0157/2019
Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 17.01.2019 0157/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019 Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2018 wurde vereinbart, dass die Schwerbehindertenstelle für die erste Sitzung im Jahr 2019 einen neuen Sachstandsbericht er- stellt. Der folgende Bericht geht auch auf den „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierig- keiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragsstellung, Beratung und Schrift- verkehr“ aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 03.12.2018 ein. 1. Aktueller Bearbeitungsstand Im Jahr 2018 konnten rund 4.600 Rückstände parallel zum laufenden Geschäft abgebaut werden. Dieser Schritt war – trotz weiterhin bestehender Personalengpässe – durch verbesserte und verein- fachte Arbeitsabläufe möglich. Im kommenden Jahr sollen weitere 4.500 Rückstände erledigt werden. Der Bereich ist aber weiterhin stark belastet. Das liegt an Ausfallzeiten durch Erkrankungen der Mit- arbeitenden und an Personalgewinnungsproblemen. Derzeit sind erneut 4,5 Stellen intern ausge- schrieben, um neues, gut geeignetes Personal zu gewinnen. Bei der Schwerbehindertenstelle ist es besonders wichtig, dass die Mitarbeitenden nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch über ausge- prägte soziale Kompetenzen verfügen. 2. Servicequalität 2.1. Telefonische Erreichbarkeit Durch die guten Bearbeitungserfolge ist das sehr hohe Anrufaufkommen etwas zurückgegangen. Mit dem Ziel die telefonische Erreichbarkeit weiter zu verbessern, startet die Schwerbehindertenstelle am 01.03.2019 ein Pilotprojekt mit dem Bürgertelefon der Stadt Köln. 2.2. Serviceteams Als wichtige Grundlage des Bürgerservices hat die Schwerbehindertenstelle den Bereich neu struktu- riert. Es wurden vier Serviceteams gebildet, die jeweils für einen bestimmten Buchstabenbereich ver- antwortlich sind. Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nun nach den Nachnamen der Antragstellenden. Dadurch stehen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Kunden zur Verfügung. 2 2.3. Wartezonen Die geplanten hausinternen Umzüge innerhalb der Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle sind ab- geschlossen. Die ehemals gemeinsamen Wartezonen der Schwerbehinderten- und der Elterngeldstelle sind nun räumlich voneinander getrennt. Dadurch wird den Bürgerinnen und Bürgern eine ruhigere Atmosphä- re geboten, die insgesamt kundenfreundlicher ist. 2.4. Einfache und leichte Sprache Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwerbehindertenstelle sind und werden regelmäßig für die besonderen Anforderungen der Antragstellenden sensibilisiert. Die Schwerbehindertenstelle hat den „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkei- ten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragsstellung, Beratung und Schriftver- kehr“ aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2018 unmittelbar aufgegriffen. Aufgrund des Antrages wurde in den Zielvereinbarungen zur leistungsorientierten Be- zahlung festgelegt, dass die Mitarbeitenden im Jahr 2019 an einer Fortbildung zum Themenkreis „Leichte Sprache, Barrierefreiheit bzw. serviceorientierter Kundenkontakt“ teilnehmen. 2.5. Antragsvordruck Der Antragsvordruck ist von der für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Bezirksregierung Müns- ter verbindlich für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Daher wurde bereits Kontakt mit der Be- zirksregierung Münster aufgenommen, um das Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft durchzuset- zen. Die Schwerbehindertenstelle wird über den Projektstand berichten, sobald die Bezirksregierung eine Rückmeldung gibt. 2.6. Parkausweise Die Parkausweise für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen wurden bisher vom Amt für öffentli- che Ordnung erstellt. Dieser Service wird seit Ende des Jahres von der Schwerbehindertenstelle an- geboten. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern werden dadurch zusätzliche Wege erspart. 3. Schnellerer Versand der Poststücke Die Bescheide und sonstigen Schreiben der Schwerbehindertenstelle werden jetzt über die städtische Poststraße ausgegeben. Das bedeutet, dass die Schreiben automatisiert gefaltet und maschinell in die Briefumschläge gelegt werden. Dadurch erfolgt der Versand deutlich schneller. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0157/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 14.01.2019 16:07