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3410/2021

Beantwortung der Anfrage AN 1753/2021 der SPD Fraktion "Digitale Kompetenz der Schüler*innen sichern"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 22.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10646 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 04.10.2021 
 3410/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 04.10.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN 1753/2021 der SPD Fraktion "Digitale Kompetenz der 
Schüler*innen sichern" 
Mit Anfrage AN/ 1753/2021 vom 25. August 2021 mit dem Titel „Digitale Kompetenz der Schü-
ler*innen sichern“ bringt die SPD-Ratsfraktion folgende Fragen ein: 
 
1. Ist es richtig, dass in „neuen Schulen“ keine Computerräume mehr vorgesehen sind und die 
Stadtverwaltung für die Zukunft nur noch auf „Bring Your Own Device“-Konzepte setzt?  
2. Wie viele Computerräume existieren an Kölner Grundschulen, wie viele an den weiterführenden 
Kölner Schulen, aufgeteilt nach Schulform? 
3. Welche Entwicklung hat der Einsatz von Coding-Anwendungen an den Grundschulen seit 2018 
genommen, nachdem in Folge des SPD-Antrags AN/0903/2017 ausgewählte Grundschulen mit 
Mini-Computern ausgestattet wurden?  
4. Welche Anstrengungen werden unternommen, um an den Grundschulen beim Einsatz von 
Coding-Anwendungen gezielt auf Mädchenförderung zu achten? 
5. Wie lang sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Störungstickets der Schul-IT betref-
fend 1. Smartboards und 2. andere im Unterricht eingesetzte Endgeräte? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Frage1: Ist es richtig, dass in „neuen Schulen“ keine Computerräume mehr vorgesehen sind 
und die Stadtverwaltung für die Zukunft nur noch auf „Bring Your Own Device“-Konzepte 
setzt? 
 
Nein, auch wenn es zunehmend zur Nutzung von mobilen Endgeräten in den Schulen kommt, können 
diese einen Informatikunterricht mit dem Erlernen von Programmiersprache nicht ersetzen. Es sind im 
Musterraumprogramm weiterhin Räumlichkeiten für den Informatikunterricht vorgesehen. 
 
Die Schulträgerin wird ihren Schulen auch weiterhin mobile und stationäre Endgeräte zur Verfügung 
stellen, so dass immer ein Pool an Geräten pro Schule vorhanden ist. Der Umfang und die Zusam-
mensetzung dieses Pools orientiert sich am Medienkonzept sowie an dem Sozialindex der Schule. 
Um eine 1:1 Situation mit mobilen Endgeräten an allen (interessierten) Schulen herzustellen, reicht 
das Budget der Schulträgerin jedoch nicht aus. Hier sind neben den einmaligen Anschaffungskosten 
bspw. auch die Folgekosten für Support und Betrieb sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen wegen 
Schäden oder bspw. Verlust und Diebstahl zu berücksichtigen. Ebenso muss zuvor die dafür benötig-
te Infrastruktur in den Schulgebäuden hergestellt werden. 
Wenn das pädagogische Konzept der Schulen eine 1:1 Lernsituation mit einem mobilen Endgerät 
vorsieht, wird die Möglichkeit einer Elternfinanzierung über GYOD erprobt. Derzeit findet ein GYOD-
Pilotprojekt mit 6 Kölner Schulen unterschiedlichster Schulformen statt um Erfahrungen zu sammeln 
und diese dann flächendeckend auf die Kölner Schullandschaft übertragen zu können. 
 
Frage 2: Wie viele Computerräume existieren an Kölner Grundschulen, wie viele an den weiter-
führen-den Kölner Schulen, aufgeteilt nach Schulform?

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Insgesamt gibt es an 57 Kölner Grundschulen hauptsächlich für IT-Unterricht hergerichtete Räumlich-
keiten. Fachräumlichkeiten sind im Primarbereich grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei den Räumlich-
keiten handelt es sich vornehmlich um Mehrzweckräume, die im Rahmen der Schulkonzeption zu 
einem Themenraum mit Schwerpunkt "digitales Lernen" definiert wurden. 
An den weiterführenden und berufsbildenden Schulen werden aktuell 311 Räumlichkeiten mit infor-
mationstechnischem Schwerpunkt betrieben. 
 
Frage 3: Welche Entwicklung hat der Einsatz von Coding-Anwendungen an den Grundschulen 
seit 2018 genommen, nachdem in Folge des SPD-Antrags AN/0903/2017 ausgewählte Grund-
schulen mit Mini-Computern ausgestattet wurden? 
1. Basierend auf dem Antrag AN/0903/2017 wurden fünf Grundschulen sowie ein Gymnasium 
mit dem Calliope mini Computer ausgestattet. Im Frühjahr 2018 hat das Amt für Schulentwick-
lung diese Schulen kontaktiert und nach einer Hospitationsmöglichkeit beim Einsatz dieser 
Anwendung im Unterricht angefragt. Als Ergebnis dieser Anfrage konnten 2 Schulen besucht 
und der Einsatz der Calliope in AGs begleitet werden. 
 
2. Projekt Hands on Coding 
Ebenfalls in direkter Folge des AN/0903/2017 hat das Amt für Schulentwicklung das Projekt 
„Hands on Coding“ entwickelt. Im Rahmen dieses Projektes sollten acht teilnehmende Grund-
schulen aus den verschiedenen Kölner Stadtbezirken unter wissenschaftlicher Begleitung von 
Frau Prof. Dr. Daniela Schmeinck, geschäftsführende Leiterin des Institutes für die Didaktik 
des Sachunterrichtes der Universität zu Köln, vier unterschiedliche Coding-Anwendungen er-
proben und bewerten. Diese sind: 
 
 Calliope mini 
 Lego WeDo 
 Dash-Roboter und 
 App Swift Playgrounds 
 
Folgende Fragestellungen sollten bei der Erprobung der Anwendungen beantwortet  wer-
den: 
 Mit welcher Lösung können die Lehrkräfte gut arbeiten? Welche Handhabung fällt Ihnen 
leicht? Wo können Sie sich schnell einarbeiten? 
 Welcher Lernzuwachs kann bei den Schülerinnen und Schülern durch die Einführung der 
Anwendung festgestellt werden? Welches Lernziel wird erreicht? 
 Welche Lösung lässt sich gut in die Infrastruktur für die Kölner Schulen implementieren? 
 Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Lösungen in der Praxis? 
 Wie sieht die Empfehlung für eine flächendeckende Einführung in die Kölner Schulland-
schaft aus? 
Das Projekt Hands on Coding“ wurde zum Schuljahr 2019/2020 gestartet. Bis zum Beginn der 
Covid-19-Pandemie konnten zwei Anwendungen erprobt und evaluiert werden. Auf Grund der 
Pandemie konnte das Projekt nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden, da die An-
wendungen nicht im Distanz- oder Wechselunterricht, der seit März 2020 vorwiegend an den 
Schulen angeordnet wurde, erprobt werden konnten.  
Einige Schüler*innen haben die Grundschulen zum Ende dieses Schuljahres verlassen, ande-
re rücken in die nächste Klasse auf. Ebenso ist nicht klar, inwieweit die Lehr-er*innen sich in 
der Zwischenzeit noch an die Erprobung der verschiedenen Anwendungen erinnern und diese 
bewerten können. 
In der Summe bedeutet dies, dass es unter den Gegebenheiten nicht mehr möglich war, wis-
senschaftlich sauber zu arbeiten und aussagekräftige Erkenntnisse zu erzielen. Weder kann 
der Lernzuwachs bei dem Schüler*innen aussagekräftig gemessen werden und auch die Be-
urteilung der einzelnen Anwendungen lässt sich nicht mehr korrekt vergleichend abbilden, da 
die ersten Anwendungen bereits vor bald 1 ½ -2 Jahren getestet wurden. 
Aus diesem Grund wurde das Projekt im Mai 2021 offiziell beendet. Es ist angedacht, das Pro-
jekt noch mal neu aufzuziehen und interessierten Schulen anzubieten.

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3. Fachtag Coding 
Als weitere Aktivität im Bereich Coding wurde vom Amt für Schulentwicklung am 15. Mai 2018 
der Fachtag Coding mit zahlreichen Workshops veranstaltet, an dem rund 120 Lehrkräfte und 
Interessierte teilgenommen haben.  
Kooperationspartner waren unter anderem die Universität zu Köln, das Frauenhofer Institut, 
Coding for tomorrow, die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW, die Coding Schule sowie 
die Stadtbibliothek Köln.  
4. Kooperation mit Coding for tomorrow 
Im Frühjahr 2018 hat das Amt für Schulentwicklung Kontakt zu Coding for tomorrow aufge-
nommen. Coding for tomorrow ist eine Initiative der Vodafone Stiftung und dem gemeinnützi-
gen Projektträger „Junge Tüftler“. Das innovative Lernkonzept ermöglicht Kindern und Jugend-
lichen der 1. bis 8. Klasse sowie Lehrkräften den eigenständigen, kritischen und kreativen 
Umgang mit digitalen Technologien zu erlernen. Dabei orientiert sich das Konzept an den 
Kompetenzanforderungen der Kultusministerkonferenz. 
 
Beginnend im Herbst 2018 bietet das Amt für Schulentwicklung gemeinsam mit Coding for to-
morrow 2x jährlich Workshops zum Erlenen von Coding für Kölner Lehrkräfte an. In den Work-
shops lernen die Lehrkräfte verschiedene Anwendung wie Scratch, Makey Makey, Calliope 
oder auch CoSpaces kennen und entwickeln Unterrichtsszenarien, in denen die genannten 
Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden können.  
Neben den zwei theoretisch – praktischen Workshops besuchen die Referenten von Coding 
for tomorrow in einem dritten Baustein die Schulen vor Ort und setzen mit den Lehrkräften im 
Rahmen eines Projekttages das Erlernte praktisch im Unterricht um. Dies hilft den Lehrkräften 
den Einstieg zu finden und baut etwaige Hemmschwellen ab. 
 
Wie anhand der ausführlichen Beantwortung der Frage 3 zu erkennen ist, engagiert sich die Schul-
trägerin über das Maß hinaus im Bereich Coding. 
 
Frage 4: Welche Anstrengungen werden unternommen, um an den Grundschulen beim Einsatz 
von Coding-Anwendungen gezielt auf Mädchenförderung zu achten? 
Der Schulträgerin Stadt Köln stattet die Schulen gem. §79SchulG NRW aus. Die pädagogische Nut-
zung dieser Ausstattung gehört zu den inneren Schulangelegenheiten und obliegt den Lehrkräften, 
deren Dienstherr das Land NRW ist. 
 
Frage 5: Wie lang sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Störungstickets der 
Schul-IT betreffend 1. Smartboards und 2. andere im Unterricht eingesetzte Endgeräte? 
Die Reaktions- und Lösungszeiten von Störungstickets der schulischen IT sind Bestandteil entspre-
chender Servicevereinbarungen (Service Level Agreements) mit dem Auftragnehmer NetCologne 
SchulSupport und Bestandteil des aktuellen Vertrages. In Abhängigkeit der jeweiligen Störung und 
seiner Auswirkung (z.B. ist ein einzelner Rechner betroffen oder ein ganzer Standort(e) etc.), erfolgt 
die jeweilige Reaktion zwischen „noch am gleichen Tag“ bis zu „mehreren Tagen“.  
Smartboards sind grundsätzlich nach erfolgter, abgenommener Installation störungsfrei. Sollte sich 
dennoch ein Defekt (z.B. am angeschlossenen PC) ergeben, so erfolgt die Reaktion seitens NetCo-
logne innerhalb von max. 2 Arbeitstagen. Sofern der Defekt auf den Panelhersteller zurückzuführen 
ist, beträgt die Frist zur Beseitigung der Störung durch den Auftragnehmer, drei Arbeitstage ab Ein-
gang der Schadensmeldung (per Telefon, E-Mail oder Fax). 
Aufgrund der massiv angestiegenen Digitalisierungsquote im Zuge der verschiedenen schulischen 
Förderprogramme  der vergangenen Jahre und dem damit verbundenen Anstieg der Betriebs- und 
Supportanfragen, erfolgt aktuell durch das Amt für Informationsverarbeitung (im Vorfeld der anste-
henden Neuausschreibung) eine Überarbeitung und Anpassung der mittlerweile rd. 5 Jahr alten Ser-
vicevereinbarung und ihrer Betriebs- und Support Leistungen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.11.2021 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3410/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2021
Erstellt
24.09.2021 12:56