3410/2021
Beantwortung der Anfrage AN 1753/2021 der SPD Fraktion "Digitale Kompetenz der Schüler*innen sichern"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 04.10.2021 3410/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 04.10.2021 Beantwortung der Anfrage AN 1753/2021 der SPD Fraktion "Digitale Kompetenz der Schüler*innen sichern" Mit Anfrage AN/ 1753/2021 vom 25. August 2021 mit dem Titel „Digitale Kompetenz der Schü- ler*innen sichern“ bringt die SPD-Ratsfraktion folgende Fragen ein: 1. Ist es richtig, dass in „neuen Schulen“ keine Computerräume mehr vorgesehen sind und die Stadtverwaltung für die Zukunft nur noch auf „Bring Your Own Device“-Konzepte setzt? 2. Wie viele Computerräume existieren an Kölner Grundschulen, wie viele an den weiterführenden Kölner Schulen, aufgeteilt nach Schulform? 3. Welche Entwicklung hat der Einsatz von Coding-Anwendungen an den Grundschulen seit 2018 genommen, nachdem in Folge des SPD-Antrags AN/0903/2017 ausgewählte Grundschulen mit Mini-Computern ausgestattet wurden? 4. Welche Anstrengungen werden unternommen, um an den Grundschulen beim Einsatz von Coding-Anwendungen gezielt auf Mädchenförderung zu achten? 5. Wie lang sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Störungstickets der Schul-IT betref- fend 1. Smartboards und 2. andere im Unterricht eingesetzte Endgeräte? Antwort der Verwaltung: Frage1: Ist es richtig, dass in „neuen Schulen“ keine Computerräume mehr vorgesehen sind und die Stadtverwaltung für die Zukunft nur noch auf „Bring Your Own Device“-Konzepte setzt? Nein, auch wenn es zunehmend zur Nutzung von mobilen Endgeräten in den Schulen kommt, können diese einen Informatikunterricht mit dem Erlernen von Programmiersprache nicht ersetzen. Es sind im Musterraumprogramm weiterhin Räumlichkeiten für den Informatikunterricht vorgesehen. Die Schulträgerin wird ihren Schulen auch weiterhin mobile und stationäre Endgeräte zur Verfügung stellen, so dass immer ein Pool an Geräten pro Schule vorhanden ist. Der Umfang und die Zusam- mensetzung dieses Pools orientiert sich am Medienkonzept sowie an dem Sozialindex der Schule. Um eine 1:1 Situation mit mobilen Endgeräten an allen (interessierten) Schulen herzustellen, reicht das Budget der Schulträgerin jedoch nicht aus. Hier sind neben den einmaligen Anschaffungskosten bspw. auch die Folgekosten für Support und Betrieb sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen wegen Schäden oder bspw. Verlust und Diebstahl zu berücksichtigen. Ebenso muss zuvor die dafür benötig- te Infrastruktur in den Schulgebäuden hergestellt werden. Wenn das pädagogische Konzept der Schulen eine 1:1 Lernsituation mit einem mobilen Endgerät vorsieht, wird die Möglichkeit einer Elternfinanzierung über GYOD erprobt. Derzeit findet ein GYOD- Pilotprojekt mit 6 Kölner Schulen unterschiedlichster Schulformen statt um Erfahrungen zu sammeln und diese dann flächendeckend auf die Kölner Schullandschaft übertragen zu können. Frage 2: Wie viele Computerräume existieren an Kölner Grundschulen, wie viele an den weiter- führen-den Kölner Schulen, aufgeteilt nach Schulform? 2 Insgesamt gibt es an 57 Kölner Grundschulen hauptsächlich für IT-Unterricht hergerichtete Räumlich- keiten. Fachräumlichkeiten sind im Primarbereich grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei den Räumlich- keiten handelt es sich vornehmlich um Mehrzweckräume, die im Rahmen der Schulkonzeption zu einem Themenraum mit Schwerpunkt "digitales Lernen" definiert wurden. An den weiterführenden und berufsbildenden Schulen werden aktuell 311 Räumlichkeiten mit infor- mationstechnischem Schwerpunkt betrieben. Frage 3: Welche Entwicklung hat der Einsatz von Coding-Anwendungen an den Grundschulen seit 2018 genommen, nachdem in Folge des SPD-Antrags AN/0903/2017 ausgewählte Grund- schulen mit Mini-Computern ausgestattet wurden? 1. Basierend auf dem Antrag AN/0903/2017 wurden fünf Grundschulen sowie ein Gymnasium mit dem Calliope mini Computer ausgestattet. Im Frühjahr 2018 hat das Amt für Schulentwick- lung diese Schulen kontaktiert und nach einer Hospitationsmöglichkeit beim Einsatz dieser Anwendung im Unterricht angefragt. Als Ergebnis dieser Anfrage konnten 2 Schulen besucht und der Einsatz der Calliope in AGs begleitet werden. 2. Projekt Hands on Coding Ebenfalls in direkter Folge des AN/0903/2017 hat das Amt für Schulentwicklung das Projekt „Hands on Coding“ entwickelt. Im Rahmen dieses Projektes sollten acht teilnehmende Grund- schulen aus den verschiedenen Kölner Stadtbezirken unter wissenschaftlicher Begleitung von Frau Prof. Dr. Daniela Schmeinck, geschäftsführende Leiterin des Institutes für die Didaktik des Sachunterrichtes der Universität zu Köln, vier unterschiedliche Coding-Anwendungen er- proben und bewerten. Diese sind: Calliope mini Lego WeDo Dash-Roboter und App Swift Playgrounds Folgende Fragestellungen sollten bei der Erprobung der Anwendungen beantwortet wer- den: Mit welcher Lösung können die Lehrkräfte gut arbeiten? Welche Handhabung fällt Ihnen leicht? Wo können Sie sich schnell einarbeiten? Welcher Lernzuwachs kann bei den Schülerinnen und Schülern durch die Einführung der Anwendung festgestellt werden? Welches Lernziel wird erreicht? Welche Lösung lässt sich gut in die Infrastruktur für die Kölner Schulen implementieren? Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Lösungen in der Praxis? Wie sieht die Empfehlung für eine flächendeckende Einführung in die Kölner Schulland- schaft aus? Das Projekt Hands on Coding“ wurde zum Schuljahr 2019/2020 gestartet. Bis zum Beginn der Covid-19-Pandemie konnten zwei Anwendungen erprobt und evaluiert werden. Auf Grund der Pandemie konnte das Projekt nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden, da die An- wendungen nicht im Distanz- oder Wechselunterricht, der seit März 2020 vorwiegend an den Schulen angeordnet wurde, erprobt werden konnten. Einige Schüler*innen haben die Grundschulen zum Ende dieses Schuljahres verlassen, ande- re rücken in die nächste Klasse auf. Ebenso ist nicht klar, inwieweit die Lehr-er*innen sich in der Zwischenzeit noch an die Erprobung der verschiedenen Anwendungen erinnern und diese bewerten können. In der Summe bedeutet dies, dass es unter den Gegebenheiten nicht mehr möglich war, wis- senschaftlich sauber zu arbeiten und aussagekräftige Erkenntnisse zu erzielen. Weder kann der Lernzuwachs bei dem Schüler*innen aussagekräftig gemessen werden und auch die Be- urteilung der einzelnen Anwendungen lässt sich nicht mehr korrekt vergleichend abbilden, da die ersten Anwendungen bereits vor bald 1 ½ -2 Jahren getestet wurden. Aus diesem Grund wurde das Projekt im Mai 2021 offiziell beendet. Es ist angedacht, das Pro- jekt noch mal neu aufzuziehen und interessierten Schulen anzubieten. 3 3. Fachtag Coding Als weitere Aktivität im Bereich Coding wurde vom Amt für Schulentwicklung am 15. Mai 2018 der Fachtag Coding mit zahlreichen Workshops veranstaltet, an dem rund 120 Lehrkräfte und Interessierte teilgenommen haben. Kooperationspartner waren unter anderem die Universität zu Köln, das Frauenhofer Institut, Coding for tomorrow, die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW, die Coding Schule sowie die Stadtbibliothek Köln. 4. Kooperation mit Coding for tomorrow Im Frühjahr 2018 hat das Amt für Schulentwicklung Kontakt zu Coding for tomorrow aufge- nommen. Coding for tomorrow ist eine Initiative der Vodafone Stiftung und dem gemeinnützi- gen Projektträger „Junge Tüftler“. Das innovative Lernkonzept ermöglicht Kindern und Jugend- lichen der 1. bis 8. Klasse sowie Lehrkräften den eigenständigen, kritischen und kreativen Umgang mit digitalen Technologien zu erlernen. Dabei orientiert sich das Konzept an den Kompetenzanforderungen der Kultusministerkonferenz. Beginnend im Herbst 2018 bietet das Amt für Schulentwicklung gemeinsam mit Coding for to- morrow 2x jährlich Workshops zum Erlenen von Coding für Kölner Lehrkräfte an. In den Work- shops lernen die Lehrkräfte verschiedene Anwendung wie Scratch, Makey Makey, Calliope oder auch CoSpaces kennen und entwickeln Unterrichtsszenarien, in denen die genannten Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden können. Neben den zwei theoretisch – praktischen Workshops besuchen die Referenten von Coding for tomorrow in einem dritten Baustein die Schulen vor Ort und setzen mit den Lehrkräften im Rahmen eines Projekttages das Erlernte praktisch im Unterricht um. Dies hilft den Lehrkräften den Einstieg zu finden und baut etwaige Hemmschwellen ab. Wie anhand der ausführlichen Beantwortung der Frage 3 zu erkennen ist, engagiert sich die Schul- trägerin über das Maß hinaus im Bereich Coding. Frage 4: Welche Anstrengungen werden unternommen, um an den Grundschulen beim Einsatz von Coding-Anwendungen gezielt auf Mädchenförderung zu achten? Der Schulträgerin Stadt Köln stattet die Schulen gem. §79SchulG NRW aus. Die pädagogische Nut- zung dieser Ausstattung gehört zu den inneren Schulangelegenheiten und obliegt den Lehrkräften, deren Dienstherr das Land NRW ist. Frage 5: Wie lang sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Störungstickets der Schul-IT betreffend 1. Smartboards und 2. andere im Unterricht eingesetzte Endgeräte? Die Reaktions- und Lösungszeiten von Störungstickets der schulischen IT sind Bestandteil entspre- chender Servicevereinbarungen (Service Level Agreements) mit dem Auftragnehmer NetCologne SchulSupport und Bestandteil des aktuellen Vertrages. In Abhängigkeit der jeweiligen Störung und seiner Auswirkung (z.B. ist ein einzelner Rechner betroffen oder ein ganzer Standort(e) etc.), erfolgt die jeweilige Reaktion zwischen „noch am gleichen Tag“ bis zu „mehreren Tagen“. Smartboards sind grundsätzlich nach erfolgter, abgenommener Installation störungsfrei. Sollte sich dennoch ein Defekt (z.B. am angeschlossenen PC) ergeben, so erfolgt die Reaktion seitens NetCo- logne innerhalb von max. 2 Arbeitstagen. Sofern der Defekt auf den Panelhersteller zurückzuführen ist, beträgt die Frist zur Beseitigung der Störung durch den Auftragnehmer, drei Arbeitstage ab Ein- gang der Schadensmeldung (per Telefon, E-Mail oder Fax). Aufgrund der massiv angestiegenen Digitalisierungsquote im Zuge der verschiedenen schulischen Förderprogramme der vergangenen Jahre und dem damit verbundenen Anstieg der Betriebs- und Supportanfragen, erfolgt aktuell durch das Amt für Informationsverarbeitung (im Vorfeld der anste- henden Neuausschreibung) eine Überarbeitung und Anpassung der mittlerweile rd. 5 Jahr alten Ser- vicevereinbarung und ihrer Betriebs- und Support Leistungen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3410/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 24.09.2021 12:56