. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über 
ihre Verantwortung zur Sauberkeit informiert. Es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr 
Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das Pilotprojekt in 2023 durch die Stadt Köln 
finanziert fortgeführt werden kann. 
 
Das Thema Stadtsauberkeit hat Köln in 2022 aber noch weitergehend beschäftigt. Am 
27. April 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beauftragt, 
einen Masterplan Sauberkeit  unter Beteiligung der Bürger*innen und weiterer 
Stakeholder zu erarbeiten. Hierbei sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, 
um die Stadtsauberkeit weiter zu erhöhen und die Menschen in der Stadt stärker für

4 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
ihre Verantwortung zur Sauberkeit zu sensibilisieren. Als Basis des Projekts wurde in 
2022 ein Status quo -Bericht erarbeitet und eine externe Begleitung des Projekts 
ausgeschrieben und beauftragt. Das Projekt wird in 2023 durchgeführt. 
 
In 2022 wurde auch die  vom Rat beauftragte Untersuchung des 
Abfallgebührenmodells abgeschlossen. Das Ziel war es, Möglichkeiten zu finden, das 
bisherige Finanzierungsmodell zu verbessern, ohne dabei Nachteile an anderer Stelle 
für die Gebührenzahlenden zu verursachen. In 2023 wird das weitere Vorgehen dem 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft zur weiteren Entscheidung vorgelegt. 
 
In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusammensetzung der 
Restmülltonne. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind für wesentliche 
abfallwirtschaftliche Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen  unter 
anderem dazu festzustellen, wie viele Wertstoffanteile sich noch im Restmüll befinden 
und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen abgeschöpft werden können. Die 
letzte Untersuchung fand 2016 statt. In 2022 wurde die nächste  Hausmüllanalyse 
vorbereitet, die in 2023 durchgeführt wird. 
 
Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Modellversuch 
für die Einführung einer Pflichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgedessen wurde ein 
Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, welches dem Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaft (BAA) im Mai 2023 zur Entscheidung vorgelegt wird. 
 
Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E -Mail, App, 
Telefon oder online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit 
den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig 
wichtige Themen wie pädagogische Bildungsmaßnahmen und 
Abfallvermeidungstipps. Seit Mitte des Jahres konnte die Bildungsarbei t und 
Umweltberatung wieder in vollem Umfang stattfinden – die in der Pandemie -Zeit 
entwickelten Methoden konnten auf zahlreichen Veranstaltungen , bei diversen 
Bildungs- und Aufklärungsaktionen in den Veedeln eingesetzt werden.

5 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
2 Wesentliche gesetzliche Änderungen 
 
In den Jahren 2021/2022 ist es zu wesentlichen gesetzlichen Änderungen auf 
europäischer, Bundes - sowie Landesebene gekommen, die im weiteren Verlauf 
dargestellt werden. 
 
 Europäisches Recht 
 
Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ (als Teil des 
europäischen „Green Deal“) für die Entwicklungen und Novellierungen im Abfallrecht 
ausschlaggebend. Der Aktionsplan ist im 2. Sachstandsbericht zum 
Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Köln (April 2021) ausführlich dargestellt. 
Immer größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie -Verordnung der EU ((EU) 
2020/852). Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für 
die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu 
etablieren. Dies soll das Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen 
transparenter und attraktiver machen und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. 
Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine 
wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen Ziele beitragen, die anderen 
ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ nicht nachteilig 
beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „Social Minimum 
Safeguards“ einhalten. 
 
Die sechs Ziel e gemäß der Taxonomie ((EU) 2020/852) und somit auch für die 
Kölner Stadtgesellschaft sind: 
 
 Klimaschutz, 
 Anpassung an den Klimawandel, 
 Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, 
 Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 
 Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, 
 Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. 
 
Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. 
Um die Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverw enden, strebt die 
EU-Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-Aktionsplans eine Überarbeitung 
der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) an. 
Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung 
und soll die Wiederverwendung gegenüber der Verwertung und Beseitigung von Abfall 
fördern. Sie soll 2023 in einigen Teilbereichen überarbeitet und weiterentwickelt 
werden.  
Als Teil der Vorbereitungen dafür hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation 
eröffnet, die bis zum 16. August durchgeführt wurde und sich sowohl an Fachkreise 
als auch Privatpersonen richtete. Zu den Abfallströmen, die darin als Schwerpunkte 
behandelt wurden, gehörten Lebensmittelabfälle, Alttextilien und Altöl.

6 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind: 
 
 Verringerung des Abfallaufkommens, 
 Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler 
Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von 
verwertbaren Abfällen und 
 Steigerung der Menge gesammelter und im Einkl ang mit der Abfa llhierarchie 
behandelter Altöle. 
Um die Recyclingquote ermitteln zu können, wurde in 2022 von einer bisher 
inputbasierten auf eine outputbasierte Berechnungsmethode umgestellt. Außerdem ist 
vorgesehen, die Industry -Emission-Directive (IED) mit der Konsequenz zu ändern, 
dass auch für Deponien BVT -Merkblätter ( Beste verfügbare Technik) und BVT -
Schlussfolgerungen erarbeitet werden müssen. Das Erstellungsverfahren ist auch 
unter dem Namen „Sevilla -Prozess“ bekannt und wurde z.  B. bereits für 
Müllverbrennungs- und andere Abfallbehandlungsanlagen durchgeführt. Inhaltlich 
geht es darum, EU -weit einheitliche Standards mit Blick auf technische 
Emissionsminderungen zu definieren. Dies wäre für Deutschland eigentlich 
überflüssig, weil in Deutschland im Rahmen der Deponieverordnung bereits die 
sogenannten „Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards“ (BQS) gelten, die diese 
Standards regeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Deponierecht 
bereits heute wesentlich schärfer als das europäische Depon ierecht ist. Es ist also 
grundsätzlich nicht zu erwarten, dass zusätzliche weitere Anforderungen auf deutsche 
Deponien zukommen. Dennoch handelt es sich um einen sehr dynamischen Prozess, 
wie bereits die Erstellung der BVTs für Müllverbrennungsanlagen geze igt hat. Die 
Erstellung des BVT-Merkblattes wird daher intensiv vom Umweltbundesamt begleitet, 
das hierzu auch eine nationale Expertenkommission einberuft. 
Auch die EU -Abfallverbringungsverordnung wird novelliert. Das Pl enum des 
Europäischen Parlaments hat am 17.01.2023 dem Bericht des Umweltausschusses 
zum Vorschlag der EU -Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung 
1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und damit neue Regeln für 
die Abfallverbringung angenommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von 
Kunststoffabfällen innerhalb und außerhalb der EU.  So soll insbesondere der Export 
von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden. 
 
 Bundesrecht 
 
Das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wird durch folgende Verordnungen und 
Gesetze in Bundesrecht umgesetzt, die in 2020 in Kraft getreten sind beziehungsweise 
in den folgenden Jahren in Kraft treten werden: 
a. Punkte aus dem Koalitionsvertrag: 
Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 (26. November 2021 / SPD, Bündnis 90/Die 
Grünen, FDP) setzt sich für die Klimapolitik, u. a. für Kreislaufwirtschaft, im 
Sinne des European Green Deal, ein. Beabsichtigt wird darin unter anderem:  
 
 Die d eutsche Nachhaltigkeitsstrategie und das Maßnahmenprogramm 
Nachhaltigkeit werden weiterentwickelt, deren Verbindlichkeit wird 
erhöht.

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Die „öffentliche Hand“ soll bei Beschaffung auf klimafreundliche Produkte 
setzen. 
 Der Primärrohstoffverbrauch soll gesenkt  und geschlossene 
Stoffkreisläufe sollen geschaffen werden . Es soll eine „Nationale 
Kreislaufwirtschaftsstrategie“ aufgebaut  werden, in der bestehende 
rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. 
 Ein „digitaler Produktpass“ soll eingeführ t werden. Dieser soll mit den 
umfangreichen Informationen für Transparenz entlang des gesamten 
Lebenszyklus eines Produkts sorgen: vom Rohstoff bis zum Recycling. 
 Qualitätsstandards für Rezyklate und Mindestquoten für die Verwendung 
derselben in Neuprodukten sollen vereinbart werden. 
 Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sollen ausgeweitet werden. 
 Die Retourenvernichtung soll reduziert werden. 
 
Der Koalitionsvertrag geht nicht auf die EU-Kunststoffrichtlinie ein1, die vorsieht, 
dass sich Hersteller *innen an den kommunalen Reinigung skosten beteiligen 
müssen, insbesondere  Reinigung von Zigarettenkippen und To -Go-
Verpackungen im öffentlichen Raum. Diese Richtlinie ist bereits durch § 23 Abs. 
2 Ziff. 10 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 3 teilweise berücksichtigt, 
allerdings bleibt die praktische Umsetzung nach wie vor offen, solange die 
Kostenbeteiligung nicht durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Ziff. 4 KrWG 
konkretisiert ist. Eine solche Konkretisierung wird für 2023 erwartet. 
Sollten die  Punkte aus d em Koalitionsvertrag umfänglich und konsequent 
umgesetzt werden, hätte dies  in Summe auch für Köln zur Folge, dass ein 
geringeres Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft 
weiter gefördert werden würde. Mit ihrer bestehenden Aufklärung zu  
Mülltrennung, Beratung zur Abfallentsorgung und Entwicklung weiterer 
innovativer Entsorgungskonzepte kann die AWB flexibel auf anstehende 
Gesetzesänderungen sowohl für die  Kölner Bürgerschaft als auch für die 
Gewerbetreibenden reagieren. 
 
b. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die 
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro - und Elektronikgeräten 
(ElektroG) 
Am 27. Mai 2021 wurde das e rste Gesetz zur Änderung des Elektro - und 
Elektronikgeräte-gesetzes im Bundesgesetzblatt 4 veröffentlicht. Durch d ieses 
Gesetz wird das ElektroG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in einer Vielzahl von 
Punkten geändert. Es sollen v or allem  die Maßnahmen zur Steigerung der 
Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur  Wiederverwendung 
implementiert werden. Die wichtigsten Neuregelungen sind: 
 
 Einführung der Rücknahmepflicht für kleine Elektroaltgeräte in 
Supermärkten: Dem § 17 Abs. 1 Ziff. 1 ElektroG unterliegen ab dem 1. 
Januar 2022 auch Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die über eine 
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2 verfügen und mehrmals 
jährlich Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben.  
                                                           
1 EU-RL 2019/904 v. 05.06.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die 
Umwelt. 
2 Siehe auch 2. Sachstandsbericht zum Abfallwirtschafplan der Stadt Köln (April 2021), S. 7. 
3 In Kraft getreten 29.10.2020. 
4 BGBl Teil I v. 27.05.2021 Nr. 25, S. 1145 ff.

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 dürfen dann drei Altgeräte pro Geräteart mit 
maximal 25 cm Kantenlänge abgegeben werden.  
 Für die Vertreiber*innen von Lebensmitteln, die laut § 17 Abs. 1 Ziff. 1 
und 2 zur Rücknahme verpflichtet sind, galt bis zum 30. Juni 2022 eine 
Übergangsfrist. 
 Gemäß § 17 Abs. 2 ElektroG werden die Onlinehändler*innen stärker in 
die Rücknahme von Altgeräten eingebunden. So wird die Pflicht zur 
kostenlosen Abholung eines Altgeräts beim Versand eines Neugeräts 
festgeschrieben und gilt seit dem 1. Januar 2022. 
 Gemäß § 17a ElektroG können ab dem 1. Januar 2022 auch 
zertifizierte Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte aus privaten 
Haushalten direkt annehmen. Eine Beauftragung durch einen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Vertreiber*innen oder 
Hersteller*innen wie bisher entfällt. Der § 17a ElektroG formuliert ein 
Rücknahmerecht, keine Rücknahmepflicht für die 
Erstbehandlungsanlagen. 
 Gemäß § 17 b ElektroG können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger 
und Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zum Zweck 
der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten eine 
Kooperation vereinbaren. 
 
Da der größte Teil der Filialen aller großen Lebensmit teleinzelhändler*innen 
und Discounter über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von mehr als 800 m² 
verfügt, müssen  diese nach Ablauf der Übergangsfrist seit  dem 1. Juli 2022 
Elektroaltgeräte zurücknehmen. Inwiefern dadurch die Sammelm engen der 
AWB zurück gehen oder die von der Gesetzgebung erhoffte Steigerung der 
Sammelmengen über alle Rückgabestellen erreicht wird, bleibt abzuwarten. 
 
c. Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) 
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen v on Wattestäbchen, Besteck 
(insbesondere Gabeln, Messer n, Löffel n und Essstäbchen), Teller n, 
Trinkhalmen, Rührstäbchen, Luftballonstäben, Lebensmittelbehälter n / 
Getränkebehältern / Getränkebechern aus expandiertem Polystyrol („Styropor“) 
in Deutschland verboten.  Ebenfalls ab dem 3.  Juli 2021 sind die 
Hersteller*innen zur Kennzeichnung auf kunststoffhaltigen Produkten 
verpflichtet.  
Die Kennzeichnung besteht aus einem Pikto gramm und einem Text. Ebenfalls 
seit dem 3. Juli 2022 galt für die Hersteller *innen eine Übergangsfrist. Beides 
dient der Umsetzung der EU -Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der 
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt 
(Einwegkunststoffrichtlinie). 
Im Rahmen der INFA-Studie (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur -
Management GmbH) „Ermittlung von Aufwand und Koste n für die Entsorgung 
von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 
wurden für Köln Kosten in Höh e von 18,5 Mio. Euro pro Jahr ermittelt, die zur 
Beseitigung und Entsorgung dieser Einwegkunststoffart ikel aufgewendet 
werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit 
und Verbraucherschutz  (BMUV) hat eine Studie zur Ausgestaltung der 
Finanzierung der Verordnung beauftragt.

9 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
d. Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landw irtschaftlich, 
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) 
Die sogenannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung ist am 5. Mai 2022 im 
Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Leitziel der Novelle besteht darin, 
den Fremdstoffgehalt in Kom posten, insbesondere Kunststoffe, weiter zu 
reduzieren (weiche Kunststoffe max. 0,1 %, übrige Fremdstoffe wie Glas, 
Metalle oder feste Kunststoffe zusammen maximal 0,4 %). Hierzu sollen 
insbesondere die Anforderungen der BioAbfV mit den Anforderungen des 
bereits verschärften Düngerechts harmonisiert und das Einbringen von 
biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln in den Bioabfall verboten werden. 
Außerdem treffen die Anlagenbetreiber*innen verschärfte Kontrollpflichten im 
Hinblick auf Störstoffe bei der Anlie ferung von Bioabfällen und die Pflicht, vor 
einer biologischen Behandlung bereits eine Störstoffentfrachtung 
vorzunehmen. Gleichzeitig erhalten d ie Anlagenbetreiber*innen das Recht, 
Bioabfälle mit stärkeren Verunreinigungen zurückzuweisen, und die Pflicht,  
derartige Fälle der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Regelungen werden zu 
zusätzlichen Anforderungen an die kommunale Bioabfallsammlung führen. Köln 
verfügt bereits heute über eine aufgrund des freiwilligen Bezugs der Biotonne 
vergleichsweise geringe S törstoffquote im Bioabfall. Schließlich werden die 
bereits in der geltenden BioAbfV bestehenden Vorgaben an 
Bioabfallsammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen weiter 
konkretisiert und verschärft. 
Die Änderungen der BioAbfV werden gestuft wie folgt in Kraft treten: 
 
 am 1. Mai 2023 (allgemeines Inkrafttreten), 
 am 1. November 2023 (neuer Anhang 5 Vorgaben zur Kennzeichnung 
von biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus der 
getrennten Sammlung von Bioabfällen) und 
 am 1. Mai 2025 (neuer Paragraf 2a – Anforderungen an die 
Fremdstoffentfrachtung). 
  
e. Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz 
Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz soll die 
Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Das 
Regelungsvorhaben umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und 
die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung: 
 
 Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 
(BBodSchV), 
 Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), 
 Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. 
Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mens ch und Umwelt vor 
Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der 
Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll  im 
Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen 
vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Abfälle erreicht werden. Für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen, 
Böden und Abfällen soll durch  die Festlegung von bundeseinheitlichen 
Regelungen Rechtss icherheit für alle Beteiligten – Erzeuger*innen, 
Verarbeiter*innen, Entsorger*innen – geschaffen werden. Den bisherigen 
verschiedenen Regelungen in di esem Bereich mangelt es  an 
Rechtsverbindlichkeit, sie sind ungenau formuliert oder nicht bundesweit 
anerkannt. Die neuen bundeseinheitlichen Regelungen sollen praxistauglich 
sein, Landesregelungen harmonisieren und einen einfachen behördlichen 
Vollzug gewährleisten.  Die MantelV wurde am 16. Juli 2021 im  BGBl 
veröffentlicht, tritt aber bzgl. der BBodSchV und der EBV erst am 1. August 2023 
in Kraft. Es gibt unverändert Kritik der Bau - und Abbruchverbände an der 
Praxistauglichkeit, insbesondere an der EBV. Im Herbst 2025 ist eine 
Evaluierung des Verordnungspakets vorgesehen. Im September 2022 hat das 
Bundesumweltministerium den Entwurf einer überarbeiteten EBV vorgelegt. 
Durch die im Verordnungsentwurf enthaltenen Änderungen sollen 
Klarstellungen für den Vollzug aufgenommen und die Verordnung an den 
aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Darüber 
hinaus werden Kriterien für die Anerkennung von 
Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt. Auße rdem wird die 
Bezugnahme in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit 
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) von der Mitteilung 20 der Bund -Länder 
Arbeitsgemeinschaft Abfall –LAGA– auf die Ersatzbaustoffverordnung 
aktualisiert. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der 
Bundesregierung abschließend abgestimmt und beschlossen. Derzeit erfolgt 
die Anhörung der beteiligten Kreise. 
 
f. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 
Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des BEHG, das am 16. November 2022 in 
Kraft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen 
hinsichtlich des Anwendungsbereichs des na tionalen 
Emissionshandelssystems für den Zeitraum ab 2023 vo rgenommen. Ab 2023 
wird nun der CO2-Preis auch für die Kohleverbrennung fällig. Ab 2024 gilt das 
ebenfalls für die Müllverbrennung und damit für alle fossilen Brennstoffe. Auf 
den 1. Januar 2024 v erschoben wurde die Erhöhung des CO2-Preises für  
Benzin, Heizöl und Gas. Die Anforderungen an die Ermittlung der 
Brennstoffemissionen und die Berichterstattung sind in der Verordnung über die 
Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsge setz für 
die Jahre 2023-2030 (EBeV 2030) geregelt. 
Nach den Neuregelungen ergeben sich für Müllverbrennungsanlagen drei 
Hauptpflichten: 
 
 Einreichen eines Überwachungsplans im Jahr 2023, 
 jährliches Einreichen eines Emissionsberichts, 
 Abgabe von Emissionszertifikaten in Höhe ihrer Emissionen ab 2024.  
 
Der CO2-Preis je emittierter Tonne beträgt in 2024 35 €/t , ansteigend bis 2026 
auf 65 €/t. Abgabepflichtig ist entgegen einer grundsätzlich anderen Regelung

11 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
im BEHG bei der Müllverbrennung nicht der Inverkehrbringer des Brennstoffes, 
sondern die Müllverbrennung selbst. Damit wird die Müllverbrennungsleistung 
spürbar verteuert, was sich auch auf die Abfallgebühren auswirken wird. Von 
nahezu allen betroffenen Verbänden wurde die Einbeziehung der 
Müllverbrennung mi t der Begründung kritisiert, dass sie nur die Entsorgung 
verteuere, aber keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz entfalte. 
 
 Landesrecht 
 
Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des 
Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislau fwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 
19. Februar 2022 in Kraft getreten: Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, 
das Landesabfallgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen 
Abfallrecht zu harmonisieren. Unter Anderem ist vorgesehe n, die fünfstufige 
Abfallhierarchie sowie die erweiterten Anforderungen an kommunale 
Abfallwirtschaftskonzepte in das Landesabfallrecht zu übernehmen. Wesentliche 
Änderungen ergeben sich für die öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger nicht. Für 
die öffen tliche Hand allgemein wird das Gebot aufgestellt, bei nicht unerheblichen 
Baumaßnahmen im Hoch - und Tiefbau Recyclingbeton zu berücksichtigen, indem 
geeignete und qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe gleichberechtigt mit 
mineralischen Primärbaustoffen zum Einsatz kommen.

12 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
3 Neue und laufende Maßnahmen 
 
Neben Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Opt imierung der Wertstofferfassung  
wurde konzeptionell die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 
weiter vorangetrieben. Es ist dem zunehmenden Wunsch der Bürger*innen gerecht zu 
werden, vermehrt digitale Services nutzen zu können, einen schnelleren und 
unkomplizierteren Zugang zu den angebotenen Leistungen zu haben sowie weiterhin 
umfassend über das Thema Abfalltrennung bzw. -vermeidung und Stadtsauberkeit 
informiert zu werden. Dies lässt sich an den zahlreichen Zugriffen auf die angebotenen 
digitalen Inhalte oder der intensiven Nutzung der Kontaktmöglichkeiten (unter anderem 
Kundenservice, App, Social Media) sehen. 
 
 Beratung und Kommunikation 
Maßnahme Beschreibung, Infos & Zahlen 2022 Hervorzuheben 
Kundenservice Insgesamt 449.905 Kontakte, die sich fast 
paritätisch aufteilen: 
 
 Telefonisch: 227.660 Kontakte 
 Online (Email & Webseite): 222.245 
Kontakte 
In 2022 ist es zu 
einem Rückgang 
der 
Kundenkontakte 
um 4,9 % 
gekommen, 
nachdem diese 
besonders zu 
Pandemiezeiten 
und in den 
Vorjahren stark 
angestiegen sind. 
Internetseiten der 
AWB und AVG 
Köln  
Bei der AWB: 
 Rund 500.000 Nutzende 
 Rund 910.000 Sitzungen   
(Mehrfach-Nutzende Ø 2 Aufrufe pro Jahr) 
 Rund 2,2 Mio. Seitenaufrufe 
 Ca. 25 % sind wiederkehrende 
Nutzende. 
 Ca. 70 % der Nutzenden rufen die 
Webseite mit einem mobilen Endgerät 
(Smartphone/Tablet) auf. 
Bei der AVG Köln: 
 Die Information über die technischen 
Einrichtungen und die damit verbundenen 
Dienstleistungen stehen im Vordergrund. 
Durch die 
Einbindung des 
Content-Managers 
in 2022 müssen 
Webseiten-
Besucher*innen 
Tracking nun aktiv 
zustimmen. Ein 
Großteil der 
Nutzenden wird 
daher nicht mehr 
erfasst. Die 
Zahlen sind aus 
diesem Grund 
nicht mit denen 
der Vorjahre 
vergleichbar. 
Social Media Bei der AWB: 
 Die AWB veröffentlichte in 2022 ca. 91 
Postings zu den Themen Nachhaltigkeit 
und Abfallvermeidung auf Instagram, 
Facebook und Twitter.  
 Die Kanäle der AWB haben rund 5.200 
Personen abonniert.  
Die Menge der 
Reels (kurze 
unterhaltsame 
Videos, mit einer 
Länge von 15-60 
Sekunden) lag 
zum Zeitpunkt der

13 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Instagram, Facebook und Twitter 
generierten insgesamt rund 750.500 
Impressionen. 
 Es konnte seit 2020 ein beträchtlicher 
Fanzuwachs verzeichnet werden: 
 Bei twitter eine Zunahme um 19 % (von 
741 Followern im Januar 2020 auf 882 
Followern im Dezember 2022) 
 Bei facebook eine Zunahme um 80 % 
(von 1246 Followern im Januar 2020 auf 
2.239 im Dezember 2022) 
 Bei instagram eine Zunahme um 180 
% (von 685 Followern im Januar 2020 auf 
1.919 im Dezember 2022) 
 Vor Allem Nachhaltigkeits-Postings 
kamen bei den Nutzenden gut an, z. B. zu 
Umweltbildung für Schulklassen. 
 
Bei der AVG Köln: 
 Die AVG Köln verzeichnete in 2022 über 
400.000 Seitenaufrufe ihrer Social-Media-
Kanäle; rund 7.200 Abonnent*innen folgen 
ihrem Angebot aus Information, Abfalltipps 
und Fachthemen. 
Fertigstellung 
nicht vor, aber um 
einen Eindruck zu 
bekommen: Allein 
zur Europäischen 
Woche der 
Abfallvermeidung 
wurden 14 Reels 
mit der 
Community geteilt. 
Abfall- und  
Wertstoffkalender  
 Der Abfall- und Wertstoffkalender 2022 
steht (auch in einer barrierefreien Version) 
als PDF auf der AWB-Webseite zum 
Download bereit. 
 Eine postalische Verteilung gedruckter 
Exemplare an alle Kölner Haushalte ist aus 
Nachhaltigkeitsgründen (u. a. 
Papiereinsparung, CO2-Reduktion) bereits 
in 2021 eingestellt worden. 
 Eine kleine gedruckte Anzahl lag ab Januar 
2022 in städtischen Bürgerämtern zur 
Mitnahme aus. 
 Auf Kundenwunsch wurden lediglich rund 
320 Exemplare per Post versendet – im 
Vorjahr waren es noch rund 1.000 
Exemplare.  
 Die Nachfrage nach Druckexemplaren hat 
im Kundenservice (von 1.000 auf 320) und 
in den Bürgerämtern (von 20.000 auf 
12.000) stark abgenommen. 
 Für 2023 ist aufgrund der geringen 
Nachfrage nach Druckexemplaren und zur 
weiteren Reduktion von Ressourcen und 
CO2 ggfs. ein Konzept zur Umstellung auf 
digitale Informationen innerhalb der 
Webseite geplant. 
Das Ziel, die 
Auflage des 
Abfall- und 
Wertstoffkalenders 
von 20.000 Stück 
in 2021 abermals 
zu reduzieren, 
wurde erreicht:  
In Abstimmung mit 
den Bürgerämtern 
wurden in 2022 
nur noch 12.000 
Exemplare 
gedruckt.

14 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Kölle putzmunter 
 
  
 482 Aktionen mit rd. 16.000 Teilnehmenden 
(+ 12,5 %) 
 Es beteiligten sich 388 Vereine, 77 Schulen 
und 17 Kindertagesstätten. Bürgerschaft, 
Unternehmen, Schulen und Kitas 
sammelten 500 m³ Müll und leisteten so 
einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit 
Kölns. 
 Dabei wurden sie von der AWB mit 
wiederverwendbaren Handschuhen und 
Müllsäcken ausgestattet, der gesammelte 
Müll wurde ordnungsgemäß entsorgt. 
 
 
Im Rahmen der 
jährlichen Aktion 
RhineCleanUp 
sammelten über 
700 Teilnehmende 
rund vier Tonnen 
Abfall am Kölner 
Rheinufer.  
 
 
Pädagogische 
Maßnahmen,  
Betriebshof-
führungen,  
Beratungen 
 Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in 
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen 
sind die Themen Abfallvermeidung und 
Wertstofftrennung. 
 Im ersten Halbjahr wurde die Beratung 
digital oder im Freien durchgeführt. 
 Kindertageseinrichtungen wurden mit 
Materialien beliefert und 
Umweltbildungskoffer an Schulen 
ausgeliehen. 
 Nach Covid-19-bedingten Einschränkungen 
starteten ab Juni 2022 wieder zahlreiche 
persönliche Beratungen und 
Betriebshofführungen. 
Digitale Angebote 
wurden weiter 
stärker genutzt 
und ausgebaut.  
In der zweiten 
Jahreshälfte 
konnte zudem die 
Beratung in 
Präsenz mit 
während der 
Pandemie-Zeit 
entwickelten 
Konzepten wieder 
aufgenommen 
werden.

15 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Im Rahmen von 227 Beratungen,  
76 Betriebshofführungen und 66 Aktionen 
wurden 7.529 Kinder und 4.182 
Erwachsene erreicht. 
 
Grill-Scouts        Im Rahmen von 30 Einsätzen an 
Schönwetter-Wochenenden und Feiertagen 
wurden ca. 4.800 Parkbesucher*innen 
erreicht und 3.300 „After Grill Büggel“ 
verteilt. 
       Insgesamt stehen in Kölner Grünanlagen  
25 Unterflurbehälter mit einem 
Fassungsvermögen von je 5m³ und 30 
Aschebehälter bereit, um die Entsorgung 
des entstandenen Mülls zu gewährleisten 
und die Brandschäden zu reduzieren. 
Fortführung der 
Maßnahme. 
 
 Handlungsprogramm Littering 
 
Die Litteringaufträge sind grundsätzlich auf einem hohen Niveau und steigen seit 2016 
jährlich an. Über den Kanal „Sag’s Uns“ sind die Meldungen (rund 9.500) im Vergleich 
zum Vorjahr um 4,4 % angestiegen, was eine Zunahme der Nutzung des Portals 
„Sag’s uns“ widerspiegelt . Davon waren  62 %  (2021 rund 64 %)  aller Meldu ngen 
Litteringaufträge (rund 5.900). Zusammen mit den Meldungen zu „Wildem Müll“ und 
Littering über den Kundenservice der AWB (circa 13.300) gab es in 2022 gerundet 
insgesamt 19.200 Meldungen zu Littering und wildem Müll, das sind insgesamt rund 
3,7 % Zuwachs im Vergleich zu 2021.

16 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen 
Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark 
genutzt. Hinzu kamen die Services diverser Liefer - und Bringdiens te, deren 
Einwegverpackungen oftmals am Verzehrort zurückgelassen werden.  
Um sich den allgemeinen Entwicklungen im öffentlichen Raum anzupassen, hat die 
AWB Köln in 2022 ein Pilotprojekt vorgeschlagen und in Abstimmung mit der Stadt 
Köln (VIII/3) und in Z usammenarbeit mit lokalen Bürgervereinen im Stadtbezirk Porz 
durchgeführt. Das Ziel war es, mit zusätzlichen Reinigungsteams außerhalb 
beauftragter Reinigungsleistungen zusätzlich Papierkörbe zu leeren und in definierten 
Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen durchzuführen.  
Für das Projekt wurden insgesamt zwei Teams mit jeweils einem Kolonnenwagen, 
einem Fahrer und einem zusätzlichen Straßenreiniger in der Spätschicht eingesetzt. 
Hierdurch sollten auch wilde Müllablagerungen beziehungsw eise Littering reduziert 
werden. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat- und Flyer-Kampagne über ihre 
Verantwortung zur Sauberkeit informiert.  
Die ersten Erkenntnisse sind positiv und es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr 
Stadtsauberkeit geleistet  werden, sodass das Pilotprojekt mit dem Titel 
„Qualitätsverbesserung in den Bezirken“ in 2023 durch die Stadt Köln finanziert 
fortgeführt wird. Das Projekt wird in 2023 von Porz auf das rechtsrheinische Köln 
ausgeweitet und an definierten Hotspots durchge führt. Weiterhin werden hierfür zwei 
Teams im Umfang wie in 2022 eingesetzt. 
Das Handlungsprogramm Littering wurde am 23. Januar 2020 im Betriebsausschuss 
Abfallwirtschafts-betrieb der Stadt Köln vorgestellt. Seitdem konnten die 
nachfolgenden, teils neuen Maßnahmen sukzessive umgesetzt werden:  
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Unterflurbehälter-
optimierung 
 Im Sommer 2021 wurden in einem 
Pilotprojekt am Aachener Weiher die 
Glas- und Restmüll-Unterflurbehälter 
orange beklebt und mit deutlichen 
und nachdenklich machenden 
Hinweisen und Slogans versehen. 
Die Grillasche- und 
Grillkohlebehälter wurden mit einem 
orangenen Aluminiumschild 
ausgestattet. 
 Zusätzlich wurde eine Fahne 
aufgehängt, um auf die Standorte 
der Unterflurbehälter schon von 
Weitem aufmerksam zu machen. 
 Diese Maßnahmen sollten nachhaltig 
ein Bewusstsein für das Thema 
„Littering“ schaffen und die 
Vermüllung nach Wochenendpartys 
am Aachener Weiher deutlich 
reduzieren. 
 Flankierend fand wieder 
Kommunikation über die Social-
Media-Kanäle der Stadt und der 
Künftig sind weitere 
alternative 
Maßnahmen zu 
entwickeln, um ein 
Bewusstsein dafür zu 
stärken und 
Verhaltensänderungen 
herbeizuführen.

17 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
AWB sowie über die Internetseite 
der AWB statt. 
 Messungen ergaben eine sehr 
geringe Verbesserung des 
Stadtbildes. 
 
Umwelt-
bewusstsein bei 
Kindern und 
Jugendlichen 
 Pädagogische Präventivarbeit in 
Kitas und Schulen, sowie 
Betriebshofführungen und 
Bewerbung der Aktion „Kölle 
putzmunter“. 
Fortführung der 
bereits bestehenden 
Maßnahmen. 
Runder Tisch 
Eigenbetrieb 
AWB 
 Teilnahme und Austausch zu wildem 
Müll/Littering 
 
Vernetzungs-
plattform  
für ehrenamtliche 
Müllentsorgung 
 Ausbau des „Kölle putzmunter“-
Auftritts um eine Plattform zur 
Vernetzung von Bürgerschaft, 
Vereinen und Organisationen für die 
ehrenamtliche Beseitigung von 
wildem Müll zu schaffen. 
Konzeption der 
Maßnahme und 
Vorbereitung zur 
Durchführung. 
Ausbau von  
Papierkörben 
 Insgesamt 8.522 Papierkörbe in 
Grünanlagen mit 955 
Hundekottütenspendern (HKTS) sind 
aufgestellt. 
 Insgesamt 14.776 Papierkörbe im 
öffentlichen Straßenland mit 970 
HKTS sind aufgestellt. 
Laufend 
bedarfsorientierter 
Ausbau von 
Papierkörben und 
HKTS.

18 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Maßnahmen zur Abfallvermeidung 
 
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Europäische  
Woche der 
Abfallvermeidung  
(EWAV) 
 Das Thema der EWAV 19. bis 27. 
November 2022 war: „Nachhaltige 
Textilien: Wiederverwendung statt 
Verschwendung“. 
 Die Online-Plattform „AWB 
Nachhaltigkeits-Guide“ wurde um 
Initiativen mit dem Schwerpunkt 
Textilien erweitert. 
 Aktionen mit 
Kooperationspartner*innen in zwei 
Stadtteilbibliotheken.  
 Auf den Social-Media-Kanälen gab es 
nachhaltige Einkaufstipps für Kleidung 
und Verweise zur Tauschbörse. 
 Die AWB nahm an der Aktion bereits 
zum elften Mal teil. 
 
Teilnahme an der 
nächsten 
Aktionswoche  
18. bis 26. 
November 2023 
zum Thema 
„Verpackung“. 
 
Der 
Nachhaltigkeits-
Guide wird  
fortgeführt und 
stetig aktualisiert. 
Pädagogische 
Bildungsmaßnahmen 
an Schulen, Kitas 
und auf 
Veranstaltungen 
 Das Beratungsteam treibt die 
Themen Abfallvermeidung für 
sämtliche Wertstofffraktionen bei 
Projekttagen, Aktionsständen, 
Vorträgen, auf Messen und 
Stadtteilfesten, in spielerischen 
Lerneinheiten und Erklärfilmen 
konstant voran und nutzt und 
entwickelt stetig anschauliche 
Materialien zum Mitmachen und 
Interagieren. So werden bei ihren 
Kontakten Kinder und Erwachsene 
für die Themen Nachhaltigkeit und 
Abfallvermeidung begeistert.  
Fortführen und 
Ausbauen der 
Maßnahmen.

19 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Erstellung eines Zero-Waste-Konzepts für die Stadt Köln 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschloss en, dass ein Zero-Waste-Konzept 
für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal 
und Handeln verbunden, verstärkt mehr Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser 
zu trennen, Ressourcen zu schonen  und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht 
darum, überhaupt keine Abfälle mehr zu verursachen  – engagiertes Ziel ist vielmehr 
eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die möglichst wenig Abfall produziert, keine 
Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst, konsequent und 
verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt. 
Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung das Wuppertal 
Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut 
für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH), Zero Waste Germany e. 
V. und circulatemore beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln 
unterstützt von AWB und AVG Köln.  
Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen 
Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des Zero-Waste-
Konzepts bis Ende 2022 vor. Der Erstellungsprozess des Konzepts hat sich im Laufe 
des Jahres 2022 verzögert, weswegen die Fertigstellung  des Zero-Waste-Konzepts 
nun in 2023 vorgesehen ist.   
In 2022 waren die Kölner*innen und Akteur *innen der Stadtgesellschaft über das 
städtische Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ eingeladen, auf die Fragen „Was tun 
Sie, um Abfälle zu vermeiden? Wie könnte Köln mehr Abfälle vermeiden? Welche Ziele 
sollte Köln sich setzen?“ zu antworten. Mit 433 Vo rschlägen war die Resonanz sehr 
groß. Zahlreiche Beteiligte aus lokalen Vereinen, Verbänden, Initiativen, 
Unternehmen, der Kölner Stadtverwaltung und verschiedenen Institutionen der 
Stadtgesellschaft erarbeiteten in insgesamt vier Workshops Ideen zur 
Abfallvermeidung.  
Außerdem entstand ein Logo, das zusammen mit der Erstellung des Zero -Waste-
Konzepts in einer Pre ssemitteilung vom 6. Januar 2022 der Öffen tlichkeit bekannt 
gemacht wurde.  
Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnah men – wie 
Bildungsarbeit zur Abfall trennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, 
Bewerbung der Nutzung der Wertstoffbehälter oder der Schadstoffmobile, die Online-
Plattform zur Vermeidung  von Einwegbechern to g o, ein Müll -ABC, der 
Nachhaltigkeitsguide oder die regelmäßige Teilnahme an der Europäischen Woche 
der Abfallvermeidung (EWAV)  – werden im zu erstellenden Maßnahmenkatalog 
berücksichtigt.  
Die Erstellung des Zero -Waste-Konzeptes und die 
daraus resultierenden  Maßnahmen befinden sich 
derzeit in der finalen Abstimmung. Das Konzept soll 
im Frühjahr /Sommer 2023 dem Rat der Stadt Köln 
vorgestellt werden. D ie Konzeptumsetzung soll im 
Anschluss vorbereitet und gestartet werden.

20 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Maßnahmen zur Abfallverwertung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat Ende September 2022 eine n Beschluss zur Umsetzung 
eines Modellversuchs für die Einführung einer Pflichtbiotonne gefasst. Das Ziel ist es, 
noch stärker als bisher die Anschlussquoten zu erhöhen und damit noch mehr 
Bioabfälle aus den Kölner Haushalten zu erfassen. Noch in 2022 wurd e an einem 
Konzept gearbeitet, wie ein solches Pilotprojekt umgesetzt werden kann. Im Mai 2023 
wird dem Betriebsausschuss ein Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorgelegt 
werden. 
Darüber hinaus wurde i n 2022  mit gezielter Bioabfallberatung und vertrieblich en 
Aktivitäten für die Nutzung der Braunen Tonne mit dem Ziel einer geringeren 
Störstoffquote im Bioabfall geworben. Aufgrund der zeitgleichen und vorzeitigen 
Umstellung des Bioleerungsr hythmus wurde entschieden, nicht aktiv an der Aktion 
„Biotonne für Deutschland“ im Herbst 2022 teilzunehmen. Entsprechende Inhalte und 
Kommunikationsmaßnahmen auf Social Media wurden zwar vorbereitet, a ber nicht 
aktiv veröffentlicht, weil die Kölner Bürger*innen zu diesem Zeitpunkt vermutlich nicht 
mit Verständnis auf eine aktive Bewerbung zur Nutzung der Biotonne reagiert hätten: 
Der Leerungsrhythmus der Biotonne wurde aufgrund eines hohen krankheitsbedingten 
Personalausfalls bei der AWB im Aktionszeitraum am 31. Oktober  vorzeitig in den 
zweiwöchigen Rhythmus umgestellt. 
Die sonstige Kommunikation zur Nutzu ng und Wichtigkeit der Biotonne  wurde im 
Rahmen des Redaktionsplans umgesetzt. 
Maßnahme Beschreibung Nächste Schritte 
Ausbau der 
Bioabfall-
sammlung 
Es wurde ein Konzept zwischen der Stadt 
Köln, der AWB und AVG Köln mit 
verschiedenen Maßnahmen erarbeitet und 
am 4. März 2021 im Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaft vorgestellt, um die 
Bioabfallsammlung zur Erreichung der AWK-
Ziele 2027 auszubauen.  
In 2022 umgesetzt: 
 Einführung der zusätzlichen, 
kostenpflichtigen Biotonne ab  
01. Januar 2022.  
 Akquise neuer Biotonnen durch die 
gezielte Ansprache der Bürgerschaft 
durch die AWB zur Erreichung der 
Anschlussquote (Bioabfallberatung 
und vertriebliche Aktivitäten). 
Laufende Umsetzung 
der Maßnahmen.  
Für 2023 ist ein 
Modellversuch zur 
Einführung einer 
Pflichtbiotonne 
geplant. Das Ziel ist 
es, noch stärker als 
bisher die 
Anschlussquoten zu 
erhöhen und damit 
noch mehr Bioabfälle 
aus den Kölner 
Haushalten zu 
erfassen. 
2023 ist ebenfalls ein 
Pilotprojekt 
zur Mobilen 
Grünschnittsammlung 
geplant.

21 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Aufgrund der hohen Anschlussgrade der Abfallbehälter für Altpapier (PPK) und 
Wertstoffe (LVP) von rund 90  % tritt ein gewisser Sättigungsgrad ein, bei dem ein 
Verbesserungspotenzial nur noch in sehr kleinen Schritten möglich ist (siehe 4.2 
Anschlussgrad der Wertstoffbehälter, S. 23). In diversen Aufklärungspostings wurde 
im Jahr 2022 auf die Notwendigkeit des Recycelns und auf die Nutzung der 
verschiedenen Wertstoffbehälter hingewiesen. Die Postings zu den drei Fraktionen 
gaben Tipps, was in die Tonne darf und was nicht und informierten über die Wichtigkeit 
der Abfalltrennung. 
 
 Infrastrukturelle Entwicklungen 
 
Vergärungsanlage Köln-Niehl 
Die Vergärungsanlage (VGA) mit einer Jahreskapazität von rund 20.000 t ist Ende 
2020 offiziell in den Betrieb gegangen und wird von der AVG Kompostierung  seither 
zur Verarbeitung der Kölner Bioabfälle betrieben. Der tatsächliche Durchsatz ist unter 
anderem abhängig vom Energiegehalt der Bioabfälle und technisch von der 
sogenannten Rührwerkslast, vereinfacht ausgedrückt von der Dichte des Gärsubstrats 
im Fermenter. So konnten im Jahr 2020 rund 19.600 t, im Jahr 2021 rund 18.100 t und 
in 2022 18.921 t verarbeitet werden.  
 
Die VGA produziert mit angeschlossener Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) ein 
Biomethan, das über eine  von der Rheinisc hen Netzgesellschaft errichtete  
Biogaseinspeiseanlage (BGEA) in das örtliche Erdgasnetz zur Versorgung der 
Endverbraucher*innen eingespeist wird. Mit dem eingespeisten Biomethan  könnten 
bis zu 1.000 Haushalte pro Jahr versorgt werden.  Nach der Vergärung gehen die  
Gärreste aus dem Fermenter zurück in die Kompostierungsanlage und werden mit 
dem restlichen Bioabfall vermischt und kompostiert. Nach drei bis vier Wochen ist 
daraus Kompost geworden. Die für die Vergärung und Biogasaufbereitung notwendige 
Wärme stammt aus der Restmüllverbrennungsanlage. Diese Verknüpfung ist erstmalig 
in Deutschland realisiert worden.  
 
Insgesamt konnten im Jahr 2020 rund 856.000 Nm3 bzw. rund 9.215.000 kWh, in 2021 
rund 860.000 Nm 3 bzw. 9.258.000 kWh und in 2022 r und 960.000 Nm3 bzw. 
10.337.426 kWh in das Kölner Erdgasnetz eingespeist werden. 
Seit September 2021 steht bei der AVG Ressourcen außerdem eine Biogastankstelle 
zur Verfügung. Dieses Gemeinschaftsprojekt der AVG Kompostierung, der AWB, der 
RheinEnergie AG,  REMONDIS und GVG Rhein -Erft erlaubt das Betanken der 
Sammelfahrzeuge mit klimafreundlichem Biomethan, das aus dem Kölner Bioabfall 
produziert worden ist; ein gutes Beispiel für „Circular Economy“. Im Jahr 2022 konnten 
durch Nutzung des Biomethans rund 3.9 00 Tonnen CO 2 gegenüber fossilen 
Energieträgern eingespart werden.

22 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
Abb.: Vergärungsanlage der AVG Kompostierung GmbH 
 
Kunststoffsortierung 
Im Kontext mit der Kunststoffstrategie der EU hat die AVG Köln das Projekt „Installation 
einer Kunststoffsortierun g in der Vorschaltanlage  (VSA) der 
Restmüllverbrennungsanlage (RMVA)“ entwickelt. 
Ziel der Maßnah me ist es, aus dem Hausmüll sogenannte  3-D-Kunststoffe (z um 
Beispiel Waschmittelflaschen) auszusortieren und in die stoffliche Verwertung 
zurückzuführen. Auch Folien sollen aussortiert und zunächst zu hochwertigem 
Brennstoff aufbereitet werden. Sobald für die Folien eine stoffliche Verwertung 
technisch und wirtschaftlich möglich ist, sollen auch diese stofflich verwertet werden. 
Aktuelle Forschungsergebnisse und  Pilotvorhaben der petrochemischen Industrie 
lassen dies in Zukunft erwarten. Das Genehmigungsverfahren wurde erfolgreich 
abgeschlossen. Derzeit läuft die Realisierung. D ie Umbauarbeiten müssen im 
laufenden Betrieb der RMVA durchgeführt werden. Die Inbetriebnahme ist Ende 2023 
geplant. 
 
Verlagerung des Rostaschetransportes auf die Schiene 
Die Rostaschen der Restmüllverbrennungsanlage werden derzeit mit rund 7.000 LKW-
Transporten jährlich zur Rostascheaufbereitungsanlage nach Erftstadt transportiert. 
Dies entspricht einer Gesamtfahrstrecke von rund 460.000 LKW-km pro Jahr. 
Durch die Verlagerung der LKW -Transporte auf die Schiene soll zukünftig die 
regionale Verkehrsinfrastruktur – insbesondere auch im Kölner Norden –  entlastet 
sowie CO2-Emissionen vermieden werden. Die AVG Köln sieht hierin einen wichtigen 
Beitrag zur Erreichung der Verkehrswende in Köln.  
 
Ab dem Jahr 2024 soll die Rostasche der Müllverbrennung direkt mit der Krananlage 
aus dem Rostaschebunker in spezielle Container auf die Bahn verladen werden. Nach 
dem Bahntransport zum Container-Terminal in Hürth-Knapsack werden die Container 
von der Bahn auf den LKW umgeschlagen und über die sog. „letzte Meile“ zur 
Rostascheaufbereitungsanlage in Erftstadt-Liblar transportiert. 
 
Für die Bahnverladung soll die bestehende, gute Gleisinfrastruktur und Anbindung an 
das Gleisnetz der HGK genutzt werden. Hierzu wird die bestehende Gleisanlage

23 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
erweitert und über ein zusätzliches Gleis an den Nebengleisanschluss von Ford 
angeschlossen. Eine entsprechende Vorplanun g für die Gleise wurde im Vorfeld von 
der HGK erstellt, die Genehmigungs - und Ausführungsplanung wurde an ein 
Ingenieurbüro vergeben. Im Rahmen eines Vororttermins wurde die Vorplanung mit 
der zuständigen Genehmigungsbehörde und mit der Fa. Ford abgestimmt . Ford, als 
Inhaber des Nebenanschlussgleises, hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt, so 
dass der bestehende Gleisnutzungsvertrag zwischen Ford und AVG Köln 
entsprechend angepasst wurde. Weiterhin soll die Krananlage des Rostaschebunkers 
an der westlichen Stirnseite in Richtung Gleisanlage verlängert werden, so dass eine 
direkte Beladung aus dem Rostaschebunker auf die Bahn erfolgen kann. Zur 
Vermeidung von möglichen Staubemissionen bei der Bahnverladung ist eine 
Entstaubungsanlage im Bereich der Rostascheverladung vorgesehen. Auch sollen die 
für den Bahntransport erforderlichen Behälter mit einem festen Deckel verschlossen 
werden, um mögliche Staubemissionen beim Transport zu vermeiden. Dafür wurde in 
Zusammenarbeit mit einem Behälterhersteller ein speziel les Containerdeckelsystem 
konzipiert. 
 
Die Entwurfs - und Genehmigungsplanung für die Rostascheverladung und für die 
erforderliche Gleiserweiterung sind bereits weit fortgeschritten, so dass ein Entwurf 
des Genehmigungsantrages zur Abstimmung mit der Bezirk sregierung im 2. Quartal 
2023 eingereicht werden soll. 
 
Mit der HGK bzw. mit deren Beteiligungsgesellschaften CTS Container -Terminal 
GmbH (CTS), RheinCargo und KCG Knapsack Cargo GmbH (KCG) wurde des 
Weiteren ein Gesamtbetriebskonzept für die Transportabwicklung abgestimmt.  
In ersten Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden – Eisenbahnbundesamt und 
Bezirksregierung Köln – konnte bereits vereinbart werden, dass das 
Genehmigungsverfahren allein von der Bezirksregierung Köln konzentriert 
durchgeführt wird. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung auf Antrag der AVG Köln 
entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben 
nicht erforderlich ist. 
Neben den technischen Fragen werden derzeit aufgrund der inflationären 
Preisentwicklung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nochmals überprüft. 
 
 
Neubau der Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage 
Für die bestehende Rostascheaufbereitungs- und Konditionierungsanlage (RAKA), die 
im Jahr 2010 in Betrieb genommen wurde, muss in den kom menden Jahren Ersatz 
geschaffen werden. Durch den naturgemäß hohen Verschleiß bei der Aufbereitung 
von Rostaschen ist ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Bestandsanlage langfristig 
nicht darstellbar. Aus diesem Grund hat sich die AVG Köln entschieden , eine neue 
Anlage unmittelbar neben der Bestandsanlage zu errichten. Diese neue Anlage soll 
dann – voraussichtlich ab 2025 – unmittelbar von der AVG-Gruppe betrieben werden. 
 
Zur Vorbereitung zukünftiger Baumaßnahmen wurde im Frühjahr 2021 bereits ein Teil 
der zukünftigen Betriebsfläche mit aufbereiteten mineralischen Schlacken verfüllt, um 
einerseits das gewünschte Geländeniveau zu erreichen und andererseits erforderliche 
Verdichtungen des ehemaligen Hausmüll -Deponiegeländes zu erreichen. Setzungen 
von bis zu 50 cm sind hier bereits erfolgt. 
Bevor auch die weitere Fläche des zukünftigen Betriebsgeländes verfüllt wird, muss 
ein Teil der heutigen – ohnehin stark sanierungsbedürftigen – Zufahrtsstraße zur

24 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Deponie verlegt werden. Die dafür erforderliche Planun g ist weitestgehend 
abgeschlossen, sodass eine entsprechende Änderungsanzeige bei der 
Genehmigungsbehörde eingereicht wurde. Ein für die Vergabe der Bauleistungen 
erforderliches Baugrundgutachten konnte aufgrund fehlender Angebote erst kürzlich 
mit deutlicher Verzögerung vergeben werden. Der für das 4. Quartal 2022 geplante 
Abschluss der Verlegung der Zufahrtstraße wird sich deshalb um mehrere Monate 
verzögern. Im Anschluss kann mit der Herrichtung des zukünftigen Betriebsgeländes 
fortgefahren werden.   
 
Mit Abschluss der Vorplanungsphase des Projektes wurden grundsätzliche Fragen zu 
Optionen der Verfahrenstechnik und zur Aufstellungsplanung bereits gemeinsam mit 
dem beauftragten Ingenieurbüro geklärt. Eine wesentliche Frage für den Fortgang des 
Projektes wi rd die technische Ausstattung der neuen Anlage sein. Neben einer 
technisch ausgereiften Grundkonfiguration der Anlage kann zusätzlich in eine 
innovative Erweiterung zur Ausschleusung weiterer Metallfraktionen investiert werden. 
Da die Wirtschaftlichkeit der neuen Technik jedoch noch nicht ausreichend belegt ist, 
könnten Risiken durch öffentliche Fördergelder gemindert werden. Für die 
entsprechende Fördermittelbeantragung beim Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz wurde im April die Projektskizze eingereicht. Im September teilte der 
zuständige Projektträger ZUG mit, dass der Projektvorschlag positiv bewertet wurde. 
Mitte Dezember wurde der Förderantrag eingereicht. Mit einem Bescheid über 
potentielle Fördermittel ist nach aktueller Information des Projektträgers jedoch nicht 
vor dem 3. Quartal 2023 zu rechnen. 
 
Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorplanung und mehreren durchgeführten 
Sortierversuchen in externen Anlagen hat nun die Entwurfs - und 
Genehmigungsplanung begonnen. Alle für den Genehmigun gsantrag erforderlichen 
Gutachten wurden bereits beauftragt. Nach erteilter Plangenehmigung für die 
Erweiterung der Deponie „Vereinigte Ville“ (siehe zum Vorhaben unten) durch die 
Bezirksregierung Arnsberg soll dann voraussichtlich Mitte 2023 der 
Genehmigungsantrag für den Bau der RAKA eingereicht werden. Zeitgleich wird die 
Planung der Infrastruktur und die Einbindung des Betriebsgeländes in den Standort 
der Deponie „Vereinigte Ville“ vorangetrieben. 
 
 
CO2-Abscheidung und Nutzung bei der RMVA 
Die RMVA emittiert jährlich mehr als 700.000 t CO2 und ist damit eine der großen CO2-
Punktquellen in Köln. Rund 50 % des CO 2 gilt dabei als regenerativ, da es nicht aus 
Abfällen fossilen Ursprungs stammt, sondern aus Biomassen. 
 
Die Klimaziele der Stadt Köln und die ab  dem Jahr 2024 beginnende finanzielle 
Belastung durch die im Oktober verabschiedete Einbeziehung der 
Müllverbrennungsanlagen in das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz 
(BEHG) erfordern eine CO2-Strategie der Müllverbrennung der AVG Köln. 
 
Ein Projekt der AVG Köln sucht nach Möglichkeiten der Dekarbonisierung der RMVA. 
So könnten CO 2-Emissionen vermieden werden, indem sie im Abgasstrom 
abgeschieden und anschließend rohstofflich in der Chemieindustrie oder in anderen 
Wirtschaftsbereichen genutzt werden könnten. Im Rahmen des Projektes wurde von 
der AVG Köln eine Machbarkeitsstudie zur technischen und wirtschaftlichen 
Realisierbarkeit einer CO 2-Abscheidung in der RMVA Köln in Auftrag gegeben. Das

25 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
beauftragte Ingenieurbüro hat festgestellt, dass die technische Einbindung einer CO2-
Abscheideanlage in die Rauchgasreinigung der RMVA technisch grundsätzlich 
möglich ist. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der energetische, technische und 
wirtschaftliche Aufwand einer CO 2-Abscheidung in der Rauchgasreinigung 
außerordentlich hoch ist.  
 
Zur weiteren Nutzung und/oder Entsorgung von abgeschiedenem CO2 werden seitens 
der AVG Köln aktuell Gespräche mit verschiedenen Marktteilnehmern geführt. Erste 
Aussagen lassen darauf schließen, dass sich ein Markt für die stoffl iche Nutzung von 
„grünem CO2“ (aus der Verbrennung biogener Anteile im Müll) bilden könnte, während 
sich für „graues CO 2“ (aus der Verbrennung von fossilen Anteilen - insbesondere 
Kunststoffen) lediglich eine Ablagerung in geeigneten geologischen Schichten  
abzeichnet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die zukünftige CO 2-Logistik. 
Die Transportoptionen Pipeline, Bahn und Schiff werden aktuell mit der HGK und 
weiteren Dienstleistern geprüft.  Auf europäischer Ebene werden derzeit 
Rahmenbedingungen für gr enzüberschreitende CO 2-Transporte, CO 2-Verwertung 
bzw. -Einlagerung (CCUS) und CO 2-Bilanzierungssysteme entwickelt. Mit ersten 
konkreten Ergebnissen ist hier aber voraussichtlich nicht vor 2024 zu rechnen. 
 
Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville 
Der Betrieb der Deponie Vereinigte Ville verursacht noch auf lange Zeit jährlich hohe 
Kosten für die Folgen aus der Ablagerung von nicht vorbehandeltem Haus - und 
Gewerbemüll (Deponiesickerwasser/Deponiegas) in den Jahren 1970 bis 2005. Eine 
Überprüfung des Aufwandes für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie zeigt, dass 
bisher angesparte Rückstellungen aller Voraussicht nach bei weitem nicht reichen 
werden. Während man z. B. in früheren Jahren davon ausging, dass eine Behandlung 
des Deponiesickerwassers rund 3 0 Jahre nach Abschluss der Stilllegungsphase 
notwendig ist und dies auch als Mindestvorgabe gesetzlich geregelt wurde, so zeigen 
jüngere Veröffentlichungen, dass Zeiträume von 80 bis 120 Jahren oder noch länger 
angenommen werden müssen. Auch das durch die Abbauprozesse entstehende 
Deponiegas fällt deutlich länger an. Diese Effekte verlängern den entsprechenden 
Betreuungsaufwand für die Deponie (Nachsorge) und zwar weitgehend unabhängig 
von der Fortentwicklung (Stilllegung oder Weiterbetrieb) der Deponie. 
 
Über eine Erhöhung des Deponievolumens ist künftig eine Bewirtschaftung der 
vorgenannten Kostenblöcke durch Deckungsbeiträge aus weiteren 
Abfallanlieferungen mittel - und langfristig möglich. Dies würde die Belastung des 
städtischen Haushalts stark reduzieren. 
Vor diesem Hintergrund und zur Gewährleistung einer langfristigen 
Entsorgungssicherheit strebt die AVG Köln in enger Abstimmung mit den beiden 
Deponienachbarn und der Stadt Köln einen Ausbau der Deponie Vereinigte Ville mit 
dem Ziel eines langfristigen Weiterbetriebs an. Der Rat der Stadt Köln hat diese 
Vorgehensweise mit Ratsbeschluss vom 3. Mai 2018 befürwortet  und die AVG 
entsprechend mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beauftragt. 
 
Parallel zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens führt die AVG Köln Gespräche 
mit den beiden Deponienachbarn, da die Umsetzung des geplanten Weiterbetriebs 
auch eine Abfallablagerung auf Grundstücksflächen der Nachbarn notwendig macht. 
Dabei ist für die Deponie der Stadt Köln aufgrund ihrer Lage in unmi ttelbarer 
Nachbarschaft bereits rekultivierter Landschaftsteile (z.B. Bleibtreusee) nur eine

26 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Entwicklung in Richtung der Deponienachbarn möglich. Die Abbildung zeigt die 
Ausdehnung künftiger Deponiebereiche (unter Vorbehalt der Genehmigung). 
 
 
Abb.: Anlehnungsbereiche der Deponien 
 
Entscheidungsgrundlage zur Fortführung des Deponiebetriebes  bildet eine 
umfangreiche Kosten - und Erlösprognose, die belegt, dass die Vorgaben aus dem 
Ratsbeschluss vom 3. Mai 2018 erreicht werden können. Die Einhaltung dieser 
Vorgaben wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gutachterlich bewertet 
und bestätigt. 
Auf Basis der derzeit laufenden Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung und der 
geprüften Kosten -/Erlösprognose soll der weitere Abstimmungsprozess zu einer  
diesbezüglichen Ratsvorlage im 1. Halbjahr 2023 führen. 
 
Dieser Prozess läuft praktisch im Parallelverfahren zum öffentlich -rechtlichen 
Genehmigungsprozess. Der mittlerweile beantragte Weiterbetrieb des 
Deponiestandortes soll wieder auf der Basis von zwei  Anträgen auf Planfeststellung 
durchgeführt werden. AVG Köln und RIS stellten mit Datum vom 11. Oktober 2021 
einen gemeinsamen Antrag, RWE Power zeitgleich einen Parallelantrag. Mit diesen 
Anträgen hat die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 
am 17. Dezember 2021 das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Die 
Antragsunterlagen wurden vom 3. Januar 2022 bis zum 2. Februar 2022 öffentlich 
ausgelegt. Rund 30 Träger öffentlicher Belange (Fachbehörden, Kommunen, Strom - 
bzw. Kommunikations-Netzbetreiber u.a.) haben zu den Antragsunterlagen Stellung 
genommen, darüber hinaus gab es sechs private Einwendungen. Im November 2022 
wurde die Synopse zur Beantwortung aller Stellungnahmen und Einwendungen 
abgegeben. Ein Genehmigungsbescheid wird n ach weiteren Verfahrensschritten im 
Sommer 2023 erwartet.

27 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Papierkörbe und Hundekottütenspender 
 
Wie in den vergangenen Jahren wurde das Angebot von Papierkörben und 
Hundekottütenspendern im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen weiter 
ausgebaut. Im letzten Quartal wurden insbesondere an den KVB-Haltestellen rund 200 
Papierkörbe ausgetauscht. 
In der AWB -App und auf der AWB -Internetseite werden sämtliche Standorte der 
Hundekottütenspender im Kölner S tadtgebiet angezeigt. Ende 2022  besteht das 
Angebot stadtweit aus rund 23.300 Papierkörben mit rund 1.900 
Hundekottütenspendern: 
 
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland und Grünanlagen: 
Öffentliches Straßenland 2018 2019 2020 2021 2022 
Straßenpapierkörbe 13.399 13.545 13.632 13.695 13.707 
Papierkörbe mit 
Hundekottüten-Spendern 840 888 944 965 970 
Unterflurmüllsammelbehälter  
(UMS an KVB-Haltestellen) 103 103 103 101 99 
Summe 14.342 14.536 14.679 14.761 14.776 
 
In 2022 wurde n nach Beschluss des 
Betriebsausschusses Abfallwirtschaft in allen 
Stadtbezirken rund 450 Papierkörbe in Grünanlagen mit 
Pendelklappen versehen. 
 
Tieren, wie z.  B. Krähen, soll es dadurch erschwert 
werden, Abfälle aus Papierkörben herauszuziehen, zu 
zerfleddern und in den Grünanlagen zu verteilen . 
Hierdurch soll das Stadtbild aufgewertet und eine 
Reinigung der Grünanlage vereinfacht werden. 
 
 
 
 
 
Grünanlagen 2018 2019 2020 2021 2022 
Straßenpapierkörbe 
(„Raketen“) 6.915 7.158 7.321 7.518 7.542 
Papierkörbe mit 
Hundekottüten-
Spendern  
675 732 930 948 955 
Unterflurbehälter (UFB) 25 25 25 25 25 
Summe 7.615 7.915 8.276 8.491 8.522 
„Grüne Rakete“ mit Pendelklappe

28 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
4 Mengenentwicklung und Prognose 
 
 Entwicklung der Kölner Abfallmengen 
 
In den vergangenen Jahren konnten die Gemischten Siedlungsabfälle immer weiter 
reduziert werden, entsprechend stieg die Wertstofftrennung weiter an. Hervorzuheben 
ist, dass nicht nur K öln in 2022 einen historischen Abfallmengen rückgang in allen 
Fraktionen zu verzeichnen hat, sondern insgesamt auch alle anderen Kommunen 
Nordrhein-Westfalens.  
 
Es ist eine Verringerung der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum 
Vorjahr zu verzeichnen.  Der Rückgang der  Restmüllmenge um 5,3 %  und der Pro-
Kopf-Menge um 44 kg ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst 
viel (Rest-) Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung.  
 
Die En twicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Ho lsystem ist weiterhin 
positiv. Die gesammelte Tonnage aller Wertstoffe ist in 2022 insgesamt gesunken, 
über die Gründe des starken Rückgangs der Gesamtabfallmenge und aller darin 
enthaltenen Fraktionen ka nn nur spekuliert werden: Die Abnahme beim Grünschnitt 
ist, wie oben bereits beschrieben, witterungsbedingt. Die Mengen häuslich anfallenden 
Restmülls sowie die Mengen an Wertstoffen inklusive biogener Abfälle können 
zurückgegangen sein, weil die Bürger*in nen nicht mehr hauptsächlich mobil arbeiten 
und einen Teil ihrer Abfälle im Arbeitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen . 
Zudem hat infolge des Ukraine-Kriegs die Inflation in 2022 gegenüber 2021 erheblich 
zugenommen, sodass ein konsumbedingter Rückg ang der Abfallmengen 
angenommen wird. 
Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte 
Ziel, die Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen. 
AWB und AVG Köln arbeiten weiterhin an Kommunikationskonze pten und 
Pilotprojekten, um die Akzeptanz der Biotonne weiter zu erhöhen und auf die 
erweiterte Befüllung auch mit gekochten Essensresten hinzuweisen. 
Die AWK-Ziele werden im Zusammenhang mit dem erarbeiteten Zero-Waste-Konzept 
bei der nächsten anstehenden Fortschreibung des AWK in 2024 weiterentwickelt. Bis 
auf die Mengenentwicklung bei der Bioabfallsammlung und der stofflichen 
Verwertungsquote sind die aktuellen Mengenentwicklungen insgesamt wie pro Kopf in 
den weiteren Abfallfraktionen aus Abfallvermeidu ngssicht grundsätzlich sehr zu 
begrüßen und übertreffen die bisher im AWK gesetzten Ziele.

29 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Entwicklung der Kölner Abfallmengen insgesamt 2018-2022 und Ziel 2027: 
Abfallart ASN 2018 2019 2020  2021  2022 Ziel 
2027 
Gemischte  
Siedlungsabfälle (t) - 290.284 286.937 291.645  290.361  270.420 299.200 
Restmüll 
inkl. 
Krankenhausabf. 
200301 246.260 242.666 245.132  243.175  230.304 253.500 
Sperrmüll 200307 43.210 43.461 45.730  46.164  39.419 44.900 
Schadstoffe diverse 814 799 783  800  697 800 
Asbesthaltige  
Abfälle 170605 - 220 490  222  123 - 
Infrastrukturabfälle 
(t) - 94.626 99.243 89.719  85.021  87.758 105.500 
Straßenkehricht 200303 4.983 4.672 4.374  4.945  3.981 5.900 
Sonstige 
gemischte 
Siedlungsabfälle 
200301 
u.a. 9.474 8.600 9.000  10.146  9.265 11.000 
Abfälle aus der  
Kanalreinigung 200306 1.271 1.478 773  813  933 1.500 
Schlämme aus der  
Abwasserreinigung 190805 75.343 78.532 71.379  66.717  68.914 81.800 
Mineralik Friedhöfe 200202 3.555 5.962 4.193  2.400  4.665 5.300 
Biogene Abfälle (t) - 69.518 78.805 76.198  80.581  66.791 82.100 
Bioabfall 
(Biotonne) 200301 38.092 39.766 41.905  46.031  38.981 47.700 
Grünabfälle  200201 8.024 9.227 8.030  8.486  7.476 9.400 
Grünabfälle aus 
dem Kölner 
Stadtgebiet 
200201 23.402 29.812 26.263  26.064  20.334 25.000 
Wertstoffe (t) - 129.030 127.771 129.671  127.808  117.502 135.600 
Altpapier 200101 60.457 58.505 56.832  56.704  51.472 63.600 
Altkleider 200111 3.720 3.835 3.937  3.849  3.600 4.200 
E-Schrott diverse 5.995 6.329 6.427  5.873  5.052 7.500 
Altholz 200138 10.877 10.210 9.377  8.805  7.898 11.000 
Metalle 200140 2.151 2.235 2.184  1.940  1.572 2.400 
Wertstofftonne 150106 27.513 28.072 29.855  29.656  27.725 28.300 
Kunststoffe (WSC) 200139 299 317 286  286  271 300 
Glas 150107 18.018 18.269 20.773  20.695  19.912 18.300 
Summe (t)  - 583.458 592.756 587.233  583.771  542.471 622.400 
Einwohner*innen - 1.089.98 1.091.81 1.088.04  1.079.30  1.092.12 1.150.00 
pro Einwohner in 
Kg  - 535 543 540  541 497 541 
Verwertungsquote  
(Stofflich) - 57,7% 58,9 % 58,1 %  58,2 %  57,4% 59 % 
Darstellung der getrennt gesammelten Fraktionen in Tonnen für die Jahre 2018-2022:

30 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
 
Entwicklung der Kölner Abfallmengen in Kilogramm pro Kopf 2018-2022 und Ziel 2027: 
Abfallart ASN 2018 2019 2020 2021 2022 Ziel 
2027 
Restmüll 200301 225,9 222,3 225,3 225,3 210,9 220,4 
Sperrmüll 200307 39,6 39,8 42 42,4 36,1 39 
Schadstoffe diverse 0,7 0,7 0,7 0,7 0,6 0,7 
Infrastrukturabfälle - 86,8 90,9 82,5 78,8 80,4 - 
Bioabfall (Biotonne) 200301 34,9 36,4 38,5 42,6 35,7 41,5 
Grünabfälle 200201 7,4 8,5 7,4 7,9 6,8 8,2 
Grünabfälle aus dem 
Kölner Stadtgebiet 200201 21,5 27,3 24,1 24,1 18,6 21,7 
Altpapier 200101 55,5 53,6 52,2 52,5 47,1 55,3 
Altkleider 200111 3,4 3,5 3,6 3,6 3,3 3,7 
E-Schrott diverse 5,5 5,8 5,9 5,4 4,6 6,5 
Altholz 200138 10 9,4 8,6 8,2 7,2 9,6 
Metalle 200140 2 2 2 1,8 1,4 2,1 
Wertstofftonne 150106 25,2 25,7 27,4 27,5 25,4 24,6 
Kunststoffe (WSC) 200139 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3 
Glas 150107 16,5 16,7 19,1 19,2 18,2 15,9 
Gesamt (kg/pro Kopf) - 535 543  540 541 497 541,2

31 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 
 
Der Anschlussgrad der drei wesentlichen Wertstofffraktionen Biogene Abfälle, 
Altpapier und Wertstoffe  (LVP) konnte in den vergangenen Jahren er folgreich 
ausgebaut werden. Bei allen Fraktionen ist ein erfreulich steter Anstieg zu beobachten. 
Im Abfallwirtschaftskonzept sind keine expliziten Ziele für die Ans chlussquoten 
festgelegt worden. 
 
Anschlussgrad der Wertstoff-Behälter 2018-2022: 
Abfallart 2018 2019 2020 2021  2022 
Biogene Abfälle 60,23% 61,56% 63,25% 64,65%  65,76% 
Altpapier 88,30% 88,72% 89,23% 89,71%  90,11% 
Wertstoffe (LVP) 84,65% 85,36% 86,08% 86,73%  87,32% 
 
 
Darstellung der Anschlussgrade der Wertstoff-Behälter in Prozent für 2018-2022:

32 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
5 Fazit und Ausblick 
 
Die Leistungsfähigkeit  der Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im 
Berichtszeitraum durchweg gewährleistet. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem 
Zeitpunkt sichergestellt. 
Die Gesetzgebung – auf europäischer und auf Bundesebene – vollzieht hinsichtlich 
der Kreislauf wirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Mit 
Wirkung für 2023 befinden sich gerade weitere Kabinettsentwürfe in 
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.  
In 2022 ist das Aufkommen der gemischten  Siedlungsabfälle gegenüber 2021 weiter 
gesunken. Insgesamt ist in 2022  sowohl pro Kopf in Kilogramm als auch die 
Gesamtabfallmenge in Summe  gesunken. In 2022 ist eine Verringerung der 
Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der 
Rückgang der Restmüllmenge um 5,3 % un d der Pro -Kopf-Menge um 44 kg (minus 
8,1 %) ist im Sinne des Zero -Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst viel (Rest -) 
Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung.  Die Umsetzung des Zero Waste -
Konzepts wird als Abfallvermeidungsprogramm künftig Teil der AWK -
Sachstandsberichterstattung werden. 
Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesunken, entwickeln sich im Gesamten aber 
weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Anteil der stofflich  verwerteten 
Abfälle lag in 2022  nur knapp unte r dem Zie lwert des AWK für 2027 und ist im 
vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen 
konnte demgegenüber weiter gesteigert werden. 
Die Beseitigung von wilden Müllablagerungen hatte – vor dem Hintergrund einer 
verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums – einen hohen Stellenwert. So wird das 
erfolgreiche Pilotprojekt zur Qualitätsverbesserung in den Bezirken 2022 in Porz in 
2023 im rechtsrheinischen Köln fortgeführt. Das Ziel ist eine weitere Optimierun g der 
Stadtsauberkeit, die Reduzierung von Littering sowie das Sammeln weiterer 
Erkenntnisse für eine Fortführung und den möglichen Ausbau der neuen Leistung in 
anderen Bereichen der Stadt ab 2024. 
2023 wird ein wichtiges Jahr für die Umsetzung weitreichender Projekte für die 
Themen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung werden. So wird die Politik im Mai 2023 
über das Konzept zur Umsetzung eines Modellversuchs für die Einführung einer 
Pflichtbiotonne beraten und als Grundlage für den Piloten eine Entscheidung treffen. 
Auch die Durchfü hrung der Hausmüllanalyse wird einen intensiven 
Arbeitsschwerpunkt bilden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden 
weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Projekte haben und so z.  B. die als 
Grundlage auf die weitere Ausgestaltung des Abfallgebührenmodells und ebenfalls in 
das Pilotprojekt Pflichtbiotonne einwirken,  als auch Effekte auf die Ausweitung der 
Wertstofferfassung haben und in den Folgejahren ab 2024 zu weiteren Aktivitäten 
führen. 
Als weiteres großes Projekt wird der Masterplan Sauberkeit in 2023 umgesetzt und mit 
externer Begleitung und einem breiten Beteiligungsverfahren von Bürger*innen und

33 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Stakeholdern das gesamte Jahr im Fokus von AWB, Stadtverwaltung und Politik 
stehen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab 2024 zu weiteren 
Arbeitsschwerpunkten und ersten Pilotprojekten führen. 
Ab 2023  soll auch die Abfallvermeidung in Köln mit einem unter Stadtbeteiligung 
erstellten Zero -Waste-Konzept weiter gestärkt und so die Ziele des 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes realisiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen aus 
dem Zero-Waste-Konzept wird maßgeblich 2023/2024 starten; der Sachstandsbericht 
im kommenden Jahr wird die geplanten Maßnahmen entsprechend aufgreifen. Gegen 
Ende 2024 soll es einen Zero-Waste-Bericht geben, der ebenfalls zur Abstimmung und 
Erstellung eines für Ende 2024 avisierten neuen Abfallwirtschaftskonzepts 
berücksichtigt werden soll.

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Anhang 
 
AWB Grill-Scouts 
Maßnahme 
Grill-Scouts beraten die Parkbesucher *innen während 
der Sommermonate zum Thema Picknick - und 
Grillabfälle. Sie weisen auf die Entsorgungsangebote der 
AWB hin und verteilen bei Bedarf „After-Grill-Büggel“ für 
Picknickabfälle. 
 
Ziel 
Stärkere Einbindung der Parkbesucher *innen, um die Parkanlagen sauber und 
attraktiv zu halten. 
Beteiligte 
AWB Grills-Scouts & Kölner Bürger*innen 
www 
www.grillscouts.awbkoeln.de 
Fakten 
Die Grill-Scouts sind bei sonnigem Wetter ab 20 Grad an 
Samstagen, Sonn- und Feiertagen i.d.R. von 14.00 bis 
20.00 Uhr mit den orangen en AWB-Fahrrädern in den 
Kölner Parks unterwegs. 
 seit Sommersaison 
2011 
 ca. 5.000 
Ansprachen/Jahr 
 
Coffe-to-go.koeln 
Maßnahme 
Webseite mit Kartenfunktion, Informationen und 
Adressen: hier kann man sich auf einen Blick informieren, 
welche Verkaufsstellen i n der Nähe Mehrwegbecher 
ausgeben und wieder zurücknehmen bzw. mitgebrachte 
kundeneigene Becher befüllen.  
Ziel 
- Reduzierung der Zahl der Einwegbecher durch Mehrweglösungen 
- Verbesserung der Stadtsauberkeit 
- Umweltschonung 
Beteiligte 
coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus der Stadt Köln, 
der AWB, der IHK Köln sowie Verbänden und Unternehmen aus Handel und 
Gewerbe. Sie richtet sich sowohl an Konsument*innen als auch an alle Unternehmen, 
die Heißgetränke in Köln anbieten.  
www 
www.coffee-to-go.koeln 
Fakten 
180.000 Einwegbecher für Heißgetränke werden täglich 
in Köln benutzt und weggeworfen. Diese Einwegbecher 
werden bereits nach ca. 15 Minuten Nutzung zum Abfall. 
 seit März 2018

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) 
Maßnahme 
Die EWAV ist Europas größte Kommunikationskampagne zu Abfallvermeidung und 
Wiederverwendung. 
Ziel 
Aufzeigen von praktischen Wegen aus der Wegwerfgesellschaft. Alle Europäer*innen 
sollen dafür sensi bilisiert werden, mit Alltagsgegenständen und dem 
Ressourcenverbrauch bewusster umzugehen und wo es geht, Abfälle zu vermeiden. 
Beteiligte 
Die EWAV als EU-weites Projekt wurde auf Initiative der Europäischen Kommission, 
im Zuge des Inkrafttretens der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Jahr 2008 auf den Weg 
gebracht. Die Gesamtkoordination ist bei ACR+, dem europäischen Verband von 
Städten und Regionen für Recycling und nachhaltiges Ressourcenmanagement, 
angesiedelt. Darüber hinaus agieren in nahezu allen europäischen Ländern National- 
oder Regionalkoordinatoren, um die Abfallvermeidungswoche vor Ort umzusetzen. 
 
In Deutschland koordiniert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die 
Kampagne im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und 
Reaktorsicherheit (BMU). Die kommunalen Unternehmen unterstützen die 
Abfallvermeidungswoche im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur 
Abfallberatung. Auch weitere Akteure aus Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft 
können sich an der Aktionswoche beteiligen und Veranstaltungen bzw. Programme 
organisieren. 
www  
www.wochederabfallvermeidung.de 
 
Kölle putzmunter 
Maßnahme 
Ganzjährige stadtweite Reinigungsaktion an öffentlichen 
Flächen, an der alle interessi erten Kölner *innen 
teilnehmen können. Wann, wo und wie lange eine 
Saubermachaktion stattfinde n soll, bestimmen die 
Teilnehmenden selbst.   
Ziel 
Stärkere Verankerung des Themas Sauberkeit öffentlicher Flächen im Bewusstsein 
der Bürger & Aufzuzeigen, dass jeder mitverantwortlich ist, sein Lebensumfeld sauber 
zu halten. 
Beteiligte 
Die Veranstaltungsgemeinschaft besteht aus der Stadt Köln, AWB, AVG Köln, Kölner 
Express und dem Dualen System Deutschland – "Grüner Punkt" GmbH & Co. KG. 
Die Organisation – Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und 
Müllbeuteln, Abfuhr des gesammelten Mülls – übernehmen die AWB. 
www 
www.awbkoeln.de/koelle-putzmunter 
Fakten 
In 2022 gab es 482 Aktionen mit über 16.000 Personen 
(2021: ca. 470 Aktionen mit rund 14.000 P.) 
 seit 2001

36 
       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Littering 
Beschreibung 
Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die 
bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen. 
Schwerpunkte 
Überall dort, wo viele Mens chen vorbei- oder zusammenkommen, z.B. entlang von 
Straßen, auf Park-, Rast - und Grillplätzen, auf Großveranstaltungen, an 
Wertstoffinseln, an sozialen Brennpunkten.  
Bandbreite 
Von Zigarettenkippen über To -Go-Verpackungen und (gefüllte) Hundekotbeutel b is 
hin zu Glas-, Plastik- und Papierabfällen in Grünanlagen. 
Ursachen 
U.a. mangelnde Umwelterziehung, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, fehlendes 
Verantwortungsbewusstsein, Nachahmung, mangelnde Kontrollen und fehlende oder 
zu geringe Strafen bei Verstößen. 
Folgen 
Ökonomisch und ökologisch beträchtlich: z.B. betrugen die Sammel - und 
Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln jährlich ca. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen 
die Gebührenzahler*innen. Tiere verwechseln insb. Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei 
herumliegenden Bioabfällen besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. 
Kunststoffabfälle führen auch zu den Mikroplastikeinträgen in die Umwelt.  Bei 
Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die unkontrollierte Verbreitung von 
schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich werden Litteringabfälle 
dem Materialkreislauf entzogen. 
 
Papierkörbe im öffentlichen Straßenland „Colonia“ 
Beschreibung 
- Edelstahl 
- 80 L 
Fassungsvolumen 
- mit Aschenbecher 
- aufgestellt im 
öffentlichen 
Straßenland 
 
2 Varianten:  
- ohne 
Hundekottütenspender 
- mit 
Hundekottütenspender

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
Papierkörbe in Grünanlagen „Rakete“ 
Beschreibung 
- Drahtgitterkorb 
- 70 l Fassungsvolumen 
- aufgestellt in 
Grünanlagen 
 
2 Varianten:  
- ohne 
Hundekottütenspender 
- mit 
Hundekottütenspender 
  
 
Repair Café 
Maßnahme 
„Repair Cafés“ sind die Initiativen, die Kölner Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit 
bietet, defekte Gebrauchsgegenstände wie Elektroger äte, Möbel oder 
Haushaltsgegenstände unter fachmännischer Anleitung reparieren zu lassen. 
Ehrenamtliche Handwerker, pensionierte Facharbeiter und andere erfahrene 
Personen helfen dabei, defekte Gegenstände zu reparieren. 
Ziel 
- Reparieren und Wiederverwenden 
- Nachhaltige Nutzung von (Elektro-)Geräten 
- Abfallvermeidung  
Beteiligte 
Div. ehrenamtlich betriebene Repair Cafés in Köln, die allen Kölner Bürger*innen offen 
stehen. 
 
Sag’s uns 
Maßnahme 
Meldeplattform der Stadt Köln (Webseite und integriert in 
„Stadt Kö ln-App“), in der Kölner Bürger *innen ihre 
Anliegen betreffend öffentliche Flächen online melden 
und die Bearbeitung nachverfolgen können, z.B. zur 
Straßenbeleuchtung oder zum Wilden Müll.  
Ziel 
Bereitstellung der Möglichkeit für Bürger*innen, Mängel im öffentlichen Straßenland 
schnell und einfach der Verwaltung zu melden, um das Stadtbild zu verbessern. 
Beteiligte 
Verwaltung der Stadt Köln mit Partner*innen – u.a. AWB, RheinEnergie AG, Stadtent-
wässerungsbetriebe Köln AÖR. 
www 
https://sags-uns.stadt-koeln.de 
Fakten 
Alleine die AWB hat im Jahr 2022 ca. 19.200 Meldungen bearbeitet („Littering“ bzw. 
„Wilder Müll“).

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       4. Sachstandsbericht zum AWK der Stadt Köln 
 
Vergärungsanlage Köln-Niehl 
Beschreibung 
- Am 03. November 2020 in Betrieb genommen 
- Jahreskapazität rund 20.000 t 
Ziel 
- Versorgung von bis zu rund 1.000 Haushalte n/Jahr mit dem eingespeisten 
Biomethan 
- Einsparung von bis zu 4.000 t CO2/Jahr 
 
Biogastankstelle 
Beschreibung 
- Am 28. September 2021 Inbetriebnahme der Biogastankstelle in Köln-Niehl 
Ziel 
- Schließung von Stoffkreisläufen 
- Bereitstellung umwelt- und klimafreundlicher Treibstoffe

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1191/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.04.2023
Erstellt
10.04.2023 08:00