Mandari Insight

0157/2019

Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle

Mitteilung Ausschuss 17.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.02.2019, TOP 3.2.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4494 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 17.01.2019 
 0157/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.02.2019 
 
Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle 
In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2018 wurde vereinbart, dass 
die Schwerbehindertenstelle für die erste Sitzung im Jahr 2019 einen neuen Sachstandsbericht er-
stellt. 
Der folgende Bericht geht auch auf den „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierig-
keiten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragsstellung, Beratung und Schrift-
verkehr“ aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 03.12.2018 ein. 
1. Aktueller Bearbeitungsstand 
Im Jahr 2018 konnten rund 4.600 Rückstände parallel zum laufenden Geschäft abgebaut werden. 
Dieser Schritt war – trotz weiterhin bestehender Personalengpässe – durch verbesserte und verein-
fachte Arbeitsabläufe möglich.  
Im kommenden Jahr sollen weitere 4.500 Rückstände erledigt werden.  
Der Bereich ist aber weiterhin stark belastet. Das liegt an Ausfallzeiten durch Erkrankungen der Mit-
arbeitenden und an Personalgewinnungsproblemen. Derzeit sind erneut 4,5 Stellen intern ausge-
schrieben, um neues, gut geeignetes Personal zu gewinnen. Bei der Schwerbehindertenstelle ist es 
besonders wichtig, dass die Mitarbeitenden nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch über ausge-
prägte soziale Kompetenzen verfügen. 
2. Servicequalität  
2.1. Telefonische Erreichbarkeit  
Durch die guten Bearbeitungserfolge ist das sehr hohe Anrufaufkommen etwas zurückgegangen.  
Mit dem Ziel die telefonische Erreichbarkeit weiter zu verbessern, startet die Schwerbehindertenstelle 
am 01.03.2019 ein Pilotprojekt mit dem Bürgertelefon der Stadt Köln.  
2.2. Serviceteams 
Als wichtige Grundlage des Bürgerservices hat die Schwerbehindertenstelle den Bereich neu struktu-
riert. Es wurden vier Serviceteams gebildet, die jeweils für einen bestimmten Buchstabenbereich ver-
antwortlich sind.  
Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nun nach den Nachnamen der Antragstellenden. 
Dadurch stehen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Kunden zur Verfügung.

2 
 
2.3. Wartezonen 
Die geplanten hausinternen Umzüge innerhalb der Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle sind ab-
geschlossen.  
Die ehemals gemeinsamen Wartezonen der Schwerbehinderten- und der Elterngeldstelle sind nun 
räumlich voneinander getrennt. Dadurch wird den Bürgerinnen und Bürgern eine ruhigere Atmosphä-
re geboten, die insgesamt kundenfreundlicher ist.  
2.4. Einfache und leichte Sprache 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwerbehindertenstelle sind und werden regelmäßig für die 
besonderen Anforderungen  der Antragstellenden sensibilisiert.  
Die Schwerbehindertenstelle hat den „Antrag auf Unterstützung der Menschen mit Lernschwierigkei-
ten (Menschen mit geistiger Behinderung nach SGB IX) bei Antragsstellung, Beratung und Schriftver-
kehr“ aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2018 unmittelbar 
aufgegriffen. Aufgrund des Antrages wurde in den Zielvereinbarungen zur leistungsorientierten Be-
zahlung festgelegt, dass die Mitarbeitenden im Jahr 2019 an einer Fortbildung zum Themenkreis 
„Leichte Sprache, Barrierefreiheit bzw. serviceorientierter Kundenkontakt“ teilnehmen. 
2.5. Antragsvordruck 
Der Antragsvordruck ist von der für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Bezirksregierung Müns-
ter verbindlich für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Daher wurde bereits Kontakt mit der Be-
zirksregierung Münster aufgenommen, um das Anliegen der Stadtarbeitsgemeinschaft durchzuset-
zen. 
Die Schwerbehindertenstelle wird über den Projektstand berichten, sobald die Bezirksregierung eine 
Rückmeldung gibt. 
2.6. Parkausweise 
Die Parkausweise für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen wurden bisher vom Amt für öffentli-
che Ordnung erstellt. Dieser Service wird seit Ende des Jahres von der Schwerbehindertenstelle an-
geboten. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern werden dadurch zusätzliche Wege erspart. 
3. Schnellerer Versand der Poststücke 
Die Bescheide und sonstigen Schreiben der Schwerbehindertenstelle werden jetzt über die städtische 
Poststraße ausgegeben. Das bedeutet, dass die Schreiben automatisiert gefaltet und maschinell in 
die Briefumschläge gelegt werden. 
Dadurch erfolgt der Versand deutlich schneller. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

01.02.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0157/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2019
Erstellt
14.01.2019 16:07