3430/2023
Bedarfsfeststellung für fünf Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen
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Anlage 1 - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz
38 Zeichen
3430/2023 Anlage 1 Redwitzstraße
Anlage 7 - 3430-2023-2_DV_BV7
9702 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/1
Vorlagen-Nummer
3430/2023/2
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Bedarfsfeststellung für zwei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von
Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Humboldtstraße in Köln-Porz und
Schulstraße in Köln-Eil)
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023
Begründung für die Dringlichkeit:
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die
politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023
dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am
07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Porz ist in diesem Zusammenhang anzuhören.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errichtung
modularer Einheiten für die zwei in der Beschlussbegründung genannten Grund- und Förder-
schulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu ent-
sprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten
sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzei-
ten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im
Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023.
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül-
tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus-
halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche
Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses.
2
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
27.11.2023 Zugestimmt gez. Sabine Stiller DieterRedlin
Bezirksbürgermeisterin Fraktion Bündnis90/Die Grünen
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. s.
Begründung €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für zwei in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergän-
zung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie
folgt begründet:
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt
werden.
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur
zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf-
grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich
bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr
2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder-
schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023)
4
Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie-
len.
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden
kann.
Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul-
plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs-
fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen.
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016,
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung vor.
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe,
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei-
tere fünf Standorte, dabei zwei Standorte im Stadtbezirk Porz, identifiziert. An diesen weiteren
fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen
Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä-
dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung
der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti-
schem Personal.
Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor-
schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt.
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt.
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen:
Humboldtstraße in Köln-Porz
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 12 Räumen (Unterrichtsräume, Differenzie-
rungsräume, Verwaltung, Ganztag). Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die
entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem südlichen Schulgelände errichtet.
Schulstraße in Köln-Eil
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, der gemäß
Schulbaumaßnahmenliste durch einen Modulbau zum Schuljahr 2026/27 gedeckt wird. Kurz-
fristig besteht ein konkreter Bedarf von 3 Räumen (Unterrichtsräume).
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.
Voraussichtliche Kosten:
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
5
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses.
Anlagen:
Anlage 2 (aus 3430/2023) - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz
Anlage 3 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil
Anlage 6 - 3430-2023-1_DV_BV3
9678 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3430/2023/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Bedarfsfeststellung für fünf Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Förderschule inklusive Primarstufe Redwitzstraße in Köln-Sülz, Humboldtstraße in Köln-Porz, Schulstraße in Köln-Eil, Schulstraße in Köln-Weiden und Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard) Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Lindenthal ist in diesem Zusammenhang anzu- hören. Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errich- tung modularer Einheiten für die zwei in der Beschlussbegründung genannten Grund- und För- derschulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu entsprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einhei- ten sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertrags- laufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Anhörung er- folgt im Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül- tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus- halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. 2 Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein- richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Datum 30.11.2023 Abstimmungsergebnis zugestimmt Unterschrift gez. Weitekamp Gez. Unterschrift gez. Albat 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für zwei in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergän- zung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie folgt begründet: Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf- grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder- schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023) 4 Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie- len. Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul- pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden kann. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul- plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs- fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö- sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen- zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei- tere fünf Standorte, dabei zwei Standorte im Stadtbezirk Lindenthal, identifiziert. An diesen weiteren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgese- henen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressour- cen pädagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergröße- rung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städtischem Personal. Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor- schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er- reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie- bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: Redwitzstraße in Köln-Sülz Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 2 Räumen (Unterrichtsräume). Die entspre- chenden modularen Einheiten werden auf dem innenliegenden Schulhof errichtet. Schulstraße in Köln-Weiden Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer- den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul- entwicklung unterstützt. Voraussichtliche Kosten: Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 5 nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich- tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Anlagen: Anlage 1 (aus 3430/2023) - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz Anlage 4 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden
Eilentscheidung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3430/2023 Freigabedatum 10.11.2023 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Bedarfsfeststellung für fünf Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Förderschule inklusive Primarstufe Redwitzstraße in Köln-Sülz, Humboldtstraße in Köln-Porz, Schulstraße in Köln-Eil, Schulstraße in Köln-Weiden und Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard) Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.11.2023 Entscheidung Rat 07.12.2023 Genehmigung Begründung für die Dringlichkeit: Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, ist die politische Bedarfsfeststellung durch eine Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssit- zung am 07.12.2023 vorgesehen. Beschluss: Der Hauptausschuss erkennt den Bedarf zur Errichtung modularer Einheiten für die fünf in der Beschlussbegründung genannten Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 an und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten aufzunehmen sowie die notwendigen Aus- schreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- 2 träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein- richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für fünf in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergänzung zu Drucksache 1978/2023, wird wie folgt begründet: Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf- grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder- schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023) 4 Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie- len. Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul- pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden kann. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul- plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs- fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö- sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen- zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei- tere fünf Standorte identifiziert. An diesen weiteren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pädagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenen- falls die Zusetzung von schulischem und städtischem Personal. Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor- schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er- reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie- bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: Redwitzstraße in Köln-Sülz Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 2 Räumen (Unterrichtsräume). Die entspre- chenden modularen Einheiten werden auf dem innenliegenden Schulhof errichtet. Humboldtstraße in Köln-Porz Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 12 Räumen (Unterrichtsräume, Differenzie- rungsräume, Verwaltung, Ganztag). Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem südlichen Schulgelände errichtet. Schulstraße in Köln-Eil Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, der gemäß Schulbaumaßnahmenliste durch einen Modulbau zum Schuljahr 2026/27 gedeckt wird. Kurz- fristig besteht ein konkreter Bedarf von 3 Räumen (Unterrichtsräume). Schulstraße in Köln-Weiden Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 5 12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer- den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul- entwicklung unterstützt. Voraussichtliche Kosten: Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich- tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Anlagen: Anlage 1 - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz Anlage 2 - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz Anlage 3 - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil Anlage 4 - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden Anlage 5 - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard
Anlage 8 - 3430-2023-3_DV_BV9
9250 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3430/2023/3 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Anhörung zur Bedarfsfeststellung für eine Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Peter-Grieß-Straße in Köln- Flittard) Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Mülheim ist in diesem Zusammenhang anzu- hören. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errich- tung modularer Einheiten für die in der Beschlussbegründung genannte Grundschule zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu entsprechenden Vertragsverhand- lungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhän- gig vom Bedarf an diesem Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül- tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus- halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. 2 Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein- richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 28.11.2023 zugestimmt gez. Norbert Fuchs gez. Dr. Thomas Portz 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für die in Folge aufgeführte Maßnahme in Ergänzung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie folgt be- gründet: Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf- grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder- schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023) 4 Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie- len. Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul- pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden kann. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul- plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs- fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö- sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen- zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei- tere fünf Standorte, dabei ein Standort im Stadtbezirk Mülheim, identifiziert. An diesen weite- ren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä- dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti- schem Personal. Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor- schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er- reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie- bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer- den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul- entwicklung unterstützt. Voraussichtliche Kosten: Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. 5 Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich- tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Anlagen: Anlage 5 (aus 3430/2023) - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard
Anlage 2 - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz
39 Zeichen
3430/2023 Anlage 2 Humboldtstraße
Anlage 3 - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil
50 Zeichen
3430/2023 Anlage 3 Schulstraße (in Köln-Eil)
Anlage 4 - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden
55 Zeichen
3430/2023 Anlage 4 Schulstraße (in Köln-Weiden)
Anlage 5 - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard
45 Zeichen
3430/2023 Anlage 5 Peter-Grieß-Straße
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3430/2023
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 12:13