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Mittelverteilung an das Familienhaus Chorweiler – Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in den Haushaltsjahren 2020 ff aus dem Teilplan 0606

Beschlussvorlage Ausschuss 1203/2020 vom 06.05.2020

Stand: Am 09.06.2020 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
  • Kurzkonzept_Familienhaus_ChorweilerNord_SkF_Vorlage JHA

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    „Familienhaus“ Stärkung der Sozialräume und Kölner Quartiere Kurzkonzept (31.03.2020) Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln Mauritiussteinweg 77-79 50676 Köln Tel. 0221-12 69 50 Fax 0221-12 69 51 194 E-Mail info@skf-koeln.de Internet www.skf-koeln.de Fachbereich Kinder, Jugend und Familien Ambulante Jugendhilfe Am Rinkenpfuhl 31 50676 Köln Tel. 0221 12 69 56 - 471/472 Fax 0221 12 69 56 473 E-Mail ute.theisen@skf-koeln.de Internet www.skf-koeln.de 1 1.0. Ausgangs- und Problemsituation in Chorweiler Chorweiler hatte 2018 13.0731 Einwohnerinnen und Einwohner, die in 5.125 Haushalten le- ben.2.Knapp 27% der Bevölkerung ist damit jünger als 21 Jahre. 81,35% der Einwohnerinnen und Einwohner haben einen Migrationshintergrund bzw. eine Zuwanderungsgeschichte, bei den Minderjährigen sind es 87,4%. 38,1% der Bewohnerinnen und Bewohner sind vollständig oder teilweise auf Leistungen nach SGB II angewiesen, mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, nämlich 52,7%, lebt in Familien im Hilfebezug und kann daher als arm gelten. Von den 5.125 im Jahr 2018 verzeichneten Haushalten in Chorweiler waren 1.748 Bedarfs- gemeinschaften (34,1%). In mehr als 50% dieser Bedarfsgemeinschaften lebten Kinder. 78,4% aller Alleinerziehenden mit ihren Kindern vollständig oder teilweise auf Sozialleistun- gen nach SGB II angewiesen. Die Arbeitslosenquote in Chorweiler liegt bei 16,2%. 2.0 Problemlagen im Viertel Die Vergleichsdaten zu ausgewählten Merkmalen zeigen deutlich die außergewöhnlich hohe soziale Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich auf das Leben in Chorweiler auswirkt. Kinder und Jugendliche z.B.  wachsen in instabilen Familienverhältnissen mit psychosozial belasteten Eltern auf, die wenig Bindung und Nähe anbieten können  wachsen in bildungsfernen Familien auf und partizipieren kaum bei Sportangeboten, kul- tureller Bildung und außerschulischer Förderung3  erleben sich schon früh als gesellschaftlich stigmatisiert, weil sie in einem segregierten Umfeld aufwachsen,  erleben sich und die Eltern als zerrissen zwischen verschiedenen kulturellen Erwartun- gen Strukturelle Probleme  Ein stigmatisiertes Wohnumfeld bietet eine soziokulturelle Matrix für die Nutzung bzw. Nichtnutzung von Angeboten  Es besteht ein Misstrauen gegenüber staatlichen Instanzen, die häufig als schwankend zwischen Unfähigkeit und Unwilligkeit einerseits und Repression andererseits wahrge- nommen werden4  Zum Teil über mehrere Generationen erlebtes „Abgehängt -Sein“ von Chancen und Per- spektiven führt zum Rückzug in die Community oder zur Selbstisolation. 3.0. Familienhaus als Angebot für Schwangere, Kinder und Familien Der SkF e.V. Köln hält bereits seit 2007 mit der „Treppe I“ eine Stadtteilwohnung am Weser- platz vor. Die Angebote sind abgestimmt mit der bezirklichen Jugendpflege, der Sozialraum- koordination und dem bezirklichen Netzwerk „Frühe Hilfen“. 1 Kölner Stadtteilinformationen 2018 2 Ebenda 3 https://www.waz.de/politik/teilhabepaket-erreicht-nur-wenige-kinder-id227312253.html 4 Vgl. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik- wahlanalysen/bundestagswahl_2017_tabellen_und_karten_amtliches_ergebnis.pdf 2 Die „Treppe I“ als Stadtteilwohnung fungiert in Chorweiler schon jetzt als Ausgangspunkt für die Leistungen der Ambulanten Jugend- und Familienhilfe nach SGB VIII, die der SkF e.V. Köln als Schwerpunktträger unter anderem in Chorweiler-Nord erbringt. Diese Hilfen werden Eltern angeboten, die mit der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zeitweilig oder längerfristig überfordert sind. Diese Arbeit des SkF e.V. in Chorweiler findet auf der Grundlage des mit Ratsbeschluss vom 15.12.2005 beschlossenen Konzeptes „Sozi- alraumorientierte Vernetzung von Jugendhilfe“ statt. 4.0. Familienhaus – Lage und Ausstattung Das Familienhaus in der Havelstraße ersetzt die Stadtteilwohnung „Treppe I“ und bietet mit seinem großzügigeren Raumprogramm die Möglichkeit, die vorhandenen Angebote auszu- weiten und auf unterschiedliche weitere Zielgruppen hin neu auszurichten und zu konzipie- ren. 5.0. Familienhaus – Angebotsstruktur Die große Anz ahl junger Familien, viele davon mit kleinen Kinde rn, macht den Aus bau und die Vernetzung weiterer qualifizierter Angebote im Bereich der „Frühen Hilfen“ sinnvoll und notwendig. Hierbei ist die enge Verzahnung mit den bereits aktiven Akteuren im Feld der Frühen Hilfen selbstverständlich. 5.1. Frühe Hilfen Ein Fokus beim Familienhaus liegt daher auf einem niedrigschwelligen Kontaktangebot für Schwangere, Alleinerziehenden und ihre Kinder: Es umfasst:  Geburtsvorbereitung- und Nachbereitungskurse in Zusammenarbeit mit der vor Ort täti- gen Familienhebamme  Ergänzend zu Pro Familia und in Absprache zusätzliche Beratungszeiten der Schwan- gerschaftsberatungsstelle des SkF e.V. Köln, esperanza  Pekip- und andere Angebote zur frühen Eltern -Kind-Bindung in Kooperation mit anderen Trägern vor Ort in den Räumen des Familienhauses  Weiterentwicklung der vorhandenen Angebotsstruktur im „Netzwerk Frühe Hilfen“  Frauen- und Familienfrühstück und Kochkurse zur gesunden Ernährung in der Schwan- gerschaft  Vermittlung von Basiswissen in der Säuglingspflege und zur kindlichen Entwicklung  Kurs für Schwangere und Mütter, die in der Schwangerschaft und Stillzeit geraucht, ge- trunken oder andere Substanzen konsumiert haben.  Beratung zu Partnerschaftsgewalt und Stalking  Vermittlung von ehrenamtlichen Familienpatinnen und -paten. 5.2. Frühzeitige Hilfen für Kinder bis zum Schuleintritt Schon aufgrund fehlender Plätze haben nicht alle Kinder in Chorweiler Zugang zu einer Kin- dertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Zur Erweiterung der Betreuungs- und Lern- angebote für Kinder, die nicht die KiTa besuchen werden jahreszeitlich in und außerhalb der Räume folgende Angebote durchgeführt:  Kinderspielgruppe  Kinderlerngruppen  Kinderkochgruppe 3  Bastelgruppe  Ausflüge z.B. in den Wald, in den Zoo  Vermittlung der Kinder in sprachliche, soziale und motorische Frühförderung (wenn mög- lich auch vor Ort)  Musik- und Kunstangebote 5.3. Hilfen für Kinder vom Grundschulalter bis zum Schulübergang Fehlende Unterstützung und Förderung durch das Elternhaus sow ie unzureichende häusli- che Verhältnisse (Lernorte, Ruhe, Finanzen etc.) erschweren den Kindern das Lernen Angebote wie Hausaufgabenhilfe, Nachhi lfe (ggf. durch Ehrenamtliche) und Beratung der können einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Kinder leisten. Ein Coaching der Eltern in Erziehungsfragen und beim Kontakt mit Schulen und Lehrern kann die Zusammenarbeit der verschiedenen Erziehungspartner zum Wohle der Kinder verbessern. Im Sinne einer Lotsenfunktion ist auch hier bei Bedarf eine Vermittlung in intensivere Hilfen (HzE) denkbar. Während der Schul - und Ferienzeiten werden für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren im Familienhaus regelmäßig verlässliche Betreuung und Nachhilfe, offene Spielangebot e und Gruppenangebote zum Sozialtrainung durchgeführt. 5.5. Möglichkeiten der Angebotserweiterung Auch wenn das Familienhaus dezidiert keine Jugendeinrichtung kann es notwendig sein, älteren Geschwistern ein Beratungs- und Unterstützungsangebot zu machen. Denkbar sind hier:  Hilfe- und Beratungsangebote bei persönlichen Problemen (Gewalt- und Missbrauchser- fahrungen, kulturell oder religiös bedingte Konflikte)  eine Mädchengruppe  Förderung von Medienkompetenz  Vermittlung in schulische Hilfen z.B. durch Beantragung von Hilfen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket oder durch Hilfestellungen bei Bewerbungen. 5.6. Angebote für Erwachsene Der SkF e.V. Köln bietet im Familienhaus ebenfalls eine Anlauf- und Clearingstelle für ratsu- chende Eltern/Erwachsene. Durch inner - und überverbandliche Kooperationen können z.B. folgende Themen wohn- raumnah bearbeitet werden  Schulden und Überschuldung  Drohender Wohnungsverlust und Wohnungslosigkeit  Frühe Hilfen und Familienhilfe  Partnerschaft und Familie  Krankheit und Sucht  Weitere Hilfen für Geflüchtete und Zugewanderte 5.7. Gewinnung und Beteiligung von Ehrenamtlichen Ehrenamtliche tragen dazu bei, dass Angebote umgesetzt werden und Unterstützung für Einzelne möglich wird . Daher wird der Aufbau einer ehrenamtlichen Unterstützungsstruktur im Sinne von Empowerment der Bewohnerinne n und Bewohner eine zentrale Aufgabe im Familienhaus. 4 6.0. Ziele Alle Aktivitäten, Einzelmaßnahmen und Vernetzungen im Familienhaus dienen der Errei- chung folgender Ziele. 6.1. Ziele hinsichtlich der Bewohnerinnen und Bewohner  umfassende Hilfen für Schwan gere, Kinder und Familien sind vor Ort vorhanden und können von Hilfesuchenden ohne lange Wege und niedrigschwellig erreicht werden  Startchancen und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sich  die gesundheitliche Situation von Kinder und E rwachsenen wird durch Prävention und Vermittlung ins Hilfesystem verbessert  die Bewohnerinnen und Bewohner vertreten ihre eigenen Interessen besser  Schnelle und niedrigschwellige Entlastung und weiterführende Hilfen in Krisen  Menschen mit Migrations - und Fluchtgeschichte erhalten verlässlichen Zugang zu Sprach- und Integrationsförderung  Vertrauensaufbau durch Präsenz vor Ort 6.2. Ziele in struktureller Hinsicht  Das Familienhaus wird zur verlässlichen Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Familie und Partnerschaft  Das Familienhaus bezieht die Bedarfslagen , Ideen und Ressourcen der Bewohner mit dem Ziel der Aktivierung mit ein.  Das Familienhaus vermittelt Kompetenzen und Selbstwirksamkeit.  Ratsuchende erhalten zeitnah und unbürokratisch Unterstützung.  Die Angebotsstruktur wird verlässlich und nachhaltig gestaltet  Verbesserung des Wohnumfeldes durch Aufbrechen der Isolation durch Vernetzung und Kooperation mit allen Trägern 7.0. Personal- und Aufgaben der Fachkräfte vor Ort Eingesetzt werden Sozialarbeiter innen und Sozialarbeiter (Dipl./B.A./M.A.), Erzieherinnen und Erzieher oder Fachkräfte m it vergleichbarer Qualifikation. Die Stellen verteilen sich wie folgt: 50% VZÄ – dauerhaft vor Ort als zentrale Ansprechpartner*in 50 % VZA – Honorarmittel zur Umsetzung und Durchführung der Beratungs -, Gruppen- und offenen Angebote. Das Team besteht aus weiblichen und männlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte und spiegelt damit die Bevölkerungsstruktur im Quartier. Durch Supervision wird ein Reflexionsrahmen über das berufliche Handeln gewährleistet. 7.1. Aufgaben der Fachkräfte  Schaffung und Sicherung von Strukturen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vor Ort  Evaluation von Leerstellen und Fehlentwicklungen  Planung und Durchführung von Einzelberatung und Gruppenangeboten  Kooperation und Vernetzung mit anderen Trägern und Implementierung des Familien- hauses in die Beratungslandschaft vor Ort  Casemanagement für hilfesuchende Frauen, Familien und ihre Kinder  Implementierung von Bürgerbeteiligungs- und Bürgerengagementstrukturen. 5 8.0. Beirat des Familienhauses sowie Kooperationen und Zusammenarbeit im Sozi- alraum Der SkF e.V. Köln ist bereits seit 2006 als Schwerpunktträger der Jugendhilfe mit unter- schiedlichen Angeboten für Kinder und Familien in der Siedlung präsent. Entsprechend der Eckpunkte für die Umsetzung des sozialräumlichen Angeb ots „Familien- häuser“ (Stand September 2019) werden die die strategische Ausrichtung und die konkreten Angebote in einem Beirat beraten und verbindlich abgestimmt, zu dem stimmberechtigt Ver- treter*innen des ASD sowie des SkF sowie beratend alle weiteren zu berücksichtigenden Akteure des Sozialraums gehören. Näheres wird gemeinsam in einer Geschäftsordnung ge- regelt. Neben dem J ugendamt und hier vor allem der Bezirksjugendpflege Chorweiler sowie der Sozialraumkoordination bestehen enge Kooperationsbeziehungen mit:  Kindernöte e.V. (u.a. Träger von KiWi und weiteren Frühen Hilfen)  Pro Familia  Bezirksvertretung Chorweiler  Bezirksverwaltung Chorweiler  Kirchengemeinden im Seelsorgebereich  Kindertageseinrichtungen und Familienzentren  Grundschulen  Familienzentrum Saalestraße  GAG und anderen Vermieterinnen und Vermietern  Jobcenter Chorweiler  Ehrenamtliche Willkommensinitiativen  SKM Köln und Caritasverband für die Stadt Köln  Familienbildung
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 1203/2020 Freigabedatum 06.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelverteilung an das Familienhaus Chorweiler – Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in den Haushaltsjahren 2020 ff aus dem Teilplan 0606 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die dauerhafte Förderung des „Familienhauses Chorweiler“ in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. ab dem 01.06.2020 mit einer Jahressumme von 120.000 Euro. Im Jahr 2020 beträgt die Fördersumme aufgrund des Startdatums 70.000 Euro. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 2 Begründung: In Köln begann die gezielte konzeptionelle Entwicklung sozialräumlicher Angebote im Jahre 2000 und wurde durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2005 durch das “Konzept der sozialraumorientierten Hilfsangebote“ strukturell verankert. Auf diesem Hinter- grund werden in mehreren Stadtvierteln Familienhäuser durch Träger der Jugendhilfe betrie- ben und durch das Jugendamt gefördert: - Famillienhaus Buchforst (AWO „Der Sommerberg“) - Familien- und Nachbarschaftstreff Ossendorf Park (SKM, Köln) - Familienladen Buchheim (Diakonie Köln/ Buchheimer Selbsthilfe) - Buchheimer Treff „BuchT“ (Neukirchner Erziehungsverein) - Familienhaus Bocklemünd/Mengenich (Wir für Pänz / Stiftung Leuchtfeuer) „ Ziel der Arbeit in den Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Unterstützung von Eltern, bzw. Elternteilen bei der Bewältigung von Erziehungs- aufgaben durch bedarfsgerechte Beratungs- und Gruppenangebote, sowie die passgenaue Zuführung von Familien zu infrastrukturellen Angeboten innerhalb und außerhalb des jeweili- gen Stadtbezirkes. Diese Form der infrastrukturellen Stärkung der Sozialräume entspricht der aktuellen bundesweiten Fachdebatte zur Reform des SGB VIII und hat das Ziel der reduzier- ten Inanspruchnahme von vergleichsweise teuren Einzelfallhilfen im Rahmen der Jugendhil- fe. Der Stadtteil Chorweiler im Norden der Stadt Köln weist ein hohes Maß an individuellen und strukturellen Problemlagen auf, die das Aufwachsen und Leben von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bestimmen. Die Vergleichsdaten zu ausgewählten Merkmalen (s. hierzu Kurzkonzept des SkF) zeigen deutlich die außergewöhnliche soziale Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner und insbesondere der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil. - Instabile Familienverhältnisse (hoher Anteil Alleinerziehende und psychosozial bela s- tete Eltern) - Hoher Anteil SGB II Bezug (über 50 % der Minderjährigen unter 15 Jahre) - Hohe Arbeitslosenquote (16 %) - Hoher Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund (87 % der Minderjährigen) und damit verbundene Zerrissenheit zwischen kulturellen Erwartungen Das Wohnumfeld gilt als stigmatisiert; die Erfahrung zeigt, dass Menschen in diesem Umfeld zum Teil bereits über Generationen den mangelnden Zugang zu Chancen und Perspektiven, sowie eine allenfalls eingeschränkte Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben erfahren. Die Angebotsstruktur des Familienhauses richtet sich zunächst an die große Anzahl von Familien mit kleinen Kindern, an Schwangere und Alleinerziehende. Für die Zielgruppe sind niedrigschwellige Einzel- und Gruppenangebote geplant, diese auch in enger Verzahnung mit den bereits aktiven Akteuren der Frühen Hilfen. Geplant sind Angebote für Kinder bis zum Schuleintritt, sowie vom Grundschulalter bis zum Schulübergang. Für Erwachsene sollen im Rahmen von überverbandlichen Kooperationen Beratungen zu Themen wie Überschuldung, Wohnungslosigkeit, Partnerschaft, Sucht und Fluchtsituation angeboten werden. Das Familienhaus soll im Stadtteil eine verlässliche Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Familie und Partnerschaft sein und dabei die Bedarfslagen und Ressourcen der Bewoh- ner/innen kontinuierlich einbeziehen. Der SkF ist seit 2006 als Schwerpunktträger der Jugendhilfe mit unterschiedlichen Angebo- ten für Kinder und Familien im Stadtteil präsent und damit ein verlässlicher Partner des Ju- gendamtes. Die Arbeit im Familienhaus erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt im 3 Rahmen eines Beirates und durch Teilnahme am Sozialraumteam im Allgemeinen Sozialen Dienst. Weitere Partner sind die Bezirksjugendpflege Chorweiler, die Sozialraumkoordination sowie die Stadtteil-Akteure vor Ort.

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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