4162/2021
Deutzer Hafen, Begleitgremium
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 Vorschlag der Verwaltung
4787 Zeichen
© Paulo dos Santos Deutzer Hafen - Einrichtung eines Begleitgremiums Vorschlag der Verwaltung Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 1 A N L A G E 4 Politische Anträge 1. Antrag DIE LINKE, SPD, FDP, Die Fraktion Das Begleitgremium berät den StEA und die BV Innenstadt in Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen. Zusammensetzung: - Dezernent Dez. VI (Vorsitz) - Vertreter/innen der im Rat vertretenen Fraktionen & BV 1 - Mieterverein, Deutscher Gewerkschaftsbund, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer - Fachexpert/innen Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen und bei Bedarf. Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 2 Politische Anträge 2. Antrag Grüne, CDU, Volt Das Begleitgremium berät über Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen. Zusammensetzung: - Dezernent Dez. VI (Vorsitz) - Vertreter/innen der im StEA vertretenen Fraktionen & BV 1 - Fachexpert/innen Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen und nach Bedarf. Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 3 Entscheidungsstrukturen Deutzer Hafen Politik: - Beschlüsse im Rahmen Bauleitplanung nach BauGB Vorgabenbeschluss gefasst, verbleiben Satzungsbeschlüsse - Beschlüsse zu öffentlichem Raum (Planungs- / Baubeschluss) - Ggf. weitere zu Sonderthemen - Informationsgespräche (z.B. Verkehr) - Einbindung in Jurysitzungen Wettbewerbsverfahren - Aufsichtsrat der modernen stadt - NEU: Begleitgremium (soll 2 x jährlich tagen) Verwaltung: - Lenkungskreis (tagt 4 x jährlich) Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 4 Beteiligungsformate Deutzer Hafen - umfassende öffentliche Beteiligungs-/Informationsformate Öffentlichkeit: - Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen nach BauGB - Weitere Beteiligungsformate: - Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen (1-2 x jährlich) - Informationsgespräche durch hdak, BDA u.ä. - Geplant: Fachveranstaltungen zu Sonderthemen (nach Bedarf) - Informationen: - Newsletter - Werkstattbericht - Geplant: Infopavillon - … Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 5 Begleitgremium: Ziele - Politische Entscheider/innen, Verwaltung und moderne stadt fachlich unterstützen und beraten - Entscheidungsebenen zusammenführen - Entscheidungen vorbereiten - Fürsprecher / Multiplikatoren für das Projekt gewinnen -> durch Information: - Aktuellen Planungsstand vorstellen sowie - weitere Projektentwicklung erläutern -> durch Diskussion: - Fachthemen vertiefen und diskutieren - Input von externen Fachexperten/Expertenwissen einholen Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 6 Begleitgremium: Aufgaben Beratung in Fragen, die mit der Umsetzung der Integrierten Planung zusammenhängen sowie zu einzelnen Fachthemen. • Tagt 2x jährlich (sowie nach Bedarf) • Abgrenzung zu politischen Beschlussgremien und Wettbewerbsjurys • Keine öffentlichen Sitzungen, da die Öffentlichkeit bereits umfassend informiert und beteiligt wird. Frage • Wer soll beraten werden? (z.B. Verwaltung, StEA, BV, weitere Fachausschüsse, moderne stadt, …) Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 7 Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 8 Begleitgremium: Themen • Übergeordnete Planungsthemen: Städtebau, evtl. auch: Nachhaltigkeit, Klimaschutz, z.B. Handbuch Nachhaltigkeit, Verkehr-/Mobilitätskonzept • Umplanungen von Teilbereichen, z.B. Fortschreibung des Integrierten Plans im Bereich des Ostdreiecks • Vertiefende Planungsstudien, z.B. Machbarkeitsstudie Schule, ggf. auch Beiträge für Wettbewerbsauslobungen • Schwerpunkt-/Fachthemen Möglicher Sitzungsablauf: Teil 1: Information über den aktuellen Planungsstand Teil 2: Vertiefung eines Fachthemas Begleitgremium: Besetzung • Fachexperten zu verschiedenen Themenbereichen • Politik: • StEA Sprecher/innen der Fraktionen (z.Zt. 6) • Vertreter/innen BV 1 (BV 7 bei Bedarf, u.E. nur bei Verkehr) • Verwaltung und Planungsbeteiligte (moderne stadt, SWK…) • Externe Moderation Frage • Welche Teilnehmer/innen des Begleitgremiums sind stimmberechtigt, welche sind beratend? Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 9 Begleitgremium: Besetzung Fachexperten Stadtplanungsamt // Deutzer Hafen // Begleitgremium // 16.11.2021 Folie 10 Fachexperten nach Themenschwerpunkten: • Quartiers-/Projektentwicklung / Stadtplanung • Wohnen / Wohnformen / Architektur (Architekt/in) • Klima / Freiraum (Landschaftsarchitekt/in) • Verkehr • Wirtschaft • Soziale Infrastruktur / Kultur • Integrierter Plan: Cobe
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
1118 Zeichen
A N L A G E 0
Begleitgremium Deutzer Hafen;
Beschluss über die Einrichtung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen
Vorlage 4162/2021
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.12.2021
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10.2021 wurde der Beschluss über die
Einrichtung eines Begleitgremiums im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen auf
die Anträge AN/1786/2021 und AN/2295/2021 vertagt.
Herr Beig. Greitemann, Dezernat Planen und Bauen, hat die Erarbeitung eines Verwaltungs -
vorschlags zur fachlichen Ausrichtung und Besetzung des Begleitgremiums zugesagt.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgremiums erar-
beitet, der dem StEA in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorgelegt werden soll. Der vorlie-
gende Vorschlag der Verwaltung zur Zielsetzung, fachlichen Ausrichtung und Zusammensetzung
eines Begleitgremiums Deutzer Hafen berücksichtigt die seitens der Fraktionen in den Anträgen
(AN/1786/2021 und AN/2295/2021) formulierten Aspekte.
Anlage 5 Beschluss BV 7
960 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 14.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 09.12.2021 öffentlich 8.25 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, SPD u nd Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen Beteiligung der Bezirksvertretung Porz" AN/2661/2021 Herr Götz bittet um die Ergänzung, dass die Bezirksvertretung Porz als ständiger Teilnehmer am Begleitgremium teilnimmt. Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigen sich auf eine gemein- same Antragstellung. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Stadtentwicklungsausschuss, bei der Ein- richtung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen auch die Bezirksvertretung Porz als ständige Teilnehmerin zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 3 Auszug Beschlussprotokoll StEA vom 28.10.2021, TOP 3.2
21894 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Sommer Telefon: (0221) 221-26906 Fax: (0221) 221-22344 E-Mail: christian.sommer@stadt-koeln.de Datum: 29.10.2021 Beschlussprotokoll über die 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, dem 28.10.2021, 15:05 Uhr bis 18:35 Uhr, Ratssaal I. Öffentlicher Teil A Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung Der Stadtentwicklungsausschuss benennt als stellvertretende Schriftführung Herrn Christian Sommer. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 2 Schriftliche Anfragen 2.1 Anfrage der Fraktion Die Linke. betr.: "Otto-Langen-Quartier" AN/1830/2021 Die Beantwortung der Angelegenheit erfolgt schriftlich. 2.2 Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.10.2021 Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 – Zwangsräumung von Familienwohnwagen AN/2175/2021 Die Beantwortung der Angelegenheit erfolgt schriftlich. 3 Anträge 3.1 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke. und Die Fraktion vom 17.06.2021 Otto-Langen-Quartier in Mülheim Süd: Das NRW.Urban-Gelände AN/1464/2021 A N L A G E 3 Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 2 - Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Angelegenheit auf Antrag der Fraktion Die Linke. 3.2 Antrag der Fraktion Die Linke. vom 26.08.2021 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Be- gleitgremiums AN/1786/2021 Zu Top 3.2 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums AN/2299/2021 Gemeinsamer Änderungsantrag zu Top 3.2 "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums" AN/2295/2021 Herr Beig. Greitemann, Dezernat Planen und Bauen, sagt zu, dass ein Verwaltungs- vorschlag zur fachlichen Ausrichtung und Besetzung des Begleitgremiums vorgelegt wird. Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Angelegenheit einstimmig. 5 Allgemeine Vorlagen 5.1 Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks 2608/2021 I. Geänderter Beschluss gem. gemeinsamen mündlichem Änderungsantrag der Fraktionen (Fett/Kursiv): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Anpassung des Beschlusses vom 19.09.2019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts im Be- reich des Ostdreiecks zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg gemäß Anlage 2 umzusetzen. 2. beauftragt die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren "Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage voranzutreiben. 3. beschließt zunächst keine Höhenentwicklung. Die Verwaltung wird beauf- tragt ein Modell mit den verschiedenen Höhenvarianten zu erstellen. 4. beschließt, dass die verkehrliche Entwicklung dem Stadtentwicklungs- ausschuss, dem Verkehrsausschuss sowie der Bezirksvertretung Innen- stadt und der Bezirksvertretung Porz auf Basis der Verfahrensschritte des Baugesetzbuches vorgestellt wird. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 3 - Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. zu Top 5.3 betr.: "Städtebauli- ches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz" AN/1939/2021 Die Angelegenheit hat sich mit dem geänderten Beschluss gem. gemeinsamen münd- lichen Änderungsantrag der Fraktionen erledigt. 5.2 Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt 2688/2021 Änderungsantrag der Fraktion Zu Top 5.2 Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt AN/2300/2021 Geänderter Beschluss gem. gemeinsamen mündlichen Änderungsantrag der Fraktionen (Fett/Kursiv): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Zielbild für die sogenannte Kölner Weststadt zur Kenntnis. 2. beschließt das Zielbild als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des Betrachtungsraums. 3. beschließt, in der darauf aufbauenden Neuerstellung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, sowie bei der Auslobung des städtebauli- chen Wettbewerbs für das Max-Becker-Areal folgende Aspekte vertieft zu be- arbeiten: a. Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Betrachtungsraum eine The- menkarte „Klimaneutralität 2035“ zu erstellen, diese mit Inhalt zu füllen und diese für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie und Stadttraum in die anderen Zieldimensionen zu integrieren. b. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Themenkarte 3 „Bewegungsraum“ mit der Zielsetzung einer umweltgerechten Mobilität fortzuentwickeln, insbesondere für den Liefer- und Schwerlastverkehr, und diese mit der stadtweiten Netzplanung zu verbinden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Themenkarte 3 „Bewegungs- raum“ mit der Zielsetzung einer umweltgerechten Mobilität, beson- ders für den Liefer- und Schwerlastverkehr zu ergänzen, die in eine stadtweite Netzplanung integriert ist. 4. beauftragt die Verwaltung, die Zielbilder bei den nächsten Verfahrensschritten - dem städtebaulichen Wettbewerb Max-Becker-Areal und der Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld - als Grundlage zu nut- zen und dabei folgende Punkte vertieft zu betrachten: a. Klimaneutrales Quartier, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie, Stadttraum und Bauen. b. Eine Infrastruktur für umweltgerechte Mobilität zu schaffen, die den Fußver- kehr, den Radverkehr, den ÖPNV sowie den Logistikverkehr entsprechend dem aktuellen Stand der Verkehrswissenschaft vorrangig berücksichtigt. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 4 - c. Konzepte für den Umgang des Parkens für alle Mobilitätsträger sind dazu- stellen. Als Vorbild kann der Wettbewerb zum Stadtviertel „Kreuzfeld“ die- nen. d. Die Vielfalt, die hinter dem Begriff „Gewerbe“ steht, soll im Wettbewerb ihren Platz finden. e. Die Jury für den Wettbewerb soll die Punkte 4 a) – 4 c) in ihrer Teilnehmer- schaft abbilden. Das bedeutet, dass Klimaexpertise, Mobilitätsexpertise, Gewerbeexpertise durch unabhängige Expert*innen vertreten sind. In die Jury sind auch Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats, der Bezirksvertre- tung und des Rats zu berufen. 5. Die „Charta für das Max-Becker-Arial“ des Rahmenplanungsbeirats wird von der Bezirksvertretung mitbeschlossen und dient als Ergänzung zum Zielbild und als Bestandteil für den städtebaulichen Wettbewerb für das Max-Becker- Areal. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 6 Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen 6.1 Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und einer entsprechenden Ratsvorlage durch Ratsbeschluss vom 12.12.2019 1094/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Angelegenheit einstimmig. 6.2 Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Ak- zeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 2314/2021 Geänderter Beschluss wie Gesundheitsausschuss (Fett/Kursiv): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln begrüßt den LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständ- lich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und ge- schlechtlicher Vielfalt“ als erstes kommunales Handlungskonzept zum Abbau von Dis- kriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Köln und nimmt diesen zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die im vorliegenden LSBTI-Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzuset- zen, ein Controlling für den Implementierungsprozess zu entwickeln und dieses durchzuführen, den LSBTI-Aktionsplan fortzuschreiben und dabei Maßnahmen unter Einbezie- hung der Expert*innen der LSBTI-Communities weiterzuentwickeln Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 5 - und somit die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie die Berück- sichtigung der spezifischen Bedarfe von LSBTI-Menschen als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Stadtverwaltung weiter zu etablieren. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die mit der Zusetzung von Personal oder Finanzmitteln verbunden sind, sind gesonderte Entscheidungen der zuständigen politi- schen Gremien (Fachausschüsse oder Rat) herbeizuführen. Für die Umsetzung des LSBTI-Aktionsplans als Gesamtstrategie, die regelmäßi- ge Berichterstattung, die Entwicklung und Durchführung eines Controllings so- wie für die Fortschreibung des LSBTI-Aktionsplans beschließt der Rat die Be- reitstellung und Finanzierung von zusätzlichen 1,5 Stellen für Fachstelle LSBTI, davon 0,5 Stellen der Bewertung A 11 LBesG NRW und 1,0 Stellen in der Bewer- tung A 12 LBesG NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 6.3 Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse hier: Annahme des Siegerentwurfs des Künstlers Ulf Aminde auf Grund- lage der einstimmigen Empfehlung der Jury und Festlegung des Stand- orts, Gedenktafel Probsteigasse, Kuratorium Denkmal Keupstraße 2699/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat 1. beschließt die Annahme des Entwurfs des Künstlers Ulf Aminde als Siegerentwurf des künstlerischen Wettbewerbs für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse und folgt damit dem einstimmigen Votum der Jury. 2. beschließt als Standort für die Aufstellung des Denkmals einen ca. 550 qm großen Platz an der Ecke Keupstraße / Schanzenstraße, der von den Investoren, Firma Gentes, zur Verfügung gestellt wird. Der Platz erhält den Namen Birlikte-Platz. 3. beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro und jährlich 15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materialien für neue Apps, um den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals zu gewährleisten. 4. beschließt die Anbringung einer Gedenktafel zur Erinnerung an den Anschlag in der Probsteigasse für 10.000 Euro und beauftragt die Ver- waltung, dort eine Gedenktafel anzubringen. 5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Ein- richtung eines Kuratoriums Denkmal Keupstraße zum Gedenken an die Anschläge in der Keupstraße und der Probsteigasse. 6. beauftragt die Verwaltung, einen Entwurf für die Gestaltung des Plat- zes zu entwickeln. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 6 - 7. beschließt für das Jahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2022 – die Mittelverwendung für Sonderausstellungen in Höhe von 10.000 Euro für die Errichtung der Gedenktafel in der Probsteigasse und die Umschichtung der Mittel als überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0410 – NS- Dokumentationszentrum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 6.4 Förderung des KölnAgenda e.V. durch die Stadt Köln 3344/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die weitere Förderung des KölnAgenda e.V. für das Jahr 2022 mit einer jährlichen Zuwendung in Höhe von maximal 50.000,- Euro als Defizitausgleich. Er ermächtigt die Verwaltung, den Jahresbetrag in vierteljährlichen Teilzahlungen auf der Grundlage eines Bewilligungsbescheids an den Verein auszuzahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 7 Änderungen des Flächennutzungsplanes 7.1 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln- Rodenkirchen; Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg hier: Feststellungsbeschluss 2851/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat 1. beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-Marienburg" eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2; 2. stellt die 218. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Mertener Straße in Köln-Marienburg" mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch beigefüg- ten Begründung fest. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 7 - 7.2 191. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln- Lindenthal Arbeitstitel: Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf Hier: Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Ent- scheidung über die Vorgaben zur 191. Flächennutzungsplan -Änderung 3277/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Angelegenheit einstimmig. 7.3 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln- Rodenkirchen;Arbeitstitel: "Parkstadt Süd" in Köln-Zollstock, - Raderberg und -Bayenthal Hier: Feststellungsbeschluss 2855/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in den Rat. 9 Städtebauliche Planungskonzepte / Stellungnahme der Bezirksvertre- tungen zu den Ergebnissen der vorgezogenen Bürgerbeteiligun- gen/frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen, Entscheidungen über die Vorgaben zu den Bebauungsplan-Entwürfen 9.1 Städtebauliches Planungskonzept Hochpunkt Siegburger Straße in Köln- Deutz, Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Beschluss über die Vor- gaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 1679/2021 Die Vorlage wurde endgültig von der Verwaltung zurückgezogen, da der abschließen- de Beschluss in der Sitzung am 17.06.2021 gefasst wurde. 9.2 Frischezentrum in Köln-Junkersdorf/Marsdorf; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnis- sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung über die Vorgaben zum Bebauungplan-Entwurf 3151/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Angelegenheit einstimmig. 10 Einleitung/Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. Bebauungsplan - Entwürfen, ggf. mit Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligungen 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Brück-Rather Steinweg" in Köln-Rath/Heumar 3646/2020/1 Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 8 - 13 Änderungen/Ergänzungen von Bebauungsplänen 13.1 Beschluss über die Umstellung des Verfahrens zur 3. Änderung des Be- bauungsplanes Nummer 67549/04 mit dem Arbeitstitel: "Caus emann- straße" in Köln-Merkenich, 3. Änderung sowie über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 (1) BauGB 2682/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04 mit dem Arbeitstitel: "Causemannstraße" von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Vollverfahren u.a. mit einer förmlichen frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Umweltprüfung und Umweltbericht umzustellen; 2. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) mit ergänzenden Informationen zum Planvorhaben auf der Homepage der Stadt Köln; 3. beauftragt die Verwaltung, soweit die Rechtsverordnung des Landes zur Anwen- dung des neuen § 31 Absatz 3 BauGB erfolgt, alternativ zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens zu prüfen, ob eine Zulässigkeit des Bauvorhabens bereits im Rahmen des § 31 Absatz 3 BauGB mit erweiterten Befreiungstatbestand in einem Baugenehmigungsverfahrens gegeben ist und ob das Bauvorhaben im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens weiter begleitet werden kann und damit das vorliegende Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplan nicht mehr weiter verfolgt werden muss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 15 Sonstige Satzungen 15.1 Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortsla- ge in Köln- Dellbrück Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück 3345/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Dellbrück –Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln- Dellbrück– für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der südlichen Grundstücksgrenze Hatzfeldstraße 23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser Pfarrer-Buchbender-Weg 1 -19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur Mielenforster Straße — in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten Fassung. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 9 - Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion – zugestimmt. 15.2 Umsetzung Stadtentwicklungskonzept Wohnen hier: Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt 2975/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bauge- setzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist) für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, die per- sonellen und sachlichen Mehraufwände zu ermitteln, die im Falle des Erlasses einer Sozialen Erhaltungsatzung für das vorgenannte Gebiet für deren Vollzug erforderlich sind. Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstü- cken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des im Übersichtsplan gekenn- zeichneten Gebiets Neustadt Süd-West. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstel- lungsbeschlusses. Das Ziel dieser Sozialen Erhaltungssatzung ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion – zugestimmt. 16 Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen 16.1 Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 betr. Aufstel- lung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße / Bahntrasse HGK 2566/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss vertagt die Angelegenheit einstimmig. 16.2 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der Flä- che des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünflä- che Vorlagen-Nummer 2122/2021 2361/2021 Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 10 - Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen. 16.3 Erweiterter Planungsbeschluss zum Quartiersplatz Am Salzmagazin über die Ergebnisse die Öffentlichkeitsbeteiligungen und den Vorent- wurf 2636/2021 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der BV Innenstadt wie folgt zu be- schließen: Die Bezirksvertretung Innenstadt 1. nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Quartiersplatz Am Salz- magazin (Eigelstein) zur Kenntnis; 2. ermächtigt die Verwaltung, das Planungsteam ISR/MOLA und Leinfelder Ingenieu- re mit der Leistungsphase 3 Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung gemäß HOAI 2013 auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (siehe Anlage 6) zu beauftragen; 3. beauftragt die Verwaltung, Ideen für die Einrichtung einer temporären Außengast- ronomie und Pflanzbeete über bürgerschaftliche Initiativen zu entwickeln; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 16.4 Nutzung des städtischen Grundstückes Herkulesstraße 38-42 als Schul- standort - zu AN/0721/2021 (TOP 8.1.7 der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021) 2806/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 17 Offenlage von Bauleitplänen 17.1 Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan-Entwurf Nummer 67410/11 Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg 3188/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 17.2 Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63474/02 Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 3506/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 - 11 - 18 Mitteilungen 18.1 Zertifikatsverleihung „Generationengerechtes Wohnen im Quartier“ 2875/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 18.2 Erfahrungen mit der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzept- qualität und Ausblick auf das weitere Verfahren für Ein- und Zweifamili- enhausgrundstücke (EFH) 2982/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 18.3 Ergebnisse der 1. Phase des Wettbewerblichen Dialogverfahrens "Kreuz- feld" 3255/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 18.4 Starke Veedel – Starkes Köln Präsentation der Verfügungsfondsprojekte in drei Sozialräumen auf www.stadt-koeln.de abrufbar 3279/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 18.5 Bevölkerungsentwicklung 2020 - Weniger Zu- und Fortzüge während der Pandemie 3343/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 18.6 Beantwortung der Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betr.: "Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnungsbau- projekte" (AN/2015/2021) 3467/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.
Anlage 1 Antrag Die Linke, SPD, FDP, Die Fraktion
3219 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Fraktion Die Fraktion An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Frau Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2021 AN/2295/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Gemeinsamer Änderungsantrag zu Top 3.2 "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu Top 3.2 „Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremi- ums“ auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10. zu nehmen: Beschluss: Der Beschluss wird mit den folgenden Änderungen gefasst (durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben): Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Begleitgremium Deutzer Hafen einzurichten. Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung In- nenstadt in Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusam- menhängen. Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft als Vorsitzender des Be- gleitgremiums Vertreter*innen der Fraktionen im Rat (7) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Porz (5) Vertreter*in des Mietervereins Köln (1) und des Haus und Grundbesitzervereins (1) Vertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (2), der Industrie- und Handels- kammer (1) und der Handwerkskammer (1) A N L A G E 1 - 2 - Weitere zugeladene Fachexpert*innen, zum Beispiel eine Vertreter*in DGNB (Deut- sche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen), Expert*in für nachhaltige Energiever- sorgung Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, so dass mit jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weite- re Sitzungen durchgeführt werden. Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung des Stadtplanungsamtes. Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. Begründung: Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept ge- mäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamt- plan sowie einem Handbuch. Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteili- gungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Michael Weisenstein Geschäftsführer SPD-Fraktion Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE Ulrich Breite Michael Hock Geschäftsführer FDP-Fraktion Geschäftsführer Fraktion Die Fraktion
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung
2065 Zeichen
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung Zu dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen Beteiligung der Bezirksvertretung Porz" AN/2661/2021, hat die Bezirksvertretung Porz (BV 7) in ihrer Sitzung am 09.12.2021 folgendes einstimmig beschlossen: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Stadtentwicklungsausschuss, bei der Einrichtung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen auch die Bezirksvertretung Porz als ständige Teilnehmerin zu berücksichtigen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: In dem vorliegenden Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgremiums sind die Vertreter/innen des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) sowie der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) als ständige Teilnehmer/innen vorgesehen. Die Vertreter/innen der Bezirksvertretung Porz (BV 7) werden zu Themen, die den Bezirk Porz betreffen, wie z.B. Verkehr, dazu geladen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch die BV 7 in Themen einbezogen wird, die für ihren Bezirk relevant sind. Ständige Teilnehmer/innen des Begleitgremiums sind somit: - Beigeordnete des Dezernats für Planen und Bauen (Vorsitz) - Vertreter/innen des StEA (6 Personen) - Vertreter/innen der BV 1 (4 Personen) - Fachexpert/innen (ca. 7 Personen) - Moderator Die Anzahl der Teilnehmer/innen des Begleitgremiums ist mit 19 Personen ohnehin bereits recht hoch. Viele Themen, die das Begleitgremium Deutzer Hafen beraten wird, betreffen die Belange der BV 7 nicht, wie z.B. die architektonische Ausgestaltung von Gebäuden, Fragen zu Freiraumgestaltung, Vergabeverfahren von Baufeldern etc. Um einen konstruktiven Austausch und Diskussion zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, die Vertreter/innen der BV 7 nicht als ständige Teilnehmer/innen in das Begleitgremium einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt vor, den oben aufgeführten Vorschlag beizubehalten und die Vertreter/innen der BV 7 in Vorabstimmung mit den geplanten Themen der jeweiligen Tagesordnung zu den entsprechenden Sitzungen einzuladen.
Anlage 2 Antrag Grüne, CDU, Volt
2640 Zeichen
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2021 AN/2299/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Zu Top 3.2 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag in die Tagesord- nung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10.2021 aufzunehmen. Der Antrag AN/1786/2021 der Fraktion Die Linke soll wie folgt ersetzt werden: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium Deutzer Hafen einzurichten. Das Begleitgremium berät über Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen. Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: Dezernent für Planen und Bauen als Vorsitzender des Begleitgremiums Vertreter*innen der Fraktionen, die im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht vertreten sind (6) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) Weitere zugeladene Fachexpert*innen. Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, sodass mit jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. A N L A G E 2 - 2 - Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weite- re Sitzungen durchgeführt werden. Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung des Stadtplanungsamtes. Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. Begründung: Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept ge- mäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamt- plan sowie einem Handbuch. Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteili- gungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beschlussvorlage Ausschuss
5556 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Trin Az Vorlagen-Nummer 4162/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Deutzer Hafen, Begleitgremium Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Begleitgremium Deutzer Hafen ein- zurichten. Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamtplan sowie einem Handbuch. Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteili- gungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist für die Umsetzung des Integrier- ten Plans erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. Der vorliegende Vorschlag der Verwaltung zur Zielsetzung, fachlichen Ausrichtung und Zusammen- setzung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen berücksichtigt die seitens der Fraktionen in den Anträ- gen (AN/1786/2021 und AN/2295/2021) formulierten Aspekte (siehe Anlage 1 und 2). Das Begleitgremium berät über Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen sowie zu einzelnen Fachthemen. Das sind insbesondere übergeordnete städte- bauliche Planungsthemen, aber auch Fragestellungen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Klima- schutz, Verkehr, Mobilität u.ä. sowie Umplanungen von Teilbereichen und vertiefende Planungsstu- dien. Ziele des Begleitgremiums sind die Begleitung der Fortschreibung des städtebaulichen Planungskon- 3 zeptes unter Einbringung fachlicher Expertise zu wesentlichen Themenschwerpunkten um die Pla- nung stetig weiter zu qualifizieren, die politischen Entscheider/innen, die Verwaltung sowie moderne stadt fachlich zu unterstützen und zu beraten, die verschiedenen Entscheidungsebenen zusammen- führen, Entscheidungen vorzubereiten sowie Fürsprecher und Multiplikatoren für das Projekt zu ge- winnen. Eine Abgrenzung zu politischen Beschlussgremien und Wettbewerbsjurys und deren Aufgabenberei- chen und Entscheidungskompetenzen ist klarzustellen. Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: - Dezernent/in für Planen und Bauen (Dez. VI) als Vorsitzende/r des Begleitgremiums - Vertreter/innen der Fraktionen, die im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht vertreten sind (6) - Vertreter/innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) - Weitere zugeladene Fachexpert/innen Zu bestimmten Fachthemen, z.B. Verkehr, können Vertreter/innen der Bezirksvertretung Porz (BV 7) zugeladen werden. Weitere Teilnehmer/innen sind Verwaltungs- und Planungsbeteiligte (moderne stadt, SWK, Fachverwaltung) sowie ein/e externe/r Moderator/in. Die Zusammensetzung der Fachexpert/innen erfolgt aus verschiedenen Themenschwerpunkten und Fachexpertisen, um dem breiten Spektrum planerischer Fragestellungen im Rahmen der komplexen städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden. Die Fachexpert/innen sollen nach folgenden Themenschwerpunkten ausgewählt werden: - Quartiers-/Projektentwicklung / Stadtplanung - Wohnen / Wohnformen / Architektur (Architekt/in) - Klima / Freiraum (Landschaftsarchitekt/in) - Verkehr - Wirtschaft - Soziale Infrastruktur / Kultur - Integrierter Plan Deutzer Hafen (Vertreter/in Cobe Architects) Um die Kontinuität der Integrierten Planung Deutzer Hafen zu sichern, soll auch ein/e Vertreter/in von Cobe Architects, Kopenhagen, als Fachexpert/in dazu geladen werden. Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, sodass mit jeder neu- en Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in nicht-öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weitere Sitzungen durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit wird bereits umfassend durch verschiedene Forma- te informiert und beteiligt (1-2 Öffentlichkeitsveranstaltungen/Jahr, zusätzliche Fachveranstaltungen, Newsletter, Werkstattbericht, geplanter Infopavillon etc.). Die Übernahme der Kosten zur Vergütung der externen Fachexpert/innen und Moderation wird noch geklärt. Die Grundlage der Arbeit des Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung wird durch Amt 61 übernommen. Anlagen 1. Antrag Die Linke, SPD, FDP, Die Fraktion 2. Antrag Grüne, CDU, Volt 3. Beschlussprotokoll StEA vom 28.10.2021, siehe TOP 3.2 4. Vorschlag der Verwaltung 4 5. Beschluss BV 7 6. Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (21)
- Siegburger Straße
- Keupstraße 2699
- Probsteigasse
- Schanzenstraße
- Mertener Straße
- Causemannstraße
- Hatzfeldstraße 1
- Mielenforster Straße
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Venloer Straße
- Neusser Landstraße
- Subbelrather Straße 486
- Brück-Rather Steinweg
- Am Salzmagazin
- Pfarrer-Buchbender-Weg 1
- Herkulesstraße 38
- Poller Kirchweg
- Radiumstraße
- Takustraße 37
- Eigelstein
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4162/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.01.2022
- Erstellt
- 25.11.2021 13:40