V/0411/2009/1
Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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V/0411/2009/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus - Baubeschluss - Beratungsfolge 29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Die vorhandene Trennkanalisation wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Plan Nr. W-129 Blatt 1 vom 14.05.2009) umgebaut und durch Kanäle für die Straßenentwässerung ergänzt. 2) Die Westhoffstraße, Kristiansandstraße, Langebusch und Am Burloh werden auf der Grundla- ge des Lageplans des Tiefbauamtes Reg.Nr.: 9917 Blatt 1(1) vom 10.06.09 ausgebaut. Der Ausbau zu 1) und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass der Investor gegenüber der Stadt ein liegenschaftliches Angebot in notarieller Form unterbreitet hat. Begründung: Die öffentliche Beschlussvorlage V/0411/2009 „Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus“ wurde am 16.06.2009 in der Bezirksregierung Münster Nord beraten und sollte am 23.06.2009 in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen beschlossen werden. Die Bezirksvertretung Münster Nord hat die Anhörung zu der Vorlage mehrheitlich mit folgendem Zusatz abgeschlossen: „Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass eine liegenschaftliche Vereinbarung/Vertrag mit dem Investor abgeschlossen Ist“. Der von der Bezirksvertretung Münster Nord beschlossene Zusatz führt dazu, dass die Stadt Münster vor Baubeginn und vor Einziehung (Straßen- und Wegegesetz NRW) der Westhoffstraße den Grundstückskaufvertrag abschließen müsste und somit über die noch gewidmete Straßenflä- che der Westhoffstraße verfügen würde. Diese Verfahrensweise birgt jedoch Gefahren und Risiken: Vorlagen-Nr.: V/0411/2009/1 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0411/2009/1 Eine öffentliche Verkehrsfläche kann nicht zur Durchführung von baulichen Erweiterungsmaßnah- men verkauft werden, solange sie gewidmet ist. Sowohl das Bebauungsplanänderungsverfahren als auch das Einziehungsverfahren sollte ohne Vorabbindung durch eine Grundstücksveräußerung durchgeführt werden. In einem Planänderungsverfahren könnte eine Vorabbindung zur Unwirk- samkeit des Bebauungsplanes führen; da Widmung und Einziehung planakzessorisch sind, könnte die Nichtigkeit eines Planänderungsverfahrens auch zur Nichtigkeit der Einziehung führen. Im Üb- rigen wird die Stadt unglaubwürdig, wenn sie vor Abschluss eines Verfahrens mit Bürgerbeteili- gung vollendete Tatsachen schafft. Es wird daher empfohlen, vor Abschluss des Planänderungsverfahrens und des Einziehungsver- fahrens keine Grundstückskaufverträge über öffentliche Verkehrsflächen zur Durchführung bauli- cher Erweiterungen abzuschließen. Auch der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein straßenrechtliches Ein- ziehungsverfahren für die Verkehrsfläche bestandskräftig abgeschlossen ist, schafft aus dortiger Sicht mehr Probleme und keine Zeitersparnis. Vor diesem Hintergrund strebt das Amt 23 die Abgabe eines Kaufangebotes an, das die Stadt erst dann annehmen wird, wenn die Westhoffstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einge- zogen ist. Die Abgabe des Kaufangebotes durch den Investor soll nach der Sitzung des Rates am 30.09.2009 erfolgen, für die die Verwaltung eine Vorlage vorlegen wird. Das Einziehungsverfahren ist bereits eingeleitet. Wegen gesetzlicher Fristen ist mit seinem Ab- schluss frühestens Anfang Januar 2010 zu rechnen. In seiner Sitzung am 24.06.2009 hat der Rat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ab- schließend sowie den Bebauungsplan Nr. 515 als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 03.09.2009 hat die BZR die Flächennutzungsplan-Änderung genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 25.09.2009 ist die FNP-Änderung wirksam geworden und der Bebauungsplan Nr. 515 in Kraft getreten. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Hauptvorlage V/0411/2009
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DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Vorlagen-Nr.: V/0411/2009 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: Betrifft Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus - Baubeschluss - Beratungsfolge 16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.06.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Die vorhandene Trennkanalisation wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Plan Nr. W-129 Blatt 1 vom 14.05.2009) umgebaut und durch Kanäle für die Straßenentwässerung ergänzt. 2) Die Westhoffstraße, Kristiansandstraße, Langebusch und Am Burloh werden auf der Grundla- ge des Lageplans des Tiefbauamtes Reg.Nr.: 9917 Blatt 1(1) vom 10.06.09 ausgebaut. Der Ausbau zu 1) und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass der Bebauungsplan Nr. 515 rechtskräftig wird. II. Kosten/Folgekosten Die Ausbaukosten werden geschätzt auf - für den Kanalbau ca. 360.000,- € - für den Straßenbau ca. 2.720.000,- € Gesamtkosten der Baumaßnahme ca. 3.080.000,- € III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Gesamt- 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 27.05.2009 V/0411/2009 - 2 - Teilfinanzplan (Zeile) Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstr., Kristiasandstr. Am Burloh, Bau 2010 360.000 Ansatz: 330.000 Finanzierung der Mehrauszahlun- gen aus dem Amtsbudget Insgesamt: 360.000 Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und Anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlungen von Bau- maßnahmen Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstr., Kristian- sandstr. Am Burloh, Erw. HZ 2009 2010 2011 100.000 1.780.000 840.000 VE 840.000 Ansatz: 730.000 Finanzierung der Mehrauszahlun- gen aus dem Amtsbudget Insgesamt: 2.720.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2009 – 2013 stehen. 1. Begründung: Zu 1. Die aus dem Jahre 1976 und 1978 stammende Trennkanalisation muss aufgrund der städtebauli- chen Planung zur Freimachung des Baufeldes umgebaut werden und für die Neubebauung und die Verlegung der Westhoffstraße ergänzt werden. Vorhandene Kanalhaltungen müssen teilweise außer Betrieb genommen werden. Es sind ca. 115 m Schmutzwasserkanal (DN 250 und DN 400) und ca. 333 m Regenwasserkanal (DN 1200 – DN 300) in offener Bauweise zu verlegen, Ca. 358 m Schmutz- und Regenwasserka- nalisation müssen außer Betrieb genommen werden. Die alten Kanäle werden mit Spezialmörtel verfüllt und ausgebaut. Für die Maßnahme sind keine wasserrechtlichen Genehmigungen erforderlich. Zu 2. Der Bebauungsplan Nr. 515 Kinderhaus – Erweiterung des Zentrums „Westhoffstra- ße/Kristiansandstraße/Langebusch/Am Burloh“ ist zurzeit im parlamentarischen Beratungsverfah- ren (s. Vorlage V/0255(2009). Planungsanlass ist die angestrebte Erweiterung des Zentrums Kinderhaus. Hierfür sollen die Flä- chen westlich der Westhoffstraße genutzt werden. Um eine strukturelle und gestalterische Verzah- nung mit dem bestehenden Zentrum am Idenbrockplatz herstellen zu können, soll die Westhoff- straße nach Westen verlegt werden und die Zentrumserweiterung im direkten Anschluss erfolgen. Mit der Verlegung der Westhoffstraße soll gleichzeitig ein Rückbau von vier auf zwei Fahrspuren im Umfeld der geplanten Neubebauung umgesetzt werden. Hiervon betroffen sind auch die Stra- ßenzüge der Brüningheide zwischen Josef-Beckmann-Straße und Westhoffstraße als auch im wei- V/0411/2009 - 3 - V/0411/2009 teren Verlauf die Kristiansandstraße bis zur Kreuzung von-Humboldt-Straße. Die jetzt signalisierten Kreuzungen der Westhoffstraße mit den Straßen Am Burloh und der Brü- ningheide werden zu Kreisverkehren umgebaut. 2. Realisierung Mit dem Bau der Maßnahme soll in 2010 begonnen werden. Die Bauzeit wird voraussichtlich 1,5 Jahre betragen. 3. Straßenbaubeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW Im Rahmen der Zentrumserweiterung wird auch die Kristiansandstraße im Bereich zwischen Josef- Beckmann-Straße und von-Humbold-Straße neu aus gebaut. Die aus den 70er Jahre stammenden beidseitigen Radwege sind altersbedingt abgängig und werden im Rahmen des Ausbaues der Kristiansandstraße neu befestigt. Damit ist der Beitragstatbestand der Erneuerung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW) erfüllt. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung wird die Kristiansandstraße gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe b) als Haupt- erschließungsstraße eingestuft. Die beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Radwege belaufen sich nach einer vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 72.000,00 €. Bei einer Einstufung der Kristiansandstraße als Haupter- schließungsstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 60 % an diesen Kosten. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 0,89 €. Die anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge liegen voraussichtlich zwischen 1.630 € und 15.000 €. Im Rahmen des Serviceversprechens des Tief bauamtes werden die Anlieger durch Informations- schreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlen- den Beiträge informiert. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Kristiansandstraße
- Westhoffstraße
- Idenbrockplatz
- Am Burloh
- Josef-Beckmann-Straße
- Von-Humboldt-Straße
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0411/2009/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37