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V/0411/2009/1

Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus

Vorlagen 25.08.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.09.2009, TOP 4.9

Beschlussvorlage

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Hauptvorlage V/0411/2009

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Ansehen

Beschlussvorlage

4193 Zeichen

V/0411/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1)  Die vorhandene Trennkanalisation wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Ausführungsplanung (Plan Nr. W-129 Blatt 1 vom 14.05.2009) umgebaut und 
durch Kanäle für die Straßenentwässerung ergänzt. 
 
2) Die Westhoffstraße, Kristiansandstraße, Langebusch und Am Burloh werden auf der Grundla-
ge des Lageplans des Tiefbauamtes Reg.Nr.: 9917 Blatt 1(1) vom 10.06.09 ausgebaut. 
 
Der Ausbau zu 1) und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass der Investor gegenüber der Stadt ein 
liegenschaftliches Angebot in notarieller Form unterbreitet hat. 
 
 
Begründung: 
Die öffentliche Beschlussvorlage V/0411/2009 „Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau 
im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus“ wurde am 16.06.2009 in der Bezirksregierung 
Münster Nord beraten und sollte am 23.06.2009 in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz 
und Bauwesen beschlossen werden. 
 
Die Bezirksvertretung Münster Nord hat die Anhörung zu der Vorlage mehrheitlich mit folgendem 
Zusatz abgeschlossen: 
 
„Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass eine liegenschaftliche Vereinbarung/Vertrag mit dem 
Investor abgeschlossen Ist“. 
 
Der von der Bezirksvertretung Münster Nord beschlossene Zusatz führt dazu, dass die Stadt 
Münster vor Baubeginn und vor Einziehung (Straßen- und Wegegesetz NRW) der Westhoffstraße 
den Grundstückskaufvertrag abschließen müsste und somit über die noch gewidmete Straßenflä-
che der Westhoffstraße verfügen würde. 
 
Diese Verfahrensweise birgt jedoch Gefahren und Risiken: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0411/2009/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0411/2009/1 
 
Eine öffentliche Verkehrsfläche kann nicht zur Durchführung von baulichen Erweiterungsmaßnah-
men verkauft werden, solange sie gewidmet ist. Sowohl das Bebauungsplanänderungsverfahren 
als auch das Einziehungsverfahren sollte ohne Vorabbindung durch eine Grundstücksveräußerung 
durchgeführt werden. In einem Planänderungsverfahren könnte eine Vorabbindung zur Unwirk-
samkeit des Bebauungsplanes führen; da Widmung und Einziehung planakzessorisch sind, könnte 
die Nichtigkeit eines Planänderungsverfahrens auch zur Nichtigkeit der Einziehung führen. Im Üb-
rigen wird die Stadt unglaubwürdig, wenn sie vor Abschluss eines Verfahrens mit Bürgerbeteili-
gung vollendete Tatsachen schafft. 
 
Es wird daher empfohlen, vor Abschluss des Planänderungsverfahrens und des Einziehungsver-
fahrens keine Grundstückskaufverträge über öffentliche Verkehrsflächen zur Durchführung bauli-
cher Erweiterungen abzuschließen. Auch der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages unter der 
aufschiebenden Bedingung, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein straßenrechtliches Ein-
ziehungsverfahren für die Verkehrsfläche bestandskräftig abgeschlossen ist, schafft aus dortiger 
Sicht mehr Probleme und keine Zeitersparnis. 
 
Vor diesem Hintergrund strebt das Amt 23 die Abgabe eines Kaufangebotes an, das die Stadt erst 
dann annehmen wird, wenn die Westhoffstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einge-
zogen ist. Die Abgabe des Kaufangebotes durch den Investor soll nach der Sitzung des Rates am 
30.09.2009 erfolgen, für die die Verwaltung eine Vorlage vorlegen wird.  
 
Das Einziehungsverfahren ist bereits eingeleitet. Wegen gesetzlicher Fristen ist mit seinem Ab-
schluss frühestens Anfang Januar 2010 zu rechnen. 
 
In seiner Sitzung am 24.06.2009 hat der Rat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ab-
schließend sowie den Bebauungsplan Nr. 515 als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 
03.09.2009 hat die BZR die Flächennutzungsplan-Änderung genehmigt. Mit der Veröffentlichung 
im Amtsblatt am 25.09.2009 ist die FNP-Änderung wirksam geworden und der Bebauungsplan Nr. 
515 in Kraft getreten. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Hauptvorlage V/0411/2009

5958 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0411/2009  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
23.06.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1)  Die vorhandene Trennkanalisation wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Ausführungsplanung (Plan Nr. W-129 Blatt 1 vom 14.05.2009) umgebaut und 
durch Kanäle für die Straßenentwässerung ergänzt. 
 
2) Die Westhoffstraße, Kristiansandstraße, Langebusch und Am Burloh werden auf der Grundla-
ge des Lageplans des Tiefbauamtes Reg.Nr.: 9917 Blatt 1(1) vom 10.06.09 ausgebaut. 
 
Der Ausbau zu 1) und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass der Bebauungsplan Nr. 515 rechtskräftig 
wird. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Die Ausbaukosten werden geschätzt auf 
- für den Kanalbau ca.  360.000,- € 
- für den Straßenbau ca.  2.720.000,- €
 
Gesamtkosten der Baumaßnahme ca. 3.080.000,- € 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Produktgruppe 
wie folgt veranschlagt: 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung   Gesamt- 
492 66 00 
 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2009 
V/0411/2009

- 2 - 
Teilfinanzplan (Zeile)   
Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstr., Kristiasandstr. 
Am Burloh, Bau 
2010 360.000 Ansatz: 330.000 
Finanzierung der 
Mehrauszahlun-
gen aus dem 
Amtsbudget 
Insgesamt: 360.000  
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und Anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlungen von Bau-
maßnahmen 
Investitionsmaßnahme 4138 Westhoffstr., Kristian-
sandstr. 
Am Burloh, Erw. HZ 
 
2009 
2010 
2011 
 
 
100.000 
1.780.000 
840.000 
 
 
 
VE 840.000 
Ansatz: 730.000 
Finanzierung der 
Mehrauszahlun-
gen aus dem 
Amtsbudget 
Insgesamt: 2.720.000  
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung 2009 – 2013 stehen.  
 
 
1.  Begründung: 
 
Zu 1.   
Die aus dem Jahre 1976 und 1978 stammende Trennkanalisation muss aufgrund der städtebauli-
chen Planung zur Freimachung des Baufeldes umgebaut werden und für die Neubebauung und 
die Verlegung der Westhoffstraße ergänzt werden. Vorhandene Kanalhaltungen müssen teilweise 
außer Betrieb genommen werden. 
 
Es sind ca. 115 m Schmutzwasserkanal (DN 250 und DN 400) und ca. 333 m Regenwasserkanal 
(DN 1200 – DN 300) in offener Bauweise zu verlegen, Ca. 358 m Schmutz- und Regenwasserka-
nalisation müssen außer Betrieb genommen werden. Die alten Kanäle werden mit Spezialmörtel 
verfüllt und ausgebaut. 
 
Für die Maßnahme sind keine wasserrechtlichen Genehmigungen erforderlich. 
 
Zu 2.  
Der Bebauungsplan Nr. 515 Kinderhaus – Erweiterung des Zentrums „Westhoffstra-
ße/Kristiansandstraße/Langebusch/Am Burloh“ ist zurzeit im parlamentarischen Beratungsverfah-
ren (s. Vorlage V/0255(2009). 
 
Planungsanlass ist die angestrebte Erweiterung des Zentrums Kinderhaus. Hierfür sollen die Flä-
chen westlich der Westhoffstraße genutzt werden. Um eine strukturelle und gestalterische Verzah-
nung mit dem bestehenden Zentrum am Idenbrockplatz herstellen zu können, soll die Westhoff-
straße nach Westen verlegt werden und die Zentrumserweiterung im direkten Anschluss erfolgen. 
 
Mit der Verlegung der Westhoffstraße soll gleichzeitig ein Rückbau von vier auf zwei Fahrspuren 
im Umfeld der geplanten Neubebauung umgesetzt werden. Hiervon betroffen sind auch die Stra-
ßenzüge der Brüningheide zwischen Josef-Beckmann-Straße und Westhoffstraße als auch im wei-
V/0411/2009

- 3 - 
V/0411/2009 
teren Verlauf die Kristiansandstraße bis zur Kreuzung von-Humboldt-Straße. 
 
Die jetzt signalisierten Kreuzungen der Westhoffstraße mit den Straßen Am Burloh und der Brü-
ningheide werden zu Kreisverkehren umgebaut. 
 
 
2.  Realisierung 
 
Mit dem Bau der Maßnahme soll in 2010 begonnen werden. Die Bauzeit wird voraussichtlich 1,5 
Jahre betragen. 
 
 
3.  Straßenbaubeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW 
 
Im Rahmen der Zentrumserweiterung wird auch die Kristiansandstraße im Bereich zwischen Josef-
Beckmann-Straße und von-Humbold-Straße neu aus gebaut. Die aus den 70er Jahre stammenden 
beidseitigen Radwege sind altersbedingt abgängig und werden im Rahmen des Ausbaues der 
Kristiansandstraße neu befestigt. Damit ist der Beitragstatbestand der Erneuerung im Sinne des 
Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW) erfüllt. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Kristiansandstraße gemäß § 3 Abs. 3 Buchstabe b) als Haupt-
erschließungsstraße eingestuft.   
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung  der Radwege belaufen sich nach einer vorläufigen 
Beitragsberechnung auf rd. 72.000,00 €. Bei einer Einstufung der Kristiansandstraße als Haupter-
schließungsstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 60 % 
an diesen Kosten. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 0,89 €. 
Die anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge liegen  voraussichtlich zwischen 1.630 € und 
15.000 €. 
 
Im Rahmen des Serviceversprechens des Tief bauamtes werden die Anlieger durch Informations-
schreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlen-
den Beiträge informiert.  
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße
  • Idenbrockplatz
  • Am Burloh
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Von-Humboldt-Straße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0411/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37