Mandari Insight

3430/2023

Bedarfsfeststellung für fünf Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen

Eilentscheidung Hauptausschuss 13.11.2023

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Anlage 1 - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz

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Anlage 7 - 3430-2023-2_DV_BV7

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Eilentscheidung Hauptausschuss

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Anlage 2 - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz

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Anlage 3 - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil

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Anlage 4 - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden

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Anlage 5 - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard

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Anlage 1 - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz

38 Zeichen

3430/2023 
  Anlage 1 
 
Redwitzstraße

Anlage 7 - 3430-2023-2_DV_BV7

9702 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2023/2 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für zwei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von 
Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Humboldtstraße in Köln-Porz und 
Schulstraße in Köln-Eil) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum  
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau  
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte  
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die  
politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 
dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 
07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Porz ist in diesem Zusammenhang anzuhören. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errichtung 
modularer Einheiten für die zwei in der Beschlussbegründung genannten Grund- und Förder-
schulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu ent-
sprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten 
sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzei-
ten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im 
Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023.  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive 
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül-
tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus-
halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche 
Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.  
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses.

2 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
27.11.2023  Zugestimmt  gez. Sabine Stiller  DieterRedlin 
     Bezirksbürgermeisterin  Fraktion Bündnis90/Die Grünen

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln 
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für zwei in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergän-
zung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie 
folgt begründet: 
 
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt 
werden.  
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur 
zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf-
grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich 
bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 
2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder-
schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023)

4 
 
Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie-
len.  
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht 
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden 
kann.  
 
Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul-
plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs-
fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. 
 
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in 
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung vor.  
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, 
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr 
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei-
tere fünf Standorte, dabei zwei Standorte im Stadtbezirk Porz, identifiziert. An diesen weiteren 
fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen 
Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä-
dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung 
der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti-
schem Personal. 
 
Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor-
schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. 
 
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. 
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um 
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt.  
 
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen:  
 
Humboldtstraße in Köln-Porz 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 12 Räumen (Unterrichtsräume, Differenzie-
rungsräume, Verwaltung, Ganztag). Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die 
entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem südlichen Schulgelände errichtet.  
 
Schulstraße in Köln-Eil 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, der gemäß 
Schulbaumaßnahmenliste durch einen Modulbau zum Schuljahr 2026/27 gedeckt wird. Kurz-
fristig besteht ein konkreter Bedarf von 3 Räumen (Unterrichtsräume).  
 
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese 
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.  
 
Voraussichtliche Kosten:  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive 
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-

5 
 
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.  
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Anlagen: 
Anlage 2 (aus 3430/2023) - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz 
Anlage 3 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil

Anlage 6 - 3430-2023-1_DV_BV3

9678 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2023/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für fünf Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von 
Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Förderschule inklusive Primarstufe 
Redwitzstraße in Köln-Sülz, Humboldtstraße in Köln-Porz, Schulstraße in Köln-Eil, 
Schulstraße in Köln-Weiden und Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum  
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau  
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte  
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die  
politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 
dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 
07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Lindenthal ist in diesem Zusammenhang anzu-
hören. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errich-
tung modularer Einheiten für die zwei in der Beschlussbegründung genannten Grund- und För-
derschulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu 
entsprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einhei-
ten sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertrags-
laufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Anhörung er-
folgt im Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023.  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive 
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül-
tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus-
halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche 
Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.

2 
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Datum 
30.11.2023 
 Abstimmungsergebnis 
zugestimmt 
 
 Unterschrift 
gez. Weitekamp 
Gez.  
 Unterschrift 
gez. Albat

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln 
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für zwei in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergän-
zung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie 
folgt begründet:  
 
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt 
werden.  
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur 
zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf-
grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich 
bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 
2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder-
schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023)

4 
 
Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie-
len.  
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht 
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden 
kann.  
 
Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul-
plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs-
fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. 
 
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in 
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung vor.  
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, 
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr 
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei-
tere fünf Standorte, dabei zwei Standorte im Stadtbezirk Lindenthal, identifiziert. An diesen 
weiteren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgese-
henen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressour-
cen pädagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergröße-
rung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und 
städtischem Personal.  
 
Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor-
schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. 
 
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. 
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um 
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt.  
 
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen:  
 
Redwitzstraße in Köln-Sülz  
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 2 Räumen (Unterrichtsräume). Die entspre-
chenden modularen Einheiten werden auf dem innenliegenden Schulhof errichtet. 
 
Schulstraße in Köln-Weiden 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 
12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche 
Raumaufteilung erfolgt sukzessive.  
 
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese 
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.  
 
Voraussichtliche Kosten:  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive 
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt

5 
 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.  
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 (aus 3430/2023) - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz  
Anlage 4 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden

Eilentscheidung Hauptausschuss

10325 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2023 
Freigabedatum 
10.11.2023  
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für fünf Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von 
Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Förderschule inklusive Primarstufe 
Redwitzstraße in Köln-Sülz, Humboldtstraße in Köln-Porz, Schulstraße in Köln-Eil, 
Schulstraße in Köln-Weiden und Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard) 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.11.2023 Entscheidung 
Rat 07.12.2023 Genehmigung 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum  
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau  
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte  
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, ist die  
politische Bedarfsfeststellung durch eine Eilentscheidung des Hauptausschusses am 
13.11.2023 dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssit-
zung am 07.12.2023 vorgesehen. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss erkennt den Bedarf zur Errichtung modularer Einheiten für die fünf in der 
Beschlussbegründung genannten Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zum Schuljahr 
2024/25 an und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen für die 
Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten aufzunehmen sowie die notwendigen Aus-
schreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei 
abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort.  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive 
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.  
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-

2 
 
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln 
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für fünf in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergänzung 
zu Drucksache 1978/2023, wird wie folgt begründet:  
 
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt 
werden.  
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur 
zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf-
grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich 
bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 
2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder-
schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023)

4 
 
Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie-
len.  
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht 
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden 
kann.  
 
Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul-
plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs-
fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. 
 
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in 
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung vor.  
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, 
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr 
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei-
tere fünf Standorte identifiziert. An diesen weiteren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- 
bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der 
Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pädagogische Konzepte auf diese zusätzlichen 
Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenen-
falls die Zusetzung von schulischem und städtischem Personal.  
 
Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor-
schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. 
 
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. 
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um 
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt.  
 
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen:  
 
Redwitzstraße in Köln-Sülz  
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 2 Räumen (Unterrichtsräume). Die entspre-
chenden modularen Einheiten werden auf dem innenliegenden Schulhof errichtet. 
 
Humboldtstraße in Köln-Porz 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 12 Räumen (Unterrichtsräume, Differenzie-
rungsräume, Verwaltung, Ganztag). Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die 
entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem südlichen Schulgelände errichtet.  
 
Schulstraße in Köln-Eil 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, der gemäß 
Schulbaumaßnahmenliste durch einen Modulbau zum Schuljahr 2026/27 gedeckt wird. Kurz-
fristig besteht ein konkreter Bedarf von 3 Räumen (Unterrichtsräume).  
 
Schulstraße in Köln-Weiden 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 
12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche 
Raumaufteilung erfolgt sukzessive.  
 
Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret

5 
 
12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche 
Raumaufteilung erfolgt sukzessive.  
 
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese 
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.  
 
Voraussichtliche Kosten:  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive 
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.  
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Lageplan Redwitzstraße in Köln-Sülz  
Anlage 2 - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz 
Anlage 3 - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil 
Anlage 4 - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden 
Anlage 5 - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard

Anlage 8 - 3430-2023-3_DV_BV9

9250 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2023/3 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Anhörung zur Bedarfsfeststellung für eine Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen 
Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Peter-Grieß-Straße in Köln-
Flittard) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum  
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau  
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte  
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die  
politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 
dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 
07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Mülheim ist in diesem Zusammenhang anzu-
hören. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errich-
tung modularer Einheiten für die in der Beschlussbegründung genannte Grundschule zum 
Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu entsprechenden Vertragsverhand-
lungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten sowie für die notwendigen 
Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhän-
gig vom Bedarf an diesem Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im Rahmen der Gremienfolge 
zur Beschlussvorlage 3430/2023.  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive 
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül-
tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus-
halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche 
Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.

2 
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
28.11.2023 
 
 zugestimmt  gez. Norbert Fuchs  gez. Dr. Thomas Portz

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. 
Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln 
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für die in Folge aufgeführte Maßnahme in Ergänzung zu 
Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie folgt be-
gründet:  
 
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt 
werden.  
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur 
zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf-
grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich 
bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 
2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder-
schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023)

4 
 
Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie-
len.  
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht 
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden 
kann.  
 
Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul-
plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs-
fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. 
 
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in 
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung vor.  
 
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, 
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr 
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei-
tere fünf Standorte, dabei ein Standort im Stadtbezirk Mülheim, identifiziert. An diesen weite-
ren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen 
Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä-
dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung 
der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti-
schem Personal.  
 
Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor-
schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. 
 
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. 
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um 
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt.  
 
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen:  
 
Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard 
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 
12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche 
Raumaufteilung erfolgt sukzessive.  
 
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese 
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.  
 
Voraussichtliche Kosten:  
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive 
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen 
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.

5 
 
 
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. 
 
Anlagen: 
Anlage 5 (aus 3430/2023) - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard

Anlage 2 - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz

39 Zeichen

3430/2023 
  Anlage 2 
 
Humboldtstraße

Anlage 3 - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil

50 Zeichen

3430/2023 
  Anlage 3 
 
Schulstraße (in Köln-Eil)

Anlage 4 - Lageplan Schulstraße in Köln-Weiden

55 Zeichen

3430/2023 
  Anlage 4 
 
 
Schulstraße (in Köln-Weiden)

Anlage 5 - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard

45 Zeichen

3430/2023 
  Anlage 5 
 
 
Peter-Grieß-Straße

Beratungsverlauf (2)

13.11.2023 Hauptausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 18.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3430/2023
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
13.11.2023
Erstellt
25.10.2023 12:13