1203/2020
Mittelverteilung an das Familienhaus Chorweiler – Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in den Haushaltsjahren 2020 ff aus dem Teilplan 0606
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Kurzkonzept_Familienhaus_ChorweilerNord_SkF_Vorlage JHA
12603 Zeichen
„Familienhaus“
Stärkung der Sozialräume und Kölner Quartiere
Kurzkonzept
(31.03.2020)
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln
Tel. 0221-12 69 50
Fax 0221-12 69 51 194
E-Mail info@skf-koeln.de
Internet www.skf-koeln.de
Fachbereich Kinder, Jugend und Familien
Ambulante Jugendhilfe
Am Rinkenpfuhl 31
50676 Köln
Tel. 0221 12 69 56 - 471/472
Fax 0221 12 69 56 473
E-Mail ute.theisen@skf-koeln.de
Internet www.skf-koeln.de
1
1.0. Ausgangs- und Problemsituation in Chorweiler
Chorweiler hatte 2018 13.0731 Einwohnerinnen und Einwohner, die in 5.125 Haushalten le-
ben.2.Knapp 27% der Bevölkerung ist damit jünger als 21 Jahre.
81,35% der Einwohnerinnen und Einwohner haben einen Migrationshintergrund bzw. eine
Zuwanderungsgeschichte, bei den Minderjährigen sind es 87,4%.
38,1% der Bewohnerinnen und Bewohner sind vollständig oder teilweise auf Leistungen
nach SGB II angewiesen, mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren,
nämlich 52,7%, lebt in Familien im Hilfebezug und kann daher als arm gelten.
Von den 5.125 im Jahr 2018 verzeichneten Haushalten in Chorweiler waren 1.748 Bedarfs-
gemeinschaften (34,1%). In mehr als 50% dieser Bedarfsgemeinschaften lebten Kinder.
78,4% aller Alleinerziehenden mit ihren Kindern vollständig oder teilweise auf Sozialleistun-
gen nach SGB II angewiesen.
Die Arbeitslosenquote in Chorweiler liegt bei 16,2%.
2.0 Problemlagen im Viertel
Die Vergleichsdaten zu ausgewählten Merkmalen zeigen deutlich die außergewöhnlich hohe
soziale Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich auf das Leben in Chorweiler
auswirkt.
Kinder und Jugendliche z.B.
wachsen in instabilen Familienverhältnissen mit psychosozial belasteten Eltern auf, die
wenig Bindung und Nähe anbieten können
wachsen in bildungsfernen Familien auf und partizipieren kaum bei Sportangeboten, kul-
tureller Bildung und außerschulischer Förderung3
erleben sich schon früh als gesellschaftlich stigmatisiert, weil sie in einem segregierten
Umfeld aufwachsen,
erleben sich und die Eltern als zerrissen zwischen verschiedenen kulturellen Erwartun-
gen
Strukturelle Probleme
Ein stigmatisiertes Wohnumfeld bietet eine soziokulturelle Matrix für die Nutzung bzw.
Nichtnutzung von Angeboten
Es besteht ein Misstrauen gegenüber staatlichen Instanzen, die häufig als schwankend
zwischen Unfähigkeit und Unwilligkeit einerseits und Repression andererseits wahrge-
nommen werden4
Zum Teil über mehrere Generationen erlebtes „Abgehängt -Sein“ von Chancen und Per-
spektiven führt zum Rückzug in die Community oder zur Selbstisolation.
3.0. Familienhaus als Angebot für Schwangere, Kinder und Familien
Der SkF e.V. Köln hält bereits seit 2007 mit der „Treppe I“ eine Stadtteilwohnung am Weser-
platz vor. Die Angebote sind abgestimmt mit der bezirklichen Jugendpflege, der Sozialraum-
koordination und dem bezirklichen Netzwerk „Frühe Hilfen“.
1 Kölner Stadtteilinformationen 2018
2 Ebenda
3 https://www.waz.de/politik/teilhabepaket-erreicht-nur-wenige-kinder-id227312253.html
4 Vgl. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-
wahlanalysen/bundestagswahl_2017_tabellen_und_karten_amtliches_ergebnis.pdf
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Die „Treppe I“ als Stadtteilwohnung fungiert in Chorweiler schon jetzt als Ausgangspunkt für
die Leistungen der Ambulanten Jugend- und Familienhilfe nach SGB VIII, die der SkF e.V.
Köln als Schwerpunktträger unter anderem in Chorweiler-Nord erbringt.
Diese Hilfen werden Eltern angeboten, die mit der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder
zeitweilig oder längerfristig überfordert sind. Diese Arbeit des SkF e.V. in Chorweiler findet
auf der Grundlage des mit Ratsbeschluss vom 15.12.2005 beschlossenen Konzeptes „Sozi-
alraumorientierte Vernetzung von Jugendhilfe“ statt.
4.0. Familienhaus – Lage und Ausstattung
Das Familienhaus in der Havelstraße ersetzt die Stadtteilwohnung „Treppe I“ und bietet mit
seinem großzügigeren Raumprogramm die Möglichkeit, die vorhandenen Angebote auszu-
weiten und auf unterschiedliche weitere Zielgruppen hin neu auszurichten und zu konzipie-
ren.
5.0. Familienhaus – Angebotsstruktur
Die große Anz ahl junger Familien, viele davon mit kleinen Kinde rn, macht den Aus bau und
die Vernetzung weiterer qualifizierter Angebote im Bereich der „Frühen Hilfen“ sinnvoll und
notwendig. Hierbei ist die enge Verzahnung mit den bereits aktiven Akteuren im Feld der
Frühen Hilfen selbstverständlich.
5.1. Frühe Hilfen
Ein Fokus beim Familienhaus liegt daher auf einem niedrigschwelligen Kontaktangebot für
Schwangere, Alleinerziehenden und ihre Kinder:
Es umfasst:
Geburtsvorbereitung- und Nachbereitungskurse in Zusammenarbeit mit der vor Ort täti-
gen Familienhebamme
Ergänzend zu Pro Familia und in Absprache zusätzliche Beratungszeiten der Schwan-
gerschaftsberatungsstelle des SkF e.V. Köln, esperanza
Pekip- und andere Angebote zur frühen Eltern -Kind-Bindung in Kooperation mit anderen
Trägern vor Ort in den Räumen des Familienhauses
Weiterentwicklung der vorhandenen Angebotsstruktur im „Netzwerk Frühe Hilfen“
Frauen- und Familienfrühstück und Kochkurse zur gesunden Ernährung in der Schwan-
gerschaft
Vermittlung von Basiswissen in der Säuglingspflege und zur kindlichen Entwicklung
Kurs für Schwangere und Mütter, die in der Schwangerschaft und Stillzeit geraucht, ge-
trunken oder andere Substanzen konsumiert haben.
Beratung zu Partnerschaftsgewalt und Stalking
Vermittlung von ehrenamtlichen Familienpatinnen und -paten.
5.2. Frühzeitige Hilfen für Kinder bis zum Schuleintritt
Schon aufgrund fehlender Plätze haben nicht alle Kinder in Chorweiler Zugang zu einer Kin-
dertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Zur Erweiterung der Betreuungs- und Lern-
angebote für Kinder, die nicht die KiTa besuchen werden jahreszeitlich in und außerhalb der
Räume folgende Angebote durchgeführt:
Kinderspielgruppe
Kinderlerngruppen
Kinderkochgruppe
3
Bastelgruppe
Ausflüge z.B. in den Wald, in den Zoo
Vermittlung der Kinder in sprachliche, soziale und motorische Frühförderung (wenn mög-
lich auch vor Ort)
Musik- und Kunstangebote
5.3. Hilfen für Kinder vom Grundschulalter bis zum Schulübergang
Fehlende Unterstützung und Förderung durch das Elternhaus sow ie unzureichende häusli-
che Verhältnisse (Lernorte, Ruhe, Finanzen etc.) erschweren den Kindern das Lernen
Angebote wie Hausaufgabenhilfe, Nachhi lfe (ggf. durch Ehrenamtliche) und Beratung der
können einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Kinder leisten. Ein Coaching der Eltern
in Erziehungsfragen und beim Kontakt mit Schulen und Lehrern kann die Zusammenarbeit
der verschiedenen Erziehungspartner zum Wohle der Kinder verbessern. Im Sinne einer
Lotsenfunktion ist auch hier bei Bedarf eine Vermittlung in intensivere Hilfen (HzE) denkbar.
Während der Schul - und Ferienzeiten werden für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren
im Familienhaus regelmäßig verlässliche Betreuung und Nachhilfe, offene Spielangebot e
und Gruppenangebote zum Sozialtrainung durchgeführt.
5.5. Möglichkeiten der Angebotserweiterung
Auch wenn das Familienhaus dezidiert keine Jugendeinrichtung kann es notwendig sein,
älteren Geschwistern ein Beratungs- und Unterstützungsangebot zu machen.
Denkbar sind hier:
Hilfe- und Beratungsangebote bei persönlichen Problemen (Gewalt- und Missbrauchser-
fahrungen, kulturell oder religiös bedingte Konflikte)
eine Mädchengruppe
Förderung von Medienkompetenz
Vermittlung in schulische Hilfen z.B. durch Beantragung von Hilfen aus dem Bildungs -
und Teilhabepaket oder durch Hilfestellungen bei Bewerbungen.
5.6. Angebote für Erwachsene
Der SkF e.V. Köln bietet im Familienhaus ebenfalls eine Anlauf- und Clearingstelle für ratsu-
chende Eltern/Erwachsene.
Durch inner - und überverbandliche Kooperationen können z.B. folgende Themen wohn-
raumnah bearbeitet werden
Schulden und Überschuldung
Drohender Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit
Frühe Hilfen und Familienhilfe
Partnerschaft und Familie
Krankheit und Sucht
Weitere Hilfen für Geflüchtete und Zugewanderte
5.7. Gewinnung und Beteiligung von Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche tragen dazu bei, dass Angebote umgesetzt werden und Unterstützung für
Einzelne möglich wird . Daher wird der Aufbau einer ehrenamtlichen Unterstützungsstruktur
im Sinne von Empowerment der Bewohnerinne n und Bewohner eine zentrale Aufgabe im
Familienhaus.
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6.0. Ziele
Alle Aktivitäten, Einzelmaßnahmen und Vernetzungen im Familienhaus dienen der Errei-
chung folgender Ziele.
6.1. Ziele hinsichtlich der Bewohnerinnen und Bewohner
umfassende Hilfen für Schwan gere, Kinder und Familien sind vor Ort vorhanden und
können von Hilfesuchenden ohne lange Wege und niedrigschwellig erreicht werden
Startchancen und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sich
die gesundheitliche Situation von Kinder und E rwachsenen wird durch Prävention und
Vermittlung ins Hilfesystem verbessert
die Bewohnerinnen und Bewohner vertreten ihre eigenen Interessen besser
Schnelle und niedrigschwellige Entlastung und weiterführende Hilfen in Krisen
Menschen mit Migrations - und Fluchtgeschichte erhalten verlässlichen Zugang zu
Sprach- und Integrationsförderung
Vertrauensaufbau durch Präsenz vor Ort
6.2. Ziele in struktureller Hinsicht
Das Familienhaus wird zur verlässlichen Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Familie
und Partnerschaft
Das Familienhaus bezieht die Bedarfslagen , Ideen und Ressourcen der Bewohner mit
dem Ziel der Aktivierung mit ein.
Das Familienhaus vermittelt Kompetenzen und Selbstwirksamkeit.
Ratsuchende erhalten zeitnah und unbürokratisch Unterstützung.
Die Angebotsstruktur wird verlässlich und nachhaltig gestaltet
Verbesserung des Wohnumfeldes durch Aufbrechen der Isolation durch Vernetzung und
Kooperation mit allen Trägern
7.0. Personal- und Aufgaben der Fachkräfte vor Ort
Eingesetzt werden Sozialarbeiter innen und Sozialarbeiter (Dipl./B.A./M.A.), Erzieherinnen
und Erzieher oder Fachkräfte m it vergleichbarer Qualifikation. Die Stellen verteilen sich wie
folgt:
50% VZÄ – dauerhaft vor Ort als zentrale Ansprechpartner*in
50 % VZA – Honorarmittel zur Umsetzung und Durchführung der Beratungs -, Gruppen- und
offenen Angebote.
Das Team besteht aus weiblichen und männlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit und
ohne Zuwanderungsgeschichte und spiegelt damit die Bevölkerungsstruktur im Quartier.
Durch Supervision wird ein Reflexionsrahmen über das berufliche Handeln gewährleistet.
7.1. Aufgaben der Fachkräfte
Schaffung und Sicherung von Strukturen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vor Ort
Evaluation von Leerstellen und Fehlentwicklungen
Planung und Durchführung von Einzelberatung und Gruppenangeboten
Kooperation und Vernetzung mit anderen Trägern und Implementierung des Familien-
hauses in die Beratungslandschaft vor Ort
Casemanagement für hilfesuchende Frauen, Familien und ihre Kinder
Implementierung von Bürgerbeteiligungs- und Bürgerengagementstrukturen.
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8.0. Beirat des Familienhauses sowie Kooperationen und Zusammenarbeit im Sozi-
alraum
Der SkF e.V. Köln ist bereits seit 2006 als Schwerpunktträger der Jugendhilfe mit unter-
schiedlichen Angeboten für Kinder und Familien in der Siedlung präsent.
Entsprechend der Eckpunkte für die Umsetzung des sozialräumlichen Angeb ots „Familien-
häuser“ (Stand September 2019) werden die die strategische Ausrichtung und die konkreten
Angebote in einem Beirat beraten und verbindlich abgestimmt, zu dem stimmberechtigt Ver-
treter*innen des ASD sowie des SkF sowie beratend alle weiteren zu berücksichtigenden
Akteure des Sozialraums gehören. Näheres wird gemeinsam in einer Geschäftsordnung ge-
regelt.
Neben dem J ugendamt und hier vor allem der Bezirksjugendpflege Chorweiler sowie der
Sozialraumkoordination bestehen enge Kooperationsbeziehungen mit:
Kindernöte e.V. (u.a. Träger von KiWi und weiteren Frühen Hilfen)
Pro Familia
Bezirksvertretung Chorweiler
Bezirksverwaltung Chorweiler
Kirchengemeinden im Seelsorgebereich
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
Grundschulen
Familienzentrum Saalestraße
GAG und anderen Vermieterinnen und Vermietern
Jobcenter Chorweiler
Ehrenamtliche Willkommensinitiativen
SKM Köln und Caritasverband für die Stadt Köln
Familienbildung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
4785 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 1203/2020 Freigabedatum 06.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelverteilung an das Familienhaus Chorweiler – Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in den Haushaltsjahren 2020 ff aus dem Teilplan 0606 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die dauerhafte Förderung des „Familienhauses Chorweiler“ in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. ab dem 01.06.2020 mit einer Jahressumme von 120.000 Euro. Im Jahr 2020 beträgt die Fördersumme aufgrund des Startdatums 70.000 Euro. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 2 Begründung: In Köln begann die gezielte konzeptionelle Entwicklung sozialräumlicher Angebote im Jahre 2000 und wurde durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2005 durch das “Konzept der sozialraumorientierten Hilfsangebote“ strukturell verankert. Auf diesem Hinter- grund werden in mehreren Stadtvierteln Familienhäuser durch Träger der Jugendhilfe betrie- ben und durch das Jugendamt gefördert: - Famillienhaus Buchforst (AWO „Der Sommerberg“) - Familien- und Nachbarschaftstreff Ossendorf Park (SKM, Köln) - Familienladen Buchheim (Diakonie Köln/ Buchheimer Selbsthilfe) - Buchheimer Treff „BuchT“ (Neukirchner Erziehungsverein) - Familienhaus Bocklemünd/Mengenich (Wir für Pänz / Stiftung Leuchtfeuer) „ Ziel der Arbeit in den Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Unterstützung von Eltern, bzw. Elternteilen bei der Bewältigung von Erziehungs- aufgaben durch bedarfsgerechte Beratungs- und Gruppenangebote, sowie die passgenaue Zuführung von Familien zu infrastrukturellen Angeboten innerhalb und außerhalb des jeweili- gen Stadtbezirkes. Diese Form der infrastrukturellen Stärkung der Sozialräume entspricht der aktuellen bundesweiten Fachdebatte zur Reform des SGB VIII und hat das Ziel der reduzier- ten Inanspruchnahme von vergleichsweise teuren Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendhil- fe. Der Stadtteil Chorweiler im Norden der Stadt Köln weist ein hohes Maß an individuellen und strukturellen Problemlagen auf, die das Aufwachsen und Leben von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bestimmen. Die Vergleichsdaten zu ausgewählten Merkmalen (s. hierzu Kurzkonzept des SkF) zeigen deutlich die außergewöhnliche soziale Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner und insbesondere der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil. - Instabile Familienverhältnisse (hoher Anteil Alleinerziehende und psychosozial bela s- tete Eltern) - Hoher Anteil SGB II Bezug (über 50 % der Minderjährigen unter 15 Jahre) - Hohe Arbeitslosenquote (16 %) - Hoher Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund (87 % der Minderjährigen) und damit verbundene Zerrissenheit zwischen kulturellen Erwartungen Das Wohnumfeld gilt als stigmatisiert; die Erfahrung zeigt, dass Menschen in diesem Umfeld zum Teil bereits über Generationen den mangelnden Zugang zu Chancen und Perspektiven, sowie eine allenfalls eingeschränkte Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben erfahren. Die Angebotsstruktur des Familienhauses richtet sich zunächst an die große Anzahl von Familien mit kleinen Kindern, an Schwangere und Alleinerziehende. Für die Zielgruppe sind niedrigschwellige Einzel- und Gruppenangebote geplant, diese auch in enger Verzahnung mit den bereits aktiven Akteuren der Frühen Hilfen. Geplant sind Angebote für Kinder bis zum Schuleintritt, sowie vom Grundschulalter bis zum Schulübergang. Für Erwachsene sollen im Rahmen von überverbandlichen Kooperationen Beratungen zu Themen wie Überschuldung, Wohnungslosigkeit, Partnerschaft, Sucht und Fluchtsituation angeboten werden. Das Familienhaus soll im Stadtteil eine verlässliche Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Familie und Partnerschaft sein und dabei die Bedarfslagen und Ressourcen der Bewoh- ner/innen kontinuierlich einbeziehen. Der SkF ist seit 2006 als Schwerpunktträger der Jugendhilfe mit unterschiedlichen Angebo- ten für Kinder und Familien im Stadtteil präsent und damit ein verlässlicher Partner des Ju- gendamtes. Die Arbeit im Familienhaus erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt im 3 Rahmen eines Beirates und durch Teilnahme am Sozialraumteam im Allgemeinen Sozialen Dienst. Weitere Partner sind die Bezirksjugendpflege Chorweiler, die Sozialraumkoordination sowie die Stadtteil-Akteure vor Ort.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1203/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.05.2020
- Erstellt
- 23.04.2020 08:18