2009/0416
Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt
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Hauptamt
Organisationsabteilung
08.07.2009
101-jf Nst 25 95
ImStellenpool gefOhrtefreieStellen2009
hier: MonatsQberbliek(Stiehtagistjeweils der 15.eines Monats (Dienstende).
Nieht enthalten sind dureh HGLGfreigewordene Stellen, freie Stellen des EAD, der Stiidtischen Kliniken, der sonstigen
Eigenbetriebe sowie freie Stellen, die unter Ausnahmegenehmigungen fallen (Kindertagesstiitten).
Stellen die vom Magistratzur sofortigenWiederbesetzung freigegebenwurden, sind ebenfalls ab dem Datum der Magistratsentseheidung
nieht mehr aufgefOhrt,sofem sie niehtdem aufsiehtsbehOrdliehenGenehmigungsverfahrenunterliegen.Die Obersiehtweist daher nur die Anzahl d. freien
Stellen aus, die naeh(evtl. noch ausstehender) Besehlusslagedes Magistrats bzw.ausstehender Freigabegenehmigungdes RP's frei sein mOssen.
Durch niehtabgesehlosseneWiederbesetzungsverfahrenkann deshalb die zahl der tatsaehliehenfreien Stellen
noch etwas naehoben abweiehen.
StPool Nr. 1: StPool Nr. 2: StPool Nr. 3: StPool Nr. 4: StPool Nr. 10 StPool Nr. 6: StPool Nr. 9: Gesamtsumn Auf vb hoeh- Monat
Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen je Monat Steller gereeh-
die aufgrund zu denen noe mitMagB. mitMagB. mitMagB. mitMagB. dureh bereits umge neter
eines MagB. kein MagB. ''Vorsehlag ''Vorlaufig nie "Wiederbeset "Wegfall der wirksame kw reeh- Mo-
. fOrandere vorliegt bleibt derzeit wiederbe- en naehAbla Stelle"(bereitl:Vermerke nete nats-
Zweckezur offen". setzen". der Sperrfrisf wirksam, im (im StPI2010 Sum- dureh-
VerfOgung (GefOhrtbis z StPI2010 aufzunehmen) meje sehnitt
stehen. Ablauf d. SpF aufzunehmen Monat
vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb vb
0 0 42 15 0 0 0 0 21 4 0 0 0 0 63 19 72,5 72,5 1
0 0 47 17 0 0 0 0 19 4 0 0 0 0 66 21 76,5 74,5 2
0 0 49 18 0 0 0 0 16 4 0 0 0 0 65 22 76 75,0 3
0 0 51 22 0 0 0 0 18 3 0 0 0 0 69 25 81,5 76,6 4
0 0 59 23 0 0 0 0 15 3 0 0 0 0 74 26 87 78,7 5
0 0 61 25 0 0 0 0 14 . 1 0 0 0 0 75 26 88 80,3 6
0 0 0 68,8 7
0 0 0 60,2 8
0 0 0 53,5 9
0 0 0 48,2 10
0 0 0 43,8 11
0 0 0 40,1 12
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90 80 70 60 .c 50taN C .!! a; 40-en 30 20 10 0 2003 2004 2005 2006 Jahr Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stell en 2003 • 2009 Stand: Juni 2009 (Datengrundlage siehe Detailblatt Juni 2009)
2009/0416
4613 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.09.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Hauptamt-
Personalabteilung
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0416
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Personalkostenentwicklung
Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt
Vorlage vom: 11. 9.2009
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regier ungspräsidium
Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (II. Quartal 2009).
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten.
Anlagen: Vierteljahresbericht Regierungspräsidium II. Quartal 2009
Stellenpool Stand 15. Juni 2009
Stellenentwicklung Stand Juni 2009
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11. September 2009:
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 10. Juni 2009 die aufsichtsbehördlichen
Genehmigungen für den Haushalt 2009 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der
Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung
erhebliche Einsparmöglichkeiten.
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine
Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Einzelheiten hierzu sind durch Rundverfügung Nr. 22 vom 9.
Juli 2009 bekannt gegeben worden.
Für die Personalausgaben im HHj. 2009 wurde ein Gesamtansatz (Kernhaushalt 96.122.570 € und
EB IDA 8.681.370 €) in Höhe von 104.803.940 Euro ermittelt.
Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Wolfgang Glenz hat für die beiden Bereiche eine Obergrenze
in Höhe von 99 Mio. Euro festgelegt. Damit sind folgende Personalkostenansätze einschließlich der
Leistungsentgelte gem. § 18 TVöD zu veranschlagen:
Kernhaushalt: 90.000.000,00 Euro (darin enthaltene LE 470.860,00 Euro)
EB IDA : 8.681.370,00 Euro (darin enthaltene LE 66.670,00 Euro)
Insgesamt 98.681.370,00 Euro (darin enthaltene LE 537.530,00 Euro).
Hinsichtlich der Entwicklung der Personalausgaben in 2009 wird auf den in Anlage beigefügten
Quartalsbericht an die Aufsichtsbehörde verwiesen.
Im Hinblick auf die Einsparvorgabe von über 5 Millionen Euro (Kernhaushalt einschließlich EB „IDA“)
ist zur weiteren Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben die generelle Stellenbeset-
zungssperre von 12 Monaten weiterhin unabdingbar. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrück-
lichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Dies
gilt für alle Bereiche
. Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen
Sozialdienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“
sowie im techn. Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die
Berufsfeuerwehr) bei Feststellung einer unabdingbaren Notwendigkeit nach erfolgloser interner
Ausschreibung zulässig. Gesonderte Entscheidung des Magistrats im Einzelfall ist erforderlich. Der
mögliche Bedarf an nicht vorhandenen Fachkräften muss nach entsprechenden Qualifizie-
rungsmaßnahmen mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne Bewerbungen etc.) abgedeckt
werden. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller
Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuwei-
sung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte der Personalvertretung sowie
der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).
Ohne systematische Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im
Personalhaushalt nicht zu erfüllen.
Das Hauptamt-Personalabteilung berichtet weiterhin vierteljährig über die Auswirkungen der Sperre
und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungspräsidium zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Darmstadt, 11. September 2009 Anlagen
I / II / 110
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
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Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt '!!Darmstadt a Neues Rathaus am LUisenplatz Luisenplatz 5 D-64283 Darmstadt Zimmer-Nummer: 410/412 Ansprechpartner/-in: Herr Gunther Telefon: (06151) 13-2330 Telefax: (06151) 13-2382 E-mail: Hans-Peter_Guenther@darmstadt.de Datum 11. September 2009 Vollzug des Stellenplans 1. Januar bis 30. Juni 2009 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 1.1. Stell en- und Personalbewirtschaftung (sog. Stellenpool) Stand 30. Juni 2009 1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses zur VerfUgung stehen: 1.1.2 "Freie Stellen", zu denen noch kein Magistratsbeschluss bzw. keine aufsichtsbehordl. Genehmigung vorliegt: 1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorschlag bleibt derzeit offen": 1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorlaufig nicht wiederbesetzen": 1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Wiederbesetzen nach Ablauf einer Sperrfrist": 1.1.6 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Wegfall der Stelle (bereits wirksam, Stellenwegfall im StPlan 2010 aufzunehmen)": 1.1.7 Freie Stellen durch bereits wirksame kw-Vermerke (Stellenwegfall im StPlan 2010 aufzunehmen): Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort wiederbesetzt wurden: Postbank Frankfurt Konto·Nummer 2612-601 BLZ 500 10060 Sparkasse Darmstadt Konto-Nummer 544 000 BLZ 508 501 50 Internet: http://www_darmstadt.de Die monatliche Entwicklung von Januar bis Marz 2009 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen An- zahl freier Stellen von 2003 bis 2009 entnehmen Sie bitte den beigefUgten Anlagen 1 und 2. Der hochge- rechnete Monatsdurchschnitt fUr das Jahr 2009 betragt 80,3 standig freie Stellen. Orientiert am Rechnungsergebnis 2008 in Hohe von 90.552.317,78 Euro sollte unter BerOcksichtigung der Einsparvorgabe zumindest die von Herrn Burgermeister und Stadtkammerer Wolfgang Glenz vorge- gebene Obergrenze der Personalausgaben in Hohe von 90 Mio. Euro erreicht werden. Nach der Hochrechnung zum 30. Juni 2009 werden die Personalausgaben 2009 voraussichtlich 93.458.000 Euro betragen. Hierbei ist zu berucksichtigen, dass bei der voraussichtlichen Mehrausgabe in Hohe von 3.458.000 Euro die Besoldungserhohung bei den Beamten und Versorgungsempfangern in Hohe von ca. 930.000 Euro und die Mehrkosten durch den Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungs- dienst in Hohe von ca. 169.000 Euro bereits mit eingerechnet wurden. Ohne Besoldungserhohung und Tarifabschluss ware zum aktuellen leitpunkt nur eine voraussichtliche Mehrausgabe von ca. 2.359.000 Euro zu erwarten gewesen. Bei der ursprunglichen Planung fUr 2009 wurde fUr die Kernverwaltung und den Eigenbetrieb IDA insge- samt ein Betrag in Hohevon 104.803.940 Euro ermittelt. Die Kernverwaltung allein betrug hierbei 96.122.570 Euro. Dieser Betrag wurde auf 90.000.000 Euro gedeckelt. 1mHinblick auf die eigentliche Uberschreitung des Ansatzes in Hohe von 3.458.000 Euro kann fUr die Kernverwaltung mit Blick auf den ursprunglichen ungekurzten Ansatz jedoch eine Einsparung in Hohe von 2.664.570 Euro festgestellt werden. Deshalb muss es weiterhin liel sein, durch konsequente Einhaltung der KonsolidierungsbeschlUsse Ein· sparungen zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vordringlich und Bestandteil der Auflagen des Regierungsprasidiums zur Genehmigung des Haushaltes. Die vom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der Personalausgaben beschlossenen Vorgaben mussen dringend eingehalten werden: Die 12·monatige Stellenbesetzungssperre fUr freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrucklichen vorherigen Genehmigung des Regierungsprasidiums fUr den Einzelfall moglich). Bei Stellenbesetzungen erfolgengrundsatzlich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi- alpadagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit uberplanmaBigen Be- schaftigten (einschlieBlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die luweisung auch ohne Stellenausschreibung moglich (die Be- teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberuhrt). Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereller Einstellungstopp insbesondere im Hinblick auf den Abbau der uberplanmaBigen Krafte sinnvoll ist. Allerdings soli ten folgende Ausnah- men zulassig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstattenbereich, stadtischer Sozi- aldienst, die Lehrkrafte an der Musikschule der Akademie fUr Tonkunst des EB "Kulturinstitute" sowie im techno Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw. Universitatsabschluss - gilt analog auch fUr die Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich. Daruber hinaus sind die Auflagen des Regierungsprasidiums einzuhalten: Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hin- zuwirken. Der Magistrat hat bei freiwerdenden Stellen entsprechen RationalisierungsmaBnahmen einzuleiten. Bis auf Weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist yon mindestens zwolf Monaten einzuhal- ten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsatzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehr- bedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmoglichkeiten bzw. OrganisationsmaBnahme,n auszugleichen. Bei Beforderungen im Beamtenbereich ist zusatzlich eine Frist yon zwolf Monaten einzuhalten, be- ginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beforderungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen sind nur nach der ausdrOcken vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbe- horde moglich. Die Gewahrung yon Ober- und auBertariftichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig gewahrte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsatzlich zu unterlassen bzw. abzubauen. Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog fOr die Eigenbetriebe "Bader", "BOrgerhauser und Markte", "Kulturinstitute" und "Immobilienmanagement Darmstadt" anzuwenden. Das Hauptamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, vierteljahrlich Ober die Umsetzung der Stelleneinsparvorgabe zu berichten. DarOber hinaus wird eine Obersicht Ober die HGIG-Falle fOr das II. Quartal 2009 anliegend vorgelegt. Der befristete Einsatz yon HGIG-Vertretungen auch wahrend der Beschaftigungsverbote ist gesondert vermerkt. Wolfgang Glenz BOrgermeister 20 10 101 110/4
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz 5d
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0416
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.09.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00